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PRESSEKONFERENZ/520: Regierungspressekonferenz vom 26. November 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 28. November 2012
Regierungspressekonferenz vom 28. November 2012 2012

Themen: Kabinettssitzung (Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung, Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung, Fortschrittsbericht Afghanistan 2012, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am ISAF-Einsatz, Rentenversicherungsbericht 2012, Alterssicherungsbericht 2012, Entwurf einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Überreichung des Heinz-Galinski-Preises an die Bundeskanzlerin), Reise des Bundesgesundheitsministers nach Griechenland, Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, Basel-III-Abkommen, Nahostkonflikt, Griechenland, Verlängerung des Vertrags des Vorstandsvorsitzenden der DB AG

Sprecher: StS Seibert, Albrecht (BMG), Toschev (BMWi), Kotthaus (BMF), Peschke (AA), Paris (BMVg), Teschke (BMI), Mänz (BMZ), Wendt (BMAS), Wiegemann (BMWi), Strater (BMVBS)



Vors. Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich will, was ich sonst nicht so oft tue, auf zwei Themen eingehen, die vom Kabinett ohne Aussprache beschlossen wurden, also die berühmten TOP-1-Themen.

Da ist zum einen die Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge zu nennen. Sie wissen, dass Bundestag und Bundesrat bereits ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen haben und dass private Pflegevorsorge gefördert werden soll. Menschen, die für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorsorgen, sollen dafür ab dem 1. Januar 2013 also eine staatliche Zulage erhalten. Damit das umgesetzt werden kann, war noch eine Verordnung nötig. Details könnten Sie bei Interesse abfragen; auf die will ich hier jetzt nicht eingehen. Ich will Ihnen nur sagen, dass mit dieser vorliegenden Verordnung nun die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, dass die Versicherungsunternehmen im neuen Jahr ihre Produkte für diese geförderte private Pflegeversicherung anbieten können.

Der andere Punkt ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass das für drei Gesetze gelten soll, denen der Bundesrat am vorigen Freitag nicht zugestimmt hat. Es geht dabei um das Gesetz zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen, das Jahressteuergesetz 2013 und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse daran, dass diese Gesetze noch in diesem Jahr zustande kommen. Daher kommt es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Zu den ordentlichen Tagesordnungspunkten gehörte der Fortschrittsbericht Afghanistan 2012, den das Kabinett beschlossen hat. Der letzte Fortschrittsbericht wurde vor fast einem Jahr, im Dezember letzten Jahres, vorgelegt. Es gab im Sommer, im Juli dieses Jahres, einen Zwischenbericht. Nur kurz zur Erinnerung: Deutschland ist und bleibt einer der wichtigsten Partner, die Afghanistan hat. Wir sind drittgrößter Truppensteller. Wir sind drittgrößter Geber für den zivilen Wiederaufbau. Wir sind für die Afghanen ein wichtiger Partner bei der Polizeiausbildung. Bis zu 200 Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder sind Teil dieses größten bilateralen Polizeiprojekts in Afghanistan.

Deutschland hat der internationalen Gemeinschaft gemeinsam mit seinen Partnern zugesagt, Afghanistan auch nach Abzug der internationalen Kampftruppen im Jahr 2014 zu unterstützen. Das war ja die Kernbotschaft der Konferenz in Bonn im Dezember 2011. Diese Zusage beruht auf einer ganz klaren Selbstverpflichtung, die die Afghanen übernommen haben. Das ist die Selbstverpflichtung, die Regierungsführung zu verbessern und die Korruption zu bekämpfen. Diesbezüglich ist nun anhand festgelegter Ziele und Kriterien eine Überprüfbarkeit gegeben. Die Bundesregierung ist auch bereit, sich an einer NATO-geführten Beratungs-, Ausbildungs- und Unterstützungsmission zu beteiligen, die nach dem Abschluss des ISAF-Einsatzes dann den afghanischen Sicherheitskräften zur Seite stehen soll. Diese Eckdaten für eine solche Mission werden ja derzeit innerhalb der NATO diskutiert.

Mit Blick auf die Sicherheitslage kommt der Fortschrittsbericht zu einem leicht positiven Bild. Die Sicherheitslage bleibt, kein Zweifel, insgesamt instabil, es haben sich aber positive Trends des Vorjahres fortgesetzt. Es gibt beispielsweise landesweit erneut weniger sogenannte sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Was ermutigend ist und in diesem Bericht hervorgehoben wird, ist die insgesamt bessere Einsatzbereitschaft der afghanischen Sicherheitskräfte. Sie können mittlerweile selbstständig und angemessen auf Bedrohungslagen reagieren, und sie können erfolgreich reagieren. Vor diesem Hintergrund haben Deutschland und übrigens die meisten ISAF-Partner mit der abgestimmten Reduzierung ihrer Truppenstärke in Afghanistan begonnen.

Das führt mich zu dem verwandten nächsten Punkt, nämlich der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am ISAF-Einsatz. Das Bundeskabinett hat also neben dem Fortschrittsbericht Afghanistan heute auch den Entwurf für ein neues Bundestagsmandat für die deutsche Beteiligung an ISAF beschlossen. Ich mache es kurz, weil ich glaube, dass Ihnen das meiste schon bekannt ist: Die Bundesregierung beabsichtigt, bis zum Ende der Laufzeit des kommenden Mandats es soll bis zum 28. Februar 2014 laufen eine weitere Reduzierung der Truppenstärke auf dann 3.300 Soldaten vorzunehmen. Die Lage muss diese Reduzierung erlauben, und diese Reduzierung darf die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses und die Sicherheit unserer Truppen nicht gefährden. Die Obergrenze, die ich genannt habe, 3.300, umfasst auch das Personal, das zusätzlich im Mandatsgebiet für die Rückverlegung benötigt wird. Wie immer steht dieser Beschluss des Kabinetts unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags.

Der nächste Punkt, den die Bundesarbeitsministerin und Bundessozialministerin vorgelegt hat, ist der Rentenversicherungsbericht 2012. Der stellt ja jeweils die mittel- und langfristigen Vorausberechnungen für die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb des Zeitraums der nächsten 15 Jahre dar. Dieser Rentenversicherungsbericht 2012 zeigt, dass das bald ablaufende Jahr 2012 ein Jahr des Aufschwungs war. Es war ein Jahr, in dem sich die Wirtschaftsleistung auf bisher nie erreichte Höhen entwickelt hat und in dem Beschäftigung und Löhne gestiegen sind. Damit haben sich auch die Beitragseinnahmen deutlich erhöht. Vor allem ist die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr 2012 weiter gesunken.

Diese positiven Entwicklungen spiegeln sich dann auch in den Rentenfinanzen wider. Ich will nur einige Beispiele nennen: Für das Jahresende 2012 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 29,4 Milliarden Euro erreicht oder mit ihr gerechnet. Das entspricht dem 1,69-fachen der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben. Sie wissen: Wenn die Rücklage die gesetzliche Obergrenze in Höhe von 1,5 Monatsausgaben überschreitet, dann muss der Beitragssatz zum jeweils nächsten 1. Januar sinken. Deshalb sinkt er nun auch zum 1. Januar 2013 um 0,7 Prozentpunkte, von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent. - Weitere Einzelheiten zum diesjährigen Rentenversicherungsbericht gibt es bei Bedarf sicherlich gerne vom Ministeriumssprecher.

