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BUNDESTAG/9927: Heute im Bundestag Nr. 620 - 17.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 620
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juni 2020, Redaktionsschluss: 12.09 Uhr

1. Nein zu Innenstadt-Initiative
2. Votum für Novelle des Entsendegesetzes
3. Vermittler-Gesetz verschoben
4. Rechnung des Bundesrechnungshofes


1. Nein zu Innenstadt-Initiative

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat gegen die Stimmen von FDP und AfD einen Antrag zu mehr Freiheiten für den stationären Handel abgelehnt. In dem Antrag (19/19118) fordert die FDP-Fraktion unter anderem eine Lockerung des Sonntagsöffnungsverbots. Außerdem plädieren die Abgeordneten dafür, Fahrverbote zurückzunehmen und den öffentlichen Nahverkehr sowie intelligente Verkehrsleitsysteme weiterzuentwickeln.

Die Abstimmung am Mittwoch war eingebettet in eine Diskussion über die Corona-Hilfen der Bundesregierung von Sofortmaßnahmen bis hin zur Lufthansa-Rettung. Dabei plädierte ein Vertreter von CDU/CSU dafür, bei der Umsetzung von Maßnahmen auf unbürokratische Handhabe zu achten und Augenmerk darauf zu legen, dass nun vor allem Projekte zur Digitalisierung einen Schub erhielten. Von der SPD-Fraktion kam der Appell, bei Maßnahmen wie der zugesicherten Beratungsunterstützung gegebenenfalls nachzusteuern.

Die AfD-Fraktion widmete sich der Frage, inwieweit die Steuermoral von zu unterstützenden Unternehmen geprüft werde - ein Aspekt, den auch die Linksfraktion aufgriff. Vom Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) hieß es dazu, in Deutschland gelte das Steuergeheimnis. Eigens geprüft in dieser Richtung werde nicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkte an, sie hätte sich im Zuge des Lufthansa-Engagements der Regierung einen stärkeren Einfluss der Politik auf das Unternehmen gewünscht.

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2. Votum für Novelle des Entsendegesetzes

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/19371) der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion. Die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll eine EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach sollen bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge nicht mehr nur im Baugewerbe gelten, sondern "in allen Branchen nach dem AEntG auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Anwendung" finden, wenn diese Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem laut Bundesarbeitsministerium sichergestellt werden, dass etwa Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Auch verhindert der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, dass Geld, das die Arbeitnehmer zur Erstattung ihrer Aufwendungen erhalten, auf die Entlohnung angerechnet wird. Ferner regelt er unter anderem die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden. Nicht gelten sollen die vorgesehenen Neuregelungen für den Straßenverkehrssektor.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gab es noch eine Erweiterung der Anordnung der verdrängenden Wirkung allgemeinverbindlicher Tarifverträge auf die Arbeitsbedingung "Anforderungen an die Unterkünfte". Außerdem wurde eine dauerhafte Sicherstellung des Beratungsangebotes "Faire Mobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit der Zahlung eines jährlichen Budgets von knapp vier Millionen Euro festgelegt.

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3. Vermittler-Gesetz verschoben

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Beratungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794, 19/19364) entgegen der ursprünglichen Planung noch nicht abgeschlossen. Damit entfällt auch die für Freitag, den 19. Juni, vorgesehene abschließende Beratung im Deutschen Bundestag.

Der Entwurf sieht vor, dass Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater künftig zentral von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht, heißt es in dem Entwurf. Der Bundesrat und der Nationale Normenkontrollrat hatten in ihren Stellungnahmen Bedenken erhoben.

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4. Rechnung des Bundesrechnungshofes

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat seine Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt (19/19847). Demnach lagen die Ausgaben des Hofes mit 157,769 Millionen Euro um 4,266 Millionen Euro unter dem Soll-Wert von 162,035 Millionen Euro. Die Einnahmen fielen mit 4,533 Millionen Euro um 662.000 Euro höher aus als der Soll-Wert von 3,871 Millionen Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 620 - 17. Juni 2020 - 12.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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