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BUNDESTAG/9008: Heute im Bundestag Nr. 1155 - 18.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1155
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 18. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 11.31 Uhr

1. Rolle der Bankenaufsicht bestätigt
2. Keine Bundesbank-Korrekturbitten
3. Keine BMF-Korrekturbitten im April
4. Status quo im Zwischenlager Mitterteich
5. Messverfahren bei CO2-Werten
6. Nur geringe Fehlverwendungen bekannt
7. Wasserprojekte in Tansania


1. Rolle der Bankenaufsicht bestätigt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank in der Bankenaufsicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Bankenunion bestätigt. Sie werde weiterhin darauf achten, dass ein wesentlicher Teil der Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Bankenaufsicht bei den nationalen Aufsichtsbehörden verbleibe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13215) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12844).

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2. Keine Bundesbank-Korrekturbitten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat im April 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13122) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12622), die sich nach solchen Korrekturbitten von Ministerien und Bundesbehörden erkundigt hatte. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank keine nachgeordnete Behörde und bei Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig sei. Die Deutsche Bundesbank gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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3. Keine BMF-Korrekturbitten im April

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im April 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12875) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12627). Das BMF gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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4. Status quo im Zwischenlager Mitterteich

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Anzahl der einzulagernden Gebinde aus schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Mitterteich liegt bei bis zu 40.000 Abfallgebinden für die EVU-Lagerhalle und bis zu 10.000 für die Lagerhalle der Landessammelstelle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12397) hervor, in der sich die Fragesteller nach dem aktuellen Status und den Prognosen für das Zwischenlager in Bayern erkundigt hatten. Nach dem derzeitigen Lagerkonzept könnten "die genehmigten Gebindeobergrenzen nicht erreicht werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie listet weiter den aktuellen Bestand an Abfallgebinden zwischen 2009 und 2018 auf und nennt die atomrechtlichen Änderungsgenehmigungen seit 1982.

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5. Messverfahren bei CO2-Werten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Von Januar bis Juli 2019 sind bundesweit 122.730 VW-Golf mit einem CO2-Ausstoß von durchschnittlich 140 Gramm pro Kilometer erstmals zugelassen worden. Die Kohlendioxid-Angaben beziehen sich auf das neue Messverfahren WLTP; gemäß der vorher gebräuchlichen NEFZ-Methode wären es 115 Gramm pro Kilometer. Das geht aus der Antwort (19/13109) auf eine Kleine Anfrage (19/12536) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der VW-Golf ist das am häufigsten zugelassene Modell in dem Zeitraum gewesen, vor dem VW Tiguan (CO2-Emission 178 Gramm pro Kilometer nach WLTP bzw. 143 Gramm pro Kilometer nach NEFZ) und dem Mercedes C-Klasse (168 bzw. 146 Gramm pro Kilometer CO2-Emission).

Der Mittelwert der Kraftfahrzeugsteuer für in diesem Jahr bislang erstzugelassene Autos liegt bei 217 Euro im Jahr (Stichtag 22. August 2019). Begünstigte Fahrzeuge wie etwa Elektrowagen sind dabei nicht berücksichtigt, wie die Bundesregierung weiter erklärt.

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6. Nur geringe Fehlverwendungen bekannt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung teilt die Ansichten der AfD-Fraktion zur mangelnden Koordination sowie zum fehlenden Fokus auf Korruptionsbekämpfung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht. Die Ressorts tauschten sich regelmäßig zu Korruptionsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene miteinander aus, betont sie in einer Antwort (19/13045) auf eine Kleine Anfrage der AfD (19/12230). Darüber hinaus bestünden umfassende Risikomanagementsysteme zur Prävention und Bekämpfung von Korruption in der EZ.

Auf die Frage nach Mittelfehlverwendungen im Sinne einer fehlerhaften beziehungsweise missbräuchlichen Verwendung von Mitteln erklärt die Regierung, für den Zeitraum von 2005 bis 2019 habe sie gegenwärtig Kenntnis von 84 Fällen. Die Gesamthöhe dieser Mittelfehlverwendungen habe rund 45 Millionen Euro und damit weniger als 0,05 Prozent der EZ-Haushaltsmittel im abgefragten Zeitraum betragen. Zudem seien 94 Prozent der fehlverwendeten Mittel zurückgezahlt worden, so dass in diesen Fällen kein Schaden für den Bundeshaushalt entstanden sei.

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7. Wasserprojekte in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Probleme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung von Wasserprojekten in Tansania sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/13410) der Fraktion Die Linke. Konkret wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wie der aktuelle Stand beim "Programm städtische Wasser- und Sanitärversorgung (7-Städte-Upgrading-Programm)" ist. Weitere Fragen befassen sich mit Zugangskriterien an den Wasserausgabestellen, finanziellen Verlusten und nicht erbrachten Leistungen von Unternehmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1155 - 18. Oktober 2019 - 11.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2019

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