Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

MELDUNG/064: Die Beschlüsse des Bundestages vom 2. bis 4. Juli 2014 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Bundestagsbeschlüsse vom 2. bis 4. Juli 2014

Der Bundestag hat von Mittwoch, 2. Juli, bis Freitag, 4. Juli 2014, bislang folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:



Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und EEG-Reform: Der Bundestag hat am 4. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Grünen und Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (18/2037) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Auftraggeber in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden, wenn Rechnungen verspätetet beglichen werden. Zur Abschreckung wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. In den Gesetzentwurf kurzfristig integriert wurde eine erneute Änderung des vom Bundestag erst am 27. Juni novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Änderungen dienen überwiegend der Korrektur von fehlerhaften Verweisen. Außerdem wurden Fristen zugunsten von Biogasanlagen geändert. Über diese EEG-Änderungen (Artikel 4 des Gesetzes) stimmte der Bundestag in zweiter Beratung getrennt ab. Sie wurden einstimmig angenommen.

Bevölkerungspolitik im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit: Der Bundestag hat am 3. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/1958) mit dem Titel "20 Jahre nach Kairo - Bevölkerungspolitik im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post-2015-Agenda" angenommen. Er nimmt Bezug auf ein 1994 in Kairo von der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung beschlossenes Aktionsprogramm, in dem 179 Staaten sexuelle und reproduktive Gesundheit als Teil des Menschenrechts auf Gesundheit ebenso anerkannten wie "reproduktive Rechte". Der Bundestag rief die Bundesregierung unter anderem auf, die Partnerländer bei den Bemühungen zu unterstützen, das Menschenrecht auf Gesundheit umzusetzen, indem sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte durchgesetzt werden.

Schutz von Elefanten und Nashörnern: Der Bundestag hat am 3. Juli einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1951) angenommen, den Schutz von Elefanten und Nashörnern vor Wilderei zu stärken. Er forderte die Bundesregierung unter anderem auf, sich angesichts der Wilderei-Krise gegen weitere Freigaben des internationalen Elfenbeinhandels zu positionieren und sich auf internationaler Ebene und in bilateralen Gesprächen dafür einzusetzen. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linken (18/1960), den Wildtierhandel mit geschützten Arten zu verbieten. Danach sollte sich die Regierung unter anderem für Handelsverbote für Produkte von Elefanten, Nashörnern und Tigern einsetzen.

Europäische Perspektive für Moldau: Der Bundestag hat am 3. Juli einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1956) angenommen, die europäische Perspektive der Republik Moldau zu unterstützen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, die politische Assoziation und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Moldau zu fördern und das Land bei der Umsetzung des Assoziationsabkommens mit der EU zu unterstützen.

Künstlersozialabgabegesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (1871530, 18/1770) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1985) angenommen. Geregelt wird der künftige Umfang der Prüfungen bei den Arbeitgebern im Hinblick auf die Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Die Prüfungen werden von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Sie sollen dazu führen, dass die von den Verwertern gemeldeten abgabepflichtigen Entgelte ansteigen und dadurch die Abgabegerechtigkeit erhöht wird. Der Künstlersozialabgabesatz musste für 2013 auf 4,1 Prozent und für 2014 auf 5,2 Prozent angehoben werden. 2015 soll die Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten, damit alle Arbeitgeber regelmäßig mit der Abgabe befasst werden. Kleine Unternehmen werden durch eine Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Kalenderjahr entlastet. Ein Entschließungsantrag der Linken (18/1996), sicherzustellen, dass die Auflagen zur Prüfung der Abgabepflicht "vollumfänglich" stattfinden, um Beitragsgerechtigkeit zu verwirklichen.

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Der Bundestag hat am 3. Juli die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin für das Verbot von Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im In- und Ausland einzusetzen, die Nationale Stelle zur Verhütung von folter weiterhin zu unterstützen und die Empfehlungen des Unterausschusses "Vereinte Nationen" zur Verhütung von Folter in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiterzuverfolgen. Eine entsprechende Entschließung wurde gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen verabschiedet. Die auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/2003) angenommene Entschließung bezieht sich auf den Jahresbericht 2013 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter (18/1178). Im Bericht äußert sich die Stelle zu Fragen des Vollzugs von Abschiebungshaft in der Bundesrepublik und spricht sich dafür aus, Abschiebungshaft grundsätzlich nur noch in eigens dafür vorgesehenen Einrichtungen zu vollziehen. Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der Linken (18/2007) und der Grünen (18/2008) dazu ab. Die Linke hatte gefordert, die Nationale Stelle in Wiesbaden zu reformieren und ihr Budget jährlich um 200.000 Euro bis auf eine Million Euro anzuheben. Die Grünen riefen die Regierung auf, die Stelle personell besser auszustatten und multidisziplinäre Ausgewogenheit innerhalb der Stelle sicherzustellen.

Steuerrecht geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529, 18/1776) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/1995) angenommen. Zu den Änderungen im Einkommensteuerrecht zählen die Steuerfreiheit von Unfallentschädigungen für Beamte, die Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen, die Ausnahme von der vorgesehenen Steuerpflicht bei Übertragungen von Lebensversicherungen aus familien- und erbrechtlichen Gründen, die Pflicht der Anbieter privater Altersvorsorgeverträge zur Übermittlung bestimmter Daten an die zentrale Stelle, eine Änderung des Lohnsteuerabzugs und Änderungen bei der Einbringung des Betriebs einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Eingeführt wird ferner der ermäßigte Einkommensteuersatz von sieben Prozent auf Hörbücher.

Aufnahme syrischer Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli einen Antrag der Linken (18/840) für eine "schnelle und unbürokratische Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Deutschland und in der EU" abgelehnt. Die Regierung sollte in den Kommunen die finanziellen Voraussetzungen für eine menschenwürdige Unterbringung und Unterstützung der Flüchtlinge schaffen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/846) "Verantwortung übernehmen - Zügig mehr syrische Flüchtlinge aufnehmen". Danach sollte die Regierung das Personal in deutschen Vertretungen in der Region ausbauen und sich für eine Syrien-Flüchtlingskonferenz auf EU-Ebene einsetzen. Das Parlament folgte einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (1871760).

Änderung des Weingesetzes: Die Abgeordneten des Bundestages haben am 4. Juli einstimmig einer Änderung des Weingesetzes (18/1780, 18/1966, 18/1983) zugestimmt. Damit soll das Gesetz an die seit dem 1. Januar 2014 gültige EU-Verordnung Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) angepasst werden. Des Weiteren werden die Aufnahme neuer Fördertatbestände im Rahmen der Stützungsprogramme für Wein, die Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Gesundheitsbehörde sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Verbraucherinformation über den verantwortungsvollen Weinkonsum geregelt.

Meldewesen neu geregelt: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 3. Juli den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (18/1284) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/2009) beschlossen. Damit wird im Bundesmeldegesetz die im Einkommensteuergesetz bereits vorgenommene Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen. Zugleich wird eine Übereinstimmung zwischen dem Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person und den Protokollierungspflichten der Meldebehörden bei automatisierten Melderegisterauskünften hergestellt. Meldedaten, die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, dürfen nicht zu arbeitsrechtlichen Zwecken ermittelt und von den Religionsgesellschafen auch nicht für solche Zwecke verwendet werden. Daten werden an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften künftig regelmäßig elektronisch unter Anwendung der Standards OSCI-XMeld und OSC I-Transport übermittelt, wenn der Empfänger dies wünscht. Zur Inbetriebnahme muss der Datenbestand der Meldebehörden zu den jeweiligen Kirchenmitgliedern und ihren Familienangehörigen einmal übermittelt werden, um diesen konsolidierten Datenbestand dann fortlaufend aktualisieren zu können. Das Gesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Grünen, die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung von Mieten aufzuheben (18/2022), die Hotelmeldepflicht aufzuheben (18/2023) und Daten nur dann an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu übermitteln, wenn der Datenempfänger erklärt, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund eines bestimmten Familienstandes zu ziehen (18/2024).

Angleichung der Renten in Ostdeutschland: Mit 466 Nein-Stimmen bei 50 Ja-Stimmen und 54 Enthaltungen hat der Bundestag am 3. Juli einen Antrag der Linken zur sofortigen Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau (18/982) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1994) abgelehnt. Die Fraktion hatte die Angleichung der Löhne und Gehälter in Ost und West und einen steuerfinanzierten Zuschlag zum Ausgleich des Unterschieds zwischen den Rentenwert in Ost und West gefordert. Die Entgelte in Ostdeutschland sollten rententechnisch so weit hochgewertet werden, bis der jeweilige Rentenwert Ost dem Rentenwert West entspricht.

Staatsangehörigkeitsgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/1312, 18/1759) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/1955, 18/2005) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 463 Abgeordnete für und 111 Abgeordnete bei einer Enthaltung gegen das Gesetz. Nach der bisher geltenden "Optionspflicht" müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können künftig nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, entfällt die Optionspflicht künftig ersatzlos. Nach der jetzt beschlossenen Änderung ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt". Im Fall des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Wiedereinbürgerung ermöglicht, auch wenn die Betroffenen dann über zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten verfügen. Wenn bisher Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, kann ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine "Beibehaltungsgenehmigung" erteilt werden, die zusichert, dass die deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linken über die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht (18/1092) ab, der eine generelle Aufhebung des Optionszwangs zum Ziel hat. 461 Abgeordnete stimmten gegen, 108 für diesen Gesetzentwurf. Keine Mehrheit fand gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen auch ein Gesetz entwurf der Grünen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/185), der ebenfalls die Abschaffung der Optionsregelung zum Ziel hatte. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte schließlich die Linksfraktion mit einem Antrag (187286) für ein "fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht". Danach sollte Mehrstaatigkeit generell akzeptiert werden.

Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (18/1528, 18/1766) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/1954, 18/2004) angenommen. Damit gelten diese Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensgesetzes. Damit soll die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Staaten und damit auch deren Aufenthaltszeit in Deutschland verkürzt werden. Die Wartefrist, nach der eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich erlaubt werden kann, wird für Asylbewerber und für geduldete Ausländer von neun Monaten auf drei Monate verkürzt. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/1616) ab, den Schutzbedarf von Roma aus den Westbalkanstaaten anzuerkennen.

Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weiterhin möglich: Mit 466 Nein-Stimmen bei 119 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 3. Juli einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (18/7) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/879) abgelehnt. Die Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehene Möglichkeit zu streichen, Arbeitsverträge auch ohne einen sachlichen Grund zu befristen. Befristungen sollten nach Ansicht der Linken nur zulässig sein, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.

Luftverkehrsabkommen der EU mit den USA: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den USA einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (18/1569) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/1997) angenommen. Damit werden die zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA bestehenden Luftverkehrsabkommen an EU-rechtliche Vorgaben angepasst. Das Abkommen gewährt Luftfahrtunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten diskriminierungsfreien Zugang auf den mit den USA vereinbarten Strecken (ohne Kabotagerechte). Beide Vertragsparteien haben zudem eine intensive Zusammenarbeit auf den Gebieten Flugsicherheit, Luftsicherheit, Umwelt und Wettbewerb vereinbart.

Luftverkehrsabkommen der EU mit Jordanien: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Jordanien andererseits (18/1570) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/1998) angenommen. Ziel des Abkommens ist ein gemeinsamer Luftverkehrsraum Europa-Mittelmeer. Neben der Erweiterung des europäischen Luftverkehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen zielt das Abkommen darauf ab, die Sicherheit im internationalen Luftverkehr zu erhöhen.

Luftverkehrsabkommen der EU mit Moldau: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Moldau andererseits über den gemeinsamen Luftverkehrsraum (18/1571) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/1999) angenommen. Neben der Erweiterung des europäischen Luftverkehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen hat das Abkommen zum Ziel, die Sicherheit im internationalen Luftverkehr zu erhöhen. Die Anrechnung fiktiver, tatsächlich nicht gezahlter philippinischer Quellensteuern wird im Vergleich zum bisherigen Abkommen aus dem Jahr 1983 abgeschafft. Dies führt zu einer geringeren Anrechnung de philippinischen Steuer auf die deutsche Steuer.

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 9. September 2013 mit den Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (18/1568) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/1984) angenommen.

Umweltinformationsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 3. Juli den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (18/1585) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/1992) geändert. Damit werden Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Februar 2012 und vom 18. Juli 2013 in Bundesrecht umgesetzt. Dabei geht es darum, wann ein Ministerium eine informationspflichtige Stelle im Sinne der EU-Vorgaben und damit zur Herausgabe von Informationen verpflichtet ist. Ministerien, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, sind nur während der Dauer dieses Verfahren in keinem Fall zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Ministerien, die an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt sind, sind auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet.

Soziales Europa und Kürzungspolitik in der EU: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Juli einen Antrag der Linken (18/1116) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1605) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, sich in der EU für einen politischen Kurswechsel einzusetzen, der einem "sozialen Europa" den Weg bereiten solle. Unter anderem müsse die "unsoziale Kürzungspolitik" beendet werden und die EU-Strukturpolitik müsse reformiert werden, so die Linksfraktion. Die Fraktion hatte den Abbau sozialer und anderer Rechte sowie arbeitsrechtlicher Standards in der EU und eine "unsoziale Finanzkürzungspolitik" kritisiert.

Entlastung für Kommune: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/975), die Kommunen ab 2014 jährlich um eine Milliarde Euro zu entlasten, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/1655). Die Grünen wollten damit vor allem Kommunen in prekärer finanzieller Lage, die den Haushaltsausgleich nicht aus eigener Kraft erreichen oder gar in der Haushaltssicherung sind, zu unterstützen. Die Entlastung sollte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft von Hartz-IV-Beziehern vorgenommen werden, so die Grünen.

Außenwirtschaftsverordnung geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/1677) darauf verzichtet, die Aufhebung einer Verordnung der Bundesregierung (18/1233) zu verlangen, durch die die Außenwirtschaftsverordnung geändert wurde. Mit der Verordnung wurden unter anderem das neue EU-Waffenembargo gegen die Zentralafrikanische Republik und neue Ausnahmevorschriften zum EU-Waffenembargo gegen Somalia umgesetzt.

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 3. Juli der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/1471) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/1993) zugestimmt. Die geänderte Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. ;Mit der Änderung werden zeitlich befristete neue Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke gewährt, vor allem für medizinische Geräte sowie für Kontroll- und Überwachungsinstrumente. Bestehende Beschränkungen werden an den Stand der Technik angepasst.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl am 22. September 2013: Der Bundestag hat am 3. Juli 57 von insgesamt 223 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. Er folgte dabei der dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (18/1810).

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 3. Juli auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/1970) beschlossen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Übersicht 2 der Beschlussempfehlung aufgeführten acht Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 3. Juli Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 67 bis 823 übernommen (18/1882, 18/1883, 18/1884, 18/1885, 18/1886, 18/1887, 18/1888, 18/1974, 18/1975, 18/1976, 18/1977, 18/1978, 18/1979, 18/1980, 18/1981, 18/1982).

Mitglied der Endlagerkommission gewählt: Auf Wahlvorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/1961) hat der Bundestag am 3. Juli Dr. h.c. Bernhard Fischer vom Bundesverband der Deutschen Industrie als Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen in die "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Satz 3 und 6 des Standortauswahlgesetzes gewählt. Die 33-köpfige sogenannte Endlagerkommission setzt sich aus Vertretern von Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen, Mitgliedern von Landesregierungen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammen. Sie hat den Auftrag, bis 2016 unter Einbeziehung der Öffentlichkeit Kriterien für ein Endlager für radioaktive Abfallstoffe zu entwickeln.

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Mit 535 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen und 61 Enthaltungen hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie (18/1558) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/2010 neu) angenommen. Damit wird ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde ab dem 1. Januar 2015 eingeführt. Dieser Betrag kann auf Vorschlag einer Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung geändert werden Das bisherige 50-Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein "konkretisiertes öffentliches Interesse". Die Kommission soll erstmals zum 1. Januar 2017 über eine Änderung des Mindestlohns entscheiden. Für Zeitungsausträger sieht das Gesetz die stufenweise Einführung des Mindestlohns vor. Für den Mindestlohn von Praktikanten enthält das Gesetz eine differenzierte Regelung. Mit 479 Nein-Stimmen bei 122 Ja-Stimmen lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Linken (18/2019) ab. Die Linke hatte verlangt, die Ausnahmeregelungen für Beschäftigte unter 18 Jahren und für Langzeitarbeitslose zu streichen. Zwei weitere Änderungsanträge der Linken (18/2017, 18/2018) fanden ebenfalls keine Mehrheit. Damit sollte die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum durch einen repräsentativen Tarifvertrag von der Mindestlohn-Zahlung abweichen zu können, gestrichen werden. Auch sollte der Mindestlohn von 8,50 Euro auf zehn Euro pro Stunde angehoben werden. Der Bundestag lehnte gegen das Votum der Opposition ferner Entschließungsanträge der Linken (18/2020) und der Grünen (18/2021) zu dem Gesetz ab. Die Linke wollte, dass der Mindestlohn ausnahmslos für jedes Arbeitsverhältnis gilt, die Grünen plädierten ebenfalls, den Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, also auch für vormals Langzeitarbeitslose sowie Jugendliche einzuführen und keine Sonderregelungen für Zeitungsausträger und Saisonarbeitskräfte zu treffen. Gegen das Votum der Linken lehnte der Bundestag schließlich einen Antrag der Linken (18/590) ab, einen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro pro Stunde einzuführen.

Zweiter Untersuchungsausschuss eingesetzt: Mit den Stimmen der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 2. Juli einen Antrag von Abgeordneten der beiden Oppositionsfraktionen auf Einsetzung eines achtköpfigen Untersuchungsausschusses (18/1475) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (18/1948) angenommen. Dieser zweite Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode (neben dem "NSA-Untersuchungsausschuss") soll bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation "Spade" stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie Sachverhalte aufklären. Dabei geht es unter anderem um den Gang und die Gründe für die Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland (sogenannte Operation "Selm") beim Bundeskriminalamt (BKA), um das Informationshandeln und die Datenweitergaben im Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy an die Bundesregierung, an andere Behörden und an Dritte sowie um die Behandlung des Falles des BKA-Beamten "X", dessen Name sich unter den übermittelten Daten der Operation " Spade/Selm" befand, durch die Leitungsebene des BKA und die dienstaufsichtsführende Stelle.

Gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss genehmigt: Der Bundestag hat am 2. Juli auf Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (18/1990) die Genehmigung zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann erteilt. (vom/eis/04.07.2014)

*

Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_angenommen_abgelehnt/285988
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Platz der Republik 1, 10557 Berlin
Postanschrift: 11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0, Fax: +49 (0)30 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2014