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PRESSEKONFERENZ/521: Regierungspressekonferenz vom 30. November 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 30. November 2012
Regierungspressekonferenz vom 30. November 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (CDU-Parteitag, Kabinettssitzung, 4. deutsch-israelische Regierungskonsultationen, Gespräch mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder), Asylbewerberleistungsgesetz, Brief des Bundesinnenministers an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bezüglich der Sicherheit von Botschaften in Berlin, Videobotschaften der Bundeskanzlerin, Situation in Mali, Entwicklung in Ägypten, Engagement in Afghanistan nach 2014

Sprecher: StS Seibert, Paris (BMVg), Peschke (AA), Beyer-Pollok (BMI), Wendt (BMAS)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Die erste Hälfte der nächsten Woche wird aus Sicht der Bundeskanzlerin natürlich ganz vom CDU-Parteitag dominiert. Sie wird ab Montagnachmittag an diesem 25. Parteitag der CDU Deutschlands in Hannover teilnehmen. Sie wird nach dem Ende des Parteitags am Mittwochnachmittag nach Berlin zurückkehren.

Sie wird dann am Mittwochabend den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zu einem Abendessen im Bundeskanzleramt begrüßen. Das ist der Vorabend der 4. deutsch-israelischen Regierungskonsultationen. Dieses Abendessen gibt der Kanzlerin und ihrem Gast die Gelegenheit, die aktuelle Lage umfassend zu diskutieren.

Vor Beginn der Regierungskonsultationen wird dann am Donnerstagmorgen um 8 Uhr zunächst das Bundeskabinett zusammentreten. Falls bereits eine Nato-Entscheidung vorliegen sollte, wird das Kabinett dann das Bundeswehrmandat für den Patriot-Einsatz in der Türkei auf den Weg bringen. Das wäre am Donnerstagmorgen um 8 Uhr der Fall.

Ab 9.30 Uhr werden dann, wie gesagt, zum vierten Mal die jährlichen deutsch-israelischen Regierungskonsultationen stattfinden. Das Motto lautet in diesem Jahr "Innovation, Bildung und Nachhaltigkeit", was Ihnen schon andeutet, wie breit die Spanne der Themen ist, die beide Länder verbinden und an denen beide Länder arbeiten. Ziel ist es ganz besonders, diesmal die bilaterale Zusammenarbeit in der Wissenschaft, in der Wirtschaft und in der Bildung sowie beim Jugendaustausch mit konkreten Projekten weiter auszubauen. Es wird auch darum gehen, die Vorbereitungen für das Jahr 2015 aufzunehmen, wenn der 50. Jahrestag der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel zu feiern sein wird.

Nach der Plenarsitzung der Regierungskonsultationen - das wird so gegen 12 Uhr sein - wird es dann eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit dem israelischen Ministerpräsidenten geben. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass eine Anmeldung der Journalisten aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ohne Anmeldung wird es schwierig mit dem Passieren der Sicherheitskontrollen. Ich weise deswegen auf eine Pressemitteilung des Bundespresseamtes hin. Die geht jetzt heraus und sagt Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Wir sind immer noch beim Donnerstag. Nachmittags um 15 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann im Rahmen der regelmäßigen halbjährlichen Gespräche mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen im Kanzleramt zusammentreffen. Es wird dieses Mal um europäische Themen gehen, vor allem um die Sitzung des Europäischen Rates, die am 13. und 14. Dezember 2012 bevorsteht, um den Finanzrahmen, um die Kohäsionspolitik der Europäischen Union nach 2013 sowie um den Themenbereich "Erweiterung". Es gibt noch eine ganze Zahl anderer Themen, die auf der Tagesordnung stehen. Etwa ab 16.30 Uhr werden dann die Bundeskanzlerin und aus der Reihe der Ministerpräsidenten Frau Lieberknecht und Herr Albig über die Gespräche informieren. - Das war es!

Frage: Herr Seibert, vielleicht auch Herr Paris, können Sie noch einmal den Ablauf der Beratungen oder den zeitlichen Ablauf bis zu dieser Kabinettssitzung darstellen? Es gibt ja nach heutigem Stand noch diverse Beratungen auf Nato-Ebene, wenn ich das richtig sehe.

StS Seibert: Ich glaube, dass das besser Herr Paris macht.

Paris: Nach heutigem Stand kann ich nur berichten, dass, wie Sie wissen, seit Montag dieser Woche die Staaten, die sich bezüglich einer möglichen Stationierung der bodengebundenen Luftabwehrsysteme in der Türkei befinden, eine sogenannte Fact Finding Mission in den Bereichen durchführen, in denen es potenziell möglich erscheint, solche Systeme zu stationieren. Diese Reise wird dieses Wochenende enden. Dann werden die Fakten und Empfehlungen dieser Reise zusammengestellt werden. Diese Empfehlungen werden dann an die Nato weitergereicht werden, und zwar dort an den SACEUR, den Oberbefehlshaber. Der wird sich dann Gedanken darüber machen und dem Nato-Rat entsprechende Empfehlungen geben.