Auch der Alterssicherungsbericht 2012 ist heute von der Ministerin vorgelegt worden. Kurze Zusammenfassung seiner Kernaussagen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das Altersversicherungssystem mit der mit Abstand größten Bedeutung. Etwa 52 Millionen Menschen sind aktiv und passiv in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Etwa 20,5 Millionen Menschen beziehen aus ihr Renten. Der Bericht zeigt: Die heutige Rentnergeneration ist überwiegend gut versorgt. Die Berechnungen kommen bei 65-jährigen und älteren Ehepaaren auf ein durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Höhe von 2.215 Euro, bei Alleinstehenden in Höhe von 1.375 Euro. Die Zahl der Rentner, die im Alter Grundsicherung beziehen, drückt sich im Moment in der Zahl 2,5 Prozent aus. Nur 2,5 Prozent beziehen Grundsicherung im Alter. Es ist aber auch ganz klar, dass es in Zukunft immer wichtiger werden wird, für das Alter zusätzlich vorzusorgen, um das individuelle Versorgungsniveau im Alter zu halten. Dieser Alterssicherungsbericht wird einmal pro Wahlperiode dem Bundestag, dem Bundesrat und natürlich auch der Bundesregierung vorgelegt.

Wir kommen zum Entwurf einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Das Kabinett hat dieser Verordnung heute zugestimmt. Was ist mit abschaltbaren Lasten gemeint? Das sind Großverbraucher mit großer Leistung, die aus dem Stromnetz nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen. Dabei können Sie an Aluminiumwerke denken, aber genauso auch an große Kühlhäuser. Ohne großen Einfluss auf ihre Produktionsprozesse könnten diese Großverbraucher kurzfristig, auf Abruf, für eine bestimmte Zeit ihren Verbrauch reduzieren und damit das Netz stabilisieren. Das ist die sogenannte abschaltbare Last. Wie Sie wissen, kann es durch die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien zu Schwankungen im Stromnetz kommen. Um diese Schwankungen auszugleichen, kann man große Lasten vorübergehend vom Netz nehmen, also abschalten. Damit kann ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Netzstabilität geleistet werden.

Unternehmen, die solche Abschaltleistungen vorhalten, wird nach dieser beschlossenen Verordnung eine Vergütung dafür gezahlt. Die entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert. Diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Insgesamt ist das also ein Baustein für bessere Netzstabilität und größere Versorgungssicherheit. Das Last-Management wird immer wichtiger, und deswegen ist diese Möglichkeit, mit abschaltbaren Lasten zu operieren, insgesamt eine gute Nachricht.

Zum Schluss hat das Bundeskabinett entsprechend 5 Abs. 3 des Bundesministergesetzes noch zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin den Heinz-Galinski-Preis überreicht bekommt. Dieser Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, und über die Verwendung hat das Kabinett zu beschließen. Es hat beschlossen, dass diese Preissumme in Höhe von 5.000 Euro dem arabisch-jüdischen Musicalprojekt "Step by Step - Sauwa Sauwa" gespendet wird, das damit in die Lage versetzt wird, eine Reise nach Deutschland zu machen. Es ist ein Projekt der Konfliktbewältigung zwischen muslimischen und jüdischen Jugendlichen. Der Besuch in Deutschland soll Jugendliche hier dazu anregen, über andere Lebenswelten nachzudenken.

Albrecht: Der Minister hat seine Griechenland-Reise beendet, und das war hier, glaube ich, am Montag Thema der Pressekonferenz. Ich wollte kurz die Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen noch einmal zu erzählen, was wir dort gemacht haben.

Es gibt schon seit März 2011 Kontakte zum griechischen Gesundheitsministerium. Schließlich, im April 2012, hat das darin gemündet, dass Deutschland beauftragt wurde, in der Taskforce Griechenland für das Gesundheitssystem die Domain-Führerschaft, wie das genannt wird, zu übernehmen. Das haben wir auch gerne getan. Es geht darum, neue Strukturen in dem Gesundheitssystem in Griechenland zu etablieren, die dann funktionieren. Ein großes Problem in Griechenland ist, dass das, was wir als selbstverständlich hinnehmen, nämlich der umfassende Krankenversicherungsschutz für jedermann, in Griechenland nicht mehr gegeben ist. Die Strukturen sind zu reformieren. Darüber beraten wir. Es geht im Wesentlichen um den Aufbau des Abrechnungswesens der Krankenhäuser, um den Aufbau, wie gesagt, der Versicherungsstrukturen und auch um den Bereich der Arzneimittelpreisfindung und -verordnung.

Der Minister hat dort Gespräche mit dem Gesundheitsminister und auch mit Ministerpräsident Samaras geführt. Wir sind im Plan, was die Beratungen angeht. Das wird jetzt in konkrete Projekte münden. Weitere Gespräche werden geführt. Die Experten aus dem Ministerium werden ihre Beratungsreisen nach Griechenland, die sie schon seit eineinhalb Jahren durchführen, weiter fortsetzen. Das wäre es von meiner Seite.

Toschev: Mein Name ist Adrian Toschev. Ich bin seit Kurzem in der Pressestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ich war zuvor einige Jahre lang in der Europaabteilung unseres Hauses tätig, und ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit.

Sirleschtov: Seien Sie uns herzlich willkommen, Herr Toschev!

Frage: Herr Seibert, zum Steuerabkommen: Was ist denn der Sinn eines Vermittlungsausschusses bei einem internationalen Vertrag, der eigentlich nicht mehr neu verhandelt werden kann? Was soll im Vermittlungsausschuss passieren?

StS Seibert: Im Vermittlungsausschuss soll die Vernunft Oberhand gewinnen und sollen sich die guten Argumente durchsetzen. Die Bundesregierung ist gerade, was den deutsch-schweizerischen Steuervertrag betrifft das haben wir hier ja nun oft genug dargestellt , wirklich fest überzeugt, dass er eine gute Sache ist, dass etwas Besseres nicht zu erreichen ist und dass er sowohl für die Vergangenheit als auch erst recht für die Zukunft ausgesprochen gute Lösungen findet. Es gibt immer noch Gesprächsbereitschaft auf unserer Seite. Wir können nur darauf vertrauen, dass sie auf der anderen Seite auch besteht. Mit dieser Haltung gehen wir in den Vermittlungsausschuss.

Sie wissen, dass der Vertrag Regelungen enthält, die ab dem 1. Januar in Kraft treten müssen. Also muss das Abkommen durchgehen, wenn es nicht tatsächlich scheitern soll. Wir haben jegliches Interesse daran, und ich glaube, Deutschland hat jegliches Interesse daran, dass dieses Abkommen zu einem guten Ende geführt wird.

Zusatzfrage: Nun überlegen die Schweizer Banken, von sich aus die Kundenbeziehungen zu all denen zu beenden, die sozusagen keine Selbstanzeige bei den deutschen Steuerbehörden vornehmen. Wäre es nicht die bessere Lösung, sozusagen alle Kunden in der Schweiz zu einer Selbstanzeige zu bringen, als dieses Abkommen zu beschließen, das ja weiterhin Anonymität zusichert?

