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BUNDESTAG/8582: Heute im Bundestag Nr. 725 - 26.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 725
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2019, Redaktionsschluss: 16.46 Uhr

1. Mehr Unterstützung für Gründer verlangt
2. Experten für Universalschlichtungsstelle
3. Zukunft der Feuerwehren
4. Engere Kooperation mit Benelux-Staaten
5. Statistikpflichten für Unternehmer
6. Bedingungen für Glasfaserausbau


1. Mehr Unterstützung für Gründer verlangt

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung von jungen Wachstumsunternehmen in Deutschland könnte verbessert werden. Darauf haben Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) hingewiesen. So erklärte der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, insbesondere erfolgreiche Wachstumsunternehmen würden in Deutschland kein optimales Finanzierungsumfeld vorfinden. Zwar gebe es in der Gründungs- und anschließenden Startup-Phase eine ausreichende Zahl öffentlicher Förderprogramme, Deutschland liege aber gemessen am Bruttoinlandsprodukt bei den Venture Capital-Investitionen mit 0,043 Prozent hinter dem EU-Durchschnitt. "Gerade in der kapital- und ressourcenintensiven Marktreifephase können Wachstumsunternehmen auf zu wenig Wagniskapital in Deutschland zurückgreifen", erklärte der Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Es dürfe daher nicht verwundern, dass große Plattformunternehmen wie Alphabet, Facebook, Tencent oder Baidu in "reiferen Ölosystemen", die wesentlich mehr Wagniskapital bereitstellen könnten, entstanden seien. Und diese Tech-Champions würden nicht nur einen substanziellen Beitrag zum amerikanischen und chinesischen Bruttoinlandsprodukt leisten. Sie seien auch ein globaler Faktor bei der Finanzierung junger, innovativer Unternehmen geworden.

Bestätigt wurde dies auch von anderen Sachverständigen. So hieß es von der Sparkasse Bremen, in der ersten Runde funktioniere die Finanzierung eines jungen Unternehmens noch ganz gut, schwieriger werde es in der zweiten Runde. Zu diesem Zeitpunkt sei ein Unternehmen noch nicht an der Börse. Nach Angaben von Lakestar Advisors Germany gibt es nur eine Handvoll Fonds in Deutschland, die zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung stellen können. In den USA gebe es Hunderte, was auch zu Aufkäufen von deutschen Firmen durch ausländische Investoren führen könne. In der Anhörung berichteten die KfW Gründerplattform und KfW Capital über ihre Bemühungen zur Förderung von Unternehmensgründungen. Vom Bundesverband öffentlicher Banken wurde auf die Tätigkeit der insgesamt 19 Förderbanken in Deutschland hingewiesen, die ihr Augenmerk immer stärker auf innovative Gründungen legen würden. Von mehreren Sachverständigen wurde die Gründung eines sogenannten Dachfonds befürwortet, der wiederum in andere Venture Capital-Fonds investieren kann.

Auch der Bundesverband Deutsche Startups erklärte, es gebe aktuell einen Mangel an Venture Capital, insbesondere in der sogenannten "Later stage"-Phase. Neben der Schaffung von Leuchtturmprojekten wie eines Zukunftsfonds Deutschland habe auch eine attraktive Ausgestaltung des Steuerrechts eine fundamentale Bedeutung für Startups. Hingewiesen wurde unter anderem auf die Notwendigkeit, die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen zu erweitern. Damit könnten bei einem Anteilseignerwechsel fortbestehende Investitionshemmnisse minimiert werden. Dass es in diesem Bereich Probleme gibt, wurde von der Kanzlei Pöllath + Partners bestätigt.

Professor Orestis Terzidis vom Karlsruher Institut für Technologie zog eine kritische Bilanz von Unternehmensgründungen in Deutschland. Nach seinen Angaben spielt nicht die Anzahl der Gründungen die wichtigste Rolle, sondern die Qualität der Gründungen und die Größe der Investitionen. Dass Europa und Deutschland hier Nachholbedarf haben, machte er an einem direkten Vergleich der sogenannten Unicorns deutlich. Das sind Unternehmen deren Wert die Marke von einer Milliarde Dollar übersteigt. Der Wissenschaftler zitierte einen Bericht von KPMG, wonach es im Jahr 2018 in den USA 53, in Asien 26 und in Europa zehn Unicorns gegeben habe.

Grundlage der Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (19/5053), die sich dafür ausspricht, in Deutschland Grundlagen für eine neue Gründerkultur zu schaffen. Um innovative Jungunternehmen zu unterstützen und damit Arbeitsplätze, Wachstums und Zukunftschancen in Deutschland zu halten, schlägt die FDP-Fraktion unter anderem bessere Bedingungen im Steuerrecht vor. So sollen Unternehmen künftig von steuerlichen Belastungen wie der eingeschränkten Nutzbarkeit von Verlustvorträgen befreit werden. Außerdem verlangt die FDP-Fraktion die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung.

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2. Experten für Universalschlichtungsstelle

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/mwo) Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen (19/10348, 19/10991) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. In der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten Sitzung begrüßten die acht Sachverständigen die im Regierungsentwurf vorgesehene Schaffung einer vom Bund getragenen Universalschlichtungsstelle, bei den Gesetzesänderungen vor dem Hintergrund der Musterfeststellungsklage sahen mehrere Experten jedoch Verbesserungsbedarf. Moniert wurde auch die im Entwurf vorgesehene Kontrolle von Verbraucherschlichtungsstellen durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Auch an dem Problem der zu geringen Nutzung des Verfahrens nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ändere der Entwurf nichts, hieß es.

Simone Harriehausen von der Hochschule Pforzheim betonte in ihrer Stellungnahme, die geplante Erweiterung der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle zur Bearbeitung von Streitigkeiten, zu denen nach einer Musterfeststellungsklage bindende Feststellungen getroffenen wurden, eröffne dem Verbraucher die Möglichkeit, mit Hilfe eines Schlichtungsverfahrens kostengünstig und schnell eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Diskussionsbedarf gebe es aber aus ihrer Sicht unter anderem bei der vorgesehenen Ablehnung eines Schlichtungsverfahrens bei Rechtshängigkeit einer Musterfeststellungsklage.

Die Rechtswissenschaftlerin Susanne Lilian Gössl von der Universität Bonn erklärte, Verbraucherstreitbeilegung stelle einen wichtigen Bestandteil des Verfahrensrechts dar, der Verbraucher und Unternehmer darin unterstütze, bei Streitigkeiten zu einem für beide befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Mit dem Entwurf sei es gelungen, eine ganze Reihe von Unklarheiten im Dienste der Rechtssicherheit zu beseitigen. Zu bedauern sei, dass der Entwurf nicht weitere Kritikpunkte aufgegriffen hat. Ungelöst sei insbesondere die größte Schwachstelle des Gesetzes, nämlich die mangelnde Bereitschaft von Verbrauchern und Unternehmern, ein Verfahren durchzuführen. Hier bestehe der größte Nachbesserungsbedarf.

Ulla Gläßer vom Institut für Konfliktmanagement der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verwies ebenfalls auf Punkte des Entwurfs, die noch optimiert werden könnten. Wie Gössl sieht sie es als großes Problem, dass die Schlichtungsangebote nicht angenommen werden. Ein Großteil der Unternehmen mache nicht mit, vor allem, weil die Kostenverteilung als unfair betrachtet werde. Sie sprach sich mit Blick auf die Möglichkeit des Widerrufs der Anerkennung einer Verbraucherschlichtungsstelle zudem dafür aus, die Unabhängigkeit der Schlichter abzusichern.

Kritik an den Widerrufsregelungen im Entwurf kam auch von der Bundesrechtsanwaltskammer. Deren Vertreter Jörn Steike bemängelte, dass das Erheblichkeitskriterium ohne Not aufgegeben worden sei. Es dürfte unverhältnismäßig sein, ohne Rücksicht auf die Schwere des Verstoßes das Widerrufsverfahren in Gang zu setzen. In seiner Stellungnahme regte er an, dass das BfJ Verbraucher, die Beratungsbedarf bezüglich der Verbraucherschlichtung oder zuständiger Verbraucherschlichtungsstellen haben, an die Rechtsanwaltschaft verweisen.

Der ehemalige Versicherungsombudsmann Günter Hirsch ging in seiner Stellungnahme ebenfalls auf die Frage der "Aufsicht" über private Schlichtungsstellen ein. Er schlug vor, in geeigneter Weise klarzustellen, dass die für einen eventuellen Widerruf der staatlichen Anerkennung zuständige Behörde - das BfJ - keine Aufsicht über private Streitmittler und Schlichtungsstellen ausübt und insbesondere keine Aufsichtsbefugnisse hat. Auch eine Einschränkung der Widerrufsgründe im Gesetz sei geboten.

Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, sprach sich dafür aus, die branchenspezifische Schlichtung zu stärken. Im Bereich Bahn, Bus und Schiff beteiligten sich nicht alle Unternehmen freiwillig an der Schlichtung, was zu Lücken im Verbraucherschutz führe. Als Erfolgsmodell für eine volle Marktabdeckung gilt Berlin zufolge die Schlichtung im Luftverkehr mit einer privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle und einer behördlichen Auffangschlichtungsstelle. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte zum Anlass genommen werden, das Modell der Luftfahrt auf den übrigen Personenverkehr auszuweiten.

Auch Reinhard Greger vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg plädierte für die Schaffung neuer branchenspezifischer Schlichtungsstellen. Er erklärte, die Erfahrungen mit dem VSBG hätten gezeigt, dass die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen Konflikte rasch, belastungsarm und zur Zufriedenheit sowohl der Verbraucher- als auch der Unternehmerseite erledigen können. Eine weitere Förderung sei daher unbedingt zu unterstützen. Für nicht zielführend hält er die Regelung des Entwurfs, dass die Anmeldung eines streitigen Anspruchs zum Klageregister eines Musterfeststellungsverfahrens ein Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle zwingend ausschließen soll.

Martin Schmidt-Kessel, Verbraucherrechtler von der Universität Bayreuth, kritisierte die Bezeichnung der neuen Schlichtungsstelle. Schon der bisherige Begriff Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle sei irreführend, weil sie vielfach und im Sinne ihrer Auffangfunktion wegen bestehender anderweitiger Schlichtungsstellen nicht zuständig sei. Das gelte erst recht für die mehr als unglückliche Bezeichnung als "Universalschlichtungsstelle", die Allzuständigkeit suggeriere, wo doch auch nach der Neuregelung lediglich an eine Auffangfunktion gedacht sei. Auch seien rechtspolitische Zweifel an der vorgesehenen Zentralisierung der Tätigkeit der Schlichtungsstelle des Bundes beim Bund angebracht, da die Justiz ist in Deutschland aus guten Gründen dezentralisiert sei.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung das 2016 verabschiedete VSBG nachbessern. So soll die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 1. Januar 2020 auf den Bund übertragen werden. Der Bund soll durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle zugleich die Verpflichtung aus einer EU-Richtlinie erfüllen, im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen. Ferner soll geregelt werden, dass das BfJ nicht nur Kontaktstelle für die Online-Streitbeilegung (OS) ist, sondern auch bei rein innerstaatlichen Streitigkeiten Verbraucher und Unternehmer beraten kann, wenn die Beschwerde über die Europäische OS-Plattform eingereicht worden ist.

Dem Entwurf zufolge haben sich seit Inkrafttreten des VSBG die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der Musterfeststellungsklage sei eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Denn im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage müssten Verbraucher, auch wenn sie sich auf das Musterfeststellungsurteil berufen können, ihre individuellen Ansprüche noch durchsetzen.

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3. Zukunft der Feuerwehren

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt darauf, die "Zukunft der Feuerwehren modern und attraktiv" zu gestalten. In einem Antrag (19/11108), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel" die technische Ausstattung der Feuerwehren zu verbessern und zu modernisieren. Dazu sollen laut Vorlage fehlende Fahrzeuge für den Brand- und Katastrophenschutz an die Länder ausgeliefert und eine schnellere Beschaffung und Bereitstellung der Fahrzeuge für den Brandschutz an die Länder sichergestellt werden.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Strategien entwickeln und Projekte unterstützen, die sich der Nachwuchsförderung im Bereich der Feuerwehren widmen. Insbesondere wird dazu in dem Antrag etwa das "das Angebot einer finanziellen Unterstützung zum Beispiel in Form eines Stipendiums von Schülern und Studenten" genannt, die sich ehrenamtlich engagieren. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge Forschungsvorhaben entwickeln und unterstützen, "deren Ziel es ist herauszufinden, wie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Feuerwehren für bestimmte Personengruppen attraktiver gestaltet werden kann". Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, Initiativen der Feuerwehren zu unterstützen, "die sich gegen die zunehmenden Fälle von Gewalt gegen Einsatzkräfte und dem Respektverlust in der Bevölkerung gegenüber den Angehörigen der Feuerwehren richten".

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4. Engere Kooperation mit Benelux-Staaten

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, das grenzüberschreitende Zusammenleben mit den Benelux-Staaten zu verbessern. Frankreich und Deutschland hätten sich mit dem Vertrag von Aachen unter anderem das Ziel gesetzt, der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern einen neuen Impuls zu geben. "Diese wichtige Initiative wollen wir zum Anlass nehmen, auch die Zusammenarbeit in den Grenzregionen zwischen Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Deutschland weiter zu vertiefen", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/11116). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, niederschwellige Bildungsangebote und grenzüberschreitend ausgerichtete Schulpartnerschaften zu unterstützen, die das Erlernen der Sprache des Nachbarn ermöglichen. Außerdem soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen erleichtert und rechtliche wie praktische Hürden für das Arbeiten im Nachbarland weiter abgesenkt werden, um die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen den Benelux-Staaten und Deutschland noch besser umzusetzen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Hochschulkooperation, die Erleichterungen von Entsendungen und den Ausbau von grenzüberschreitender Infrastrukturen.

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5. Statistikpflichten für Unternehmer

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion möchte wissen, wie es um die im Koalitionsvertrag angepeilte Verringerung der Statistikpflichten für Unternehmer bestellt ist. In einer Kleinen Anfrage (19/10938) erkundigen sich die Abgeordneten nach bisherigen Sitzungen einer entsprechenden Bund-Länder-Gruppe. Sie fragen dabei nach Terminen, Inhalten, Organisation und Struktur.

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6. Bedingungen für Glasfaserausbau

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um die Rahmenbedingungen für einen Glasfaserausbau geht es in einer Kleinen Anfrage (19/10941) der FDP-Fraktion. Darin erkundigen sich die Abgeordneten nach den Auswirkungen einer Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Thema, die nach Ansicht der Fragesteller die Vectoring-Techniken der Telekom bevorzugt. Die Entscheidung bedrohe zugleich den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 725 - 26. Juni 2019 - 16.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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