Darauf, was das Ergebnis dieser Empfehlungen sein wird, warten wir. Daraus werden wir dann auch ableiten, was wir in ein mögliches Mandat für diese Stationierung schreiben werden, um eine Beschlussfassung des Bundeskabinetts möglich zu machen.

Peschke: Sie haben mich nicht gefragt, aber wir sind dafür ja auch zuständig. Nur ergänzend zu dem, was Herr Paris gesagt hat, wollte ich darauf hinweisen, dass am nächsten Dienstag und Mittwoch, also am 4. und 5. Dezember, das Ministertreffen der Nato-Außenminister stattfinden wird. Dabei wird man sich in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Vor-Ort-Mission, die zurzeit in der Region ist, dann auch mit dieser Frage befassen und dann möglicherweise auch entsprechende Beschlüsse fassen können.

Frage: Herr Seibert, rechnet die Bundeskanzlerin damit, dass beim Abendessen mit dem israelischen Ministerpräsidenten oder bei den Regierungskonsultationen am darauf folgenden Tag das Stimmverhalten Deutschlands in der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Rolle spielen wird? Rechnet sie damit, dass sie Unmut des israelischen Ministerpräsidenten besänftigen muss?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin rechnet, wie es bei deutsch-israelischen Begegnungen üblich ist, mit guten, offenen und vor allem freundschaftlichen Gesprächen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass die Bundeskanzlerin davon ausgeht, dass die israelische Seite mit dem Stimmverhalten Deutschlands einverstanden oder zufrieden ist?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin - das habe ich doch gesagt - rechnet damit, dass das offene Gespräche unter Freunden über die ganze Bandbreite unserer Beziehungen sein werden. Es ist zu erwarten, dass auch das Thema, das Sie ansprechen, zur Sprache kommen wird, aber ich werde jetzt nicht - auch die Bundeskanzlerin wird es nicht tun - vorher Erwartungen in Bezug darauf äußern, was sie dabei von israelischer Seite zu hören bekommen wird. Der Sinn solcher Begegnungen ist ja, dass man ausführlich Zeit dafür hat, einander Positionen zu erklären und Meinungen auszutauschen.

Frage: An das Kanzleramt und das Außenministerium: Können Sie einen Zeitungsbericht bestätigen, nach dem es Meinungsunterschiede über Rüstungsexporte nach Israel gegeben haben soll? Es soll sich um panzerbrechende Waffen gehandelt haben. Laut des Berichts hatte das Auswärtige Amt Vorbehalte, das Kanzleramt eher nicht.

StS Seibert: Ich kann einen solchen Artikel nicht bestätigen. Zu Fragen, die die Zuständigkeit des Bundessicherheitsrats betreffen, nehme ich hier üblicherweise aus bekannten Gründen keine Stellung. Das ist in Deutschland seit Jahrzehnten Staatspraxis, und die werde ich hier nicht infrage stellen. Die Bundesregierung verhält sich im Übrigen in dieser Frage des Bundessicherheitsrats genau wie alle Vorgängerregierungen.

Peschke: Ich kann mich dem nur anschließen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Beyer-Pollok. Können Sie mir sagen, was der Grund dafür ist, dass das BMI die Bezüge für Personen im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz senken will, die aus sogenannten nicht sicheren Staaten zu uns kommen? Auf welche Summe würden Sie die Bezüge dieser Personen denn gerne senken?

Beyer-Pollok: Vorausschicken möchte ich natürlich, falls Sie auf einen Zeitungsartikel von heute aus der "Süddeutschen Zeitung" anspielen, der auch schon von den Agenturen zitiert wird, dass die Federführung für das Thema Asylbewerberleistungsgesetz beim BMAS liegt. Weil Sie mich jetzt angesprochen haben, möchte ich das nur voranstellen.

Wenn es im weiteren Verlauf - es geht ja um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts - dazu kommt, dass wir einen Gesetzentwurf im Ressortkreis erarbeiten, in der sogenannten Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, dann wird sich auch das Bundesinnenministerium dazu einlassen, weil es dann auch im Wege der Ressortabstimmung beteiligt wird. In diesem Stadium des Prozesses sind wir aber noch nicht, und von daher möchte ich es erst einmal bei dieser Einordnung belassen.

Zusatzfrage: Unabhängig davon, dass die Ressortabstimmung offenbar noch nicht begonnen hat, wird Ihr Haus in diesem Zusammenhang ja eine Position haben. Mich interessiert einfach nur, wie die aussieht.

