Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8615: Heute im Bundestag Nr. 758 - 04.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 758
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 4. Juli 2019, Redaktionsschluss: 09.20 Uhr

1. Kerosinsteuer mit Problemen
2. Kein Bedarf für EDDI-Plattform
3. Betrug bei der Umsatzsteuer
4. Tabak mit Sicherheitsmerkmalen
5. Keine Änderung der Tabaksteuer geplant
6. Grundsteuergesetz bis Jahresende


1. Kerosinsteuer mit Problemen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer kann nach Ansicht der Bundesregierung zu verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten führen. Wie es in einer Antwort (19/11071) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10780) heißt, wird ein großer Teil des im innerdeutschen Luftverkehr verwendeten Fluggeräts auch grenzüberschreitend eingesetzt. Eine entsprechende Zuordnung der Betankung wäre mit erheblichen technischen und verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten verbunden. Auch wären Ausweichstrategien, wie zum Beispiel vermehrte Betankungen im benachbarten Ausland, nicht zu verhindern. Dies wäre weder steuerpolitisch erwünscht noch würde dadurch eine Verbesserung für die Umweltsituation eintreten, argumentiert die Regierung, die den Anteil der innerdeutschen Flugverbindungen am gesamtdeutschen Luftverkehr im Jahr 2018 mit rund 16 Prozent angibt. Wie es in der Antwort weiter heißt, werden die Vorschläge für eine Aufhebung der Steuerbefreiung von Kerosin zurzeit geprüft.

*

2. Kein Bedarf für EDDI-Plattform

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die europäische Plattform EDDI, die die Emission von und den Handel mit europäischen Schuldtiteln erleichtern soll, besteht für Bundeswertpapiere kein Bedarf. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11013) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10609). Danach ist die Abwicklung von Wertpapieren in Europa aus Sicht der Bundesregierung insgesamt effizient organisiert.

*

3. Betrug bei der Umsatzsteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sogenannter Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10449) weiter mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. Dies geschehe unter dem Gesichtspunkt, dass man in kurzer Zeit den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen wolle. Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und hätten eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke erklärt, allein in Deutschland würden die Steuerzahlerrinnen und Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt.

*

4. Tabak mit Sicherheitsmerkmalen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit dem 20. Mai dieses Jahres sind für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen neue Erkennungsmerkmale vorgeschrieben. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10658) hervorgeht, müssen diese Tabakerzeugnisse mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal versehen sein. Damit soll ein Beitrag zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geleistet werden. Übrige Tabakerzeugnisse müssen ab dem 20. Mai 2024 mit diesen Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgung von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können, heißt es in der Antwort.

*

5. Keine Änderung der Tabaksteuer geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Initiative zu Veränderungen bei der Tabaksteuer liegt nicht vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11029) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10654) mit.

*

6. Grundsteuergesetz bis Jahresende

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11028) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10653) weiter mitteilt, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar, falls bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen wird.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 758 - 4. Juli 2019 - 09.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang