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PRESSEKONFERENZ/1200: Regierungspressekonferenz vom 18. April 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 18. April 2016
Regierungspressekonferenz vom 18. April 2016

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Warschau, Erdbeben in Ecuador, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen durch ambulante Pflegedienste, Niedrigzinspolitik der EZB, islamkritische Äußerungen der AfD, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Ägypten, Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten bezüglich der Golanhöhen, Überprüfung der Einhaltung der europäischen Luftsicherheitsstandards am Flughafen Köln-Bonn, Flüchtlings- und Asylpolitik, Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei, Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei, geplante Abschaffung von § 103 StGB, finanzielle Lage Griechenlands

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Gülde (BMG), Plate (BMI), Baer-Henney (BMJV), von Tiesenhausen-Cave (BMF)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der deutsche Außenminister morgen den Tag über nach Warschau reisen wird. Er will und wird gemeinsam mit seinem polnischen Amtskollegen Witold Waszczykowski das 18. deutsch-polnische Forum eröffnen. Das ist, wie Sie wissen, das zentrale Gremium des zivilgesellschaftlichen Austausches zwischen Deutschland und Polen. Das Hauptthema des Forums, das die beiden Außenminister zu eröffnen beabsichtigen, lautet in diesem Jahr "25 Jahre gute Nachbarschaft". Die 25 Jahre - das ist kein Zufall - haben viel mit dem Ende des Kalten Krieges, mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Berliner Mauer sowie mit den 25 Jahren des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags zu tun.

Die beiden Außenminister werden sich im Anschluss an die Veranstaltung im deutsch-polnischen Forum zu einem bilateralen Gespräch zurückziehen, an dessen Ende dann eine Pressekonferenz der beiden stehen wird.

Bevor Herr Steinmeier morgen Nachmittag zurückreisen wird, wird er einen anderen Jahrestag begehen, nämlich den von "25 Jahre OSZE-Büro für Demokratie und Menschenrechte", das, wie Sie sicher wissen, ja auch seit Langem seinen Sitz in Warschau hat.

Bevor Herr Steinmeier Warschau dann wieder verlassen wird, wird er aus gegebenem Anlass, nämlich auch aus Anlass eines Jahrestags, an dem Denkmal für die Helden des Warschauer Ghetto-Aufstands, einen Kranz niederlegen.

Frage: Herr Schäfer, in Warschau wurden in der letzten Zeit Zweifel an der Bereitschaft und an der Entschlossenheit Berlins geäußert, vor allem im Rahmen des Weimarer Dreiecks zusammenzuarbeiten. Ist diese Formel erschöpft, oder sieht Ihr Minister noch eine Chance, diese Zusammenarbeit fortzusetzen?

Schäfer: Auch das Weimarer Dreieck feiert Geburtstag. In der zweiten Hälfte des Jahres plant der deutsche Außenminister eine schöne, würdige und auch größere Veranstaltung an dem Ort, der dem Weimarer Dreieck den Namen gegeben hat, nämlich in Weimar. Aus unserer deutschen Sicht - ich glaube, das gilt auch für die französische und die polnische Sicht - ist das Weimarer Dreieck alles andere als überlebt, ganz im Gegenteil. In Zeiten, in denen wir durchaus mit großen Herausforderungen für Europa zu tun haben, ist das Weimarer Dreieck aus deutscher Sicht, aus Berliner Sicht, aus Sicht des Außenministeriums ein zentrales Forum des Austausches zwischen drei ganz wichtigen - um nicht zu sagen: entscheidenden - Partnern in Europa. Ich bin ganz sicher, dass das auch die Botschaft sein wird, mit der der deutsche Außenminister morgen auf seinen polnischen Amtskollegen treffen wird.

Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass das, was da in der letzten Woche alles geschrieben und gesagt worden ist, im Grunde nur ein Missverständnis ist. Mein Eindruck ist - ich habe auch Belege dafür, dass das zutrifft -, dass in Warschau nicht nur die Vergangenheit des Weimarer Dreiecks, sondern auch seine Zukunft gewürdigt und für gut befunden wird.

