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PRESSEKONFERENZ/583: Regierungspressekonferenz vom 8. April 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 8. April 2013
Regierungspressekonferenz vom 8. April 2013

Themen: Medienberichte über die Kontrolle von kranken Hartz-IV-Empfängern durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, "Offshore-Leak", Finanzkrise in Portugal, Gespräch des Bundesfinanzministers mit seinem amerikanischen Amtskollegen

Sprecher: Westhoff (BMAS), Kotthaus (BMF)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe heute gelesen - ich glaube, in der "Bild"-Zeitung -, dass die Agentur für Arbeit verstärkt prüfen werde, wenn Hartz-IV-Empfänger krank sind, ob sie wirklich krank sind oder ob das Simulanten sind. Liegt das in der alleinigen Zuständigkeit der Agentur, oder war das auch eine Bitte beispielsweise Ihres Hauses? Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber, dass es beispielsweise einen Anstieg des Missbrauchs gibt? Gibt es also irgendeinen Anlass für diese verstärkten Kontrollen?

Westhoff: Das ist nichts Neues. Schon seit zwei Jahren gibt es die Bestimmung, dass die BA oder die Jobcenter den Medizinischen Dienst einschalten können, wenn der Verdacht besteht, dass Krankschreibungen bestimmte Häufungen aufweisen, dass bestimmte Merkmale wie besondere Wochentage immer wieder vorkommen. Also schon seit zwei Jahren gibt es diese Möglichkeit. Das ist akut gar nichts Neues. Es hat nur diese Bestimmung neu gegeben, dass im Zweifel auch der Medizinische Dienst eingeschaltet werden kann, wenn ein Verdacht besteht.

Man hat dann zwei Jahre lang mit den Krankenkassen verhandelt und sich über die Einzelheiten hinsichtlich des Datenschutzes, der Frage, unter welchen Umständen der Medizinische Dienst konkret eingeschaltet wird, der Frage, wie das formelle Verfahren ist, und der Frage der Abrechnung unterhalten. Es ist jetzt einfach zwei Jahre lang passiert, dass man sich darüber unterhalten hat, wie das praktisch umgesetzt werden kann, und dies ist jetzt im Grunde nichts anderes, als dass das Verfahren institutionalisiert ist und auch genutzt werden kann. Die Mitteilung darüber ist auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit öffentlich zugänglich. Das ist also weder etwas Exklusives noch irgendein Geheimpapier oder eine Anweisung. Es gibt auch keine Häufungen von Krankschreibungen. Es gibt eben nur seit zwei Jahren die Möglichkeit, theoretisch auch auf diesem Wege in sparsamen Einzelfällen den Weg zu gehen, dass man das hinterfragt und nachschaut, ob eine Krankschreibung wirklich nötig ist oder ob es sich um ein Meldeversäumnis handelt. Auch die Sanktionen, die dann ausgesprochen werden, sind keineswegs neu. Wer Meldeversäumnisse zu verzeichnen hat, der kann sanktioniert werden. Insofern ist an dieser Meldung nicht wirklich allzu viel Neues dran.

Frage: Ich würde ganz gerne vom Finanzministerium und vielleicht auch vom Wirtschaftsministerium wissen, wie sie die Verweigerung der beiden deutschen eingeschalteten Medien hinsichtlich einer Weitergabe dieses Datensatzes über "Offshore-Leak" beurteilen und ob sie dennoch - auch ohne Zugriff auf den gesamten Datensatz zu haben - bereits irgendwelche konkreten Gespräche über Konsequenzen gestartet haben. Haben Sie also Kontakt zu den Ländern aufgenommen, um die Frage der "Bündelung" - wie es, glaube ich, am Freitag hieß - im Hinblick auf steuerliche Ermittlungen anzugehen?

Kotthaus: Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist ein wichtiges und sehr prioritäres Unterfangen, das gerade dieser Bundesfinanzminister in den letzten Jahren sehr massiv nach vorne getrieben hat, nämlich durch Abkommen, durch persönliches Engagement, durch zahllose koordinierende und kooperierende Gespräche sowie durch weitere Versuche, Abkommen zu schließen und zu verbessern. Pressefreiheit ist auch ein hohes Gut. Im Endeffekt müssen jetzt die ermittelnden Behörden, also die Finanzämter und die Steuerermittlungsbehörden, entscheiden, ob sie aufgrund der Fakten, die veröffentlicht worden sind, die vorliegen und die gegeben sind, ausreichende Anhaltspunkte haben, anhand derer sie dann konkrete Ermittlungen, konkrete Verfahren werden einleiten können.

Ich glaube, der Satz von mir vom Freitag ist weiterhin gültig: Ich begrüße jegliche Veröffentlichung über das Thema Steuerhinterziehung. Ich begrüße jeglichen Druck, der zusätzlich ausgeübt wird, damit das Thema offensiv angegangen wird. Ich persönlich würde mich noch mehr freuen, wenn man die Leute dann auch konkret verfolgen und dementsprechende Verfahren einleiten könnte. Aber wie jetzt in diesem Fall konkret weiter vorangegangen werden kann und muss, obliegt, wie gesagt, im Wesentlichen den Behörden, die im Bereich Steuerstrafrecht, Steuerverfolgung und Steuerfestsetzung zuständig sind, und das sind eben die Steuerbehörden der Länder.

Ja, es gibt sicherlich einen Bedarf, die Möglichkeiten noch stärker zu verschränken, zu koordinieren, abzustimmen und auch besser zu kooperieren; das ist ja keine Frage. Dieses Anliegen ist uns wichtig. Es gibt das Zentralamt für Steuerfragen, das dabei sicherlich auch noch eine wichtige Rolle spielen könnte. Aber noch einmal, wie ich vorhin schon sagte: Das Verfolgen von Steuerstrafdelikten, von Steuerdelikten und -vergehen ist eine Frage, die bei den Bundesländern angesiedelt ist. Sicherlich werden wir diesen Dialog darüber, inwieweit man sich dabei verbessern kann - gerade auch im internationalen Bereich, wenn man eben nach außen auftritt, bei internationalen Verhandlungen und internationalen Anfragen -, weiterführen, und wir werden ihn auch offensiv führen. Aber noch einmal: Die Kompetenz dafür liegt derzeit im Bereich der Länder. Aber dass wir uns als Bund um eine verstärkte Abstimmung, Koordinierung und Kooperation bemühen, ist sicherlich auch richtig.

Zusatzfrage: Haben Sie Gespräche mit den Ländern aufgenommen, oder sind von den Ländern schon Ersuche oder Vorschläge dazu ergangen, wie man Gespräche aufnehmen kann?

Kotthaus: Wir befinden uns im laufenden Dialog mit den Ländern hinsichtlich dieses ganzen Themas, wie man Steuerdelikte verfolgt. Es ist ja nicht so, dass wir jetzt etwas neu erfunden hätten. Es ist ja nicht so, dass die Tatsache, dass es Steuerhinterziehung gibt, jetzt auf einmal wie eine völlig neue Erkenntnis über uns alle gekommen ist. Nein, das ist ein Delikt, das es seit Jahren und wahrscheinlich seit Jahrzehnten gibt. Es steht zu befürchten, dass Menschen immer mit allen Mitteln versuchen werden, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Dementsprechend muss man dem begegnen. Das ist, wie gesagt, ein ständiger Prozess, und wir stehen dauernd mit den Ländern im Dialog, im Gespräch. Sie wissen auch, dass es bestimmte Verfahren und Abstimmungsmechanismen in Bezug darauf gibt, wie wir das machen. Die kann man weiter verbessern, und da werden wir sicherlich dranbleiben.

Frage: Es gibt jetzt wieder Berichte darüber, dass Schweizer Banken von ihren Kunden Nachweise darüber verlangen, dass das Geld, das sie in die Schweiz gebracht haben, deutschen Finanzämtern bekannt ist. Mich würde interessieren, ob es über diese Dinge zwischen dem Finanzministerium und dem Gegenüber in der Schweiz eine Verständigung gibt. Gibt es einen Austausch? Könnte das im Endeffekt dazu führen, dass das Steuerabkommen vielleicht gar nicht mehr notwendig ist, wenn am Ende alle Schweizer Banken von sich aus so vorgehen?

Kotthaus: Ich glaube, man muss sich einfach noch einmal vor Augen führen, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz ein Teil eines Gesinnungswandels, eines Haltungswandels ist und eben auch dazu geführt hat, dass sich die Banken in der Schweiz auf diese neue Möglichkeiten des Informationsaustausches, die in dem Abkommen ja auch vorgesehen waren, (eingestellt haben).

Man darf ja nicht vergessen: Das Abkommen hat drei Elemente gehabt, die ich gerne noch einmal ganz kurz vorstellen möchte. Es gab eine völlige Gleichbehandlung in Bezug auf Zinsen und Kapitalerträge, also wie jemand, der das Geld in Deutschland angelegt hatte; wir reden hierbei von dreistelligen Millionenbeträgen. Es hätte eine deutliche Nachzahlung für die Vergangenheit gegeben, und zwar eine um ein Vielfaches höhere als diese jährlichen Beträge. Außerdem hätten wir die Möglichkeit gehabt, sehr viel einfacher nachzufragen "Wer hat denn eigentlich ein Konto in der Schweiz?" und dementsprechende Informationen einzuholen.

Ich glaube, dass Schweizer Banken über lange Zeit hinweg - wahrscheinlich bis zuletzt - davon ausgegangen sind, dass dieses sehr sinnvolle Abkommen auch in Deutschland durch den Bundesrat gehen würde. Das ist nicht passiert, wie wir wissen. Aber die Schweizer Banken scheinen sich offensichtlich darauf eingestellt zu haben, dass das der Weg der Zukunft ist.

Ob ein Abkommen dadurch jetzt überflüssig ist oder nicht, weiß ich nicht. Wie wir damit weiter umgehen werden, wird man jetzt sehen müssen. Die Bemühungen um international verbesserte Mechanismen spielen dabei sicherlich mit hinein. Aber es gilt noch einmal das, was ich schon am Freitag gesagt habe: Wir begrüßen wirklich jeden Schritt auf einem Weg zu verstärkter Transparenz, zu verstärktem Informationsaustausch, zu verstärkter Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Ich glaube, der Weg dahin ist eindeutig eingeschlagen worden; das habe ich auch am Freitag darzustellen versucht. Das ist kein Prozess, der von heute auf morgen gekommen ist. Das ist ein Prozess, der über viele Jahre verläuft und im Rahmen dessen wir uns nach der alten Methode "Steter Tropfen höhlt den Stein" verhalten haben. Bei jeder sich ergebender Gelegenheit und in jedem gegebenen Forum haben wir das Thema aufgebracht. Der Weg scheint ja dahin zu gehen, dass man anerkennt, dass sich die Staaten auch nicht gegeneinander ausspielen lassen wollen.

Ich gehe davon aus, dass diese Bemühungen weitergehen werden, auch bei den jetzt kommenden internationalen Treffen. Demnächst wird wieder das Frühjahrstreffen in Washington stattfinden, und die OECD hat schon angekündigt, dass sie das Thema auch beim nächsten Treffen der G20 in Moskau wieder präsentieren wird. Das ist alles ein schlüssiges und stimmiges Konzept, an dem wir seit vielen Jahren arbeiten, und langsam stellen sich die Früchte ein.

Frage: Herr Kotthaus, ich wollte noch einmal nach dem Thema Luxemburg fragen. Herr Schäuble hatte schon begrüßt, dass es diese Signale aus Luxemburg gibt. Wird es dann auch ein Thema für den Ecofin-Rat oder für die Eurogruppe sein, dass weiter besprochen wird, wie man diesen Informationsaustausch darstellt?

Die zweite Frage ist: Was passiert dann mit Österreich?

Kotthaus: Dafür muss ich auch noch einmal ganz kurz ausholen. Sie wissen: Es gibt seit geraumer Zeit die EU-Zinsrichtlinie. Sie ist seit 2005 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt haben auch zwei Staaten ein Opt-out-Recht. Sie müssen an dem automatisierten Informationsaustausch nicht teilnehmen. Sie haben dafür eine gewisse Pauschale abzuführen, aber sie müssen eben nicht an dem Informationsaustausch teilnehmen.

Das ist von vornherein für eine Übergangsperiode definiert worden. Die Europäische Kommission arbeitet seit geraumer Zeit daran - ich glaube, das geht auf das Jahr 2008 zurück -, die Zinsrichtlinie noch einmal zu vertiefen, zu verbreitern und zu verstärken.

Es geht auch um die Frage, wie weit wir Drittstaaten stärker mit hineinnehmen können. An diesem Thema wird gearbeitet. Das ist aber in Europa - auch das habe ich am Freitag schon versucht zu erklären - immer etwas mühsam, da der Bereich Steuern in Europa eines der wenigen Themen ist, wo man noch einstimmig entscheiden muss, wo also jeder einzelne Staat sagen kann: Das geht nicht. Das aktuellste Beispiel in dem Zusammenhang war die Finanztransaktionssteuer.

Ich gehe davon aus, dass die Signale, die jetzt aus Luxemburg kommen, von der Europäischen Kommission und vielleicht auch von der Präsidentschaft genutzt werden, das Thema noch einmal offensiv anzugehen. Ich gehe auch davon aus, dass das nächste informelle Ecofin-Treffen am Donnerstag, Freitag und Samstag in Dublin eine Gelegenheit bietet, darüber zu sprechen. Soweit ich die Agenda im Kopf habe, steht es nicht formal auf der Agenda; diese wird in einem etwas größeren Zeitraum vorher bestimmt. Diese Entwicklungen sind relativ frisch. Es ist sicherlich eine schöne Gelegenheit, bei einem informellen Treffen zu schauen: Wie geht es jetzt weiter? Wie arbeiten wir daran?

Noch einmal: Die Entwicklung ist eindeutig. Es geht hin zu einem automatisierten Informationsaustausch. Es geht hin zu einer verbesserten Koordination und Kooperation der Staaten untereinander. Es hat, wie gesagt, lange gedauert, bis wir dahin gekommen sind. Es war bis jetzt ein sehr langer und mühsamer Weg. Ich kann auch nicht versprechen, dass wir morgen schon die richtigen Resultate sehen. Das ist ein mühsamer Prozess, in dem viele verschiedene Interessen zusammenlaufen. Bis jetzt bin ich eigentlich ganz zufrieden. Es entwickelt sich.

Zusatz: Die österreichische Finanzministerin hat heute noch einmal erklärt, dass das Bankgeheimnis in Österreich nicht verändert werden soll.

Kotthaus: Ich werde mich hier nicht im negativen oder positiven Sinne über einzelne Staaten äußern. Ich glaube, der Prozess in der EU als Ganzem ist recht eindeutig und klar.

Frage: Deutschland hat vor etwa einem Jahr mit Singapur über Steuerthemen und den Austausch von Informationen gesprochen. Gibt es aus Ihrer Sicht, was Ihr Verständnis der Berichterstattung über die Geldflüsse angeht, speziell bei Singapur Nachbesserungsbedarf, dort mehr Informationen über diese Trusts usw. zu bekommen? Oder ist das durch die Regelungen des letzten Jahres abgedeckt?

Kotthaus: Das ist nicht vor einem Jahr gewesen, das war ziemlich präzise im Oktober 2012. Da ist der Minister im Anschluss an die IWF-Tagung in Japan nach Singapur geflogen und hatte dort gute Gespräche mit seinen Kollegen vor Ort. Es wurde relativ klar, dass Singapur ein hohes Interesse daran hat, da gar keinen komischen Anschein erwecken zu wollen. Die Gespräche liefen so, dass ein Informationsaustausch sicherlich auch dort absolut prioritär war.

Singapur wollte aber im Verbund der asiatischen Staaten handeln; Sie kennen das Thema auch. Dementsprechend gehe ich davon aus, dass wir mit Singapur in einem sehr guten Dialog stehen und in einem sehr guten Prozess sind.

Frage: Herr Kotthaus, ist die Zinssteuerrichtlinie überhaupt die richtige Basis? Sie haben vorhin angedeutet, dass die EU-Kommission prüfe, das zu verbreitern und zu erweitern. Sie erfasst eigentlich nur Zinseinkünfte von Sparern und keine Aktieneinkünfte und Fondsabflüsse. Müsste man diese ganze Steuerrichtline nicht breiter anlegen?

Kotthaus: Wie gesagt: Wenn Sie sich anschauen, was alles in dem Abkommen mit der Schweiz beinhaltet war, können Sie sich vorstellen, was die Idealversion dieser Bundesregierung wäre, nämlich dass man das sicherlich breiter aufstellt.

Noch einmal: In der EU ist der Einzige, der Gesetzgebungsvorschläge machen kann, die Kommission. Die Kommission hat auch seit 2008 den Ansatz, sich da breiter aufzustellen. Aber man darf nicht vergessen: Es herrscht Einstimmigkeit. Ich will mich gar nicht nach dem Motto "Das ist alles so schwierig" dahinter verstecken. Aber es ist ein mühsamer Prozess in dem Zusammenhang, weil jeder Staat seine eigenen Interessen und Probleme hat und jeder einzelne Staat der EU sagen kann: Moment einmal, das dauert noch.

Ich glaube, grundsätzlich haben alle signalisiert, dass sie an einer verstärkten Zusammenarbeit interessiert sind. Es sind immer die Details, die schwierig sind. Aus all diesen Gründen begrüße ich jetzt auch diese Veröffentlichungen sehr, weil dadurch noch einmal zusätzlich ein Druck erzeugt und ein Impuls gegeben wird, dass wir uns um diese Themen noch einmal verstärkt kümmern und jeder einzelne schaut, wo seine Interessen wirklich liegen. Liegen sie in den jeweils spezifischen Interessen der Einzelstaaten? Oder ist es nicht besser, wenn wir tatsächlich als Gesamtheit der Europäischen Union - aber auch darüber hinaus - dieses Thema offensiv angehen? Es ist ein mühsamer Prozess.

Frage: Ganz ins Blaue gefragt: Empfiehlt sich denn in diesem Bereich der Erweiterung der Zinssteuerrichtlinie auf andere Kapitalerträge auch das Institut einer verstärkten Zusammenarbeit, wie es bei der "Transaction Tax" gewählt wurde?

Kotthaus: Eine gute Frage, die ich Ihnen genauso aus dem Blauen heraus nicht vernünftig beantworten kann, weil ich mich damit noch nicht vertieft beschäftigt habe.

Frage: Herr Kotthaus, gibt es eine Größenordnung, was die Länder Luxemburg und Österreich auf Grundlage dieser Zinsrichtlinie jährlich abführen?

Kotthaus: Ich habe das hier und jetzt nicht sofort greifbar. Das müsste ich wahrscheinlich nachliefern können.

Zusatzfrage: Herr Kotthaus, eine Frage zum Thema Portugal. Der Minister hat Portugal in der Vergangenheit immer gelobt. Er hat von Fortschritten gesprochen und davon, dass Portugal auf dem richtigen Weg ist. Wäre es angesichts dessen eigentlich nicht angezeigt, Portugal in einem Moment, wo dem Sparprogramm vonseiten des Verfassungsgerichts Probleme bereitet werden, etwas mehr Geduld und Großzügigkeit vonseiten der Geldgeber walten zu lassen?

