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BUNDESTAG/8540: Heute im Bundestag Nr. 683 - 14.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 683
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 14. Juni 2019, Redaktionsschluss: 11.49 Uhr

1. Synergien zwischen Lkw- und Pkw-Maut
2. Keine Aussagen zu Unfällen an Stauenden
3. Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung
4. Ergebnisse der Fulda-Runde
5. 120 Züge zwischen Niebüll und Westerland
6. Referentenentwurf wurde geändert


1. Synergien zwischen Lkw- und Pkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Prüfung der Synergiepotenziale zwischen Lkw-Mautsystem und Pkw-Mautsystem läuft nach Angaben der Bundesregierung derzeit noch unter Einbindung der rechtlichen und wirtschaftlichen Berater des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im "Projekt Infrastrukturabgabe". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10174) hervor. Über einen Abschluss der Prüftätigkeit könne derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung sei jedoch bestrebt, die Prüfung zeitnah abzuschließen. Zudem werde derzeit die Möglichkeit der Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Projekt Infrastrukturabgabe durch die Bundesregierung geprüft.

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2. Keine Aussagen zu Unfällen an Stauenden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine Aussagen zur Zahl der Lkw-Auffahrunfälle in den Jahren 2013 bis 2017 auf Autobahnen an den Stauenden in Deutschland und in der EU machen. Das geht aus ihrer Antwort (19/10573) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10354) hervor. Im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik würden Daten zu Staus und insbesondere zu Stauenden nicht erhoben, heißt es in der Vorlage. Dementsprechend lägen der Bundesregierung hierzu "keine eigenen Erkenntnisse" vor.

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3. Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auf Bundesautobahnen in Sachsen gibt es derzeit 43 Geschwindigkeitsbeschränkungen, in Sachsen-Anhalt 27 und in Thüringen 75 Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10544) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10189) hervor. Laut der Antwort sind in Sachsen-Anhalt 13 und in Thüringen 26 dieser Abschnitte "temporär" geschwindigkeitsbegrenzt. Sachsen verfüge über keine Aufzeichnungen, die zwischen temporären und dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkungen unterscheiden lassen, so dass der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, heißt es in der Vorlage.

Keine Aussage macht Bundesregierung außerdem zur Entwicklung der Zahl an dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den letzten zehn Jahren und den Gründen für deren Anordnung. Bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen wie einer Geschwindigkeitsbegrenzung handle es sich um die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die in der Zuständigkeit der Länder liege, heißt es in den Vorbemerkungen der Regierung zu der Antwort. Die Länder nähmen die Aufgabe des Verwaltungsvollzugs als "eigene Angelegenheit" durch ihre Straßenverkehrsbehörden wahr. Da die Länder keiner Berichtspflicht unterstünden, "liegen der Bundesregierung keine umfassenden statischen Daten zu Geschwindigkeitsbeschränkungen vor".

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4. Ergebnisse der Fulda-Runde

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/10571) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10271) Schienenbauvorhaben auf, für die auf Basis der Erörterungen der "Fulda-Runde" noch im Jahr 2019 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden, sowie Vorhaben, die in Folge der Gespräche neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen werden. Bei der Fulda-Runde handelt es sich nach Aussage der Grünen um ein seit 2002 meist Ende März oder Anfang April in Fulda stattfindendes Treffen von Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen.

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5. 120 Züge zwischen Niebüll und Westerland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden auf der Bahnstrecke zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) keine kapazitätserhöhenden Maßnahmen eingeleitet, "weil spätestens im Koordinierungsverfahren in den letzten Jahren allen Trassenanmeldungen entsprochen werden konnte". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9584). Nach Auskunft der DB AG sei die Auslastung zwischen Niebüll und Westerland konstant, heißt es in der Antwort. Die Strecke werde von Zügen des Schienenpersonenverkehrs (SPV) genutzt. Neben vertaktetem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) in Einzellagen verkehrten zwischen Niebüll und Westerland Autoreisezüge. Von den zur Verfügung stehenden acht Trassen pro Stunde in Summe beider Richtungen würden pro Stunde und Richtung zwei Trassen auf den SPV sowie zwei Trassen auf den Autoreiseverkehr entfallen. In Tagesrandlagen verkehrten ein bis zwei Güterzüge zwischen Niebüll und Westerland. Im Durchschnitt verkehren dort laut Regierung etwa 120 Züge pro Tag.

Abgenommen hat der Vorlage zufolge in den vergangenen Jahren die Gesamtpünktlichkeit auf der Strecke, die 2016 bei 75,5 Prozent und 2018 bei 63,3 Prozent lag. Gestiegen ist hingegen die Ausfallquote von 0,6 Prozent (255 Züge) in 2016 auf 1,9 Prozent (786 Züge) im Jahr 2018.

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6. Referentenentwurf wurde geändert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf für das Gesetz "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur" hat nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können", heißt es in der Antwort der Regierung (19/10547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9858).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 683 - 14. Juni 2019 - 11.49 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

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