Zusatzfrage: Ist Ihr Minister mit dem Stand der deutsch-polnischen Beziehungen 25 Jahre nach diesem Vertrag zufrieden? Das sollte ein großes Feier- und Jubiläumsjahr werden. Es sieht bis jetzt nicht danach aus.

Schäfer: Ich glaube, es gibt wenig Zweifel daran, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen, zwischen Deutschen und Polen, zwischen den Gesellschaften beider Länder noch niemals in der Geschichte Europas sowie in der sehr wechselhaften Geschichte zwischen Deutschland und Polen so gut wie heute gewesen sind. Mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag und mit dem Ende des Kalten Krieges ist eine - ja, ich glaube, das kann ich sagen - wundervolle Epoche in den deutsch-polnischen Beziehungen angebrochen. Wir wünschen uns sehr, dass diese Zeit, die ja schon mehr als eine Generation andauert, auch fortgesetzt werden kann. Die Bundesregierung und der deutsche Außenminister wünschen sich das und wollen das. Wir werden auch alles tun, damit uns das gelingen kann.

Ich glaube, man darf manche Meinungsverschiedenheit - etwa über Fragen der europäischen Integration, vielleicht auch über Fragen der aktuellen Flüchtlingsthematik - nicht überbewerten und höher als das bewerten, was in den letzten 25 Jahren zwischen Deutschen und Polen, zwischen den Menschen aus beiden Staaten gewachsen ist.

Frage: Wird der Außenminister in den Gesprächen in Warschau das Problem mit dem polnischen Verfassungsgericht thematisieren? In der letzten Woche gab es eine Resolution des Europäischen Parlaments zu diesem Thema, die Ihnen wahrscheinlich bekannt ist. Wird der Außenminister auch dieses Thema in Warschau ansprechen?

Schäfer: Ich kann Ihnen versichern, dass all das, was Sie berichten, durchaus auch im Auswärtigen Amt angekommen ist. Damit gehen wir um. Ich kann den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, aber ich denke schon, dass alles im deutsch-polnischen Verhältnis besprochen werden kann. Der Außenminister hat in den letzten Monaten - schon direkt nach der ersten Begegnung mit seinem Amtskollegen - gesagt, dass es ganz wichtig ist, dass man miteinander und nicht übereinander spricht. Das gilt für die letzten drei Monate, das gilt für morgen, und das gilt für die Zeit danach. Deshalb glaube ich nicht, dass es irgendwelche Tabus bei den Gesprächsthemen zwischen Deutschland und Polen gäbe. Aber das tun wir auf der Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen beiden Ländern, und das tun wir auf direktem Wege, nicht über die Medien.

Zusatzfrage: Was ist die Meinung des Außenministers zu diesem Thema, was das Problem des Verfassungsgerichts in Polen angeht? Teilt der Außenminister die Kritik der Resolution des Europäischen Parlaments?

Schäfer: Wir sind der Auffassung, dass all diese Fragen dort richtig angesiedelt sind, wo sie auch diskutiert worden sind, nämlich auf der einen Seite bei den Institutionen der Europäischen Union in Brüssel und auf der anderen Seite bei der neuen polnischen Regierung in Warschau. Dass wir uns dazu eine Meinung bilden und dass wir die Entwicklungen der letzten Monate in Warschau, aber auch die Art und Weise des Dialogs zwischen der Europäischen Union einerseits und der neuen polnischen Regierung andererseits mit Aufmerksamkeit verfolgen, können Sie sich denken. Aber ich bitte Sie zu respektieren, dass wir diese Themen jetzt zunächst einmal morgen und bestimmt auch darüber hinaus mit der polnischen Regierung im vertrauensvollen Dialog und damit hinter den Kulissen besprechen. Ich bin sicher, dass es, falls Sie morgen nicht persönlich dort sein sollten, genügend Kollegen von Ihnen geben wird, die den beiden Ministern bei der Pressebegegnung nach dem bilateralen Treffen auch genau diese Frage stellen werden.

Frage : Herr Schäfer, geht der Außenminister davon aus, dass er sich auch über deutsche Satire unterhalten muss? Hier war vor zweieinhalb Monaten einmal die Beschwerde des polnischen Außenministers über deftige Satire über ihn beim Düsseldorfer Karnevalsumzug ein Thema, wenn ich mich recht erinnere.

Schäfer: Ihnen dürfte, was auch immer Sie über die Entscheidung der Bundesregierung vom vergangenen Freitag denken mögen, jedenfalls klar geworden sein, wie sehr die Bundesregierung zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung sowie zur Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit steht. Das gilt nicht nur in einem Fall, der irgendwie mit der Türkei zu tun hat. Das gilt auch gegenüber anderen Ländern, und nach innen gilt das sowieso.

Aber ich habe keinen Anlass, anzunehmen, dass das morgen unbedingt ein Gesprächsthema sein muss, es sei denn, Sie sagen mir, dass es auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen über das Wochenende hinweg oder heute Satire gegeben haben mag, die ich übersehen hätte.

Zusatz : Es hätte ja sein können, dass mittlerweile auch eine Verbalnote von polnischer Seite mit der Bitte eingegangen ist, die Künstler auch nach § 103 strafverfolgen zu können.

Schäfer: Ich kann über eine solche Verbalnote nichts berichten. Ich weiß davon nichts.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist die Küstenregion von Ecuador von einem sehr schweren Erdbeben heimgesucht worden, dem schwersten seit mehreren Jahrzehnten. Der Verlust von Hunderten von Menschenleben ist zu beklagen. In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin in einem Telegramm an den Präsidenten von Ecuador, Rafael Correa Delgado, die tiefe Bestürzung und Betroffenheit der Bundesregierung und der deutschen Bevölkerung über die vielen Opfer des schweren Erdbebens ausgedrückt. Unser Mitgefühl gilt allen betroffenen Menschen in Ecuador, insbesondere natürlich den Angehörigen der Opfer. Allen Verletzten wünscht die Bundeskanzlerin in diesem Telegramm eine schnelle Genesung.

Ich will hinzufügen: Die gleichen Gefühle der tiefen Anteilnahme gelten natürlich auch gegenüber dem japanischen Volk, das bereits zuvor - auch das werden Sie wissen - von zwei schweren Erdbeben getroffen worden war.

Schäfer: Darf ich noch einen Satz über das hinaus ergänzen, was Herr Seibert gerade gesagt hat? - Unsere Botschaft in Quito hat bereits am Wochenende der Regierung Ecuadors angeboten, jegliche dort gewünschte Hilfe bei dem Umgang mit diesem schweren Erdbeben zu leisten. Wir warten jetzt auf eine Rückmeldung der Regierung Ecuadors. Ich kann Ihnen auch sagen, dass heute in den einschlägigen Gremien der Europäischen Union gemeinsam mit unseren Partnern in Europa darüber beraten werden wird, wie man ein möglichst schlüssiges, konsistentes, kohärentes Angebot an Hilfsmaßnahmen machen kann, die es der Regierung Ecuadors leichter machen, mit diesem verheerenden Erdbeben umzugehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zu der Berichterstattung über Betrug in der Pflege. Die erste Frage ist, ob Sie das Problem kennen und was Sie zu tun planen.

Gülde: Vielen Dank für die Frage. Lassen Sie mich bitte etwas vorwegschicken: Betrug muss konsequent verfolgt werden, denn Patienten, Pflegebedürftige und auch ihre Familien müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen die gesetzlich zustehende Unterstützung auch tatsächlich zukommt und nicht in kriminellen Strukturen versickert. Laut dem BKA handelt es sich bei den in Rede stehenden Fällen um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen durch ambulante Pflegedienste, die mehrheitlich von Personen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geführt werden. Das gilt als ein bundesweites Phänomen. Das BKA befasst sich gemeinsam mit den Polizeibehörden der Bundesländer mit diesen Fällen, und dort, wo Straftaten festgestellt werden, werden entsprechende Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften der Bundesländer geführt.

Zu Ihrer Frage: In der Pflegeversicherung haben wir mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz klare Regelungen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug geschaffen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig natürlich besser vor kriminellem Handeln zu schützen. Zum einen werden Anlassprüfungen bei Anzeichen von Qualitätsmängeln und Betrug beispielsweise auch in der ambulanten Pflege vom MDK unangemeldet durchgeführt. Zum anderen wurde die bisher bereits bestehende Möglichkeit des MDK, die Abrechnungen zu prüfen, in eine Pflichtaufgabe umgewandelt. Außerdem wurden mit dem Assistenzpflegegesetz zum 1. Januar 2013 im SGB XI die Vorschriften zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch zwischen Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern in Betrugsfällen bei Fehlverhalten neu geregelt. Dadurch dürfen personenbezogene Daten untereinander ausgetauscht werden, soweit dies für die Feststellung und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erforderlich ist. Gleichzeitig muss natürlich auch geprüft werden, wie eventuelle Lücken bei der Qualitätskontrolle im Bereich der häuslichen Krankenpflege geschlossen werden könnten, um Patienten und ihre Angehörigen künftig besser vor solchem kriminellen Handeln zu schützen.

Wir werden das weitere Vorgehen mit den Bundesländern im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz besprechen. Gleichzeitig laufen auch Gespräche mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Zusatzfrage: Wie schätzen Sie denn die Höhe ein, wenn Sie das Problem also schon kennen?

Jetzt darf der MDK ja eben nur anlassbezogen prüfen. Gibt es Überlegungen, das so auszuweiten, dass er eben generell prüfen darf?

Gülde: Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen; dazu liegen uns keine eigenen Schätzungen vor. Ich kann jetzt auch die im Raum stehenden Zahlen nicht kommentieren.

Was die anlassunbezogenen Kontrollen anbelangt: Auch das wird Gegenstand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband sein. Gleichzeitig muss man natürlich auch wieder davor warnen, dass jetzt alle Intensivpflegepatienten oder ihre Angehörigen unter Generalverdacht gestellt werden. Auch ist es im häuslichen Bereich wesentlich komplizierter, solche anlassunbezogenen Kontrollen durchzuführen. Aber auch das wird Gegenstand dieser Gespräche sein.

Frage: Der GKV-Spitzenverband hat ja schon eine Lücke entdeckt und sagt, dass eines der zentralen Probleme eben sei, dass es für die Kassen bei ambulanten Pflegediensten nur sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten gebe, wenn es sie überhaupt gebe, und diese dann auch nicht unangemeldet. Wird man also in dieser Richtung nachdenken?

Die zweite Frage geht vielleicht an das BMI, weil es jetzt auch schon die Äußerung aus den Reihen der Koalition gibt, also von Union und SPD, dass es auch darum gehen müsse, die Sicherheitsbehörden dementsprechend besser auszustatten. Wie bewerten Sie das? Ist das ein Problemfeld, an das man dann auch herangehen will, oder spielt das bei den Erwägungen keine Rolle?

Gülde: Auch wenn ich mich da wiederhole: Ja, auch das wird, wie gesagt, Gegenstand der Gespräche mit dem Bundesverband der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Plate: Eine konkrete Frage an das BMI habe ich aus Ihren Ausführungen nicht so richtig heraushören können, auch wenn - - -

Zusatzfrage: Dann stelle ich sie gerne konkreter. Herr Mayer, der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, hat am Wochenende gesagt: Auch dass das ein OK-Phänomen sei, zumindest in Teilen, müsse ernst genommen werden, und dafür müssten die Sicherheitsbehörden besser ausgestattet werden. Wie bewerten Sie diese Aussage? Sind die Sicherheitsbehörden Ihrer Meinung nach gut genug ausgestattet, um auch eine OK-Relevanz zu ermitteln und festzustellen? Wie bewerten Sie diese Aussage?

