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PRESSEKONFERENZ/814: Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 23. Juni 2014
Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2014

Themen: Lage in der Ukraine, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Nominierung von Günther Oettinger als Kandidaten für den deutschen Kommissarsposten innerhalb der EU-Kommission, Medienbericht über Abzug von Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze, Rente mit 63, Siemens/Alstom, EEG-Novelle, E3+3-Gespräche zum iranischen Nuklearprogramm

Sprecher: StS Seibert, Brüning (BMBF), von Sartori (BMBF), Kothé (BMF), Alemany (BMWi), Gerhartz (BMVg), Westhoff (BMAS), Chebli (AA)



Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

BRÜNING: Schönen guten Tag! Christina Brüning ist mein Name. Ich komme von der "Berliner Morgenpost" ins Ministerium und kümmere mich dort jetzt vor allem um den Hochschulbereich.

VON SARTORI: Guten Tag, Nina von Sartori! Ich bin seit dem 1. April in der Pressestelle, komme aus dem BMBF selbst und war dort vorher in der internationalen Abteilung. Für die, die internationale Abteilung, für die Grundlagenforschung sowie für Forschung für Nachhaltigkeit bin ich jetzt auch im Ministerium zuständig.

Vorsitzende Wefers: Vielen Dank. Dann wünsche ich Ihnen beiden einen guten Start an diesem Platz, den Sie ja schon hatten, und freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

StS Seibert: Ich wollte Ihnen kurz noch einmal etwas zur Lage in der Ukraine mitteilen, nämlich dass die Bundeskanzlerin am Wochenende erneut Telefonate zur Situation in der Ukraine geführt hat. Sie hat am Samstag zunächst gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Hollande mit Russlands Präsident Putin telefoniert, und am Sonntag hatte sie ein Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko. Diese Telefonate reihen sich in die intensiven Bemühungen der Bundesregierung ein, zur Entschärfung des Konflikts in der Ukraine beizutragen. Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Telefonat mit Präsident Poroschenko ausdrücklich begrüßt, welche Bemühungen die ukrainische Regierung unternimmt, um zu einer friedlichen Lösung des Konflikts zu kommen.

Jetzt kommt es nach unserer Überzeugung vor allem auf eine zügige Umsetzung des Waffenstillstands und aller weiteren Schritte an, und zwar eine Umsetzung durch alle Beteiligten. Hierbei ist vor allem Russland gefragt. Russland ist gefragt, seinen Einfluss auf die Separatisten hörbar und sichtbar geltend zu machen, damit auch sie diesen Waffenstillstand einhalten. Außerdem ist Russland gefragt, seine Grenze zur Ukraine wirksam zu überwachen - wir haben das hier bereits öfter angemahnt - und den Zustrom von Waffen und Kämpfern über diese Grenze wirksam zu unterbinden. Dabei sollten Russland und die Ukraine durchaus zusammenarbeiten. Man kann sich gemeinsame Grenzkontrollen oder auch einen Abstimmungsmechanismus vorstellen. - So weit von hier aus zur Lage in der Ukraine.

Frage: Herr Seibert, gilt die Unterstützung auch für diesen 15-Punkte-Plan von Poroschenko?

Zweite Frage dazu: Wen sieht die Bundesregierung denn als Gesprächspartner für den ukrainischen Präsidenten im Osten der Ukraine an?

StS Seibert: Die Unterstützung der Bemühungen, die die ukrainische Regierung unternimmt, um die Lage zu deeskalieren, die ich gerade für die Bundesregierung ausgedrückt habe, umfasst natürlich auch die Unterstützung des Friedensplans und des Waffenstillstands. Das sind ja genau die konkreten Schritte, auf denen jetzt aufgebaut werden kann, sofern sie umgesetzt werden. Ich denke auch, es gilt das, was wir schon seit Wochen sagen: Natürlich muss die ukrainische Regierung, und so will sie es ja auch, mit den Vertretern des Ostens und des Südostens des Landes ins Gespräch kommen. Es wird an ihr liegen, welche Auswahl von Gesprächspartnern sie dabei trifft; das haben wir nicht vorzuschreiben.

Zusatzfrage: Ich habe eine zweite Frage zu der russischen Position. Es hieß ja immer, sollte Russland die Situation im Osten der Ukraine weiter eskalieren, dann stehe die dritte Stufe der Sanktionen auf der Tagesordnung. Ist die jetzige Situation so zu verstehen, dass, sollte Russland nichts unternehmen - das heißt, die Grenze nicht dichtmachen und die Unterstützung nicht einstellen -, das nach Ansicht der Bundesregierung ein Schritt zur weiteren Eskalation wäre, womit die dritte Stufe der Sanktionen näher rückt?

StS Seibert: Wie Russland den von der Ukraine vorgelegten Friedensplan aufnimmt, wie tatkräftig und zielgerichtet es diesen Friedensplan unterstützt, damit er umgesetzt werden kann, wird natürlich auch Gesprächsgegenstand beim Europäischen Rat am Freitag in Brüssel sein. Die Staats- und Regierungschefs haben in der Vergangenheit immer wieder betont, und wir haben das ja auch betont, dass weiter reichende Konsequenzen im Verhältnis zu Russland auch in Zukunft nicht ausgeschlossen sind. Nun zeigen die bisherigen russischen Äußerungen zu dem Friedensplan eine gewisse Unterstützung. Aber gerade im Hinblick auf ein Ende der separatistischen Gewalt, im Hinblick auf die Lage an der Grenze und auf die immer noch nicht gesicherte Grenze erwarten wir doch mehr als nur Worte. Wir erwarten von der russischen Seite durchaus auch klare Positionen und Taten.

Frage : Nach den Beschlüssen und Absprachen der sozialistischen Spitzenpolitiker innerhalb der EU vom Wochenende würde ich gerne von Ihnen, Herr Seibert, wissen, ob sich die Bundesregierung mit der Formulierung von einer "flexibleren Auslegung des Stabilitätspakts" anfreunden kann und sich hinter sie stellen würde.

StS Seibert: Herr Heller, wir haben hier vergangene Woche ja schon klargemacht, dass die Bundesregierung insgesamt zum Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner mehrfach veränderten und erheblich gestärkten Form steht. Dieser Pakt ist das Ergebnis langer, intensiver Beratungen in Europa und auch von Diskussionen. Aller europäischen Institutionen waren intensiv daran beteiligt. Heute ist er für uns ein wertvolles Mittel, wenn wir die Zukunft sichern wollen.

Vielleicht machen wir uns einfach noch einmal klar, auf welcher Basis gemeinsamer Überzeugungen diese Koalition in dieser europapolitischen Sache angetreten ist: Der Koalitionsvertrag spricht ja ausführlich davon, dass wir uns zu den Regeln des gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspaktes bekennen. Darin steht auch, dass dessen glaubwürdige Anwendung das Fundament für eine dauerhafte und stabile gemeinsame Währung ist. So steht es im Koalitionsvertrag. Ich will auch noch ein bisschen weiter zitieren, weil das vielleicht nicht oft genug gelesen wird:

"Zur Vermeidung von künftigen Verwerfungen in der Währungsunion müssen Haushaltspolitiken und Schuldenentwicklung besser überwacht und wirtschaftliche Ungleichgewichte in der Eurozone durch koordinierte Anstrengungen aller Euromitgliedstaaten verringert werden. Dafür müssen wir den gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt und das Ungleichgewichteverfahren konsequent nutzen. Die neuen Regeln können nur dann glaubwürdig sein, wenn sie konsequent angewendet und überwacht werden."

So weit also der Koalitionsvertrag und damit die Grundüberzeugung, die diese Bundesregierung leitet.

Nun ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt ja gerade aufgrund der Erfahrungen mit der Eurokrise angepasst worden, nämlich 2011 durch den sogenannten "Sixpack", also die Verordnungen und Richtlinien, die die haushaltspolitische und wirtschaftspolitische Überwachung in der EU gestärkt haben, und 2013 noch einmal durch das sogenannte "Twopack", also weitere Verordnungen, die drei klare Fristen eingeführt haben, sodass die Verfahren der nationalen Haushaltspolitik und die Verfahren der europäischen Überwachung dieser Haushaltspolitik besser aufeinander abgestimmt sind.

Zu Ihrer Frage nach der Flexibilisierung: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht Möglichkeiten der flexiblen Anwendung für einzelne Fälle vor. Ich will gerne Beispiele dafür geben: Beispielsweise im Defizitverfahren ist durchaus vorgesehen, dass negative wirtschaftliche Entwicklungen bei der Festlegung der Abbaufristen berücksichtigt werden können, also dabei, wie schnell sich ein Land dem 3-Prozent-Ziel nähern muss. Eine Fristverlängerung im Stabilitäts- und Wachstumspakt ist also schon bisher durchaus möglich, und sie ist ja auch schon angewandt worden. Für Staaten, die die 3-Prozent-Defizitschwelle einhalten, die also nicht im Defizitverfahren sind, und die auch die Regeln zum Schuldenabbau klar einhalten, gibt es in den Rechtstexten zum Beispiel die Möglichkeit, dass in bestimmten Fällen größeren Strukturreformen Rechnung getragen wird, sofern diese Strukturreformen langfristig positive Haushaltsauswirkungen haben. Auch da ist also eine Flexibilisierung möglich.

Die Kommission setzt das in eigener Verantwortung um. Das ist eine sogenannte Investitionsklausel. Sie gilt also für Staaten außerhalb des Defizitverfahrens und gibt ihnen durchaus gewisse Spielräume. Das ist also alles möglich.

Ich denke also, es wird immer wieder heißen: Man wird immer wieder prüfen müssen, ob diese Fälle vorliegen, aber man wird das eben im Rahmen dessen prüfen, worauf sich Europa nach langen Diskussionen und im Trilog der verschiedenen Institutionen geeinigt hat. Glaubwürdigkeit kommt vom Einhalten der selbst gegebenen Regeln.

Zusatzfrage : Darf ich einfach noch einmal nachfragen? Es wird ja eine flexiblere Anwendung des Stabilitätspaktes gefordert. Das heißt also, Vergleichsmaßstab ist das, was man bisher an Anwendungen genutzt hat, und man möchte da nun weitergehen. Ist das in dem Sinne, dass eine Änderung der bisherigen Praxis gefordert wird, eine Position, die die Bundesregierung immer noch im Rahmen des Paktes unterstützen würde? Um es ganz platt zu formulieren, stelle ich noch einmal die Frage: Gibt es für die Bundesregierung positive Ausgaben wie Investitionen für anfallende Strukturreformen und andere, konsumtive Ausgaben, die man negativ bewertet?

StS Seibert: Ich sage noch einmal: Die Bundesregierung steht zum Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner gestärkten Form, in seiner veränderten, ergänzten, angepassten Form, die nun seit 2013 gültig ist. Diese Form sieht Flexibilitäten vor. Das ist eine Frage der Anwendung und der Prüfung des Einzelfalls, und dazu stehen wir.

Zu den verschiedenen Investitionen möchte sich vielleicht das Bundesfinanzministerium noch einmal äußern.

Kothé: Ja, vielleicht auch von meiner Seite noch einmal: Dafür, neue Ausnahmetatbestände zu schaffen - das hatte ich am Freitag, glaube ich, auch schon gesagt -, sehen wir überhaupt keine Veranlassung. Eine Unterscheidung zwischen, wie Sie es jetzt formuliert haben, positiven und negativen Ausgaben gibt es im Stabilitäts- und Wachstumspakt natürlich nicht. Neue Ausnahmetatbestände würden wiederum auf eine Änderung des Paktes hinauslaufen und würden ihn nach unserer Auffassung schwächen. Genau das wollen wir nicht.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch eine Frage zum Stabilitätspakt. Es gab ja ein klärendes Gespräch der Kanzlerin mit dem Vizekanzler zu diesem Thema. Dennoch wird diese Debatte ständig weitergeführt. Ist die Bundesregierung denn mit diesem öffentlichen Eindruck zufrieden, dass mehrere Länder versuchen, diesen Pakt infrage zu stellen?

StS Seibert: Sie spielen auf das Gespräch der Kanzlerin und des Vizekanzlers am vergangenen Mittwoch vor der Kabinettssitzung an. Wir haben hier danach anlässlich der Regierungspressekonferenz zusammengesessen, und ich glaube, wenn Sie im Protokoll dieser Regierungspressekonferenz nachlesen, dann finden Sie darin eine ganz übereinstimmende Meinung aller Ressorts. An dieser übereinstimmenden Meinung hat sich auch heute nichts geändert.

Zusatzfrage: Gibt es also keinen weiteren Klärungsbedarf innerhalb der Regierung?

StS Seibert: Ja. Das, was ich hier vorgetragen habe, ist auch ausweislich des Koalitionsvertrags, der uns ja alle leitet, die gemeinsame Position innerhalb dieser Bundesregierung.

Frage : Ich wollte das Wirtschaftsministerium noch einmal ganz konkret nach dem Punkt der Ausnahmetatbestände fragen: Sind Sie auf einer Linie mit dem Bundesfinanzministerium, wenn das Bundesfinanzministerium sagt, neue Ausnahmetatbestände dürfe es nicht geben, das würde nur den Pakt schwächen?

Alemany: Ich glaube, Herr Heller, wir haben zu diesem Thema bereits am Mittwoch alles gesagt. Es wurde jetzt noch einmal deutlich, wie die Bundesregierung das sieht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Klar ist: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wird nicht infrage gestellt.

Frage: Herr Seibert, ich wüsste gerne, warum die Bundeskanzlerin weiterhin auf Herrn Oettinger als Energiekommissar beharrt. Gab es darüber einen Abstimmungsprozess? Sind andere Ressorts erwogen worden? Wird da nicht in unzulässiger Weise in die Entscheidungsbefugnis der nächsten Kommission und des Kommissionspräsidenten eingegriffen?

StS Seibert: Ich glaube, ich muss Sie ein bisschen korrigieren, wenn ich das darf. Grundsätzlich gilt: Herr Oettinger macht sehr gute Arbeit; das hat die Bundeskanzlerin gerade erst Ende letzter Woche öffentlich gesagt. Sie unterstützt ihn auch weiterhin als deutschen Kommissar. In welchem Ressort, wird zum gegebenen Zeitpunkt zu vereinbaren sein.

Zusatzfrage: Heißt das, es gibt aufseiten der Bundeskanzlerin - ich nehme einmal an, darüber redet man auch mit den anderen Parteivorsitzenden wie Seehofer und Gabriel - keine Festlegung in Bezug darauf, welches Ressort man gerne mit Herrn Oettinger besetzt hätte? Habe ich es richtig verstanden, dass das der zweite Schritt ist, der jetzt noch nicht gegangen wurde?

StS Seibert: Es gibt eine sehr feste Unterstützung für Herrn Oettinger als auch künftigen deutschen Kommissar, weil er sehr gute Arbeit gemacht hat. Die Frage der Ressortzuteilung ist natürlich in erster Linie auch eine Frage, die mit dem künftigen Kommissionspräsidenten zu klären ist. Das wird alles zum gegebenen Zeitpunkt geschehen.

Zusatzfrage: Gibt es diesbezüglich noch keine Vorklärung und auch keine Wunschäußerung der Kanzlerin?

StS Seibert: Ich habe Ihnen für heute den Stand genannt.

Frage : Eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Herr Gerhartz, der "Spiegel" meldet, dass bis zum Jahresende die Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze abgezogen werden sollen. Stimmt diese Meldung? Wenn ja, stimmt auch die Begründung des "Spiegel", es läge an der fehlenden Durchhaltefähigkeit, sprich an personellen Engpässen?

Gerhartz: Herr Dausend, bitte lassen Sie mich wie folgt zu den Patriot-Einheiten ausführen:

Erst einmal zu den wesentlichen Rahmendaten: Wir sind dort mit den Patriot-Einheiten seit dem 14. Dezember 2012 immer mit einer Personalstärke von ca. 300 Mann im Einsatz, und zwar zusammen mit den Niederlanden und den amerikanischen Streitkräften. Vor einigen Tagen, genau am 28. Mai 2014, hat der sogenannte "90 Day Review" beim SACEUR stattgefunden. Es ist ein normaler Prozess bei der Nato, dass man sich alle 90 Tage anschaut, wie sich der Einsatz entwickelt, ob es Nachsteuerungsbedarf gibt, ob andere Kräfte mit einbezogen werden müssen etc. Es wurde dort zum einen festgestellt, dass die Bedrohung durch die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen gesunken ist. Auf der anderen Seite hat der SACEUR aber auch gesagt, dass er nach wie vor ein verbleibendes Restrisiko sieht. Das heißt, bei der Nato ist dieser "force sensing process" angestoßen, also der Prozess, der sich anschaut, inwieweit noch Bedarf vorhanden ist, um diesen Einsatz gegebenenfalls zu verlängern. Unser Bundestagsmandat geht, wie Sie wahrscheinlich wissen, bis zum 31. Januar 2015; bis dahin haben wir also ohnehin noch ein Mandat.

Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass dieser Einsatz aus unserer Sicht ganz klar als Erfolg zu sehen ist. Ich denke, wenn wir uns gerade in diesen Tagen umschauen, können wir sagen: Das ist mit unserem Partner Türkei wirklich gelebte Bündnissolidarität.

Zu dem Vorwurf, den Sie im Rahmen der Berichterstattung geäußert haben, wir könnten hier eventuell nicht mehr verlängern, weil wir dementsprechend nicht mehr die Truppen hätten oder das wäre, wie ich in einer anderen Berichterstattung gelesen habe, das Beispiel dafür, dass man einmal von dem Grundsatz Breite vor Tiefe abkehren sollte, also ein breites Fähigkeitsportfolio in den Streitkräften und dafür ist vielleicht nicht mehr so die Durchhaltefähigkeit gegeben, kann ich hier nur sagen: Dem ist nicht so. Wir könnten den Einsatz personell auch über die zwei Jahre hinaus verlängern.

Ich möchte hier noch einmal erklären: Der "Planning Process", der unserer Bundeswehrreform vonseiten der Nato zugrunde liegt, sagt aus, dass man bei größeren Operationen von einer Durchhaltefähigkeit von zwei Jahren ausgeht. Wenn Sie sich einmal das Kräfteportfolio der drei Nationen in der Türkei ansehen, dann ist das ziemlich äquivalent zu einer größeren Operation. Wir kämen bis zum Ende dieses Jahres an die zwei Jahre heran, aber wir können auf jeden Fall über diese zwei Jahre hinausgehen. Man sieht also, dass die Nato grundsätzlich einen Rahmen hat, aber man kann auch über diesen Rahmen hinausgehen. Das hat natürlich zur Folge, dass wir es durchaus schon einmal mit Belastungen in der Truppe zu tun haben, aber in anderen Einsätzen schaffen wir das auch. Wir haben ganz klar gesagt: Wenn man uns braucht und wenn der Bedarf vorhanden ist, werden wir den Einsatz über die zwei Jahre hinaus verlängern.

Zusatzfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es gerade einen Evaluierungsprozess bei der Nato, ob das sinnvoll ist. Hat die Bundeswehr selbst eine Einschätzung, ob dieser Einsatz verlängert werden sollte, ob das aus Ihrer Sicht sinnvoll ist?

Gerhartz: Ich möchte diesem Prozess, der derzeit auf der Nato-Ebene läuft, nicht mit einer Einschätzung vorgreifen, ob der Einsatz verlängert werden sollte oder nicht. Grundsätzlich denke ich, dass es gut und richtig ist, dass man sich die Einsätze immer wieder im Rahmen dieser "review cycles" anschaut, ob es noch Sinn macht, diesen Einsatz in der Stärke fortzuführen.

Frage: Ich wollte gerne zur Rente mit 63 kommen. Es gibt die ersten Zahlen über die künftige Inanspruchnahme. Ich hätte gerne gewusst, welche Zahlen das zuständige Ministerium hat.

Zweitens. Erleben wir nicht gerade die Vorboten einer Frühverrentungswelle, die mit dieser Regelung ja genau nicht gewollt war?

Westhoff: Zunächst einmal zu der Frage: Wer hat die Zahlen? Wenn die Zahlen jemand hat, hat sie nur die Rentenversicherung. Diese hat ja heute für die Rentenversicherung Bund, also für den bundesweiten Träger, die Zahl 6.000 kommuniziert beziehungsweise diese Antwort auf Anfrage gegeben und hat gesagt, es könnten rund 6.000 weitere bei den regionalen Versicherungsträgern sein. Wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse. Wenn jemand diese Zahlen über Anträge hat, dann kann sie nur die Rentenversicherung selbst haben. Insofern verlassen wir uns einmal ganz auf die Zahlen.

Wenn Sie sich anschauen, dass im Moment 12.000 Anträge auf den Renteneintritt mit 63 vorliegen, dann ist das aus unserer Sicht weder eine besonders große noch eine überraschende Zahl, weil wir immer gesagt haben, dass pro Jahr in etwa 200.000 Menschen Anspruch auf die Rente mit 63 haben, davon rund 50.000 zusätzlich durch die neue Regel. Wenn Sie diese Zahl durch zwölf teilen, kommen Sie auf rund 18.000, die das pro Monat ausmacht. Wenn Sie wissen, dass eine Rente immer beantragt werden muss und dass der Rentenantrag eigentlich drei Monate vorher vorliegen muss, können Sie sich wiederum für drei Monate ausrechnen, was das normalerweise an Anträgen bedeutet.

Die Zahl 12.000 ist im Moment weder eine besonders aussagekräftige noch eine besonders überraschende Zahl. Eines ist sie aber vor allen Dingen nicht: eine besonders hohe Zahl.

Zusatzfrage: Es gibt zum wiederholten Male Kritik von Herrn Linnemann aus der Union, was nicht überrascht. Neu ist die Stoßrichtung seines Vorwurfs, der etwa besagt, die Rentenversicherungen machten eine unzulässige oder irreführende Werbung. Trifft das auch nach Ihrer Einschätzung zu, was die Information der Rentenversicherung betrifft?

Westhoff: Sie meinen den Vorwurf, dass die Rentenversicherung sagt "Sie können in Rente gehen" und dass sie nicht sagt "Sie können auch weiterarbeiten"?

Zusatz: Ja, genau.

Westhoff: Die Rentenversicherung hat natürlich eine Pflicht sicherzustellen, dass jemand, der die Rente beziehen möchte, sie beantragt. Das ist ja durchaus nicht immer bei jedem sozusagen im Kalender eingetragen. Die Rentenversicherung hat eine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, eine Rente zu beziehen. In vielen Tarifverträgen ist das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und der Übergang in die Rente mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters verbunden. Insofern ist der Vorwurf nicht direkt nachzuvollziehen, dass die Rentenversicherungen in einer riesigen Informationsbroschüre, die postalisch jemandem zugeht, der kurz vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters steht, nicht alles zusammenfasen, was rund um die Rente zu beachten ist. Es besteht natürlich auch eine Holschuld beim Versicherten selbst.

Die Rentenversicherung weist, wie sie auch regelmäßig die Renteninformation verschickt, darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, eine Rente zu beziehen und dass diese, wenn diese Möglichkeit genutzt werden soll, beantragt werden muss. Sie weist darüber hinaus wahrscheinlich auch darauf hin, was Gegenstand dieses Antrags sein muss. Dass man über Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters hinaus arbeiten kann, ist vielleicht noch nicht so allgemein bekannt. Aber es ist seit langem schon eine Tatsache, dass das möglich ist. Insofern kann man immer darüber reden, worüber die Rentenversicherung noch informieren sollte. Ich würde jetzt einmal vermuten, dass die Tatsache, dass viele nicht über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, nicht weitgehend oder ausschließlich damit zusammenhängt, dass sie diese Information von der Rentenversicherung nicht bekommen.

Frage: Zur Frage der Deutung der Höhe der Zahl: Mich überrascht die Zahl insofern, weil das neue Gesetz noch gar nicht gilt. Es wird erst ab dem 1. Juli in Kraft treten. Ist das nicht ein Anzeichen dafür, dass viele Leute davon eigentlich Gebrauch machen werden?

Westhoff: Ich erinnere mich an ein Interview vor etwa zwei Wochen - ich glaube, der neue Präsident der Rentenversicherung hat es gegeben -, wo gefragt wurde, was Leute tun müssen, die die Rente mit 63 beziehen möchten. Er hat gesagt: Stellt Anträge!

Es ist deutlich - das ist mindestens seit einem halben Jahr jeden Tag in der Diskussion -, dass es diese Möglichkeit zum vorzeitigen Renteneintritt ab 1. Juli geben wird und dass zur Nutzung dieser Möglichkeit ein Antrag nötig ist. Auch wenn etwas absehbar am 1. Juli in Kraft tritt, haben sich ganz viele Menschen durchaus erkundigt - das ist ja kein Geheimnis -, ob das für sie überhaupt infrage kommt und welche Modalitäten zu beachten sind. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Diese 12.000 sind nicht zusätzliche Anträge, die eingegangen sind, weil es diese neue Möglichkeit gibt, sondern das sind im Moment bei den Rentenversicherungsträgern vorliegende Anträge auf den Eintritt in die Rente mit 63. Wenn wir wissen, dass schon 150.000 pro Jahr diese Rente nach dem alten Recht beantragen können, ohne dass irgendetwas geändert worden ist, dann kann ich nur sagen, dass diese Zahl nicht besonders hoch oder überraschend ist.

Frage: Herr Westhoff, ich habe es vergessen: Mit welcher Zahl rechnet eigentlich die Ministerin bei der vorgezogenen Rente mit 63?

Westhoff: 150.000 pro Jahr nach altem Recht und zusätzlich durch die Änderung des Rechts im Jahr 2014 im Höchstfall zusätzlich 50.000. Das heißt, 200.000 haben theoretisch die Möglichkeit - ob sie davon Gebrauch machen, wissen wir nicht -, mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Zusatzfrage: Wir könnten also noch 38.000 zusätzliche Anträge erwarten und alles wäre noch im Lot?

Westhoff: Wenn Sie wissen, dass die 50.000 die Obergrenze darstellen und 150.000 ohnehin schon das Recht haben - in der Tat. Ich glaube auch, dass die 12.000 zunächst einmal nur eine Momentaufnahme sind; denn das sind ja nicht alles Anträge, die entweder den 1. Juli, den 1. August oder den 1. September betreffen, sondern es können drei Monate sein, die diese Anträge umfassen. Wenn man das gegen die 50.000 Anträge stellt, die aus unserer Sicht an der Obergrenze hinzukommen können, dann ist das keine besonders überraschende Zahl.

Zusatzfrage: Da ich annehme, dass die Arbeitsministerin hinter der DGB-Offensive steht, einen flexibleren Zugang zur Rente ab 60 zu ermöglichen: Wie hoch schätzt Ihre Ministerin da das Potenzial ein? Kommen da noch einmal 200.000 oder 100.000 oder 1 Million hinzu?

Westhoff: Was bringt Sie zu der Vermutung, dass die Arbeitsministerin diesen Vorschlag eins zu eins gutheißt und schon berechnet, wie viele davon profitieren?

Zusatzfrage: Sie ist also dagegen? Das ist ja auch eine Nachricht.

Westhoff: Es gibt auch eine dritte Möglichkeit, und die lautet wie folgt: Am Donnerstag konstituiert sich erst einmal eine Arbeitsgruppe namens "AG Flexibilität-Rente". Es ist ja im Rahmen des Kompromisses zum Rentenpaket beschlossen worden, dass man sich insgesamt noch einmal mit dem Thema flexiblere, gleitendere Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente auseinandersetzt. Dieser Vorschlag des DGB ist ein Vorschlag, nicht mehr und nicht weniger, der in dieser AG mutmaßlich zur Sprache kommen wird. Wir sind da eher in der Position einer moderierenden Stelle. Wir lassen jetzt erst einmal die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen, dann schauen wir, welche Vorschläge da auf die Tagesordnungspunkt gesetzt werden, und dann wird man schauen, in welchem Zusammenhang sie wie diskutiert werden. Sie wären Ihrer Zeit aber deutlich voraus, wenn Sie jetzt unterstellen würden, dass das eins zu eins die Meinung der Ministerin ist.

Frage: Jetzt hat die Ministerin ja auch gesagt, dass sie Nachbesserungsbedarf bei der Teilrente sieht. Hat die Ministerin auch einen eigenen Vorschlag zu diesem Thema?

Westhoff: Die Ministerin ist, wie ich gesagt habe, jetzt erst einmal in der Rolle derer, die diese AG ins Leben rufen. Wir beherbergen diese AG auch in unseren Räumen, soweit ich weiß. Man wird sehen, welchen Fahrplan sich diese Arbeitsgruppe gibt. Dass im Bereich der gleitenderen Übergänge noch Handlungsmöglichkeiten offen sind beziehungsweise Veränderungspotenzial vorhanden ist, ist kein Geheimnis. Da gibt es aber eine unglaubliche Bandbreite von Vorschlägen, von möglichen Veränderungen - das geht von der Kombirente, wie sie einmal angedacht war, über Veränderungen an der Teilrente bis hin zur Frage, was mit dem Arbeiten jenseits der 67 oder nach dem Erreichen des Rentenalters passiert -, die übrigens auch alle mehr oder weniger Geld kosten und mit mehr oder weniger Aufwand verbunden sind. Deshalb tut man gut daran, das ganz in Ruhe, sachte und Schritt für Schritt zu diskutieren. Vor diesem Schritt stehen wir jetzt gerade.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herrn Seibert und Frau Alemany, vielleicht auch an Frau Kothé. Es gab Ende letzter Woche Entscheidungen in Sachen Siemens/Alstom, mit einer sehr aktiven Rolle des französischen Staates. Mich würde zum einen interessieren, wie die Bundesregierung auf Vorwürfe antwortet, sie habe Siemens nicht ausreichend unterstützt, wo doch der französische Staat Alstom sehr unterstützt habe.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob die Bundesregierung das, was da nun vereinbart wurde, im Einklang mit europäischen Interessen sieht oder ob sie da Probleme sieht.

Mich würde zum Dritten interessieren, ob die Bundesregierung womöglich Bauchschmerzen hat, wenn sich ein Staat, der mit Verschuldungsgrenzen kämpft, nun ganz direkt an einem Unternehmen wie Alstom beteiligt, also eine vielleicht etwas kritikwürdige ordnungspolitische Variante wählt.

StS Seibert: Grundsätzlich - das haben wir auch schon oft gesagt - ist die Entscheidung über eine mögliche industrielle Kooperation, in diesem Fall von Alstom und der Siemens AG, eine Entscheidung, die in der Verantwortung der Unternehmen liegt. Die französische Regierung hat deutlich gemacht, dass da aus ihrer Sicht öffentliche Interessen Frankreichs betroffen sind, weswegen sie so handelt, wie sie handelt. Die Kanzlerin hat sich während der Verhandlungen wiederholt mit dem französischen Staatspräsidenten Hollande dafür ausgesprochen, dass man ein faires Verfahren wählt. Wenn ich lese, wie der Chef von Siemens heute zitiert wird, kann ich nicht feststellen, dass sich Siemens vom Bundeswirtschaftsminister oder der Bundesregierung insgesamt schlecht behandelt fühlt.

Alemany: Da ist auch aus Sicht des BMWi alles gesagt.

Zusatzfrage: Ehrlich gesagt ist mir das etwas zu wenig gesagt. Die Frage ist ja, ob man das Vorgehen der französischen Regierung, jetzt auch Geld in die Hand zu nehmen, um sich bei einem Konzern zu engagieren, während es gleichzeitig Haushaltsprobleme gibt - die nicht nur eine Sache von Frankreich, sondern der Eurozone selbst sind -, ohne Weiteres akzeptiert und sagt "Das ist eine Sache Frankreichs". Hat Deutschland, hat die Eurozone zu einem solchen Vorgehen nichts zu sagen?

Alemany: Wenn ich kurz für das BMWi antworten darf: Zum einen ist es aus unserer Sicht eine unternehmerische Entscheidung, zum anderen - wie schon letzte Woche in der RegPK angesprochen - kommentieren, bewerten oder verurteilen wir keine souveränen Staatsentscheidungen von Frankreich.

Zusatzfrage: Um noch einmal nachzufragen: Europäische industriepolitische Interessen sehen Sie also nicht in irgendeiner Art tangiert, sondern das ist eine nationale Geschichte, über die in Frankreich der französische Staat autonom zu entscheiden hat, und basta? Sehe ich das richtig, ist das Ihre These?

Alemany: Unsere These ist - und das ist ja Ziel und Zweck des ganzen Arbeitens im BMWi -, die industriepolitische Stärke in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Das werden wir auch weiterhin tun. Direkte Auswirkungen in der Form, dass unsere deutsche Stärke durch diese unternehmerische Entscheidung vom Wochenende geschwächt würde, sehen wir nicht.

Zusatzfrage: Und die europäische Stärke?

Alemany: Auch nicht.

Frage: Ich hätte eine Frage an Frau Alemany zum Thema EEG. Die EU hat jetzt ja offenbar neue Vorbehalte gegen die geplante Regelung beim Eigenverbrauch angemeldet. Können Sie etwas dazu sagen, was genau da die Kritik ist, wie die Bundesregierung damit umgehen will und was das für den Zeitplan dieser Woche bedeutet?

Alemany: Das kann ich gerne machen. Wie Sie sicherlich wissen, sind wir zur Novelle des EEG und zu den besonderen Ausgleichsregelungen in allen ihren Facetten von Tag eins an in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission gewesen. Unser Referenten- beziehungsweise Gesetzentwurf entspricht der Vereinbarung mit der EU-Kommission. Wir befinden uns dazu immer wieder in sehr engen Gesprächen mit der Kommission, und das ist auch weiterhin so. Einzelne Punkte möchte ich jetzt ungern herausgreifen, denn wie Sie ja wissen, stehen die Fraktionen hierzu auch noch in Verhandlungen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen gilt es jetzt erst einmal abzuwarten. Mir sei aber vielleicht noch einmal der Hinweis erlaubt, dass unser Gesetzentwurf dem Stand der Verhandlungen mit der Kommission entspricht.

Zusatzfrage: Aber unabhängig von den Verhandlungen mit den Fraktionen stellt sich ja die Frage, ob Sie jetzt auf diese Kritik eingehen wollen oder ob Sie es darauf ankommen lassen und das durchziehen. Was ist denn da der Plan des Ministeriums?

Alemany: Unser Gesetzentwurf gilt. Der wird gerade - unter anderem auch heute noch - und auch weitergehend in den Fraktionen besprochen. Da gilt es jetzt erst einmal das Ergebnis abzuwarten. Wie ich gerade gesagt habe, sind wir außerdem dauernd in engen Gesprächen mit der EU-Kommission.

Frage: Frau Chebli, zum Stichwort Iran/Nukleargespräche: Wie bewertet Ihr Ministerium den Ausgang der jüngsten Verhandlungsrunde in Wien?

Chebli: Aus unserer Sicht sind die Gespräche gut und in einer guten und konstruktiven Atmosphäre gelaufen. Klar ist aber: Die Zeit drängt. Wir haben uns vorgenommen - das wissen Sie -, möglichst bis zum 20. Juli zu einer Einigung zu kommen. Daran arbeiten wir sehr intensiv. Es gibt aber immer noch Gegensätze, die überwunden werden müssen. Der Minister hat dazu gesagt, dass die Frist steht und nicht infrage gestellt wird, aber dass es dicke Bretter gibt, die es noch zu bohren gilt. Wir hoffen - und arbeiten weiter intensiv daran -, dass wir da zu einer Verhandlungslösung kommen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 23. Juni 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/06/2014-06-23-regpk.html;jsessionid=9B86D12BFEE3AF34DE89395410CA0282.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2014