Beyer-Pollok: Unabhängig davon kennen Sie vielleicht auch die Haltung des Bundesinnenministers. Hans-Peter Friedrich hatte sich im Zusammenhang mit dem vermehrten Aufkommen von Asylantragsstellungen beispielsweise aus Serbien dahingehend geäußert, dass wir es hierbei einerseits mit einer sehr ansteigenden Zahl von Antragstellungen zu tun haben, andererseits aber mit einer Anerkennungsquote von Asylbewerbern beispielsweise aus Serbien oder aus anderen Staaten, die bei unter 1 Prozent liegt. Da liegt eben die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um einen Missbrauch des Asylrechts und auch der damit verbundenen Leistungen handelt, die Asylbewerber hier beziehen würden. Das ist eine Diskussion, die auf europäischer Ebene geführt wird und mit der sich auch die Innenministerkonferenz und der JI-Rat, also die europäische Innenministerkonferenz, schon beschäftigt haben.

Frage: Wendt, stimmt es denn, dass geplant ist, die Sanktionsmöglichkeiten zu verschärfen?

Wendt: Ich will an dieser Stelle noch einmal klarmachen, dass es derzeit noch keinen Referentenentwurf unseres Hauses gibt. Es gibt einen Arbeitsentwurf, und über Arbeitsentwürfe werden wir an dieser Stelle nicht sprechen. Wir haben den klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer dieses Jahres, die Regelsätze für Asylbewerber anzupassen. Das werden wir tun. Die Sätze müssen transparent und korrekt berechnet werden. Wir versuchen, zügig einen entsprechenden Referentenentwurf vorzulegen und den dann in die Ressortabstimmung zu geben. Aber so lange kann ich Inhalte hier nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie können den Bericht aus der "Süddeutschen Zeitung" nicht bestätigen, oder können Sie ihn bestätigen?

Wendt: Der Entwurf ist, wie gesagt, ein Arbeitsentwurf. Insofern kann ich auch nicht bestätigen, dass es einen Entwurf der Bundesregierung gibt. In unserem Arbeitsentwurf geht es klar um die Berechnung der Regelsätze, nicht mehr und nicht weniger.

Frage: Herr Beyer-Pollok, wenn Sie sagen, es gebe in Bezug auf einige Staaten einen Missbrauch des Asylrechts, wäre es im Lichte des Urteils, das auch klare Aussagen darüber trifft, wie mit Asylbewerbern zu verfahren ist, nicht sinnvoller, dass dann asylrechtlich anstatt sozialrechtlich zu klären?

Beyer-Pollok: Ich verstehe Ihre Frage nicht.

Zusatzfrage: Sie sagten ja gerade, es gebe einen Missbrauch des Asylrechts in Bezug auf einige Staaten. Sie nannten Serbien, aber wahrscheinlich hätten Sie auch Montenegro oder Mazedonien hinzufügen können. Was ist denn der Grund dafür, dass Sie nicht rein asylrechtlich versuchen, diesen Missbrauch zu bekämpfen, den sie offenbar sehen, sondern es offenbar sozialrechtlich im Asylbewerberleistungsgesetz versuchen?

Beyer-Pollok: Nein, in Ihrer Frage unterstellen Sie ja, dass wir das tun würden, was Sie gerade hinterfragen. Natürlich geht es dem Bundesinnenminister bei dieser Frage darum, das asylrechtlich zu regeln, und zwar sowohl auf nationaler Ebene, auf der wir es selbst regeln können, als aber auch im Gespräch innerhalb der Europäischen Union, weil das ein Problem ist, das auch andere EU-Staaten betrifft, sowie drittens auch im Gespräch mit den Regierungen der Herkunftsstaaten. Wir sprechen ja nicht von einem Asylmissbrauch durch Staaten, sondern von der fehlenden Asylanerkennungsquote von Antragstellern aus diesen Staaten. Der Bundesinnenminister hatte auch erst kürzlich im Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, dass es darum gehen muss, den Menschen in den Herkunftsstaaten bestimmte Lebensbedingungen zu geben und zu ermöglichen, und die Regierungen der Herkunftsstaaten sind dazu aufgerufen, für entsprechende Lebensbedingungen zu sorgen.

Frage: Herr Peschke, der "Berliner Zeitung" ist heute zu entnehmen, dass der Bundesaußenminister einen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin geschickt hat, die Sicherheit von Botschaften in Berlin betreffend. Sieht der Außenminister eine Gefährdung beziehungsweise eine Gefahr für ausländische Diplomaten in Berlin?

Peschke: Zunächst einmal ist es richtig, dass Außenminister Westerwelle ein Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Wowereit, gerichtet hat und darin an den Regierenden Bürgermeister und die Berliner Sicherheitsbehörden appelliert hat, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit Übergriffe gegen ausländische Missionen künftig ausgeschlossen werden können.