Kotthaus: Das Abkommen hat zwei Vorteile; das wird zum Teil verkürzt wiedergegeben. Es hat zwei Vorteile: Es bietet eine sehr gute Lösung für die Zukunft an, indem es eben die vollkommene Gleichbehandlung mit den Steuerpflichtigen in Deutschland gibt es gibt keinerlei Möglichkeit, den Steuerpflichten zu entkommen , und es bietet eben diese pauschale Regelung für die Vergangenheit an.

Jetzt bleiben wir erst einmal bei dem, was wir haben. Ich glaube, diese Regelung ist vernünftig. Sie würde einen Schlussstrich unter viele Jahre des Haderns ziehen. Vor allen Dingen würde sie sicherstellen, dass nicht wieder deutlich dreistellige Millionenbeträge am 31. Dezember um 0 Uhr verjähren. Deswegen ich kann mich da nur den Worten von Herrn Seibert anschließen werden wir darum kämpfen, solange eben möglich und nötig, denn das ist ein vernünftiges Abkommen, und es wird ein lang bestehendes Problem lösen.

Frage: Sie hoffen also quasi auf die Vernunft der anderen Parteien. Ist das, die Vernunft, die einzige Hoffnung? Werden Sie nichts mehr anbieten?

Kotthaus: Erst einmal ist es immer ein positives Zeichen, auf Vernunft zu hoffen, auch ein Zeichen des Respekts gegenüber dem anderen.

Zum Zweiten: In der Schweiz sind die Verhandlungen über das Abkommen abgeschlossen. Das ist, glaube ich, unstrittig. Man muss jetzt schauen, ob es noch irgendwelche Bewegungsspielräume hinsichtlich der Umsetzung und Ähnlichem mehr gibt, die ich nicht beurteilen kann. Wir suchen den Dialog. Wir halten das Abkommen für richtig. Die Gründe dafür habe ich hier mannigfaltig dargelegt. Wenn Sie mich unbedingt danach befragen wollen, kann ich Ihnen hier gerne noch einmal einen halbstündigen Vortrag darüber halten, warum dieses Abkommen so positiv ist. Aber noch einmal: Es hat eben diese beiden Komponenten der vernünftigen Regelung für die Vergangenheit und der vernünftigen Regelung für die Zukunft, und deswegen wollen wir jegliche Chance nutzen, doch zu versuchen, es ins Leben zu bringen.

Zusatzfrage: Können Sie konkret ein bisschen skizzieren, wo Sie noch Bewegungsspielraum sehen?

Kotthaus: Ich glaube, Verhandlungen, die man vorher konkret ein bisschen skizziert, sind nicht sehr hilfreich. Dadurch werden sie nicht unbedingt erfolgreicher. Noch einmal: Wir bemühen uns. Wir suchen den Dialog. Wir wollen das ins Leben bringen. Daran arbeiten wir. Aber es ergibt jetzt, glaube ich, recht wenig Sinn, vorher Verhandlungen anzukündigen und Details zu skizzieren. Nein, das werden wir offensiv mit den Partnern machen.

Frage: Sie sagten, Herr Seibert, dass der weitere Abzug aus Afghanistan nach der Lage definiert werden würde. Was sind die Kriterien, nach denen sich bestimmen würde, ob man eventuell früher oder später abzieht? Was passiert, wenn die Sicherheitslage nicht besser und vielleicht sogar schlechter wird? Würde das bedeuten, dass weitere Soldaten längere Zeit in Kampfeinsätzen in Afghanistan sein würden?

Paris: Ich kann das gerne übernehmen. Ich möchte nur einmal daran erinnern, dass dieser Passus in allen Mandaten, die bisher durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind, enthalten war. Das ist etwas, das man für den Fall der Fälle ich betone aber "für den Fall der Fälle" braucht. Wir haben eine durchaus gute Prognose für die Entwicklung der Sicherheitslage in der Zukunft, für das Jahr 2013. Wir fußen das darauf, dass sich die Sicherheitslage in der Vergangenheit in Sonderheit: in den vergangenen beiden Jahren verbessert hat. Wir fußen das darauf, dass die Sicherheitsverantwortung immer mehr im Zuge des Transitionsprozesses von den Afghanen übernommen werden kann. Wir können für die Zukunft nie ausschließen, dass es in Afghanistan immer wieder Zwischenfälle, geben wird, so bedauerlich sie auch sein werden. Aber unsere begründete Annahme ist, dass wir eine positive Fortsetzung der Entwicklung der Sicherheitslage verzeichnen werden, sodass wir es nach unsere Planungen so wird es dem Deutschen Bundestag auch im Mandat vorgeschlagen für militärisch wie auch politisch verantwortbar halten, die Truppenreduzierung auf 3.300 Soldaten Ende Februar 2014 vorzunehmen. Das ist das Ziel. Dieses Ziel werden wir auch einzuhalten versuchen.

Das ist ja auch so mit anderen internationalen Partnern abgestimmt, Herr Knabe. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir sind nicht alleine in Afghanistan. Wir sind dort mit vielen anderen Verbündeten vertreten mit den USA, aber auch mit einer Vielzahl anderer Staaten , mit denen diese Planungen in Bezug darauf, was hinsichtlich der Reduzierung der Truppenstärken in Afghanistan verantwortbar sein wird, sehr intensiv abgestimmt worden sind. Das ist das, was wir dem Bundestag vorschlagen werden. Ich gehe sehr stark davon aus, dass wir im Februar 2014 diese Stärke von 3.300 Soldaten erreicht haben werden.

Ich führe vielleicht auch noch einmal Folgendes an: Das letzte Mandat, das beschlossen worden ist, sah vor, dass eine Truppenreduzierung von 4.900 Soldaten auf 4.400 Soldaten erfolgen wird. Ihrer Hypothese oder Ihrer Fragestellung folgend haben wir keinen Anlass gehabt, von dieser Reduzierung abzuweichen. Wir werden zum Startzeitpunkt des nächsten Mandats, also Ende Januar des nächsten Jahres, eine Truppengrenze von 4.400 Soldaten erreicht haben. Dieser Wert wird entsprechend weiter abgeschmolzen. Ich finde, das belegt, dass die abgestimmten Planungen durchaus belastbarer Natur sind.

Zusatz: Ihre positive Bewertung der jetzigen Lage und des Fortschrittsberichts steht in einem krassen Widerspruch zu dem, wie die International Crisis Group, die ja nicht unanerkannt ist, sondern ein gutes Renommee hat, die Situation in Afghanistan betrachtet.

Paris: Ich kann das nur noch einmal wiederholen: Ich bin weit davon entfernt, Ihnen hier rosa Bildchen zu malen. Das tue ich absolut nicht. Ich bin auch weit davon entfernt, Ihnen zu sagen, dass die afghanische Armee, die wir sehr intensiv aufgebaut haben, mit einer Armee vergleichbar ist, wie Sie sie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder wo auch immer Sie schauen wollen finden. Nichtsdestotrotz halte ich fest: Die Entwicklung ist deutlich positiv. Die sicherheitsrelevanten Zwischenfälle haben abgenommen. Wir haben in einer Vielzahl von Regionen eine durchaus stabile Sicherheitslage zu verzeichnen. Es gibt Regionen in Afghanistan, in denen das noch nicht der Fall ist; das ist unbestritten. Aber nichtsdestotrotz gibt es eine sehr gute Begründung dafür, dass wir von einer weiterhin positiven Entwicklung dieser Sicherheitslage und dadurch für die Mandatierung und die Truppenreduzierung ausgehen können. Das ist der Grund, warum dieser Vorschlag dem Deutschen Bundestag so gemacht werden wird.

Peschke: Ich wollte das nur insoweit ergänzen, als ich mich den Ausführungen von Herrn Paris uneingeschränkt anschließen wollte. Die Lage ist nicht unkompliziert, aber deutlich verbessert; das ist festzuhalten. Sowohl die Übergabe der Sicherheitsverantwortung als auch der Abzug der Kampftruppen gehen voran. Wer das noch einmal detailliert nachlesen möchte der Fortschrittsbericht wurde ja heute vom Kabinett verabschiedet, und ich habe ihn auch dabei; ich hätte 20 Exemplare hier , der kann hineinschauen, die Zahlen nachlesen und nachlesen, wie sehr sich die weiterhin schwierige Sicherheitslage verbessert hat und wie sehr bei all den anderen Parametern, bei einer insgesamt weiterhin komplizierten Lage, Fortschritte zu verzeichnen sind.

Frage: Herr Seibert, Herr Paris, die WAZ Mediengruppe hat parallel zur Verabschiedung des Fortschrittberichts mehrere tausend Seiten aus Unterrichtungen des Parlaments durch das BMVg veröffentlicht, die laut dieser Mediengruppe sichtbar machen, dass die Lage am Hindukusch seit Jahren schlechter sei als öffentlich dargestellt. Ich habe zwei Fragen dazu. Herr Seibert, was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Bundesregierung belüge quasi die Öffentlichkeit über die wahren Zustände in Afghanistan? Herr Paris, wie bewerten Sie denn diese Veröffentlichung?

StS Seibert: Ich mache es kurz: Den Vorwurf weise ich natürlich entschieden zurück. Herr Paris wird Ihnen erklären, warum.

Eine Lektüre des Fortschrittsberichts wird Ihnen viele Details dafür geben, zu sagen, dass das ein realistischer und nüchterner Blick ist.

Paris: Ich kann mich Herrn Seibert nur anschließen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Mänz, dass ich, als ich heute Morgen die Meldung gelesen habe, ein bisschen schmunzeln musste. Ich sage Ihnen auch, warum ich ein bisschen schmunzeln musste. Die Papiere, die dort geleakt worden sind, sind Papiere, die wir seit Jahren dem Parlament zur Verfügung stellen. Das ist die sogenannte "Unterrichtung des Parlaments". Diese Unterrichtung hat die Einstufung "Nur für den Dienstgebrauch".

Warum ist das so? In diesen Dokumenten werden teilweise Informationen an das Parlament gereicht, die aus verbündeten Staaten kommen, wo wir also nicht der originäre Urheber sind, sondern auf die wir uns beziehen. Daraus wird insgesamt ein Lagebild dargestellt.

Warum habe ich jetzt geschmunzelt? Diese "Unterrichtung des Parlaments" stellen wir zeitlich ganz knapp versetzt und nahezu inhaltsgleich als Unterrichtung der Öffentlichkeit bei uns in das Internet. Der Unterschied besteht darin, dass wir nicht die Informationen öffentlich machen, wo die Urheber klar zu erkennen sind und andere Staaten sind. Dort wird dann nur noch von sogenannten ISAF-Kräften gesprochen. Sie können also nicht mehr sehen, dass die Information von den USA, den Mongolen, von Georgien oder wem auch immer kommt. Weil wir diese Unterrichtung nahezu eins zu eins und knapp zeitlich versetzt in das Internet stellen, können Sie eigentlich sagen: Wir leaken jede Woche selbst. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Frage: Der zivile Wiederaufbau Afghanistans ist ein wichtiges Ziel auch der Bundesregierung. Dafür müssen zivile Helfer in Afghanistan bleiben. Wie wird deren Schutz nach 2014 gesichert?

Paris: Das ist eine Frage, die sich an das Innenministerium richtet.

Teschke: An das Innenministerium und an das BMZ, würde ich vermuten. Von unserer Seite aus sehen wir vor allen Dingen die Erfolge der Polizei in den letzten Jahren. Wir haben Trainingszentren für die afghanische Nationalpolizei aufgebaut. Wir haben eine Polizeiakademie in Kabul eingerichtet. Insofern sind das alles wichtige Signale, dass die afghanische Seite zumindest bei der afghanischen Polizei 2014 ihre Verantwortung übernehmen kann. Wir werden natürlich auch nach 2014 mit einigen Kräften dort verbleiben, um die weitere Übergabe der Verantwortung gewährleisten zu können.

Mänz: Für das BMZ kann ich sagen: Natürlich gilt für uns auch das Engagement über den Abzug hinaus. Das Engagement wird vor allen Dingen im weit überwiegenden Teil von Ortskräften das sind ungefähr 1.500 Mitarbeiter und zu einem kleineren Teil von entsandten Kräften das sind aktuell ungefähr 340 geleistet. Natürlich ist es auch aus Sicht des BMZ ein wichtiges Anliegen, die Sicherheit und die Versorgung vor allen Dingen der entsandten Kräfte zu gewährleisten. Wir werden dafür Sorge tragen, dass beides auch gewährleistet ist.

Frage: Herr Seibert, konnte die Bundesregierung heute im Verlauf des Tages klären, wieso vor einigen Tagen aus dem Armutsbericht die schlichte Feststellung entfallen ist, dass die Verteilung der privaten Vermögen in Deutschland sehr ungerecht ist? Dazu zwei weitere Fragen. Erstens. Konnte geklärt werden, auf wessen Betreiben und wieso diese Feststellung seit Fertigstellung des Entwurfs gestrichen wurde? Zweitens. Bezweifelt die Bundesregierung unabhängig davon die Aussage in der Sache, was bedeuten würde, dass die Bundesregierung der Ansicht wäre, dass die Privatvermögen in Deutschland gerecht verteilt sind?

StS Seibert: Herr Wonka, ich will zunächst ein paar Worte dazu sagen, wie so ein Bericht zustande kommt. Ich bin sicher, dass das zuständige Ministerium auch ergänzen kann. Dann werden Sie sehen, dass es sich um einen sehr normalen Vorgang handelt, nämlich: Ressortabstimmung, dann den Verweis an ein wissenschaftliches Gutachtergremium und erneute Ressortabstimmung.

Das beginnt auf der Arbeitsebene eines Ministeriums. Es wird dann den Fachleuten und Experten zugeführt. Es wird anderen Ministerien gezeigt. Im Rahmen dieser verschiedenen Etappen verändern sich Texte. Was Sie aber ganz sicherlich annehmen können, ist, dass ein Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung herauskommt, der realistisch ist, der problembewusst ist und der auch genau darlegt, was auf den entsprechenden Gebieten im Berichtszeitraum 2007 bis 2011 geschehen ist, denn für diesen Berichtszeitraum ist der Bericht zuständig.

Sie sprechen die Spreizung von Einkommen an. In diesem Berichtszeitraum 2007 und 2011 hat sich diese Spreizung der Einkommen nicht verstärkt. Das wird aus dem Bericht auch hervorgehen. Im Übrigen gehen aus dem Bericht er ist ja noch nicht vorgelegt, ich greife jetzt ein wenig vor einige glücklicherweise positive Entwicklungen sehr klar hervor, die wir in diesem Berichtszeitraum zu verzeichnen haben. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist besonders gut verlaufen. Die Arbeitslosigkeit hat sich, obwohl sie immer noch auf einem hohen Stand ist, sehr positiv entwickelt. Das betrifft ganz besonders die Jugendarbeitslosigkeit. Die Quote ist nahezu halbiert. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist deutlich reduziert worden. Die Zahl der Kinder und der Erwerbsfähigen in Bedarfsgemeinschaften ist rückläufig. Das sind Ergebnisse dieses Berichts bezogen auf die Jahre 2007 bis 2011. Das ist nämlich der Zeitraum des Berichts.

Zusatzfrage: Das war leider nicht die Antwort auf meine Fragen. Wie so ein Bericht zustande kommt vom Entwurf bis zur Fertigstellung , ist mir kursorisch bekannt. Meine Fragen waren, ob es ein Fehler war, dass in dem Entwurf des Armutsberichts die Feststellung stand, dass die Verteilung der privaten Vermögen in Deutschland sehr ungerecht verteilt ist, ob man dabei ist, diesen Fehler jetzt zu korrigieren und auf wessen Wunsch dies geschieht.

StS Seibert: Ich habe Ihnen dargelegt dann wird auch klar, wer alles Einfluss auf die Texte hat, die da verfasst werden , wie die Entwicklung ist, beginnend auf der Arbeitsebene des Ministeriums hin zu den Gutachtern und dann wieder zurück in die verschiedenen Ressorts. Ich glaube, das muss als Antwort darauf reichen. Ansonsten werden Sie sehen, wenn Sie den Bericht vorliegen haben, dass er ein realistisches, ein problembewusstes Bild über Armut und Reichtum in Deutschland zeichnet.

Wendt: Ich würde an der Stelle gerne ergänzen wollen, dass derzeit noch gar keine finale Fassung dieses Berichts vorliegt, sondern wir immer noch über einen Zwischenstand sprechen, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet, und parallel dazu die Verbändeanhörung eingeleitet wurde. Solange nicht final von allen Ressorts grünes Licht gegeben worden ist was wahrscheinlich erst passieren wird, wenn die Stellungnahme der Verbände vorliegt und auch eingearbeitet worden ist , können wir hier nicht über finale Fassungen des Armuts- und Reichtumsberichts sprechen.

Zusatz: Das heißt, es könnte sein, dass in der finalen Fassung wieder der Satz steht, dass die Verteilung der privaten Vermögen in Deutschland sehr ungerecht ist?

Wendt: Wenn eine finale Fassung vorliegt, können wir auch über die Inhalte der finalen Fassung sprechen. Derzeit liegt nur ein Zwischenstand auf dem Tisch. Es haben, wie gesagt, auch noch nicht alle Ressorts grünes Licht gegeben. Wer weiß, was noch an Stellungnahmen von den Ressorts kommt.

Frage: Sehe ich es richtig, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist, aber eine Fassung mit dem Stand 21. November vorliegt? Das ist aber noch nicht der Stand nach dem Abschluss der Ressortabstimmung? Die läuft noch weiter?

Wendt: Es liegt eine Fassung vor, die nun den Verbänden zugeleitet worden ist, weil in diesem Prozess irgendwann den Verbänden auch einmal etwas zugeleitet werden musste. Das ist die Fassung, die jetzt draußen ist. Wie gesagt: Vor dem Hintergrund, dass parallel zur Ressortabstimmung noch diese Verbandsanhörung erfolgt, kann sich an dem Text noch sehr viel verändern.

Zusatz: Wann soll die Ressortabstimmung abgeschlossen werden?

Wendt: Wenn die Stellungnahmen der Verbände vorliegen, diese eingearbeitet worden sind und die Ressorts diese Fassung des Textes noch einmal begutachtet und entsprechend kommentiert haben.

Zusatzfrage: Dann hätte ich noch eine Frage zur Vermögensverteilung. Wenn ich das richtig nachgeschaut habe, stand in der ursprünglichen Fassung, dass die Bundesregierung prüfen will, ob private Vermögen stärker zur Finanzierung herangezogen werden sollen. Dieser Satz findet sich in der überarbeiteten Fassung nicht mehr. Hat die Regierung die Ambition aufgegeben, das zu prüfen? Oder könnte das auch noch wieder hineinrutschen?

Wendt: Wie gesagt: Das ist ein Bericht der Bundesregierung. Die Ressorts, die es schon final getan haben, haben ihre Stellungnahme abgegeben. Diese sind eingearbeitet worden. Das ist der Zwischenstand, der jetzt vorliegt. Dementsprechend ist es auch so, wie Sie das kommentieren. Es macht für uns keinen Sinn, die Zwischenetappen dieses Berichts jedes Mal zu kommentieren, weil wir auf die finale Fassung mit allen Stellungnahmen warten.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es wird ganz konkret Ihr Haus genannt, das wie immer wir das jetzt bezeichnen wollen die Hand bei den Änderungen geführt hat. Können Sie das bestätigen?

Wiegemann: Wie die Kollegen gerade schon ausgeführt haben, ist es ein ganz normaler Vorgang, dass ein Entwurf in einer Ressortabstimmung auch überarbeitet wird. Sie kennen ja die Debatte etwa über die Belastung privaten Vermögens. Es war bisher immer Linie der Bundesregierung, dass wir beispielsweise eine Vermögenssteuer ablehnen. Dass es hier jetzt eine Klarstellung gegeben hat, begrüßen wir natürlich.

Zusatzfrage: Hat Ihr Haus diese Klarstellung vorgenommen? Das war ja meine Frage.

Wiegemann: Wie eben schon beschrieben wurde: Es ist eine Ressortabstimmung, in die jedes Ministerium seine Perspektiven einbringt. Das haben natürlich auch wir getan.

Frage: Frau Wiegemann, ist denn Herr Rösler der Ansicht, dass die Verteilung der privaten Vermögen in Deutschland gerecht ist?

Wiegemann: Wie Herr Seibert auch schon ausgeführt hat, darf einfach nicht unterschlagen werden, dass seit 2005 über zwei Millionen Menschen zusätzlich Beschäftigung gefunden haben, dass die Niedriglohnquote seit 2007 klar rückläufig ist und dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen stark gesunken ist, nämlich um 40 Prozent. Dadurch hat sich die Lebenssituation einkommensschwacher Haushalte verbessert.

Im Übrigen gibt es auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Oktober. Diese hat ergeben, dass die realen Markteinkommen der privaten Haushalte von 2005 bis 2010 deutlich gestiegen sind und auch bei den real verfügbaren Einkommen ein Zusatz zu verzeichnen ist. Parallel dazu hat die Ungleichheit in der Verteilung der Einkommen sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland abgenommen.

Zusatzfrage: Frau Wiegemann, ist Herr Rösler der Ansicht, dass die Verteilung der privaten Vermögen in Deutschland gerecht ist?

Wiegemann: Ich habe mich doch gerade eben dazu eingelassen.

Zusatz: Nein, Sie haben die Frage nicht beantwortet. Ich habe extra gewartet. Das ist eine klare Frage: Gerechte oder ungerechte Vermögensverteilung ja oder nein? Ich kann das ja gar nicht beurteilen. Herr Rösler beurteilt das ja, so heißt es. Die Frage ist, ob Herr Rösler der Ansicht ist, dass es in Deutschland eine gerechte Vermögensverteilung gibt.

Wiegemann: Wie gesagt: Ich habe Ihnen die Fakten genannt. Die Ungleichheit der Verteilung der Einkommen hat abgenommen. Das begrüßen wir. Auch Herr Rösler begrüßt, dass das abgenommen hat.

Frage: Frau Dr. Wendt, welchen Termin zur Stellungnahme hat Ihr Haus den Verbänden gesetzt? Welchen Termin gibt es zur Vorlage des dann endgültig ressortabgestimmten Berichts?

Wendt: Die Termine für die Stellungnahme werde ich hier nicht öffentlich bekanntgeben. Es ist geplant, Anfang nächsten Jahres den Bericht in das Kabinett einzubringen.

Frage: Herr Seibert, habe ich das Wirtschaftsministerium gerade richtig verstanden, dass es für die Bundesregierung kein Thema mehr ist, ob private Vermögen zur Finanzierung des Haushalts des Staates über das bisherige Maß herangezogen werden sollen?

StS Seibert: Die Kollegin vom Wirtschaftsministerium hat gesagt, dass die Bundesregierung keine Vermögenssteuer plant. Damit hat sie die Meinung der Bundesregierung insgesamt ausgedrückt. Innerhalb der letzten Monate gibt es da gar keine Veränderung.

Zusatzfrage: Aber dieser Satz stand in der ersten Fassung. War das ein Irrtum?

StS Seibert: Er war kein Plädoyer für eine Vermögenssteuer.

Zusatz: Es war eine Ankündigung, die Bundesregierung wolle prüfen, ob private Vermögen über das bisherige Maß hinaus zur Finanzierung herangezogen werden.

StS Seibert: Er war schon damals kein Plädoyer für eine Vermögenssteuer, weil die Bundesregierung das war damals auch schon wahr keine Vermögenssteuer einführen will.

Wendt: An der Stelle möchte ich kurz ergänzen: Das stand, wenn ich daran erinnern darf, in dem Kapitel "Stiftungen und Stiftungszwecke". Da ging es darum, dass sich Menschen mit Vermögen unter Umständen so, wie sie es jetzt schon tun, auch weiterhin gerne mit ihrem Vermögen einbringen. Es stand nicht explizit darin, dass die Bundesregierung eine Vermögenssteuer einführen möchte.

Frage: Frau Wiegemann, hat Ihr Haus darauf gedrängt, dass der Satz, die Verteilung der privaten Vermögen sei ungerecht, gestrichen wird? Oder war es ein anderes Ressort?

Wiegemann: Ich glaube, wir haben schon hinlänglich beschrieben, wie eine solche Ressortabstimmung läuft. Wer exakt welchen Passus wie formuliert hat, kann ich Ihnen momentan leider nicht sagen. Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Zusatzfrage: Sie wissen nicht, ob Ihr Haus darauf gedrängt hat, dass dieser Satz herauskommt?

Wiegemann: Nein, ich kann Ihnen nicht sagen, an welchen Passagen die Kollegen Änderungsvorschläge angebracht haben.

Frage: Neues Thema, nämlich Basel III. Frage an Herrn Kotthaus: Die USA haben deutlich gemacht, dass das bei ihnen mit der Umsetzung bis zum 1. Januar 2013 nichts wird. Der Bankenverband in Deutschland hat gestern noch einmal deutlich gemacht, dass man mit der Umsetzung bis 2014 warten sollte oder das Abkommen zumindest zeitgleich mit den USA umsetzen sollte. Was hält das Bundesfinanzministerium von dem Vorschlag?

Kotthaus: Da gibt es gegenüber der Regierungspressekonferenz vom Montag keinen neuen Stand. Wir arbeiten daran, die Regelungen in Brüssel zu finalisieren. Es gibt eine klare Verabredung und zwar eine klare internationale Verabredung , dass Basel III im Jahr 2013 umgesetzt werden soll. Wir halten uns an Verabredungen und setzen alles daran, den ursprünglichen Zeitplan auch umzusetzen. Nichtsdestotrotz muss das in Brüssel noch finalisiert werden. Aus unserer Perspektive versuchen wir aber alles, um das hinzubekommen.

Zusatzfrage: Frau Kothé hatte ja am Montag gesagt, sie sei zuversichtlich, dass das in Europa so habe ich sie verstanden zum 1. Januar in Kraft treten kann, umgesetzt werden kann. In der Diskussion geht es im Moment ja auch darum, ob das in Europa stattfindet, aber in den USA eben nicht. Heißt das, Sie haben den Blick auf Europa gerichtet und würden das auch ohne die USA umsetzen?

Kotthaus: Das sind Verabredungen im Rahmen von G20, die im Baseler Ausschuss getroffen worden sind. Die EU Europa ist ja noch ein bisschen größer als die EU hat sich klar auf die Fahne geheftet: Wir werden unsere Verpflichtungen erfüllen wollen. Es gibt da, wie gesagt und wie Sie wissen, noch letzte Diskussionen in Brüssel. Nichtsdestotrotz: Aus unserer Perspektive haben wir alles auf den Weg gebracht, um das 2013 umzusetzen. Das muss in Brüssel noch erledigt werden. Aber noch einmal: Üblicherweise halten wir uns an unsere G20-Verabredungen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch die Frage der Halbierung der Defizite der Industriestaaten erwähnen das sind die sogenannten Ottawa-Verabredungen. Auch da ist die EU voll auf dem richtigen Weg. Insofern kann ich im Moment nicht erkennen, dass wir uns in Europa an die einmal getroffenen Verpflichtungen nicht halten werden.

Zusatz: Noch einmal zur Klarstellung, damit ich es verstanden habe: Sie sagen also, der 1. Januar ist für Sie der Termin, den Sie für eine europäische Umsetzung anstreben, auch ohne dass die USA dieses Abkommen umsetzen?

Kotthaus: Es gibt eine internationale Verpflichtung, und wir Europäer halten uns normalerweise an unsere Verpflichtungen.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Nahostkonflikt: Die Palästinenser streben ja einen Beobachterstatus in der UN an. Unterstützt die Bundesregierung diesen Vorstoß?

Peschke: Sie sprechen da ein ganz schwieriges Thema an, das zu den Themen gehört, die uns innerhalb des Auswärtigen Amtes und als außenpolitische Frage in der Bundesregierung derzeit mit Abstand am meisten beschäftigen. Es geht darum, dass in die Generalversammlung ich nehme an, darauf spielen Sie an eine Resolution zur Aufwertung des Status der Palästinensischen Autonomiebehörde als "non-member observer state" innerhalb der Vereinten Nationen eingebracht werden soll. Der Entwurf zu dieser Resolution wurde eingebracht; eine Abstimmung könnte eventuell morgen stattfinden wir werden sehen, ob sie stattfindet.

Dieses Thema ist für uns von einer großen Brisanz, auch mit Blick auf die gesamte Lage im Nahen Osten und auch im israelisch-palästinensischen Friedensprozess. Weil das Thema so schwierig ist, muss ich Ihnen sagen, dass wir uns im Vorfeld eines extrem komplizierten Dossiers nicht zu unserem Abstimmungsverhalten äußern, sondern uns bis zuletzt um eine möglichst enge Abstimmung innerhalb der Europäischen Union uns mit unseren außereuropäischen Partnern bemühen. Wir stehen dazu im äußerst engen Gespräch mit allen Beteiligten. Der Bundesaußenminister hat gestern und in den vergangenen Stunden mit zahlreichen Außenministerkollegen in dieser Sache telefoniert, um ein möglichst gemeinschaftliches Vorgehen zu bewirken.

Unser Ziel ist es, in dieser ganzen Frage negative Auswirkungen auf den ohnehin schwierigen Friedensprozess im Nahen Osten zu verhindern. Unsere Haltung in dieser Sache ist, dass wir am Ende die Schaffung eines lebensfähigen Palästinenserstaates unterstützen, aber eben und das ist ein ganz wichtiger Bestandteil dieser Aussage als Ergebnis einer verhandelten und gerechten Zwei-Staaten-Lösung. Wir wollen möglichst alles verhindern, was hinsichtlich der Erreichung einer solchen verhandelten Zwei-Staaten-Lösung schädlich sein kann. Da gibt es viele Dinge, da gibt es auch viele Dinge im Umfeld des morgigen Ereignisses. Auf jeden Fall glauben wir, dass wir, unsere Partner und auch die Weltgemeinschaft gut beraten wären, alles zu tun, um einer solchen Zwei-Staaten-Lösung den Weg zu bereiten.

StS Seibert: Ich kann mich dem allem nur anschließen. Wir sondieren und bewerten tatsächlich noch die Lage. Wir wollen uns so eng wie möglich mit unseren europäischen Partnern abstimmen, und das tut der Außenminister sehr intensiv. Es ist aber auch gewiss, dass Deutschland einer solchen Resolution nicht zustimmen wird.

Frage: Herr Seibert, die Lage ist ja so kompliziert, dass man, egal wie man abstimmt, sowieso irgendeinen vor den Kopf stößt. Ist es insofern richtig, dass die Bundesregierung nicht unglücklich wäre, wenn es morgen nicht zu dieser Abstimmung käme?

StS Seibert: Ich glaube, dass Herr Peschke das gerade sehr klar gemacht hat. Was wir verhindern müssen, ist, dass dieser enorm komplexe Prozess in irgendeiner Weise durch eine solche Abstimmung negativ beeinflusst wird; denn damit hätte niemand erst recht nicht die Palästinenser irgendetwas gewonnen.

Peschke: Herr Mänz, ich kann Ihnen nur sagen, dass wir im Vorfeld nie jemandem dazu geraten haben, diese Resolution einzubringen. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller, wenn sich die Verhandlungsparteien direkt an den Verhandlungstisch setzten, anstatt sich auf indirektem Wege über ein Ziel zu unterhalten, das nur im Wege der direkten Verhandlungen erreicht werden kann, nämlich eine Staatlichkeit Palästinas.

Frage: Sie betonten ja eben die Abstimmung mit den europäischen Partnern gerade innerhalb der EU und haben da einige Andeutungen gemacht; aber wenn man sich zum Beispiel Großbritannien und Frankreich anschaut, muss man ja feststellen, dass die Positionen da kaum weiter auseinander liegen könnten?

Peschke: Ich habe meine Ausführungen deswegen nicht ohne Grund mit der Vorbemerkung begonnen, dass es sich um ein extrem schwieriges Dossier handelt, das in jeder Hinsicht von welcher Ecke man sich ihm auch annähert voller Schwierigkeiten steckt. Die Abstimmung in der EU ist schwierig. Wir wünschen uns eine möglichst enge Abstimmung innerhalb unserer europäischen Partner. Ich will Ihnen aber nicht verschweigen, dass wir innerhalb der Europäischen Union durchaus auch kontroverse Diskussionen darüber führen, was mit Blick auf eine Förderung des Friedens im Nahen Osten der richtige Weg ist.

Insofern sind das schwierige Diskussionen. Diese Diskussionen sind aber noch nicht abgeschlossen; deswegen führen wir sie bis zuletzt mit großer Intensität und großem Engagement auf allen Ebenen das geht bei uns beim Außenminister los und das endet bei dem Fachreferenten im Nahostreferat weiter. Das ist für uns im Moment ein absolutes Schwerpunktdossier. Was uns in dieser ganzen Sache beseelt, ist tatsächlich das kann ich hier nur noch einmal unterstreichen die Frage: Was nützt dem Friedensprozess und was nützt dem Friedensprozess nicht? Wir versuchen in unserer Politik darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Dinge herauskommen, die dem Friedensprozess nützen, und dass möglichst wenige Dinge passieren, die dem Friedensprozess weiter schaden.

Frage: Herr Seibert, nur zur Klarstellung: Enge Abstimmung heißt, dass es das Ziel ist, dass die anderen die deutsche Position übernehmen? Oder ist es auch denkbar, dass die deutsche Position sich noch ändert?

StS Seibert: Enge Abstimmung heißt, dass Europa möglichst geschlossen in dieser Frage dasteht. Dafür arbeitet der Außenminister sehr intensiv. Ich habe Ihnen eine Gewissheit genannt: Eine Zustimmung Deutschlands zu einer solchen Resolution wird es nicht geben. Darüber hinaus reden wir mit unseren Partnern.

Mänz: Herr Peschke, ich weiß ja, dass Sie in der Lage sind, jederzeit den gesamten Nahostkonflikt zu referieren; aber könnten Sie noch einmal kurz darstellen, welche Auswirkungen ein positives Abstimmungsergebnis aus Ihrer Sicht auf den Nahost-Friedensprozess hätte?

Peschke: Können Sie die Frage bitte wiederholen?

Mänz: Sollte die Abstimmung pro Palästinenserantrag ausgehen, welche Auswirkungen hätte das auf den Nahost-Friedensprozess? Sie haben gerade gesagt, man sollte nichts tun, was diesen Prozess gefährdet.

Peschke: Ehrlich gesagt kann ich Ihnen das nicht in aller Genauigkeit vorhersagen, denn das hängt sehr konkret davon ab, welcher Text zur Abstimmung gestellt wird ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es in New York durchaus noch Verhandlungen über den genauen Text gibt. Es wird davon abhängen, wie über den Text abgestimmt werden wird und welche Mehrheiten es da geben wird. Es wird davon abhängen, wer sich wie zu diesem Text verhält und welche Staaten welche Konsequenzen aus einer solchen Abstimmung ziehen.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen, dass die Risiken, die mit diesem Vorgehen verbunden sind, durchaus sehr hoch sind. Sie haben im Vorfeld ja von beteiligten Parteien gehört, dass bestimmte Zahlungen für die Palästinensische Autonomiebehörde nicht mehr möglich sein könnten. Das ist für uns natürlich ein ganz wesentliches Kriterium. Für uns ist die Lebensfähigkeit der Autonomiebehörde, die Arbeitsfähigkeit der Autonomiebehörde als unserem wesentlichen Ansprechpartner auf der palästinensischen Seite ein ganz wesentliches Kriterium. Wenn die wegbrechen sollte, mit wem sollen wir denn dann reden, wer soll denn dann über den Frieden im Nahen Osten verhandeln? Das sind alles Dinge, hinter die zurzeit ein großes Fragezeichen gemacht werden muss. Ich kann Ihnen da keine Vorhersage machen; das hängt alles sehr konkret vom Verlauf der Dinge ab. Die Risiken stehen aber im Raum und sind aus unserer Sicht nicht unerheblich.

Frage: Herr Kotthaus, ich möchte wissen, ob irgendeinem Regierungsmitglied derzeit schon die deutsche Übersetzung des sehr kompliziert verfassten 130-seitigen Memorandums of Understanding von Brüssel mit Blick auf das aktuelle Griechenland-Paket vorliegt. Die SPD-Opposition hat beklagt, dass sie das heute Morgen in englischer Fassung auf den Tisch bekommen hat, und hat auch damit begründet, dass man nicht so schnell entscheiden könne. Deswegen meine Frage: Ist irgendein Regierungsmitglied schon im Besitz einer für ihn relativ leicht lesbaren deutschen Übersetzung dieses Konvoluts?

Kotthaus: Da operieren wir ganz einfach: Sobald die Sachen auf Deutsch da sind, werden sie auch sofort an den Bundestag weitergeleitet. Wenn die Abgeordneten die deutsche Fassung jetzt noch nicht haben, gehe ich davon aus, dass die Übersetzung jetzt noch nicht fertig ist. Ich kann es Ihnen aber nicht genau sagen, Herr Wonka. Wir haben in den letzten Tagen sehr viele Dokumente an den Bundestag geleitet, zumeist im Original und gleich begleitend mit der deutschen Übersetzung. 130 Seiten lassen sich auch nicht in Sekunden übersetzen. Wenn das dem Bundestag zurzeit noch nicht vorliegt, vermute ich daher eher, dass wir es noch nicht haben; aber daran arbeiten wir. Es kann aber auch sein, Herr Wonka, dass es mittlerweile übermittelt worden ist. Das weiß ich, der ich hier jetzt sitze, aber nicht. Die Kollegen, die im Kabinettsreferat sitzen, und auch der zuständige Staatssekretär arbeiten also auf Hochtouren, um alle Dokumente so schnell wie eben möglich in einer deutschen Sprachversion in den Bundestag zu bringen.

Zusatz: Ich frage das ja vor dem Hintergrund der Verlässlichkeit und der Entscheidungsfähigkeit auch von Regierungsmitgliedern. Können Sie sich vorstellen, dass man schon eine deutsche Übersetzung haben sollte, bevor man sagt: Ich stimme dem zu oder ich stimme dem nicht zu?

Kotthaus: Herr Wonka, noch einmal: Das Problem der Sprache ist allen bewusst, auch dem Finanzministerium. Ich bilde mir ein, wir hätten dieses Dokument schon gestern Abend in Deutsch versandt. Ich habe jetzt aber nicht komplett im Auge, was wann wo wie übermittelt wurde; denn wir mussten eine Vielzahl von Dokumenten übermitteln, die in diesem Zusammenhang relevant sind. Ich weiß, dass wir schon in den Tagen vor der Entscheidung die entsprechenden Dolmetscherkapazitäten rund um die Uhr gebucht hatten. Ich bilde mir ein, es wäre gestern Abend übermittelt worden, kann aber weder verifizieren, was im Bundestag an wen verteilt worden ist, noch kann ich jetzt mit letzter Sicherheit sagen, welches Dokument da ist. Noch einmal: Mein Kenntnisstand ist, dass wir das eigentlich gestern Abend übermittelt haben.

Zusatzfrage: Da könnte es sich um das kurze Sieben-Punkte-Papier gehandelt haben?

Kotthaus: Ich bilde mir ein, wir hätten alle Dokumente, die relevant sind, übermittelt. Aber noch einmal: Das war eine Vielzahl von Dokumenten, und ich muss gestehen, ich habe jetzt keine Liste, in der jedes einzelne Dokument abgehakt wurde. Ich meine aber, gestern Abend wäre alles übermittelt worden.

StS Seibert: Ich will noch kurz hinzufügen: Ein wichtiger Teil der Entscheidungsgrundlagen, nämlich die Beurteilungen der Troika über die von Griechenland erbrachten massiven Maßnahmenpakete, liegt ja nun schon länger vor.

Kotthaus: Genau, den haben wir ja schon nach der letzten Eurogruppe bzw. Teile auch schon vorher übermitteln können sobald die Sachen da waren, sind sie übermittelt worden. Sie wissen, dass der Gesamtbericht aus Teilen bestand, und die wesentlichen Teile, die wir schon hatten, waren längst schon übermittelt worden. Ich bilde mir aber ein, dass auch dieser Teil schon übermittelt worden ist.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Verkehrsministerium: Ist es richtig, dass die Bundesregierung den Vertrag von Bahnchef Grube vorzeitig verlängern möchte?

Strater: Das sind interne Aufsichtsratsangelegenheiten, die ich hier nicht kommentieren kann.

Zusatz: Aber die Bahn ist ja ein Staatsunternehmen und der Verkehrsminister muss ja wissen, ob er mit der Arbeit von Herrn Grube zufrieden ist und von daher die Grundlage für eine Vertragsverlängerung sieht?

Strater: Ich glaube, dass der Bundesverkehrsminister weiß, ob er mit der Arbeit von Herrn Grube zufrieden ist. Aber noch einmal: Das sind Angelegenheiten des Aufsichtsrates, und entsprechende Sitzungen sind intern und stehen noch aus. Solchen Entscheidungen kann ich hier unmöglich vorgreifen.

Zusatzfrage: Das heißt, Herr Ramsauer hat noch keine Entscheidung getroffen, ob er so einer Verlängerung zustimmen will?

Strater: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Entscheidung fällt aber im Aufsichtsrat und ist noch nicht gefallen; insofern kann ich sie nicht kommentieren.

Grundsätzlich ist es so, dass der Bundesverkehrsminister und der Bahnchef vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie alle wissen, auf welche Ziele die Bahn seit Amtsübernahme von Bundesverkehrsminister Ramsauer ausgerichtet ist: Pünktlichkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit usw. das hat der Minister häufig genug betont. Hier zieht der Minister mit dem Bahnchef an einem Strang, um die Bahn wieder in Richtung Kundenorientierung sozusagen auf das Gleis zu setzen. Das ist jetzt aber nur eine allgemeine Ausführung, die Ihnen auch bekannt ist, und hat mit der Frage der Vertragsverlängerung nicht unmittelbar zu tun. Diese Vertragsverlängerung ist Sache des Aufsichtsrates und die Entscheidung steht aus.

Zusatz: Wenn es danach geht, müsste sein Vertrag ja nicht verlängert werden.

Strater: Wollen Sie das entscheiden, Herr Wonka?

Zusatz: Nein, aber wenn Sie sagen, die Ziele seien Pünktlichkeit, Verlässlichkeit usw.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 28. November 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/11/2012-11-28-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012