Kotthaus: Sie implizieren, dass die Geldgeber irgendwie garstig, mal ein bisschen großzügiger oder ein bisschen kleinkarierter sein könnten. Das ist ja nicht der Fall, Herr Heller. Die Programme, die aufgelegt worden sind, sind so gestrickt, dass sie auf der einen Seite durch Reformen dazu führen, dass Wachstumskräfte geweckt werden, dass sie durch Konsolidierung dazu führen, dass die Staatsfinanzen auf eine solide Position kommen und dass Hilfsgelder dazu führen, dass die Staaten die ausgiebige Zeit haben, um diese Reformen und Konsolidierung durchzuführen.

Die Portugiesen haben sehr viel erreicht. Die Portugiesen mühen sich - ähnlich wie Irland -, das Programm mustergültig abzuarbeiten. Sie haben auf diesem Weg viel erreicht. Wenn Sie sich die makroökonomischen Daten von Portugal anschauen, was Exporte und Importe betrifft, so kann man eindeutig erkennen: Ja, das Programm hat positive Effekte in Portugal gezeigt. Es geht aber auch darum, dass das Programm als Ganzes stimmig ist, dass das Vertrauen, das Portugal an den Finanzmärkten wieder gewonnen hat, weiter gestärkt wird. Das können Sie an den ersten Versuchen erkennen, die Portugal an den Finanzmärkten gemacht hat. Es gab die ersten Versuche der Rückkehr an die Finanzmärkte, die alle positiv gelaufen sind. Das geht zurück auf das Vertrauen der Finanzmärkte, dass Portugal seine Hausaufgaben wirklich nachhaltig engagiert angeht und auch absolviert.

Daher ist es, glaube ich, richtig, dass die portugiesische Regierung gestern klar erklärt hat: Ja, wir bleiben diesem Programm verpflichtet. Wir werden andere Wege finden, das Programm zu erfüllen. Das kann man nur begrüßen. Die Portugiesen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie das mit einem großen Engagement und auch unter Hinnahme großer Härten hinnehmen. Sie haben sehr viel geschafft. Sie sind auf einem schwierigen Weg weit vorangekommen. Das kann man nur positiv begrüßen und mit einer hohen Anerkennung begleiten. Aber das Vertrauen ist mühsam erkämpft. Man sollte es nicht leichtfertig verspielen. Ich finde, das macht die portugiesische Regierung sehr tapfer und sehr gut.

Zusatzfrage: Eine Lernfrage dazu: Ist es richtig, dass die nächste Entscheidung über den Fortgang von Zahlungen für Portugal im Mai ansteht?

Kotthaus: Ich habe momentan den aktuellen Kalender für Portugal nicht im Kopf. Es gibt die üblichen vierteljährlichen Bewertungen. Ich vermute, Sie haben recht.

Zusatzfrage: Herr Kotthaus, ich würde gerne wissen, ob sich schon absehen lässt, was morgen die Gesprächsthemen mit dem US-Finanzminister sein werden? Ist das ein Gespräch, das sich auch um den US-Abbau von Haushaltsdefiziten über Toronto-Ziele und Ähnliches drehen wird? Oder ist das erst einmal ein allgemeines Gespräch, um sich kennenzulernen?

Kotthaus: Ich glaube, die Intention ist vor allen Dingen, dass man sich erst einmal kennenlernt. Darüber hinaus werden die beiden Finanzminister morgen nach dem Gespräch auch der Presse kurz zur Verfügung stehen. Sie schaffen es bestimmt, sich noch 24 Stunden zu gedulden. Dann kann man auch mit ausgesprochener Korrektheit angeben, was der Inhalt des Gesprächs war.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 8. April 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/04/2013-04-08-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013