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PRESSEKONFERENZ/1151: Regierungspressekonferenz vom 3. Februar 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 3. Februar 2016
Regierungspressekonferenz vom 3. Februar 2016

Themen: Kabinettssitzung (Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung, Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, Gesetzentwurf zur Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten, Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, Gesetzentwurf zur beruflichen Weiterbildung und Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung, Rechtsvereinfachungen im SGB II, Flüchtlingszuzug aus Afghanistan, Ernennung des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stabilisierungspartnerschaft Mittlerer Osten), Elektromobilität, Zika-Virus, britische EU-Reformforderungen, russische Angriffe in Syrien, Minsker Prozess, Überlegungen zur Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen, Vorwahlen zur Präsidentschaftswahl in den USA

Sprecher: StS Seibert, Chebli (AA), Dimroth (BMI), Kempe (BMFSFJ), Strater (BMVI), Weißgerber (BMF), Angeli (BMG), Lenz (BMEL)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren. Das Erste, wovon ich Ihnen berichten möchte, ist eine wichtige energiepolitische Maßnahme, die das Bundeswirtschaftsministerium heute dem Kabinett vorgelegt hat. Es geht darum, mehr Rechtssicherheit bei der Übernahme von Strom- und Gasnetzen zu schaffen. Konkret: Jedem Bewerber soll eine rechtssichere Übernahme der Netze ermöglicht werden, wenn er sich denn im Wettbewerb als der geeignetste künftige Netzbetreiber durchsetzen kann. Es geht also um ein transparentes wettbewerbliches Verfahren, um die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung durchzuführen. Insbesondere soll dabei auch die Position der Kommunen im Vergabeverfahren gestärkt werden. Dieses Gesetz setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Wir kommen zum Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Sie wissen, dass sich die Parteivorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien im November und zuletzt Ende Januar auf die Einzelheiten des sogenannten Asylpakets II verständigt haben. Um diese Beschlüsse nun umzusetzen, hat das Kabinett heute eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen, also eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes, das die Koalitionsfraktionen zur Einführung beschleunigter Asylverfahren in den Bundestag einbringen.

Da über diese ganze Materie hier schon sehr oft geredet worden ist, will ich nur einige Oberbegriffe nennen. Es geht im Wesentlichen um Regelungen zu folgenden Punkten:

- Es geht um beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen.

- Es geht um die Verschärfung der Residenzpflicht bis zum Abschluss des Asylverfahrens.

- Es geht um die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.

- Es geht darum, Abschiebungshindernisse aus vermeintlichen gesundheitlichen Gründen einzuschränken, indem wir die Anforderungen an ärztliche Atteste konkretisieren.

- Es geht um die Absenkung der monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei alleinstehenden Leistungsberechtigten sind dies 10 Euro.

Es geht also um Veränderungen im Asylgesetz, im Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz.

Ich will vielleicht einen Punkt noch anführen: Zum Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften müssen dort tätige Personen, die mit der Betreuung dieser Minderjähriger betraut sind, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Der Gesetzentwurf soll, wie ich schon gesagt habe, aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Dadurch ist ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bereits Ende Februar möglich.

Dann hat die Bundesregierung - wir sind immer noch beim Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik - heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Art. 16a Grundgesetz bestimmt werden sollen. Auch darauf hatten sich die Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien geeinigt.

Das Ziel ist, dass die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten, die in aller Regel ohne Aussicht auf Erfolg sind, schneller bearbeitet werden können, dass dadurch die Aufenthaltsdauer dieser Antragsteller in Deutschland deutlich verkürzt wird. Nur zur Erinnerung: Die bisherige Schutzquote oder die Anerkennungsquote im Jahr 2015 betrug bei algerischen Staatsbürgern 0,98 Prozent, bei Marokkanern 2,29 Prozent und bei Tunesiern 0,00 Prozent.

Bei sicheren Herkunftsstaaten ist es so, dass kraft Gesetz vermutet wird, dass ein Antragsteller aus einem solchen Land nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann dann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es ist also ganz klar: Es bleibt dabei, dass jeder Antrag nach wie vor individuell geprüft wird. In jedem Asylverfahren wird eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der der Antragsteller seine Situation in seinem Herkunftsland vortragen und gegebenenfalls seinen Anspruch auf einen Schutzstatus hier in Deutschland belegen kann.

Durch die Signalwirkung der geplanten Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ist mit einem deutlichen Rückgang der Zuzugszahlen aus diesen Staaten zu rechnen, was wiederum hier in Deutschland zu spürbaren Entlastungen bei Bund, Ländern und Kommunen zum Nutzen von Schutzsuchenden mit besseren Bleibeperspektiven führen dürfte.

Der Bundesfinanzminister hat dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt, und das Bundeskabinett hat diesen auch so beschlossen.

Die Bundesregierung will also den Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungslage fördern und vor allem im unteren und mittleren Preissegment den Bau von neuen Wohnungen anregen. Daher also jetzt der vom BMF vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Hintergrund ist die gestiegene Nachfrage in den Großstädten, in den Universitätsstädten. Hintergrund sind aber auch die steigenden Mieten und Kaufpreise überhaupt in den Ballungsgebieten.

Der Kern dieses Gesetzentwurfes ist eine befristete Sonderabschreibung - befristet auf 2016, 2017 und 2018 -, die bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellerkosten berücksichtigt. Das Gesetz ist eine Antwort auf die wachsenden Bevölkerungszahlen und auf den steigenden Wohnungsbedarf.

Die Bundesarbeits- und Sozialministerin hat heute im Kabinett zwei Themen zum Beschluss vorgelegt. Sie hat das mit den Begriffen "mehr Weiterbildung" und "weniger Bürokratie" zusammengefasst. Da es dazu schon eine Pressekonferenz der Ministerin heute gegeben hat, mache ich es kurz:

Der eine Gesetzentwurf befasst sich mit der beruflichen Weiterbildung und dem Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung. Wenn sich gering Qualifizierte beruflich weiterbilden, können sie dafür demnächst eine Prämie erhalten, und zwar 1000 beziehungsweise 1500 Euro für bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Das sieht dieser Gesetzentwurf zur beruflichen Weiterbildung vor.

Außerdem können die Arbeitsagenturen künftig die Vermittlung von Grundkompetenzen fördern, wenn das vorbreitend oder begleitend für einen beruflichen Weiterbildungsabschluss notwendig ist. Grundkompetenzen in diesem Sinne sind zum Beispiel Mathematik oder der Umgang mit IT-Techniken. Darüber hinaus können Beschäftige in kleinen und mittleren Unternehmen auch dann Zuschüsse erhalten, wenn sie sich außerhalb ihrer Arbeitszeit weiterbilden. Wie gesagt, Details dazu gab es schon von der Bundesministerin und deswegen von mir nicht so viel dazu.

Noch weniger will ich zum Thema "Rechtsvereinfachungen im Sozialgesetzbuch II" sagen. Das sind sehr viele verschieden Unterpunkte. Wenn es dazu Fragen gibt, können wir diese sicherlich beantworten. Aber zunächst würde ich hier auf die ganze lange Liste in Anbetracht der Pressekonferenz der Ministerin verzichten.

Zum Schluss der ständige Kabinettsordnungspunkt Flüchtlingslage. Auch heute hat sich das Kabinett wieder intensiv mit der Thematik Asyl und Flüchtlinge beschäftigt. Besonderer Schwerpunkt war heute der Flüchtlingszuzug aus Afghanistan. Der Bundesinnenminister berichtete über seine gerade abgeschlossene Reise nach Afghanistan. Auch der Außenminister und der Entwicklungsminister haben zu diesem Thema berichtet.

Soweit erst einmal der Bericht aus dem Kabinett.

Chebli: Das Kabinett hat heute eine weitere Maßnahme beschlossen. Wir haben die Ernennung von Botschafter Joachim Rücker zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stabilisierungspartnerschaft Mittlerer Osten beschlossen.

Die Bestellung von Botschafter Rücker zum Sonderbeauftragten ist auf ein Jahr befristet. Aufgabe des Sonderbeauftragten ist es, unser internationales Stabilisierungsengagement auszubauen und nach außen zu vertreten. Die Priorität der Aufgaben des Sonderbeauftragten wird zunächst auf Syrien und Irak konzentriert sein. Wenn man über Syrien und Irak spricht, wird man letztendlich auch die unmittelbare Nachbarschaft nicht ignorieren können.

Außenminister Steinmeier hat hierzu einen O-Ton gemacht, den ich Ihnen gerne vortragen möchte:

"Die Bundesregierung wird ihren politischen, humanitären und finanziellen Einsatz für die Region des Nahen und Mittleren Ostens in diesem Jahr massiv ausweiten. Deshalb ist die Ernennung von Botschafter Rücker zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung eine wichtige Entscheidung, um das breite, weiter wachsende und von allen Ressorts getragene Engagement Deutschlands zur Stabilisierung des Mittleren Ostens zu bündeln und zu fokussieren.

Im Zentrum der Arbeit von Botschafter Rücker werden die deutschen Beiträge zur Stabilisierung im Irak und in Syrien stehen. Aber auch die schweren Folgen der dortigen Krisen für die Nachbarstaaten wie in der Türkei, im Libanon und Jordanien werden in den Blick genommen werden. Diese Arbeit fügt sich ein in die Anstrengungen der Staatengemeinschaft, wie sie morgen auf der Londoner Flüchtlingskonferenz und seit einer Woche bei den Genfer Syrien-Verhandlungen vonstattengeht. Wir müssen alles tun, was wir können, um den Menschen in der Region wieder Perspektiven zu geben."

Der Sonderbeauftragte wird organisatorisch im Auswärtigen Amt angesiedelt, wo er mit einem Stab von Mitarbeitern aus den verschiedenen Ressorts zusammenarbeiten wird.

Frage (zur Asyl- und Flüchtlingspolitik): Herr Seibert, können Sie kurz erläutern, was Marokko, Algerien und Tunesien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten macht, aber die Türkei nicht?

StS Seibert: Bei sicheren Herkunftsstaaten wird kraft Gesetzes vermutet, wie ich gesagt habe, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. So etwas erfolgt nach einer Betrachtung der Rechtslage, der politischen Realität, der Rechtsanwendung, der allgemeinen politischen Verhältnisse in einem solchen Land. Heute hat sich das Kabinett mit diesen drei Staaten Marokko, Tunesien und Algerien befasst.

Zusatz: Das war jetzt nicht die Antwort auf meine Frage.

StS Seibert: Ich habe heute aus dem Kabinett berichtet und habe begründet, warum das Kabinett zu dem Schluss gekommen ist, Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären - natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Frage: Kann die Bundesregierung jeden beliebigen Staat zu einem sicheren Herkunftsstaat erklären?

StS Seibert: Nein. Das bedarf der Erfüllung gewisser Kriterien. Das habe ich hier versucht zu sagen. Ein Staat, in dem man vermuten muss, dass Antragsteller, dass Menschen systematisch verfolgt werden - ein Staat, in dem es beispielsweise systematische Folter gäbe -, könnte wahrscheinlich nicht zu einem sicheren Herkunftsstaat erklärt werden. Hier handelt es sich um Staaten, von denen wir glauben sagen zu können, dass dort kraft Gesetzes vermutet werden darf, dass ein Antragsteller nicht verfolgt wird. Dennoch bleibt es bei der individuellen Anhörung, der individuellen Prüfung. Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit darzulegen, warum es in seinem Fall aus seiner Sicht möglicherweise anders ist. Das wäre dann zu prüfen.

Zusatzfrage: Gab es im Kabinett oder auch außerhalb des Kabinetts - die Frage kann sich jetzt auch allgemein an die Bundesregierung richten - Überlegungen, weitere Staaten daraufhin zu überprüfen, ob dort systematische Verfolgungen vorliegen, um die Liste der sicheren Herkunftsländer zu erweitern?

StS Seibert: Wir haben die Liste sichere Herkunftsländer in den letzten Monaten erheblich erweitert. Alle Westbalkanstaaten sind mittlerweile sichere Herkunftsländer. Das hat im Übrigen auch seine Wirkung auf die Zahl der von dort Einreisenden nicht verfehlt. Das ist die Diskussion, die wir heute geführt haben. Diese Diskussion wird natürlich auch immer im Zusammenhang mit den Staaten geführt, aus denen wir besonders viele Flüchtlinge oder Asylbewerber haben.

Frage: Im Zusammenhang mit den Beschlüssen heute im Kabinett: Können Sie sagen, warum die Asylleistungen um 10 Euro abgesenkt worden sind? Entspricht das der ursprünglich geplanten Eigenbeteiligung der Asylbewerber bei Integrationskursen?

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob sich das BMI vielleicht zu den Details äußern will.

Dimroth: Vielen Dank. Die Frage kann ich schlicht mit einem Ja beantworten. Das ist das, was ursprünglich diskutiert wurde. Man hat sich jetzt für eine Pauschallösung entschieden, die genau in der Form, wie Sie sie gerade dargestellt haben, im Gesetzentwurf enthalten ist.

Zusatzfrage: Die Frage bezieht sich auf die morgige Geberkonferenz in London. Die "Rheinische Post" berichtet, dass die deutschen Leistungen für Hilfe für Flüchtlinge und Betroffene des Syrien-Krieges insgesamt in diesem Jahr bei 1,5 Milliarden Euro liegen würden. Ist die Zahl korrekt?

StS Seibert: Schön, dass Sie auf die Syrien-Konferenz ansprechen, die der Bundesregierung tatsächlich und auch der Bundeskanzlerin persönlich sehr wichtig ist. Die Bundeskanzlerin hat sich deswegen auch sehr für ihr Zustandekommen und für einen möglichst erfolgreichen Verlauf eingesetzt.

Uns alle in der Bundesregierung eint die Überzeugung, dass nicht das passieren darf, was 2015 passiert ist, nämlich dass es durch fehlende Finanzierung von Hilfsorganisationen zur Verelendung der Flüchtlinge in den Lagern in und um Syrien kam - Libanon, Jordanien - und dadurch Fluchtgründe geschaffen wurden. Wir müssen als Weltgemeinschaft verantwortlich damit umgehen. Das ist das wesentliche Ziel dieser Syrien-Geberkonferenz. Deutschland gehört schon jetzt zu den bilateral größten Geberländern. Hier handelt es sich natürlich um multilaterale Zusagen, die morgen gemacht werden sollen.

Ich möchte den konkreten Ergebnissen der Konferenz heute noch nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundesregierung ihre finanziellen Zusagen substanziell erhöhen wird. Ich werde hier aber nicht auf Zahlen eingehen. Den deutschen Beitrag wird die Bundeskanzlerin morgen in London verkünden.

Frage: Herr Seibert, Herr Dimroth, anknüpfend an die Frage des Kollegen Jung: Gab es in den vergangenen Wochen oder Monaten die Überlegung, die Türkei entsprechend so wie gerade die Maghrebstaaten einzustufen? Wenn ja, woran ist eine entsprechende Einstufung bislang gescheitert?

StS Seibert: Ich kann Ihnen nur über die Überlegungen berichten, die jetzt dazu geführt haben, dass wir Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären wollen. Das ist das, was uns beschäftigt hat, wie wir auf deutscher Ebene, auf nationaler Ebene in den letzten Monaten eben auch über Mazedonien, Kosovo und andere Staaten des Westbalkans gesprochen haben. Das erscheint uns auch vordringlich und wichtig, weil wir von dort einen erheblichen Zustrom von vielen Flüchtlingen haben.

Frage: Herr Seibert, die CSU möchte unter anderem Nigeria, Mali, Bangladesch, Indien und viele andere weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten machen. Wann können wir damit rechnen?

StS Seibert: Ich gehe hier nicht auf Parteiforderungen ein. Wenn das Thema die Bundesregierung erreicht, wenn es innerhalb der Koalitionsparteien darüber ein Gespräch gibt, dann würde ich mich wieder bei Ihnen melden oder in der Bundespressekonferenz darüber berichten. Das ist für uns jetzt nicht das Thema. Für uns ist es sehr wichtig, in Bezug auf diese drei Maghrebstaaten zu handeln, aus denen viele Menschen versuchen, nach Deutschland zu kommen, ohne hier eine reelle Bleibechance zu haben, weil sie einfach keine reellen Schutzgrund vorweisen können.

Zusatzfrage: Gibt es eine generelle Absage, vielleicht vom Innenministerium? In Nigeria gibt es Boko Haram, quasi ein ISIS-Bruder im Geiste. In Mali herrscht auch ein Bürgerkrieg. Sind das realistische Forderungen der CSU?

Dimroth: Ich habe dem, was Herr Seibert dazu gerade gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Wie Sie wissen, ist es gute Übung, dass wir hier nicht Forderungen und Äußerungen aus politischen Parteien kommentieren oder bewerten.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen von beschleunigten Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen. Was macht eine Aufnahmeeinrichtung besonders? Können Sie etwas über die geografische, die Personalausstattung oder die Qualität der Menschen sagen, die dort Entscheidungen zu treffen haben? Ab wann wird dieser besondere Status dieser Aufnahmeeinrichtung erreicht sein?

StS Seibert: Es gibt diese Einrichtungen bereits. Erding und Manching sind zwei solche Einrichtungen, in denen schon in den vergangenen Wochen sehr gute Arbeit mit beschleunigten Verfahren geleistet worden ist. Das ist das, was ich Ihnen dazu jetzt sagen kann.

Wir wollen, dass es möglich ist, eben sehr viel schneller an einem Ort bestimmte Gruppen von Asylsuchenden durch das gesamte Verfahren hindurch zu führen, weil es im Interesse Deutschlands, aber auch im Interesse dieser Menschen ist, dass sie nicht einen allzu langen Aufenthalt hier haben, wenn dieser Aufenthalt sowieso nicht zur Gewährung eines Aufenthaltstitels führen kann.

Zusatzfrage: Ihren Willen habe ich schon verstanden. Aber ich habe noch nicht verstanden, wie Sie es erreichen wollen. Sie sagen einfach: Es gibt besondere Aufnahmeeinrichtungen und wir beschleunigen damit die Verfahren. Haben Sie schon das Personal? Herr Weise hat noch Schwierigkeiten, das Personal zu bekommen, das er braucht.

StS Seibert: Das eine hat nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun.

Dimroth: Zunächst ist ja so, dass das heute ein Kabinettsbeschluss ist und wir insofern die Beratungen des Deutschen Bundestages dazu abwarten müssen. Bis das nicht abschließend geschehen ist, ist das Gesetz nicht in Kraft. Selbstverständlich laufen Vorbereitungen zur Einrichtung, respektive zum Betrieb solcher besonderen Einrichtungen. Herr Seibert hat gerade zwei bereits genannt, die dafür ausgesucht und etabliert sind.

Was Ihre Frage in Bezug auf Qualifikationsbedarf angeht, sehe ich diesen nicht, denn die Entscheider des BAMF sind grundsätzlich hinreichend qualifiziert, um solche Entscheidungen auch in einem möglichst schnellen Verfahren durchzuführen.

Was die Frage weiterer Standorte und deren Ausstattung anbetrifft, wird eine solche Entscheidung nicht ohne die dafür zuständigen Bundesländer zu treffen sein. Dafür werden jetzt Gespräche geführt, um dann gegebenenfalls zu weiteren Standortentscheidungen zu kommen.

Zusatz: Damit ist der Bundesrat im Spiel.

Dimroth: Nein, damit ist nicht der Bundesrat im Spiel, sondern mit den Bundesländern sind bilateral Gespräche zu führen, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle in einem Bundesland ein geeigneter Standort für weitere solcher Einrichtungen wäre. Das hat nichts mit einer Zustimmungsbedürftigkeit oder Ähnlichem im Gesetzgebungsprozess selbst zu tun.

Frage: Ich habe zwei Fragen zu dem Komplex.

Was die sicheren Herkunftsstaaten in spe, also die Maghrebstaaten, angeht, gab es in letzter Zeit vonseiten der Bundesregierung einige Gespräche, auch mit Vertretern jener Länder. Es gibt zumindest für Algerien seit 1994 ein Rücknahmeabkommen, das aber nicht funktioniert. Herr Seibert, Herr Dimroth, können Sie noch einmal schildern, was Sie so zuversichtlich macht, dass, wenn die Menschen aus diesen Ländern kommen und in spezielle Aufnahmeeinrichtungen geschickt werden, auch tatsächlich in ihre Länder zurückgeschickt werden können?

Hinsichtlich der speziellen Aufnahmeeinrichtungen ist geplant, dass man im besten Fall innerhalb einer Woche die Verfahren abschließen kann. Können Sie, Herr Dimroth, ein bisschen genauer schildern, wie das in einer Woche funktionieren soll, wenn man im Grunde genommen wahrscheinlich in vielen Fällen Anspruch auf Rechtshilfe, Rechtsberatung hat?

StS Seibert: Ich fange vielleicht einmal an. Sie haben völlig Recht. Es gibt eine wirkliche Intensivierung der Kontakte und der Gespräche mit diesen betroffenen Ländern. Der Ministerpräsident von Algerien, Herr Abdelmalek Sellal, war bei der Bundeskanzlerin und hat auch mit anderen Ministern Gespräche geführt. Die Bundeskanzlerin hat, wie ja schon berichtet wurde, auch mit dem marokkanischen König telefoniert.

Im Falle Algerien ist es, wie Sie beschreiben: Es gibt ein Rücknahmeabkommen, das aber noch nicht ausreichend mit Leben erfüllt ist, dessen praktische Umsetzung nicht ganz dem entspricht, worauf man sich schon einmal geeinigt hat. Das gilt es jetzt mit Leben zu erfüllen. Ich glaube, in all unseren Gesprächen machen wir unseren Partnern klar - die Bundeskanzlerin, aber auch die anderen Minister, die damit zu tun haben -, wie wichtig uns dieser Punkt ist und dass es sehr wichtig ist, dass wir dabei auch praktisch und nicht nur auf dem Papier vorankommen.

Dimroth: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war die Frage, wie es zu gewährleisten ist, dass innerhalb einer Woche solche Verfahren dann auch entschieden werden. Das Gesetz sieht dafür eine ausdrückliche Regelung vor. Es verpflichtet das Bundesamt für Migration, alles dafür zu tun, das innerhalb einer Woche zu schaffen. Wenn es innerhalb einer Woche nicht gelingt, werden diese Verfahren in Regelverfahren überführt. Der große Effektivitätsgewinn, den wir uns erhoffen, ist sozusagen auf zwei Säulen gebaut. Die eine hat Herr Seibert gerade schon genannt, dass man nämlich in diesen Einrichtungen alle am Verfahren Beteiligten bündelt, also auch die BAMF-Kollegen jeweils mit einer Außenstelle direkt an diese Einrichtungen angedockt vor Ort sind. Gleichzeitig sieht das Gesetz auch eine Verpflichtung für den jeweiligen Asylantragsteller vor, in dieser Einrichtung für den Zeitraum seines Verfahrens zu verbleiben, denn auch der Betroffene selbst ist natürlich sozusagen ein relevanter Player in dem Verfahren. Nicht ohne Grund hatten wir hier schon vielfach zur Frage der Verfahrensdauer ausgeführt, dass die insgesamt natürlich maßgeblich auch von der Frage der Personalressourcen beim BAMF abhängt, aber eben auch von der Frage, ob die Leute dezentral oder zentral untergebracht sind, was nämlich die Frage der Erreichbarkeit und der Durchführbarkeit eines möglichst straffen Verfahrens sehr stark beeinflusst.

Deswegen sind diese beiden Maßnahmen aus unserer Sicht hinreichend, um eine solche sehr stark verkürzte Verfahrensdauer hoffentlich bis nur zu einer Woche zu ermöglichen. Dieses Verfahren und diese beschriebene Frist von einer Woche umfassen selbstverständlich nur das Verwaltungsverfahren, weil Sie auch danach fragten, wie es mit dem Rechtsschutz ist. Auch das Rechtschutzverfahren soll nach unserer Auffassung möglichst beschleunigt durchgeführt werden. Es ist aber nicht von dieser Wochenfrist umfasst, sondern das beschreibt die Zeit, die das BAMF hat, um das Verwaltungsverfahren abzuschließen.

Zusatzfrage: Wenn es so ist, dass die Maghrebstaaten sichere Herkunftsstaaten sind und Menschen genau an jenen Aufnahmeeinrichtungen landen, eine Nachfragen an Herr Seibert. Die Gespräche sind offenbar sehr intensiv, wie Sie geschildert haben. Was sind denn mögliche Druckmittel, die man vielleicht in der Hinterhand hält, um tatsächlich zu gewährleisten, dass jene Länder sich auch als kooperativ erweisen, was sie ja bislang wirklich nicht gewesen sind?

StS Seibert: Ich möchte hier nicht von Druckmitteln sprechen. Es gibt eine Intensivierung der Kontakte. Es ist in unserem Interesse und - das ist unsere Überzeugung - auch im Interesse dieser Staaten, dass sie ihren Verpflichtungen, die sie schriftlich eingegangen sind, auch gerecht werden. Wir sprechen nicht über Druck sondern wir sprechen über Überzeugungen und über die Möglichkeit, Kontakte, Projekte zu intensivieren, die dann auch ein Klima schaffen, in dem das möglich ist.

Frage: Herr Dimroth, eine Nachfrage im Zusammenhang mit den 10 Euro. Warum hat man sich für diese Pauschallösung entschieden? Können Sie das erläutern?

Die zweite Frage knüpft an ein Thema von Montag an. Da ging es um verschwundene Flüchtlingskinder. Ist man in der Zwischenzeit weiter gekommen, wie die Lage in Deutschland aussieht?

Dimroth: Was Ihre erste Frage angeht, möchte ich ungern zurückschauen und über einzelne Verhandlungsstadien berichten, weil diese Verhandlungen selbstverständlich nicht nur von BMI-Interessen getragen waren - insbesondere der Punkt, den Sie ansprechen. Eine pauschale Lösung, wie jetzt vorgesehen - das können Sie vermutlich selbst erschließen -, ist selbstverständlich eine, die deutlich schlanker ist, was den bürokratischen Aufwand betrifft.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich gerne etwas sagen. Es ist ja so, dass zwischenzeitlich auch das BKA mit Zahlen operiert hat, die ja ganz erheblich sind, was die Zahl der gelisteten Vermissten dort anbetrifft. Diese Zahl, die dort genannt wird, ist insofern missverständlich, als sie immer nur eine tagesaktuelle Aufaddierung vom beim BKA zur Kenntnis gebrachten Vermisstenanzeigen enthält, aber nicht gleichzeitig auch berücksichtigen kann, wenn solche Vermisstenanzeigen sich im Nachhinein erledigt haben, weil die Betroffenen möglicherweise an anderer Stelle wieder aufgetaucht sind.

Ich würde aber gerne insgesamt zu dem Verfahren und zu der Frage, wie insbesondere Jugendamt und Obhut in diesem Prozess eine Rolle spielen, an das BMFSFJ verweisen, das Ihnen, glaube ich, etwas genauer erläutern kann, wie diese Verfahren sind und warum diese Zahl, die hier genannt ist, jedenfalls keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass es diese Zahl der Betroffenen gibt, die möglicherweise sozusagen im kriminellen Kontext gegen ihren Willen vermisst werden.

Zusatzfrage: Von welchen Zahlen gehen Sie denn aus?

Dimroth: Wir haben keine eigenen Zahlen. Das BKA spricht dazu und nennt diese Zahl. Diese Zahl ist aber an sich missverständlich. Ich würde, wie gesagt, den Kollegen des BMFSFJ bitten, einmal kurz zu den Verfahren vorzutragen. Dann wird vielleicht auch deutlicher, warum diese Zahl jedenfalls als absolute Zahl keinen hinreichenden Anhaltspunkt für die tatsächlich Situation gibt.

Kempe: Ich kann gerne ergänzen. Auch aus unserer Sicht sind diese Zahlen in diesem Kontext überaus missverständlich und auch nicht belastbar. Sie lassen jedenfalls keine Rückschlüsse darauf zu, dass die Kinder und Jugendlichen in die Hände von Schleusern oder anderen Kriminellen geraten sind.

Warum sind diese Zahlen nicht belastbar? Viele sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge reisen ohne Ausweispapiere. Das heißt also, ihre Identität ist ungeklärt. Wenn sie dann durch Deutschland reisen, kann es zu mehrfahren sogenannten Aufgriffen in Städten und so eben auch zu Vielfachzählungen kommen. In Deutschland ist die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich für die unbegleiteten Minderjährigen zuständig. Sie versorgt, betreut und beschützt sie.

Ich würde Ihnen gerne erläutern, wie das Verfahren im Einzelnen in der Praxis aussieht: Wird also ein unbegleiteter minderjährige Flüchtling zum Beispiel durch die Bundespolizei aufgegriffen, wird er an das zuständige Jugendamt übergeben und dort dann registriert. Diese Registrierung ist noch nicht einheitlich; wir arbeiten daran. Verschwindet ein Jugendlicher, dann melden die Jugendämter ihn bei der Polizei als vermisst. Wie ich eben schon angedeutet habe, ist es so, dass viele unbegleitete Minderjährige ein konkretes Ziel haben. Zum Beispiel wollen sie nach Schweden und ziehen dann sozusagen weiter und verschwinden aus der Einrichtung. Andere haben Familienangehörige in anderen deutschen Städten ausfindig gemacht und machen sich auf den Weg zu ihnen. Manche melden sich unter anderem Namen in einer anderen Stadt wieder an. Das erklärt zu einem großen Teil diese Zahl von Vermissten.

Gleichwohl gibt es unbestritten Gefahren, und deshalb nehmen wir das Problem auch sehr ernst. Umso wichtiger ist unser Gesetz zur besseren Betreuung und Unterbringung von minderjährigen Flüchtlinge, das seit dem 1. November in Kraft ist und das unter anderem, wie Sie wissen, vorsieht, dass die Kinder bei der Weiterreise, wenn sie dann eben von einem Bundesland in ein anderes verteilt werden, durch geeignetes Personal begleitet werden. Das sind ganz wichtige Maßnahmen und Standards, die unbedingt beibehalten werden müssen.

Zusatzfrage: Ich möchte nicht so tun, als wenn ich alles wüsste. Ich weiß nämlich nicht, welche Zahl vom BKA genannt wird. Können Sie uns vielleicht dabei weiterhelfen, sodass wir eine Grundlage für das haben, über das wir hier reden? Ich finde das auf die Schnelle auch nicht auf der BKA-Seite.

Kempe: Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen. Auch uns liegen keine Zahlen vor. Es sind, wie ich eingangs schon gesagt habe, belastbare Zahlen nicht erhoben worden.

Vorsitzender Mayntz: Können Sie, Herr Dimroth, helfen?

Dimroth: Ich habe die Zahlen nicht vorliegen. Das BKA - das läuft auch über die Agenturen - hat dazu jetzt mehrfach gesprochen. Insofern würde ich Sie gerne an die dortige Pressestelle verweisen. Ich kann aber auch gerne ansonsten nach dieser Veranstaltung dort nachfragen. Es ist jetzt wirklich auf Grundlage von entsprechenden Antworten des BKA darüber Bericht erstattet worden.

Kempe: Die Zahlen, die das BKA genannt hatte, kann ich gerne nennen. Es waren laut BKA 4749 unbegleitete Flüchtlingskinder, die als vermisst oder als verschwunden gelten. 4287, also der Großteil, ist zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Frage: Ich wollte zu Flüchtlingen aus Afghanistan kommen. Herr Dimroth, hat der Anschlag in Reichweite von Herrn de Maizière den Innenminister nachhaltig beeinflusst, beeindruckt, damit er nicht mehr sagt "Afghanistan ist ein schönes Land und die Leute müssen nicht nach Deutschland fliehen"?

Frau Chebli, das Auswärtige Amt hat ja immer einen guten Überblick, wo es in Afghanistan sicher ist. Gilt Kabul eigentlich als sicher?

Dimroth: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich kann mich nicht entsinnen, dass der Minister die von Ihnen gerade zitierten Worte gewählt hätte. Sondern er hat immer sehr bewusst darauf hingewiesen, dass völlig klar ist, dass die Sicherheitslage in Afghanistan sehr unterschiedlich ist, dass die Sicherheitslage in Afghanistan auch sehr kompliziert ist. Insofern muss ich leider einmal wieder Ihr in der Frage verpacktes Zitat zurückweisen, weil es so vom Minister nicht gesagt worden ist.

Zuruf: Das war ja kein Zitat.

Dimroth: Sie erwähnten die Worte des Ministers, und zwar "schönes Afghanistan". Das hat er so nicht gesagt. Insofern möchte ich das erst einmal klarstellen.

Ansonsten ist es so, dass es sehr erfolgreiche Gespräche im Rahmen dieser Dienstreise mit Vertretern der afghanischen Regierung gab, in deren Rahmen die Gesprächspartner unisono anerkannt haben, dass Afghanistan selbstverständlich einer völkerrechtlichen Verpflichtung unterliegt, seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen und dass die afghanische Seite sehr wohl in Lage und auch bereit ist, in einem geordneten Verfahren eigene Staatsangehörige zurückzunehmen und dann auch dafür zu sorgen, dass diese in entsprechend sichere Regionen innerhalb Afghanistans verbracht werden. Das war das Hauptziel der Ministerreise. Insofern war es eine erfolgreiche Reise, von der man das Ergebnis mitgebracht hat, dass die afghanische Seite erstens anerkennt, dass es diese Verpflichtungen gibt und zweitens hat erkennen lassen, dass es eine Bereitschaft gibt, hier mitzuwirken.

Chebli: Vielleicht lassen Sie mich erst einmal sagen, dass wir natürlich den Anschlag auf eine Polizeieinrichtung in Kabul scharf verurteilen. Das ist kein Einzelfall. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten leider immer wieder erlebt, dass es zu Anschlägen gekommen ist. Aber auch das haben wir gesagt: Wir sind uns einig, dass die Sicherheitslage in Afghanistan nicht überall gleich ist, sondern landesweit regional unterschiedlich ausgeprägt ist. An manchen Orten kann es zu Anschlägen auf die afghanische Zivilbevölkerung kommen - das haben wir nie verschwiegen; das würden wir auch nicht -, aber eine allgemein gültige Bewertung darüber, in welchen Orten es sicher ist und in welchen Orten es nicht sicher ist (können wir nicht abgeben). Wir können Ihnen leider nicht ganz konkret sagen: In der Stadt XY ist es sicher, in der Stadt A ist es nicht sicher. Wir müssen uns den Einzelfall anschauen und darauf unsere Analyse beziehen.

Was Kabul angeht, gibt es Reise- und Sicherheitshinweise, die Sie ja auch kennen. Dort steht alles, was wir zu Kabul sagen können. Deswegen nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich keine Analyse zu einzelnen Gebieten in Afghanistan und die Einschätzung dazu vornehmen kann.

Zusatzfrage: Die Bundesregierung behauptet immer und immer wieder, dass es sichere und unsichere Gebiete in Afghanistan gibt. Wenn Sie das behaupten, müssen Sie ja wissen, wo was ist. Also müssen Sie auch die Frage beantworten können, wo es in Afghanistan sicher ist, ob Kabul als sicher gilt oder nicht.

Herr Dimroth, der Innenminister hat afghanischen Medien ein Fernsehinterview gegeben. War das eigentlich ein PR-Desaster, wenn er gleichzeitig mitbekommen hat, dass gerade ein Anschlag passiert ist und trotz all dem im Fernsehen noch behauptet "Na ja, hören Sie auf zu flüchten"?

Chebli: Zu Ihrer ersten Frage. Ich glaube, ich habe klar gemacht, dass es landesweit regional unterschiedliche Bewertungen gibt, die ich aber hier nicht mit Ihnen teilen kann. Sie können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung das ganz genau beobachtet. Wir haben Leute vor Ort, wir haben Leute hier. Wir haben Dienste, mit denen wir kooperieren. Auf diese Aussagen und Analysten stützen wir letztendlich unsere Bewertung. Sie können sicher sein, dass die Bundesregierung mit größter Verantwortung und größter Sorgfalt ihre Analyse zu der Sicherheitslage in Afghanistan vollzieht.

Dimroth: Der Bundesinnenminister hat tatsächlich die Gelegenheit genutzt, auch ein Interview mit einem afghanischen Privatsender zu führen, um letztlich an die afghanische Bevölkerung, an die Menschen, die sich in sicheren Regionen in Afghanistan aufhalten, den Appell zu richten, das Land nicht zu verlassen, sondern vielmehr daran mitzuwirken, dass dieses Land insgesamt wieder auf die Füße kommt und wieder eine bessere Zukunft hat. Auch das waren übrigens unisono Rückmeldungen aus Gesprächen mit Vertretern der afghanischen Regierung, die selbstverständlich ihrerseits auch ein Interesse daran haben, dass die Menschen, die aufgrund Qualifikation und Lebensalter bereit und in der Lage sein sollten, hier am Wiederaufbau Afghanistans teilzunehmen, dieses Land nicht verlassen. Insofern war es sicher eine angemessene und vernünftige Maßnahme, diese Botschaften an die afghanische Regierung zu richten.

Frage: Frau Chebli, ich bin ein bisschen irritiert über Ihre Aussagen zur Sicherheit in Afghanistan. Denn ich verstehe nicht ganz, wo in Afghanistan es so wahnsinnig sicher sein soll. Sie raten von Reisen nach Afghanistan zumindest Deutschen grundsätzlich dringend ab - so die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Ich würde doch gern wenigstens ein bisschen verstehen, wo es vielleicht sicherer und wo es nicht so sicher ist. Das können Sie vielleicht zumindest ein wenig erläutern.

Man könnte vielleicht pauschal davon ausgehen, dass zum Beispiel von Taliban beherrschte Gebiete nicht wahnsinnig sicher sind. Vielleicht wäre es möglich, zumindest das zu sagen.

Zweite Frage, an Herrn Dimroth. Es ist nur eine Verständnisfrage. Existiert in den speziellen Aufnahmezentren eine Art Maximallänge, wenn sich herausstellt, dass die Verfahren der aus den Maghrebstaaten kommenden Asylbewerber länger dauern? Gibt es dann eine Aufweichung der Residenzpflicht?

Chebli: Ich fange an. Dem, was ich dem Kollegen gerade gesagt habe, kann ich eigentlich nicht viel hinzufügen. Wir haben Reise- und Sicherheitshinweise für Afghanistan, wie Sie ja sehr aufmerksam gelesen haben, die Deutsche davor warnen, nach Afghanistan zu reisen, und auffordern, bestimmte Gebiete zu meiden. Wir sagen das deshalb, weil sich ein Deutscher, der in Afghanistan unterwegs ist, natürlich nicht so gut auskennt wie ein Afghane und ein Deutscher viel leichter in Gefahr geraten kann, zum Beispiel in einen Entführungsfall zu geraten.

Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob jemand als Deutscher in dieses Land reist oder nicht, ob er familiäre Bezüge hat und sich in dem Land auskennt. Das passiert einem Afghanen so nicht, oder - das war vielleicht etwas zu pauschal gesagt - für einen Afghanen ist das Risiko vielleicht nicht ganz so hoch.

Aber ich bleibe bei der Aussage, dass ich eine allgemeine Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan hier nicht treffen kann.

Dimroth: Zu Ihrer Frage hatte ich vorhin schon jedenfalls in Teilen ausgeführt, dass das Gesetz vorsieht, dass das BAMF innerhalb einer Woche entscheidet und dass, wenn es das nicht tut, das beschleunigte Verfahren in ein geregeltes Verfahren überführt wird. Die besondere Residenzpflicht, wie Sie sie genannt haben, gilt nur für das beschleunigte Verfahren. Ihre Frage dürfte damit insofern beantwortet sein.

Ich kann aber gern noch ergänzen, dass die Residenzpflicht im Falle eines negativen Bescheids bis zu einer Wiederausreise fortbesteht.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben gesagt, dass Herr de Maizière auch von sicheren Gebieten im Fernsehen gesprochen hat. Welche sind das?

Dimroth: Ich habe dem, was Frau Chebli dazu gerade gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Dann weiß er das also auch nicht?

Dimroth: Ich habe dem, was Frau Chebli dazu gerade gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Verkehrsministerium. Hält es Ihr Minister für eine gute Idee, eine Kaufprämie für Elektroautos zu bezahlen, die sich teilweise aus staatlichen Töpfen und teilweise aus Mitteln der Industrie zusammensetzt?

Strater: Vielen Dank für die Frage. Ich möchte hier zunächst zur Kenntnis geben, was wir vor Kurzem auch schon einem Kollegen von Ihnen gegeben haben, ein Zitat des Ministers von heute Vormittag. Ich kann es hier kurz vortragen, damit es dann auch alle gehört haben:

"Wir haben das Ziel, der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Die Elektromobilität hat neben dem automatisierten Fahren eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Automobilindustrie und damit für das Wachstum in Deutschland."

Im Anschluss an das gestrige Treffen mit der Automobilindustrie sagte der Minister:

"Für März ist ein Treffen vereinbart, bei dem die Instrumente zum Aufbau der Ladeinfrastruktur und Anreizsysteme zur Förderung der Elektromobilität auf der Tagesordnung stehen."

So viel zu den aktuellen Äußerungen des Ministers. Ich verweise natürlich auch auf das, was er gestern bereits am Rande eines Termins gesagt hat, dass nämlich das Allererste, was wir brauchen, der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist. Das Zweite sind Anreize zum Hochlauf der Elektrofahrzeuge. Der Minister hat hierzu gesagt, dass es keine ideologischen Vorbehalte bei der Förderung gibt.

Zusatzfrage: Es hat bereits Gespräche zwischen dem CSU-Wirtschaftsministerium und zwei Autoherstellern gegeben, in denen über einen Fonds und auch über geteilte, also aus verschiedenen Quellen zusammengesetzte Kaufprämien gesprochen worden ist. Was hält denn Herr Dobrindt als Minister der Partei, in der diese Vorschläge diskutiert werden, von diesem Vorschlag?

Strater: Über interne Gespräche zwischen Partei und Wirtschaftsvertretern kann ich hier keine Auskunft geben. Die Kaufprämie ist Teil dessen, was man im Rahmen unterschiedlicher Modelle zur Anreizschaffung für den Hochlauf von Elektrofahrzeugen diskutiert. Das alles wird diskutiert. Dazu gilt das, was ich eben gesagt habe: Es gibt keine ideologischen Vorbehalte, was diese Diskussion angeht.

StS Seibert: Vielleicht sage ich es noch einmal. Wir in der Bundesregierung sind miteinander in guten Gesprächen darüber, wie wir die Elektromobilität in Deutschland zusätzlich zu den schon laufenden umfangreichen Maßnahmen noch weiter fördern könnten. Immer wieder gibt es interne Termine. Gestern gab es ein Arbeitsgespräch mit Vertretern der Automobilindustrie. Das wissen Sie. Wir hatten vorher gesagt, dass es dort keine Beschlüsse geben werde. So ist es natürlich auch. Insofern können wir nur sagen, dass diese guten Gespräche innerhalb der Bundesregierung weitergehen und dass Detailerörterungen einzelner Maßnahmen zumindest hier in der Bundespressekonferenz nicht vorgenommen werden.

Frage: Von Herrn Gabriel wissen wir, dass er Kaufprämien befürwortet. Von Herrn Seehofer wissen wir das auch. Wie verhält sich die Bundeskanzlerin zu Kaufprämien?

StS Seibert: Ich habe das gesagt, was ich dazu zu sagen habe. Wir sind miteinander in guten Gesprächen, und sie werden fortgeführt. Wir werden einzelne Maßnahmen nicht in der Öffentlichkeit diskutieren, auch weil das den internen Gesprächen nicht zuträglich wäre.

Zusatzfrage: Hängt die Haltung der Bundeskanzlerin von dem Verlauf dieser Gespräche ab?

StS Seibert: Wir sind miteinander in guten Gesprächen. Diese führen wir fort.

Frage: Herr Weißgerber, befindet sich auch Herr Schäuble in guten Gesprächen zu diesem Thema?

Weißgerber: Auch der Bundesfinanzminister ist an den Gesprächen beteiligt. Ja.

Frage: Zum Thema Zika-Virus. Die erste Frage an das Auswärtige Amt: Werden Sie Ihre Reisehinweise, was Brasilien angeht, verschärfen?

Die zweite Frage an das Gesundheitsministerium: Hier in Deutschland ist ein neuer Fall aufgetaucht. Gibt es zum einen dazu und zum anderen zu den jüngeren Erkenntnissen, dass das Virus möglicherweise auch sexuell übertragen werden kann, noch etwas zu sagen? Wie sieht man das in Deutschland? Gibt es dazu eigene Erkenntnisse?

Chebli: Ich fange an. Wir beobachten die Lage natürlich sehr genau. Heute Nachmittag werden sich die zuständigen Ressorts zu einer Vorsorgesitzung im Auswärtigen Amt treffen. Wir können Reisenden nur empfehlen, sich die Website des Auswärtigen Amtes anzuschauen und sich informiert zu halten. Auf der Website hat unser Gesundheitsdienst ein Merkblatt eingestellt, in dem Hinweise zum Zika-Virus und zu Schutzmaßnahmen gegeben werden. Ich denke, das macht Sinn; denn darin stehen sämtliche Informationen zum Umgang mit dem Virus, die man kennen muss, und auch, wie das Auswärtige Amt darauf mit Reise- und Sicherheitshinweisen reagiert.

Angeli: Ich setze gern fort. Auch auf der Website des BMG sowie auf der Website des Robert Koch-Instituts gibt es umfassende Informationen mit Fragen und Antworten zum Zika-Virus.

Gern gebe ich aber auch Informationen zum aktuellen Stand in Deutschland. Das Bernhard-Nocht-Institut hat von Herbst 2015 bis heute sechs Fälle diagnostiziert. Diese Zahl ist mit Vorsicht zu genießen. Ich habe am Freitag in der Bundespressekonferenz hier an dieser Stelle ja schon gesagt, dass nicht alle Fälle überhaupt Symptome aufweisen und diagnostiziert werden. Das heißt, schon allein aufgrund der gesteigerten Aufmerksamkeit jetzt wird es zu mehr Diagnosen kommen, einfach weil aufmerksamer behandelt und untersucht werden wird.

Vielleicht noch einmal zu den Übertragungswegen. Schon am Freitag hatte ich einiges dazu gesagt, unter anderem dass es bereits vor dem Fall jetzt in den USA Fälle der sexuellen Übertragung gab. Die Experten halten Fälle sexueller Übertragung für Einzelfälle. Die Hauptübertragung findet durch die Gelbfiebermücke oder Ägyptische Tigermücke statt.

Noch ist nicht wissenschaftlich erwiesen, ob auch die Asiatische Tigermücke das Virus in sich tragen kann. Sie kommt vereinzelt in Süddeutschland vor. Man weiß allerdings wissenschaftlich noch nicht, ob sie ein Überträger sein kann. Dieses Vorkommen der Mücke wird streng kontrolliert. Es gibt ein sogenanntes Verbundprojekt Stechmücken und Stechmücken-assoziierte Zoonosen. Es wird vom Landwirtschaftsministerium gefördert. Das Friedrich-Loeffler-Institut und das Bernhard-Nocht-Institut sind mit dabei. Das ist eine Art Mückenmonitoring oder Mückenatlas, in dem das Vorkommen in den Blick genommen wird.

Ich möchte Ihnen auch noch einen O-Ton des Ministers vom gestrigen Tage auf den Weg mitgeben. Er hat sich zum Thema Zika-Virus geäußert:

"Eine Übertragung in Deutschland halten die Experten für sehr unwahrscheinlich, aber wir bleiben wachsam. Damit einzelne Infektionen in Deutschland, etwa bei Reiserückkehrern, besser überwacht werden können, habe ich bereits in der letzten Woche die Einführung einer Meldepflicht für Arboviren"

- also für das sogenannte Zika-Virus, Dengue-Fieber und andere -

"auf den Weg gebracht. Dadurch erhalten die Gesundheitsämter vor Ort die notwendigen Informationen, um im Bedarfsfall entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Damit liegen wir ganz auf der Linie der WHO."

Zusatzfrage: Zum einen: Welche Ministerien sind heute Nachmittag im Auswärtigen Amt dabei?

Zum anderen: Wie muss man sich diese Soko "Stechmücke" vorstellen? Werden die Mückennester in Baden-Württemberg jetzt sicherheitshalber ausgeräuchert, oder macht sie da nichts?

Angeli: Dafür müsste ich Sie an das BMEL verweisen, weil das ein Projekt des Landwirtschaftsministeriums ist, oder an das Friedrich-Loeffler-Institut beziehungsweise das Bernhard-Nocht-Institut. Sie können Ihnen den Hergang genau beschreiben. Es gibt auch Informationen auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums. Vielleicht hilft das schon weiter.

Chebli: Zu Ihrer Frage. Ich muss das nachliefern. Ich habe die Angabe "alle zuständigen Ressorts". Das werden Gesundheit und Auswärtiges Amt sein. Aber ich weiß nicht ob Inneres und wer noch dabei ist. Ich würde das nachliefern. Ebenso, falls es Reise- und Sicherheitshinweise zu Brasilien gibt oder sie aktualisiert werden. Ich frage dazu noch einmal nach und würde das nachliefern.

Lenz: Ich kann noch kurz ergänzen. Das Projekt "Mückenatlas" unterstützt aktuell laufende Forschungsarbeiten zum Stechmückenmonitoring in Deutschland. Es ist im April 2012 gestartet. Für weitere Details - das hat die Kollegin Angeli schon gesagt - finden Sie die Information auf unserer Website, aber auch auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts, das dafür zuständig ist.

Frage: Zwei Fragen zum Thema der britischen EU-Reformforderungen. Wie schätzt die Bundeskanzlerin die neuesten Vorschläge von Herrn Tusk ein, die gestern veröffentlicht wurden?

In diesen Vorschlägen gibt es einige Sätze zum Thema Kindergeld für Kinder von Migranten. Heute wird dieses Kindergeld voll bezahlt. Nun wird vorgeschlagen, dass Regierungen zum Beispiel in Deutschland dieses Kindergeld für die Kinder, die im Heimatland bleiben, begrenzen können. Wie schätzt die Regierung diesen Vorschlag ein? - Danke.

StS Seibert: Präsident Tusk hat gestern nach enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission ein ambitioniertes Paket vorgelegt, das auf die wesentlichen Forderungen von Premierminister Cameron eingeht. Wir prüfen dieses Paket jetzt im Einzelnen in all seinen Details. Es wird natürlich darauf ankommen, dass beim nächsten Europäischen Rat am 18. und 19. Februar in Brüssel die Zustimmung aller Staats- und Regierungschefs zu einem Angebot an Großbritannien zu erreichen ist.

Deutschland, die Bundesregierung, wird sich weiterhin sehr konstruktiv in die Verhandlungen einbringen, die jetzt anstehen. Die Bundeskanzlerin hat vielfach deutlich gemacht, dass uns ein starkes Großbritannien in einer starken Europäischen Union sehr wichtig ist.

Ich möchte einzelne Elemente des Tusk-Vorschlages hier jetzt nicht kommentieren. Wie gesagt, das bedarf der intensiven Prüfung.

Frage: Herr Seibert, zum Verständnis. Gelten die Ausnahmen, die jetzt für die Briten verhandelt werden, dann auch für alle anderen EU-Staaten? Es geht um die Notbremse in den EU-Verträgen, die die Kürzung von Sozialleistungen für zugewanderte EU-Ausländer erlauben würde. Unterstützt die Bundesregierung das? Gilt das dann auch für Deutschland? Denn ich kann mir vorstellen, dass die Bundesregierung diese Regelung sympathisch finden würde.

StS Seibert: Ich habe gesagt, es ist ein ambitioniertes Paket. Das ist jetzt eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Ich gehe hier nicht auf Einzelheiten ein, weil es viele - ich weiß nicht wie viele - Seiten sind, die in großer Komplexität erst einmal geprüft werden sollen.

Wir bleiben konstruktiv in diesen Verhandlungen, wie wir es von vornherein waren. Natürlich ist unser Ziel am Ende ein Gesamtpaket, das es Premierminister Cameron erlaubt, eine starke Referendumskampagne für den Verbleib in der Europäischen Union zu führen. Gleichzeitig haben wir immer darauf hingewiesen, dass es grundlegende Prinzipien der Europäischen Union gibt. Sie sind selbstverständlich zu bewahren. Das haben wir immer betont.

Zusatzfrage: Zum Verständnis: Gilt das, was für die Briten geändert werden soll, dann auch für alle anderen EU-Staaten?

StS Seibert: Noch ist nichts geändert. Wir prüfen jetzt den Vorschlag von Herrn Tusk und das ganze Paket.

Frage: Herr Seibert und Frau Chebli, bei den Friedensgesprächen in Genf hat die syrische Opposition einen Stopp russischer Angriffe gefordert. Russland hat das abgelehnt. Wie bewertet Deutschland diese Entwicklung, die andauernden Angriffe und die möglichen Folgen, die das auf die Friedensgespräche hat?

Chebli: Lassen Sie mich zunächst vielleicht ein paar positive Worte sagen. Es ist gut, dass es gelungen ist, dass, wie im Wiener Prozess vereinbart, die Gespräche im Januar begonnen haben. So war es ja vereinbart. Es ist gut, dass es ein erstes formelles Gespräch zwischen der Opposition und dem Sonderbeauftragten de Mistura gegeben hat.

Sorge bereitet uns die gegenwärtige militärische Eskalation. Wir wünschen uns auch, dass der Sonderbeauftragte mit der Opposition heute Gespräche führen kann. Ein für gestern angesetztes Gespräch wurde ja leider abgesagt.

Aber klar ist: Die verstärkten russischen Luftangriffe auf Aleppo sind eine Belastung für die Genfer Gespräche. Russland hat sich zum Wiener Prozess bekannt. Es ist wichtig, dass Russland und alle, die Einfluss auf die Konfliktparteien haben, ihren Einfluss geltend machen, damit die Wiener Verhandlungen zum Erfolg gebracht werden.

Wir haben damit gerechnet, dass es ein schwieriger Prozess wird. Wir haben auch damit gerechnet, dass es immer wieder zu Rückschlägen kommen kann. Wir wussten, dass es keinen reibungslosen Prozess geben wird. Aber letztendlich ist es wichtig, dass auch Russland dazu beiträgt, seinen Einfluss auf das syrische Regime geltend zu machen, damit wir zum Beispiel in der Frage der humanitären Hilfe weiterkommen, damit Versorgung in belagerte Städte gelangen kann und die Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt werden können.

Wichtig ist natürlich, dass Angriffe auf die Zivilgesellschaft nicht fortgesetzt werden. Dass es in einem solchen Umfeld, in einer solchen Atmosphäre schwierig ist, zu verhandeln, ist klar. Wir verstehen auch die Opposition, die sagt: Wie könnt ihr von uns erwarten, dass wir uns hier an einen Tisch setzen, während in Syrien geschossen wird?

Aber klar ist auch: Bedingungen für Verhandlungen zu stellen, ist immer schwierig. Es gibt eigentlich keine Alternative zu Verhandlungen. Millionen von Syrern warten seit so vielen Jahren darauf, dass dieser Bürgerkrieg endlich ein Ende findet. Ich weiß nicht, ob wir so viele Chancen haben werden, diesen Krieg zu beenden. Genf ist ein Momentum, das wir nutzen sollten. Genf ist eine Chance, die wir ergreifen müssen, um dem Wahnsinn in Syrien endlich ein Ende zu setzen.

Vorsitzender Mayntz: Herr Seibert, wollen Sie ergänzen?

StS Seibert: Nein.

Frage: Frau Chebli, kommt es denn für Deutschland und die Anti-ISIS-Koalition infrage, die Bombardierungen auszusetzen, damit es zu Friedensverhandlungen kommen kann, oder fordern Sie das nur von Russland?

Chebli: Ich verstehe, ehrlich gesagt, noch nicht einmal Ihre Frage.

Zusatz: Nicht nur Russland bombardiert in Syrien, sondern auch der Westen, und zwar auch mit Hilfe von Deutschland.

Chebli: Die Ziele der Anti-ISIS-Koalition, die sich aus 63 Staaten zusammensetzt, haben Sie gestern vielleicht den Medien entnommen. Gestern hat es ein Treffen in Rom gegeben, auf dem man noch einmal bekräftigt hat, dass es aller Anstrengungen bedarf, um ISIS den Kampf anzusagen und ISIS aus Syrien und dem Irak zu vertreiben. Hier ziehen wir an einem Strang. Wir würden uns auch wünschen, dass Russland in der Bekämpfung von ISIS gemeinsam mit uns an einem Strang zieht.

Ich denke, wir sprechen hier über zwei verschiedene Dinge. Ich habe gerade davon berichtet, dass es gegenwärtig Angriffe seitens Russlands in Aleppo gibt, die sich nicht unbedingt auf ISIS beziehen. Sie sprechen über den Kampf gegen ISIS, den wir entschlossen weiterführen, weil es ein richtiger und wichtiger Kampf ist, den wir führen und den wir natürlich nicht nur - das haben wir hier mehrfach gesagt - militärisch verstehen, sondern durch politische Verhandlungsprozesse wie den in Syrien und durch unsere Stabilisierungsinitiative flankieren wie in Tikrit, wo es uns gelungen ist, dass 90 % der Menschen nach Tikrit zurückgehen können. Tikrit ist eine Stadt, die von ISIS befreit werden konnte. Von daher denke ich, dass wir hier über zwei verschiedene Paar Schuhe reden.

Frage: Eine Frage zu einem Jahr Minsk, auch an Frau Chebli. Gibt es schon einen Termin für das Normandie-Format auf Außenministerebene?

Nachdem es immer wieder heißt, die Situation ändert sich im Moment nicht: Ist für eine Rücknahme der Sanktionen gegen Moskau - offensichtlich redet heute auch Herr Seehofer mit Herrn Putin darüber - immer noch die Rückgabe der Krim durch Russland Bedingung? Bleibt diese Bedingung bestehen? Ich wäre in dem Zusammenhang - ein Jahr nach Minsk - für eine kleine Einordnung dankbar.

Chebli: Das können wir gern tun. Ein Jahr nach Minsk sind wir leider noch nicht da, wo wir sein wollen. Im Zeitplan des Minsker Fahrplans war eigentlich vorgesehen, dass wir bis Ende des vergangenen Jahres zu einem Abschluss kommen, dass die Minsker Vereinbarungen umgesetzt werden. Das ist uns bisher leider nicht gelungen. Wir sind noch nicht so weit, wie wir sein wollen.

Zum einen gibt es die Frage des Waffenstillstands. In den vergangenen Tagen ist es leider zu einer Häufung von Waffenstillstandsverletzungen gekommen. Das ist keine gute Entwicklung. Zum anderen sind wir bei der Frage, was von der Ukraine im politischen Prozess erwartet wird, auch mit der Ukraine in intensivem Gespräch, etwa zu den Themen Verfassungsreform und Dezentralisierung. Wir hoffen, dass wir dort zu einer Lösung kommen, um letztendlich im Minsker Prozess voranzukommen. Ich denke, Herr Seibert kann das vielleicht ergänzen.

Wir arbeiten weiter konsequent und mit voller Kraft daran, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Wir - das heißt, Deutschland und Frankreich als Teil des Normandie-Formats - können zwar auf die Konfliktparteien einwirken, aber letztendlich müssen es die beiden Konfliktparteien selber wollen, dass man den Ukraine-Konflikt löst.

Ich kann Ihnen aktuell keinen Termin für das nächste Außenministertreffen nennen. Es gibt ständig Gespräche, und es wird bestimmt auch wieder eines auf dieser Ebene geben. Aber ich kann Ihnen kein aktuelles Datum nennen.

Aber wahrscheinlich will Herr Seibert noch etwas ergänzen.

StS Seibert: Ich will einfach noch einmal an die sehr klare deutsche Position erinnern, die im Übrigen auch eine europäische Position ist. Die Sanktionen bleiben so lange in Kraft, wie die Gründe für ihre Verhängung andauern.

Die Sanktionen, die jetzt verlängert wurden, sind mit der Umsetzung des Minsker Prozesses verbunden. Minsk hat sehr klare Wegmarken gesetzt, wie man dazu kommen könnte, dass diese Gründe ausgeräumt werden. Wir arbeiten dafür. Wir würden es sehr begrüßen, wenn es gelänge, bis zum Sommer oder in diesem Jahr Minsk umzusetzen. Aber wie die Bundeskanzlerin kürzlich vor dem Gespräch mit Präsident Poroschenko gesagt hat: So weit sind wir leider noch nicht.

Eine Klarstellung muss ich aber machen. Minsk bezieht sich auf die Situation in der Ostukraine. Minsk ist der Versuch, eine politische, friedliche Lösung für die Menschen in der Ostukraine zu schaffen. Mit den Sanktionen im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim hat das nichts zu tun. Diese bleiben aufrecht, solange die völkerrechtswidrige Annexion aufrechterhalten wird.

Frage : Meine Frage richtet sich an Herrn Weißgerber vom Bundesfinanzministerium. Die "FAZ" berichtet, dass bei Ihnen Überlegungen für die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen existieren. Können Sie das näher erläutern?

Weißgerber: Vielen Dank für die Frage. Zunächst möchte ich etwas klarstellen. Es geht nicht darum, dass im Bundesfinanzministerium überlegt wird, das Bargeld abzuschaffen. Heute gab es einen Kommentar in diese Richtung. Das ist nicht der Fall. Der Kontext ist der Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.

Die Europäische Kommission hat gestern einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Das Bundesfinanzministerium hat heute in Kooperation mit der Universität Halle-Wittenberg, mit Professor Bussmann, eine sogenannte Dunkelfeldstudie vorgelegt. Dabei geht es gerade um die Frage, welchen Umfang Geldwäsche in Deutschland hat und welche Geldwäscherisiken in Deutschland bestehen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, das gerade die hohen Bargeldzahlungen eines der größten Risiken für Geldwäsche in Deutschland darstellen.

In diesem Kontext müssen Sie das verstehen: einmal der EU-Aktionsplan, dann die Dunkelfeldstudie. In diesem Kontext setzen wir uns dafür ein, dass es auf europäischer Ebene eine solche Obergrenze für Bargeldzahlungen geben soll. Wir haben an eine Größenordnung von 5000 Euro gedacht.

Wichtig ist: Es macht keinen Sinn, wenn einzelne Staaten dies einführen. Denn dann hat man sofort den Effekt, dass die Aktivitäten in die Staaten verlagert werden, die diese Obergrenze nicht haben. Deswegen wollen wir die europäische Einigung. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es solche Obergrenzen in Frankreich und Italien schon. Deswegen wollen wir, dass das in ganz Europa so eingeführt wird.

Zusatzfrage: Was unternehmen Sie, damit es eingeführt wird?

Weißgerber: Die Kommission hat auf europäischer Ebene das alleinige Initiativrecht für so etwas. Sie hat jetzt den Aktionsplan vorgelegt. Als Nächstes wird es hoffentlich bald einen Richtlinienentwurf der Kommission geben. Wir werden uns bei der Kommission jetzt dafür einsetzen, dass die Bargeldobergrenze in den Richtlinienentwurf aufgenommen wird.

Frage: Sie wollen den Vorschlag in der EU durchbringen. Haben Sie auch vor, das in der OECD anzusprechen? Es gibt ja noch ein paar Länder außerhalb der EU, und Sie haben ja vorhin gesagt, dass sich die Transaktionen dann eben von einem Land zu einem anderen verlagern könnten.

Werden Sie darüber auch mit der Schweiz sprechen? - Vielen Dank.

Weißgerber: Das Thema hat natürlich eine internationale Bedeutung. Wir haben zuerst einmal an die europäische Ebene gedacht. Aber selbstverständlich ist auch die internationale Ebene, eben auch der OECD-Rahmen, geeignet, darüber zu sprechen.

Frage: Herr Weißgerber, zu den Gründen, weshalb Sie an eine Obergrenze denken, gehört ja der Terror. Nun hat Frankreich schon eine Obergrenze für Bargeldzahlungen, und trotzdem geschehen dort Terroranschläge. Sie haben uns hier mehrmals gesagt, dass es in Deutschland bisher keine Fälle von Terrorfinanzierung gab. Wie kommen Sie also darauf, an eine Obergrenze zu denken und das mit der Terrorismusbekämpfung zu verbinden?

Weißgerber: Es ist hinlänglich bekannt, dass Terrorismusfinanzierung ähnliche Wege benutzt wie organisierte Kriminalität für Geldwäsche. Wir haben, wie gesagt, eine Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben und sie heute vorgestellt. Es ist bekannt, dass hohe Bargeldzahlungen ein wichtiges Risiko darstellen. Es nützt ja nichts, zu sagen: Nur weil es etwas bisher nicht gegeben hat, machen wir es nicht. - Sondern es geht um Prävention. Wir wollen Terrorismusfinanzierung austrocknen. Wenn sich herausstellt, dass hohe Bargeldzahlungen in diesem Zusammenhang eine Gefahr sind, müssen wir eben darangehen.

Frage: Ich möchte Frau Chebli fragen, wie die Bundesregierung die US-Präsidentschaftswahl begleitet. Das ist eine ernsthafte Frage. Zum Beispiel hat gestern Herr Steinmeier via Social Media Hillary Clinton zum Sieg in Iowa gratuliert, aber nicht zum Beispiel Herrn Sanders oder einem republikanischen Kandidaten. Ist daraus zu schließen, dass Herr Steinmeier Frau Clinton in der Präsidentschaftswahl unterstützt?

Herr Seibert, hat Frau Merkel eine Präferenz?

Chebli: Ich habe den Beitrag des Ministers auf Social Media hier nicht zu kommentieren.

StS Seibert: Die Bundesregierung ergreift grundsätzlich nicht Partei bei Wahlen in befreundeten demokratischen Staaten.

Mittwoch, 3. Februar 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. Februar 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-03-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2016

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