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PRESSEKONFERENZ/1090: Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2015 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23. Oktober 2015
Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2015

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Treffen von Staats- und Regierungschefs in Brüssel zur Westbalkan-Flüchtlingsroute, China-Reise, Bürgerdialog "Gut leben in Deutschland", Empfang des honduranischen Staatspräsidenten, European Round Table in Paris, Bundeskabinett), Arbeitsbesuch des Bundesverkehrsministers in den USA, Flüchtlings- und Asylpolitik, Rüstungsexporte nach Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate, Manipulation von Abgastests bei der Kfz-Typzulassung, Code-Share-Genehmigungen für Air Berlin und Etihad, ärztliche Notfallportale im Internet, Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu zum Holocaust, Pläne der neuen kanadischen Regierung bezüglich der Beendigung der Beteiligung an Luftangriffen gegen den IS

Sprecher: SRS'in Wirtz, Susteck (BMVI), Dimroth (BMI), Zimmermann (BMJV), Alemany (BMWi), Schäfer (AA), Angeli (BMG)


Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Herr Seibert hat es bereits am vergangenen Mittwoch angekündigt: Die Bundeskanzlerin wird am Sonntag, den 25. Oktober, in Brüssel an einem informellen Treffen von Staats- und Regierungschefs teilnehmen, und zwar mit den Vertretern der Staaten, die entlang und am Ende der Westbalkan-Flüchtlingsroute liegen.

Auch das hat Herr Seibert am Mittwoch schon gesagt: Kommissionspräsident Juncker hat kurzfristig zu diesem Treffen eingeladen. Teilnehmer werden neben Deutschland sein: die Staats- und Regierungschefs von Österreich, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Griechenland, Ungarn, Rumänien, Serbien, Slowenien genauso wie der Präsident des Europäischen Rates, Tusk, die derzeitige luxemburgische Ratspräsidentschaft, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Auch die Europäische Asylagentur und die Europäische Grenzschutzagentur Frontex werden bei diesem Treffen mit Vertretern vor Ort sein.

Dann wird es am Montag, den 26. Oktober, hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing zur anstehenden China-Reise der Bundeskanzlerin geben. Um 10 Uhr findet dieses Briefing statt. Sie werden von Herrn Seibert, Herrn Heusgen und Herrn Röller informiert.

Am Montag wird die Bundeskanzlerin in Nürnberg im Rahmen unseres Projekts "Gut leben in Deutschland" mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Dieser Termin findet von 13 bis 15 Uhr statt. Zu diesem Termin sind rund 60 Bürgerinnen und Bürger aus der Region eingeladen, um über das Thema Lebensqualität zu diskutieren. Ausgewählt haben die Gäste die "Nürnberger Nachrichten" genauso wie die regionalen Wirtschaftskooperationen aus Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern der Region Mittelfranken. Es wird einen Livestream geben. Sie werden diesen Termin auf unserer Internetseite www.gut-leben-in-deutschland.de verfolgen können. Mit diesem vierten Dialog der Bundeskanzlerin geht die aktive Phase des Bürgerdialogs langsam zu Ende. Am 31. Oktober sind diese Dialogveranstaltungen nach fast sieben Monaten vorbei, und dann beginnt die Auswertung. Die Auswertung und die Ergebnisse dieser Auswertung können Sie dann auf unserer Internetseite verfolgen.

Am Dienstag, den 27. Oktober, wird die Bundeskanzlerin den honduranischen Staatspräsidenten, Herrn Juan Orlando Hernández, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt dieses Gesprächs stehen die bilateralen Beziehungen, Entwicklungskooperationen und die Lage in der Region. Um 13.15 Uhr wird es dann eine gemeinsame Pressebegegnung im Bundeskanzleramt geben.

Am Dienstag, den 27. Oktober, wird die Bundeskanzlerin nach Paris zum European Round Table fliegen. Das Treffen mit dem französischen Präsidenten und dem Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, im Élysée-Palast findet um 17 Uhr statt. Bei diesem Treffen werden die Beteiligten Exponate besichtigen, die die Digitalisierung der Industrie verdeutlichen. Um 17.30 Uhr wird eine Ansprache der Bundeskanzlerin, des französischen Präsidenten und des Präsidenten der EU-Kommission bei der bilateralen deutsch-französischen Konferenz folgen. Gegen 18.45 Uhr wird es eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin, des französischen Präsidenten, des EU-Kommissionspräsidenten und des Vorsitzenden des European Round Table geben. Ab 19.30 Uhr wird es ein gemeinsames Essen auf Einladung des französischen Präsidenten geben.

Der Hauptfokus des Gesprächs liegt auf den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Europas Industrie und ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundeskanzlerin wird am Dienstagabend in Berlin zurückerwartet.

Zur Akkreditierung noch ein Hinweis: Die Akkreditierung läuft über das Pressereferat der deutschen Botschaft in Paris.

Am Mittwochmorgen wird die Bundeskanzlerin zunächst im Kabinett sein, das wie gewöhnlich um 9.30 Uhr stattfindet.

Dann wird die Bundeskanzlerin Richtung China aufbrechen. Sie wird dort ihren Besuch von Mittwoch, den 28., bis Freitag, den 30. Oktober, abhalten. Vielleicht einige einzelne Punkte zu diesem Besuch. Wie gesagt, weitere Details hören Sie am Montag in dem Briefing. Aber zu dem Programm einige Hinweise:

Am 29. Oktober wird die Bundeskanzlerin mit militärischen Ehren durch den chinesischen Ministerpräsidenten empfangen. Anschließend gibt es ein Gespräch, in dem es um eine Bestandsaufnahme der deutsch-chinesischen Beziehungen und um die weitere Umsetzung des umfassenden bilateralen Aktionsrahmens gehen wird. Um 11.30 Uhr wird es eine Pressekonferenz der Regierungschefs geben.

Am Nachmittag sind dann folgende Veranstaltungspunkte geplant: Zum einen wird die Bundeskanzlerin eine Ansprache vor den Teilnehmern des Bergedorfer Gesprächskreises halten. Zum anderen wird es ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Nationalen Volkskongresses, Zhang Dejiang, geben.

Am frühen Abend wird die Bundeskanzlerin dann eine Unterredung mit dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping haben. Darauf folgt ein Abendessen im Staatsgästehaus.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin nach Hefei weiterfliegen. Das ist die Hauptstadt der Provinz Anhui. Ministerpräsident Li wird die Bundeskanzlerin in seine Heimatprovinz begleiten. Dort wird die Bundeskanzlerin eine Bauernfamilie und danach eine Dorfschule besuchen.

Am Nachmittag dieses Tages werden beide Regierungschefs an der Sitzung des Deutsch-Chinesischen Beratenden Wirtschaftsausschusses teilnehmen.

Zum Abschluss dieses Besuchs hat der chinesische Ministerpräsident Li die Bundeskanzlerin noch einmal zum Abendessen eingeladen.

So viel zu der Woche der Kanzlerin.

Vorsitzender Wefers: Jetzt gibt es noch eine Ankündigung des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bitte schön.

Susteck: Vielen Dank. - Auch ich möchte noch eine Terminankündigung machen. Der Bundesverkehrsminister wird am kommenden Montag zu einem fünftägigen Arbeitsbesuch in die USA aufbrechen. Themen sind die Digitalisierung, unter anderem der Breitbandausbau sowie das automatisierte und vernetzte Fahren. Hinzu gekommen ist aus aktuellem Anlass noch das Thema Volkswagen.

Ich darf Ihnen kurz die Stationen der Reise skizzieren. Der Bundesverkehrsminister wird zunächst in Washington D.C. ein Gespräch mit seinem US-Amtskollegen führen, dem US-Minister für Transport, Anthony Foxx, sowie Gespräche mit der US-Umweltbehörde EPA. Anschließend wird der Minister nach Detroit weiterreisen und dort unter anderem das Testgelände "M City" der Universität Michigan besuchen. Das ist ein Termin, bei dem es um das automatisierte und vernetzte Fahren geht. Die dritte Station der Reise werden San Francisco und das Silicon Valley sein. Dort sind unter anderem ein Besuch des Google Campus, ein Besuch des BMW Research Lab sowie ein Gespräch mit dem CEO von Cisco Systems geplant.

Hierbei handelt es sich, wie gesagt, um einen Arbeitsbesuch. Pressetermine werden gegebenenfalls anlassbezogen stattfinden. Wir werden wie üblich darüber informieren. - Vielen Dank.

Frage: Frau Wirtz, ich habe eine Frage zu dem Gipfel. Sie hatten aufgezählt, wer alles eingeladen ist. Hätte sich die Bundesregierung eigentlich gewünscht, dass auch noch andere betroffene Länder - wie zum Beispiel Schweden oder Finnland - eingeladen werden? Denn mit Deutschland ist ja eines der Länder eingeladen worden, die einen Großteil der Flüchtlinge aufnehmen, die über die Balkan-Route kommen. Aber dasselbe gilt ja eigentlich auch für Schweden und Finnland, die so eine Art Verbündete in der Frage sind, dass man diesen Zustrom möglicherweise etwas begrenzen könnte.

SRS'in Wirtz: Über das Thema Flüchtlinge ist in der Tat auch schon in der Vergangenheit bei den anderen Europäischen Räten und dann in der gesamten Besetzung gesprochen worden. In der jetzigen Situation war es vordringlich, dass man - wie soll man sagen? - die Westbalkan-Route noch einmal enger in den Blick nimmt und dass man auf dieser Route entlang schaut: Welche Staaten sind betroffen, und welche Staaten können was beitragen?

Die Bundeskanzlerin hat durchaus ein solches Treffen angeregt, und das kommt jetzt zustande. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, um dort weitere Aspekte zu bearbeiten, was aber natürlich nicht ausschließt, dass man bei den nächsten Treffen wieder mit allen gemeinsam über diese Fragen spricht.

Insofern ist es gut, dass dieses Treffen jetzt in dieser Besetzung stattfindet. Das heißt aber auch, dass man natürlich auch mit den anderen Staaten auf verschiedenen Ebenen in Kontakt ist.

Zusatzfrage: Was unterscheidet Deutschland von Schweden außer der Größe, dass Deutschland einen direkten Beitrag leisten kann, dass Deutschland verantwortlich für die Sogwirkung für Flüchtlinge ist, oder was ist der Unterschied?

SRS'in Wirtz: Es ist ja schon so, dass Deutschland auf dieser Westbalkan-Route direktes Zielland vieler Flüchtlinge ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Initiative ergriffen, zu versuchen, in Bezug auf die Situation, die sich dort in vielen einzelnen Ländern darstellt und die auch humanitär sehr schwierig ist, so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen.

Frage: Herr Dimroth, gibt es denn im Moment Zahlen, die Sie uns sagen wollen, dazu, wie viele Menschen gerade über die Grenze kommen? Hat sich das in den letzten Wochen verändert?

Und noch eine zweite Frage: Wie ist denn gerade die Stimmung an den Grenzübergängen? Ist das Business as usual, oder ist das überspitzt gesagt, immer noch Ausnahmezustand?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Wie im Rahmen dieser Veranstaltung schon mehrfach ausgeführt, veröffentlichen wir keine Tageszahlen. Die Zahlen, die da bei den Kolleginnen und Kollegen, vor allem aufseiten der Länder, generiert werden, sind Zahlen, die dazu dienen sollen, die Verteilung in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel gerecht zu ermöglichen. Sie enthalten aber nach unserer Kenntnis auch Mehrfachnennungen und sind insofern keine belastbare Grundlage, um ein Gesamtbild zu zeichnen.

Daher veröffentlichen wir - wie Sie wissen - turnusgemäß die Asylantragszahlen, bei denen wir aber wegen der großen Dynamik ebenfalls davon ausgehen müssen, dass sie nicht das Gesamtbild abbilden. Denn viele Menschen, die zu uns kommen, stellen erst nach einer geraumen Zeit tatsächlich auch einen Asylantrag. Weiterhin veröffentlichen wir ebenfalls turnusgemäß die sogenannten EASY-Zahlen, also die Zahlen derjenigen, die erstmalig in dem Asylverfahrenssystem registriert sind. Diese liegen aus den genannten Gründen deutlich über den Zahlen der Asylanträge, weil aufgrund der hohen Zahl der Menschen, die derzeit zu uns kommen, eine zeitliche Verzögerung zwischen Erstregistrierung und tatsächlicher Asylantragstellung liegt. Tageszahlen, die wie gesagt, ausschließlich der gerechten Verteilung zwischen den Bundesländern dienen, sind keine valide Grundlage und werden daher von uns auch nicht veröffentlicht.

Zu der Stimmungslage an der Grenze kann ich nur sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei diese Aufgabe mit erheblichem Personalaufwand jetzt seit geraumer Zeit wahrnehmen. Ich würde mich einer Wertung, wie Sie sie vorgenommen haben, weder anschließen, noch möchte ich sie dementieren. Ausnahmezustand - rein rechtlich ist es ein Ausnahmezustand, denn nach dem Schengener Grenzkodex ist eine andere Regel vorgesehen. Aber was die Situation und die Stimmung vor Ort angeht, würde ich sagen: Es ist eine angespannte Stimmung aufgrund der Belastung für die Kolleginnen und Kollegen, aber ich würde nicht von einem Ausnahmezustand sprechen wollen.

Frage: Täusche ich mich, oder ist es bei der Veröffentlichung der Asylgesetzgebungsveränderungen besonders schnell gegangen? Denn irgendwie sind alle davon ausgegangen, dass es der 01. November sein wird, und jetzt werden sie schon ab morgen in Kraft treten. Oder sind wir alle nur einer Illusion erlegen; haben wir uns da permanent selbst falsch über den 01. November informiert?

Dimroth: Ehrlich gesagt ist das Verfahren mit Abschluss der Befassung der beiden Gesetzgebungskammern aus Sicht der Regierung abgeschlossen. Danach - wie Sie wissen - bedarf es der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und dann einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Darauf hat die Bundesregierung nur sehr bedingt Einfluss. Da in den wesentlichen Bestandteilen dieses Gesetzes die Inkrafttretensregelung lautet: "nach dem Tag der Verkündung", wäre das, wenn heute die Verkündung stattfindet - wovon wir jetzt ausgehen -, schon morgen. Damit finden die wesentlichen Regelungen schon ab Morgen Anwendung. Aber noch einmal: Der letzte Teil des Verfahrens unterliegt nicht unmittelbar der Einflussnahme der Bundesregierung.

Frage: Herr Dimroth, zu diesem Gesetzespaket eine Lernfrage: Wenn ein Flüchtling zwei Monate und 29 Tage in einem Erstaufnahmelager war, und heute ist die Änderung schon in Kraft, muss er jetzt noch drei Monate länger dort bleiben, oder kann er jetzt übermorgen raus?

Dimroth: Die Regelung ist eine Kann-Regelung, es ist also keine zwingende Regelung, die vorsieht, dass jeder Asylbewerber fortan sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben muss, wie es teilweise durchaus rezipiert wurde. In der Koalition vereinbartes Ziel ist - wie Sie wissen - ohnehin, die Verfahrensdauer auf Sicht auf drei Monate zu verkürzen. Dann würde sich diese Frage nicht stellen. Diese Regelung soll für die Einzelfälle gelten, wenn aus Verwaltungsgründen, verwaltungsgerichtlichen Gründen oder beispielsweise wegen besonderer Schwierigkeiten des Einzelfalls die Betroffenen auch länger in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen. Für sie wird diese rechtliche Grundlage geschaffen. Diese Regelung gilt dann mit Inkrafttreten des Gesetzes.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an Frau Wirtz und Sie, Herr Dimroth: Hat sich die Koalition, die Regierung, schon geeinigt, was mit den Transitzonen sein soll? Gibt es da schon eine innerliche Entscheidung der Regierung? Und können Sie noch einmal sagen, warum Transitzonen keine Internierungslager sind?

SRS'in Wirtz: Ich kann inhaltlich dazu beitragen, indem ich Ihnen sage, dass nach wie vor Gespräche innerhalb der Bundesregierung stattfinden, um eine Einigung in Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie zu finden.

Und die Unterstellung, die Sie in Ihrer Frage vorgenommen haben, kann ich natürlich so nicht teilen. Um bewerten zu können, wie dieses Landgrenzverfahren ausgestaltet wird, müssen wir zunächst einmal den Gesetzesvorschlag abwarten, der dann von den beteiligten Ressorts vorgelegt werden wird. Vorher kann man nicht bewerten, wie dieses konkrete Verfahren ausgestaltet wird.

Frage: Ich würde einfach gern noch einmal nachfragen, ich brauche es auch nicht ganz präzise: War es jetzt besonderes schnell, auch wenn Sie keinen Einfluss darauf haben, oder nicht?

Dimroth: Das war besonders schnell, und das ist im Ergebnis auch begrüßenswert, weil wir ja ein großes Interesse daran haben, dass diese Regelungen möglichst schnell greifen, um die von der Bundesregierung intendierten Zwecke dann auch wirksam werden zu lassen. Ich habe jetzt keine Statistik im Kopf, wie die Verfahren sonst laufen, aber nicht nur nach meinem Eindruck, sondern das steht fest, ist das insgesamt ein sehr zügiges Verfahren, in das sich alle Beteiligten sehr konstruktiv und mit Hochdruck eingebracht haben, sowohl aufseiten der Regierung als auch im parlamentarischen Verfahren. Nach meinem Eindruck ist die letzte Phase des Verfahrens, die ich eingangs beschrieben habe, auch eher schneller abgelaufen, als das sonst üblich ist, ja.

Frage: Zur Frage gerade war, warum Transitzonen keine Internierungslager sind. Ich wollte nicht wissen, ob Sie das so sehen, sondern warum es keine sind. Frau Zimmermann, Herr Maas hat ja gesagt, dass die Transitzonen mit ihm auf keinen Fall kommen werden. Ist denn davon auszugehen, dass er wieder wie bei der Vorratsdatenspeicherung umfallen wird?

SRS'in Wirtz: Ich glaube, ich kann über meine Antwort hinaus nichts weiter beisteuern, was zur Klärung beiträgt.

Dimroth: Wie Sie wissen ist es nach unserer Auffassung hier oben nicht unsere Aufgabe, sozusagen Ihre Begriffsspielchen mitzuspielen. Wenn Ihr Wort dafür "Internierungslager" ist, dann kann ich Ihnen das schlecht verbieten. Es ist aus unserer Sicht schlichtweg unzutreffend, nach dem was als Vorschlag auf dem Tisch liegt. Das ist Ihnen bekannt.

Zusatzfrage: Ja, aber warum?

Dimroth: Noch einmal: Ich habe wirklich keine Lust, mich jedes Mal an von Ihnen in den Raum geworfenen Begriffen abzuarbeiten. Wenn das Ihr Begriff ist, dann mag ich das zur Kenntnis nehmen und tue das hiermit, aber es ist nicht meine Aufgabe, jedes Mal dieses Pingpongspiel mit Ihnen zu spielen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Zimmermann: Ich würde dazu auch gern noch etwas sagen. Anknüpfend an das, was Herr Dimroth gerade gesagt hat: Wenn Sie hier schon mit Begrifflichkeiten spielen, dann verwenden Sie bitte auch die richtigen Begriffe. Der Minister hat wiederholt gesagt, dass es mit ihm Haftzonen nicht geben werde. Das hat er zuletzt auch in einem großen Interview am vergangen Samstag gesagt, insofern halten Sie sich bitte auch an das, was der Minister sagt. Im Übrigen möchte ich natürlich ganz vehement Ihrer Unterstellung entgegentreten, dass der Minister mit dem vorgelegten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten in irgendeiner Weise umgefallen wäre.

Zusatzfrage: Die Frage war: Bei VDS ist er umgefallen und bei den Transitzonen, bei den Haftzonen, hat er ja versprochen, es nicht zu tun. Warum kann die Öffentlichkeit davon ausgehen, dass er das nicht tun wird? Die Frage an Frau Zimmermann war, warum wir bei Herrn Maas diesmal davon ausgehen können, dass er sich an sein Versprechen halten wird?

Zimmermann: Ich finde Ihre Unterstellung ziemlich neben der Spur. Minister Maas hat wiederholt betont, dass es Haftzonen mit ihm nicht geben wird. Nun warten Sie doch erst einmal ab, was die Regierung am Ende vorlegt, bevor Sie hier in irgendeiner Weise Behauptungen aufstellen, die so nicht zutreffen.

Vorsitzender Wefers: Das nächste Thema sind die Panzerlieferungen. Dazu gab es Fragen.

Frage: Ich würde zunächst gern von Frau Wirtz wissen, warum das Panzergeschäft mit Katar nach den bisherigen politischen Grundsätzen in Ordnung ist.

Und vom Bundeswirtschaftsminister würde ich gern wissen: Ist er für oder gegen dieses Geschäft gewesen?

SRS'in Wirtz: Sie sprechen die Frage Waffenlieferung an Katar an, eine Entscheidung, die im Jahr 2013 ergangen ist und jetzt noch einmal auf der Tagesordnung steht, weil es jetzt um die Ausfuhr geht. Es ist so, dass die Bundesregierung - und hier kann ich dem Fall für das Bundeskanzleramt und für die Bundeskanzlerin sprechen - diese Entscheidung in der damaligen Situation für vertretbar gehalten hat und sich das bis heute nicht geändert hat. Sie hält diese Lieferungen nach wie vor für vertretbar. Nach Einschätzung des Bundeskanzleramts ist eine solche Lieferung vertretbar.

Dazu muss man sich sicherlich die Rolle Katars auch in der Region vor Augen führen, beispielsweise in Bezug auf den Jemen. Da ist es so, dass Katar ausdrücklich keine Lieferungen von Kampfausrüstung vornimmt und auch die Situation in Form von Lieferungen von humanitären Hilfsgütern durchaus unterstützt. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Einschätzung der Lage in der Region ist nach Einschätzung des Bundeskanzleramtes durchaus vertretbar, diese Lieferungen, die eben 2013 ursprünglich genehmigt worden sind, jetzt wie geplant durchzuführen.

Zusatzfrage: Kann ich da noch einmal kurz nachfragen? Heißt das grundsätzlich, wenn das einmal beschlossen worden ist, kann man das nicht mehr canceln? Und ist mit Blick auf Katar nicht von Relevanz, dass die Kataris durchaus Soldaten im Jemen haben und dass die Kataris auch im Syrienkonflikt eine zum Teil zumindest unheilvolle Rolle spielen? Also, man kann nicht sagen, dass sich das Land nicht mitten in einer Krisenregion befindet.

SRS'in Wirtz: Zunächst noch einmal: Was den Mechanismus anbelangt, würde ich gern die Kollegin Alemany bitten, sozusagen für Sie den Mechanismus noch einmal aufzuschließen. Richtig ist, dass es zunächst einmal eine ursprüngliche Entscheidung gibt und dann, bevor die Ausfuhrgenehmigung erteilt wird, noch einmal eine Komplementärgenehmigung, die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erfolgt. Zu den Mechanismen kann bestimmt Frau Alemany noch einmal etwas sagen. Abgesehen davon kann ich nur noch einmal betonen, dass man natürlich bei solchen Lieferentscheidungen die Situation insgesamt in den Blick nehmen muss und dass nach Abwägung aller Umstände das Kanzleramt auch im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen Länder und Regionen zu dem Schluss kommt, dass eine solche Lieferung vertretbar ist.

Alemany: Sie hatten gefragt, wie der Minister dazu steht. Ich kann da auf eine sehr öffentliche Rede von ihm verweisen, die er in einer politischen Stiftung vor einigen Wochen zur Rüstungspolitik und seinen Rahmenbedingungen, der deutschen Rüstungsexportkontrolle, gehalten hat. Er hat da und seither auch sehr häufig öffentlich deutlich gemacht, dass er Panzerlieferungen gerade in diese arabische Region für problematisch hält. Daran hat sich natürlich nichts geändert. Wie Frau Wirtz zu Recht schon erläutert hat, geht es in dem Fall, den Sie jetzt ansprechen, Panzerlieferungen nach Katar, um eine Genehmigung, die bereits 2013 erfolgt ist. Es geht um einen sehr hohen Vertragswert.

Vielleicht kann ich zur Erklärung, wie solche Kriegswaffengenehmigungen laufen, noch etwas ergänzen. Grundsätzlich wird nach den Kriegswaffenkontrollgesetz zuerst eine Genehmigung für den Export, eine sogenannte KWK-Genehmigung, fällig. Und zum Ausliefern wird nachlaufend noch eine AWG-Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erforderlich. Es ist so, dass die AWG-Genehmigung verbindlich ist, wenn vorher die KWK-Genehmigung erteilt wurde. Dahinter stehen verschiedene rechtliche Gründe. Würde man das anders machen, wären auch Schadensersatzforderungen damit verbunden. Das macht man zur Rechtssicherheit des Unternehmens so.

Noch einmal: Die Haltung des Ministers, was restriktive Rüstungsexportkontrollen angeht, ist klar. Er hat seit Beginn seiner Amtszeit sehr viel für die Vermehrung von Transparenz, was Rüstungskontrollen angeht, getan. Es gibt einen neuen Zwischenbericht zusätzlich zum Jahresbericht, der bereits halbjährlich informiert. Vor Kurzem wurde der auch im Kabinett abgesegnet. Es wurden verschiedene restriktive Maßnahmen eingeführt. Ich nenne hier die Post-Shipment-Kontrollen oder die neuen Kleinwaffengrundsätze. Sie sehen also, dem Minister ist wichtig, damit wirklich verantwortungsvoll und restriktiv umzugehen. Momentan haben wir das restriktivste Exportkontrollregime, das wir jemals hatten. Zu dem System KWK und nachlaufende Annexe, also AWG-Genehmigungen: Dieses System gibt es seit 1961.

Zusatzfrage: In diesem speziellen Fall heißt das, Herr Gabriel fand es auch richtig, bei dem AWG jetzt auch zuzustimmen?

Und zweitens: Heißt das, wenn ein Auftrag nur groß genug ist und lange genug dauert, dann muss der einmal beschlossen sein, und dann wird man wegen jedweder Schadensersatzklagen grundsätzlich zustimmen müssen, auch wenn das Land dann plötzlich tatsächlich in einer Krise steckt?

Alemany: Nein, das kann ich verneinen. Sie erinnern sich vielleicht an den Fall Gefechtsübungszentrum für Russland. Es hängt nicht von Schadensersatzansprüchen oder der Höhe ab. Der Minister hat schon sehr häufig deutlich gemacht, dass Rüstungsexportkontrollen der Regierung kein Mittel für Wirtschaftspolitik, sondern eher ein außenpolitisches Instrument ist. So gesehen mag der Eindruck, der sich Ihnen aufdrängt, dass wirtschaftliche Erwägungen den Ausschlag geben, täuschen. Es ist tatsächlich so, dass er auch diese Lieferungen, diese nachfolgende AWG-Genehmigung, angesichts der Veränderungen problematisch eingestuft hat, die sich zwischenzeitlich in Katar ergeben haben. Das wurde noch einmal innerhalb der Bundesregierung mit den beteiligten Partnern geprüft. Insgesamt kam man dann bei dieser Überprüfung als Ergebnis zu der Einschätzung, dass diese Genehmigung nicht widerrufen werden kann.

Frage: Zu dem, was Sie gerade zuletzt gesagt haben, Frau Alemany: Hat Sigmar Gabriel versucht, die Ausfuhr der Panzer, über die wir reden, im letzten Moment noch zu stoppen, ja oder nein?

Und eine Frage an das Auswärtige Amt: Herr Gabriel hat ja in dieser Rede, die angesprochen wurde, nicht nur gesagt, dass diese Lieferungen problematisch sind, sondern dass sie sich nicht rechtfertigen lassen. Ich würde ganz gern wissen, ob das Auswärtige Amt dieser Einschätzung zustimmt.

Alemany: Zu Ihrer ersten Frage: Wie ich schon erwähnt hatte, hat das BMWI eine erneute Prüfung angestoßen.

Schäfer: Ich kenne die mir vorgehaltenen Äußerungen des Wirtschaftsministers nicht. Es ist auch als Sprecher des Auswärtigen Amtes nicht meine Aufgabe die Äußerungen, die Sie mir da vorhalten, zu kommentieren.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Entscheidung, so wie sie jetzt getroffen worden ist, aus unserer Sicht okay ist, wenn wir sicherstellen können - und da sind wir ziemlich zuversichtlich, dass das gelingen wird -, dass diese Waffen nicht in den aktuellen Kampfhandlungen, etwas im Jemen, zum Einsatz kommen können oder zum Einsatz kommen werden. Der Kollege hatte eben gerade nach dem Begriff "Krise" und der Beteiligung Katars daran, gefragt. Frau Wirtz hat darauf bereits einige Sätze geantwortet. Ich würde vielleicht ergänzen wollen, dass Katar Teil der internationalen Koalition gegen ISIS ist. Das stimmt. In diesem Zusammenhang ist es auch - soweit wir wissen - bereit, Luftangriffe zu fliegen, allerdings nicht, wie Sie angedeutet haben über Syrien, sondern wenn, dann nur über dem Irak. Darüber hinaus ist Katar Teil einer Koalition von arabischen Staaten und Golfmonarchien, die sich militärisch an dem Konflikt im Jemen beteiligen. Katar hat aber von Anfang bis zum heutigen Tag nicht aktiv an Kampfhandlungen im Jemen oder mit dem Jemen beteiligt, sondern die Beteiligung von Katar beschränkt sich auf Grenzsicherung, logistische Dienstleistungen und Ähnliches.

Mit Katar ist im Hinblick auf die jetzt von uns hier besprochene Frage natürlich das Gespräch gesucht worden. Und wir sind sehr zuversichtlich, dass das, was ich Ihnen jetzt sage, nicht nur für die Zukunft gilt, sondern auch förmlich mitgeteilt werden kann, dass nämlich ein Einsatz der in Rede stehenden Waffen weder politisch beabsichtigt, noch militärisch sinnvoll oder gar technisch möglich sei.

Den letzten Punkt mit der technischen Möglichkeit würde ich Ihnen gern noch erläutern wollen. So ein Panzer ist ja nicht wie ein Kühlschrank, wo man den Stecker in die Steckdose steckt, oder wie ein Auto, wo man den Zündschlüssel reinsteckt und dreht, und schon läuft das Gerät. Sondern das sind hochdifferenzierte Produkte, die ein optimales Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine erforderlich machen. Es wird Jahre brauchen, bevor dieses Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine mit diesen Geräten in einer Weise möglich und getestet ist und die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen erfolgt sind, sodass es noch sehr lange dauern wird, bevor diese Geräte jemals technisch auch tatsächlich militärisch zum Einsatz kommen können. Das bedeutet dann auch - das lässt sich alles nicht vorhersehen, und ich möchte dazu auch keine Prognose abgeben, aber es spricht doch sehr viel dafür -, dass die mögliche voll optimale Inbetriebnahme dieser Geräte nicht mehr zu einem Zeitpunkt erfolgen wird oder kann, in dem der Jemen-Konflikt noch in der Weise ausgetragen wird, wie wir das in den letzten Tagen und auch heute noch erleben. Wenn das der Fall wäre, dann glaube ich guten Gewissens sagen zu können, dann hätten wir wahrscheinlich ganz andere Sorgen. Denn das wäre eine unglaubliche humanitäre, politische und soziale Katastrophe für den Jemen, wenn diese Militärhandlungen und auch die innerjemenitischen und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen noch über so viele Jahre weitergehen.

Frage: Kurzer Zusatz: Wie muss ich mir denn diese förmliche Zusicherung, dass die Panzer nicht im Jemen eingesetzt werden, vorstellen?

Schäfer: Indem ein dafür legitimierte, mit Prokura versehener Vertreter der Regierung von Katar das der Bundesregierung so mitteilt und übermittelt.

Frage: Herr Schäfer, ich würde da auch gern noch einmal ansetzen. Der Minister war ja gerade in der Region. Wie ist denn die Einschätzung im Auswärtigen Amt? Erschweren derartige Lieferungen die diplomatische Arbeit vor Ort?

Und zweitens möchte ich gern noch einmal wissen, ob das Auswärtige Amt die Möglichkeit gehabt hätte, diesen Vorgang, diese Lieferung, zu stoppen?

Schäfer: Ich fange mit Ihrer letzten Frage an. Ich lese ja nun das eine oder andere in einer großen deutschen Tageszeitung. Von mir jedenfalls werden Sie keine Informationen über regierungsinterne, zwischen Ressorts ausgetragene, Gespräche bekommen. Das gehört nicht in die Zeitung, sondern was sich gehört, ist, dass die Bundesregierung nach außen wie eine Stimme auftritt und dieses für die Bundesregierung kommuniziert wird. Deshalb möchte ich mich an dieser Art von Gesprächen nicht beteiligen. Im Übrigen hat die Kollegin aus dem Wirtschaftsministerium, uns gerade schon die Sachlage sehr zutreffend und ausführlich beschrieben.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich glaube es ist ein bisschen zu sehr schwarz-weiß, erschwert oder nicht erschwert. Dass deutsche Rüstungsprodukte nicht nur in der Region, aber auch in der Region, über die wir jetzt sprechen, auf Interesse stoßen, ganz offensichtlich, weil sie auf einem Markt als attraktiv gelten, ist ein Faktum. Dass wir es mit einer Region zu tun haben, in der nicht nur die Kraft des Wortes, sondern auch die Macht der eingesetzten Waffen gilt, ist auch ein Faktum. Deshalb möchte ich Ihre Frage nicht mit erschwert oder nicht erschwert beantworten, sondern damit: Die deutsche Rüstungsexportpolitik ist Teil unserer gesamtkohärenten Außenpolitik gegenüber dieser Region. Und wir müssen uns mit diesen Fragen einfach deshalb auseinandersetzen, weil die Staaten, mit denen wir Beziehungen unterhalten, mit denen wir uns etwa in der Syrienkrise, im Irak, im Jemen, gemeinsam darum bemühen wollen, friedliche Lösungen zu erzielen, weil sich diese Staaten hier und da immer mal wieder für deutsche Rüstungsgüter interessieren, sodass wir dem Thema ja diplomatisch überhaupt nicht ausweichen können. Deshalb stellen wir uns diesem Thema genau auf der Grundlage, die die Kollegin aus dem Wirtschaftsministerium dargelegt hat, nämlich der einschlägigen de utschen und europäischen Regelungen, auf der Grundlage einer politischen Übereinkunft innerhalb der Bundesregierung, dass unsere Rüstungsexportpolitik sehr restriktiv ist, dass sie in jedem Einzelfall sehr genau abwägt, wie wir uns positionieren. Das geschieht selbstverständlich in guter und enger Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts und natürlich auch mit dem Bundeskanzleramt.

Zusatzfrage: Ohne jetzt den Streit zwischen Ressorts aufzuarbeiten, was nicht meine Absicht war, will ich einfach verstehen, wie der Ablauf ist. Frau Alemany, vielleicht können Sie mir das noch einmal sagen. Habe ich das richtig verstanden, dass das Auswärtige Amt nach Außenwirtschaftsgesichtspunkten eigentlich eine solche Lieferung durch ein Veto hätte stoppen können?

Alemany: Nein. Ich habe vorhin schon erklärt, wie der Ablauf ist. Der Ablauf ist so, dass eine KWK-Genehmigung gilt. Dazu gibt es eine nachlaufende AWG-Genehmigung, bevor dieses Rüstungsgut exportiert werden darf. Vor dieser Genehmigung wurde noch einmal angeregt und innerhalb der Bundesregierung entschieden, dass das Ergebnis ist, keine Genehmigung zu widerrufen, sprich die AWG-Genehmigung zu erteilen.

Schäfer: Da möchte ich aber noch einmal ausdrücklich sagen: Das ist eine Entscheidung, die nicht ein Ressort getroffen hat, sondern das ist eine Entscheidung, die die Bundesregierung getroffen hat.

Frage: Frau Alemany, wenn ich den Minister richtig verstanden habe, hat er ja gesagt, aus seiner Sicht lasse sich diese Lieferung nicht rechtfertigen. Warum ist es dann nicht den Schadenersatz wert, diese Lieferung nicht durchzuführen.

Herr Schäfer, Sie sagten ja gerade, dass Sie sich haben zusichern lassen, dass die damit nicht Krieg führen werden. Am Mittwoch hat uns Herr Dünow doch gesagt, wenn Deutschland Kriegswaffen exportiert und an Staaten gibt, dann dürfen die damit auch Krieg führen. Warum sollte sich Katar also daran nicht halten? Das ist doch völlig unlogisch.

Alemany: Zu Ihrer ersten Frage: Da muss ich bei Ihnen erst einmal die Frage relativieren. Der Minister hat sich so ausgedrückt: Besonders für diese Region halte er Panzerlieferungen für problematisch. Wie Sie wissen, betrachten wir innerhalb der Bundesregierung jede einzelne Lieferung jeden einzelnen Landes zu der derzeitigen aktuellen politischen Lage in diesem Land immer sehr sorgfältig.

Zusatzfrage: Das war ja nicht die Frage. Die Frage war: Warum war es dieser Schadenersatz nicht wert, diese Lieferung zu stoppen.

Alemany: Damit implizieren Sie ja, dass es an der Höhe des Schadenersatzes gelegen hätte. Das habe ich bereits erklärt, dass es nicht am Schadenersatz liegt. Es ist nur rechtlich so: Wenn die Bundesregierung eine Genehmigung erteilt, gibt es Schadenersatzansprüche, wenn man diese widerruft.

Zusatzfrage: Und das war die Frage, das hätte es ihm ja Wert sein können.

Alemany: Sie müssen ja verschiedene Aspekte in die Betrachtung mit einbeziehen, nicht nur Schadenersatz, sondern auch die rechtliche Lage und vieles andere mehr.

Schäfer: Ich habe das eben schon gesagt. Ich wiederhole das gern noch einmal. Wir haben den Eindruck und auch Anzeichen dafür - den Satz wiederhole ich dann noch einmal -, dass auch aus katarischer Sicht ein Einsatz der in Rede stehenden Geräte weder politisch beabsichtigt noch militärisch zweckmäßig oder technisch möglich wäre. Und wenn das so ist, weiß ich nicht, weshalb Sie es für unlogisch halten, dass so etwas erklärt werden kann. Also ich kann Ihre Zweifel an der Logik in dieser Weise nicht nachvollziehen.

Frage: Herr Schäfer, Ihr Minister war vor kaum einer Woche in der Region. Er hat wiederholt auch seine Sorgen im Hinblick auf die Situation in der Region ausgedrückt, speziell zwischen dem Iran und den arabischen, den persischen Golfstaaten. Glauben Sie, dass diese Waffenverkäufe deeskalierend wirken könnten? Diese Frage ist jetzt nicht zynisch gemeint.

Schäfer: Sie haben recht, dass die Lage in der Region und die vielen Konflikte, mit denen wir da zu tun haben, um die sich die deutsche Außenpolitik auch aktiv kümmert, etwa ausweislich der Reise des Außenministers in den Mittleren Osten in den vergangenen Tagen, uns mit Sorge erfüllt. Mit all den Instrumenten, die wir zur Hand haben, werden wir im Zusammenwirken mit unseren Partnern alles dafür tun, diese verschiedenen Konflikte einzuhegen und zu deeskalieren. Das war genau die politische Absicht der Gespräche und der daraus resultierenden öffentlichen Äußerungen des Außenministers gestern nach seinen Gesprächen mit der Hohen Beauftragten der Europäischen Union, dem amerikanischen Außenminister und auch mit dem israelischen Ministerpräsidenten. Es ist völlig selbstverständlich, dass alles, was die Bundesregierung tut, nicht dem Ziel dient oder dienen soll, irgendwo Öl ins Feuer zu gießen oder militärische Konflikte anzuheizen.

Frage: Ich würde gern noch einmal die Frage beantwortet bekommen, nämlich ob Herr Gabriel hätte schlicht Nein sagen können, oder ob er das nicht konnte. Hat er ein Vetorecht, oder hat er keins? Kann er Nein sagen, hätte er das verhindern können, oder kann er das einfach nicht, weil das Kollektiv entscheidet?

Alemany: Das ist eine Entscheidung der Bundesregierung, der beteiligten Ressorts, nicht allein eine des BMWI.

Zusatzfrage: Das heißt, er kann gar nicht Nein sagen.

Alemany: Es ist so, wie ich es gerade sagte.

Frage: Ich freue mich über die weitgehende Transparenz, die bei diesen Panzerlieferungen herrscht, weil wir am Mittwoch bei einer ähnlichen Frage nach den Emiraten die Antwort bekommen haben, dass wir Einzelgenehmigungen in der Regierungspressekonferenz nicht besprechen. Ich wollte fragen, ob diese Praxis jetzt grundsätzlich geändert wird, denn dann könnte man auch die Fragen, die wir am Mittwoch hatten noch einmal stellen.

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich vielleicht etwas sagen. Frau Alemany kann gern noch einmal verstärken. Es ist natürlich so, dass es dabei bleibt, dass die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates in der Tat in der Regel geheim getroffen werden, dass es verschiedene Instrumentarien gibt, auch neue Instrumentarien, für die sich der Bundeswirtschaftsminister eingesetzt hat, um eine größere Transparenz in diese Fragen zu bringen. Aber trotzdem gilt nach wie vor der Grundsatz, dass nicht über jedes einzelne Geschäft und über jede einzelne Entscheidung hier direkt nach der Entscheidungsfindung Bericht erstattet wird und sozusagen die internen Entscheidungsvorgänge transparent dargelegt werden.

Alemany: Das ist in der Tat genau so. Alle Lieferungen zu einzelnen Ländern - Sie wissen, wie lang und wie dick der Rüstungsexportbericht ist - haben wir hier nicht immer parat. Das ist aber alles online verfügbar.

Frage: Frau Alemany, gab es in diesem konkreten Fall schon die Androhung von Schadenersatzansprüchen durch den Hersteller für den Fall, dass die zweite Genehmigung nicht ausgesprochen wird?

Alemany: Das ist eine hypothetische Frage.

Zusatzfrage: Nein, das ist keine hypothetische Frage.

Alemany: Mir ist so etwas nicht bekannt.

Frage: Ich möchte gern noch einmal die Frage von Mittwoch aufwerfen. Die Maschinenpistolen für die Vereinigten Arabischen Emirate: Gilt da das Gleiche wir für die Panzerlieferungen? Die Emirate sind ja im Jemen auch engagiert.

Alemany: Was genau meinen Sie mit "gilt da das Gleiche"?

Zusatzfrage: Wird das auch nicht gestoppt?

Alemany: Ich verstehe die Frage nicht.

Zusatzfrage: Die Maschinenpistolenlieferung an die Vereinigten Arabischen Emirate, die 3 000 Maschinenpistolen, die da hingehen sollen, wird das gestoppt, oder werden die geliefert?

Alemany: Also, ich weiß nur, nach Saudi-Arabien wurden keine Panzer geliefert und keine Lieferungen von G-36-Gewehren oder sonstige Kleinwaffen genehmigt.

Zusatzfrage: Ich spreche nicht von Saudi-Arabien, sondern von den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Alemany: Ach so, da müsste ich einmal kurz die Länder durchgehen. Wenn Sie vielleicht eine andere Frage dazwischen nehmen, vielleicht finde ich die VAE.

Frage: Herr Schäfer, Frau Alemany hat ja gesagt, dass die Waffenexporte ein außenpolitisches Instrument der Bundesregierung sind. Was würde denn für ein außenpolitischer Schaden für Deutschland auf dem Spiel stehen, wenn man keine Waffen mehr in diese Krisenregionen exportieren würde? Können Sie das einmal erläutern?

Schäfer: Ja: Die internen Erwägungsgründe für die Entscheidung der Bundesregierung müssen wir hier jetzt nicht ausbreiten. Aber ich stehe natürlich zu Ihrer Frage Rede und Antwort. Noch einmal: Zu internen Beratungen der Bundesregierung sind wir hier nicht auskunftspflichtig. Hier ist in der Tat - Frau Wirtz hat das ausgeführt - unter der Vorgängerbundesregierung ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen einem deutschen Unternehmen und einem ausländischen Empfänger abgeschlossen worden. Dieser Vertrag ist von der damaligen Bundesregierung genehmigt worden, und damit sind vertragliche Verpflichtungen entstanden und wirksam geworden, die es jetzt für das Unternehmen einzuhalten gilt. Einer der Aspekte, die dabei eine Rolle spielen, ist natürlich die Frage der Vertragstreue deutscher Unternehmen. Das muss man in Rede stellen, und das hat auch mit Außenpolitik zu tun, weil auch zur Außenpolitik die Frage gehört, welchen Ruf deutsche Unternehmen in der Region genießen, welche Chancen für deutsche Unternehmen bei der unglaublichen dynamischen Entwicklung der Golfmonarchien bestehen.

Ich wiederhole ansonsten das, was ich und was bereits die Kollegin gesagt haben: Es bleibt ohne Wenn und Aber bei der der Politik der Bundesregierung, Rüstungsexporte extrem restriktiv zu genehmigen. Wir kümmern uns um jeden Einzelfall und wägen in jedem Einzelfall anhand der Natur des Produktes, seinen technischen, politischen und militärischen Einsatzmöglichkeiten und sich in allen anderen Kriterien, die in den Beziehungen zu den beteiligten Staaten, der Lage in der Region und anderen Aspekten niederschlagen, ab. Ich kann Ihnen nur versichern, dass das für jeden einzelnen Fall in der Gegenwart und auch in der Zukunft gilt. Da macht es sich niemand leicht. Allein die Debatte, die wir hier jetzt führen, und die Antworten, die wir auf die von Ihnen gestellten Fragen geben, geben Ihnen einen lebhaften Eindruck davon, dass es sich wirklich niemand leicht macht, diese Entscheidungen zu treffen. Hier kommt eben noch erschwerend hinzu, dass in einer völlig anderen politischen Konstellation Grundsatzentscheidungen getroffen worden sind, die nicht ohne einen politischen oder sonstigen Preis wieder aufhebbar sind.

Alemany: Die Information zu dem Thema "Pistolen nach VAE" werde ich Ihnen nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Die Deutsche Umwelthilfe hat in der vergangenen Woche auf einem Schweizer Prüfstand der Berner Fachhochschule einen Opel Zafira auf Stickoxidemissionen usw. getestet. Bei diesem Test, der geringfügig vom Normtest abgewichen ist, sind bis zu 17-fach erhöhte NOX-Werte festgestellt worden. Meine Frage: Überrascht das Verkehrsministerium das Ergebnis dieses Tests? Sie haben ja auch eigene Tests angekündigt. Haben Sie den Opel Zafira da auch getestet, oder wollen Sie dieses Modell auch testen?

Susteck: Vielen Dank für die Frage. - Dass es eine Diskrepanz zwischen Labortests auf der Rolle, die derzeit nach europäischem Recht durchgeführt werden, und Tests beispielsweise auf der Straße oder auch unter anderen Versuchsanordnungen gibt, das ist bekannt. Deswegen arbeitet die Bundesregierung auf europäischer Ebene bereits seit 2011 daran, dass wir die Prüfverfahren weiterentwickeln, also dass wir die sogenannten Real Driving Emissions berücksichtigen, die dann auch real darüber Auskunft geben, wie hoch der Schadstoffausstoß jeweils ist. Diese Verhandlungen laufen.

Der Bundesverkehrsminister hat das Thema RDE auch auf dem vergangenen EU-Rat der Verkehrsminister in Luxemburg auf die Tagesordnung gesetzt und dabei noch einmal öffentlich seine volle Unterstützung der Arbeiten auf E U-Ebene zugesichert. Die Bundesregierung setzt sich, sobald der Zeitplan für die Einführung dieser RDE-Tests feststeht, für eine schnelle Umsetzung ein.

Zu Ihrer zweiten Frage nach den Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes kann ich Ihnen sagen, dass das KBA derzeit verschiedene Prüfdienste in Deutschland beauftragt hat, Nachprüfungen bei Dieselmodellen durchzuführen. Diese Nachprüfungen werden derzeit bei einer zweistelligen Zahl von Dieselmodellen durchgeführt. Dabei handelt es sich sowohl um nationale als auch um internationale Volumenhersteller. Sie können davon ausgehen, dass Opel ein solcher Volumenhersteller ist. Die Nachprüfungen laufen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Wir werden die Ergebnisse vorlegen, sobald wir sie haben.

Zusatzfrage: Bei diesem Test wurde das Auto im Grunde genommen einfach auf den Prüfstand gefahren. Statt mit zwei Reifen hat man es dann mit vier Reifen bewegt, und plötzlich sind die Abgaswerte explodiert. Gibt es dafür aus der Sicht des Verkehrsministeriums noch eine andere Erklärung, als dass auch da eine Manipulation stattgefunden hat?

Susteck: Ich kann mich jetzt nicht zu dieser speziellen Versuchsanordnung äußern, weil ich sie nicht kenne und wir uns da auf die Angaben der Deutschen Umwelthilfe verlassen müssen, die ich auch nur aus den Medienberichten entnehme.

Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe: Wir haben derzeit ein Prüfverfahren, das der europäischen Rechtslage entspricht, das sich in unzureichender Weise mit den Realemissionen deckt. Deshalb wird seit 2011 daran gearbeitet, dieses Prüfverfahren weiterzuentwickeln. Diese Arbeiten laufen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass wir dort schnell zu Ergebnissen kommen.

Frage: Zu VW und zu der angekündigten Reise des Verkehrsministers: Sie haben erwähnt, dass er sich mit der Umweltbehörde und seinem amerikanischen Kollegen treffen wird. Können Sie uns bitte auch sagen, was das Ziel der Unterredung ist? Wird er dafür werben, dass zum Beispiel Schadenersatzforderungen gegen VW nicht so hoch ausfallen, wie von dem Konzern befürchtet? Drängt er auf eine schnellere, noch radikalere Aufklärung, vor allem in den USA? Können Sie das bitte etwas erläutern?

Susteck: Es handelt sich hier um Arbeitsgespräche, die der Bundesverkehrsminister in der kommenden Woche mit Herrn Foxx, seinem Amtskollegen, in den USA führen wird, auch mit der EPA, wie ich es vorgestellt habe. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diesen Gesprächen nicht vorgreifen kann. Sollte es dort Neuigkeiten geben, die presserelevant sind, dann werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Zusatzfrage: Ich darf dann noch einmal anders fragen: Ist denn der Minister beziehungsweise das Verkehrsministerium besorgt, dass zu hohe Schadenersatzklagen in den USA auf den Konzern zurollen?

Susteck: Das ist eine Frage, die Sie an das Unternehmen richten müssen. Wir tun alles dafür, um von deutscher Seite mit den Aktivitäten des Kraftfahrt-Bundesamtes, mit der Untersuchungskommission, die unser Haus eingesetzt hat, diese in Rede stehenden Manipulationen aufzuklären. Mit den Fragen des Schadenersatzes sprechen Sie jetzt einen Bereich des Strafrechts an. Da sehe ich jetzt nicht den Bezug unseres Hauses, diese Fragen zu klären.

Frage: Sie hatten gerade angesprochen, dass Sie jetzt mehrere Dutzend Dieselmodelle testen lassen. Finden diese Tests nach den üblichen Methoden statt, die, wie Sie es eben angesprochen haben, auf europäischer Ebene zugelassen sind, oder machen Sie es so wie die Kalifornier, dass Sie quasi auch abweichend davon testen?

Susteck: Ich muss Sie da korrigieren. Ich habe gesagt: Eine höhere zweistellige Zahl an Dieselmodellen von nationalen und internationalen Volumenherstellern wird jetzt getestet. Das sind sehr umfangreiche Tests. Zu Ihrer Frage: Die gehen über das hinaus, was europäische Gesetzeslage ist. Nach europäischem Recht wird ja auf der Rolle, also im Labor, getestet. Die Tests, die das Kraftfahrt-Bundesamt jetzt über verschiedene unabhängige Prüfdienste durchführen lässt, sind sowohl Tests im Labor auf der sogenannten Rolle als auch Tests im Realbetrieb auf der Straße.

Zusatzfrage: Sind die Hersteller da mit einbezogen, oder machen Sie das komplett unabhängig?

Susteck: Wir machen das in dem Verfahren, wie ich es eben beschrieben habe. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat unabhängige Prüfdienste beauftragt, diese Tests durchzuführen. Die Ergebnisse wird das Kraftfahrt-Bundesamt dann auswerten. Wir werden sie vorstellen, sobald diese Ergebnisse vorliegen.

Frage: Ist bereits eine Entscheidung zu den Code-Share-Genehmigungen für Air Berlin in Verbindung mit Etihad gefallen? Denn die Zeit drängt ja. Am Sonntag wird auf den Winterflugplan umgestellt.

Susteck: Vielen Dank auch für diese Frage. - Hier gilt der Sachstand, den wir bereits am Mittwoch mitgeteilt haben. Die Gespräche mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zu Code-Share-Flügen, die über den zwischenstaatlich vereinbarten Rahmen hinaus durchgeführt werden sollen, sind bisher ohne Ergebnis verlaufen. Den Anstrengungen der Bundesregierung, eine luftverkehrsrechtlich tragfähige Lösung zu finden, haben sich die VAE verweigert. Die Rechtslage ist und bleibt eindeutig. Der Vertrag über die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VAE erlaubt nicht alle der von Etihad beantragten Code-Share-Flüge. Die Bundesregierung ist weiterhin offen für Gespräche mit den VAE. Das ist der Sachstand, der am Mittwoch galt, und der gilt auch heute.

Zusatzfrage: Was passiert denn mit Air Berlin? Ist Verkehrsminister Dobrindt bereit, die Pleite von Air Berlin in Kauf zu nehmen, um rechtlich sauber zu arbeiten? Es gibt ja den Brandbrief zum Beispiel der Betriebsräte, die massiv davor warnen, dass Air Berlin die Pleite droht. Es gibt auch den Brief des Bundeswirtschaftsministers an seinen Kollegen Dobrindt, in dieser Entscheidung doch eine Ausnahme zu erteilen.

Susteck: Zu dem Brief des Bundeswirtschaftsministers kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser Brief auf die vergangene Woche datiert und dass die entsprechenden Inhalte und Anliegen des BMWi auch unsererseits mit eingeflossen sind in die Gespräche mit den VAE, die in dieser Woche noch stattgefunden haben. Insofern sehe ich da keinen Dissens.

Ihre erste Frage ist eine hypothetische Frage, die sich derzeit nicht stellt.

Frage: Dann würde ich dieselbe Frage noch einmal an das Wirtschaftsministerium richten. Ist denn der Wirtschaftsminister zufrieden mit dem Vorgehen des Verkehrsministers und überzeugt von dieser klaren rechtlichen Lage, die Dobrindt anscheinend sieht, oder gibt es die Forderung von Herrn Gabriel, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird oder eine Erteilung dieser Code-Sharing-Agreements erfolgt?

Alemany: Wie Sie wissen, ist es gute Praxis, das Verhalten und Arbeitsgebaren oder die Arbeitsweise anderer Kabinettsmitglieder nicht zu bewerten. Warum sollten wir heute davon eine Ausnahme machen?

In der Tat kann ich bestätigen: Es gibt einen Brief vom 16. Oktober, in dem der Minister um die Findung einer einvernehmlichen Lösung bittet.

Zusatzfrage: Nachdem jetzt das Verkehrsministerium zu dem Schluss gekommen ist, dass das nicht möglich ist, weil es keine ausreichenden Angebote aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt, was wäre die jetzige Position von Herrn Gabriel?

Alemany: Dann haben Sie jetzt aus den Aussagen des Kollegen etwas anderes herausgelesen als ich. Für uns kann ich nur sagen: Wir wünschen uns eine einvernehmliche Lösung. So, wie ich es verstanden habe, gibt es ja Gespräche.

Frage: Noch einmal eine Frage an den Sprecher von Verkehrsminister Dobrindt: Erwarten Sie denn, dass man bis Sonntag eine Einigung erzielen wird? Es klang ja eher nicht so. Es klang bei Ihnen in dieser Aussage eher pessimistisch.

Susteck: Was ich persönlich erwarte, ist an dieser Stelle unerheblich. Es gilt der Sachstand, den ich Ihnen geschildert habe.

Zusatzfrage: Was erwartet denn der Minister?

Susteck: Ich kann mich da nur wiederholen.

Zusatzfrage: Der Minister erwartet also nichts?

Susteck: Ich habe Ihnen den Sachstand der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt geschildert. Es gibt noch keine Entscheidung.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es gibt ja diese Thematik von Notfallportalen, die überwiegend am Wochenende genutzt werden, und den Ärzten, insbesondere in Ostdeutschland, die Vorbehalte haben, weil sie auch finanzielle Einbußen nach sich ziehen. Wie bewerten Sie diese Problematik?

Angeli: Vielen Dank für die Frage. - Lassen Sie mich vielleicht grundsätzlich ein paar Worte zum Sinn von Portalpraxen sagen. Es gehört ja zum gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, also der niedergelassenen Ärzte, die gute Versorgung von Patientinnen und Patienten auch in sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen, also einen ärztlichen Notdienst vorzuhalten. Da Patientinnen und Patienten aber oftmals direkt ins Krankenhaus gehen und nicht erst beim niedergelassenen Arzt Hilfe suchen, nehmen die Krankenhäuser in großem Umfang an der Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten teil.

Deshalb haben wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz gesetzlich festgeschrieben, dass niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser künftig bei der Notfallversorgung enger zusammenarbeiten müssen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz haben wir diesen Auftrag der Zusammenarbeit konkretisiert. Das heißt, die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zur Sicherstellung des Notfalldienstes entweder vertragsärztliche Notdienstpraxen, sogenannte Portalpraxen, in oder an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbeziehen. Das führt dazu, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag, also ihren Versorgungsauftrag, der gesetzlich festgeschrieben ist, besser wahrnehmen können. Dies führt dazu, dass die Patienten an die richtige Stelle weitergeleitet werden, je nachdem, wie ihr Fall aussieht. Das entlastet die Krankenhäuser, und das verbessert auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Wir haben im Krankenhausstrukturgesetz auch festgeschrieben, dass Krankenhäuser, weil sie sich eben in großem Umfang an der Notfallversorgung beteiligen, künftig einen Zuschlag bekommen. Krankenhäuser, die sich in großem Umfang beteiligen, werden finanziell bessergestellt als Krankenhäuser, die das in kleinerem Umfang oder gar nicht tun.

Zusatzfrage: Aus der Ärzteschaft kommt der Vorschlag, eine Art Notfallgebühr - da ist die Rede von 10 Euro - zu erheben, weil es offenbar nach deren Statistiken auch eine Reihe von Fällen gibt, in denen es sich um Lappalien handelt. Um da einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, soll eine Gebühr eingeführt werden.

Angeli: Genau dafür, damit Patienten für ihren Fall die richtige Anlaufstelle finden, sind gerade die Portalpraxen, die ich Ihnen beschrieben habe, gedacht, nämlich damit Patienten dorthin geleitet werden, wo sie am besten behandelt werden, entweder zu einem niedergelassenen Arzt oder, wenn es etwas ist, wofür das Krankenhaus zuständig sein muss, dann eben in das Krankenhaus. Das heißt, die Kassenärztlichen Vereinigungen können dann in den Krankenhäusern ihrem Versorgungsauftrag entsprechen und die Patienten auch entsprechend an die richtige Stelle weiterleiten.

Zusatzfrage: Mit Gebühr möglicherweise?

Angeli: Nein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Auftrag, auch in sprechstundenfreien Zeiten eine gute Versorgung sicherzustellen, das heißt, Patientinnen und Patienten, die einen Arzt aufsuchen, entsprechend zu behandeln. Da die Patienten oftmals direkt in das Krankenhaus gehen und oftmals gar nicht wissen, wo die Notfallpraxis des niedergelassenen Arztes ist, wohin sie sich wenden müssen, gibt es die Lösung mit den Portalpraxen, die jetzt im Krankenhausstrukturgesetz festgeschrieben ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Kanzleramt und an Herrn Schäfer zum Besuch von Herrn Netanjahu. Er ist ja nicht nur Ministerpräsident, sondern auch Außenminister. Mich würde einmal interessieren, ob sich die Kanzlerin und der Außenminister auch Zeit genommen haben, um mit Herrn Netanjahu über den Holocaust und seine wirren Legenden zu reden.

SRS'in Wirtz: Das war in der Pressekonferenz, die die Bundeskanzlerin mit dem israelischen Ministerpräsidenten zwischen den Gesprächen gegeben hat; das ist ja auch Thema. Ich denke, das, was dort gesagt wurde, ist das, was ich als Regierungssprecherin jetzt auch hier sagen kann:

Die deutsche Bundesregierung steht zu der historischen Verantwortung in Bezug auf den Holocaust. Sowohl Herr Netanjahu als auch die Bundeskanzlerin hatten bei der Pressebegegnung die Gelegenheit, sich dank Ihrer Fragen, also dank der Fragen der Kollegen, zu diesem Thema zu äußern. Insofern möchte ich dem nichts hinzufügen.

Schäfer: Aus zwei Gründen habe ich Schwierigkeiten, Ihre Frage zu beantworten. Der erste Grund ist, dass wir aus vertraulichen Gesprächen nur sehr ungern berichten, jedenfalls dann, wenn das mit dem Gesprächspartner nicht abgesprochen ist.

Der zweite Grund ist: Das Gespräch des Außenministers mit Herrn Netanjahu hat in einer ganz kleinen Runde und ohne meine persönliche Beteiligung stattgefunden. Aber ich glaube, Sie können einigermaßen sicher sein, dass angesichts der bedrohlichen Lage in der Region und insbesondere im Verhältnis zwischen Israel und den Palästinensern die gesamte Bandbreite aller unserer Sorgen und aller unserer Fragen und auch das, was die Bundeskanzlerin und der Außenminister öffentlich zu dem Thema gesagt haben, in den Gesprächen hinter den Kulissen natürlich zur Sprache gekommen ist.

Zusatzfrage: Besonders Herr Steinmeier hat ja dazu aufgerufen, kein weiteres Öl ins Feuer zu gießen und dass jetzt beide Seiten deeskalieren sollen. Da würde mich interessieren: Welche Vorstellungen hat denn die Bundesregierung von einer Deeskalation? Was können beide Seiten konkret zur Deeskalation tun? Sehen Sie diese Holocaust-Legende von Herrn Netanjahu als "Öl ins Feuer"?

Schäfer: Das, was Herr Steinmeier gestern in Anwesenheit des israelischen Ministerpräsidenten in der Öffentlichkeit gesagt hat - ich nehme an, darauf spielen Sie an -, war ein Aufruf nicht nur an die israelische, sondern auch an die palästinensische Seite und all diejenigen, die in der Region Einfluss und Verantwortung tragen. Ich glaube nicht, dass es jetzt erforderlich ist, im Detail zu spezifizieren, was er damit gemeint haben könnte. Das können Sie alle sich ja denken.

Zusatzfrage: Ich habe noch die Frage gestellt, was konkret zur Deeskalation getan werden kann.

Schäfer: Sie zwingen mich jetzt im Grunde, all das aus der Erinnerung vorzutragen, was der Außenminister gestern zu diesem Thema in den drei Pressebegegnungen, die es dazu gab, gesagt hat. Das will ich aber gar nicht tun, sondern ich verweise Sie da gerne auch auf unsere Internetseite. Ich glaube, auf der steht das sehr dezidiert, und zwar sogar im Wortlaut.

Aber im Grunde ist es so: Kurzfristig geht es darum, die anwachsende Eskalation der Worte und der Taten, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Deshalb der Aufruf vonseiten der Bundesregierung an alle Seiten, sich mit Sprache und Taten zurückzuhalten, die Verhältnismäßigkeit zu wahren, Augenmaß zu wahren sowie mit Besonnenheit und Mäßigung vorzugehen.

Langfristig - auch daraus machen wir nie einen Hehl - ist aus unserer Sicht der einzige gangbare Weg, die Verhandlungen über eine verhandelte Zweistaatenlösung wieder in Gang zu bringen. Uns sind die Schwierigkeiten bei diesem Vorgehen durchaus bewusst. Der amerikanische Außenminister John Kerry und der deutsche Außenminister waren sich gestern in ihrem Gespräch sehr einig darüber, dass es jetzt darauf ankommt, auf alle Parteien in dieser Hinsicht einzuwirken und vielleicht auch Druck auszuüben mit dem Ziel, diese Verhandlungen endlich wieder in Gang zu bringen; denn nur so - so glauben wir - besteht auf Dauer die Chance, diese immer wieder aufwallenden Wellen der Gewalt auch dauerhaft zu verhindern und auszuschließen.

Frage: In Bezug auf die neue kanadische Regierung interessiert mich: Frau Wirtz, hat die Kanzlerin dem neuen designierten kanadischen Ministerpräsidenten gratuliert?

Herr Schäfer, von Ihnen würde mich interessieren zu erfahren: Herr Trudeau hat jetzt angekündigt, dass Kanadas Beteiligung an den ISIS-Luftangriffen beendet wird. Da würde mich interessieren, ob die Bundesregierung diese Entwicklung begrüßt und/oder ob die Bundesregierung die neue kanadische Regierung dazu überreden möchte, vielleicht doch weiter zu bombardieren.

SRS'in Wirtz: Was den Glückwunsch anbelangt, so meine ich, nicht. Ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher. Ich würde das nachreichen.

Schäfer: Ja, was soll man sagen? Democracy at Work. Es ist doch schön, dass in Ländern, die in ihrem demokratischen Verständnis Deutschland nahekommen, so etwas möglich ist. Das ist ganz bestimmt auch in Deutschland möglich. So etwas ist doch toll. Ein demokratischer Machtwechsel ist genau das, was die Essenz der Demokratie ausmacht. Die kanadischen Wähler haben entschieden. So ist es eben.

Es steht uns von dieser Seite nicht an, die Entscheidungen des neuen kanadischen designierten Premierministers zu kommentieren. Das ist etwas, was im Wahlkampf von ihm angekündigt worden ist, nämlich dass er die Beteiligung der kanadischen Luftwaffe an Luftschlägen über dem Irak sofort abstellen möchte, sobald er die Wahlen gewonnen hat. Ich glaube, das hat er als eine seiner ersten Amtshandlungen dann auch gleich umgesetzt. Das nehmen wir zur Kenntnis.

Wir nehmen genauso zur Kenntnis, dass der designierte kanadische Premierminister das nicht mit der Entscheidung verbunden hat, aus der Koalition im Kampf gegen ISIS auszutreten. Wir sind ganz zuversichtlich und gewiss, dass die neue kanadische Regierung genauso engagiert, mindestens so engagiert wie die Vorgängerregierung an dem für uns alle wichtigen Kampf gegen ISIS teilhaben wird, dann eben in anderer Weise als bisher. Ich glaube, an Flugzeugen der internationalen Koalition, die über dem Irak agieren und Luftschläge durchführen, mangelt es zurzeit im Kampf gegen ISIS sicherlich nicht.

Freitag, 23. Oktober 2015

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2015
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/10/2015-10-23-regpk.html;jsessionid=E10C6A99EC1B2E1C3EC5856FB787FBD6.s2t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2015

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