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PRESSEKONFERENZ/820: Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der - Pressekonferenz - Mittwoch, 2. Juli 2014
Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2014



Themen: Kabinettssitzung (Bundeshaushalt 2015/Finanzplanung bis 2018, Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"), Reise der Bundeskanzlerin nach China, Wahl von Martin Schulz zum Präsidenten des Europäischen Parlaments, geplante Einführung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung in Japan, Pkw-Maut, mögliche Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter, Verizon als Dienstleister für das Bundesarbeitsministerium, Wechsel von Bundesminister a. D. Niebel zu Rheinmetall/Karenzzeiten beim Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft, Reaktion Israels auf den Mord an drei israelischen Religionsschülern, Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Russlands und der Ukraine; Debatte über die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen in Deutschland, Brandanschlag auf das Auto des griechischen Konsuls in Berlin

Sprecher: SRS'in Wirtz, Kothé (BMF), Rudolph (BMVI), Dünow (BMWi), Flosdorff (BMVg), Ehrentraut (BMAS), Dimroth (BMI), Schäfer (AA)

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Wirtz: Bundesfinanzminister Schäuble hatte hier bereits die Gelegenheit, Ihnen die Eckpunkte beziehungsweise die Inhalte des Bundeshaushaltes 2015 und die Finanzplanung bis 2018 im Detail darzulegen. Ich will mich daher an dieser Stelle auf die wichtigsten Punkte konzentrieren:

Mit diesem Regierungsentwurf legt die Bundesregierung 2015 zum ersten Mal seit 1969 einen Haushalt vor, der ohne Neuverschuldung auskommt. Diese schwarze Null setzt sich über den gesamten Finanzplanungszeitraum fort. Das ist ein historischer Erfolg, und das sieht nicht nur die Bundeskanzlerin so; auch Vizekanzler Gabriel sprach im Kabinett von einem ausgesprochen gelungenen Haushalt.

Der Bund leistet in dieser Weise einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Maastricht-Schuldenstandsquote. Ziel der Bundesregierung ist die Absenkung auf weniger als 70 Prozent des BIP bis Ende 2017 und auf weniger als 60 Prozent des BIP innerhalb der nächsten zehn Jahre. Die erfolgreiche Sanierung des Bundeshaushaltes ist das Ergebnis einer klugen, wachstumsorientierten Konsolidierungspolitik, die zugleich wichtige Akzente in zentralen Politikbereichen setzt. - So viel noch einmal zum Haushalt.

Dann war heute das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" Thema im Kabinett. Mit diesem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Energie- und Klimafonds trotz gesunkener Einnahmen aus dem Emissionshandel seine Aufgaben bei der Finanzierung der beschleunigten Energiewende in Deutschland weiter erfüllen kann. Deshalb hat das Bundeskabinett im Rahmen des TOPs "Haushaltspolitik" eine Änderung des Gesetzes zum Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Ermächtigung, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewährleisten.

So viel aus dem Kabinett.

Frage: Vielleicht kann das Finanzministerium einmal kurz die Summe skizzieren, mit der dieser jährliche Zuschuss zum EKF etatisiert ist? Damit sollen ja nicht nur die Ausfälle beim Emissionshandel, sondern, wenn ich mich recht erinnere, auch die geringen Einnahmen bei der Kernbrennstoffsteuer ausgeglichen werden. Auf was summiert sich das?

Kothé: Der Bundeszuschuss zum EKF ist mit 781 Millionen Euro in 2015, mit 848,5 Millionen Euro in 2016 und mit 826 Millionen Euro in 2017 in der Finanzplanung ausgewiesen.

Zusatzfrage: Und das entspricht dann der Summe, die man für den Fall angenommen hat, dass die alten Einnahmen alle noch erfolgt wären?

Kothé: Genau.

VORS. SZENT-IV&Acute;NYI: Frau Wirtz hat noch eine Ankündigung.

SRSin Wirtz: Genau. - Am Freitag hatte ich Ihnen hier an dieser Stelle schon angekündigt, dass die Bundeskanzlerin nach China reisen wird, und versprochen, dass wir sobald die weitere Planung vorliegt, diese auch nachreichen würden. Diesem Versprechen möchte ich jetzt nachkommen und Ihnen die Einzelheiten darlegen.

Wie gesagt wird die Kanzlerin vom 5. bis 8. Juli nach China reisen. Dort wird sie in Chengdu, der Hauptstadt der Provinz Sichuan, über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in dieser wichtigen Provinz Westchinas informieren. Sie wird dort unter anderem mit den Mitgliedern des deutsch-chinesischen Dialogforums zusammentreffen und eine Konferenz zu Fragen der Urbanisierung eröffnen. Außerdem wird sie ein Sozialprojekt besuchen, das Kinder von Wanderarbeitern betreut.

In Peking stehen dann politische Gespräche im Mittelpunkt. Am 7. Juli wird die Bundeskanzlerin von Ministerpräsident Li Keqiang mit militärischen Ehren empfangen. Die Bundeskanzlerin wird mit dem Ministerpräsidenten sowie auch mit dem Präsidenten Xi Jinping unter anderem über Fragen der regionalen und internationalen Politik sprechen.

Die Bundeskanzlerin wird außerdem gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Li mit dem Deutsch-Chinesischen Beratenden Wirtschaftsausschuss zusammentreffen. Dieses hochrangige Wirtschaftsforum tritt in Peking zum ersten Mal zusammen. Des Weiteren stehen in Peking eine Rede vor Studierenden und ein gemeinsamer Besuch mit Ministerpräsident Li am Himmelstempel auf dem Programm. Dort wird als Abschluss des Deutsch-Chinesischen Sprachenjahres 2013/14 eine Begegnung mit deutschen und chinesischen Schülerinnen und Schülern stattfinden.

Wie am Freitag auch schon angekündigt, wird es zu dieser Reise morgen um 12 Uhr in gewohnter Weise hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing geben.

Ich habe noch eine allerletzte Ergänzung: Die Bundeskanzlerin hat gestern Martin Schulz zu seiner erneuten Wahl zum Präsidenten des Europäischen Parlamentes gratuliert. Diese Gratulation, diese Glückwünsche für dieses Amt möchte ich an dieser Stelle noch einmal bekräftigen.

Frage: In Japan gab es einen Kabinettsbeschluss zur Einführung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts. Was ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

SRSin Wirtz: Ich habe den Meldungen entnommen, dass das japanische Kabinett über eine Neuinterpretation der Verfassung von 1947 beschlossen hat. Diese Diskussion um die Verfassung begleitet die Bundesregierung mit großem Interesse. Bei dieser Neuinterpretation der japanischen Verfassung geht es auch um die Möglichkeit, die Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung zu verankern, wie es die Charta der Vereinten Nationen für jeden Staat vorsieht. Insofern ist das auch ein ganz normaler Schritt. Dieser Schritt wird es Japan auch erlauben, sich stärker an Blauhelmeinsätzen der Vereinten Nationen zu beteiligen. Das begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich. Die Bundesregierung begrüßt auch, dass sich die japanische Regierung im Vorfeld darum bemühte, ihre Entscheidungsfindung sehr transparent zu machen, und das insbesondere auch gegenüber den Nachbarstaaten.

Frage: Frau Wirtz oder auch Herr Schäfer, ich weiß nicht, ob ich jetzt falsch liege - falls ja, bitte korrigieren Sie mich -, aber ich bin es gewohnt, von Ihnen zu hören, dass Sie solche ausländischen Entscheidungen ungern kommentieren. Warum kommentieren Sie das diesmal?

SRSin Wirtz: Wie ich schon gesagt habe, hat die Bundesregierung diese Verfassungsdiskussion, die in Japan derzeit läuft, mit Interesse verfolgt. Insofern habe ich in den Grundzügen deutlich gemacht, was an dieser Stelle die Haltung der Bundesregierung ist und wie dieser Verfassungsprozess begleitet wird.

Frage: Ich möchte gern zwei Fragen an das Bundesverkehrsministerium stellen. Wir haben gerade vom Bundesfinanzminister gehört, dass in der Finanzplanung für 2016 keine Einnahmen aus der Pkw-Maut vorgesehen sind, weil es schlicht noch keine rechtliche Grundlage gibt. Wann wird der Verkehrsminister denn sein Konzept - das ja vorliegt - der staunenden Öffentlichkeit vorstellen?

Zweitens: Wird er, wenn er das nicht tut, möglicherweise die Ausstiegshilfen in Anspruch nehmen, die die SPD ihm jetzt sozusagen darreicht?

Rudolph: Vielleicht zuerst zu Ihrer zweiten Frage: Verkehrsminister Dobrindt hat vor Monaten einen Stufenplan zur Lkw-Maut vorgelegt, und darin waren ganz klare Stufen verabredet. Die erste Stufe ist, die autobahnähnlichen Bundestraßen - weitere rund 1.000 km - zum 1. Juli 2015 mit in die Bemautung aufzunehmen, zum 1. Oktober 2015 vertiefen wir die Maut auch auf 7,5-Tonner, und der dritte Schritt ist, die Lkw-Maut Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Insofern brauchen wir da kein Ausstiegsszenario, weil der Vorschlag der SPD in diesem Lkw-Maut-Stufenplan des Ministers enthalten ist - nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern auch schon praktisch in der Umsetzung.

Zu Ihrer ersten Frage: Sie hatten schon impliziert, dass die rechtliche Grundlage noch aussteht und dass es deswegen keine Etatisierung gibt - noch nicht. Der Bundesverkehrsminister ist darüber - darüber haben wir auch am Montag schon gesprochen - mit den wichtigen Stellen in Kontakt; am Montag hatte ich das Bundeskanzleramt, das Bundesfinanzministerium und Brüssel genannt. Diese Gespräche sind nach wie vor vertraulich. Wenn diese Gespräche abgeschlossen sind, wird der Minister sein Konzept, das detailliert vorliegt, auch vorstellen.

Zusatzfrage: Wenn ich Herrn Burkert richtig verstanden habe, bezieht er sich bei den Ausstiegshilfen explizit auf die Pkw-Maut, nicht auf die Lkw-Maut.

Rudolph: Aber ich glaube, das Gegenangebot war doch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen; wenn ich das jetzt verwechsle, bitte ich um Nachsicht. Beides - Lkw-Maut und Pkw-Maut - steht aber im Koalitionsvertrag und beides geht der Bundesverkehrsminister an, und zwar mit den Zeitplänen, die ich Ihnen genannt habe.

Zusatz: Ich bin ja nicht der Sprecher von Herrn Burkert, er hat aber gesagt: Wenn wir die Lkw-Maut ausweiten, brauchen wir die Pkw-Maut nicht mehr. Ich glaube, das war sinngemäß seine Aussage.

Frage: Herr Rudolph, muss ich mir die Gespräche, die jetzt noch laufen, so wie eine Ressortabstimmung vorstellen? Denn es geht ja, wenn ich das richtig verstanden habe, noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern nur um Eckdaten, die der Verkehrsminister angekündigt hatte, und zwar noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Die beginnt ja, selbst wenn man diese Sitzungswoche noch großzügig verlängert, nach der Bundesratssitzung in der nächsten Woche; das heißt, es sind nicht mehr viele Tage. Besteht die Möglichkeit, dass die Gespräche darüber hinaus andauern könnten?

Rudolph: Nehmen Sie es so, wie ich es sage: Der Minister hat ein Mautkonzept. Das liegt detailliert vor. Über das Mautkonzept ist er mit wichtigen Stellen in Kontakt; diese Stellen hatte ich vorhin genannt. Diese Gespräche sind vertraulich, das hatte ich am Montag gesagt. Die Gespräche sind auch nach wie vor vertraulich, deswegen gebe ich hier keine Einschätzung über Eventualitäten und Möglichkeiten ab, sondern halte mich an das, was ist. Das ist so, wie ich es sage.

Zusatzfrage: Ist das, was wir dann bekommen, ein Gesetzentwurf, oder sind das dann nur Eckdaten? Sie sprechen von "Konzept" - wir dürfen also nicht mit einem Gesetz rechnen?

Rudolph: Der Minister wird ein Pkw-Maut-Konzept vorstellen. Das wird dann in einen Gesetzentwurf gegossen. Es sind aber mehr als reine Eckdaten - Sie hatten das ja sprachlich so flankiert -, es ist ein detailliertes Konzept. Wenn die Gespräche abgeschlossen sind, wird das vorgelegt.

Vielleicht noch ein Nachsatz zu Herrn Zweigler: Ich glaube, die Notwendigkeit, mehr Geld für die Infrastruktur zusammenzubekommen - auch über den Lkw-Maut-Stufenplan hinaus -, wird parteiübergreifend gesehen.

Frage: An Herrn Flosdorff und Herrn Dünow: Was halten Sie von dem angekündigten Zusammenschluss von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Nexter - erst einmal prinzipiell, und auch mit Blick auf die Tatsache, dass der französische Staat dann Aktionär wäre, es auf der deutschen Seite aber um ein Privatunternehmen geht. Sehen Sie da wie bei Airbus einen Bedarf, auf gleicher Augenhöhe zu sein?

Dünow: Ich fange einmal an. - Die angestrebte Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter ist natürlich zuallererst eine unternehmerische Entscheidung. Sie wissen, dass die Rüstungsindustrie in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert ist. Da Minister Gabriel sowohl mit den Vertretern der deutschen Rüstungsindustrie als auch mit französischen Regierungsvertretern in engem Kontakt zu allen nur denkbaren Themen ist, hat ihn diese Ankündigung nicht überrascht. Grundsätzlich ist es durchaus sinnvoll, dass Rüstungsunternehmen auf privatwirtschaftlicher Basis auch über die europäischen Grenzen hinaus Kooperationen eingehen. Mit dieser Vereinbarung - wenn sie denn so umgesetzt werden sollte - würden die Weichen für eine bedeutsame deutsch-französische Kooperation in diesem Bereich gestellt. Das kann dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der deutschen und der europäischen Rüstungsindustrie weiter zu sichern.

Flosdorff: Das ist ein privatwirtschaftlicher Vorgang, den ich hier aus Sicht des Verteidigungsministeriums nicht weiter bewerten möchte.

Zusatzfrage: Die Aktionärsfrage ist für Sie kein Thema?

Dünow: Für das Bundeswirtschaftsministerium ist das kein Thema.

Zusatzfrage: Und für das Verteidigungsministerium?

Flosdorff: In dem Stadium, in dem wir uns jetzt befinden, ist das kein Thema, das wir bewerten.

Zusatzfrage: Was meinen Sie mit Stadium?

Flosdorff: Das sind ja jetzt Ankündigungen, dass man so etwas anstrebt. Darüber hinaus sind wir bisher ja noch nicht gekommen.

Frage: Herr Dünow, eine Lernfrage zu diesem Thema: In der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums wird betont, dass sich an den geltenden Rüstungsexportrichtlinien und Kontrollmechanismen durch eine Kooperation nichts ändern würde. Wenn deutsche Zulieferteile im Rahmen so einer Kooperation nach Frankreich gingen, unterlägen diese Teile also der deutschen Rüstungsexportkontrolle. Wie sieht das eigentlich mit "intellectual property rights" aus, die bei KMW sind und in eine Kooperation mit dem Produktionsstandort Frankreich einfließen?

Dünow: Das ist genauso wie bei der Lieferung von Komponenten oder ganzen Systemen: Das unterliegt immer der deutschen Rüstungsexportkontrolle.

Zusatzfrage: Das kann ich mir gerade nicht richtig vorstellen. Wenn KMW nun ein Ingenieurteam für die Produktion des Leclerc 27 zu Nexter schickt, dann können Sie ja schlecht kontrollieren, mit welchem Wissen in ihrem Kopf diese Ingenieure nach Paris - oder wohin auch immer in Frankreich - reisen.

Dünow: Das Problem, das Sie ansprechen, nämlich die Frage, wie wir mit dem Export von Technologien umgehen, stellt sich ja nicht nur in diesem einen Fall, vielmehr ist das seit vielen Jahren das tägliche Brot der Rüstungsexportkontrolle in Deutschland. Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen oder von Projekten, bei denen über nationale Grenzen hinaus kooperiert wird. Es ist vollkommen klar: Technologietransfer unterliegt der Rüstungsexportkontrolle.

Frage: An das Arbeitsministerium: Letzte Woche kam heraus, dass Verizon die Internetanschlüsse im Bundestag teilweise bereitstellt. Jetzt kam heraus, dass auch das Bundesarbeitsministerium mit Verizon zusammenarbeitet - Verizon wartet die RSA-Tokens des Ministeriums. Gibt es daraus Konsequenzen?

Ehrentraut: Grundsätzlich zu dem Vertrag mit Verizon: Das ist ein Rahmenvertrag, da müssten Sie sich an den Kollegen des BMI wenden; wir können dazu keine Stellung nehmen.

Zu den RSA-Tokens kann ich von hier aus sagen, dass es grundsätzlich keine Sicherheitsbedenken gibt.

Zusatzfrage: Aber die RSA-Tokens werden ja von einem Hersteller bereitgestellt, der mit der NSA zusammenarbeitet?

Ehrentraut: Ja, aber die RSA-Tokens sind nur eine Sicherheitsstufe von verschiedenen Sicherheitsstufen des Systems, von daher gibt es von uns keine Bedenken.

Zusatzfrage: Hat denn das Bundesinnenministerium da Sicherheitsbedenken?

Dr. Dimroth: Ich kann Ihnen zu den konkreten Verwendungen, die Sie ansprechen, nichts sagen. Was ich Ihnen sagen kann - das ist hier aber schon relativ breit dargestellt worden -, ist, dass wir uns in unserem Verantwortungsbereich entschieden haben, eine gesetzliche Option zu ziehen, die 2010 vereinbart wurde, um jetzt in einen Migrationsprozess mit Verizon zu gehen, der voraussichtlich in ca. zwei Jahren dahingehend endet, dass Verizon bei den von uns betreuten Netzen keinerlei Dienstleistungen mehr zu erbringen hat.

Zusatzfrage: Eine kurze Frage zum Verständnis: Keine Dienstleistungen mehr erbringen heißt auch keine RSA-Tokens mehr bereitstellen, oder doch?

Dr. Dimroth: Wie gesagt, zu dem konkreten Vorgang bei der angesprochenen Behörde kann ich Ihnen schlicht nichts sagen, weil ich es nicht weiß. Was das Projekt "Netze des Bundes", also den vom BMI zu verantwortenden Teil, grundsätzlich betrifft, wird Verizon nicht mehr als Vertragspartner auftauchen.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja, ob das über die Netzinfrastruktur hinaus ganz grundsätzlich bedeutet, dass Verizon auch keine RSA-Tokens mehr bereitstellen wird.

Dr. Dimroth: Ich kann mich jetzt nur wiederholen. Ich müsste gegebenenfalls nachfragen, inwieweit dieser Teilaspekt in dem, was verkündet und erläutert wurde, abgebildet ist. Ganz grundsätzlich gilt das Gesagte. Ich kann aber gerne nachfragen, ob dieser spezifische Punkt abgebildet ist beziehungsweise eine Rolle spielt.

Frage: Eine Frage zum Thema "Wechsel von Politikern in die Wirtschaft": Frau Wirtz, im Koalitionsvertrag heißt es ja, für solche Fälle sei eine angemessene Regelung zu finden. Nun zeigen die Vorgänge und Diskussionen um Ronald Pofalla und jetzt auch um Dirk Niebel, dass da offenbar ein Handlungsbedarf besteht, und zwar ein dringender. Wann gedenkt die Koalition oder die Regierung dies umzusetzen?

SRSin Wirtz: Wie Sie richtig sagen, ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine Regelung gefunden werden soll, inwieweit es Karenzzeiten für Minister, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretäre geben sollte, wenn sie aus ihrem Amt in ein Amt der freien Wirtschaft wechseln wollen. Über eine solche Regelung wird innerhalb der Bundesregierung derzeit gesprochen, und es gibt erste Überlegungen, in welche Richtung das gehen kann. Das wird innerhalb der Bundesregierung aber noch diskutiert, insofern kann ich Ihnen jetzt weder einen Zeitplan nennen, wann eine solche Regelung vorliegen wird, noch kann ich Ihnen Eckpunkte dazu nennen, was die Regelung genau enthalten wird.

Zusatzfrage: An das Bundeswirtschaftsministerium: Ihr Minister ist ja als Wirtschaftsminister und außerdem als SPD-Vorsitzender auch im Zentrum dieses Themas. Die SPD hatte sich im Wahlkampf ja zum Thema Karenzzeiten positioniert - 18 Monate waren, glaube ich, im Gespräch. Gibt es da seitens Ihres Ministeriums eine klarere Positionierung?

Dünow: Die Positionierung der Bundesregierung hat Frau Wirtz gerade dargestellt. Die Positionierung des SPD-Bundesparteivorsitzenden kann ich mir ungefähr vorstellen, aber ich spreche hier für das Bundeswirtschaftsministerium.

Zusatzfrage: Ihr Ministerium geht da jetzt also auch nicht irgendwie voran oder treibt das voran?

Dünow: Ich glaube, das treibt die gesamte Bundesregierung voran. Das Bundeswirtschaftsministerium ist für vieles zuständig, aber nicht spezifisch für die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zum Thema Karenzzeit.

Frage: Frau Wirtz, ist die Kanzlerin von Herrn Niebel über seinen Wechsel informiert worden?

SRSin Wirtz: Zunächst einmal möchte ich zu dem Wechsel von Minister a. D. Niebel zu Rheinmetall sagen, dass dem juristisch zunächst einmal nichts entgegensteht. Sie haben angesprochen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, eine Regelung zu finden. Diese Regelung gibt es aber noch nicht, insofern gibt es zunächst einmal keine juristischen Einwände gegen einen solchen Wechsel. Die Bundeskanzlerin hat mit Herrn Niebel über den Wechsel gesprochen und hat in diesem Gespräch auch durchaus ihre Haltung deutlich gemacht. Aber wie gesagt, ihre politische Haltung ist, dass zwischen dem Ausscheiden aus einem Ministeramt und einem solchen Wechsel in die freie Wirtschaft ein Jahr liegen sollte. Das ist ihre persönliche Auffassung, und insofern hat sie das in einem Gespräch mit Herrn Niebel zum Ausdruck gebracht.

Frage: Frau Wirtz, können Sie uns sagen, wann dieses Gespräch stattgefunden hat?

SRSin Wirtz: Nein, ich kann Ihnen nicht sagen, wann dieses Gespräch stattgefunden hat; ich kann Ihnen aber sagen, dass es stattgefunden hat. In diesem Gespräch gab es eben die Möglichkeit, dass die Bundeskanzlerin ihre Auffassung deutlich macht, sodass Herr Niebel das sozusagen auch im Gespräch erfahren hat.

Frage: Wie hat Herr Niebel denn reagiert?

SRSin Wirtz: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: An das Außenministerium: Wie bewertet die Bundesregierung die israelische Antwort auf den Mord an den drei israelischen Religionsschülern?

Schäfer: Es ist nicht das erste Mal, dass wir über dieses Thema sprechen. Die drei jungen Männer sind ja für einige Wochen verschwunden gewesen, und die Nachricht vom gewaltsamen Tod und der Ermordung dieser drei Schüler hat uns genauso bewegt und bestürzt, wie es die israelische Öffentlichkeit bestürzt hat. Wir haben - wie auch der Minister heute in einem Gastkommentar in einer großen deutschen Zeitung - aus diesem Anlass unser Mitgefühl mit den Familienangehörigen der drei Schüler zum Ausdruck gebracht und haben gleichzeitig darauf hingewiesen - da möchte ich den Außenminister gerne zitieren -, dass wir hoffen, dass das Streben nach Frieden das Handeln in den kommenden Tagen bestimmen möge.

"Zu Frieden gehört Gerechtigkeit: Die Mörder müssen schnell gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden - mitsamt ihrer Hintermänner. Israelis und Palästinenser sollten dabei zusammenarbeiten. Nicht noch mehr Unschuldige dürfen zu Schaden kommen. Wenn diese Tragödie in eine neue, nicht enden wollende Spirale der Gewalt führt, hätten die Täter ihr Ziel erreicht."

Ich zitiere am Ende der Äußerungen des Ministers noch zwei Sätze:

"Und gerade jetzt, im Moment größter Trauer und Wut, gilt es, besonnen zu bleiben. Dazu braucht es viel Mut und Kraft. Israel hat beides."

Das ist eigentlich alles, was ich dazu im Namen des Außenministers sagen kann - oder sagen möchte.

Zusatzfrage: Reden Sie denn mit den Israelis und äußern Sie, dass ein Staat keine Rache nehmen darf und Menschen nicht kollektiv bestrafen darf?

Schäfer: Israel ist ein ganz besonders enger Partner Deutschlands, daher gibt es jeden Tag Gespräche. Zuletzt war vorgestern der israelische Außenminister Lieberman in Berlin zu Besuch, also genau an dem Tag, an dem - einige Stunden nach der Begegnung des Außenministers mit dem israelischen Außenminister - die Nachricht vom Tod der drei Jugendlichen bekannt geworden ist. Ich kann Ihnen versichern, dass in diesem Gespräch genau diese Ereignisse einen ganz wichtigen Platz eingenommen haben.

Frage: Eine Frage an das Außenministerium zum heutigen Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Russlands und der Ukraine: Warum wurde Herr Sikorski nicht eingeladen? Heißt das, dass das Weimarer Dreieck nicht mehr in der Ukrainefrage zusammenarbeitet, oder hat ihm vielleicht der Abhörskandal in Polen so viel geschadet, dass er nicht mehr nach Deutschland eingeladen wird?

Schäfer: Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, vielleicht nur in ein paar Sätzen etwas zu der Idee dieser Konferenz zu sagen, und dann werde ich selbstverständlich auch auf Ihre Frage eingehen. Ich würde Ihnen dazu gerne sagen, und zwar im Namen von Herrn Steinmeier, dass die Lage im Osten der Ukraine in hohem Maße gefährlich ist. Schon jetzt, seit dem Ende der von der ukrainischen Regierung verkündeten und dann am Montagabend beendeten Waffenruhe, haben die Kämpfe vor Ort, im Osten der Ukraine, massiv an Intensität zugenommen. Es kann jederzeit - ich wiederhole: jederzeit - zu einer Explosion der Gewalt kommen, die sich dann weder politisch noch militärisch beherrschen ließe. Vor diesem Hintergrund, so der Außenminister, müssen wir auch die letzten Möglichkeiten wahrnehmen, genau das zu verhindern.

Deshalb hat Herr Steinmeier heute den russischen, den ukrainischen und den französischen Außenminister zu einer Vierer-Konferenz eingeladen. Ich ergänze weiter, was der Außenminister sagte: Wenn heute der russische und der ukrainische Außenminister angesichts der dramatischen Lage im Osten der Ukraine zu uns nach Berlin kommen, um mit Laurent Fabius und ihm über Schritte auf dem Weg zu einer akuten Deeskalation zu sprechen, dann ist das schon ein wichtiges und ein gutes Zeichen. Es wäre gut, wenn wir uns heute auf belastbare Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen beidseitigen Waffenruhe verständigen könnten. Das ist aber alles andere als ein leichtes Unterfangen. Aber nur, wenn die Waffen schweigen, und nur auf der Grundlage einer belastbaren Waffenruhe lassen sich überhaupt Verhandlungen über eine Lösung der Krise vorstellen.

Sie haben vielleicht schon die heute Vormittag von uns dazu herausgegebenen Informationen erhalten. Die Konferenz wird - so ist es geplant - gegen 16.30 Uhr im Auswärtigen Amt beginnen. Dann werden Sie und Ihre Kollegen auch die Gelegenheit für einen Bildtermin bekommen. Wir planen ab 18.30 Uhr die Gelegenheit für eine Pressebegegnung.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Das Format, in dem diese Gespräche stattfinden, ist alles andere als auf Dauer angelegt. Es ist, wenn Sie so wollen, das Produkt von Gesprächen und Verhandlungen, die von den Staats- und Regierungschefs, aber auch von den Außenministern in diesem Format in den letzten Tagen geführt worden sind. Das schließt überhaupt niemanden aus, und es besteht auch überhaupt keine Absicht, dieses Format in irgendeiner Weise sozusagen dauerhaft zu verankern. Ich kann Ihnen aber versichern, und das schließt ausdrücklich das polnische Außenministerium und den polnischen Außenminister ein, dass der Außenminister alle wichtigen Partner über diese Konferenz unterrichtet hat und das selbstverständlich auch weiterhin tun wird.

Frage: Frau Wirtz, ich hätte gerne etwas gewusst. Die Bundesverteidigungsministerin hat in einem Interview erklärt, sie würde die Frage, ob Deutschland bewaffnungsfähige Drohnen anschafft und im Kampf einsetzt, positiv entscheiden. Ich hätte gerne gewusst, ob die Bundeskanzlerin diese Haltung teilt.

SRSin Wirtz: Sie wissen, dass die Debatte um Drohnen-Einsätze geführt wird. Heute - meines Wissens gegen 16.30 Uhr - wird es dazu im Parlament eine Aktuelle Stunde geben. Vom Grundsatz her hat sich die Koalition ja im Koalitionsvertrag auf eine gewisse Offenheit in Bezug auf die Drohnen festgelegt. Ich darf zitieren: "Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fähigkeiten angewiesen sein." So weit zum Koalitionsvertrag.

Auch der Europäische Rat hat sich im Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt, dass es eine gewisse Offenheit in Bezug auf die Entwicklung von Drohnen gibt, und das entspricht auch der grundsätzlichen Haltung der Bundeskanzlerin. Dazu, wie ein solches Szenario - eine Entwicklung beziehungsweise ein Einsatz von Drohnen oder Ähnliches - in Deutschland genau beschaffen sein wird, laufen derzeit die Diskussionen nicht nur im Parlament, aber heute insbesondere im Parlament, und es wird abzuwarten sein, in welcher Weise sich dort ein Konsens finden wird.

Zusatzfrage: Ich habe noch nicht ganz verstanden, was genau die Haltung der Bundeskanzlerin ist. Die Offenheit ist ja offensichtlich mit den Worten der Verteidigungsministerin geklärt, nämlich in der Hinsicht, dass sie sagt: Ja, wir wollen sie kaufen, beschaffen und einsetzen. - Damit ist das ja nicht mehr offen.

SRSin Wirtz: Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen, dass es eine grundsätzliche Übereinstimmung mit der Haltung der Bundesverteidigungsministerin gibt, und insofern auch noch einmal wirklich darauf verweisen, was einerseits im Koalitionsvertrag festgelegt worden ist und was zum anderen die Entscheidung des Europäischen Rates - ich glaube, im Dezember des vergangenen Jahres - war.

Frage: Wird die Bundesregierung dann vielleicht globale Regeln für den Einsatz von Kampfdrohnen anstreben? Es scheint mir nämlich das Entscheidende zu sein, dass nicht jedes Land eigene Regeln für die Kampfdrohnen aufstellt.

SRSin Wirtz: Zu den genauen Überlegungen oder Aspekten einer möglichen Regelung kann ich Ihnen im Moment nichts sagen, weil sich das eben noch in der Diskussion befindet. Ich weiß nicht, ob der Kollege aus dem Verteidigungsministerium dazu mehr sagen kann oder will.

Flosdorff: Ich glaube, auch dazu gibt es eine Äußerung im Koalitionsvertrag.

Zusatzfrage: Die wäre?

Flosdorff: Die habe ich hier jetzt nicht präsent, weil das nicht das Kerngeschäft des Verteidigungsministeriums ist.

Zusatzfrage JUNG: Vielleicht an das Außenministerium: Sind da globale Regeln anzustreben?

Schäfer: Zunächst einmal ist es ja so - wir wollen hier jetzt aber kein Proseminar in Sachen Völkerrecht abhalten -, dass es bereits Regeln des humanitären Völkerrechts - sozusagen des Rechts im Falle eines Krieges - gibt, die sich auch eins zu eins auf Luftfahrzeuge, die nicht bemannt sind, anwenden lassen. Gleichwohl haben Sie recht: Es gibt hinsichtlich der unterschiedlichen Ausprägungen von Drohnen sozusagen unterschiedliche Entwicklungen, die gegebenenfalls auch im Völkerrecht reflektiert werden müssen, und zwar mit dem Ziel, die Regeln des humanitären Völkerrechts so zu gestalten, dass es eben nicht zu dem kommt, was wir uns nicht wünschen. Daran ist die Bundesregierung selbstverständlich beteiligt. Aber das sind alles Dinge, die in den Vereinten Nationen und in anderen Gremien besprochen werden, in denen es um die Entwicklung des Völkerrechts geht. Das sind dicke Bretter, die da zu bohren sind. Sie können nicht erwarten, jetzt im Zuge der Debatte, die derzeit in Deutschland geführt wird, sozusagen innerhalb einer Tagesfrist konkrete Ergebnisse dazu vorzufinden.

Frage: Herr Flosdorff, wenn sich die Ministerin jetzt gegenüber der Entscheidung offen zeigt, solche Drohnen anzuschaffen, reden wir dann von der Wiederauflage des "Euro Hawk"-Systems? Haben Sie eine Vorstellung, um welche Drohnen es geht und von wem sie kommen sollen?

Flosdorff: Dabei gibt es einige Dinge, die man auseinanderhalten muss. Das eine ist die mittel- und langfristige Lösung. Das ist die Entwicklung einer europäischen Drohne, wie Frau Wirtz eben schon sagte, die sowohl im Koalitionsvertrag als auch beim Treffen der Staats- und Regierungschefs Ende des vergangenen Jahres auf EU-Ebene angelegt worden ist. Das Zweite ist die Überbrückungslösung, die wir brauchen, bis so eine Lösung umgesetzt sein würde. Dabei denkt man eher an einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr.

Außerdem gibt es die Frage des "Euro Hawk". Das ist zwar auch ein unbemanntes Luftfahrzeug, aber dabei geht es sozusagen um Aufklärungstechnik und die Frage, ob sie einsetzbar ist oder nicht und ob das Trägersystem in Deutschland zugelassen werden kann oder nicht. Das ist also eigentlich eine dritte Frage, die selbstständig daneben steht.

Zusatz: Jetzt weiß ich immer noch nicht genau, wer dann für Sie bei der Überbrückungslösung als nächstliegender Lieferant in Frage kommt.

Flosdorff: Es gibt da zwei Systeme, und darüber ist den Parlamentariern ja auch schon umfänglich Auskunft gegeben worden, die im Moment in die nähere Betrachtung gezogen werden. Das eine ist ein amerikanisches Modell, und das andere ist ein israelisches Modell. Zurzeit operiert die Bundeswehr in Afghanistan mit einer israelischen Aufklärungsdrohne. Der Vertrag läuft noch bis zum Frühjahr des nächsten Jahres. Man hat auch die Option, ihn zu verlängern. Das hängt aber in erster Linie davon ab, wie sich die Einsatzszenarien für die Bundeswehr weiter gestalten. Wir stehen ja in Afghanistan zum Ende dieses Jahres vor dem Ende des ISAF-Kampfeinsatzes, und man muss schauen, wie sich die Nachfolgemission entwickeln wird und was sich für weitere Szenarien in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das wissen wir auch gar nicht.

Deswegen ist der Charme der Geschichte: "Beschaffung" bedeutet nicht unbedingt "Kauf". Das kann auch "Leasing" bedeuten. Wenn man eine Leasing-Version in Betracht zieht, dann hat man eine größere Flexibilität, als wenn man jetzt ein Gerät anschafft und dann schauen muss, wie man es an die Einsatzszenarien anpasst. Es ist attraktiver, die Einsatzszenarien abzuwarten und dann auf einen Leasing-Vertrag zurückzugreifen.

Zusatzfrage: Wenn Sie gestatten, stelle ich dazu noch eine letzte Frage. Leasing macht es ja nicht unbedingt preiswerter. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel Geld das kostet? Müssen Sie das sozusagen aus Ihrem Verteidigungsetat erwirtschaften, oder weiß der Finanzminister schon, wie das seine Finanzplanung beeinträchtigt?

Flosdorff: Für die Fähigkeit der Aufklärung auch über eine Drohne ist Vorsorge im Haushalt getroffen worden. Wir betreiben ja zurzeit ein System, und es würde wahrscheinlich auch in Zukunft Bedarf dafür bestehen. Dafür würden dann auch Mittel zur Verfügung stehen. Was die Kosten einer möglichen Anschluss- oder Überbrückungslösung angeht, müsste man jetzt die Vertragsverhandlungen und die Entscheidung für ein Modell abwarten. Diese Entscheidung ist noch nicht getroffen worden.

Lassen Sie mich aber grundsätzlich zu der Frage anmerken, ob nun eine Kauf- oder eine Leasing-Lösung günstiger ist: Darüber kann man doch auch lange Diskussionen führen, und man weiß es wahrscheinlich erst am Ende. Ich erinnere nur einmal an die Zulassungsprobleme des "Euro Hawk" und die doch erheblichen finanziellen Probleme, die dadurch entstanden sind und die man bei einer Leasing-Lösung nicht hätte.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium und vielleicht auch an das Auswärtige Amt. In den frühen Stunden der heutigen Nacht ist ein Brandanschlag auf das Auto des griechischen Konsuls der griechischen Botschaft hier in Berlin verübt worden. Haben Sie irgendwelche Informationen über Täter und Motive? Das ist die eine Frage.

Zur zweiten Frage: Dies ist schon der dritte Zwischenfall solcher Art. Ende 2012 gab es in Berlin einen ähnlichen Brandanschlag auf das Auto des damaligen Militärattachés, und vor drei Monaten, im April, gab es einen Brandanschlag auf das Auto des Handelsattachés. Nun stellt sich die Frage, ob das ein Indiz für eine besondere Gefährdung der griechischen Diplomaten hier in Berlin ist und was das Auswärtige Amt über die Sicherheit der griechischen Diplomaten in Berlin denkt.

Dr. Dimroth: Was die Bewertung der von Ihnen angesprochenen Sachverhalte und sozusagen auch die Gefahrenabwehrsaufgaben betrifft, ist das in diesem Fall - jedenfalls, soweit sich das im Land Berlin abspielt - Aufgabe der zuständigen Behörden im Land Berlin, nicht des Bundes. Insofern kann ich die von Ihnen erbetene Einschätzung sozusagen nicht liefern, schlicht und einfach deswegen, weil das Detailwissen nicht beim Bund und auch nicht beim Bundesinnenministerium vorliegt.

Schäfer: Jeder Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, das einen umfassenden Schutz von ausländischen Diplomaten in Deutschland vorsieht, ist für uns ein ganz ernster Vorgang. Ich persönlich bin nicht im Bilde über das Ereignis von heute Morgen, von dem Sie berichten. Deswegen bin ich auch nicht in der Lage, Ihnen dazu etwas Konkretes zu sagen. Richtig ist, wie der Kollege aus dem Bundesinnenministerium gesagt hat, dass die Gewährleistung von Sicherheit, die eine völkerrechtliche Pflicht Deutschlands gegenüber den hier in Deutschland akkreditierten Diplomaten ist, von uns sehr ernst genommen wird. In der Praxis wird das hinsichtlich der in Berlin aufhältigen Kolleginnen und Kollegen aus der diplomatischen Welt von der Polizei des Landes Berlin wahrgenommen, dies allerdings in enger Abstimmung und Beratung mit dem Auswärtigen Amt.

Dazu, Ihnen auf Ihre konkrete Frage, ob sich daraus eine bestimmte Tendenz oder eine besondere Gefährdung ergibt, eine Antwort zu geben, bin ich leider nicht in der Lage. Ich fürchte auch, dass ich nicht der richtige Adressat für diese Frage bin, weil das eher eine Frage wäre, die sich an die zuständigen Innenbehörden - in diesem Falle des Landes Berlin - richtet. Ich will mich der Verantwortung für den Umgang mit ausländischen Diplomaten und Diplomaten aber überhaupt nicht entziehen. Noch einmal: Wir nehmen das äußerst ernst und werden deshalb auch alles Notwendige tun, um die Sicherheit der griechischen Diplomaten und aller anderen Diplomaten hier in Deutschland und in Berlin sicherzustellen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 2. Juli 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/07/2014-07-02-regpk.html;jsessionid=75680104C3E410FA8DBE45D93F0A0DC8.s1t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014