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PRESSEKONFERENZ/684: Regierungspressekonferenz vom 1. November 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 1. November 2013
Regierungspressekonferenz vom 1. November 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Treffen mit dem scheidenden luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker), Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen polnischen Ministerpräsidenten Tadeusz Mazowiecki in Warschau, Ausspähaktionen der NSA in Deutschland, Kritik des amerikanischen Finanzministeriums an deutschen Leistungsbilanzüberschüssen, Situation in Syrien, Steuerabkommen mit der Schweiz, israelischer Siedlungsbau in Ostjerusalem und im Westjordanland, Medienbericht über illegale Datenbeschaffung durch die private Krankenkasse Debeka

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Albin (BMJ), Teschke (BMI), Kotthaus (BMF), Toschev (BMWi), Roth (BMVg)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich wollte Ihnen mitteilen, dass die Bundeskanzlerin am kommenden Freitag, den 8. November, den scheidenden luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker zu Gast haben wird, und zwar im Schloss Meseberg. Sie gibt Herrn Juncker zu Ehren ein Abendessen, um ihm damit für die langjährige sehr gute Zusammenarbeit und sein Engagement für Europa zu danken. Weitere Gäste dieses Abendessens werden der Bundesfinanzminister Herr Schäuble und der ehemalige Finanzminister Herr Waigel sein. Die Kanzlerin wird zunächst um 18 Uhr ein bilaterales Treffen mit Herrn Juncker haben. Das Abendessen beginnt dann um 18.30 Uhr.

Dann wollte ich Sie noch darauf hinweisen, dass am kommenden Sonntag, also übermorgen, in Warschau die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen polnischen Ministerpräsidenten Tadeusz Mazowiecki stattfinden. Die Bundesregierung wird dort durch den deutschen Botschafter in Warschau, Herrn von Fritsch, und die ehemalige Bundestagspräsidentin, Professor Rita Süssmuth, vertreten sein.

Frage: Herr Seibert, Sie haben ja verschiedentlich - zuletzt hier an dieser Stelle - gesagt, die Frage eines Asyls oder einer Einreise von Herrn Snowden zum Zwecke der Befragung stelle sich nicht für die Bundesregierung. Stellt diese Frage sich immer noch nicht?

StS Seibert: Die Bundesregierung hatte ja im Juli festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme von Herrn Snowden nicht vorlagen. Inzwischen hat er bekanntermaßen in Russland Aufnahme gefunden. Deswegen besteht jetzt für die Bundesregierung auch keine Veranlassung, sich mit der Frage von Asyl erneut zu befassen. Das war vom Außenministerium und vom Bundesinnenministerium eingehend geprüft worden. Beide Häuser waren zu dem übereinstimmenden Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht vorlagen.

Zusatzfrage: Haben Sie schon Gelegenheit gehabt oder hat die Kanzlerin schon Gelegenheit gehabt, sich mit dem Schreiben von Herrn Snowden auseinanderzusetzen?

StS Seibert: Das Schreiben liegt dem Bundeskanzleramt noch nicht vor.

Zusatzfrage: Sollte diesem Schreiben dann zu entnehmen sein, dass Herr Snowden Aussagen in Deutschland machen möchte, dies aber mit der Bitte verbindet, hier Schutz zu genießen, würde dadurch eine neue Lage - verglichen mit der, die Sie beschrieben haben - entstehen?

StS Seibert: Ich kann hier mit Gewissheit nur zu der Frage des Asylantrags sprechen. Denn er ist geprüft, und da lagen die Voraussetzungen nicht vor. Alles andere sind hypothetische Fragen, auf die ich Ihnen jetzt keine Antwort geben kann. Da sind auch sehr komplexe rechtliche Fragen zu klären. Den Prozess der Klärung dieser Fragen hat die Bundesregierung in Gang gesetzt. Ich kann heute darüber keine weitere Auskunft geben.

Frage : Eine Frage an Herrn Seibert und eine an Herrn Schäfer: Herr Seibert, war die Bundesregierung über die Reise des Bundestagsabgeordneten Ströbele nach Moskau informiert?

Die Frage an Herrn Schäfer: Gab es schon diplomatische Kontakte mit Moskau, mit der russischen Regierung, nachdem heute Morgen aus nicht genannten Quellen zu hören war, dass die russische Regierung offensichtlich nichts dagegen hätte, wenn sich deutsche Stellen in Moskau mit Herrn Snowden zusammensetzen würden?

