Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1175: Regierungspressekonferenz vom 4. März 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 4. März 2016
Regierungspressekonferenz vom 4. März 2016

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit dem türkischen Ministerpräsidenten, Sondertreffen der Mitglieder des Europäischen Rats, Empfang des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kabinettssitzung, Empfang der deutschen Handball-Nationalmannschaft, Besuch der Technologiefabrik der Firma Festo, Besuch der Firma Aesculap), Reisen des Bundesaußenministers (Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Bonn), Nato-Einsatz in der Ägäis, geplante Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes, Medienberichte zu Störfällen im AKW Fessenheim im Jahre 2014, Elektromobilität innerhalb der Bundesregierung, Äußerungen des Deutschen Richterbundes zu TTIP und CETA

Sprecher: SRS'in Wirtz, Chebli (AA), Nannt (BMVg), Dimroth (BMI), Zado (BMJV), Haufe (BMUB), Braams (BMWi), Moosmayer (BMVI), von Tiesenhausen-Cave (BMF)


Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Die Woche der Kanzlerin beginnt am Montag. Am Montag wird sich die Bundeskanzlerin mit den EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel treffen; das haben wir ja auch schon angekündigt. Dort wird es zunächst ein Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu geben. Auf dieses Treffen hatten sich die EU-Mitgliedstaaten bei ihrem letzten Gipfel im Februar geeinigt.

Ziel dieses Treffens ist die vollständige und rasche Umsetzung des Aktionsplans EU-Türkei, um die Migrationsströme einzudämmen und gegen Menschenhändler und Schleuser vorzugehen. Gemeinsam mit der Türkei will die Europäische Union konkret feststellen, wo man steht und wie diese Agenda fortzuentwickeln ist. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang weiterhin dafür ein, dass es eine gesamteuropäische Lösung gibt, und dies in einer engen Zusammenarbeit mit der Türkei.

Im Anschluss an dieses Treffen wird es das Sondertreffen der Mitglieder des Europäischen Rates geben. Thema dieses EU-Rats wird im Anschluss an den Europäischen Rat vom Februar natürlich auch die Flüchtlings- und Migrationspolitik sein. Selbstverständlich wird es auch um die dramatische Situation gehen, die sich in Griechenland darstellt, sowie um die Frage, wie man Griechenland in dieser Situation unterstützen kann. Die Kommission hat dazu auch konkrete Vorschläge unterbreitet, die die Bundesregierung begrüßt und die sicherlich bei dem Treffen auch ein Thema sein werden. - So viel zum Montag.

Am Dienstag, dem 8. März, wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon am Mittag im Bundeskanzleramt sein. Thema des gemeinsamen Mittagessens mit der Bundeskanzlerin wird selbstverständlich die Flüchtlingskrise sein, aber auch die Entwicklung des Friedensprozesses in Syrien und die Umsetzung der globalen Agenden 2030, nämlich der Agenden zum Thema "Klima und nachhaltige Entwicklung". Um 13 Uhr wird es eine gemeinsame Pressebegegnung geben. Dort werden Sie mehr über die Inhalte dieses Treffens erfahren.

Bei diesem Besuch, den Ban Ki-moon am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit in Deutschland machen wird, wird er auch gemeinsam mit dem Außenminister nach Bonn fahren; denn die Stadt feiert das 20. Jubiläum als VN-Standort und das zehnjährige Bestehen des VN-Campus Bonn.

Am 9. März - das wird Sie nicht überraschen - wird der Tag um 9.30 Uhr mit der Kabinettssitzung unter Leitung der Bundeskanzlerin losgehen.

Um 12 Uhr wird sie dann die deutsche Handball-Nationalmannschaft im Bundeskanzleramt empfangen. Die Bundeskanzlerin möchte den Sportlern für die Leistung und das positive Auftreten mit dem Gewinn des EM-Titels in Krakau am Sonntag, den 31. Januar, danken.

Weiter geht es am Donnerstag: Dann wird die Bundeskanzlerin die Technologiefabrik des Automatisierungsunternehmens Festo in Ostfildern-Scharnhausen besuchen. Sie wird von 11.30 Uhr bis 13 Uhr dort sein. Diese Technologiefabrik, die in Baden-Württemberg ist, ist ein gutes Beispiel für die Industrie 4.0. Darüber wird sich die Bundeskanzlerin informieren. Es wird zunächst eine offizielle Begrüßung geben, dann einen Rundgang durch die Fabrik und dann ein kurzes Pressestatement.

Im Anschluss wird die Bundeskanzlerin gegen 14.15 Uhr die Firma Aesculap in Tuttlingen besuchen. Diese Firma steht für die innovative Entwicklung von Medizinprodukten und Medizintechnik im Bereich der Chirurgie. Die Bundeskanzlerin wird sich über die entsprechenden Potenziale informieren, die digitale Technologien im Bereich der Medizintechnik bieten. Dann wird es gegen 15.35 Uhr gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von Aesculap, Herrn Prof. Hanns-Peter Knaebel, ein Pressestatement geben. - So weit die Woche der Bundeskanzlerin.

Chebli: Ich habe eine Reise anzukündigen: Außenminister Steinmeier wird am Sonntagnachmittag eine dreitägige Reise beginnen, die ihn zunächst in die Vereinigten Arabischen Emirate, von dort aus nach Oman und schließlich am Dienstag nach Bonn führen wird. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird er seinen Kollegen, Außenminister Abdullah bin Zayid, und den Kronprinzen Hamdan bin Zayed treffen. Themen - das liegt auf der Hand - werden natürlich die Krisen in der Region sein, in Libyen, Syrien und dem Jemen.

Am Montagnachmittag wird er dann in Muscat eintreffen, wo er auch seinen Außenministerkollegen Yousuf bin Alawi bin Abdullah treffen wird. Im Oman wird es natürlich auch um die Krisen in der Region gehen, vor allem um den Jemen.

Zu seinem - das hatte Frau Wirtz in der Terminankündigung schon angedeutet beziehungsweise bekannt gegeben - letzten Stopp: Er wird mit Ban Ki-moon in Bonn zusammentreffen, wo sie an einer Veranstaltung anlässlich "20 Jahre VN-Standort Bonn" teilnehmen werden.

Frage: Die türkische Seite wird sich ja vor diesem Treffen auch mit dem Nato-Generalsekretär treffen. Ist eigentlich, Frau Wirtz oder Herr Nannt, damit zu rechnen, dass die ja offensichtlich nach wie vor bestehenden Unstimmigkeiten für den Einsatz des Nato-Verbandes in der Ägäis zwischen Griechenland und vor allem der Türkei ausgeräumt werden?

SRS'in Wirtz: Vielleicht zu den Details der Planung des Einsatzes Herr Nannt!

Nannt: Es geht hier nicht um Unstimmigkeiten, sondern es geht darum, dass man im Abstimmungsprozess ist. Der Beschluss der Nato - das wissen Sie ja - ist letzte Woche noch einmal gefasst worden. Vor dem Start der Mission ist es eben wichtig - das hatte Herr Flosdorff auch schon am Mittwoch ausführlich dargestellt -, dass jetzt natürlich auch erst einmal die genauen Einsatzgebiete der Schiffe in enger Abstimmung zwischen der Nato, dem Kommandeur vor Ort, also Admiral Klein, und den Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten festgelegt werden müssen. Da sind natürlich auch notwendige Detailabsprachen mit dem Küstenschutz und mit Frontex zu treffen, also mit ganz unterschiedlichen Behörden. Es geht auch darum, Prozeduren, Kommunikationswege und Ansprechpunkte abzustimmen. Unter anderem ist das in dieser Woche - das wissen Sie ja - auch mit der türkischen Seite gelaufen.

Was ich Ihnen im Vergleich mit der Regierungspressekonferenz von Mittwoch noch an Neuigkeiten sagen kann: Admiral Klein ist heute für Gespräche in Griechenland, und zwar in Athen. Er führt dort die Detailabsprachen durch. Es geht hierbei einfach um die Feinheiten. Das ist ein insgesamt sehr komplexes Seegebiet. Das ist ein sensibler Bereich. Hierbei geht es jetzt eben darum, dass man, bevor es diesen Start geben wird - wir gehen davon aus, dass er in den nächsten Tagen erfolgen wird -, einfach alle Absprachen getroffen hat.

Zusatzfrage: Meine Frage war eigentlich, ob, wie offensichtlich erwartet wurde, bis zum Treffen am Montag diese Details geregelt sein können, also ob, technisch gesprochen, die "full operational capability" der SNMG 2 bei diesem Treffen oder bis zu diesem Treffen erreicht sein wird.

Nannt: Es ist genau so, wie ich es gerade sagte: Heute finden die Gespräche mit der griechischen Seite statt, um diese Details zu klären. Man muss, wie gesagt, diese ganze Planung auch völlig unabhängig vom Gipfel sehen, weil, als diese Operation letztendlich vereinbart wurde, dieser Gipfel am Montag noch gar nicht vereinbart worden war. Es geht jetzt vielmehr darum, dass man diesen Nato-Ratsbeschluss jetzt operationalisiert - ich spreche jetzt einmal wie ein Militär - und ihn quasi mit Leben füllt. Dazu braucht man jetzt die Detailabsprachen. Wir gehen, wie gesagt, davon aus, dass das insoweit in Kürze erfolgen wird.

Frage: Herr Nannt, können Sie einmal kurz - einfach nur zum Verständnis - erklären, wie es mit den Rückführungen aus griechischem Hoheitsgebiet in die Türkei ist?

Nannt: Wie gesagt: Herr Flosdorff hatte sich schon am Montag dazu eingebracht. Der Grundsatz ist so: Hier, im Bereich der Nato-Mission - mit diesem Irrtum muss ich vielleicht einfach einmal aufräumen, und das muss man auch von der Operation Sophia trennen, die Sie vielleicht vor Augen haben -, geht es darum, dass wir eine Plattform bieten, und zwar diese Plattform. Das ist dieser Zugewinn, um jetzt eben auch diesen Küstenschutz und das Vorgehen gegen Schlepper insgesamt wesentlich effektiver zu machen. Das heißt, dies ist eine Plattform der Nato, auf die sich insbesondere diese beiden Länder, aber auch alle 28 Nato-Länder verständigt haben, damit man dort jetzt das Vorgehen gegen die Schlepper insgesamt effektiver gewährleistet.

Jetzt geht es darum: Das heißt, wie gesagt, dass wir insgesamt überhaupt nicht dafür verantwortlich sind, dass die Nato dort jetzt aktiv gegen Schlepper vorgeht, sondern das sind Aufgaben des Küstenschutzes beider Seiten - von der türkischen Seite, von der griechischen Seite - und von Frontex. Das heißt, es kann überhaupt nur dann zu einer Aufnahme von Flüchtlingen kommen, wenn es den Fall einer Seenotrettung gibt. So viel, um jetzt einfach auch diesen Eventualfall zu haben. Man muss das wirklich auch von Ihrem Bild trennen, das Sie vielleicht in Bezug auf die Operation Sophia haben. Hierbei geht es um Seenotrettung. Das heißt, Flüchtlinge sind wirklich in Seenot, es ist wichtig, dass wir sie retten, und dann nehmen wir sie an Bord, damit sie eben dort nicht im Wasser zu Schaden kommen.

Zusatz: Aber wenn Sie Boote in griechischem Hoheitsgebiet sehen und das an Frontex oder die griechische Küstenwache weiterleiten, dann müssen diese beiden Behörden die Flüchtlinge zurück in die Türkei bringen.

Nannt: Dafür bin ich vielleicht der falsche Ansprechpartner, weil ich jetzt nur für die Nato-Mission sprechen kann. Ich kann jetzt nicht sagen, wie die EU oder Frontex dort vorgehen. Wie gesagt: Wir schauen. Wir schaffen dort diese Plattform. Es geht bei uns nur um den Bereich der Seenotrettung.

Vorsitzender Wefers: Wer wäre denn der richtige Ansprechpartner?

Nannt: Ich weiß nicht, ob das BMI noch etwas dazu sagen möchte.

Dimroth: Wesentliches dazu ergänzen kann ich nicht. Es ist ja, wie gerade beschrieben wurde, so, dass die Mission eben einen völlig anderen Schwerpunkt als das von Ihnen beschriebene Szenario in den Blick nimmt.

Was die Rechte und den rechtlichen Handlungsspielraum der jeweils zuständigen nationalen Grenzschutzbehörden anbetrifft: Daran ändert sich ja durch diese Mission nichts. Insofern bleibt es da bei den bisherigen Praktiken, auch auf Grundlage des geltenden und dafür einschlägigen Rechts.

Zusatz : Ich bin nur verwirrt, weil Herr Flosdorff letztens auf die Frage, ob man eine Zusage von der Türkei dafür habe, dass diese Flüchtlinge wieder aufgenommen werden würden, ganz klar Ja gesagt hat. Damit, was mit den Flüchtlingsbooten in griechischem Hoheitsgebiet passiert, muss sich ja beschäftigt worden sein.

Nannt: Diese grundsätzliche Bereitschaft der Türkei besteht. Das hat ja auch schon der Nato-Generalsekretär gesagt, das hat die Ministerin gesagt, und das ist auch schon an verschiedenen Stellen geäußert worden. Grundsätzlich hat sich die Türkei bereit erklärt. Aber natürlich und genau so, wie es eben auch gesagt wurde, gilt natürlich immer das, sage ich einmal, jeweilige Recht. Aber man muss das eben trotzdem - das ist eben der Punkt, den ich eben noch einmal deutlich gemacht habe - einfach vom Bild her trennen. Wir machen dort keine Aufnahme von Flüchtlingen. Es geht nur um den Bereich der Seenotrettung. Wir überwachen dort und schaffen die Plattform.

Frage: Herr Nannt, ich habe ja verstanden, dass die Nato-Schiffe nicht routinemäßig Flüchtlinge aufsammeln sollen. Aber wenn es jetzt doch einmal dazu kommt, dass die Nato-Schiffe in griechischen Gewässern Seenotrettung betreiben müssen, was ja sein kann, was passiert dann mit den Flüchtlingen, die aufgenommen wurden?

Nannt: Noch einmal: Es finden ja jetzt gerade auch diese ganzen Detailabsprachen statt. Sowohl mit der griechischen als auch mit der türkischen Seite ist das schon erfolgt. Wie gesagt: Es läuft jetzt gerade diese ganze Detailplanung, es laufen diese ganzen Absprachen. Der Grundsatz ist so, wie ich es gesagt habe: Das ist, wie gesagt, der überhaupt ganz unwahrscheinliche Ausnahmefall. Man muss jetzt ganz klar schauen: Wie ist das jetzt nachher in der Einzelfallgeschichte? Aber Einzelfälle können wir hier jetzt auch nicht betrachten, weil man natürlich sowieso bei jedem Einzelnen auch schauen muss, ob es dort irgendwelche besonderen Dinge gibt. Da gilt natürlich immer der rechtliche Rahmen, der gegeben ist; keine Frage.

Zusatzfrage: Heißt das, erst dann, wenn es zum Einzelfall kommt und die Flüchtlinge an Bord sind, weil sie gerettet wurden, wird diese Frage geklärt?

Nannt: Nein, aber jetzt laufen die Absprachen dazu. Das hatte Herr Flosdorff auch am Montag schon einmal gesagt. Jetzt laufen die Absprachen, und Weiteres dazu kann ich jetzt nicht ergänzen. Warten Sie bitte noch ab, bis der Abstimmungsprozess vonstattengegangen sein wird.

Frage: Herr Nannt, ich habe es immer noch nicht kapiert. Ganz schlicht gefragt: Wann wird der Einsatz denn nun beginnen? Ich verstehe, dass die Planungen sehr lange dauern und langfristig sind, weil das auch ein sensibles Seegebiet ist, in dem man sich möglicherweise auch über Grenzverläufe streitet. Ab wann beginnt der Einsatz denn - noch vor dem Gipfel, zum Gipfel mit der Türkei, in der nächsten Woche oder im nächsten Monat, wann auch immer?

Nannt: Um noch einmal das Bild zu malen: Das ist ein unheimlich schneller Prozess, der zurzeit läuft - von diesem Nato-Beschluss zum Einsatz. Ich habe es gerade genau so dargestellt: Es laufen heute die Absprachen mit der griechischen Seite. Wie gesagt: In den nächsten Tagen - davon gehen wir unverändert aus - werden dann auch alle Details dieser Mission abgesprochen werden.

Zusatzfrage: Also ist das Treffen mit Davutoglu am Montag für Sie auch keine Deadline?

Nannt: Ich habe es ja gerade schon gesagt: Man muss das total davon trennen. Es geht darum: Wir haben jetzt eine Mission. Die wurde beschlossen. Es geht jetzt darum, das zu operationalisieren und sich darauf zu verständigen, wie genau alles laufen soll, damit natürlich auch die ganzen Kommunikationswege laufen.

Frage: Herr Nannt, ich habe noch eine Frage zur rechtlichen Grundlage des Nato-Einsatzes. Herr Flosdorff hatte am Montag nachgereicht, dass Sie sich mit dem Nato-Einsatz auf Punkt 11 des strategischen Konzepts der Nato beziehen. Ich zitiere das einmal: "Instability or conflict beyond Nato borders can directly threaten Alliance security, including by fostering extremism, terrorism, and trans-national illegal activities such as trafficking in arms, narcotics and people." Da steht nichts von Schlepperbekämpfung. Menschenhandel ist etwas anderes als Schlepperbekämpfung.

Nannt: Ich glaube da irren Sie sich. Das ist ziemlich eindeutig. Die Nato-Nationen haben sich darauf verständigt. Eines ist jetzt einmal Fakt, auch bei all diesen Punkten, die Sie jetzt anbringen: Es geht darum, dass man einfach verhindert, dass Menschen dort ihren Leib lassen, dass sie zu Tode kommen. Das muss man verhindern. Dabei sind diese Außengrenzen und dieses Gebiet ein ganz wichtiges Gebiet. Diese Mission ist so entscheidend dafür und auch ein Zugewinn dafür, dass man diese Plattform bildet, dass man dort eine Kommunikation aufbaut. Das ist eine Verständigung gewesen, und ich denke, dass es einfach unheimlich wichtig ist, dass man diese Mission jetzt dort macht. Da gibt es einen großen Zusammenhalt, gerade und auch insbesondere vonseiten der Türkei und Griechenlands, aber auch von allen 28 Nato-Nationen, wenn es darum geht, dies jetzt zu leisten.

Zusatz: Die Motivation dessen, warum Sie helfen wollen, ist mir klar. Aber die Frage bezog sich ja auf die rechtliche Grundlage. Menschenhandel ist etwas anderes als Schlepperbekämpfung, weil bei Menschenhandel eine Person gegen ihren Willen befördert wird und beim Schleppen nicht.

Nannt: Das ist genau der Punkt, auf den sich die 28 Nato-Nationen verständigt haben. Das beruht auf diesem strategischen Konzept.

Zusatz: Ja, aber das ist - - -

Nannt: Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Frage: Frau Wirtz, Sie haben gerade gesagt, dass Sie das Soforthilfe-Konzept, das die EU am Mittwoch vorgelegt hat, begrüßen. Damit das sozusagen umgesetzt werden kann, muss ja ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Heißt das, aus Ihrer Sicht sollte Deutschland oder sollten die EU-Mitgliedstaaten jetzt schon am Montag zustimmen und den Nachtragshaushalt entsprechend auf den Weg bringen?

Ich habe eine Frage an Herrn Dimroth. Griechenland hat ja bereits Anfang Dezember das Katastrophenschutzverfahren der EU eingeleitet und um Sachunterstützung in der Dimension von 10 Betten, 160 Decken und 200 Luftmatratzen gebeten. Die anderen EU-Länder haben davon bisher so gut wie nichts geliefert. Deutschland hat 2000 Erste-Hilfe-Kästen und zwei Wasserpumpen zur Verfügung gestellt. Können Sie uns erklären, warum die Bundesregierung nicht mehr und nicht frühzeitiger hilft?

SRS'in Wirtz: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Richtig ist, dass es vonseiten der EU-Kommission entsprechende Vorstellungen und Konzepte dazu gibt, wie man Griechenland oder unter anderem Griechenland in dieser Frage unterstützen kann. Allerdings würde ich sagen, da das ja zunächst einmal ein Konzept ist, das als Grundlage für die Beratungen am Montag dient, dass wir dann am Montag weitersehen, wie sich die Staats- und Regierungschefs entschieden haben, und uns dann Gedanken über einen Nachtragshaushalt oder ähnliche Fragen machen werden.

Zusatzfrage: Heißt das, für Sie eilt das nicht so sehr wie für die EU-Kommission? Die hat ja gesagt, dass sie möchte, dass die Mitgliedstaaten das sehr schnell verabschieden.

SRS'in Wirtz: Ich meine, zunächst einmal muss man ja in der Tat gemeinsam über diese Konzepte sprechen. Dann kann es auch sehr schnell gehen, denke ich.

Dimroth: Vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich ist es so, dass Griechenland seinen Bedarf über das europäische Verfahren für Katastrophenschutz angemeldet hat. Das THW und damit Deutschland hat seine Hilfestellung im Rahmen dieses Programms sozusagen weitreichend angemeldet und eingebracht. Das betrifft vor allem Einheiten zur Wasseraufbereitung sowie zur technisch-logistischen Unterstützung beim Camp-Bau. Diese Einheiten stehen zur Verfügung, sind aber eben von der griechischen Seite bisher nicht abgefragt worden. Dies nur, um sozusagen klarzumachen, dass es mitnichten so ist, dass wir nicht bereit wären, zu helfen. Ganz im Gegenteil: Diese zur Verfügung stehenden Dienstleistungen und Ressourcen des THW sind angeboten worden und bedürften des Abrufs durch die griechische Seite. Das hat bisher nicht stattgefunden.

Zum ersten Teil Ihrer Frage, was bestimmte Hilfsgüter anbetrifft: Da gilt sozusagen das, was ich gerade allgemein gesagt habe, im konkreten Fall. Es geht immer nur dann, dass wir entsprechend helfen, wenn die Verfügbarkeit solcher Hilfsmittel beim THW in Deutschland überhaupt gegeben ist. Das ist in diesem Fall nicht in dem Umfang gegeben, sodass da im Moment nicht mehr passieren kann. Aber noch einmal: Wir haben in anderen Bereichen, in denen eine Verfügbarkeit eben gegeben ist, sehr weitreichend Hilfe angeboten und sind auch jederzeit bereit, sie zu leisten, wenn sie denn entsprechend gewünscht wird.

SRS'in Wirtz: In diesem Zusammenhang kann ich noch hinzufügen, dass auch die Bundeskanzlerin immer in einem nachhaltigen Kontakt mit dem griechischen Ministerpräsidenten steht, um genau solche Fragen zu klären, wenn es um Hilfe für Griechenland geht.

Frage: Frau Wirtz, die Bundeskanzlerin reist zu diesem wichtigen Gipfel nach Brüssel. Gleichzeitig reist Herr Seehofer zu Herrn Orbán. Da hört man ja aus der Regierung vom Koalitionspartner, Seehofer würde damit der Kanzlerin in den Rücken fallen. Wie sieht sie das denn selbst?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal ist es so, dass die Bundeskanzlerin in der Tat Kenntnis von diesem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten genommen hat. Natürlich können die Ministerpräsidenten der Bundesländer auch Kontakt zu anderen Staats- und Regierungschefs haben. Insofern kommentiert die Bundeskanzlerin diese Reise nicht weiter.

Es ist so, dass die Haltung der Bundesregierung bekannt ist, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Ungarn. Diese Haltung wird die Bundeskanzlerin natürlich auch am nächsten Montag weiter deutlich machen.

Zusatzfrage: Würden Sie aber nicht so weit gehen, zu sagen, dass die Kanzlerin sagt, diese Reise sei hilfreich?

SRS'in Wirtz: Ich kann nur ganz grundsätzlich sagen, dass es selbstverständlich sinnvoll ist, wenn Bundesländer durchaus auch Kontakt zu anderen europäischen Staaten pflegen.

Frage: Frau Wirtz, wird die Umsiedlung der Flüchtlinge aus der Türkei nach Europa in Brüssel diskutiert werden?

Zweite Frage: Können Sie uns bitte sagen, wann die Bundeskanzlerin nach Brüssel reisen wird - schon am Sonntag oder erst am Montag?

SRS'in Wirtz: Was die Reise angeht: Sie wird meines Wissens schon am Sonntagabend nach Brüssel reisen, dann Montag dort sein und diese verschiedenen Gespräche führen.

Was Ihre erste Frage anbelangt, ist es so, dass auf der Agenda dieses Gipfeltreffens am Montag in der Tat vorrangig die Frage steht, wo man in Bezug auf den Außenschutz der Europäischen Union und in Bezug auf die EU-Türkei-Agenda steht. Das sind die ganz wesentlichen Punkte. Ganz wesentlich ist auch die Frage: Inwieweit kann man Griechenland unterstützen? Auf welche Weise kann man Griechenland unterstützen? Das ist ja eben auch schon angerissen worden. Die Umverteilung von Flüchtlingen selbst steht nicht an allererster Stelle, weil die anderen Punkte zunächst einmal notwendige Voraussetzungen sind, um auch in diesem Punkt weiterzukommen.

Frage: Es geht um die Flüchtlinge. Es klingt vielleicht ein bisschen komisch, wenn ich so etwas frage: Haben Sie eine Vorstellung davon, wie viele Flüchtlinge zurzeit in Griechenland sind? Die griechischen Angaben sind nämlich widersprüchlich, auch in Bezug auf heute. Das variiert zwischen 20 und 35. Darüber hinaus gibt es ja auch Altfälle, etwa 1 Million Flüchtlinge. Die waren ja schon da. Wissen Sie, wie es insgesamt aussieht?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. Im zweiten Teil habe ich, glaube ich, das "keyword" akustisch nicht ganz verstanden, was diese Zahl von 1 Million angeht.

Vorsitzender Wefers: Nehmen Sie doch das Mikrofon ein bisschen zu sich; dann sind Sie, glaube ich, besser zu verstehen!

Zusatz: Es geht um die Flüchtlinge, die seit 2010 nach Griechenland gekommen sind und nicht die Möglichkeit gehabt haben, aus Griechenland wegzukommen, bis im Jahr 2014 ein Teil davon Papiere vonseiten der griechischen Behörden bekommen hat. Der größte Teil ist aber einfach in Griechenland geblieben. Der kommt zu der 1 Million an Flüchtlingen hinzu, die im Jahr 2015 nach Griechenland gekommen sind und dann nach Nordeuropa und Mitteleuropa gewandert sind.

Dimroth: Jetzt habe ich es verstanden. Ich befürchte, weder zum ersten noch zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich mit belastbaren Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums weiterhelfen. Wir haben keine belastbare Zahl hinsichtlich der derzeit sich in Griechenland Aufhaltenden, auch nicht zu der sozusagen historisch erfragten Entwicklung, die Sie in Ihrer Frage angelegt haben.

Frage: Frau Wirtz, Sie hatten eingangs gesagt, die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Kommission für den Gipfel. Meinen Sie damit auch den Zeitplan für eine Rückkehr zu Schengen, den die Kommission heute vorstellt?

SRS'in Wirtz: Richtig ist, dass heute - ich meine sogar, zur Minute - eine Mitteilung der EU-Kommission vorgelegt werden soll, was eine Roadmap in Bezug auf Schengen anbelangt. So lautet jedenfalls meine Information. Sie können sich vorstellen, dass man sich diese Roadmap zunächst einmal anschauen muss, um dann sagen zu können, ob man es begrüßt. Aber vom Grundsatz her begrüßt die Bundesregierung, dass es eine solche Roadmap gibt. Ich denke, auch das wird Grundlage für die Beratungen am Montag sein. Aber noch liegt sie mir nicht vor. Deshalb kann ich Ihnen jetzt noch nichts en détail dazu sagen.

Zusatzfrage: Aber es gibt schon Vorabauszüge der Agenturen. Einen Satz darin verstehe ich nicht ganz. Vielleicht können Sie mir dabei helfen. Laut AFP steht darin, als Zwischenschritt vor der Aufhebung der Grenzkontrollen innerhalb Europas müsse das Flickwerk nationaler Grenzkontrollen durch eine abgestimmte Herangehensweise bei zeitlich befristeten Grenzkontrollen ersetzt werden.

SRS'in Wirtz: Es fällt mir jetzt schwer, diesen Satz, den Sie mir aus einer Agenturmeldung vortragen, zu analysieren und zu interpretieren. Ich denke, der erste Ansprechpartner wäre zunächst einmal die EU-Kommission, weil sie die Roadmap vorgelegt hat. Dann muss ich Sie leider bitten, sich bis Montag zu gedulden, bis es tatsächlich Thema bei den Staats- und Regierungschefs war und sich diese dazu verhalten.

Frage: An Herrn Dimroth eine Frage zum Thema belastbare Zahlen. Wie viele Flüchtlinge kommen im Augenblick eigentlich jeden Tag nach Deutschland? Sind Sie Österreich dankbar dafür, dass die Reduktion der Flüchtlingszahl, wie sie von der Bundeskanzlerin gewünscht und gefordert wurde, direkt vor dem Gipfel funktioniert?

Dimroth: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Das Ankunftsgeschehen variiert von Tag zu Tag. Wie Sie wissen, geben wir aus guten Gründen keine tagesaktuell genauen Zahlen heraus. Aber um Ihnen einen Einordnung zu geben: Seit geraumer Zeit liegen die Einreisezahlen an der deutsch-österreichischen Grenze, die wir registrieren, im mittleren dreistelligen Bereich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Bundesinnenminister hat bei einer Vielzahl von Gelegenheiten immer wieder ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass es auch ihm darum geht, dass wir eine europäisch koordinierte Lösung brauchen. Insofern stellt sich die Frage der Dankbarkeit wem auch immer gegenüber in diesem Kontext überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam an einer europäischen Lösung arbeiten, an der alle beteiligt sind und die alle mittragen. Insofern ist das nach wie vor das Ziel des Tuns auch des Bundesinnenministers.

SRS'in Wirtz: Genau. Ich möchte das für die Bundeskanzlerin ergänzen. Sie können sich vorstellen, dass auch der Fokus der Bundeskanzlerin nach wie vor auf einer gesamteuropäischen Lösung liegt und dass sie von diesem Gedanken geleitet wird, wenn sie am Montag in die Gespräche geht.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Justizministerium. Sie planen eine Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes. Warum genau sehen Sie eine Verschärfung für notwendig an? Was soll Inhalt dieser Verschärfung sein?

Zado: Jetzt erwischen Sie mich auf dem falschen Fuß. Ich kann keine konkreten Angaben zum Anti-Stalking-Gesetz machen. Das müsste ich mir von den Kollegen zuschicken lassen, weil wir dieses Gesetz schon länger nicht mehr auf der Agenda hatten. Ich müsste es nachreichen.

Frage: Es gibt Berichte zu Störfällen im AKW Fessenheim. Ich würde gern wissen, ob der Bundesregierung die Störfälle, die genannt wurden, bekannt sind und wie sie sie bewertet.

SRS'in Wirtz: Da ich weiß, dass das BMUB hierzu um Aufklärung bemüht ist, möchte ich den Kollegen vom BMUB bitten, die Antwort zu übernehmen.

Haufe: Der Störfall in Fessenheim aus dem Jahre 2014, der heute in den Medien als unbekannt beschrieben worden ist, ist nicht ganz unbekannt. Es gibt auch Presseberichte zu diesen Vorfällen aus 2014. Es ist ein ernster Vorfall. Die deutsch-französische Kommission, die Sicherheitsfragen bei den Atomkraftwerken behandelt, hat sich auch mit diesem Vorfall beschäftigt. Insofern ist er uns also bekannt.

Zusatzfrage : Hatte diese Form der Beschäftigung damit schon Folgen? Der Vorfall stammt, wenn ich es richtig verstanden habe, aus 2014.

Haufe: Die Beschäftigung mit diesem und anderen Vorfällen in Fessenheim hatte die Folge, dass wir schon seit mehreren Jahren die Stilllegung dieses ältesten französischen Atomkraftwerkes fordern.

Wir können es natürlich nicht beeinflussen. Wir als deutsche Bundesregierung können nicht die Betriebszeiten und schon gar nicht die Abschaltung eines Atomkraftwerkes in einem anderen Land beeinflussen. Aber die Ministerin hat - übrigens vor exakt einem Jahr - sich von der französischen Regierung noch einmal versichern lassen, dass Fessenheim vom Netz geht. Es gibt unterschiedliche Angaben von der französischen Regierung, wann das sein soll. Eine der Angaben, die wir zuletzt bekommen haben, lautet: 2017 soll das AKW Fessenheim vom Netz gehen. - Es gibt eine weitere Erklärung der französischen Regierung, wonach Fessenheim dann, wenn ein neues AKW in Frankreich fertiggestellt ist, vom Netz gehen kann. Das heißt, eine richtig belastbare Information, wann dieses Atomkraftwerk stillgelegt wird, haben wir nicht, jedenfalls nicht zum heutigen Tage.

Ein so alter Reaktor - er ging 1977 in Betrieb - weist viele technische Probleme auf. Bei mehreren Reaktoren an der deutschen Grenze ist das der Fall. In den verschiedenen Kommissionen, die wir mit den Ländern haben - das betrifft zum Beispiel auch die Schweiz -, haben wir immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Für uns sind solche alten Reaktoren ein Sicherheitsrisiko. Wir transportieren die Sorgen und Ängste der Bevölkerung in diesen Grenzregionen immer wieder in die Kommission hinein. Wie gesagt, können wir die Betriebszeit eines AKW nicht beeinflussen. Wir können auch nicht die Informationspolitik eines Landes beeinflussen. Natürlich ist auch Frankreich gefordert, über diesen Vorfall zu berichten, nicht wir sind dabei gefordert. Aber, wie gesagt, diese Vorfälle sind bekannt gewesen, und über sie ist auch berichtet worden.

Wir nutzen die Kommission dazu, um die Sicherheitskultur insgesamt zu verbessern. Das ist unser Job dort. Das nutzen wir umfassend.

Frage: Herr Haufe, es gab eine Art Notabschaltung durch das Fluten mit Bor. Ist das dem Ministerium über die Kommission bekannt gewesen oder nicht?

Haufe: Eine Notabschaltung so, wie sie in den Medien dargestellt ist, kann ich Ihnen hier nicht bestätigen. Ich kann Ihnen auch nicht bestätigen, dass man nur mit Bor das Kraftwerk hätte abschalten können. Genau das kann ich Ihnen nicht bestätigen.

Zusatzfrage: Trotzdem: Hat die französische Seite Ihnen mitgeteilt, dass das eingesetzt wurde?

Haufe: Wir haben in den Informationen, die uns aus der Kommission vorliegen, die Borzugabe gesehen. Das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass sie als alleiniges Mittel der Notabschaltung eingesetzt wurde.

Zusatzfrage: Heißt das, das Ministerium wusste über den Vorfall in allen Einzelheiten Bescheid, aber Sie haben ihn nicht als so schwerwiegend eingeschätzt, dass man die Öffentlichkeit hätte informieren müssen?

Haufe: Die Information in der deutsch-französischen Kommission für Sicherheitsfragen von Kernreaktoren ist so gelaufen, dass über diesen Vorfall berichtet worden ist. Es wurde festgestellt, dass das Atomkraftwerk auf jeden Fall hätte abgeschaltet werden können, wenn der Notfall eingetreten wäre, und dass Bor nur als Vorsorgemaßnahme hinzugefügt wurde. Das ist nichts ganz Ungewöhnliches beim Betrieb eines Reaktors. Dementsprechend kann ich also die Medienberichte, die es heute gegeben hat, nicht so bestätigen und widerspreche ihnen.

Frage: An der Stelle möchte ich nachhaken. Die eigentliche Frage ist doch: Ist die deutsche Seite zeitnah und umfassend über das gesamte Ausmaß des Störfalls informiert worden, und wird die Einstufung des Störfalls durch die französische Seite auch von deutscher Seite geteilt, oder hätte Deutschland sagen müssen: "Nein, das ist ein gravierenderer Störfall, der unter anderem Information und Warnung der Öffentlichkeit gerechtfertigt hätte"?

Haufe: Nach den Medienberichten gehen wir der ganzen Sache jetzt noch einmal auf den Grund. Uns sind damals Informationen zur Verfügung gestellt worden, die wir für den Moment als ausreichend ansehen. Die französische Seite hat diesen Vorfall nicht so hoch eingestuft, wie es jetzt in den Medienberichten zum Vorschein kommt. Das ist aus unserer Sicht gerechtfertigt gewesen, weil der Reaktor auf jeden Fall hätte heruntergefahren werden können. Das war gewährleistet und ist uns so dokumentiert worden. Dementsprechend ist in der Kommission der Schluss gefasst worden, dass ein Herunterfahren des Reaktors in dem Fall, in dem dies notwendig geworden wäre, möglich gewesen wäre.

Nichtsdestoweniger ist für uns klar - das möchte ich noch einmal betonen -, dass dieses Kraftwerk sehr alt ist, zu alt, um immer noch in Betrieb zu sein. Es ist nicht der einzige Vorfall und nicht das einzige Problem, das wir von diesem Reaktor kennen. Deswegen fordert die Umweltministerin die frühestmögliche Stilllegung dieses Reaktors.

Frage: Erste Frage: Herr Haufe, können Sie bestätigen, dass für mehrere Minuten unklar war, welche Temperatur im Reaktor herrschte und dass es für mehrere Minuten nicht gelungen ist, die Kernstäbe aus dem Reaktor herauszuziehen?

Zweite Frage: Die Grünen fordern angesichts der Vorfälle, auch im Zusammenhang mit Tihange und Doel, einen europäischen Atomenergiegipfel, um den deutschen Forderungen vielleicht auch etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Unterstützen Sie diese Forderung?

Haufe: Ich kann jetzt nicht ganz genau auf die technische Frage eingehen, die Sie zuerst gestellt haben. Das müsste ich Ihnen nachliefern. Das kann ich Ihnen gerade nicht genau sagen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Ministerin wird sich heute zu diesem Vorfall äußern und ihr weiteres Vorgehen in dieser Sache erläutern.

Zusatzfrage: Gibt es dazu nur ein Statement?

Haufe: Wir werden sehen, wie wir es machen. Die Ministerin wird sich auf jeden Fall heute in den Medien dazu äußern.

Vorsitzender Wefers: Wollen Sie uns dann sagen, wie Sie das machen? Denn das wäre hilfreich.

Haufe: Ja, klar.

Zado: Das wesentliche Ziel der Verschärfung des Anti-Stalking-Gesetzes ist Folgendes:

Bisher ist der Paragraf so ausgestaltet, dass es um ein Erfolgsdelikt geht. Das heißt, strafbar ist das Verhalten des Stalkings nur dann, wenn es zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung beim Opfer des Stalkings kommt. Das bedeutet, dass diejenigen Täter, die mit ihrem Stalking nicht erfolgreich sind und vielleicht auf ein resistentes Opfer treffen, das seine Lebensgestaltung nicht ändert und sozusagen ein bisschen widerstandsfähiger ist, nicht bestraft werden, weil es nicht zum Erfolg kommt. Trotzdem hat die Handlung den gleichen Unwert und den gleichen Unrechtsgehalt, weil sie es schon probiert haben.

Deswegen soll es in Zukunft ausreichend sein, wenn eine Handlung vorgenommen wird, die geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen, unabhängig davon, ob es wirklich dazu kommt. Das ist die wesentliche Änderung, die wir durchführen wollen. Einzelheiten sind auf unserer Homepage nachzulesen. Der Referentenentwurf ist dort online und kann eingesehen werden.

Frage: Gibt es einen konkreten Anlass, warum das jetzt gemacht wird? Gibt es Zahlen, dass es bisher zu wenige Verurteilungen gab?

Zado: Nein. Der Anlass ist der Koalitionsvertrag, in dem dieses Ziel schon ausgegeben wurde und den wir mit diesem Gesetz umsetzen.

Frage: Herr Zado, was verstehen sie unter erfolgreichem Stalking?

Können sie Zahlen nennen, wie viele Fälle es pro Jahr in Deutschland gibt und wie viele Verurteilungen?

Zado: Von erfolgreichem Stalking in diesem Sinne ist dann zu sprechen, wenn es beim Opfer zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung kommt, wenn also das Opfer durch das Stalking so beeinträchtigt ist, dass die Lebensgestaltung nicht mehr so möglich ist, wenn die Handlungsfreiheit eingeschränkt ist und es nicht mehr so vorgehen kann, wie es will, beispielsweise weil es sich immer einschließen muss, weil es sich nicht mehr allein auf die Straße traut usw. Dann ist der Unrechtsgehalt dieser Straftat verwirklicht, indem beim Opfer der Schaden eintritt. Dann ist dieses Erfolgsdelikt erfüllt.

Konkrete Zahlen habe ich nicht. Im Vergleich zur Zahl der Anzeigen gibt es aber recht wenige Verurteilung. Das steht ja hinter dem Anliegen; deshalb wollen wir diese Veränderung durchführen.

Zusatzfrage: Ich habe nur Zahlen von 2010 gefunden. Können Sie aktuelle Zahlen nachreichen? Dafür wäre ich dankbar.

Zado: Das werde ich wahrscheinlich nicht tun können, weil es Zahlen der Gerichte sind, die in die Länderzuständigkeit fallen. Ich kann es nachchecken, aber ich gehe nicht davon aus, dass wir bundesweite Übersichten über die Zahl der Verurteilungen haben, schon gar nicht aufgeschlüsselt nach bestimmten Delikten. Solche Statistiken gibt es nicht.

Frage: Frau Chebli, zur Reise des Außenministers an den Persischen Golf: Sie haben erwähnt, dass die Lage im Jemen eines der Themen sein wird. Sehen Sie, dass in dieser Sache jetzt Bewegung entstanden ist? Denn der Krieg geht ja mit voller Härte weiter.

Zur Reise nach Oman: Deutschland und Oman sehen sich beide gewissermaßen in einer Art Vermittlerrolle zwischen dem Iran und Saudi-Arabien. Wird auf der Reise auch der Streit zwischen Iran und Saudi-Arabien thematisiert werden?

Chebli: Zu Ihrer ersten Frage: In der Tat sind wir als Bunderegierung sehr besorgt über die hohe Zahl ziviler Opfer und immer wiederkehrende Bericht über Angriffe auf zivile Einrichtungen. Deswegen thematisieren wir das, appellieren an alle Konfliktparteien, dass zumindest die Zivilbevölkerung geschützt wird, und setzen uns - das habe ich in diesem Raum mehrfach gesagt - für eine internationale Untersuchungsmission ein. Das hat auch unser Botschafter gegenüber den saudischen Partnern einige Male angesprochen.

Auch die humanitäre Lage ist desaströs. 80 Prozent der Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es steht auch im Vordergrund unserer Gespräche mit den Konfliktparteien, dass humanitäre Zugänge erleichtert werden. Das heißt: Waffenstillstand und ein uneingeschränkter Zugang für humanitäre Hilfe haben für uns oberste Priorität. Wenn wir in den VAE und Oman sind, wird das zur Sprache kommen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Konflikt nur politisch gelöst werden kann. Deshalb ist die Rückkehr zur sofortigen Waffenruhe und vor allem zum Verhandlungstisch das A und O.

Zu Ihrer zweiten Frage: Klar. Oman - das sage ich immer - ist die Schweiz des Nahen Ostens, ist ein neutraler Akteur.

Es wird mit dem omanischen Außenminister natürlich auch darum gehen, wie man zur Entschärfung der auch rhetorischen Eskalationen zwischen Iran und Saudi-Arabien, die es in der Vergangenheit gab, kommen kann. Ich will die Erwartung da nicht zu hoch stecken. Wir haben uns ja in unseren Gesprächen mit Saudi-Arabien und Iran darum bemüht, dass zumindest die Verschärfung zwischen beiden nicht dazu beiträgt, dass wir im Syrien-Dossier nicht weiterkommen. - Das ist nicht der Fall. Von beiden Seiten hat er Zusagen bekommen, dass sie weiterhin konstruktiv an einer Lösung des Syrien-Konflikts arbeiten. Das ist gut.

Wir sehen heute, wenn wir uns die Entwicklung im Syrien-Dossier anschauen - die Frage der Feuerpause, die Gespräche, an denen Iran und Saudi-Arabien teilnehmen -, von beiden Seiten eine konstruktive Haltung. Saudi-Arabien hat sich sehr positiv zur Frage der Opposition eingebracht. Es ist auch Saudi-Arabien zu verdanken, dass es überhaupt gelungen ist, die Opposition an einen Tisch zu bewegen, sie zusammenzubringen und als eine Stimme in dem Prozess festzumachen. Aber auch Iran sitzt weiterhin am Tisch und ist jedenfalls nicht negativ aufgefallen, was das Vorankommen im Syrien-Dossier angeht.

Zusatzfrage: Noch eine ganz kurze Nachfrage: Es betrifft auch wieder die Region.

Einige arabische Staaten haben ja die libanesische Hisbollah auf die Terrorliste gesetzt. Glauben Sie, dass jetzt damit die Gespräche zum Thema Syrien erschwert werden? Oder glauben Sie, dass das hilfreich ist?

Chebli: Vielleicht lassen Sie mich zwei Punkte zu Libanon insgesamt sagen, weil Libanon ja immer wieder mit heruntergezogen wird, wenn es in der Region zu Konflikten kommt - ein Staat, der ja durch die Flüchtlingskrise schon gebeutelt ist. Ein Drittel der Bevölkerung sind syrische Flüchtlinge. Wir haben natürlich überhaupt kein Interesse daran, dass sich die Lage im Libanon verschärft, dass es neben der innenpolitischen Krise, die das Land schon seit langer Zeit hat, zu weiteren Entwicklungen kommt, die sich negativ auf die Stabilität des Landes auswirken können. Wir hoffen nicht, dass der Libanon sozusagen ein zweites Feld wird, wo sich - -

Oder lassen Sie mich das anders formulieren: Wir hoffen, dass wir im Syrien-Dossier wie bisher auch auf Saudi-Arabien und Iran zählen können. Wir hoffen nicht, dass die Lage im Libanon zu einer Eskalation zwischen beiden führt, haben aber auch dazu jetzt nicht ganz konkrete Anhaltspunkte.

Frage: Frau Chebli, Frau Braams, KraussMaffei will oder wollte 70 Panzer an den Oman verkaufen. Ist die Lieferung schon durch?

Braams: Wie wir schon häufig ausgeführt haben: Über Auslieferungen kann ich Ihnen keine Angaben machen. Die Auslieferungen erfolgen über den Zoll. Dazu kann ich jetzt keine näheren Angaben machen.

Zusatzfrage: Es gab ja eine vorübergehende Ausfuhrgenehmigung. Aber das heißt ja noch nicht, dass sie endgültig geliefert wurden. Da könnte es ja immer noch ein Einspruch von Herrn Gabriel geben, dass zum Beispiel nicht an den Oman geliefert wird, weil der Oman direkter Nachbar vom Jemen ist, wo ein Bürgerkrieg herrscht. Also wie ist da die Aussicht? Wird er das endgültig genehmigen?

Frau Chebli, ist Herr Steinmeier eigentlich dafür?

Chebli: Vielleicht fangen Sie an.

Braams: Zum konkreten Stand des Verfahrens kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Das müsste ich nachreichen. Das liegt mir nicht vor.

Chebli: Zum Thema Rüstungsexporte haben wir mehrfach Stellung bezogen. Entscheidungen über Rüstungsexporte werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden, vor allem was den Hintergrund des Grundsatzes einer restriktiven Rüstungsexportpolitik angeht, alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Das ist die Haltung des Außenministers, und das ist die Haltung der Bundesregierung.

Frage: Frau Chebli, nur weil Sie gerade noch einmal Syrien angesprochen haben: Gibt es eigentlich Erkenntnisse darüber, wie sich die Waffenruhe auf die Situation an der syrisch-türkischen Grenze ausgewirkt hat, was die Flüchtlinge aus Aleppo angeht? Also sind dort nach wie vor so viele Flüchtlinge?

Dazu ein Zusatz: Beim letzten Besuch der Türkei gab es ja das Angebot von der deutschen Bundesregierung, dort das THW einzusetzen, um der Türkei zu helfen. Wie ist eigentlich der Stand der Dinge bei diesem Einsatz?

Chebli: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

Ja, es ist richtig, dass wir einen möglichen THW-Einsatz in enger Absprache - vielleicht kann das auch mein Kollege aus dem BMI ergänzen - mit der türkischen Seite prüfen. Eine Delegation des THW ist, soweit ich weiß, im Februar in die Türkei gereist und hat dort mit den Akteuren gesprochen, hat sich ein Bild von der Lage gemacht, in welchen Bereichen Hilfe oder Unterstützung denkbar und vorstellbar wäre. Diese Optionen werden nun vom THW und der Bundesregierung - ganz konkret vom Auswärtigen Amt und dem BMI - geprüft. Wir stimmen uns dabei eng mit der türkischen Seite ab. Also kurzum: Wir waren dort. Wir klären gerade die Modalitäten der Unterstützung.

Die erste Frage: Ich kann Ihnen nicht ganz konkret etwas über Zahlen von Flüchtlingen sagen, die sich an der syrisch-türkischen Grenze befinden. Ich kann Ihnen nach unserer Erkenntnis nur sagen, dass zum Beispiel gestern der ruhigste Tag der Waffenruhe war, dass die Feuerpause - so wie es De Mistura gesagt hat - gehalten hat, dass es eine starke Reduktion der Gewalt gegeben hat, es aber immer noch Verstöße gibt. Zum Beispiel rund um den Raum Aleppo, Idlib, Hama, Homs und auch in Latakia gibt es immer mal wieder Verstöße.

Wir haben die Hoffnung, dass die Feuerpause genutzt wird, um im Bereich der humanitären Hilfe voranzukommen. Sie wissen, dass in dem Münchner Kommuniqué sieben belagerte Städte genannt wurden, in denen humanitäre Hilfe geleistet werden soll. Das ist auch geschehen. Wir haben aber 18 belagerte Städte, wenn ich mich recht erinnere. Unsere Hoffnung und unsere Forderung ist, dass die Feuerpause genutzt werden kann, um bei der humanitären Hilfe voranzukommen. Denn beides ist natürlich auch die Grundlage dafür, dass wir im politischen Prozess vorankommen, der wichtig ist. De Mistura hat einen Termin angekündigt. Wir hoffen, dass jetzt so schnell wie möglich der Einstieg in die Gespräche zwischen Regime und Opposition vorankommt.

Klar ist: Je ruhiger die Lage in Syrien ist, desto mehr Hoffnung haben die Menschen, desto kleiner ist vielleicht auch die Bereitschaft, das Leben, Haus und alles zu verlassen, um das Land in Richtung Europa, in Richtung Türkei zu verlassen.

Also für uns verbindet sich mit der Feuerpause auch ganz klar die Hoffnung, dass die Menschen dort bleiben können. Ich habe zumindest in den arabischen Medien - ich weiß nicht, ob das auch in den deutschen Medien vorgekommen ist - Bilder von Syrern gesehen, die wieder ihre Geschäfte öffnen, die wieder Hoffnung schöpfen und sagen: Das ist jetzt für uns eine Atempause. Wir haben die Hoffnung, in diesem Land zu bleiben. - Das ist der richtige Schritt. Wir hoffen, dass die Feuerpause auch weiter so hält, dass die Menschen eine Atempause haben.

Frage: Heute hat die Kanzlerin mit Präsident Hollande, Putin, Cameron und Renzi gesprochen. Worum ging es da? Ging es auch um die Flugverbotszone?

SRS'in Wirtz: Es ging - ganz allgemein gesagt - um Syrien. Aber zu weiteren Einzelheiten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Dimroth: Ich kann kurz zu dem, was Frau Chebli ausgeführt hat, ergänzen, was unsere Bemühungen anbetrifft, das, was bei den deutsch-türkischen Regierungskonsultationen verabredet war, jetzt mit Leben zu füllen:

Tatsächlich hat es eine entsprechende Delegationsreise gegeben. Das THW hat sich sehr eng mit der türkischen Katastrophenschutzbehörde abgestimmt, um hier eine Zusammenarbeitsmöglichkeit zu identifizieren. Nach dieser Reise ist eine Möglichkeit, die jetzt umgesetzt werden soll, dass das THW vor Ort ein eigenes Büro eröffnet, um an der Schnittstelle zwischen den deutschen Hilfsorganisationen, die vor Ort tätig sind, und den türkischen Behörden bei all dem zu vermitteln, was da an Kommunikation stattfindet. Das ist auch aus unserer Sicht ein sehr hilfreicher Beitrag, weil das THW sowohl das Vertrauen der türkischen Seite, der türkischen Partnerbehörde, als auch der deutschen NGOs hat. Insofern wird es ein wichtiger Mittler bei dem Informationsfluss sein, der für die effektive und zielführende Hilfsarbeit der NGOs vor Ort sehr erforderlich ist.

Chebli: Ich möchte noch einen Aspekt zu Syrien ergänzen. Das habe ich vergessen.

Der Minister ist gerade in Paris, um mit den E3+1 genau über das Thema Syrien zu sprechen und sich abzustimmen, wie man denn vorangeht, wenn die Feuerpause hält, welche Möglichkeiten es gibt, das von der Seite der Europäer zu unterstützen.

SRS'in Wirtz: Ich wollte nur noch kurz etwas sagen: Ich weiß nicht, ob Sie eben in Ihrer Frage auch Großbritannien aufgezählt haben - -

Zuruf: Cameron war dabei.

SRS'in Wirtz: Dann bin ich mit der Vollständigkeit einverstanden.

Frage: Herr Nannt, können Sie uns denn sagen, wie viele Luftangriffe, wie viele Bombardierungen die Anti-ISIS-Koalition seit dem Waffenstillstand geflogen hat?

Nannt: Die Frage haben Sie mir schon vor drei Wochen, vor meinem Urlaub, gestellt.

Zusatzfrage : Vor der Waffenruhe, ja.

Nannt: Aber das geht in die gleiche Richtung. - Ich habe Ihnen damals schon gesagt, dass wir dort die Aufklärung machen und wir keine eigenen Erkenntnisse über die Bombardierung durch die Koalition gegen den IS haben.

Frage : Nur eine ganz kurze Bitte: Da ja inzwischen ein kompletter Einsatzmonat der deutschen Tornados im Anti-ISIS-Kampf vorüber ist, vielleicht könnten Sie für den Beginn der kommenden Woche eine Statistik nachliefern, wie viele Aufklärungsflüge deutscher Tornados es gab - unter besonderer Berücksichtigung, wie oft sie nachts geflogen sind. Das wäre eine Bitte, auch im Namen der Kollegen, glaube ich.

Nannt: Klar, das machen wir gern.

Dazu vielleicht ein Hinweis: Das können Sie auch tagesaktuell beim Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos abgreifen. Also das ist überhaupt kein Thema.

Das können wir Ihnen aber auch gern in der nächsten Woche geben.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Elektromobilität: Frau Wirtz oder Frau Moosmayer - je nachdem, wer das beantworten kann -, es gibt ja neue Zahlen zum Anteil von Elektrofahrzeugen oder alternativen Antrieben in den Ministerien, in den Bundesressorts, wonach die Mehrheit der Ressorts die Zielsetzung der Bundesregierung erneut verfehlt. Können Sie erklären, woran das liegt?

Die zweite Frage wäre: Inwiefern glaubt die Bundesregierung, dass sie die Vorbildfunktion, die sie ja nach eigenen Angaben hat, bei dem Thema so erfüllen kann?

Wenn wir schon dabei sind, noch eine Frage, die vielleicht auch das BMF betrifft: Wie ist eigentlich der Stand der Dinge bei der Kaufprämie?

SRS'in Wirtz: Mir liegen jetzt - ehrlich gesagt - keine Zahlen darüber vor, wie in den unterschiedlichen Ministerien Elektroautos eingesetzt werden. Ich kann für das Bundespresseamt sagen: Wir fahren Elektroautos.

Aber ich möchte da gern an Frau Moosmayer weitergeben. Vielleicht haben Sie eine Statistik, was die Ministerien anbelangt.

Moosmayer: Ich habe keine Statistik über alle anderen Ministerien. Aber ich habe die Zahlen zu uns. Wir sind relativ vorbildlich, und wir sehen es auch als wichtig an, dass die Bundesregierung da als eine Art Vorbild vorangeht. Unsere Quote bei Elektroautos in unserer Flotte liegt momentan bei 30 Prozent. Das Ziel ist es, mit der neuen Bestellung auf 50 Prozent zu kommen. Der Minister fährt ja auch selber ein E-Auto, für die kürzeren Strecken zumindest. Das Ziel dahinter ist klar, dass man einen Zweitmarkt schafft, der es für die Leute eben auch monetär interessant macht, sich ein Elektroauto anzuschaffen.

Zusatzfrage: Es gibt eine Antwort der Bundesregierung (auf eine Kleine Anfrage), wonach 6 von - ich glaube - 17 Ressorts diese 10 Prozent-Quote nicht erfüllen.

SRS'in Wirtz: Mir liegt keine solche Statistik vor. Wenn das nicht im BMVI vorliegt, dann müssten alle Häuser wahrscheinlich einzeln darauf antworten. Von welchem Haus ist denn diese Kleine Anfrage beantwortet worden?

Zusatz: Ich meine, sie ist gebündelt worden und dann vom Verkehrsministerium gekommen.

Moosmayer: Ich habe gerade hier geflüstert: Uns liegt sie nicht vor. Aber ich kann gern versuchen, sie zu beschaffen.

Zusatzfrage: Gibt es einen neuen Stand zur Kaufprämie? Oder befindet man sich immer noch in Gesprächen?

von Tiesenhausen-Cave: Die Beratungen gehen weiter fort.

Frage : An Herrn Zado und Frau Braams zu TTIP und den Schiedsgerichten: Der Deutsche Richterbund hält die umstrittenen Sonderklagerechte für Unternehmen in CETA und in TTIP für rechtswidrig. Das ist ja die größte Standesorganisation von Richtern und Staatsanwälten hier im Land. Sie sind davon überzeugt, dass das gegen die Regelungen des Lissabon-Vertrags verstößt und damit rechtswidrig ist. Der Lissabon-Vertrag ist ja so eine Art europäisches Grundgesetz. Hatte das BMWi die Rechtslage bisher nicht im Blick? Herr Zado, hat das Justizministerium bisher eine eigene Rechtseinschätzung in Sachen Schiedsgerichte, Vereinbarung mit Lissabon-Vertrag usw.?

Braams: Ich kann gern anfangen. Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal einzuordnen.

Wir gehen davon aus, dass nach unserer Rechtsauffassung die vorgeschlagenen Investitionsgerichte, so wie sie jetzt in TTIP verhandelt werden und bei CETA Eingang gefunden haben, mit EU-Recht vollständig vereinbar sind. Denn es gab dazu vom EuGH Gutachten. Der EuGH hat sich in zwei Gutachten damit beschäftigt. In einem Gutachten 1/91 zum sogenannten europäischen Wirtschaftsraum kommt er zu dem Ergebnis, dass die EU sich grundsätzlich an internationalen Gerichten beteiligen kann. Er konkretisiert das dann in einem weiteren Gutachten, dem sogenannten Gutachten 1/09 zum europäischen Patentgericht und legt dort Bedingungen fest, unter denen das möglich ist. Aber eine Rechtsauffassung, die Sie vorgetragen haben, teilen wir nicht. Nach unserer Einschätzung ist es mit EU-Recht und dem Lissabon-Vertrag vereinbar.

Zado: Ich habe dem nichts hinzufügen.

Freitag, 4. März 2016

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. März 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/03/2016-03-04-regpk.html;jsessionid=A6C893830AB1465E0DF53FD246E78F0F.s6t2
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang