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BUNDESTAG/8613: Heute im Bundestag Nr. 756 - 03.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 756
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. Juli 2019, Redaktionsschluss: 15.47 Uhr

1. Antimuslimischer Rassismus thematisiert
2. Schutz von Vollstreckungsbeamten
3. Zensusgesetz im Vermittlungsausschuss
4. Gebühren für Bankdienstleistungen
5. Auskunft zu ausländischen Gruppierungen


1. Antimuslimischer Rassismus thematisiert

Inneres und Heimat/Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11240). Darin schreibt die Fraktion, dass Islam- und Muslimfeindlichkeit in Deutschland in den vergangenen Jahren "in Denkmustern und Taten massiv zugenommen" habe. Im Jahr 2017 seien in Deutschland fast 60 Anschläge auf und Schändungen von Moscheen und anderen islamischen Einrichtungen gezählt und mehr als 1.000 islamfeindliche Straftaten gemeldet worden. Im Jahr 2018 seien nach vorläufiger Auswertung bisher 813 islamfeindliche Straftaten gemeldet worden; die Zahl der gemeldeten Körperverletzungen sei gestiegen.

Der Fraktion zufolge ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. "Musliminnen und Muslime erfahren Diskriminierung im Alltag, auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, in Behörden sowie auf dem Wohnungsmarkt und im Dienstleistungssektor", heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere Frauen mit Kopftuch seien von Diskriminierung und Gewalt betroffen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob der Islam nach Ansicht der Bundesregierung zu Deutschland gehört. Auch erkundigen sie sich danach, wie die Bundesregierung den Stand der Religionsfreiheit in Deutschland bewertet. Ferner fragen sie, ob es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung antimuslimischen Rassismus in der deutschen Gesellschaft gibt und wie viele Menschen nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von antimuslimischem Rassismus betroffen waren.

Erfahren möchte die Fraktion zudem, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 die Gewalt gegen Menschen entwickelt hat, "die als Musliminnen oder Muslime wahrgenommen werden", und wie sich die Zahl der Angriffe auf muslimische Orte, Vereine, Gebetsstätten, Moscheen, Friedhöfe, Versammlungsstätten in Deutschland in dieser Zeit entwickelt hat. Des Weiteren erkundigt sie sich unter anderem danach, in welchen Bereichen es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Diskriminierungen gegen muslimische Menschen kommt.

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2. Schutz von Vollstreckungsbeamten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der "Wirksamkeit des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11216). Wie sie darin ausführt, beschloss der Bundestag dieses Gesetz im Jahr 2017. Anlass sowie Intention des Gesetzgebers sei es gewesen, die zunehmende Gewalt gegen Vollzugsbeamte und Rettungskräfte einzudämmen, indem durch die Novellierungen neue Straftatbestände geschaffen wurden.

Wissen will die Fraktion, ob nach Kenntnis der Bundesregierung ein Rückgang der Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte nach dem 30. Mai 2017 zu beobachten ist. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte seitdem während einer Vollzugshandlung und wie viele während einer allgemeinen Dienstausübung begangen wurden.

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3. Zensusgesetz im Vermittlungsausschuss

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat zum vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021" (19/8693, 19/10679) den Vermittlungsausschuss angerufen. Wie aus einer Unterrichtung (19/11302) hervorgeht, führt der Bundesrat zur Begründung aus, dass der Zensus die zentrale Grundlage aller staatlichen Planungen in Bund, Ländern und Kommunen sei und daher als gesamtstaatliche Aufgabe des Bundes und der Länder auch gemeinsam verantwortet und durchgeführt werden müsse. Vor diesem Hintergrund müsse der Bund "insbesondere auch finanziell Verantwortung für das gemeinsame Projekt Zensus 2021 übernehmen". Die Länder hätten deshalb bereits frühzeitig gefordert, dass der Bund sich an ihren Kosten zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus beteiligt und eine auskömmliche Finanzzuweisung leisten soll.

Darüber hinaus entspreche es "der gemeinsamen Verantwortlichkeit, dass die Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 und der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2021 gleichberechtigt mitwirken können", heißt es in der Vorlage weiter. Der Vollzug des Zensus 2021 liege zu einem großen Teil bei den Ländern. Absicherungen der Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 seien daher ebenso erforderlich wie die Sicherstellung, dass die Länder die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Zensusdaten zu eigenen Zwecken verwenden dürfen.

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4. Gebühren für Bankdienstleistungen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Eine Kleine Anfrage zum Thema steigende Gebühren und Entgelte rund um Bankdienstleistungen hat die Fraktion Die Linke vorgelegt. Mit der Anfrage (19/11064) soll das Ausmaß des Anstiegs erfragt werden, um auf dieser Grundlage beurteilen zu können, inwieweit Konto- beziehungsweise Bankgebühren für Verbraucher zu einer Kostenfalle werden und einen Beitrag zum Anstieg der Verschuldung privater Haushalte leisten. Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie hoch nach ihrer Kenntnis die durchschnittlichen sowie die jeweils höchsten und niedrigsten Gebühren pro Jahr von privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den vergangenen zehn Jahren waren. Außerdem wollen die Fragesteller wissen, wie viele private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Kontogebühren und -entgelte angehoben haben, und wie hoch das Ausmaß von zu Unrecht erhobenen Gebühren ist.

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5. Auskunft zu ausländischen Gruppierungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Berlin: (hib/mwo) Umfassende Auskünfte über drei Gruppierungen aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie", gegen die im vergangenen Jahr Verfahren nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches geführt wurden, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11199) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10498). Dabei geht es um die in Nigeria aktiven Gruppierungen Niger Delta Militants (Iceland-Kult) und Niger Delta Avengers sowie das der pakistanischen Regierung angehörende Mutahida Quami Movement (MQM). Gegen Angehörige der MQM seien Ermittlungsverfahren nach Selbstbezichtigungen eingeleitet worden, von einer Verfolgung der Straftaten sei jedoch abgesehen worden, schreibt die Bundesregierung. Dies treffe auch auf Ermittlungen gegen Angehörige der anderen Gruppierungen zu.

Wie es in der Antwort heißt, wird die von den Fragestellern zum Ausdruck gebrachte Auffassung, wonach es sich beim Paragrafen 129b in erster Linie um ein Instrument deutscher Außenpolitik handele, von der Bundesregierung nicht geteilt. Dessen Einführung 2002 sei notwendig geworden, weil nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Paragrafen 129 und 129a nur auf Vereinigungen anwendbar waren, die zumindest in Form einer Teilorganisation im Bundesgebiet bestanden. Zudem verpflichte EU-Recht jeden Mitgliedstaat dazu, seine Gerichtsbarkeit auf Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung zu erstrecken, die ganz oder teilweise in seinem Hoheitsgebiet begangen wurden, unabhängig von dem Ort, an dem die terroristische Vereinigung ihre Operationsbasis hat oder ihre strafbare Tätigkeit ausübt. Zudem sei Paragraf 129b eine Reaktion auf die terroristischen Anschläge in den USA am 11. September 2001.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 756 - 3. Juli 2019 - 15.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

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