StS Seibert: Herr Ströbele ist Bundestagsabgeordneter. Wie er in freier Ausübung seines Mandats Reisen antritt, mit wem er spricht, das hat er der Bundesregierung vorher nicht anzuzeigen - und er hat es nicht angezeigt.

Schäfer: Ich ergänze, Herr Blank. - Mir ist nicht bekannt, dass es in dieser Frage bereits offizielle Kontakte zwischen der Bundesregierung und der russischen Regierung gegeben hätte.

Frage: Herr Seibert, ist denn die Bundesregierung prinzipiell an weiteren Informationen von Herrn Snowden interessiert? Oder sagen Sie jetzt: Das interessiert uns alles nicht, was er zu sagen hat?

StS Seibert: Dieses war ja nie unsere Haltung. Das möchte ich noch einmal ganz klar sagen.

Die Haltung der Bundesregierung war immer diese: Wir nehmen Informationen und Berichte über mögliche ungesetzliche Aktivitäten von Geheimdiensten sehr ernst. Wir gehen jeder solchen Information nach. Das haben wir seit Juni getan. Wir informieren dann über die Ergebnisse unserer Nachforschungen auch das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium und, wenn immer möglich, die Öffentlichkeit. Das wird auch weiterhin unsere Haltung sein.

Frage: Eine Frage an Herrn Albin: Stimmt es, dass es ein Auslieferungsgesuch der USA für Herrn Snowden gibt? Liegt das vor? Wenn ja, seit wann liegt es vor? Gibt es dazu auch schon eine juristische Bewertung? Müsste man also Herrn Snowden ausliefern, wenn er nach Deutschland käme? Oder hat man sich damit schon auseinandergesetzt, ob es Möglichkeiten gäbe, eben dieses nicht zu tun?

Albin: Es ist juristisch zwischen einem Auslieferungsersuchen und einem Festnahmeersuchen zu unterscheiden.

Lassen Sie mich das ein bisschen differenzieren: Ein Festnahmeersuchen ist das Ersuchen eines ausländischen Staates um Festnahme einer Person für den Fall, dass diese Person in Deutschland angetroffen wird. - Ein solches Festnahmeersuchen der Vereinigten Staaten liegt vor. Es liegt seit dem Sommer vor, präzise seit dem 3. Juli.

Zusatzfrage: Müsste man Herrn Snowden festnehmen, wenn er nach Deutschland einreist?

Albin: Bewilligungsbehörde, wie das so schön in Beamtendeutsch heißt, ist das Bundesjustizministerium. Es ist dem Festnahmeersuchen bisher nicht entsprochen worden.

Ich kann auf eine Äußerung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger im "RBB"-Inforadio am 28.10. verweisen. Da hat sie zum Ausdruck gebracht:

Ich habe mich auch immer dagegen gewehrt, die ganzen letzten Wochen, [auch innerhalb der Bundesregierung], schon ein Auslieferungsersuchen, das [aus Amerika] vorliegt, zu entscheiden, nach dem Motto: In jedem Fall wird Herr Snowden ausgeliefert, wenn er [nach Deutschland] kommt.

Das ist vom Montag. Daran gibt es bislang keine Änderung.

Frage: Ich wollte noch einmal in eine ähnliche Richtung gehen. Das letzte Mal, bilde ich mir ein, ging hier auch schon an das BMJ die Frage nach Hürden. Da hieß es, die einzige Hürde sei die ladungsfähige Anschrift.

Albin: Nein.

Frage: Das verwundert mich jetzt, dass man doch mehr rechtliche Hürden hat und Herr Seibert von einem komplexen rechtlichen Vorgang spricht. Vielleicht können Sie es noch weiter erläutern, wie komplex dieser Vorgang ist und was genau jetzt alles geprüft wird.

Albin: Da, glaube ich, vermengen Sie zwei Dinge. Es sind komplexe rechtliche Fragen. Die Frage der Zeugenvernehmung ist eine ganz andere Frage als die der Festnahme. Das ist ein komplett anderer Vorgang. Eine Zeugenbefragung hat andere Voraussetzungen und müsste von jemandem beantragt werden, der dazu befugt ist, einen Zeugen zu befragen. Das ist die Bundesregierung nicht. Zeugenbefragungen können durch den Generalbundesanwalt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durchgeführt werden. Ich würde Sie bitten, Fragen dazu an den Generalbundesanwalt zu richten. Sie wissen, er führt einen Beobachtungsvorgang durch.

Ein möglicher Untersuchungsausschuss - egal zu welcher Frage - hat nach der Strafprozessordnung ebenfalls die Möglichkeit, tätig zu werden; auch der kann Zeugen vernehmen. Für die Zeugenvernehmung gibt es juristische Voraussetzungen. Dafür ist eine die ladungsfähige Anschrift. Da gibt es ein Verfahren. Das wird in Gang gesetzt. Da gibt es ein Aussageersuchen. Das müsste an Russland gestellt werden - da gibt es eine Rechtsgrundlage, aufgrund der das funktioniert -, und Russland müsste dann auch kooperieren.

Sie sehen, es gibt eine Menge Fragen, die jetzt heute nicht beantwortet werden können.

Frage : Eine Frage in unmittelbarem Zusammenhang mit Herrn Snowden: Herr Seibert, können Sie von dem Besuch von Herrn Heusgen und Herrn Heiß in Washington berichten? Was hat das ergeben? Gibt es da eine neue Entwicklung?

StS Seibert: Ich kann darüber nur so berichten, wie ich auch - ich glaube, es war am späten Mittwochabend - die Öffentlichkeit unterrichtet habe:

Herr Heusgen und Herr Heiß sind mit verschiedenen hochrangigen Vertretern der amerikanischen Regierung zusammengekommen. Dieses Gespräch schloss sich das Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Obama an, in dem es um Informationen über mögliche Ausspähaktivitäten der amerikanischen Dienste ging. Beide Seiten haben in diesem Gespräch beraten, wie dieser Dialog über die künftige Zusammenarbeit und über die Aufarbeitung dessen, was in der Vergangenheit liegt, geführt werden soll. Es gab den klaren deutschen Wunsch, dass wir eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit unserer Dienste, für die Tätigkeit der Dienste, erwarten. Beide Seiten haben vereinbart, dass diese Gespräche erstens vertraulich sind und sie zweitens in den kommenden Tagen und Wochen fortgesetzt werden.

Frage: Herr Seibert, Bundesinnenminister Friedrich hat gerade angedeutet, die Bundesregierung sei bereit, mit Herrn Snowden zu sprechen. Können Sie das für die Bundesregierung so bestätigen? Oder hat Herr Friedrich das momentan exklusiv gesagt?

Da ja eine Zeugeneinvernahme in Deutschland nicht so wahrscheinlich ist, stellt sich im Anschluss eher die Frage: Wie sieht es mit einer Zeugeneinvernahme im russischen Asyl aus? Können Sie da, Herr Teschke und Herr Albin, vielleicht noch ein wenig die rechtlichen Rahmenbedingungen darlegen, was dagegen und dafür spräche?

StS Seibert: Ich kann hier für die Bundesregierung nur das sagen, was ich schon vorhin gesagt habe. Unsere Haltung war immer, dass wir die Informationen, die in den letzten Monaten herausgekommen sind, sehr ernst nehmen, dass wir die Aufklärung über eine mögliche Ausspähung der Bürger in Deutschland wie auch jetzt zuletzt der Bundeskanzlerin mit Nachdruck vorantreiben, dass wir dafür intensiv mit unseren Partnern - mit den Amerikanern und sonstigen Partnern - zusammenarbeiten und versuchen, im Gesprächsprozess ganz klar aufzuklären, was da war, und vor allem eine neue tragfähige vertrauensbildende Grundlage für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.

Die Frage der Zeugenbefragungen richtet sich entweder an die Justiz - dafür bin ich dann nicht zuständig -, oder sie richtet sich an mögliche parlamentarische Gremien. Dann handelt natürlich der Bundestag in seiner Eigenschaft als Verfassungsorgan Bundestag unabhängig von der Bundesregierung. Das habe ich hier nicht zu beurteilen.

Teschke: Ich glaube, Herr Seibert hat den Minister vollkommen richtig interpretiert. Dem Minister ging es vor allen Dingen darum zu sagen: Ja, wir wollen Aufklärung, und wir wollen weitere Informationen haben.

Sollte Herr Snowden diese in seinem Brief festgehalten haben, sind wir neugierig und gespannt, was er denn aufgeschrieben hat. Dazu können wir aber noch keine Stellung nehmen, weil wir den Brief noch nicht kennen; den werden wir im Anschluss vielleicht von Herrn Ströbele vorgestellt bekommen.

Zum Thema Asyl kann ich nur sagen, dass Herr Snowden nach wie vor nach Deutschland kommen müsste, um hier Asyl beantragen zu können. Er kann das nicht in Russland.

Zusatzfrage: Es ging um die Zeugeneinvernahme in Russland.

Teschke: Dem spricht meines Wissens nach nichts entgegen. Man hat das ja auch in der Vergangenheit schon einmal gehabt. Denken Sie an den Untersuchungsausschuss zu den Spenden. Da ist man nach Kanada gefahren und hat dort u. a. mit Herrn Schreiber gesprochen.

Albin: Ich kann für die Strafprozessordnung bestätigen, was mein Kollege gesagt hat: Zeugeneinvernahme im Ausland ist möglich. - Wenn es eine Zeugenladung ist, dann muss das im Wege des Strafrechts geschehen. Dafür gibt es dann Abkommen zwischen der Russischen Föderation und Deutschland. Dafür braucht man das Europäische Rechtshilfeübereinkommen von 1959, und wir brauchen die Kooperation der russischen Behörden.

Frage: Herr Friedrich hat, wenn das hier richtig zitiert ist, gesagt:

Wir werden Möglichkeiten finden, wenn Herr Snowden bereit ist, mit deutschen Stellen zu sprechen, dass auch dieses Gespräch möglich ist.

Gehört zu dieser Suche nach Möglichkeiten auch die Möglichkeit, dass Herrn Snowden zugesichert würde, wenn er nach Deutschland käme, um hier Asyl zu beantragen, dass eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten ausgeschlossen würde?

Teschke: Ich verstehe hier "unter Möglichkeiten" zunächst einmal die Möglichkeit, dass Herr Snowden sich dort äußert, wo er sich derzeit befindet. Wie gesagt: Wenn er nach Deutschland käme und Asyl beantragen würde, dann würde das geprüft werden. Aber gleichwohl gibt es eben das Auslieferungsabkommen mit den USA.

Frage: Betreibt denn der Bundesinnenminister oder vielleicht eine andere Behörde, beispielsweise der Verfassungsschutz, jetzt aktiv die Kontaktaufnahme zu Herrn Snowden? Man könnte sie ja möglicherweise über Herrn Ströbele herstellen.

Teschke: Nein, eine aktive Kontaktaufnahme zu Herrn Snowden ist mir nicht bekannt und wird auch nicht betrieben.

Frage: Zwei Fragen an Herrn Seibert. Können Sie zum einen eine Einschätzung abgeben, was ein direkter Kontakt zwischen der Bundesregierung und Herrn Snowden für das transatlantische Verhältnis bedeutet?

Zweitens. Da sich gestern die Arbeitsgruppe zwischen Union und SPD nicht in der Lage sah, zu definieren, wie denn die transatlantischen Beziehungen künftig überhaupt sein sollen, können Sie sagen, für wie gestört Sie das Verhältnis zu den USA im Moment sehen?

StS Seibert: Zu der ersten Frage: Ich kann da keine Einschätzung abgeben und muss sie auch nicht abgeben, denn, wie wir gerade gehört haben, ist ja eine direkte Kontaktaufnahme der Bundesregierung mit Herrn Snowden heute gar nicht das Thema.

Zweitens. Es ist, glaube ich, in den Äußerungen der Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe klargeworden, dass, wenn sie sich bewahrheiten würden, sie einen erheblichen Vertrauensbruch darstellen würden und dass wir aus diesem Grund nicht nur umfassende Aufklärung brauchen, sondern auch darauf dringen, dass wir eine neue Vertrauensbasis, eine neue Basis für die notwendige Zusammenarbeit unserer Dienste bekommen. Vertrauen ist die Bedingung für eine enge und freundschaftliche Partnerschaft, wie wir sie mit den Amerikanern seit Jahrzehnten zum beiderseitigen Nutzen haben und wie wir sie auf jeden Fall auch fortsetzen wollen.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage zum ersten Punkt, weil aus meiner Sicht eine direkte Kontaktaufnahme schon Thema war; Herr Brössler hat ja gerade den Innenminister zitiert. Es ist ja völlig egal, ob die Vernehmung in Moskau stattfindet oder hier. Aber es geht doch darum, dass ein direkter Kontakt zwischen der Bundesregierung und Herrn Snowden entstehen könnte.

StS Seibert: Die Frage von Vernehmungen richtet sich doch überhaupt nicht an die Bundesregierung. Vernehmungen sind entweder Teil von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die dann bei der Bundesanwaltschaft liegen, oder Vernehmungen sind Teil von parlamentarischen Untersuchungsprozessen. Auch die sind nicht Aufgabe der Bundesregierung und liegen nicht in ihrer Zuständigkeit.

Frage: Herr Seibert, ich möchte kurz nachhaken, ob Sie richtig verstanden habe: Nach all dem schaut es so aus, als ob Herr Snowden im Besitz von Informationen ist, die für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durchaus relevant sind. Nun ist ja Aufgabe der Bundesregierung, Schaden von Deutschland abzuwenden. Wäre die Bundesregierung nicht in der Pflicht, Kontakt mit ihm aufzunehmen? Oder sehen Sie das nicht so? Wenn ja, warum nicht?

StS Seibert: Herr Snowden hat in den letzten Wochen und Monaten seine Informationen an ausgewählte Medien gegeben. Dieses war für uns immer Anlass, uns sehr ernsthaft um die Vorwürfe und die Behauptungen, die darin aufgestellt wurden, zu kümmern. Natürlich ist es die Pflicht der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass das Recht der Bundesbürger auf Einhaltung der Gesetze, vor allem auch der Gesetze über Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, durchgesetzt wird. Das ist genau das, was uns in dieser Sache bewegt, umtreibt und zu den verschiedenen Aktivitäten bringt, die wir seit Monaten in dieser Sache zeigen. Das wird uns auch weiterhin beschäftigen.

Es ist uns im Übrigen auch klar, dass dieses nicht nur national geregelt werden kann - das tun wir ja auch -, sondern sowohl auf europäischer als auch auf weltweiter Ebene dafür werben müssen, dass Datenschutz, Schutz der Privatsphäre überall die ihm zustehende Bedeutung hat. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht überall in der Welt unsere deutsche Vorstellung von Datenschutz und Schutz der Privatsphäre geteilt wird. Da haben wir ein durchaus dickes Brett zu bohren. Aber wir sind dabei, es zu bohren.

Frage: Eine Frage an Herr Seibert und Herrn Kotthaus, die mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu tun hat: Wie beurteilen Sie, die Kritik des amerikanischen Finanzministeriums bezüglich des deutschen Handelsüberschusses?

Noch einmal zur NSA und zu der Vertrauensbasis, die Sie sich wünschen: Haben Sie das Gefühl, dass sich die Amerikaner jetzt um dieses Vertrauen bemühen?

StS Seibert: Es ist jetzt nicht die Frage, welche Gefühle ich hinsichtlich laufender Prozesse habe. Wir haben ganz klargemacht, dass wir Aufklärungsgespräche und auch Gespräche brauchen, die in die Zukunft weisen und die uns innerhalb nicht allzu langer Zeit dazu bringen, neue Vereinbarungen zu treffen und eine neue Grundlage unserer Zusammenarbeit zu beschließen. Am Ende wird zu beurteilen sein, ob uns das gelingt. Aber natürlich sind wir dabei sehr engagiert. Die jetzigen Gespräche in Washington und künftige Gespräche in Washington und in Berlin werden genau in diese Richtung arbeiten.

Ich weiß nicht, ob sich vielleicht Herr Kotthaus mit der Frage zu den Leistungsbilanzüberschüssen befassen will. Diese Kritik ist ja nun nicht neu. Wir haben hier schon mehrfach darauf geantwortet.

Kotthaus: An die Sitzungsleitung: Wollen wir die verschiedenen Themen zusammenziehen?

Vorsitzender Leifert: Sind Sie bereit, im Anschluss an das Thema Snowden noch einmal darauf zurückzukommen?

Kotthaus: Stundenlang, wenn es sein muss.

StS Seibert: Ich könnte auch!

Frage: Herr Seibert, Sie haben gesagt, Sie gehen Informationen nach, Sie forschen nach, wollen mit Nachdruck aufklären usw. Sind Sie denn Herrn Ströbele dankbar, dass endlich einmal ein Deutscher dahingefahren ist und Herrn Snowden interviewt hat? Oder ist es eher umgekehrt so, dass Sie sagen "Der setzt uns damit unter Zugzwang"?

StS Seibert: Ich sage es jetzt noch einmal: Herr Ströbele ist Bundestagsabgeordneter. Es gilt das freie Mandat. Wie er es ausübt, wohin er reist, mit wem er spricht sollte, das sollte, glaube ich, schon aus grundsätzlichen Gründen nicht von der Bundesregierung beurteilt werden. Es ist das freie Mandat. Er hat ja hier nun an diesem Platz in 40 Minuten sicherlich eine große Aufmerksamkeit, wenn er von seiner Reise berichtet. Ich habe das nicht zu bewerten.

Frage: Es gab in der "New York Times" einen Bericht, dass nicht nur das Handy der Bundeskanzlerin ausgespäht wurde, sondern flächendeckend der politische Apparat. Ich hätte gerne gewusst, ob jemand in der Bundesregierung bei den Amerikanern bereits die Nachfrage gestellt hat, ob diese Vorwürfe zutreffen.

Zum Zweiten hat die Bundeskanzlerin auf dem EU-Gipfel auch erwähnt, dass sie eine Vereinbarung über gemeinsame Standards bei der Geheimdienstzusammenarbeit mit europäischen Partnern haben möchte. Hat es mittlerweile Kontakte mit den Briten gegeben, die ja im Verdacht stehen, dass sie für die Amerikaner hier in Europa zumindest stellvertretend spionieren?

StS Seibert: Dieses Thema ist beim Europäischen Rat, der ja nun gerade erst ein paar Tage zurückliegt, von der Bundeskanzlerin angesprochen worden. Natürlich wird sich daraus ergeben, dass wir mit all unseren Partnern in Europa genau dieses Thema auch weiter vorantreiben.

Zu dem Bericht der "New York Times": Ich kann nur sagen, dass es der Bundesregierung bei ihrer Aufklärungsarbeit ohnehin nicht nur um das Handy der Bundeskanzlerin geht und nie ging. Es geht tatsächlich um den Schutz der Rechte der deutschen Bürger im ganz allgemeinen Sinne, denn die müssen wissen, dass sie sich darauf verlassen können, dass hier die Gesetze eingehalten werden - und zwar von unseren Diensten wie auch selbstverständlich von den Diensten anderer Länder. Das ist die Überschrift, unter der wir allen Verdachtsmomenten oder allen Behauptungen nachgehen. Es geht nicht nur um ein Handy.

Zusatzfrage: Zu Großbritannien war die Frage, ob sich seit dem Gipfel Gespräche ergeben haben.

StS Seibert: Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Frage: Herr Seibert, der Botschafter der USA in Deutschland, Herr Emerson, hat gestern in einer medialen Charmeoffensive versucht, Vertrauen wiederherzustellen. Dabei waren die Äußerungen zu den Berichten, dass vom Gelände der Botschaft aus observiert, abgehört oder was auch immer wurde, etwas kryptisch. Hat die Bundesregierung denn neue Erkenntnisse, dass von dort etwas beobachtet worden ist oder nicht? Ist man auf diplomatischen Kanälen dabei, die Frage zu klären? Oder ist sie vielleicht schon geklärt?

StS Seibert: Ich habe Ihnen zum Sachstand keine neuen Mitteilungen zu machen.

Vorsitzender Leifert: Wenn es keine weiteren Fragen zu diesem Thema gibt, würde ich noch einmal die Frage von Herrn Madelin mit der Bitte, Herr Kotthaus, aufrufen, dass Sie noch einmal etwas zu den Exportüberschüssen sagen.

Kotthaus: Herr Madelin, schade, dass Sie gestern nicht die Zeitung gelesen haben. Ich kann es gerne noch einmal sagen:

Wir können beim besten Willen die Analysen nicht nachvollziehen. Ich glaube, es gab gestern unisono in der Bundesregierung, in der deutschen Wirtschaft, auch von Sachverständigen die Meinung - ich glaube, auch der Kollege aus dem BMWi kann das noch ergänzen -: Es gibt in Deutschland keine Ungleichgewichte, die eine Korrektur unserer wachstumsfreundlichen und auf Konsolidierung gerichtete Wirtschafts- und Finanzpolitik erfordern würde.

Das sage ich nicht nur, weil ich diese Bundesregierung für das BMF hier vertreten muss, sondern auch der IWF, der durchaus einen gewisses Gewicht bei der Bewertung internationaler Wirtschaftszusammenhänge hat, hat in seinem "Pilot External Sector Report" für 2013 glasklar gesagt, dass die Leistungsbilanzüberschüsse in Deutschland nicht auf irgendwelche wirtschaftspolitischen Defizite zurückzuführen sind, sondern dass wir da alles richtig machen. Ich glaube, das ist eine beredte Stimme, bei der ich es gerne belassen würde. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir können den Vortrag nicht nachvollziehen.

Toschev: Ich kann nur bekräftigen - wir hatten das gestern auch schon ausgeführt -, was der Kollege gerade sagte. Die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse sind aus unserer Sicht Ergebnis eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs auf den Weltmärkten und vor allen Dingen der Nachfrage nach qualitativen Produkten aus Deutschland und der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft geschuldet, die sich mit diesen Produkten auf den Weltmärkten auch durchsetzt.

Die Kritik ist aus dem Grund schon nicht nachvollziehbar, da wir letzte Woche, als wir hier die Herbstprojektion vorgestellt haben, klargemacht haben: Das Wachstum in diesem und im nächsten Jahr wird vor allen Dingen aus der Binnenwirtschaft und aus den Investitionen heraus getragen. Insofern läuft die Kritik schon ins Leere.

Frage : Zu Syrien: Herr Schäfer, die Chemiewaffen sind jetzt offenbar alle eingesammelt. Wie geht es jetzt aus deutscher Sicht mit diesen Waffen weiter?

Darüber hinaus: Wie ist der Stand der Bemühungen, den Krieg insgesamt in Syrien einzudämmen?

Schäfer: Ich glaube, Herr Lange, dass Sie mit Ihrer etwas flapsigen Bemerkung, die Waffen seien alle eingesammelt, nicht ganz den Kern treffen. Zutreffend ist, dass die syrische Regierung den Verpflichtungen, die sie mit dem Beitritt zum Chemiewaffenübereinkommen eingegangen ist, bislang gefolgt ist. Das bedeutet, dass wir jetzt, Stand 1. November, die Lage haben, dass die Produktionsfazilitäten für die syrischen Chemiewaffen in Syrien selber unschädlich und unbrauchbar gemacht sind und wir eine Situation haben, in der die Chemiewaffen, die von den Inspektoren der OVCW und der Vereinten Nationen gefunden, inspiziert und identifiziert worden sind, so versiegelt worden sind, dass sie nicht unmittelbar zum Einsatz gebracht werden können.

Die Frage, wie mit den weiter in Syrien lagernden Chemiewaffen umgegangen wird, ist eine Frage, die zurzeit hinten den Kulissen in der internationalen Gemeinschaft sehr intensiv diskutiert und besprochen wird. Daran beteiligt sich die Bundesregierung, wie Sie wissen. Wir haben bereits vor einigen Wochen einen Betrag von zwei Millionen Euro für die Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag bereitgestellt, die gewissermaßen die Federführung für diese Frage hat, um sich auch mit der Frage des Endverbleibs und der Vernichtung dieser Chemiewaffen auseinanderzusetzen. Dazu laufen derzeit die Gespräche. Diesen Gesprächen kann ich zurzeit nicht vorgreifen.

Ich möchte nur ausdrücklich sagen: Die Bundesregierung ist bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten. Wir haben auch einiges zu bieten. Es gibt einige deutsche Unternehmen, unter anderem im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die die Fähigkeit unter Beweis gestellt haben, bei der Vernichtung von chemischen Waffen wirklich einen signifikanten und erheblichen technischen und logistischen Beitrag zu leisten.

Ihre große Frage zu Syrien beantworte ich vielleicht ganz kurz: Wir unterstützen all die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, etwa die des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herr Brahimi, der ja in der letzten Woche bis zuletzt in der Gegend unterwegs gewesen ist, jetzt endlich den Schritt zu tun, eine Genfer Konferenz hinzubekommen. Wir hoffen und setzen darauf, dass es gelingt - im besten Falle noch in diesem Monat, sonst noch in diesem Jahr -, dass eine solche Konferenz, die das Ziel hätte, die Bürgerkriegsparteien in Genf an einen Tisch zu bringen, umgesetzt und verwirklicht werden kann.

Zusatzfrage : Da das BMVg angesprochen ist: Herr Roth, haben Sie schon irgendwelche Vorbereitungen getroffen, was die Vernichtung von Chemiewaffen angeht?

Roth: Wir sind in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Ich glaube, den Worten des Kollegen Schäfer ist nichts hinzuzufügen.

Frage : Noch eine Frage an Herrn Kotthaus: Nachdem sich die SPD in Form von Herrn Borjans für eine Neuverhandlung des Steuerabkommens mit der Schweiz unter bestimmten Bedingungen offen zeigt: Ist das Finanzministerium bereit, über die Bedingungen eines solchen neu zu verhandelnden Steuerabkommens neu nachzudenken?

Kotthaus: Das liegt ja nun nicht nur am BMF, sondern daran sind ja mindestens zwei Staaten beteiligt. Aber, Herr Blank, lassen Sie uns vielleicht noch einmal kurz gucken, wo wir da stehen. Es gab letztes Jahr ein "window of opportunity", in dem wir sehr schnell ein bilaterales Abkommen hätten haben können, das sowohl die Fragen für die Vergangenheit als auch die Fragen für die Zukunft gelöst hätte. Wie wir alle in diesem Saal wissen und auch ausgiebig diskutiert haben, ist dieses Abkommen dann im Bundesrat gescheitert.

Daraufhin - da wir die Sache ja nicht so stehen lassen wollten, wie sie ist, da der Zustand der Besteuerung von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz weiterhin unbefriedigend ist -, haben wir, wie Sie auch wissen, den multilateralen Ansatz gewählt. Es ist dann nach intensivem Agieren gerade auch dieser Bundesregierung in der EU ein Mandat erteilt worden, damit die Kommission mit der Schweiz für die Zukunft eine Lösung im Zusammenhang mit automatischem Datenaustausch findet. Soweit mir bekannt ist, sind die Verhandlungen darüber von der EU noch nicht aufgenommen worden, aber das ist auf jeden Fall der Weg, der jetzt sehr dynamisch und sehr kraftvoll nachvollzogen werden soll, damit wir tatsächlich schnell einen automatischen Datenaustausch hinbekommen können.

Wie weit dann darüber hinaus neben diesem EU-Mandat noch Raum und auch Notwendigkeit für eine bilaterale Lösung besteht, kann ich jetzt nicht einschätzen. Was immer dazu beiträgt, dass wir diesen unbefriedigenden Zustand mit den Vermögen von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz schnell zu beenden, wird sicherlich vom Bundesfinanzministerium unterstützt werden. Nur, ich kann momentan nicht genau einschätzen, inwieweit neben diesem EU-Ansatz dann noch bilaterale Sachen vielversprechend sind. Das gilt gerade auch mit Hinblick auf die Zeitschiene; denn wir dürfen nicht vergessen: Das Abkommen, das wir hatten, ist tot. Das Verfahren ist abgeschlossen und müsste auch in der Schweiz neu aufgelegt werden, was mit entsprechenden Zeitverläufen verbunden wäre - Sie wissen, wie lange es letztes Mal gedauert hat, bis wir dahin gekommen sind, wo wir waren.

Obendrein kann man dann natürlich die Frage stellen: Was ist mit der Vergangenheit, gibt es da vielleicht die Notwendigkeit, eine bilaterale Lösung zu finden? Ich würde sagen: Vermutlich ja. Aber auch da müsste man gucken, wie das EU-Abkommen aussieht und was da für Möglichkeiten gegeben sind.

Langer Rede kurzer Sinn: Was immer hilft, den Zustand abzustellen, ist gut. Wir haben uns aber in der Zwischenzeit auch weiterentwickelt und müssen eben gucken, wie wir uns da hineinfinden könnten.

Vorsitzender Leifert: Herr Seibert hat uns noch etwas Aktives mitzuteilen.

StS Seibert: Ich wollte Ihnen noch kurz die Haltung der Bundesregierung zum Thema des Siedlungsbaus beziehungsweise der Ankündigung der israelischen Regierung, neue Siedlungen, neue Wohneinheiten in Ostjerusalem und im Westjordanland zu schaffen, mitteilen: Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Pläne der israelischen Regierung, mehr als 3.000 neue Wohneinheiten in Ostjerusalem und dem Westjordanland zu schaffen. Ich wiederhole noch einmal den Stand der Bundesregierung, dass nämlich Siedlungsbau in den besetzten Gebieten gegen internationales Recht verstößt. Der israelischen Regierung sollte bewusst sein, dass ein solcher Schritt eine negative Botschaft mit Blick auf die unter US-Vermittlung laufenden Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern sendet. Nach unserer Überzeugung sollte die israelische Regierung von diesen Plänen absehen und die Friedensgespräche nicht durch einseitige Maßnahmen gefährden.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Finanzministerium. Es gibt einen "Handelsblatt"-Bericht, laut dem bei der privaten Krankenkasse Debeka illegal Informationen aus Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden beschafft wurden, wer denn gerade vor einer Verbeamtung steht, um denjenigen Damen und Herren dann entsprechende Angebote zu machen. Wenn ich richtig informiert bin, hat das BMF die Rechtsaufsicht über das Finanzgebaren der PKVen; deshalb wüsste ich gerne, ob Sie dazu Stellung nehmen können.

Kotthaus: Ich kann dazu momentan nur so viel sagen: Ich gehe davon aus, dass die BaFin, wenn sie Hinweise hat, agieren zu müssen, agieren wird. Aber das kann auch andere Themenbereiche abdecken. Ich habe den Bericht im "Handelsblatt" auch gelesen. Das kann ja auch Fragen des Wettbewerbsrechts betreffen - dann wären die Wettbewerber gefordert - und das kann auch strafrechtliche Fragen implizieren - dann wären die Staatsanwaltschaften gefordert. Aber wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die BaFin dann, wenn es erforderlich wäre, entsprechend agieren würde. Mehr kann ich dazu momentan nicht sagen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 1. November 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/11/2013-11-01-regpk.html;jsessionid=21CA33E5883C4A1A005034FBF65EC98C.s4t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2013