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PRESSEKONFERENZ/1180: Regierungspressekonferenz vom 9. März 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz in Berlin - Mittwoch, 9. März 2016
Regierungspressekonferenz vom 9. März 2016

Themen: Prozess gegen die ukrainische Pilotin Nadja Sawtschenko, Kabinettssitzung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR, 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbauoffensive, Bericht zum Deutschlandstipendium, Übereinkommen von Paris zum weltweiten Klimaschutz, Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Berufsqualifikationen), EU-Türkei-Gipfel, Nato-Einsatz in der Ägäis, Flüchtlings- und Asylpolitik, Senatssitzung der Medizinischen Hochschule Hannover bezüglich des Doktortitels der Bundesverteidigungsministerin, Medienberichte über Test von ballistischen Langstreckenraketen des Iran, nordkoreanisches Atomwaffenprogramm, Studie "Grundlagenermittlung für ein Luftverkehrskonzept der Bundesregierung", Besteuerung von E-Zigaretten

Sprecher: StS Seibert, Haufe (BMUB), Schäfer (AA), Plate (BMI), Nannt (BMVg), Friedrich (BMVI), Reymann (BMEL)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Bevor ich Ihnen zum Kabinett berichte, möchte ich noch etwas anderes zum Thema Ukraine ausführen, nämlich zu dem Beginn des Prozesses gegen die unter Mordanklage stehende ukrainische Kampfpilotin Nadja Sawtschenko in Moskau vor einigen Tagen.

Dazu möchte ich Ihnen für die Bundesregierung sagen, dass wir diesen Prozess gegen Frau Sawtschenko mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Der Gesundheitszustand von Frau Sawtschenko aufgrund ihres Hungerstreiks gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Ihre über 20-monatige Inhaftierung mit Einzelhaft und fragwürdigen Verhörmethoden widerspricht internationalen Standards. Darüber hinaus gibt es viele Fragen dazu, wie Frau Sawtschenko auf russisches Territorium verbracht wurde.

Der Prozess gegen Frau Sawtschenko verstößt zudem gegen den Geist und die Buchstaben der Vereinbarungen von Minsk. Wir rufen deshalb gemeinsam mit unseren Partnern zur sofortigen Freilassung von Nadja Sawtschenko aus humanitären Gründen auf. Das wäre auch in Übereinstimmung mit dem Minsker Maßnahmenpaket und mit der darin enthaltenen Zusage, alle Gefangenen und Geiseln auszutauschen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Schicksal des ukrainischen Regisseurs Oleg Senzow erinnern. Dieser Filmemacher von der Krim ist im vergangenen Sommer zu 20 Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Nicht nur ist das Strafmaß unverhältnismäßig, auch den Vorwürfen von Folter und Misshandlungen während des Prozesses sollte nachgegangen werden.

Ich komme jetzt zu dem Bericht aus dem Kabinett.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR gebilligt. Sie wissen, viele ehemalige DDR-Leistungssportler leiden bis heute an den Spätfolgen des Dopings. Einige ihrer Nachkommen sind infolge des Dopings ebenfalls schwer geschädigt. Es ist auch ohne eine rechtliche Verpflichtung für die Bundesregierung eine Frage der Menschlichkeit, ein gesellschaftliches Anliegen, den DDR-Dopingopfern mit einer einmaligen Zahlung zu helfen.

Bereits im Jahr 2002 ist deswegen ein Dopingopfer-Hilfegesetz beschlossen worden, das einen Fonds aufgelegt hat, aus dem die Betroffenen eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10 Euro als einmalige Hilfe erhalten haben. Dieser Fonds hat nicht alle Opfer erfasst. Das alte Dopingopfer-Hilfegesetz ist 2007 außer Kraft getreten.

Zwischenzeitlich sind allerdings viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien auch einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. Es hat sich gezeigt, einige schwere Gesundheitsschäden infolge des Dopings bei Sportlern, die damals sehr jung waren, sind erst später eingetreten. Deswegen gibt es ein neues Gesetz, das nun regelt, dass diese DDR-Dopingopfer, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ebenfalls etwa 10 Euro als einmalige Hilfe beim Bundesverwaltungsamt beantragen und erhalten können.

Der Bundesaußenminister hat dem Kabinett den 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vorgelegt. 2015 ist hier das Stichjahr. Darin werden immer wieder die Leitlinien und die inhaltlichen Schwerpunkte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im abgelaufenen Jahr dargestellt.

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist für uns ein unverzichtbarer Beitrag zur deutschen Außenpolitik, weil sie sowohl zum Aufbau von Zivilgesellschaften als auch zur Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften beiträgt. 2015 sind für diesen Bereich unserer Außenpolitik insgesamt 1,673 Milliarden Euro ausgegeben worden.

Ich will nur beispielhaft einige Aktivitäten nennen, gerade auch im Bereich der Flüchtlingspolitik. Es gibt die Unterstützung für studierfähige Flüchtlinge in Deutschland und auch in den Nachbarländern Syriens. Darüber hinaus gibt es die Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache über Mittlerorganisationen wie zum Beispiel das Goethe-Institut. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass wir mittlerweile pro Jahr weltweit 100 mehr Deutschlerner haben. Ich nenne weiterhin die Einführung des deutschen Sprachdiploms in den Willkommensklassen und die Entwicklung - das ist hier mehrfach berichtet worden - einer strategischen Auslandskommunikation in den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlinge zum Thema Flucht und Migration.

Ich möchte noch zwei Ereignisse in dem Berichtsjahr 2015 nennen, die ein bisschen hervorstechen. Es gab die erfolgreiche Sitzung des Welterbekomitees unter deutschem Vorsitz in Bonn im Juni und Juli 2015, bei der die Bonner Erklärung zum Welterbe verabschiedet wurde: eine Verurteilung von vorsätzlicher Zerstörung von Kulturerbestätten als Kriegsverbrechen. Sie alle wissen, wie zum Beispiel die Terroristen des IS auch in Kulturerbestätten wüten.

Der andere Punkt ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechtes im Kabinett im November 2015.

Die Bundesbauministerin hat dem Kabinett einen Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbauoffensive vorgelegt, den das Kabinett auch beschlossen hat. Mit diesem Bündnis soll der Wohnungsbau erleichtert und angestoßen werden. Die Schätzungen des Bundesbauministeriums gehen davon aus, dass bis 2020 jährlich mindestens 350 neue Wohnungen nötig sind, um der zunehmenden Knappheit von bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Dabei ist es ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser neue Wohnraum allen in Deutschland zugutekommt - allen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.

In dem Bündnis arbeiten verschiedene Bundesministerien zusammen, die Länder, die Kommunen zusammen mit der Bau- und der Wohnungswirtschaft, den Mieter- und Eigentümerverbänden und weiteren Akteuren aus dem Bau- und Wohnbereich. Den Startschuss hatte die Bundesbauministerin im Sommer 2014 gegeben. Im November vergangenen Jahres sind Empfehlungen vorgelegt worden. Die zehn zentralen Forderungen sollen jetzt als Teil einer Wohnungsbauoffensive umgesetzt werden.

Wichtige Punkte aus diesem Zehnpunkteprogramm sind schon umgesetzt worden. Ich nenne zum Beispiel die Verdoppelung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau von gut 500 Millionen Euro jährlich auf 1 Milliarde Euro jährlich bis 2019. Andere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die Förderung des Mietwohnungsbaus über steuerliche Anreize ist von der Bundesregierung beschlossen worden und wird zurzeit im Bundestag beraten.

Weitere wichtige Punkte sind Vereinfachungsvorschläge bei den Regeln, die für das Bauen gelten, zum Beispiel die Empfehlungen der Baukostensenkungskommission.

Die Bundesbildungs- und -forschungsministerin hat dem Kabinett ihren Bericht zum Deutschlandstipendium vorgelegt. Das Deutschlandstipendium hat sich an den Hochschulen etabliert. Das ist das Fazit des Berichts. Die Ministerin hat die wesentlichen Ergebnisse vorgestellt. Ich mache es deswegen nur kurz.

Sie wissen - für diejenigen, die es nicht wissen, sage ich kurz -: Das Deutschlandstipendium gibt seit 2011 monatlich 300 Euro an Unterstützung für begabte und leistungsstarke Studierende, jeweils zur Hälfte zu tragen von Privaten und vom Bund. 2011 haben wir mit 5400 Stipendiaten begonnen. Im Jahr 2014 waren es bereits 22; das ist eine Vervierfachung. Das ist fast so viel, wie die 13 Begabtenförderwerke, die es in Deutschland gibt, zusammen fördern.

Fast 90 Prozent der staatlichen Hochschulen beteiligen sich mittlerweile an diesem Programm. Sie können an allen Standorten ausreichend private Mittel einwerben. 2014 haben sich 6700 Unternehmen, Privatpersonen und Stiftungen daran beteiligt. Das sind achtmal mehr als zu Beginn des Programms.

Dieses Stipendium wird sozial ausgewogen vergeben. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben im Schnitt die gleiche soziale Herkunft und Bildungsherkunft wie alle anderen Studierenden.

Das ist also ein erfreulicher Bericht über eine Erfolgsgeschichte. Die Bundesregierung wird das Deutschlandstipendium fortführen und es kontinuierlich ausbauen.

Die Bundesumweltministerin hat das Kabinett um Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris zum weltweiten Klimaschutz gebeten und diese Zustimmung auch bekommen. Das im Dezember 2015 in Paris beschlossene Weltklimaabkommen ist aus unserer Sicht ein Wendepunkt für den internationalen Klimaschutz. Es ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Damit bekennt sich die Weltgemeinschaft zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen; angestrebt werden 1,5 Grad.

Darüber hinaus geben sich die Staaten das Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.

Dieses Übereinkommen gibt allen Staaten den klaren Auftrag, ambitionierten Klimaschutz konsequent umzusetzen. Um regelmäßig zu überprüfen, ob dazu die nationalen Klimaschutzbeiträge ausreichen, gibt es einen fünfjährlichen Überprüfungs- und Ambitionsmechanismus. Dabei gilt für die EU: Die nationalen Klimaschutzbeiträge müssen bis 2020 erneut mitgeteilt oder aktualisiert und ab 2025 - für die Zeit nach 2030 - anspruchsvoller als der bisherige Beitrag fortgeschrieben werden.

Vor allem für die durch die Klimaauswirkungen besonders verwundbaren Länder sichert dieses Übereinkommen Unterstützung beim Klimaschutz und bei der Anpassung durch den Klimawandel zu, und zwar durch Finanzierung, durch Technologietransfer und durch den Aufbau von Kapazitäten.

Die Bundesregierung hat, wie gesagt, heute im Kabinett der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris zugestimmt. Ende April findet in New York eine hochrangige Unterzeichnungszeremonie statt. Die Bundesregierung wird dort durch die Bundesumweltministerin vertreten werden.

Zum Schluss unser regelmäßiges wöchentliches Thema, nämlich die Flüchtlingslage, heute mit dem besonderen Aspekt der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Berufsqualifikationen. Darüber hat Ministerin Wanka dem Kabinett berichtet. Es ist in vielerlei Hinsicht gut, dass die Bundesregierung schon 2012 das Anerkennungsgesetz des Bundes beschlossen hat, das seitdem in Kraft ist, und dass jetzt auch alle Länder solche Anerkennungsgesetze in Kraft gesetzt haben. Denn die Anerkennung von Abschlüssen, von beruflichen Qualifikationen ist natürlich enorm wichtig, wenn man Asylsuchende und Flüchtlinge zügig in den Arbeitsmarkt integrieren oder dafür sorgen will, dass sie studieren oder vielleicht auch weiter studieren können.

Die Schätzungen gehen davon aus, dass knapp 30 Prozent der Asylsuchenden und Flüchtlinge über Berufs- oder Hochschulabschlüsse verfügen, die hier in Deutschland verwertbar sind. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass geprüft wird, ob ihr Abschluss gleichwertig mit dem jeweiligen deutschen Beruf ist.

Die Zahl der Anerkennungsverfahren steigt rasant. 2014 gab es bereits 20 Prozent mehr solcher Verfahren als 2013. Sie wurden interessanterweise, nämlich zu 78 Prozent, also in mehr als drei Viertel aller Fälle, mit der vollen Gleichwertigkeit abgeschlossen.

Es gibt zahlreiche Aktivitäten des Bundes, um die Anerkennung zu erleichtern. Ich will vor allem auf das Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de hinweisen. Das gibt es in acht Sprachen, auch in Arabisch. Das ist der beste Einstieg in alle Informationen, die dafür relevant sind.

Wichtig ist auch - dies möchte ich als Letztes noch erwähnen -: Viele Flüchtlinge haben nicht die Unterlagen bei sich, die für die Anerkennung notwendig sind. Aber mit Fachgesprächen und Arbeitsproben kann festgestellt werden, welche Kompetenzen vorhanden sind. Diesen Weg eröffnen auch die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder. Es geht also alles in allem darum, das Potenzial von Menschen, die hier in Deutschland sind, aufzuschließen, um ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt oder in das Bildungssystem zu ermöglichen.

Das wäre es aus dem Kabinett. Heute war es umfangreich.

Frage: Herr Seibert, Sie haben in erfrischender Klarheit verurteilt, was sich da im Fall Sawtschenko abspielt. Das ist nicht bei allen Menschenrechtsverletzungen in allen Ländern in letzter Zeit so gewesen. Darf ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Russland und die Rechtsstaatlichkeit dort anders beurteilt als die Lage in der Türkei?

StS Seibert: Nein. Die Menschenrechte sind universal, und sie sind individuell. Deswegen muss jeder Fall betrachtet werden. Ich habe hier über den Fall Sawtschenko, den Beginn des Prozesses und die Sorgen, die wir dabei haben, gesprochen.

Frage : Nur zur Erläuterung. Sie sagten: Wir und unsere Partner fordern die Freilassung. - Wer sind die Partner in diesem Fall?

StS Seibert: Es gibt zum Beispiel ähnliche Forderungen, Frau Sawtschenko aus humanitären Gründen freizulassen, von US-Vizepräsident Biden, von dem amerikanischen Außenminister Kerry und von Frau Mogherini.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umwelt- und Bauministerium. Es geht darum, weil Sie in der Kommission über den Neubau von Sozialwohnungen zusammensitzen, obwohl das ja originär Ländersache ist. Haben Sie sich einmal eine Aufstellung geben lassen, wie viele Sozialwohnungen im vergangenen Jahr gebaut wurden, und gibt es vielleicht Vergleichswerte zu 2013/2014?

Haufe: Eine solche Aufstellung über die Sozialwohnungen gibt es. Das ist grundsätzlich Ländersache. Das heißt, wir müssen das bei den Ländern einsammeln. Ich kann Ihnen die Zahl nicht sofort nennen, aber ich kann sie Ihnen nachreichen.

Frage: Herr Seibert, ich habe nur eine Nachfrage, weil Sie eben als Erfolg werteten, dass das Deutschlandstipendium, wenn ich es richtig verstanden habe, von den Stipendiaten her relativ exakt der gleichen Struktur entspricht wie die Gesamtheit der Studierenden. Was genau ist daran ein Erfolg?

StS Seibert: Das ganze Deutschlandstipendium ist ein Erfolg. Ich habe als zusätzliche Information für Sie hinzugefügt, dass das Stipendium sozial ausgewogen vergeben wird. Ich kann das auch noch etwas genauer fassen: Die sozialen Merkmale Alter, Familienstand und Geschlecht entsprechen überwiegend den Merkmalen der Studierenden allgemein. Das gilt im Übrigen auch für die Bildungsherkunft der Geförderten. Wenn Sie es interessiert, kann ich noch sagen, dass 28 Prozent der Geförderten einen Migrationshintergrund haben. Das ist ein kleines bisschen mehr als deren Anteil an der Zahl der Studenten insgesamt, der bei 23 Prozent liegt.

Frage: "Sozial ausgewogen" heißt, dass reiche Studenten das nicht bekommen?

StS Seibert: Nein. Ich weiß nicht, ob Sie die Bezugsbedingungen für das Deutschlandstipendium kennen. Es ist nicht in irgendeiner Weise an den Geldbeutel geknüpft, sondern es gilt für begabte und leistungsstarke Studenten.

Frage: Ich möchte zum EU-Türkei-Gipfel und den möglichen Visaerleichterungen für die Türkei kommen. Vielleicht kann Herr Schäfer die Lernfrage beantworten: Wenn es zu Visaerleichterungen kommt, gibt es auch institutionelle Prüfungen, die von deutschen und europäischen Institutionen gemacht werden, zum Beispiel eine Rechtsstaatlichkeitsprüfung? Können Sie uns einmal aufklären, was da jetzt im Fall der Türkei geprüft wird und ob die Türkei da alles erfüllt?

Schäfer: Herr Plate, wollen Sie vielleicht etwas dazu sagen?

Plate: Dieses Thema ist im Bundesinnenministerium, jedenfalls für die Bundesregierung, richtig aufgehoben. Es ist so, dass die EU schon seit dem Jahr 2013 mit der Türkei in einem sogenannten Visadialog steht, an dessen Ende die Visafreiheit stehen soll. Das ist ein grundsätzlicher Vorgang, der schon viel länger aufgegleist ist, wenn ich das so salopp sagen darf. Im Moment geht es vor allen Dingen um den Zeitpunkt, ob der gegebenenfalls vorverlegt werden kann.

In der Tat - ich muss das ablesen, weil ich es nicht auswendig weiß - gibt es dazu eine EU-Road-Map mit fünf Kapiteln: Dokumentensicherheit, Migrationsmanagement, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Grundrechte sowie Rückführung. Die Europäische Kommission überprüft regelmäßig, inwieweit schon Fortschritte in diesen fünf Gebieten gemacht worden sind. Der letzte Fortschrittsbericht ist erst vom 4. März 2016, also ziemlich jung, und stellt fest, ob zu diesen fünf Kapiteln schon erhebliche Fortschritte gemacht worden sind oder ob weitere Fortschritte gemacht werden müssen.

Dieses Dokument ist relativ lang, nämlich 46 Seiten. Deswegen kann ich jetzt schlecht alles im Einzelnen vortragen. Ich kann Ihnen aber bei Interesse gerne die Dokumentennummer nennen. Dann können Sie das herunterladen oder wie auch immer.

Zusatzfrage: Wie sehen denn die Fortschritte in Sachen Grundrechte und öffentliche Ordnung aus?

Plate: Ich möchte dazu, ehrlich gesagt, gar keine eigene Sicht formulieren, die am Ende von der Sicht der dazu berufenen Kommission abweicht. Deswegen möchte ich auf diesen Bericht verweisen. Darin kann man es eigentlich am besten und am genauesten aus der autoritativen Quelle nachlesen.

Frage: Erwartet die Bundesregierung im Falle von Visaerleichterungen oder der Visafreiheit für türkische Staatsbürger dann einen verstärkten Zuzug von Asylbewerbern aus Türkisch-Kurdistan?

StS Seibert: Man muss zunächst einmal ganz klar sagen: Die Visaliberalisierung für die Türkei ist bereits zweimal in Europa verankert und zuletzt im Rahmen des EU-Türkei-Aktionsplans für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Das ist also nichts Neues, sondern es geht nur um die Frage, ob etwas schon Beschlossenes früher in Kraft tritt.

Ich möchte auch darin erinnern, dass die Türkei, anders als fast alle anderen EU-Beitrittskandidaten, nahezu alleine damit dasteht, dass ihr diese Visaliberalisierung noch nicht zugesprochen worden ist. Das ist im Falle Serbiens und Albaniens schon geschehen.

Noch ein Weiteres: Visafreiheit ist nicht Schengen-Freiheit. Visafreiheit heißt nicht, dass es keine Kontrollen mehr gibt. Das muss man vielleicht auch noch einmal sagen.

Ich glaube, das Wesentliche ist: Wir werden jetzt weiterhin prüfen - nur schneller prüfen -, ob die notwendigen Leistungen, die die Türkei dafür erbringen muss, erbracht werden und ob die notwendigen Kriterien erfüllt sind. Man ist bereit, dies gegebenenfalls zu beschleunigen. Aber es wird da keine qualitativen Abstriche geben. Wenn das erfüllt ist und der Gesamtrahmen stimmt, dann kann es zu so etwas kommen.

Insgesamt ist das Teil der Eckpunkte eines Vorschlags, den die Türkei dem Europäischen Rat am Montag gemacht hat, wo sicherlich erst einmal die Gesamtheit der Punkte gesehen muss und wo es sicherlich gut ist, dass man sich noch ein paar Tage Zeit gegeben hat, um dieses Thema und auch noch andere Themen bis zum nächsten Europäischen Rat nächste Woche wirklich eingehend zu prüfen und miteinander zu bereden.

Zusatzfrage: Sie sagten, das bedeute nicht, dass die türkischen Staatsbürger nicht mehr kontrolliert würden. Aber es ist doch so, dass ein türkischer Staatsbürger im Falle der Visafreiheit in der Türkei beispielsweise ein Flugzeug besteigen und unter Vorlage eines Reisepasses oder eines gültigen Reisedokuments nach Deutschland einreisen kann, ohne dass es noch zu einer besonderen Prüfung kommt. Das ist doch das Wesen der Visafreiheit, wenn ich das richtig verstehe.

Wenn ich noch an meine Frage von eben erinnern darf: Rechnet die Bundesregierung dann mit einem Anstieg des Zuzugs von Asylbewerbern aus der Türkei, beispielsweise von Kurden, die sich politisch verfolgt fühlen?

Plate: Eine konkrete Prognose gibt es dazu nicht. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, auch wenn Sie nicht unmittelbar danach gefragt haben - ich glaube, es ist trotzdem hilfreich -: Ungefähr 77 Prozent der Personen, die im Moment nach Deutschland kommen und Schutz suchen, verfügen in dem Moment, in dem sie das Land betreten, über überhaupt keine Personaldokumente, das heißt, erst recht nicht über Visa. Man sollte deswegen keine übertriebenen Vermutungen hinsichtlich eines zahlenmäßigen Zuwachses in diesem Bereich anstellen, der sich durch eine Visafreiheit ergeben könnte; denn wir sehen schon jetzt, dass die ganz große Mehrheit der Flüchtlinge unabhängig von der Frage, ob sie visafrei wären oder nicht, sowieso kein Visa vorweist.

Zusatz: Es hat sich gerade ein ganzer EU-Gipfel damit beschäftigt, die illegale Einreise zu beenden. Sie haben gesagt, bisher kämen 77 Prozent ohne gültige Reisedokumente. Es soll ja anders werden. Jetzt ist die Frage: Wenn die türkisch-europäische Grenze für die illegale Migration undurchlässig wird, dann geht es ja um die Frage der legalen Migration und jetzt um die Frage der legalen Einreise - Visafreiheit! - durch Kurden aus der Türkei.

Plate: Das ist schon richtig. Deswegen habe ich meine Bemerkung vorweggeschickt, dass das keine unmittelbare Antwort auf Ihre Frage ist. Trotzdem war es zur Illustration gedacht, dass man an solche Faktoren keine zu hohen oder zu niedrigen Erwartungen in die eine oder andere Richtung knüpfen sollte. Das, was ich gesagt habe, bezog sich auf den Status quo, den wir heute haben; das ist klar. Zu dem Status, den wir irgendwann bekommen, hatte ich schon gesagt, dass wir dazu keine konkrete Prognose anbieten können.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herrn Seibert und bezieht sich ebenfalls auf den EU-Türkei-Gipfel und auf die Ergebnisse des Gipfels. Wenn ich es recht verstanden habe, ist zumindest die geplante Variante, dass für jeden, der auf den griechischen Inseln ankommt und von der Türkei zurückgenommen wird, ein Syrer oder ein ähnlicher Flüchtling in der EU angesiedelt werden soll. Ich verstehe nicht ganz, wo jetzt der Anreiz für die Türkei sein soll, dann nicht mehr auf See zu lassen, wenn doch sonst keiner umgesiedelt wird.

StS Seibert: Sie haben es falsch verstanden, wenn ich das so sagen darf. Die Türkei bietet an, alle ab einem Stichtag illegal nach Griechenland ausreisenden Migranten von dort, aus Griechenland, zurückzunehmen. Was die Syrer betrifft, so ist die folgende Regelung angeboten, nämlich dass illegal in Griechenland einreisende Syrer nach Prüfung in die Türkei zurückgeführt werden und die EU dann ihrerseits bereit wäre, ebenso viele Syrer auf legalem Wege aus der Türkei in Europa einreisen zu lassen und auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.

Sinn und Zweck der ganzen Übung ist natürlich, die illegale Migration dadurch sinnlos zu machen und den Schleppern ihr übles Geschäftsmodell aus der Hand zu schlagen. Dann wird die illegale Migration, weil es für den Einzelnen, der sich auf diesen Weg begibt, keine legale Möglichkeit mehr gibt, nach Europa zu kommen, sehr stark nachlassen. Das ist die Erwartung beider Seiten. Das wäre das Ende dieses menschenverachtenden Schleppergeschäftsmodells in der Ägäis.

Betrachten wir einmal ganz klar die Lage, wie sie heute ist. Wie ist sie denn? Tagtäglich werden Schlepper in der Ägäis dadurch reich, indem sie Menschen rücksichtslos einer Lebensgefahr aussetzen und indem sie sie mit unzureichenden, kaum tauglichen Schwimmwesten ausstatten. Der Preis der Bootsplätze wird zum Teil nach den Überlebenschancen im Falle eines Kenterns berechnet. Das hat im vergangenen Jahr über 800 Menschen das Leben gekostet, in diesem Jahr schon an die 350 Menschen. Das ist die Lage. Die kann niemand menschenfreundlich oder humanitär nennen. Im Gegenteil: Die Menschlichkeit erfordert es, dass man dieses Geschäft abstellt, dass man es so unattraktiv wie möglich macht und dass man seine Urheber verfolgt. Das könnte mit dem Gesamtvorschlagspaket erreicht werden, das jetzt in den Eckpunkten von den europäischen Staats- und Regierungschefs begrüßt worden ist.

Aber - ich wiederhole -: Man hat sich mit voller Absicht und sicherlich auch berechtigt noch ein paar Tage bis zum nächsten Europäischen Rat gegeben, um die Fragen im Einzelnen zu betrachten, sauber zu prüfen und rechtliche Fragen zu klären.

Zusatzfrage: Herr Seibert, Sie haben dann mich an dieser Stelle falsch verstanden, muss ich ganz klar sagen; denn meine Frage war: Wo ist der Anreiz für die Türkei, wenn sie sagt: "Wir nehmen einen auf, wenn ihr einen zurücknehmt, wenn es auch eine andere Person ist"? Ich verstehe nicht, was der Anreiz für die Türkei sein soll, die Leute dann nicht in die Boote zu lassen, wenn ansonsten weniger aus der Türkei übernommen werden. Wo also liegt aus Ihrer Sicht der Anreiz für die Türkei?

StS Seibert: Ich gehe davon aus, dass kein Land es auf Dauer hinnehmen möchte, dass an seiner Küste und in seinen Küstengewässern organisiertes Verbrechen herrscht und Menschen ums Leben kommen. Auch die Türkei hat natürlich ein starkes Interesse an der Ausschaltung dieser Schlepperkriminalität.

Sie hat aber, weil sie bereits 2,7 Millionen syrische Flüchtlinge in ihrem Land beherbergt, auch ein starkes Interesse daran, diese Belastungen mit den europäischen Nachbarn zu teilen. Deswegen bestehen der Wunsch, dass wir Flüchtlingsprojekte mit finanziellen Mitteln unterstützen, und auch das Angebot, dass wir auf legalem Wege bereit sind, syrische Flüchtlinge aus der Türkei nach Europa zu bringen und zu verteilen.

Frage: Herr Seibert, das ist ja eine Gleichung. Einmal angenommen, 5000 Illegale werden in die Türkei zurückgeschickt, dann gehen nach dieser Rechnung 5000 Legale nach Europa. Wenn nur noch 500 Illegale zurückgeschickt werden, dann gehen auch nur noch 500 legal nach Europa. Das würde bedeuten, dass die Türkei dann auf einem möglicherweise sehr großen Flüchtlingsberg, wenn man das so sagen darf, sitzt, wenn die Flüchtlinge in anderer Weise dahinkommen.

StS Seibert: Deswegen wäre mit der Türkei, wenn man die illegale Migration und das Schlepperunwesen in der Ägäis erfolgreich eingedämmt oder beseitigt hat, darüber zu sprechen, dass im Rahmen legaler Kontingente weitere Flüchtlinge aus der Türkei in die EU-Staaten reisen können und dort unter Staaten verteilt werden, die sich dafür freiwillig zur Verfügung stellen.

Zusatz: Das setzt ja voraus, dass es innerhalb der EU eine Aufnahmeregelung gibt, die für alle EU-Staaten tragfähig ist.

StS Seibert: Es gibt innerhalb der EU einen Aufnahmebeschluss. Der ist gültiges europäisches Recht, ein gültiger Beschluss, der von allen getragen wird - bis auf zwei Staaten, die sich ihm widersetzen, und einer davon will vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Aber eine überwiegende Mehrheit der Staaten hat sich bereits verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und bestimmter Kontingente Flüchtlinge umzusiedeln.

Noch haben wir ja diese Vereinbarung mit der Türkei noch gar nicht abgeschlossen. Das Ziel ist, den Beschluss nach eingehender Prüfung der Einzelaspekte beim nächsten Europäischen Rat herbeizuführen. Dann ginge es erst einmal darum, dass man, wie wir es hier beschrieben haben, sozusagen die Lösung umsetzt, für die illegal gekommenen und zurückgeführten Syrer legal syrische Menschen nach Europa zu bringen. Das wäre erst einmal der erste Schritt.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten gerade schon wieder, dass die Schlepper in der Ägäis reich würden. Kennt die Bundesregierung einen einzigen Fall, in dem ein Schlepper in der Ägäis erwischt wurde?

StS Seibert: Ja, es gibt Erfolge der gemeinsamen Polizeizusammenarbeit; dazu kann vielleicht Herr Plate noch mehr sagen. Da sind Menschen festgenommen worden unter dem dringenden Verdacht, das Schlepperwesen betrieben zu haben, richtig. Was das reich werden betrifft: Wenn Sie wissen, wie viele Menschen in einem Boot sitzen und wie viel die jeweils dafür bezahlen - das ist ja alles dokumentiert -, dann können Sie das ja multiplizieren. Vor dem Hintergrund dessen, wie wenig der Arbeit der Schlepper dafür hatte, würde ich das "reich werden" nennen.

Zusatzfrage: Noch einmal eine Frage zu dem türkischen Eins-zu-eins-Vorschlag: Das bezieht sich ja nur auf die syrischen Flüchtlinge. Angenommen, es kommen tausend Menschen in Griechenland an und davon sind die Hälfte Syrer - das sind ja die aktuellen UNHCR-Zahlen -, dann werden diese Syrer also zurück in Lager in der Türkei gebracht, und Herr Davutoglu hat jetzt gesagt, dass die andere Hälfte dann wieder in die Heimatländer zurückgeschickt werden soll - Iraker und Afghanen werden dann also gleich ganz zurückgeschickt. Halten Sie diese Regelung für menschenrechtskonform, menschenrechtsfreundlich?

StS Seibert: Natürlich sind alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen auch auf dem Europäischen Rat am Montag schon diskutiert worden. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat dazu die Rechtsauffassung oder die Rechtseinschätzung der Kommission dargelegt. Sicher ist - davon können Sie ausgehen -: Die EU wird bei ihrer flüchtlingspolitischen Zusammenarbeit mit der Türkei alle rechtlichen Fragen beachten, und sie wird das jetzt auch sehr sauber prüfen. Auch darum ist es ja gut, dass man sich noch ein paar Tage gegeben hat. Es geht natürlich immer - das muss man sagen beziehungsweise daran will ich noch einmal erinnern - um individuelle Menschen, um Einzelschicksale. Das wird sich auch nicht ändern, wenn dieser türkische Vorschlag umgesetzt wird.

Frage: Da wir schon bei den Schleppern waren, eine Frage zum Dauerthema Nato-Einsatz: Herr Nannt, Sie haben am Montag hier an dieser Stelle gesagt: Wenn die Bundeswehr in griechischen Hoheitsgewässern einen Flüchtling aus Seenot rettet, dann wird dieser Flüchtling in die Türkei gebracht - und das nicht nur in der Regel oder im Normalfall, sondern immer. Am gleichen Abend hat dann Herr Stoltenberg in Brüssel gesagt, das stimmt zwar grundsätzlich, aber wie das konkret abläuft, müsse jetzt doch noch einmal zwischen der Türkei und der EU besprochen werden. Ich verstehe das jetzt nicht, deswegen möchte ich noch einmal ganz konkret die Frage stellen: Wenn ein Bundeswehrkapitän heute, in diesem Moment, in griechischen Gewässern einen schiffbrüchigen Flüchtling aufnimmt, was wird der Kapitän dann machen?

Nannt: Das können wir kurz machen: Genau so, wie ich es am Montag dargestellt habe, ist es. Die Äußerungen von Herrn Stoltenberg kenne ich nicht, ich bin auch kein Sprecher der Nato, und ich weiß auch nicht, in welchem Zusammenhang er das gesagt haben soll; insofern kann ich dazu nichts sagen, da müssten Sie sich vielleicht noch an die Nato wenden. Ich kann nur für die Bundeswehr, für unsere Einheiten sprechen, und hier geht es eben um den Punkt Seenotrettung. Dazu möchte ich noch einmal an das Protokoll von Montag verweisen, weil es dort wirklich sehr ausführlich dargestellt ist. Genau so, wie ich es dort dargestellt habe, ist es.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen gerade über die bestehenden Vereinbarungen, die ja auch in der Gipfelerklärung erwähnt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind damit die 160 gemeint, die innerhalb der EU verteilt werden sollen. Teil A meiner Frage wäre: Stimmt das?

StS Seibert: Ja.

Zusatzfrage: Teil B meiner Frage: Diese 160 beziehen sich ja bisher auf die Verteilung aus Hotspots in Griechenland und Italien, oder habe ich das falsch verstanden?

Teil C wäre dann die Frage: Lässt sich diese Vereinbarung zur Übernahme der Kontingente aus Griechenland und Italien jetzt einfach auf die Türkei übertragen?

StS Seibert: Noch einmal: Der Europäische Rat hat am Montag die türkischen Vorschläge in ihren Eckpunkten sehr herzlich begrüßt. Zu diesen Eckpunkten gehört auch der Vorschlag, legale Wege zu schaffen, wie Syrer aus der Türkei nach Europa kommen und dort verteilt werden können. Das heißt, dieses grundsätzliche Einverständnis aller 28 besteht, und ich möchte den nächsten Tagen der eingehenden Gespräche und Verhandlungen jetzt wirklich nicht vorgreifen. Wir werden versuchen - das ist jedenfalls das gemeinsame Ziel -, die konkreten Beschlüsse auf dem Europäischen Rat am Donnerstag und Freitag in der nächsten Woche zu fassen. Es gibt aber das allgemeine Einverständnis auf diese Eckpunkte und das Begrüßen der Vorschläge, die die Türkei vorgelegt hat.

Zusatzfrage: In der Gipfelerklärung steht ja, dass Flüchtlinge im Rahmen der bestehenden Vereinbarung übernommen werden sollen. Damit sind die 160 gemeint, und damit ist im Zweifelsfall gemeint, dass die dann nicht mehr aus Italien oder Griechenland, sondern aus der Türkei übernommen werden sollen - habe ich das richtig verstanden?

StS Seibert: Man muss ja sowieso sagen, dass bisher aus Italien und Griechenland nicht mehr als eine dreistellige Zahl von Flüchtlingen nach diesem Schema übernommen worden ist. Da ist also noch viel Raum.

Frage: Ich habe noch zwei Grundrechtfragen. Herr Seibert, die EU hält sich ja an Grundrechte; die EU-Staaten haben schließlich auch eine Menschenrechtskonvention und eine Flüchtlingskonvention unterschrieben. Wenn jetzt ein Flüchtling über türkische Gewässer, über die Ägäis in Griechenland ankommt und in Griechenland Asyl beantragt, dann muss doch dieser Asylantrag bearbeitet werden? Wenn ich die Aussagen der letzten Tage richtig verstanden habe, wird das aber alles ignoriert, und die Menschen, die um Asyl in der EU und in Griechenland bitten, werden sofort zurückgeschickt. Wie ist das mit einer Flüchtlingskonvention und mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar?

StS Seibert: Ich kann nur wiederholen, dass die notwendigen Rechtsfragen natürlich auch schon auf dem Europäischen Rat diskutiert wurden, dass es dazu eine Stellungnahme der Europäischen Kommission gibt und dass die nächsten Tage bis zum nächsten Europäischen Rat natürlich auch dazu dienen, das noch feiner herauszuarbeiten. Sicher ist aber - und darauf können Sie sich verlassen -: Die Zusammenarbeit Europas mit der Türkei bei diesem Thema wird auch weiterhin auf der Basis des Rechts, das gilt, erfolgen, und wir sehen auch weiterhin Flüchtlinge als einzelne, individuelle Menschen und nicht als Teil einer anonymen Statistik.

Frage: Direkt daran anschließend: Sie sagten gerade "das Recht, das gilt". Das heißt, Sie erwarten nicht, dass Veränderungen an entsprechenden europäischen Vereinbarungen, also an der Rechtslage notwendig sind, sondern nach aktuellem Stand gehen Sie davon aus, dass die geltende Rechtslage ausreichend ist, um diese Vereinbarungen auch Wirklichkeit werden zu lassen?

StS Seibert: Ich bin wirklich nicht in der Lage, mit Ihnen jetzt das kleine rechtliche Seminar dazu durchzuführen; dazu gibt es Berufenere. Ich habe gesagt: Wir werden alle rechtlichen Fragen beachten, sauber prüfen und natürlich auf Grundlage des Rechts handeln.

Zusatzfrage: Wenn Sie das noch nicht herausgefunden haben, dann stellt sich doch automatisch die Frage: Von welchem Zeitplan sprechen wir überhaupt? Denn sollten Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens notwendig sein, dann ginge das ja nicht von heute auf morgen.

StS Seibert: Ja, aber Sie spekulieren, und ich kann mich daran jetzt nicht beteiligen.

Zusatzfrage: Ich spekuliere ja nicht wesentlich mehr als sozusagen Sie mit Ihren Erklärungen nach dem Gipfel. Deshalb noch einmal die Frage: Was ist der Zeitplan?

StS Seibert: Der Zeitplan ist, dass das, was jetzt in Eckpunkten begrüßt wurde, in den Details vom nächsten Europäischen Rat beschlossen werden kann. Die notwendigen Prüfungen - auch rechtlichen Prüfungen - dafür werden jetzt durchgeführt.

Frage: Wie ist das jetzt: Sollen wir uns in der Frage, ob dieses Handeln rechtmäßig ist, auf die Expertise der Europäischen Kommission und der anderen Gremien verlassen, oder gibt es Geltungsgründe, die Sie uns jetzt darlegen können, damit wir in etwa wissen, wohin die Geschichte geht? Herr Nannt hat in der vorigen Regierungspressekonferenz dargelegt, dass die Leute, die auf dem offenen Meer aufgenommen werden, in einen türkischen Hafen geführt würden. Abgesehen davon, ob sie in einen türkischen Hafen oder in einen griechischen Hafen geführt werden: Gelten die Rechte der Aufgenommenen nicht mehr, tritt also das Recht auf individuelle Behandlung des Aufgefangenen zurück, oder ist das nach wie vor das vorherrschende Recht?

Nannt: Ich kann noch einmal auf den Montag verweisen: Die grundsätzlich geplante Rückverbringung der Geretteten in die Türkei steht im Einklang mit dem geltenden nationalen und internationalen Recht. Das hatte ich schon gesagt, und es ist auch logisch, dass es so ist. Es geht hier, wie gesagt, um die Seenotrettung, und wir haben schon in den letzten Pressekonferenzen ausführlich dazu gesprochen: Das ist der Bereich, in dem wir im Rahmen unserer nationalen Aufgabe tätig werden würden. Natürlich steht das im Einklang mit dem nationalen und internationalen Recht.

Zusatzfrage: Herr Seibert, es gibt sicherlich verbrecherische Schlepper, es gibt aber auch sehr viele Leute, die auf dem Schifffahrtsweg aus der Türkei nach Griechenland sind. Ist deren Handeln auch verbrecherisch, wenn sie versuchen, nach Griechenland zu kommen, und wird ihr Handeln dann auch entsprechend behandelt, oder gilt für diese Leute das Recht des Flüchtigen?

StS Seibert: Ich glaube nicht, dass irgendetwas von dem, was ich gesagt habe, nahelegt, dass sich das Schlepperwesen, das ich verbrecherisch nenne, und die illegalen Migranten irgendwie in einen Topf werfe. Das, glaube ich, habe ich nicht getan und das werde ich auch weiterhin nicht tun. Nichtsdestotrotz handelt es sich um illegale Migration - die noch dazu auf der Ägäis tagtäglich Menschenleben in Gefahr bringt und Schlepper reich macht. Deswegen ist es richtig, dass die Europäische Union zusammen mit der Türkei alles daransetzt, die illegale Migration zu beenden und legale Migration an ihre Stelle zu setzen.

Weil Sie mich als Grieche darauf bringen, möchte ich gern noch etwas anderes dazu sagen: Es ist aus Sicht der Bundesregierung sehr erfreulich, dass es bei den bilateralen Treffen der griechischen und der türkischen Regierung gestern in Izmir zu einer Reihe von Verständigungen gekommen ist - noch dazu in Izmir, an einem so symbolträchtigen Ort, der für ein schwieriges Kapitel der beiderseitigen Geschichte steht. Da haben sich diese beiden Staaten, Nachbarn und Nato-Bündnispartner also gemeinsam auf einen guten Weg gemacht.

Frage: Herr Nannt, die Medizinische Hochschule Hannover entscheidet heute über den möglichen Entzug des Doktortitels Ihrer Ministerin. Dazu eine technische Frage: Ist mit einer Stellungnahme Ihrer Ministerin vor oder nach dieser Entscheidung zu rechnen?

Zweitens. Die Entscheidungsempfehlung dieser Kommission wird offensichtlich auch dem jeweils Beschuldigten zugeleitet. Kennt Ihre Ministerin diese Empfehlung bereits? Können Sie uns aus Ihrer Sicht oder aus Sicht der Ministerin schon etwas dazu sagen?

Nannt: Ich kann Ihnen dazu insgesamt nicht viel sagen. Ich habe die Pressemitteilung heute auch gelesen. Soweit ich das verstanden habe, tagt das Gremium heute abschließend. Die Medizinische Hochschule Hannover wird heute um 18 Uhr eine Pressekonferenz abhalten. Erst nach dieser abschließenden Sitzung ist auch das Verfahren abgeschlossen. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich dazu nicht viel sagen kann. Wie gesagt, die Entscheidung wird erst nach der Sitzung des Gremiums fallen.

Sie fragen nach einer Reaktion. Wenn die Konferenz abgeschlossen ist, bin ich sicher, dass wir oder die Ministerin dazu eine Reaktion abgeben werden.

Zusatzfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe, tagt auf Basis der Einladung der Medizinischen Hochschule heute Nachmittag der Senat der Hochschule und behandelt die Empfehlung, die die Prüfungskommission oder die Ethikkommission - oder wie das heißt - zu diesem Fall abgegeben haben. Wenn Sie andere Informationen haben, dass die Ethikkommission noch tagt, ehe der Senat tagt, dann bitte ich um Korrektur. Das ist für Sie vielleicht eine Gelegenheit zur Richtigstellung. Wenn ich richtig informiert bin, berichtet die dpa, dass dieser Abschlussbericht der Kommission vorliegt und damit auch Ihrer Ministerin zugeleitet sein muss. Ich bitte um Prüfung und um Beantwortung der Frage, ob sich gegebenenfalls für sie daraus Konsequenzen ergeben.

Nannt: Ich habe, wie gesagt, auch nur den Text der Pressemitteilung vorliegen, den ich heute vor der Regierungspressekonferenz gelesen habe. Insofern beziehe ich mein Wissen daraus. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage: Herr Nannt, wenn die Hochschule feststellt, dass die Ministerin geschummelt hat oder ihre Doktorarbeit ein Plagiat ist, was passiert dann?

Nannt: Ich denke, wir sollten uns jetzt mit den Tatsachen befassen. Insofern bitte ich Sie bis heute 18 Uhr um Geduld. Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen.

Zusatzfrage: Ihr Vorgänger zu Guttenberg ist deswegen zurückgetreten. Können wir mit einem Rücktritt rechnen, wenn Frau von der Leyen eines Plagiats überführt wird?

Nannt: Ich glaube, die Frage habe ich gerade beantwortet. Wir sollten uns mit Tatsachen befassen. Wir sollten bis 18 Uhr warten, was dann sein wird.

Frage: Herr Seibert, hat die Ministerin auch ohne Doktortitel noch das Vertrauen der Kanzlerin?

StS Seibert: Herr Nannt hat wirklich alles dazu gesagt, was das Abwarten dieses Termins betrifft.

Ansonsten: selbstverständlich. Die Ministerin ist eine hervorragende Verteidigungsministerin, was man gerade in diesen Tagen wieder beim Zustandekommen der Nato-Aktivitäten in der Ägäis gesehen hat.

Frage : Herr Nannt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, weilt die Ministerin derzeit in den USA und soll dort heute um 18 Uhr - ich weiß nicht, ob nach deutscher oder US-amerikanischer Zeit - in Stanford, wo sie einmal für einen Studienaufenthalt war, einen Vortrag halten. Ich würde doch gerne wissen, ob sie den Vortrag auch dann hält, wenn sie Kenntnis davon hat, dass es sich sozusagen um einen aus ihrer Sicht negativen Ausgang handelt.

Nannt: Noch einmal: Wir sollten uns mit Tatsachen befassen. Natürlich ist das Programm so, wie Sie es auch kennen. Die Ministerin ist zurzeit, wie Sie richtig sagen, auf einer USA-Reise und hatte dort unter anderem ein Gespräch mit Ashton Carter. Sie wird heute nach San Francisco fliegen, wo sie unter anderem einen Vortrag in Standford halten wird, aber auch noch andere Arbeitsgespräche und Termine hat.

Zusatzfrage : Wissen Sie, womit Sie sich dort inhaltlich beschäftigen wird?

Nannt: Es geht dort um Sicherheitspolitik.

Zuruf : Ein bisschen konkreter?

Nannt: Die Überschrift der Rede liegt mir nicht vor; es gilt sowieso das gesprochene Wort. Ich müsste Ihnen den Titel der Rede nachreichen. Das habe ich jetzt nicht dabei.

Frage: Herr Schäfer, die iranische Nachrichtenagentur Fars hat berichtet, dass der Iran zwei Raketen mit der Aufschrift "Israel muss ausgelöscht werden" getestet hat. Hat die Bundesregierung darauf eine Reaktion?

Schäfer: Zunächst einmal haben wir schon gestern die von iranischen Quellen verbreiteten Informationen über den Test von ballistischen Raketen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir sind dabei, gemeinsam mit unseren Partnern in Erfahrung zu bringen und zu ermitteln, ob die Angaben, die von bestimmten Seiten im Iran gemacht worden sind, tatsächlich zutreffen. Auf der Grundlage dieser dann hoffentlich bald vorliegenden Erkenntnisse können wir uns auch der Frage zuwenden, ob das, was im Iran geschehen sein mag, mit dem Völkerrecht und einschlägigen Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Einklang steht.

Das ist sozusagen die Grundfrage, mit der wir uns jetzt auch im Kontext der Iran-Verhandlungen der E3+3 zu befassen haben. Denn es kann ja nicht sein, dass die Atomvereinbarungen, die am 14. Juli in Wien getroffen worden sind, verletzt werden. Dafür haben wir aber jetzt prima facie keine Anhaltspunkte, sondern wollen das sehr sorgfältig prüfen.

Wenn es zutreffen sollte, was berichtet wird - ich habe das auch gelesen; ich habe weder Fotos gesehen noch habe ich dafür einen eigenen Beleg; ich glaube auch, dass das Auswärtige Amt über so etwas nicht verfügt -, dann ist das natürlich inakzeptabel und wäre ein Beleg dafür, dass jedenfalls bestimmte Kreise im Iran ihre Politik einer inakzeptablen Rhetorik gegenüber dem Staat Israel fortzusetzen trachten.

Zusatzfrage: Ein anderer Übeltäter ist ja gerade Nordkorea. Können Sie uns hierzu die Position der Bundesregierung nennen? Da eskaliert es ja offenbar gerade. Die Russen haben auch gesagt, dass sie, wenn sie sich von einem angekündigten Atomschlag der Nordkoreaner bedroht fühlten, selber angreifen würden. Sehen Sie da gerade Eskalationspotenzial?

Schäfer: Ja. Es gibt natürlich eine rhetorische Eskalation - leider nicht zum ersten Mal. Die Reaktion der Führung in Pjöngjang ist auch nicht zum ersten Mal so, wie sie ist, dass sie immer dann, wenn sie mit ihrer Haltung auf den Widerstand und die entschlossene Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft stößt, sozusagen noch einen drauflegt.

Wir sind erst einmal froh, dass es im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den letzten Tagen zu einer wirklich klaren und, wie ich glaube, auch für die Führung in Pjöngjang sehr schmerzhaften Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft gekommen ist. Es gibt dazu unterschiedliche Analysen, was die jüngste Runde an Sanktionen gegen Nordkorea bedeutet. Jedenfalls kann man sicher davon ausgehen, dass das ein sehr schmerzhafter Eingriff insbesondere in die Aktivitäten der nordkoreanischen Führung darstellt. Diese entschlossene Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft gilt es beizubehalten, insbesondere den Schulterschluss zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und China. Es ist ein sehr gutes Zeichen, auch in der Haltung Chinas, dass China anders als in der Vergangenheit eine solche klare und im Grunde präzedenzlose Sanktionsresolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen Nordkorea mitgemacht hat. Wir glauben, dass das der richtige Weg ist und unterstützen das mit voller Kraft.

Frage: Herr Schäfer, eine Verständnisfrage: Habe ich Sie jetzt verstanden, dass Sie gesagt haben, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte haben, dass das Wiener Abkommen verletzt worden sei?

Schäfer: Ja, das habe ich so gesagt. Ich habe aber ausdrücklich gesagt, dass das eine Einschätzung prima facie ist. Es gibt aber über die Vereinbarungen der E3+3-Verhandlungen vom 14. Juli hinaus, die ja auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen indossiert worden sind, weitere Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die vom Iran zu beachten sind. Auch da stellt sich für uns dann gemeinsam mit unseren Partnern die Frage, ob das, was dort geschehen sein mag - wie gesagt, wir haben dazu noch keine objektive Bestätigung und auch keine entsprechenden Erkenntnisse -, auch ein Verstoß gegen solche Sicherheitsratsresolutionen und damit gegen das Völkerrecht gewesen sein könnte.

Frage: Frau Friedrich, gestern ist ein Gutachten fertig geworden, das sich um die Luftverkehrsbranche dreht. Der Branchenverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Gutachten sollte eigentlich online gestellt werden. In dem Gutachten kommen die Experten zu dem Schluss, dass unter anderem die Luftverkehrssteuer abgeschafft werden könnte, was wiederum der Branche einen Auftrieb geben könnte. Gleichzeitig sprechen sich die Gutachter dafür aus, dass die Lastenverteilung für die Sicherheitsprüfung vielleicht anders als jetzt verteilt werden könnte. Ist das, was diese beiden Punkte angeht, auch die Position, der sich der Minister anschließt?

Friedrich: Was dieses Thema angeht, muss ich Ihnen sagen, dass ich dazu im Moment keine Details nennen kann. Das müsste ich nachreichen.

Vors. Detjen: Dafür können wir Zahlen zum Thema Wohnungsbau nachreichen.

Haufe: Die Zahlen habe ich mittlerweile herausgesucht. Bis 2014 lässt sich im Moment die Länderstatistik nachverfolgen. 2014 sind rund 15 Sozialwohnungen gebaut worden, 2013 - das ist ein Tiefpunkt - sind rund 13 900 Wohnungen entstanden.

Für Sie zum Vergleich: Die Länder bekamen in diesen Jahren pro Jahr 518 Millionen Euro für Sozialwohnungen. Mit diesem Geld können sie mindestens 20 Sozialwohnungen errichten.

Frage : Eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zu EU-Besteuerungsplänen für E-Zigaretten. Es sieht so aus, dass die elektronischen Zigaretten genauso besteuert werden sollen wie normale Zigaretten. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung diesen Plan unterstützt. Wenn ja, warum?

Reymann: Über diese ganz konkrete Forderung oder Idee, die Sie gerade vorgetragen haben, bin ich leider nicht informiert. Dazu kann ich keine Stellungnahme abgeben.

Zusatzfrage: Können Sie mir vielleicht sagen, ob die Bundesregierung E-Zigaretten für genauso schädlich hält wie normale Zigaretten?

Reymann: Wir haben gerade, wie Sie wissen, die Tabakproduktrichtlinie umgesetzt und damit auch eine Regelung bezüglich der E-Zigaretten vorgenommen. Darüber hinaus kann ich dazu leider keine weiteren Angaben machen.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht nachreichen, ob Sie das als genauso schädlich wie eine normale Zigarette ansehen?

Reymann: Ja.

Vors. Detjen: Es gibt noch eine Nachlieferung vorn Herrn Nannt.

Nannt: Der Kollege hatte gerade eine Frage gestellt. Leider ist er nicht mehr im Raum, aber trotzdem für das Protokoll: Der Vortrag der Verteidigungsministerin in Stanford hat das Thema "Aktuelle Herausforderungen für die internationale Sicherheit - Folgen für Deutschland und Europa".

Mittwoch, 9. März 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. März 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/03/2016-03-09-regpk.html;jsessionid=211AA251B6A5ADBFAED0946B3D214BDB.s6t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2016

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