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PRESSEKONFERENZ/837: Regierungspressekonferenz vom 11. August 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 11. August 2014
Regierungspressekonferenz vom 11. August 2014

Themen: Lage in der Ukraine, Ausgang der Präsidentschaftswahl in der Türkei, Lage im Irak, Übertragung der Rentenreformmaßnahmen auf Beamtenpensionäre, Planungsabsichten bezüglich eines Übungsvorhabens der Bundeswehr in Israel, Finanzhilfen für bedürftige Kinder und Erwachsene, Verdacht einer Ebola-Erkrankung bei einem Deutschen in Liberia, neuer Intelligence Liaison Officer in der US-Botschaft in Berlin, mögliche bedenkliche Stoffe in Papierservietten und Papptellern, kostenloses WLAN, Flüchtlinge aus Frankreich im Saarland

Sprecher: StS Seibert, Fischer (AA), Roth (BMVg), Braams (BMWi), Fronczak (BMEL), Neymanns (BMI), Rülke (BMJV), Narzynski (BMF), Herb (BMFSFJ), Westhoff (BMAS), Klaus (BMG)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte zum Thema Ukraine das aufgreifen, was auch Außenminister Steinmeier am Wochenende bereits gesagt hat, nämlich dass die gesamte Bundesregierung die Verschlechterung der humanitären Lage, gerade in Lugansk und Donezk, mit großer Sorge sieht und diese Entwicklung sehr ernst nimmt. Die Bundeskanzlerin hat sich zu diesem Thema am Wochenende zum einen mit dem US-Präsidenten Obama und zum anderen mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko ausgetauscht.

Für uns ist eines klar: Russische Hilfsgüter können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ukrainischen Regierung geliefert werden. Die Hilfsmaßnahmen, wenn es welche gibt, sollten koordiniert werden und unter der Führung von internationalen Organisationen, wie beispielsweise dem Internationalen Roten Kreuz, stattfinden. Wie Sie wissen, hat auch Deutschland schon humanitäre Hilfe geleistet und ist auch grundsätzlich bereit, sich gegebenenfalls an einem vom IKRK oder einer anderen Organisation der Vereinten Nationen geführten Konvoi zu beteiligen.

Die Bundesregierung begrüßt, dass die Ukraine und Russland jetzt an einer grundsätzlichen Einigung zur Frage der humanitären Hilfe arbeiten und dass die Details im Rahmen der Kontaktgruppe aus OSZE, Russland und der Ukraine ausgearbeitet werden sollen. Ein nicht mit der ukrainischen Seite abgestimmter Konvoi in das umkämpfte Gebiet hätte aus unserer Sicht ein sehr großes Eskalationspotenzial und ist deswegen abzulehnen.

Wenn es nun Überlegungen zu einem solchen Konvoi gibt, dann darf das natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns einerseits von Russland konstruktive Schritte bei der Unterbindung des Zustroms von Waffen und Kämpfern in das umkämpfte Gebiet über die russische Grenze hinweg erhoffen. Wir erhoffen uns andererseits von der ukrainischen Seite, dass sie bei allen ihren Maßnahmen in und um Donezk die Zivilbevölkerung schützt und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wahrt, dass sie mit Augenmaß vorgeht.

Frage : Herr Seibert, ich würde erstens gerne wissen, ob es nach wie vor Position der Bundesregierung ist, für einen sofortigen Waffenstillstand in dieser Region einzutreten. Ich würde gerne zum Zweiten wissen, vielleicht vom Auswärtigen Amt, wie die Erkenntnislage über die Situation in der Ostukraine ist, wie viele Menschen dort möglicherweise auf der Flucht sind und wie sich die Lage dort darstellt.

StS Seibert: Natürlich wäre grundsätzlich ein Waffenstillstand zu begrüßen. Aber man muss dazusagen: Es müsste sich dann im Resultat um einen beidseitigen und nachhaltigen Waffenstillstand handeln. Die Kontaktgruppe ist der richtige Ort, um die Modalitäten eines solchen Schritts zu erörtern. Wichtig ist natürlich auch, was wir seit Wochen sagen, nämlich dass die ukrainisch-russische Grenze vor allem auch von russischer Seite effektiv kontrolliert wird, damit der Zustrom von Waffen und Kämpfern über die Grenze aufhört.

Fischer: Ich kann gerne ergänzen: Wir sehen, wie Herr Seibert das schon ausgeführt hat, mit großer Sorge, dass sich die humanitäre Lage für die Zivilbevölkerung in Donezk und Lugansk immer weiter zuspitzt. Wir wissen, dass schon viele Menschen die Region verlassen haben. Wir wissen aber auch, dass insbesondere ältere, aber auch andere Menschen weiterhin in diesen Städten ausharren. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich Ihnen in dieser etwas unübersichtlichen Lage keine genauen Zahlen nennen kann. Aber die Situation ist sehr ernst. Genau aus diesem Grund haben wir bereits Anfang Juli die deutsche humanitäre Hilfe für die Ostukraine auf insgesamt 3,5 Millionen Euro aufgestockt. Wir arbeiten daran, sie mit den international anerkannten Hilfsorganisationen wie dem UNHCR und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes umzusetzen und dazu beizutragen, dass die Menschen, die jetzt noch oder wieder in der Region sind, hiervon profitieren können.

Frage: Herr Seibert, wahrt die ukrainische Armee nach Ansicht der Bundesregierung bei ihrem Feldzug im Osten noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel?

StS Seibert: Ich kann hier Einzelheiten des militärischen Vorgehens nicht beurteilen. Es ist unsere Überzeugung - die wird von der Bundesregierung, vom Außenminister und auch von der Bundeskanzlerin in den Gesprächen mit der ukrainischen Führung immer wieder zum Ausdruck gebracht -, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel, Augenmaß und der Schutz der Zivilbevölkerung unbedingt zu beachten sind.

Frage: Befürchtet die Bundesregierung, dass Russland über einen nicht abgesprochenen Konvoi Waffen in diese Region bringen könnte? Oder was ist der Grund dafür, dass Sie darauf bestehen, dass das alles mit der Erlaubnis der Ukraine geschieht?

StS Seibert: Zunächst einmal handelt es sich um ukrainisches Staatsgebiet. Daher sollte klar sein, dass sich Konvois nur mit Zustimmung und in Absprache mit der Zentralregierung in Kiew in Bewegung setzen. Wenn man den Menschen wirklich helfen will, dann gibt es die Möglichkeit, in der Kontaktgruppe darüber zu sprechen, wie man das unter internationaler Führung - was auch erfahrene Führung in solchen Zuständen, wie sie dort jetzt herrschen, ist - am besten in Bewegung setzen kann.

Zusatzfrage: Nun ist die Ukraine ja eine der Konfliktparteien. Erwarten Sie, dass die Ukraine die Möglichkeit, einen Konvoi zuzulassen oder nicht zuzulassen, nicht nutzen wird, um die Bevölkerung in der Gegend unter Druck zu setzen?

StS Seibert: Humanitäre Hilfe ist dazu da, den Menschen, die in großer Not sind, zu helfen. Das wäre die Überschrift über jeder humanitären Mission, die man dort miteinander vereinbart.

Zusatzfrage: Also nein?

StS Seibert: Ich habe gesagt, was für uns das Wichtigste ist, wenn man jetzt über Formen der humanitären Hilfe nachdenkt, nämlich dass sie die Menschen, die sie wirklich brauchen, erreicht und dass sie keine anderen Ziele verfolgt. Das ist das, was auch Grundlage unserer Absprachen mit der ukrainischen Regierung ist. Ansonsten ist die Kontaktgruppe wirklich der geeignete Ort, um die Modalitäten einer solchen Hilfe miteinander zu besprechen. Deutschland hat bereits - das hat Herr Fischer gerade gesagt - im erheblichen Umfang humanitäre Hilfe geleistet. Wir beteiligen uns an den Maßnahmen, die die internationalen Organisationen an die Menschen heranbringen. Wir haben inzwischen eine relativ hohe Summe bereitgestellt, um wirksam helfen zu können.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert, aber vielleicht auch an das Außen- oder Verteidigungsministerium. Es gab heute Morgen Meldungen eines Sprechers in Kiew, der gesagt hat, die ukrainische Armee stehe kurz vor der Einnahme von Donezk. Teilen Sie diese Einschätzung? Wenn nicht, wie schätzen Sie das im Moment ein?

StS Seibert: Wenn Sie mich fragen: Ich sehe mich nicht in der Lage, für die Bundesregierung von hier aus die militärische Lage in und um Donezk zu beurteilen.

Zusatzfrage: Aber vielleicht die Herren neben Ihnen, vielleicht vor allem Herr Roth?

Roth: Dem kann ich mich nur anschließen. Ich könnte das jetzt von dieser Stelle aus nicht tun und werde es auch nicht tun.

Zusatzfrage: Aber Sie haben doch bestimmt Einschätzungen über die militärische Lage rund um Donezk? Die Bundesregierung wird doch über eigene Informationen verfügen?

Roth: Dort vor Ort ist ja nicht das Einsatzgebiet der Bundeswehr.

Zusatzfrage: Das heißt also, Sie können uns nicht weiterhelfen, zu verstehen, wie die Lage dort im Moment tatsächlich aussieht?

Roth: Ich als Sprecher des Verteidigungsministeriums kann das nicht.

Frage: Herr Seibert, über das Wochenende liefen auch Meldungen, in denen die Rede von der ukrainischen Drohung war, die Erdgas- oder auch Öllieferwege Russlands nach Europa zu blockieren. Die Kanzlerin hat ja wiederholt mit Herrn Poroschenko gesprochen. Ist das eine Androhung, die aus irgendwelchen offiziellen Kreisen - sei es womöglich gar von Herrn Poroschenko selbst - formuliert worden ist?

Als Zweites interessiert mich - beim Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium nachgefragt -: Gibt es inzwischen irgendwelche Erkenntnisse über Unternehmen, die an offizielle Stellen mit Problemen aus den Wirtschaftssanktionen herleitend für die eigene Liquidität oder was auch immer herangetreten sind? Wie ist möglicherweise solchen Ansinnen begegnet worden? Wie sind die beantwortet worden?

StS Seibert: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ukraine die am Freitag von Ministerpräsident Jazenjuk angekündigten Maßnahmen in der Form, wie Sie sie jetzt interpretieren, nicht umsetzen wird.

Braams: Zu der Frage, ob uns Fälle von Unternehmen bekannt sind: Wir hatten in der letzten Regierungspressekonferenz auf die Hilfsmöglichkeiten hingewiesen, die schon zur Verfügung stehen. Dazu sind jetzt Informationen auf unserer Internetseite veröffentlicht worden, auch auf der Internetseite des BAFA, Stichwort "Hermes-Deckung" oder "KfW-Mittel". Damit haben wir breite Informationen zur Verfügung gestellt. Wir können über keine konkreten Fälle berichten, sondern gehen davon aus, dass die Informationen erst einmal gut angenommen werden.

Fronczak: Konkret haben sich bisher keine Branchen und Unternehmen an uns gewandt. Allerdings gibt es schon von anderen europäischen Ländern Ansinnen, die aber an die Europäische Union zu richten sind. Wenn es um die Frage von Ausgleichsmaßnahmen und Hilfen geht, ist das zunächst einmal keine nationale Frage, sondern eine Frage, die europäisch zu regeln ist.

Am Freitag vergangener Woche hat der Minister eine Arbeitsgruppe bei uns im Haus eingerichtet, die heute Nachmittag eine Telefonkonferenz mit den beteiligten Verbänden aus der Landwirtschaft, aber auch des verarbeitenden Gewerbes hat, um dabei auch offene Fragen zu klären; denn wir tappen nach wie vor ein bisschen im Dunkeln, was unter der Liste, die auf den ersten Blick sehr einfach aussieht - das ist nur eine Seite mit vielen Zollnummern -, genau zu verstehen ist. Klar ist, dass es Fleischprodukte sind, dass es Milchprodukte sind, dass es Obst und Gemüse ist. Es gibt aber auch zahlreiche sonstige Posten. Die gesamte Liste ist, wenn man sie dann in die Untergruppen aufdröselt, tatsächlich Hunderte Seiten lang. Da ist man erst einmal bei den Produkten und muss dann im nächsten Schritt schauen, was dann tatsächlich die Auswirkungen für die Branchen sind.

Ich möchte kurz die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen auf die Berichterstattung des Wochenendes einzugehen. Der Minister hat sich in die Richtung geäußert, dass wir erst einmal auswerten müssen, bevor wir den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt tun, das heißt, schon jetzt Ausgleichsmaßnahmen anzugehen. Er hat aber auch gesagt: Wenn sichtbar ist, dass dies Auswirkungen hat, werden wir bei der Europäischen Union vorstellig werden. - Das ist keine Zukunftsfrage, sondern die Gespräche haben bereits in der vergangenen Woche unmittelbar stattgefunden. Er hat am Donnerstag ausführlich mit dem zuständigen Kommissar Ciolos telefoniert. Auch gab es zahlreiche Gespräche mit betroffenen Ländern. Nehmen wir zum Beispiel den Äpfelmarkt in Polen. Wir liefern zwar nicht viel nach Russland - der Anteil an Obst und Gemüse ist relativ gering -, aber es kann durchaus zu sekundären Effekten kommen, die dann tatsächlich spürbar sind. Das Ganze findet bei uns national und europäisch statt. Dort ist eine Task Force eingerichtet worden, die eng verzahnt ist und die die Ergebnisse der Arbeitsgruppe auswertet, um dann in einem zweiten Schritt messen zu können, was die Auswirkungen sind.

Es gibt Töpfe, es gibt Mittel auf europäischer Ebene. Am Ende ist es aber dann eine Entscheidung der Europäischen Union, inwieweit diese dann, wenn die Analyse steht, auf Antrag zur Verfügung gestellt werden können.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium: In Verbindung mit dem Gefechtsübungszentrum gab es eine Art Ausbildungskooperation beziehungsweise eine Zusammenarbeit bei der Ausbildung russischer Offiziere. Ist die eigentlich eingestellt? Gibt es die noch? Ist die auf Eis gelegt?

Roth: Die ist eingestellt worden. Wie alle Maßnahmen, die wir mit Russland geführt haben, ist auch die eingestellt.

Zusatzfrage: Seit wann?

Roth: Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht nennen. Ich glaube, wir hatten im Mai dieses Jahres entschieden, dass alle einzelnen Maßnahmen einer Einzelfallprüfung unterliegen. Aber wann genau die Entscheidung gefallen ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Wie bewerten Sie das Wahlergebnis in der Türkei?

StS Seibert: Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Bundeskanzlerin dem Ministerpräsidenten der Türkei, Herrn Erdogan, jetzt zu seiner Wahl zum Präsidenten der Türkei gratuliert hat. Ich kann Ihnen das Glückwunschtelegramm gerne vortragen:

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

zu Ihrer Wahl zum Präsidenten der Republik Türkei gratuliere ich Ihnen herzlich.

Deutschland und die Türkei verbindet eine enge und vertrauensvolle Partnerschaft. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die traditionell freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern gemeinsam mit Ihnen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger fortzuführen und weiter zu vertiefen.

Derzeit haben wir in der Region schwierige Herausforderungen zu meistern. Der Türkei kommt hierbei eine große Bedeutung zu.

Für Ihre verantwortungsvollen Aufgaben wünsche ich Ihnen Erfolg, Ausdauer und Kraft."

So weit das Glückwunschtelegramm der Bundeskanzlerin.

Frage: Gab es ein Telefongespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Ministerpräsident Erdogan?

StS Seibert: Nein. Es gibt dieses Glückwunschtelegramm. Seit dem Wahlausgang gab es kein Telefongespräch.

Zusatzfrage: Gibt es eine gewisse Sorge, dass sich die Türkei dadurch von Europa entfernen könnte?

StS Seibert: Ich möchte solche Wertungen hier nicht vornehmen. Die Türkei hat gewählt und im ersten Wahlgang Recep Tayyip Erdogan eine Mehrheit zur Wahl in das Amt des Präsidenten gegeben. Das, was die Bundeskanzlerin ihm hierzu ausdrücken wollte, hat sie in dieses Glückwunschtelegramm geschrieben, und das habe ich Ihnen vorgelesen.

Frage: Meinen Sie - ich weiß nicht, ob man es Forderung oder Hoffnung nennen soll -, dass Erdogan das, was er gestern in seiner Rede gesagt hat, wirklich ernst gemeint hat, nämlich dass er versöhnen will, was er in den letzten Jahren ja nicht gemacht hat? Ist das etwas, was auch Sie sich für die Türkei erhoffen?

StS Seibert: Ich greife noch einmal auf das Glückwunschtelegramm zurück. Es muss uns zunächst einmal um das deutsch-türkische Verhältnis, um unser bilaterales Verhältnis gehen, das ein besonders enges ist und das die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem baldigen Präsidenten Erdogan zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln will. Das ist zunächst einmal das Wichtige.

Zusatzfrage: Vielleicht darf ich noch kurz nachfragen, wenn Sie sagen, es gehe erst einmal hauptsächlich um das deutsch-türkische Verhältnis. Läuft das Ganze jetzt weiter wie bisher, oder glauben Sie, dass die Wahl irgendwelche Auswirkungen darauf hat?

StS Seibert: Es wäre dann abzuwarten, ob sie Auswirkungen hat. Zunächst einmal gibt es ein Wahlergebnis. Es gibt einen Ministerpräsidenten, der bald Präsident sein wird, mit dem die Bundeskanzlerin seit vielen Jahren zusammenarbeitet, der jetzt eine neue Position im Staate Türkei haben wird und mit dem diese intensive Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weitergehen soll.

Frage: Stellt die Bundesregierung zurzeit Überlegungen an, die USA im Irak in welcher Form auch immer zu unterstützen?

Fischer: Sie haben wahrscheinlich über das Wochenende die Äußerung unseres Ministers verfolgt, wonach wir angesichts der humanitären Katastrophe, die sich derzeit im Nordirak abspielt, das gezielte Eingreifen der USA unterstützen und das amerikanische Eingreifen, um den Vormarsch der ISIS im Nordirak aufzuhalten, ganz wichtig finden. Das ist das eine.

Das andere ist, dass wir uns natürlich in die internationalen Hilfsmaßnahmen eingeklinkt haben. Der Minister hat gestern noch einmal 1,5 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die bedrängten Menschen im Nordirak freigegeben. Damit erhöht sich die humanitäre Hilfe, die wir in den letzten Wochen für diese Region zur Verfügung gestellt haben, auf 4,4 Millionen Euro. Mit dieser Hilfe unterstützen wir internationale Organisationen, die zum Teil schon seit Langem im Irak tätig sind. Wir tragen damit auch dazu bei, den Flüchtlingen und den Menschen, die derzeit dort unter schweren und schwersten Bedingungen leben, Hilfe zu leisten.

Frage: Gleich daran anknüpfend habe ich zwei Fragen: Wird die humanitäre Hilfe aus Deutschland für die Flüchtlinge dann beispielsweise mit amerikanischen oder britischen Maschinen über dem Krisengebiet abgeworfen?

Die zweite Frage für Herrn Seibert: Ist es denn für die Bundesregierung denkbar und realistisch, beispielsweise den Forderungen der Kurden nachzukommen, auch Waffen aus Deutschland an die kurdischen Streitkräfte zu liefern?

Fischer: Vielleicht zuerst noch einmal zu den Hilfsmaßnahmen: Wir arbeiten dort mit den großen UN-Organisationen zusammen, die ein eigenes Versorgungs- und Distributionssystem im Nordirak aufgebaut haben und dort auch die bedrohten Menschen erreichen können. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben: Am Wochenende hatte UNICEF bekannt gegeben, dass es zum Beispiel den Jesiden, die von dem Berg Sindschar geflüchtet sind und jetzt im Irak in Sicherheit angekommen sind, schon hilft.

StS Seibert: Sie wissen, dass es zu den Grundsätzen der Rüstungsexportpolitik dieser Bundesregierung wie auch aller Vorgängerbundesregierungen gehört, grundsätzlich keine Waffen in Krisen- und Kampfgebiete zu liefern. Das ist ein Prinzip, dem sich diese Bundesregierung natürlich auch weiterhin verpflichtet fühlt. Unser Fokus liegt darauf, wie Herr Fischer jetzt für das Auswärtige Amt schon dargelegt hat, den Menschen, die in höchster Not sind, jetzt möglichst konkret und zügig Hilfe zukommen zu lassen. Uns erscheint dieser Weg der Zusammenarbeit mit UNHCR und UNICEF der geeignete, weil dies Organisationen sind, die sehr schnell konkrete Hilfe zu den Menschen bringen können, weil sie in der Region auch entsprechend aufgestellt sind. Das ist das, was die Bundesregierung derzeit im Fokus hat.

Davon abgesehen ist es klar, dass es eine politische Lösung und eine Stabilität des Irak auch gegen solch einen Angriff wie den dieser entsetzlichen Terrororganisation nur geben kann, wenn im Irak politische Kräfte zusammenfinden und wenn sie die Handlungsfähigkeit der politischen Institutionen wiederherstellen, und zwar so, dass sich alle Bevölkerungsgruppen - Sunniten, Schiiten, Kurden und andere Gruppen - darin auch vertreten fühlen und wiederfinden.

Frage: Nun gibt es auch aus der Regierungskoalition den Ruf danach, die Kurden zu bewaffnen. Der CDU-Ostpolitiker Wellmann hat das heute im Deutschlandfunk gefordert. Ist das eine Einzelmeinung? Herr Wellmann hatte dazu gesagt, er habe den Eindruck, dass man im Auswärtigen Amt schon sehr ernsthaft darüber nachdenke, das zu tun. Liegt er damit falsch?

Fischer: Ich glaube, ich habe Ihnen ja vorhin geschildert, was wir tun. Wir stehen über unser Generalkonsulat in Erbil auch in engem Kontakt mit den kurdischen Regionalbehörden in Irak/Kurdistan. Auch der Minister steht ja in Kontakt mit Barzani. Aber wir konzentrieren uns auf die humanitäre Hilfe und haben da Beträchtliches geleistet.

Zusatzfrage: Ist das überhaupt kein Diskussionsthema im Auswärtigen Amt? Liegt Herr Wellmann also völlig falsch, wenn er das Gefühl hat, dass sich der Minister in der Öffentlichkeit zwar noch sehr zurückhaltend gibt, aber dass diese Möglichkeit intern durchaus diskutiert wird?

Fischer: Ich kenne die Äußerungen von Herrn Wellmann nicht und kann sie dementsprechend auch nicht kommentieren.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Fischer: Genau. Aber ich habe Ihnen ja gerade geschildert, was wir leisten. Wir konzentrieren uns auf die humanitäre Hilfe. Herr Seibert hat ja auch schon ausgeführt, wie es mit Fragen von Waffenlieferungen etc. aussieht.

Frage: Ich habe in diesem Kontext eine Frage an das Innenministerium. Viele der Volksgruppen sind ja auch hier in der Bundesrepublik mit Bürgern vertreten; wir haben das wohl auch mit der Auseinandersetzung zwischen Jesiden und mutmaßlichen Islamisten in Herford gesehen. Jetzt die Frage dazu: Sind die Hürden momentan zu hoch, um gewalttätige Extremisten dann gegebenenfalls auch ausweisen zu können, soweit sie nicht eine deutsche Staatsbürgerschaft haben?

Neymanns: Mein Minister hat ja gestern ein Interview gegeben, das heute Morgen gesendet wurde. Ich kann nicht daraus zitieren, weil ich es schriftlich gerade nicht dabei habe, aber er hat gesagt - das müssten Sie dann noch einmal im Detail nachlesen oder nachhören -, dass er die Rechtslage für Ausländer und Asylbewerber als ausreichend einschätzt und gegebenenfalls Änderungen für deutsche Staatsbürger erforderlich sind. Er hat dann noch gesagt, dass eine Arbeitsgruppe der IMK eingerichtet wurde, die jetzt in Ruhe abwägen muss, was erforderlich und auch möglich ist.

Frage: Herr Seibert, ich wollte noch einmal auf Ihre Äußerung zurückkommen, dass das Prinzip gelte, dass man in Krisen-, Kriegs- und Spannungsgebiete keine Waffen liefere. Ist das, was wir jetzt erleben, nicht doch eine absolute Ausnahmesituation, die vielleicht ein Umdenken erforderlich macht? Das, was wir jetzt abends im Fernsehen sehen, erinnert an die Situation, die es in Ruanda gab, in Srebrenica und auf dem Balkan, also an eine unmittelbare Gefährdung von Menschenleben, bei der im Grunde auch kein Zeitverzug für Diskussionen mehr möglich ist. Ist das nicht eine neue Lage, und muss man da vielleicht nicht auch umdenken?

StS Seibert: Zunächst einmal herrscht grundsätzlich Übereinstimmung mit Ihrer Interpretation. Das, was wir vonseiten dieser Terrororganisation Islamischer Staat erleben und an Berichten aus den betroffenen Gebieten kommt, übertrifft an Grausamkeit wirklich alles, was die Menschen in dieser Region und die unterschiedlichsten Religionsgruppen, die dort nebeneinander gelebt haben, in der Vergangenheit erdulden mussten. Das ist vollkommen klar, und deswegen ist die internationale Gemeinschaft natürlich gefordert, zum Schutz der Menschen zu handeln. Die Bundeskanzlerin hat hier in ihrer Pressekonferenz vor den Sommerferien ja auch von einer besonderen Verantwortung der USA gesprochen, der die USA auch nachkommen. Wir wollen den Schutz der Menschen. Wir wollen die Hilfe für die Menschen mit den Mitteln unterstützen, von denen wir hier gesprochen haben. Aber es ist eine Herausforderung an die internationale Gemeinschaft und an alle politischen Kräfte im Irak, dieser Terrororganisation Islamischer Staat mit ihren unaussprechlichen Verbrechen zu begegnen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und Herrn Fischer. Es war in den vergangenen Monaten immer mehr von einer aktiveren Rolle der Deutschen in der Außenpolitik die Rede. Jetzt gibt es diese drei Krisenherde. Wo, würden Sie sagen, zeigt sich diese veränderte Haltung der Bundesregierung, also diese aktivere deutsche Rolle, wenn man die Ukraine, Gaza und den Irak sieht?

StS Seibert: Der Grad der Aktivität richtet sich, denke ich, natürlich auch immer danach, was man als deutsche Regierung erreichen kann. Ich glaube, es ist offensichtlich, wenn Sie die Ukraine-Krise in den letzten Monaten verfolgt haben, dass die Bundeskanzlerin persönlich, der Bundesaußenminister und die Bundesregierung insgesamt mit großem Einsatz dafür gearbeitet haben und weiterhin arbeiten, dass diese Gegend eine Stabilisierung erfährt und dass die Menschen dort eine friedliche Zukunft haben können. Das ist vollkommen eindeutig.

Im Übrigen geht unsere Aktivität ja oft auch in der europäischen Aktivität auf. Ich finde, gerade auch an der Ukraine-Krise sieht man: Wenn es ein Gutes daran gibt - viel Gutes gibt es ja nicht -, dann ist es doch sicherlich, dass Europa so geeint gehandelt hat, von Anfang an bis heute. Auch dafür hat sich die Bundesregierung auf den verschiedenen Ebenen sehr intensiv eingesetzt. Wir sind, wie wir jetzt hier beschrieben haben, sehr aktiv in der Flüchtlingshilfe. Das betraf schon den Fall Syrien, und das betrifft auch jetzt den Irak. Insofern denke ich, dass das, was an den verschiedenen außenpolitischen Schauplätzen in den letzten Wochen und Monaten zu beobachten war, eine Bundesregierung war, ein Deutschland war, das versucht, seiner Verantwortung nachzukommen.

Fischer: Ich kann dem nur zustimmen. Wenn Sie sich den Nahost-Konflikt ansehen, dann ist Ihnen wahrscheinlich nicht entgangen, dass der deutsche Außenminister gemeinsam mit seinen britischen und französischen Kollegen unter anderem eine Initiative zur Wiederbelebung der europäischen Grenzmission ins Leben gerufen hat, die mittlerweile auch auf europäischer Ebene indossiert worden ist und die ein Angebot an die Parteien in der Region ist, um sozusagen zur Stabilität beizutragen und die Waffenruhe, die derzeit gilt, zu stabilisieren. Ich glaube, wenn man sich gerade das Ukraine-Engagement des deutschen Außenministers ansieht, dann sieht man, dass er ja zum Teil sehr große persönliche Risiken eingegangen ist. Es gab immer auch die Gefahr des Scheiterns. Er ist sie eingegangen, um die Dinge vor Ort voranzubringen und zu einer Stabilisierung der Situation in der Ukraine beizutragen. Ich glaube, das beantwortet Ihre Frage ziemlich umfassend.

Frage: Ich habe noch eine Frage an den Regierungssprecher und vielleicht auch an das Auswärtige Amt. Es gibt ja in der Irak-Debatte auch den Vorschlag, ein Uno-Mandat für einen möglichen Einsatz gegen die Truppen der IS herbeizuführen. Was hält die Bundesregierung von diesem Vorschlag? Tut sie möglicherweise sogar etwas für diesen Vorschlag? Wäre es, wenn man zu einer solchen Einigung käme, dann möglich, dass sich Deutschland beispielsweise an Waffenlieferungen beteiligt?

Fischer: Ich glaube, man sollte hier das Kind nicht mit dem Bade ausgießen. Es ist ja schon so, dass sich der UN-Sicherheitsrat immer wieder mit der Lage im Irak beschäftigt. Dies wird auch weiterhin geschehen. Wie und in welcher Form der UN-Sicherheitsrat oder die Vereinten Nationen jetzt reagieren werden oder noch weiter reagieren werden, muss man sehen. Das ist sicherlich auch Gegenstand von Beratungen. Klar ist, dass wichtige Maßnahmen wie auch die humanitäre Hilfe natürlich nur in internationaler Abstimmung erfolgen können. Diese Prozesse gehen natürlich weiter.

Zusatzfrage: Ich habe es jetzt nicht ganz verstanden. Ist Deutschland nun bestrebt, ein solches Uno-Mandat herbeizuführen, oder nicht?

Fischer: Ich habe gesagt: Es gibt auf internationaler Ebene natürlich eine umfangreiche Koordinierung zu dem Thema Irak. Dabei bringen jetzt alle verschiedenen Parteien ihre Positionen ein. Dann wird man sehen müssen, wohin das führt. Aber ich glaube, von einem UN-Mandat, wie Sie es genannt haben, ist derzeit nicht die Rede. Dazu gab es einen Vorschlag im "Spiegel", aber das heißt nicht, dass es diesen Vorschlag auch in New York gab.

Frage: Ich wollte noch einmal zu dem Thema der zurückkehrenden Terroristen kommen, Herr Neymanns oder vielleicht auch Herr Rülke. Wenn man immer sagt, dass die Rechtslage ausreichend sei, was sind denn dann konkret die Möglichkeiten, die man gegen zurückkehrende Dschihadisten oder auch gegen Islamisten hat, die hier auf deutschem Boden Jesiden und Christen angreifen? Welche konkreten Maßnahmen und Paragraphen haben Sie im Auge, wenn es darum geht, wie Sie vorgehen wollen?

Neymanns: Man muss differenzieren, ob das ausländische Kämpfer oder inländische Kämpfer sind. Das ist relativ kompliziert und in jedem Einzelfall zu entscheiden. Ausländischen Terroristen kann man logischerweise die Einreise verweigern. Bei deutschen Terroristen, wenn sie Straftaten begangen haben, gilt - das ist klar - das normale Instrumentarium. Aber bei einem reinen Verdacht wird es schon etwas schwieriger. Im Detail kann ich Ihnen das nicht für den Einzelfall durchdeklinieren.

Ich kann mich gerne bemühen, Ihnen im Nachgang zu dieser Sitzung sozusagen noch eine etwas detailliertere Antwort nachzureichen, aber ich kann jetzt leider nicht aus dem Ärmel die einzelnen Optionen und die einzelnen Fälle durchdeklinieren. Ich biete also an, im Nachgang über den Verteiler noch etwas nachzuschieben.

Rülke: Ich kann das noch ein bisschen ergänzen. In der Tat ist es natürlich komplett richtig, dass man, um die Debatte sachlich zu führen, streng differenzieren muss, und zwar zwischen Ausweisungen - das betrifft Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit - und Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das ist die erste, ganz wichtige Unterscheidung.

Ausweisungen von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommen nach geltendem Recht, insbesondere nach den 54 und 55 des Aufenthaltsgesetzes, in Betracht. Das sind Fälle, die jetzt vor allem - ich denke, dass Ihre Frage darauf gemünzt war - extremistische, terroristische Sachverhalte betreffen. Bei einer deutschen Staatsangehörigkeit sieht das alles ganz anders aus. Da gibt es nämlich den Artikel 16 Absatz 1 GG, der die deutsche Staatsangehörigkeit explizit schützt und auch explizit sagt, dass diese nicht entzogen werden kann.

Wenn wir bei diesen terroristischen Sachverhalten in das Strafrecht schauen, dann kann man an 89a denken, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, oder an 129a, die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das sind Straftatbestände, auf die schon heute Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren stehen, und es ist selbstverständlich, dass diese infrage stehenden Delikte auch mit der gesamten rechtsstaatlichen Gewalt verfolgt werden müssen.

Zusatzfrage: Genau danach will ich nachfragen: Mich wundert, dass 129b über die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in dieser ganzen Debatte nicht herangezogen wird. Ich frage mich konkret auch, ob die Bundesanwaltschaft da einmal ermittelt; denn zum Beispiel die Sauerland-Gruppe ist ja genau wegen der Mitgliedschaft im Islamistischen Dschihad - oder wie dieser Verein hieß - belangt worden. So eine drohende Strafverfolgung bei einer Rückkehr nach Deutschland könnte ja doch so manchen dazu bewegen, in seinem gelobten Land zu bleiben.

Rülke: Die Delikte, die ich Ihnen genannt habe, waren exemplarisch gemeint. Ich kann das nicht alles erschöpfend darlegen; das ist klar. Zu konkreten Ermittlungsmaßnahmen kann ich Ihnen leider auch nichts sagen. Dafür müssten Sie beim Generalbundesanwalt anfragen.

Frage: Herr Fischer, Sie haben zum Thema der humanitären Hilfe im Irak gesagt: "Wir haben Beträchtliches geleistet". Könnten Sie das Engagement in Relation zu dem stellen, was die Franzosen und Briten machen? Machen wir mehr? Machen wir weniger? Haben wir uns bewusst dafür entschieden, lieber UNICEF und internationale Organisationen zu unterstützen? Ist erwogen worden, dass die Bundeswehr vielleicht genau wie Franzosen und Engländer in das Gebiet fliegt und dort Hilfspakete verteilt? Können Sie das bitte einmal darstellen?

Fischer: Ich kann die humanitäre Hilfe, die wir leisten, nicht in Bezug zu dem setzen, was unsere französischen und britischen Partner leisten. Wichtig ist jedoch, dass wir als Europäer gemeinsam viel geleistet haben. Dabei leistet jeder seinen Beitrag. Das tun wir mit den Mitteln, die ich dargestellt habe, und mit der Unterstützung der internationalen Organisationen, die vor Ort im Bereich der humanitären Hilfe tätig sind. Das tun unsere europäischen Partner - beileibe nicht nur unsere britischen und französischen Freunde, sondern zum Beispiel auch unsere schwedischen Freunde - natürlich genauso. Unsere Hilfe geht dorthin, wo nach Auskunft dieser internationalen Organisationen derzeit der Bedarf am größten ist, und wir leisten sie mit den Mitteln, die sich eingespielt haben, nämlich denen, die vor Ort auch funktionieren.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Nachfrage zu einem verwandten Thema. Der amerikanische Präsident hat ja klargemacht, dass diese Angriffe keine einmalige Aktion sind, sondern weitergehen werden. Die Amerikaner schlagen ohne UN-Mandat zu. Diese Frage ist ja hier schon einmal von den Kollegen gestellt worden: Wie bewertet die Bundesregierung das politisch? Muss es nicht in deutschem Interesse sein, ein UN-Mandat herbeizuführen?

Fischer: Wie die Bewertung der Bundesregierung ausfällt, ist ja sehr klar. Ich meine, der Außenminister hat sich dazu am Wochenende geäußert und wörtlich gesagt: "Angesichts der humanitären Katastrophe unterstützen wir das gezielte Eingreifen der USA". Dann hat er hinzugefügt: "Auch um den weiteren Vormarsch der ISIS im Nordirak aufzuhalten, sind die US-Maßnahmen wichtig." Das ist die Haltung der Bundesregierung.

Zusatzfrage: Das ist klar; das habe ich schon verstanden. Aber es geht um die weitere Frage: Wenn es dabei bleibt, muss man sich dann um ein UN-Mandat bemühen, oder können die Amerikaner jetzt wochenlang zuschlagen, ohne irgendeine völkerrechtlich saubere Grundlage zu haben?

Fischer: Es gibt ja eine Grundlage für das amerikanische Handeln. Das ist die Bitte der irakischen Regierung. Das ist die Bitte der Regierung von Kurdistan/Irak. Von daher gibt es derzeit eine Grundlage, auf deren Basis die Amerikaner agieren.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das BMI. Sie zitierten Ihren Minister mit den Worten, für den Umgang mit Ausländern seien eigentlich keine Korrekturen notwendig, aber für den Umgang mit deutschen Staatsbürgern möglicherweise schon. Heißt das, dass Herr de Maizière die Forderung, die Herr Bosbach heute Früh aufgestellt hat, 53 und 54 des Ausländergesetzes zu ändern, nicht teilt, dass er das nicht will und dass es dazu nicht kommen wird?

Das Zweite betrifft Syrien-Kämpfer im Ausland: Es gibt ja diverse Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft. Teilweise fruchten die aber nicht so richtig, was auch daran liegt, dass es einfach zu wenig nachrichtendienstliche Erkenntnisse darüber gibt, was diese deutschen Syrien-Kämpfer im Ausland, also in Syrien oder im Irak, eigentlich tun. Teilen Sie diese Einschätzung? Was, wenn es dabei Defizite gibt, wäre möglicherweise zu tun?

Neymanns: Zur ersten Frage liegt mir die Antwort des Ministers jetzt vor. Er sagte: "Für die Ausländer und Asylbewerber reicht die bisherige Rechtslage. Für die Deutschen kann es sein, dass wir die Rechtslage verändern müssen." Das ist das, was er wörtlich im Interview gesagt hat. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass es eine Arbeitsgruppe der IMK gibt, die genau diese Fragen erörtert, und eben auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der Minister gesagt hat, man müsse die Fragen in Ruhe abwägen. Insofern kann ich jetzt keine Bewertung einzelner Vorschläge vornehmen, die gemacht wurden; denn es ist ja genau die Aufgabe der Arbeitsgruppe, dazu einen Vorschlag zu erarbeiten.

Die zweite Frage, muss ich zugeben, kann ich auch nicht beurteilen, und zwar mangels detaillierter Informationen zu einzelnen Verfahren bei der Bundesanwaltschaft und der Frage, warum die erfolgreich sind oder warum Ermittlungen irgendwie stocken, wie Sie es skizziert haben. Deswegen kann ich dazu hier konkret keine Stellung nehmen.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu dem Thema der Islamisten an Herrn Rülke. Wenn der Innenminister vorschlägt, man sollte deutschen Islamisten auch ohne konkreten Verdacht die Pässe wegnehmen können, wäre das aus Sicht des BMJV rechtlich überhaupt möglich?

Eine Frage an das BMI. Krisen in anderen Teilen der Welt bedeuten ja meist auch mehr Flüchtlinge für Deutschland. Wir haben zuletzt gehört, dass auch mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Im Koalitionsvertrag war ja eigentlich vereinbart, dass man die Regelung verändern und auch das Verfahrensalter von 16 auf 18 Jahre anheben will. Können Sie mich auf den neuesten Stand bringen, was dazu eigentlich im Moment läuft?

Neymanns: Der Innenminister hat in dem Interview gesagt, dass man gegebenenfalls Gesetze ändern müsse. So, wie Sie es zusammengefasst haben, könnte das eine Interpretation sein. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird dann in eine Richtung tendieren. Wenn Sie ihn jetzt mit der Formulierung "Innenminister fordert, die Gesetze zu ändern", zitieren, ist, glaube ich, nicht ganz richtig wiedergegeben, was er gestern gesagt hat.

Rülke: Sobald Herr de Maizière etwas vorlegen wird, werden wir das prüfen.

Neymanns: Zur zweiten Frage: In der Tat ist ja im Koalitionsvertrag vereinbart, das Verfahrensalter in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren von derzeit 16 auf 18 Jahre anzuheben. Das soll auch geschehen, und zwar in Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinie und der EU-Aufnahmerichtlinie. Beide Richtlinien müssen bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt sein. Derzeit wird am Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes gearbeitet. Insofern kann ich über das hinaus weitere inhaltliche Aspekte nicht ausführen. Das ist der Verfahrensstand. Ziel ist, im Zuge der EU-Richtlinie das Thema, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, umzusetzen.

Frage: Herr Fischer, Sie sagten, dass die Bundesregierung diese Angriffe der Vereinigten Staaten auf die ISIS unterstützt. Wie manifestiert sich diese Unterstützung? Gibt es irgendeine Art von finanzieller, materieller Unterstützung oder sagt man bloß "Ja, macht das einmal bitte"?

Fischer: Zum einen gibt es die politische Unterstützung, die ich gerade zum Ausdruck gebracht habe. Dann haben wir vorhin schon mehrfach erwähnt, dass sich die Bundesregierung an den internationalen Hilfsmaßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfe beteiligt. Das ist die Form der Unterstützung, die wir gewählt haben.

Im Übrigen hat auch der amerikanische Präsident sehr klar unterstrichen, dass es hier um eine begrenzte Intervention geht, um eine akute humanitäre Katastrophe zu verhindern und dass es für die Krise im Irak letztlich keine militärische Lösung gibt, sondern dass der Schlüssel für eine Stabilisierung des Landes in der Verständigung zwischen den politischen Kräften liegt und nur auf diesem Weg der ISIS der Nährboden entzogen werden kann, wie Herr Seibert das ja vorhin auch schon dargestellt hat. Insofern sind wir uns, was die Ziele, Methoden und Maßnahmen angeht, alle sehr einig.

Frage: Das ist eine sehr grundsätzliche Einschätzung des Innenministers zur Rechtslage. Wenn er über Rechtslagen redet, kommt ja immer der Bundesjustizminister ins Spiel. Teilt der Bundesjustizminister die Einschätzung, dass für Ausländer und Asylbewerber die bisherige Rechtslage ausreicht und dass es für Deutsche sein kann, dass etwas geändert werden muss?

Rülke: Ich muss Sie um Verständnis bitten. Ich habe Ihnen die Rechtslage so dargestellt, wie sie ist. Das ist das, was ich Ihnen heute anbieten kann. Der Bundesjustizminister ist im Urlaub, und ich konnte Ihn heute Morgen noch nicht dazu befragen.

Frage: Eine Frage an Herrn Fischer zu den Forderungen nach deutschen Waffenlieferungen an den Irak. Gäbe es für solche Lieferungen überhaupt eine rechtliche Grundlage? Wenn ja, wie würde die aussehen?

Fischer: Ich glaube, diesen Komplex hat Herr Seibert vorhin schon umfassend dargestellt, nämlich dass wir uns den strengen Prinzipien der deutschen Rüstungsexportpolitik verbunden fühlen.

Zusatzfrage: Also wäre es rein rechtlich möglich?

Fischer: Ich glaube, mehr habe ich jetzt dazu nicht beizutragen.

Frage: Herr Seibert, besteht der politische Wille der Bundesregierung, das Rentenpaket auch auf die Beamtenpensionäre zu übertagen?

StS Seibert: Ich glaube, dazu ist hier in der vergangenen Woche schon von den Ressorts etwas gesagt worden.

Zuruf: Mich interessiert der politische Wille der Bundesregierung.

StS Seibert: Das Rentenpaket ist von der Bundesregierung so im Kabinett verabschiedet worden, wie es dasteht. Das spricht für sich.

Zusatzfrage: Bei früheren Rentenreformen gab es immer den Zusatz, dass es wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird. Sie sagen, das stehe für sich. Gilt das also in diesem Fall nicht oder wird das analog gehandhabt werden?

StS Seibert: Wenn Sie dazu eine weiterführende Antwort haben wollen, reiche ich die gerne nach.

Zusatzfrage: Das Innenministerium wäre ja wohl federführend. Gibt es bei Ihnen Überlegungen in diese Richtung?

Neymanns: Wir reichen die gemeinsame Antwort nach.

Frage: Das Innenministerium prüft ja schon seit Monaten, ob die Regelung der Mütterrente auf die Beamten angepasst wird. Können Sie uns vielleicht einmal verraten, in welchem Stadium das bei Ihnen im Haus ist?

Neymanns: Ich kann Ihnen nicht viel Neues verraten. In der Tat ist nach meinem Kenntnisstand, der von der letzten Woche ist, die Entscheidung, ob die Mütterrente auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll, noch nicht getroffen. Insofern bin ich mit meinen Ausführungen schon zu Ende. Es ist noch nicht entschieden und einen Zeitplan kann ich Ihnen leider auch nicht nennen. Mir ist mitgeteilt worden, dass man das Thema jetzt zügig in Angriff nehmen möchte. Aber Details dazu sind mir nicht bekannt.

Zusatzfrage: Einen Zusatz, wenn Sie erlauben. Umfasst diese Prüfung auch die Rente mit 63, wird also auch überlegt, diese 63er-Regelung auf Beamte anzupassen?

Neymanns: Da komme ich wieder auf meine Antwort von vorhin zurück: Das würde ich dann im Einklang mit Herrn Staatsekretär Seibert nachreichen.

Frage: Gibt es denn im Finanzministerium schon eine überschlägige Rechnung, was das den Bund kosten könnte? Der Bund wird ja wahrscheinlich nicht der Hauptbetroffene sein, weil der Bund nicht so viele Beamte hat. Was macht das gleichwohl für den Bund aus, wenn man die Mütterente auf die Beamten übertragen würde?

Narzynski: Federführendes Ministerium ist das Innenministerium. Ich würde sagen, wenn der Kollege die Information nicht dabei hat, kann er das auch mit nachreichen.

Zusatzfrage: Das kann ich jetzt irgendwie nicht glauben. Federführend für die rechtliche Umsetzung ist das Innenministerium, aber dieses Rentenpaket ist monatelang diskutiert worden. Es ist klar, dass es diese wirkungsgleiche Übertragung immer gegeben hat. Es muss doch irgendeine Rechnung im Finanzministerium geben, was das ausmachen würde.

Narzynski: Ich glaube, ich habe auch nicht bestritten, dass wir gerechnet hätten oder dass es eine Zahl gibt. Ich habe Sie nur gebeten, dass wir das im Paket komplett durch das federführende Ressort nachreichen.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gab am Wochenende Berichte, die Bundeswehr plane eine Übung in Israel. Die Frage ist: Wie konkret sind diese Planungen? Hält die Bundeswehr angesichts der aktuellen Lage dort an der Übung fest?

Roth: Sie sprechen einen Brief an, der von dem Inspekteur des Heeres an einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages ging. Dieser bat darum, einmal aufzuzeigen, welche bi- und multinationalen Maßnahmen das deutsche Heer dort entsprechend plant. Es sind also Planungsabsichten.

Wie Sie sagten, gab es in diesem Brief auch die Information, dass das Heer plant, in Israel selber mit den israelischen Streitkräften ein Übungsvorhaben durchzuführen, das aber nicht in irgendeinem Zusammenhang mit der aktuellen Situation im Gazastreifen oder im Nahen Osten steht.

Zusatzfrage: Gab es bei diesen Planungen schon Terminvorstellungen oder war das schon in irgendeiner konkreten Phase?

Roth: Nein, das sind Planungsabsichten. Es gibt dort Überlegungen, die auch schon, wenn ich das richtig weiß, seit 2013 laufen. Aber darüber, welche konkreten Zeitabläufe wann dort vorliegen, gibt es noch keine Vorstellungen.

Zusatzfrage: Wie ist der jetzige Stand? Haben Sie die Planungen erst einmal gestoppt oder gibt es die Planungsabsichten nach wie vor?

Roth: Die Planungsabsichten gibt es. Wir arbeiten mit den israelischen Streitkräften schon seit längerem sehr eng und sehr kooperativ zusammen. Es gibt auch keinen Grund, das in irgendeiner Art und Weise zu stoppen.

Frage: Ich hätte eine Frage zu den Urlaubsmöglichkeiten für arme Kinder, über die am Wochenende und auch heute berichtet wurden.

An das Familienministerium die Frage, ob da etwas in Form von Gutscheinen oder anderen Möglichkeiten - Freizeiten, Geldhilfe - geplant ist. An das Arbeitsministerium die Frage, was es schon gibt.

Herb: Frau Strippel, die Frage, was es schon gibt, kann ich Ihnen in Teilen auch beantworten. Was die Gutscheine etc. angeht, kann Ihnen der Kollege des Arbeitsministeriums auch noch etwas sagen, weil das unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket betrifft.

Wichtig ist auch, einmal zu erläutern, was es schon gibt:

Es gibt bereits - da ist der Bund eben nicht der Geldgeber - gerade in den Kommunen und in den Bundesländern die Möglichkeit, dass sich Familien an Träger wenden können, die Zuschüsse vermitteln. Der Bund ist mittelbar zum Beispiel hinsichtlich der Familienferienstätten tätig. Es gibt 100 Familienferienstätten in Deutschland, die das BMFSFJ mit 1,9 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Dieses Angebot ist gerade auf kinderreiche Familien ausgerichtet. Wenn sich Familien, bei denen das Familieneinkommen nicht ausreicht, dahin wenden, bemühen sich die Hausleitungen, dass es zu einer Vermittlung von finanzieller Unterstützung und auch Zuschüssen kommt.

Es gibt einen Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, in dem die verschiedenen Möglichkeiten aufgeführt sind. Es gibt also auch schon einzelne Maßnahmen gerade für finanzielle schwache Familien, die man in Anspruch nehmen kann.

Zusatzfrage: Ist darüber hinaus noch etwas geplant?

Herb: Nein, nach jetzigem Stand nicht.

Westhoff: Ich kann für das Arbeitsministerium ergänzen, dass im Hartz-IV-Regelsatz, wie er allgemein genannt wird - im Grunde ist es das Sozialgeld, also die Regelsätze für die Kinder, die nach verschiedenen Altersstufen gestaffelt sind -, durchaus schon Geld gibt, das sozusagen für Ausgaben im Bereich Reisen - im weitesten Sinne Erholung - veranschlagt ist. Da geht es um Beherbergung, Verkehr, Freizeitgestaltung, Unterhaltung und Kultur insgesamt.

Das ist jetzt nicht speziell auf Urlaubsreisen oder auf bestimmte, pädagogisch unterlegte, von wem auch immer organisierte Erholungsaufenthalte zugeschnitten, sondern das ist im Regelsatz, der das Existenzminimum absichern soll, eine pauschalierte Geldleistung, die so oder so ähnlich verwendet werden kann, aber nicht muss.

Zudem ist ja bekannt, dass im Bildungs- und Teilhabepaket durchaus Leistungen und auch finanzielle Hilfen enthalten sind, die in die ähnliche Richtung gehen. Da geht es um 10 Euro monatlich, die kumuliert für die Teilhabe verausgabt werden können - das betrifft Sportvereine, aber auch andere Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe -, und es geht um die Erstattung von Klassenfahrten. Mehrtägige Klassenfahrten werden im Rahmen des Arbeitslosengeldes II voll erstattet. Dazu gibt es nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auch zusätzlich die Möglichkeit, für eintägige Klassenfahrten eine Unterstützung zu erhalten beziehungsweise sie erstattet zu bekommen.

Das heißt, es gibt auch von Bundesseite im Rahmen des ganzen Komplexes Arbeitslosengeld II/Grundsicherung schon Vorkehrungen dafür, dass an Urlaubsfahrten teilgenommen werden kann, dass diese zum Existenzminimum gehörende Position finanziert ist und dass es daran nicht scheitert.

Es ist an der Stelle natürlich auch darauf zu verweisen, dass der Vorschlag eines 500-Euro-Gutscheins an sich noch reichlich unausgegoren ist, um es einmal ganz zurückhaltend auszudrücken. Es finden sich ja auch schon einige Kommentierungen dazu, zum Beispiel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der sofort fordert: Nein, das Geld muss direkt in die Jugendeinrichtung fließen und auf keinen Fall per Gutschein.

Die Fragen sind: Wer soll das genau bekommen? Wer soll das administrieren? Gilt das eigentlich nur für organisierte Fahrten? Was ist mit den Kindern, die nur an den Strand fahren? Wenn das nicht in Form einer organisierten Jugendfahrt stattfindet, ist es dann auch wert, das zu unterstützen? Das sind alles noch ungeklärte Fragen, die mit dem Vorschlag erst einmal nicht näher erläutert wurden. Von daher ist auch eine gewisse Vorsicht angebracht.

Frage: Ich würde gerne das Gesundheitsministerium und vielleicht auch das Auswärtige Amt etwas fragen. Ich las etwas von einem Verdachtsfall von Ebola bei einem Deutschen in Liberia. Gibt es in einem der beiden Ministerien irgendwelche Erkenntnisse dazu, womöglich auch Erkenntnisse, wie damit umgegangen wird, ob an eine etwaige Rückführung des Patienten nach Deutschland und Ähnliches gedacht ist?

Klaus: Ich kann Ihnen keine Angaben zu dieser Person machen; das ist dem BMG auch gar nicht möglich. Wenn, dann müsste das über das AA, über die Botschaft gehen und nicht über das BMG.

Nach meinem Kenntnisstand - das entnehme ich aber auch nur den Berichten - ist noch gar nicht klar, ob das ein Ebola-Patient ist. Es wird vom Verdachtsfall gesprochen. Die Ergebnisse sollen in den nächsten zwei Tagen vorliegen und das bleibt abzuwarten. Zunächst ist nur bekannt, dass es ein Malaria-Patient ist, was ich der Berichterstattung entnehme. Über weitere Details müsste das AA verfügen.

Fischer: Hatten Sie nach Ruanda gefragt?

Zusatz: Ich hatte Liberia gelesen.

Fischer: Ich glaube, der Fall spielt sich derzeit in Ruanda ab. Es handelt sich um jemanden, der nach Presseinformationen zuvor in Liberia war. Es ist so, dass die deutsche Botschaft sich derzeit vor Ort in Ruanda mit Nachdruck um Aufklärung des Sachverhalts bemüht. Ich glaube, bevor wir das nicht abschießend getan haben, wäre es spekulativ, mich dazu weiter einzulassen. Momentan steht die Sachstandsermittlung im Vordergrund.

Zusatzfrage: Sie sprechen beide von Medienberichten. Gibt es irgendwelche ureigenen Erkenntnisse in Ihren Häusern, dass es diesen Fall überhaupt gegeben hat oder stützen Sie sich auch nur auf Medienberichte?

Fischer: Es ist so, dass die deutsche Botschaft vor Ort in Ruanda aktiv ist und sich in der Tat um die Aufklärung des Sachverhalts bemüht, wobei viele Dinge in dem Zusammenhang unklar sind, zum Beispiel ob es sich tatsächlich um einen deutschen Staatsangehörigen handelt und solcherlei Dinge. Die Botschaft ist, wie gesagt, dran und bemüht sich, so schnell wie möglich belastbare Informationen zu erhalten, auf deren Grundlage wir dann weitersehen werden.

Klaus: Ich kann das ergänzen: Das ist ein komplettes Netzwerk, ein Zusammenspiel, in diesem Fall auch mit dem Auswärtigen Amt und gegebenenfalls mit anderen Stellen, um dann, wenn es erforderlich ist, weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. Da ist auch das Robert Koch-Institut als Behörde im Geschäftsbereich des BMG als nationales Referenzzentrum zu beteiligen. Aber im Moment ist erst einmal zu klären, um welche Personen es sich handelt und ob es tatsächlich ein Ebola-Fall ist, wie dies in den Medien dargestellt ist.

Frage: Hat die US-Botschaft bereits einen neuen Intelligence Liaison Officer benannt? Die Frage an das Innen- und an das Justizministerium, die sich daran anschließt, ist, ob es mittlerweile irgendwelche Reaktionen auf die Fragenkataloge des vergangenen Jahres gibt.

Neymanns: Nach unserer Kenntnis hat die amerikanische Seite noch keinen Nachfolger benannt.

Rülke: Mir ist keine Beantwortung bekannt. Wir mahnen eine Beantwortung der Fragenkataloge von Frau Leutheusser-Scharrenberger regelmäßig an. Bislang sind die Antworten auf die Fragen bei uns nicht eingegangen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium: Es geht um den Bericht in der "Süddeutschen Zeitung" über möglicherweise bedenkliche Stoffe in bunten Papierservietten, Papptellern usw. Die Frage: Wie problematisch sind diese Stoffe aus Ihrer Sicht, und was will das Landwirtschaftsministerium dagegen unternehmen?

Fronczak: Technisch befasst sich unser Haus im Moment mit der 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung. Einfacher gesagt ist das die Druckfarbenverordnung. Wenn Sie in Ihren Kühlschrank, in Ihren Spind schauen, werden Sie viele Lebensmittelverpackungen sehen. Das sind Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beispielsweise wenn Sie gestern ein Familienfest hatten und ein Stück Kuchen mitbekommen haben, das vielleicht auf einem Pappteller lag oder in eine Serviette eingepackt wurde. So etwas ist das. Sie müssen das aber nicht wegschmeißen, das vorab gesagt.

Es geht darum, die möglichen Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen können, zu minimieren. In der Vergangenheit gab es bei den zuständigen Länderbehörden wiederholt Untersuchungen, die Überschreitungen von Höchstgehalten festgestellt haben, die von Druckfarben herrühren.

Daher wird jetzt im Zuge dieser ministeriellen Verordnung, die dann der Kommission zur Notifizierung weitergeleitet wird, eine Positivliste der Stoffe entwickelt, die in derartigen Druckfarben enthalten sein dürfen. Im Umkehrschluss heißt das: Die Produkte und Farben, die Stoffe enthalten, die nicht getestet sind, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen können, sind künftig für derartige Produkte nicht mehr erlaubt. Ob es dann weniger bunt zugeht, wird sich am Ende zeigen. Die Wirtschaft ist frühzeitig in diese Verordnung eingebunden worden. Entscheidend ist, dass die Gesundheitsgefahren so weit wie möglich reduziert und minimiert werden.

Vielleicht noch ein Hinweis: Druckfarben sind das eine. Im Zuge der Untersuchungen der Länder sind auch immer wieder erhöhte Mineralölwerte in Verpackungen, gerade solchen, die aus Papier und Recyclingpapier hergestellt wurden, festgestellt worden. Auch das ist zurzeit in Bearbeitung in unserem Haus. Auch dort wird es Grenzwerte geben. Sofern diese überschritten sind, sind dann derartige Produkte nicht mehr für Lebensmittelverpackungen oder - jetzt komme ich wieder zum Beginn zurück - Lebensmittelbedarfsgegenstände erlaubt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium zum freien WLAN: Wann wird die Novelle des entsprechenden Telemediengesetzes durch das Haus kommen? Die spannende Frage: Wie ist denn die Haftungsfrage für die Unternehmen, die Betreiber von Gaststätten etc. geklärt?

Braams: Zunächst einmal der Hinweis: Dieser Auftrag ist im Koalitionsvertrag enthalten und wird derzeit ausgearbeitet. Wir sind da noch in der internen Abstimmung zwischen den Ressorts, sodass ich jetzt noch keinen konkreten Zeitplan nennen kann, wann der Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Im Moment gibt es noch eine abschließende Meinungsbildung. Inhaltlich ist dies eine Änderung des jetzigen 8 des Telemediengesetzes, der Rechtssicherheit für Fälle der Störerhaftung schaffen soll. Dazu gab es bisher eine richterliche Rechtsprechung, die für einige Rechtsunsicherheiten gesorgt hat. Jetzt soll eine Verbesserung geschaffen werden, damit die Zugangsanbieter - Stichwort "Hotels" und "Gaststätten" - vor eine rechtssichere Lösung gestellt werden. Aber ich bitte um Verständnis, dass die Meinungsbildung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Erst in einem nächsten Schritt würden die Ressortversendung und Abstimmung erfolgen.

Zusatzfrage: Ist das möglicherweise auch ein Thema für das Justizministerium?

Rülke: Ja, das ist ein Thema für uns. Aber bei der Bundesregierung ist das Wirtschaftsministerium federführend. Ich habe den Ausführungen der Kollegin nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Da ist beispielsweise für Betreiber von dem Stichwort "zumutbare Pflicht" die Rede. Könnten Sie genauer beschreiben, was man sich darunter vorstellen muss?

Braams: Das kann ich derzeit noch nicht beschreiben; denn die Frage, die Sie ansprechen, befindet sich derzeit noch in der Meinungsbildung zwischen den Ressorts.

Frage: Nur damit ich das richtig verstehe: Sie sagen, momentan gebe es noch kein Datum, an dem Sie damit ins Kabinett gehen wollen. Aber Sie prüfen momentan, ob Sie den 8 TMG ändern wollen, und zwar in Bezug darauf, dass das Haftungsprivileg, das derzeit für Provider besteht, auch auf weitere Kreise ausgedehnt werden könnte. Sie zählen zu diesen Kreisen in erster Linie wirtschaftliche Betreiber von offenen WLAN-Zugängen und meinen damit keine Veränderung beim Betrieb geöffneter privater WLANs. Ist das so?

Braams: So konkret kenne ich die Entwürfe dazu nicht.

Zusatz: Es geht um ein altes BGH-Urteil. Deswegen frage ich.

Braams: Deswegen kann ich das nicht beantworten. Aber der Auftrag im Koalitionsvertrag ist vorhanden, die Rechtssicherheit zu schaffen und genau die Frage der Störerhaftung zu klären, die bisher richterliche Rechtsfortbildung war. Die konkreten Inhalte gibt es, sobald der Entwurf vorliegt und die Meinungsbildung abgeschlossen ist.

Frage: Ich habe eine Frage zur Zahl der Flüchtlinge, die aus Frankreich in das Saarland einreisen. Bestätigen Sie diese Information des "SPIEGEL"? Über welche Lösungen wird die Bundesregierung mit der französischen Regierung diskutieren?

Neymanns: Mir ist jetzt keine konkrete Zahl bekannt. Ich weiß auch nicht, ob in der "SPIEGEL"-Berichterstattung eine konkrete Zahl genannt wird. Aber im ersten Halbjahr 2014 hat die Bundespolizei im Grenzabschnitt zu Frankreich in der Tat einen erheblichen Anstieg von unerlaubten Reisen verzeichnet. Insbesondere werden dabei die Schnellzüge, also der ICE und der TGV, zwischen Deutschland und Frankreich genutzt. Etwa zwei Drittel aller Feststellungen der Bundespolizei erfolgen auf dem Verkehrsweg Schiene. Wir stehen in ständigem Kontakt mit den französischen Behörden, um entsprechende Maßnahmen zu initiieren. Auch polizeilich wird auf vertrauensvoller Ebene zusammengearbeitet, um diesem Phänomen zu begegnen, zum Beispiel mit gemeinsamen Streifen oder auch mit grenzüberschreitenden Einsätzen. Man muss aber dazusagen: Das ist kein speziell deutsch-französisches Phänomen, sondern das ist insgesamt ein europäisches Phänomen der illegalen Binnenmigration. Das ist nichts Besonderes zwischen Deutschland und Frankreich. Der in dem "SPIEGEL"-Artikel genannte Anstieg ist exemplarisch für das, was man an vielen innereuropäischen Grenzen sieht. - So viel dazu.

Es ist klar - ich habe es schon gesagt -, dass wir mit den französischen Behörden zusammenarbeiten. Es ist auch klar, dass zunächst einmal das deutsche Innenministerium mit dem französischen Innenministerium weiter berät, wie man diesem Phänomen begegnen kann.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 11. August 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/08/2014-08-11-regpk.html;jsessionid=15BBDC9C2BC9D988F4F6780B8E725B1F.s2t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2014