Anlass des Schreibens ist die Erstürmung des iranischen Botschaftsgeländes vom Montag. Hintergrund des Schreibens ist, dass es in den letzten beiden Jahren mehrfach zur Erstürmung oder Besetzung ausländischer Botschaften in Berlin gekommen ist und es dabei auch Sachbeschädigungen gegeben hat. Warum gab es dann jetzt so ein Schreiben? - Der Schutz ausländischer Missionen beziehungsweise ausländischer Botschaften in Deutschland ist eine völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands. Genauso, wie wir von anderen Staaten erwarten, dass unsere Botschaften und Vertretungen dort zuverlässig geschützt werden, müssen wir, die zuständigen Behörden in Deutschland, natürlich alles tun, um den Schutz der diplomatischen Vertretungen hier zu sichern. Aufgrund der genannten Vorfälle sieht der Außenminister hier in Berlin einen Handlungsbedarf. Er hat deswegen den Regierenden Bürgermeister gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Botschaften zuverlässig sicherzustellen.

Zusatzfrage: Es ist die Rede von 13 Vorfällen in den vergangenen beiden Jahren. Ist das ein signifikanter Anstieg? Gab es solche Vorfälle in den Jahren davor gar nicht? Wie ist das?

Peschke: Ich kann Ihnen da keine statistischen Daten über einen längeren Zeitraum liefern. Es ist richtig - das ist auch in dem Brief erwähnt -, dass es in den letzten beiden Jahren 13 Vorfälle von Erstürmungen und Besetzungen gegeben hat. In 11 Fällen ist es auch zu Sachbeschädigungen gekommen. Soweit ich weiß - aber das kann ich Ihnen jetzt nur ohne Zahl nennen - war die Anzahl der Vorfälle im Jahr 2010 niedriger. Aber ob das jetzt ein signifikanter Anstieg ist, das mag ich von hier aus nicht zu beurteilen.

Dennoch ist so, wenn man über zwei Jahre verteilt 13 Vorfälle hat, das Deutschland in diesen Fällen seiner völkerrechtlichen Verpflichtung zum Schutz ausländischer Vertretungen nicht nachkommt. Wenn Sie die Debatten verfolgen, die wir führen, wenn deutsche Botschaften im Ausland erstürmt und attackiert werden und ihre Integrität verletzt wird, dann sehen Sie, dass wir uns dieser Sache schon sehr ernsthaft annehmen müssen. Hier sind natürlich auch unsere Sicherheitsbehörden aufgefordert, den entsprechenden Schutz sicherzustellen.

Man kann nicht sagen: Dann schützt eure Botschaften allein. Nein, nach internationalem Recht - es gibt dazu ein entsprechendes Übereinkommen - ist es die Pflicht des Gaststaates oder des Empfängerlandes, in dem die Botschaft sich befindet, die Botschaft vor Übergriffen zu schützen.

Zusatzfrage: Woran liegt es denn? Woran hapert es? Setzt Berlin zu wenig Personal ein? Wo ist das Problem?

Peschke: Das ist eine Frage, die Sie mit den zuständigen Behörden erörtern müssten. Da vermag ich keine abschließende Antwort zu geben. Wir müssen nur feststellen, dass es diese Vorfälle gibt und dass diese Vorfälle im Interesse unseres Landes - letztendlich geht es bei der Erfüllung unserer internationalen Verpflichtungen auch um das Ansehen unseres Landes - abgestellt werden müssen.

Frage: Ist es das erste Mal, dass das Auswärtige Amt eine derartige Aufforderung an die Berliner Sicherheitsbehörden richtet? Liegt denn schon eine Antwort vor?

Peschke: Eine Antwort liegt, soweit ich weiß, noch nicht vor. Es sei denn, sie ist gerade eingetroffen, während ich hier spreche.

Ansonsten ist es nicht das erste Mal. Es gab bereits früher in diesem Jahr einen Kontakt zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Berliner Innensenator mit einem ähnlichen Petitum, dass diese Vorfälle ernst zu nehmen sind und wir alles tun müssen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Zusatzfrage: Nachdem Sie sich an den Innensenator gewendet hatten, gab es dann eine Reaktion darauf? Wurden Maßnahmen verstärkt?

Peschke: Zu den operativen Maßnahmen - sehen Sie es mir nach - kann ich hier nichts sagen. Es gibt natürlich die ganze Zeit einen Austausch. Wenn wir signifikante Informationen erlangen, dann geben wir sie weiter. Manchmal kommen ja auch Botschaften auf uns zu. Also da gibt es schon einen Austausch.

Allerdings müssen wir feststellen - Stand jetzt -, dass der Zustand unbefriedigend ist. Es gibt einfach eine Zahl von Vorfällen, die nicht hinnehmbar ist. Da hat es der Außenminister aus Anlass des doch gravierenden Vorfalls bei der iranischen Botschaft als seine Pflicht angesehen, nochmals den Appell an die Innenbehörden zu richten.

Frage: Ist denn die naheliegende Vermutung zutreffend, dass man, nachdem das Schreiben an den Innensenator sozusagen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, im Ministerium gesagt hat, jetzt müssen wir einmal an dessen Chef herangehen?

Peschke: Die Interpretation muss ich Ihnen überlassen. Wie das im Verkehr zwischen Behörden oder verschiedenen Institutionen eben so ist, redet man auf sehr verschiedenen Ebenen miteinander. Jetzt hat es der Außenminister als richtig eingeschätzt, das direkt mit dem regierenden Bürgermeister aufzunehmen.

Zusatzfrage: Das provoziert natürlich die Nachfrage: Auf welcher Ebene war denn der Brief an den Innensenator? Kam er vom Minister, vom Staatssekretär oder von jemand anderem?

Peschke: Ich kann Ihnen gar nicht sagen, ob das ein Brief war. Ich weiß nur, dass es einen Kontakt gab, wie es natürlich vielfältige Kontakte mit den Berliner Behörden gibt. Es wäre uns sozusagen nicht recht, wenn wir Defizite, die wir feststellen, nicht immer wieder auf den verschiedensten Ebenen aufnehmen würden.

Aber Sie haben das ja verfolgt: Das war schon ein gewichtiger Vorfall am vergangenen Montag, der ja auch zu diplomatischen Verwicklungen geführt hat. Sie haben gesehen, wie die iranische Seite reagiert hat. Außenminister Westerwelle hat mit dem iranischen Außenminister telefoniert. Sie wissen, dass sich so ein Vorfall - so isoliert er scheinen mag - in ein Gesamtgeflecht einer komplizierten politischen Beziehung, gerade mit dem Iran, einbettet. Also es ist unsere Pflicht, dass der diplomatische Verkehr da nach den Regeln der Kunst und nach den Regeln des internationalen Rechtes abgewickelt wird. Insofern war das jetzt ein Anlass für den Außenminister, das auf oberster Ebene aufzunehmen.

Frage: Herr Seibert, in der "Berliner Zeitung" wird der Berliner Innenstaatssekretär Krömer mit den Worten zitiert, das sei ja auch eine finanzielle Frage und man müsse Gespräche mit dem Bund suchen, um die Ausstattung zu verbessern. Gibt es da eine Bereitschaft von Seiten des Bundes, Berlin zu helfen?

StS Seibert: Ich glaube zunächst einmal, dass das, was Herr Peschke gerade beschrieben hat, nämlich dass sich das Auswärtige Amt, wenn es eine Häufung solcher Vorfälle feststellt, mit dem Senat von Berlin und dem Regierenden Bürgermeister ins Benehmen setzt, wie man da Abhilfe schaffen kann, der richtige Ansatz ist. Wie dann Maßnahmen aussehen müssen, dazu möchte ich mich jetzt hier nicht äußern. Es ist allerdings so, dass natürlich Berlin für die Erfüllung seiner Hauptstadtaufgaben Geld zur Verfügung gestellt worden ist.

Frage: Herr Peschke, welche 13 Botschaften waren denn in den vergangenen zwei Jahren betroffen?

Peschke: Das kann ich Ihnen im Einzelnen jetzt nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die letzte betroffene Botschaft die Botschaft Irans war. Davor, in nicht allzu ferner Vergangenheit im November, gab es eine Besetzung der libyschen Botschaft und im Oktober eine Besetzung der nigerianischen Botschaft.

Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Ansonsten muss ich es bei der Zahl bewenden lassen.

Frage: Ich hätte da noch eine Lernfrage: Nun ist ja auffällig, dass die Botschaften Iran, Libyen usw. betroffen waren und zum Beispiel nicht die Botschaften Israel oder USA, die wahrscheinlich mit ihren eigenen Kräften auf andere Weise reagieren würden. Wie ist da eigentlich die völkerrechtliche Lage? Ich meine etwa, wenn bei den Amis die Marines zurückschießen?

Peschke: Ich habe mich bei Ihrer ersten Frage gefragt, was Sie mit "da" meinen. Wenn Sie die völkerrechtliche Lage jetzt so konkretisieren, dann kann ich Ihnen nur sagen: Der Fall scheint mir sehr hypothetisch. Da halte ich es wie immer hier - -

Zusatz: Es gab schon einmal den Fall beim israelischen Konsulat, wo genau das passiert ist.

Peschke: Ich würde jetzt sagen: Halten wir die Dinge einfach einmal auseinander. Der äußere Schutz der diplomatischen Vertretung obliegt dem Empfängerstaat. Das sind wir. Das gilt für die Botschaften Irans und Nigerias genauso wie für die Vertretungen Israels und der USA. Da stehen wir in der Pflicht, genauso wie wir das von anderen Ländern verlangen, die Sicherheit zu gewährleisten.

Dass es natürlich zusätzliche Innenschutzvorkehrungen an Botschaften gibt, ist auch selbstverständlich. Das machen wir an unseren Botschaften auch, dass wir Sicherheitskräfte aus der Bundesrepublik entsenden, um die Sicherheit unserer Botschaften, zum Beispiel in Kabul und anderen Orten, zu gewährleisten. Das ist auch richtig.

Aber wenn wir Kräfte dahin schicken, dann muss sich das natürlich im Rahmen von Recht und Gesetz - hier gelten internationales Recht und das Recht des Empfängerstaates - bewegen. Das erwarten wir auch, wenn Dinge hier in Berlin zur Rede stehen. Aber der Fall, den Sie geschildert haben, erscheint mir so hypothetisch, dass ich darauf keine Antwort geben kann.

Zusatzfrage: Entschuldigung, er ist nicht hypothetisch. Er ist vorgekommen. Ich sagte doch gerade: Im israelischen Konsulat ist vor einigen Jahren genau das passiert, dass bewaffnete Sicherheitskräfte des Konsulats von der Waffe Gebrauch gemacht haben. Insofern verstehe ich jetzt nicht, warum das so hypothetisch ist.

Peschke: Ich habe diesen Fall sozusagen nicht auf meinem inneren Radarschirm. Aber ich bin mir sicher, dass dieser Fall von den zuständigen Behörden und anderen Gremien ausführlich untersucht wurde und da kompetente Schlussfolgerungen gezogen wurden, die sicherlich die zuständigen Behörden mit Ihnen teilen können.

Frage: Herr Peschke, laut iranischer Botschaft gab es Hinweise, dass diese Botschaft erstürmt wird. Wieso wurden diese Hinweise von deutschen Offiziellen nicht ernst genommen?

Peschke: Das wiederum vermag ich im Einzelnen nicht zu beurteilen, inwiefern etwas nicht ernst genommen wurde. Das würde ich pauschal nicht so stehen lassen. Eigentlich nehmen wir alle Hinweise ernst. In dem Fall hat die Berliner Polizei eingeräumt, dass es im Vorfeld Hinweise gegeben hat. Inwiefern diese Hinweise auf das Ausmaß des tatsächlichen Übergriffs auf die Botschaft schließen lassen, das kann ich hier nicht beurteilen.

Frage: Ich hätte eine Frage an Herrn Seibert zu den Videobotschaften der Kanzlerin. Wie erklären Sie sich, dass diese Videobotschaften immer noch relativ wenig abgerufen werden, und gibt es Bemühungen, die Aufmerksamkeit für diese Botschaften zu steigern?

StS Seibert: Ich habe zu diesen Videobotschaften - auch Podcasts genannt - eine ganz andere Einstellung. Es sind mittlerweile 279 Folgen davon produziert worden. Die Kanzlerin macht das seit gut sechseinhalb Jahren. Wir haben in letzter Zeit einen wachsenden Zugriff zu verzeichnen. Wir haben im Schnitt pro Videobotschaft 23.000 Abrufe. Das ist für einen politischen Inhalt im Internet eine ziemlich hohe Zahl. Wir haben bei einzelnen Ausgaben des Podcasts 30.000; manchmal haben wir auch nur 15.000. Die Tendenz jedenfalls steigt. Wir hatten seit Frühjahr dieses Jahres insgesamt über 1,2 Millionen Abrufe. Wir sind also mit dieser Entwicklung sehr zufrieden.

Der Podcast ist eine Möglichkeit für die Bundeskanzlerin - neben vielen anderen -, Informationen und Erklärungen über die Politik ihrer Bundesregierung an die Bevölkerung zu bringen - in diesem Fall an einen möglicherweise besonders internetaffinen Teil der Bevölkerung. Ich stelle auch fest, dass viele Medien am Samstag die Botschaften in den Podcasts der Bundeskanzlerin ganz gerne aufgreifen. Auch das ist aus unserer Sicht kein schädlicher Effekt. Insofern besteht Zufriedenheit.

Frage: Noch einmal an Herrn Peschke: Vorvergangene Nacht hat der UN-Generalsekretär eine Intervention in Mali quasi empfohlen, allerdings gesagt - ich gebe das einmal sinngemäß wieder -, Geld gebe es dafür von der UN nicht. Was ist jetzt die Einschätzung der Lage aus deutscher Sicht, was das weitere Prozedere angeht?

Peschke: Das Thema Mali ist ja ein sehr schwieriges und komplexes Thema, bei dem es im Moment vier Handlungsstränge gibt. Sie haben einen Handlungsstrang angesprochen; bevor ich auf diesen Handlungsstrang eingehe, will ich die anderen nur kurz nennen, damit Sie sehen, wie sich das im Gesamtzusammenhang einordnet.

Erstens gibt es den Handlungsstrang der politischen Gespräche mit verhandlungsbereiten Kräften aus Nordmali. Da ist von der Afrikanischen Union der burkinische Präsident Compaoré als Chefvermittler benannt worden. Die Gespräche laufen. Das ist alles ganz schwierig, aber das ist ein Strang, der sehr wichtig ist, um zu einer dauerhaften Lösung zu kommen.

Der zweite Strang ist der Strang der humanitären Hilfe. Es gibt aufgrund des Konfliktes in Nordmali ja über 400.000 Flüchtlinge in Mali und in den Nachbarländern. Da ist auch Deutschland an der internationalen Anstrengung beteiligt, das Leid dieser Flüchtlinge zu lindern.

Drittens gibt es den Handlungsstrang der europäischen Bemühungen, einen Beitrag zu leisten, eigene afrikanische Bemühungen zur Konfliktlösung zu unterstützen. Sie wissen, dass die Europäische Union sich bereiterklärt hat, bei der Ausbildung und Ertüchtigung der malischen Armee durch eine Ausbildungsmission unterstützend zu wirken. Dazu laufen innerhalb der Europäischen Union derzeit die vorbereitenden Beratungen. Wir werden sehen, wann das das Stadium der Beschlussreife erreicht.

Der vierte Strang - den haben Sie erwähnt - ist die Frage einer afrikanischen Truppe zur Wiederherstellung der Sicherheitslage in Nordmali. Da gibt es entsprechende Beschlüsse zunächst einmal von der westafrikanischen Organisation ECOWAS. Des Weiteren gibt es Beschlüsse der Afrikanischen Union, die diese Beschlüsse der westafrikanischen Unterorganisation indossiert haben. Jetzt ist der Ball nach New York zum VN-Generalsekretär und zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gespielt worden. der VN-Generalsekretär hat dazu eine erste Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme ist aber nicht abschließend, denn das Gremium, das sich letztendlich mit der Frage beschäftigen muss, ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Da müssen die entsprechenden Beratungen noch stattfinden. Einmal geht es dabei darum, ob der Sicherheitsrat dieses von afrikanischer Seite vorgeschlagene Vorgehen politisch unterstützen möchte. Zum zweiten geht es dann natürlich um die Frage der Finanzierung. Das ist zweifellos eine schwierige Frage, die gelöst werden muss. Ob das über Pflichtbeiträge aus dem Haushalt der Vereinten Nationen oder über freiwillige Beiträge gehen soll, ist noch offen.

Zusatzfrage: Ich habe die Berichterstattung über die Aussagen von Ban Ki-moon so verstanden, dass er empfiehlt, das Geld solle gar nicht von der UN kommen, sondern auf bilateralem Wege aufgebracht werden. Das legt dann natürlich die Frage nahe, ob sich ECOWAS oder die AU vielleicht hilfesuchend an die Europäische Union wenden würden.

Peschke: Das kann ich grundsätzlich nicht ausschließen, aber bisher sind wir in einem Empfehlungsstadium des VN-Generalsekretärs. Das ist noch kein Beschluss, darüber muss jetzt natürlich erst in den entsprechenden Gremien - namentlich innerhalb der VN, innerhalb der Unterabteilung Friedensmissionen und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - gesprochen werden. Wenn das besprochen wurde und es entsprechende Beschlusslagen gibt, dann können wir uns über die Ausfüllung und Erfüllung dieser Beschlüsse unterhalten, aber vorher macht das noch keinen Sinn.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung: Vor einigen Tagen haben Sie Sorge geäußert über die Entwicklung in Ägypten angesichts der Machtausweitung von Präsident Mursi. Heute hat die verfassungsgebende Versammlung einen Entwurf für eine neue Verfassung vorgelegt. Sind mit diesem Schritt Ihre Bedenken ausgeräumt?

StS Seibert: Ich denke, wir verfolgen als Bundesregierung die Ereignisse in Ägypten weiterhin so, wie ich es Ihnen vor ein paar Tagen auch schon zu beschreiben versucht habe, nämlich mit Aufmerksamkeit und durchaus auch mit einiger Sorge. Wir hoffen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Ägyptens, dass der endgültige Verfassungsentwurf, wenn er denn vorliegt, dass die endgültige Verfassung die demokratischen Grundfreiheiten - die Gewaltenteilung, das Prinzip der Meinung- und der Religionsfreiheit, die Gleichbehandlung der Geschlechter, den Minderheitenschutz - berücksichtigen wird. Ich denke, über die Details kann vielleicht Herr Peschke sprechen; das ist jedenfalls die Grundhaltung.

Einiges, was dort jetzt verabschiedet worden ist, wirft natürlich Fragen auf: Was ist gemeint, wenn die inhärente Natur der ägyptischen Familie Verfassungsrang hat, was heißt es für die Rolle der Frau, wenn die Vereinbarkeit der Pflichten der Frauen gegenüber ihrer Familie und ihrer Arbeit Verfassungsrang hat? Das sind Fragen, die zu beantworten sein werden und die wir durchaus mit einiger Sorge stellen.

Peschke: Die politische Einordnung wurde von Herrn Seibert ja vollständig gegeben. Ansonsten sind das doch so komplexe Dinge, dass der Entwurf der Verfassung, der jetzt auch in einem Referendum zur Abstimmung gestellt werden soll, erst einmal einer gründlichen Prüfung unterzogen werden muss. Das ist nicht so leicht; das sind hunderte Artikel, die alle in einzelnen Abstimmungen und auch mit unterschiedlichen Mehrheiten verabschiedet wurden. Dazu gehören die Dinge, die Herr Seibert gerade genannt hat; dazu gehört auch der berühmte Scharia-Artikel, der allerdings genauso formuliert ist wie in der alten ägyptischen Verfassung - das ist ein Tatbestand, den man sich genau ansehen muss und den man jetzt auch nicht sofort abschließend bewerten kann -; dazu gehört beispielsweise auch, dass die Amtszeit des ägyptischen Präsidenten auf zweimal vier Jahre begrenzt werden soll - im Vergleich zur früheren Dauerherrschaft möglicherweise ein Fortschritt, das muss man sich genau ansehen. Da wird es jetzt also eine genaue Analyse geben, bevor wir uns auch mit Blick auf die politische Gesamtsituation eine abschließende Meinung bilden.

Frage: Eine Frage an Herrn Paris und eventuell an Herrn Peschke: In der vergangenen Nacht hat US-Außenminister Panetta bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem israelischen Verteidigungsminister Barak auf Fragen nach dem weiteren Engagement in Afghanistan post 2014 vor allem den Aspekt des "Counter-terrorism" in den Mittelpunkt gestellt und "Train, Advise, Assist" sozusagen als Zusatzaufgabe bezeichnet. Wird diese US-Haltung verzahnbar sein mit der Haltung auch Deutschlands, was eine ISAF-Nachfolgemission angeht?

Peschke: Ich möchte nur eine Vorbemerkung machen: Soweit ich weiß - ich habe auch ein Bild von ihr vor mir liegen - ist immer noch Hillary Clinton die amerikanische Außenministerin und Panetta der Verteidigungsminister.

Zusatz: Entschuldigung, ich meinte Verteidigungsminister. Ich bitte um Nachsicht!

Peschke: Abgesehen davon sind mir - ich glaube, auch "uns" sagen zu können - diese Äußerungen in dieser Form nicht bekannt; ich habe das noch nicht verfolgen können.

Was die Nachfolgemission insgesamt und unsere politische Haltung dazu betrifft, so ist das ja mehrfach dargelegt worden, auch im Zusammenhang mit der Einbringung des ISAF-Mandates, die ja bevorsteht, und den Besprechungen, die es dazu im Kabinett gab. Es wird eine Nachfolgemission zu ISAF geben, und dazu laufen im Moment umfangreiche internationale Beratungen - innerhalb der Vereinten Nationen, aber auch innerhalb der Nato. Es gibt auch schon erste namentliche Einengungen, wie die Mission heißen könnte. Das kann Herr Paris gleich noch detaillierter ausführen. Der jetzige Stand der Beratungen in der Nato ist jedenfalls, dass der Schwerpunkt dieser Mission auf Ausbildung und Beratung liegt. In diesem Geist und mit diesem Stand führen wir unsere Besprechungen. Das sind auch Vorstelllungen, die von uns mitgeprägt werden.

Paris: Ich kann das gerne ergänzen - ich war gerade auch noch ein bisschen verwirrt ob der Namensdrehung oder Amtsdrehung.

Zusatz: Entschuldigung!

Paris: Es ist völlig klar, dass die Diskussionen dazu vor allem in Brüssel bei der Nato - darauf kommt es ja auch sehr stark an - sehr klar das Bild gezeigt haben, dass sich der Auftrag von ISAF Ende 2014 erledigt haben wird. Es wird eine Folgemission, eine neue Mission mit einer noch abschließend zu definierenden Namensgebung - derzeit heißt das alles ANTAAM - geben. In dem Auftrag dieser Nachfolgemission wird ganz klar stehen: Die Hauptaufgabe sind Ausbildung und Unterstützung im Sinne von Mentoring. Es wird also ein anderer Auftrag sein; es wird auch ein deutlich kleinerer Auftrag sein, was die Personalstärken anbelangt. Dazu haben sich auch die USA als Nato-Partner deutlich verpflichtet.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 30. November 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/11/2012-11-30-regpk-breg.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2012