Plate: Ich kann jetzt nicht anfangen, jede Aussage aus dem parlamentarischen Raum im Einzelnen zu kommentieren. Aber ehrlich gesagt ist ja bekannt, dass sich das Bundesinnenministerium seit Jahren dafür einsetzt, die Bundessicherheitsbehörden - nur für die besitzt das BMI ja eine Zuständigkeit - immer besser auszustatten, was sowohl die Ausrüstung als auch Sachmittel als aber auch Personalaufwüchse angeht. Es ist ja eigentlich allgemein bekannt, dass diesem Streben nach Verbesserung der Ausstattung in den letzten Jahren auch immer konkrete Taten gefolgt sind. Das heißt, die Bundessicherheitsbehörden wachsen seit geraumer Zeit erheblich auf. Das ist aus unserer Sicht auch ein Vorhaben, das weiter zu verfolgen ist. Genauer will ich jetzt, ehrlich gesagt, während laufender Haushaltsverhandlungen für dieses konkrete Jahr nicht werden. Aber Sie konnten auch schon den Eckpunkten, die verabschiedet worden sind, entnehmen, dass dieses Projekt der Aufstockung der Bundessicherheitsbehörden aus unserer Sicht sicherlich noch nicht beendet ist.

Frage: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert, dass angesichts der Größe des Problems Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden sollten. Vielleicht können Sie das einmal kommentieren. Ist das sinnvoll?

Dann würde ich gerne vom Gesundheitsministerium wissen, ob es Erkenntnisse dazu gibt, wie die regionale Verteilung dieses Abrechnungsbetrugs mutmaßlich ist. Gibt es also Länder, die besonders betroffen sind?

Gülde: Ich fange vielleicht einfach einmal an: Laut unseren Informationen gibt es tatsächlich Schwerpunkte in einzelnen Länder. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht nennen, um welche Länder es sich dabei handelt.

Baer-Henney: Ich kann dazu nur sagen, dass es da, wie der Kollege schon gesagt hat, auch auf das Länderaufkommen ankommt. Es wäre dann erst einmal zu prüfen, in welchen Ländern das schwerpunktmäßig stattfindet und ob tatsächlich die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften angeraten ist. Das wäre auch vonseiten der Länder zu beurteilen und müsste dann überprüft werden.

Frage: Ich wundere mich über die Aussage, dass Sie wissen, dass es Länder gibt, die Schwerpunkte sind, dass Sie uns aber nicht sagen können, welche Länder das sind. Können Sie das nicht oder wollen Sie das nicht?

Gülde: Nein, kann ich nicht.

Frage: Wenn Sie nicht wollen, warum nicht? Wenn Sie nicht können: Wieso gibt es dann Schwerpunkte?

Gülde: Das kann ich tatsächlich nicht. Es gab ein kurzes Telefonat mit dem Bundeskriminalamt dazu. Die hatten uns bestätigt, dass es regionale Schwerpunkte gibt. Wir können aber nicht sagen, um welche Länder es sich handelt.

Zusatzfrage: Haben Sie nicht nachgefragt, welche das sind, so wie wir das hier fragen?

Gülde: Doch, das haben wir nachgefragt, aber es konnte uns nicht bestätigt werden, welche Länder es sind.

Frage: Noch einmal an das BMG: Sie haben gesagt, Gespräche würden jetzt laufend geführt, zum Beispiel mit dem GKV-Spitzenverband. Gibt es dafür einen Zeithorizont? Mündet das möglicherweise noch in Veränderungen, die in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, oder ist das zeitlich offen? Wie ist da der Rahmen?

Gülde: Was den gesetzlichen Handlungsbedarf anbelangt, so muss dieser jetzt natürlich erst geklärt werden. Diese Klärung wird aber zeitnah erfolgen.

Zusatzfrage: Was heißt das?

Gülde: In Kürze.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Europäische Zentralbank, die sich mutmaßlich an das Bundesfinanzministerium richtet: Es gibt einige CSU-Politiker, die sich wünschen, dass der nächste EZB-Präsident ein deutscher sein wird - wohl in der Hoffnung, dass es dann zu einer anderen Geldpolitik kommen wird. Wünscht die Bundesregierung sich das auch? Sind Sie mit dem geldpolitischen Kurs der EZB zufrieden? Die Amtszeit des EZB-Präsidenten endet ja, wenn ich richtig informiert bin, erst im Herbst 2019.

von Tiesenhausen-Cave: Richtig, das wäre auch meine sehr kurze Antwort auf Ihre Frage: Die Amtszeit von Herrn Draghi endet im November 2019, insofern stellt sich die Frage nach seiner Nachfolge derzeit nicht.

Zusatzfrage: Etwas allgemeiner gefragt: Herr Draghi hat das Amt ja übernommen, weil es Deutschland nicht gelungen ist, seinen Kandidaten so richtig in Position zu bringen beziehungsweise weil der Kandidat unterwegs abhandengekommen ist. Sieht die Bundesregierung überhaupt eine Möglichkeit, nach dieser Episode überhaupt noch einmal einen deutschen Kandidaten vorzuschlagen?

von Tiesenhausen-Cave: Netter Versuch, aber ich habe dem, was ich zu Ihrer ersten Frage gesagt habe, hier jetzt auch nichts Spekulatives hinzuzufügen.

Frage : Eine Frage an den Regierungssprecher: Herr Seibert, ist der Islam eine Ideologie, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wie es Teile der AfD meinen?

StS Seibert: Ich sehe keinen Anlass, hier als Regierungssprecher Parteiprogramme zu kommentieren - schon gar nicht Parteiprogramme, die offensichtlich gerade im Entstehen sind.

Grundsätzlich hat die Bundeskanzlerin zum Islam mehrfach Stellung genommen. Sie hat mehrfach betont, dass es offenkundig ist, dass der Islam inzwischen unzweifelhaft zu Deutschland gehört. Ansonsten könnte ich eigentlich nur noch auf den Artikel 4 unseres Grundgesetzes verweisen - der allerdings höchsten Rang hat -, also die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und der weltanschaulichen Bekenntnisse und auch der ungestörten Religionsausübung. Das gilt.

Frage (zur Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Ägypten): An Herrn Dünow und Herrn Seibert: Was unterscheidet einen "beeindruckenden Staatspräsidenten" von einem "lupenreinen Demokraten", wie wir ihn vor geraumer Zeit durch Herrn Schröder in Herrn Putin ausgemacht gesehen haben?

Dünow: Sie geben mir die Gelegenheit, vielleicht das eine oder andere Missverständnis, das durch etwas verkürzte Berichterstattung produziert worden sein könnte, etwas geradezurücken. Ich erlaube mir einmal, wörtlich zu zitieren, was der Bundeswirtschaftsminister am Freitag vor seiner Abreise nach Ägypten den Medien gegenüber erklärt hat - ich lasse ein bisschen etwas aus, was Sie vielleicht in diesem Kontext nicht so sehr interessiert -:

"So wichtig der wirtschaftliche Austausch ist: Ich habe große Sorge über die verschlechterte Menschrechtslage in Ägypten. Menschenrechtsanwälte, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaftler, aber auch Journalisten und Blogger in Ägypten stehen unter sehr großem Druck und werden in ihrer Arbeit stark eingeschränkt. Im vergangenen Jahr zugesagte Erleichterungen sind nicht eingetreten. Auch die Arbeit auch der deutschen Stiftungen ist nach wie vor gefährdet, mit persönlichen Risiken für die Mitarbeiter. Diese besorgniserregende Lage wird bei meiner Reise eine Rolle spielen."

Ich könnte das bei Bedarf noch ein bisschen weiter ausführen.

Ich kann vielleicht ergänzen, dass der Minister, wie er das bei all seinen Reisen in der Vergangenheit getan hat, die großen Probleme mit Menschenrechtsfragen in Ägypten unmissverständlich und sehr deutlich angesprochen hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er das in der Vergangenheit und auch jetzt im konkreten Fall sehr viel deutlicher gemacht, als es der eine oder andere Amtsvorgänger im Bundeswirtschaftsministerium gehalten hat.

Zusatzfrage: Dann stelle ich einfach meine Frage noch einmal. - Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Herr Gabriel angesichts der besorgniserregenden Lage, die er festgestellt hat, nach seinem Gespräch erklärt hat, er habe es mit einem beeindruckenden Präsidenten zu tun. Meine Frage an Sie, Herr Dünow: Was unterscheidet einen beeindruckenden Präsidenten von einem lupenreinen Demokraten wie Putin?

Dünow: Ich mache mir Ihre Einschätzungen nicht zu eigen. Ich verweise nur darauf, dass der Minister in dem Kontext der Pressekonferenz gestern in Kairo deutlich gemacht hat, dass sich seine Aussage in Bezug auf den ägyptischen Präsidenten ausschließlich und allein auf die Tatsache bezogen hat, dass er ein sehr offenes Gespräch über die Probleme in Ägypten geführt hat und dass er nur davon beeindruckt war, wie offen und konstruktiv man über die Lage reden kann. Minister Gabriel hat zugleich die Erwartung geäußert, dass den Worten von Herrn Sisi in Bezug auf Demokratisierung, Verbesserung der Menschenrechtslage und vieles mehr jetzt auch Taten folgen müssen.

Frage : Herr Schäfer, angesichts der Folter, der Unterdrückung, der Zensur und auch des Umgangs mit deutschen Stiftungen in Ägypten: Ist Ägypten für die Bundesregierung eher eine Autokratie oder eher eine Demokratie?

Schäfer: Diese Definitionsfragen, die Sie ganz gerne immer so in den Raum stellen, helfen uns in der Sache überhaupt gar nicht weiter, glaube ich. Ich kann mich nur eins zu eins dem anschließen, was der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Fragen gerade eben gesagt hat. Der Vizekanzler und Wirtschaftsminister hat da, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, die Lage in Anwesenheit der ägyptischen Medien, der ägyptischen Regierung, des ägyptischen Präsidenten zur Sprache gebracht. Dass Ägypten keine Westminister-Demokratie und keine parlamentarische Demokratie, wie sie das Grundgesetz für Deutschland vorsieht, ist, liegt, glaube ich, total auf der Hand.

StS Seibert: Wenn ich das sagen darf: Für die ganze Bundesregierung gilt doch - und ich glaube, das ist hier auch sehr klar geworden -: Ägypten ist ein Land, dem wir in der Region, in der es sich befindet, hohe strategische Bedeutung zumessen, und so messen wir auch den Beziehungen zu Ägypten diese Bedeutung zu. Ägypten ist eines der zentralen Länder in einer Region, die gekennzeichnet ist von Unsicherheit, von Instabilität, von Unruhen. Deswegen hat Deutschland natürlich ein großes Interesse daran, dass Ägypten eine gute wirtschaftliche Entwicklung nehmen kann und dass Ägypten für seine sehr junge Bevölkerung wirtschaftliche Perspektiven eröffnen kann. Dafür bedarf es der Stabilität, und wir haben immer wieder, in allen Gesprächen mit der ägyptischen Führung, zum Ausdruck gebracht, dass das natürlich dauerhaft nur mit einer inklusiven Politik und mit einer Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden kann. Das ist dem ägyptischen Präsidenten auch bei seinem Besuch in Berlin im letzten Jahr zum Ausdruck gebracht worden. Insofern gibt es da eine ganz klare Haltung der Bundesregierung.

Frage: Herr Schäfer, selbst wenn man den Kontext, den Herr Dünow jetzt deutlich gemacht hat, zugrunde legt: Würde sich der Außenminister denn die Wortwahl des Wirtschaftsministers, wonach Herr Sisi ein "beeindruckender Präsident" ist, zu eigen machen?

Schäfer: Ich glaube, dazu hat Herr Dünow nun wirklich alles gesagt. Das muss ich, glaube ich, nicht kommentieren.

Frage : Herr Dünow, nachdem Sie die Haltung der Bundesregierung zu Ägypten jetzt so deutlich gemacht haben: Kann es sein, dass man den Bundeswirtschaftsminister falsch verstanden hat und dieses "beeindruckend" sarkastisch gemeint war?

Dünow: Das vermag ich wiederum nicht zu beurteilen, weil ich, wie Sie sehen, nicht in Ägypten bin, sondern gegenwärtig hier in Berlin. Nichtsdestoweniger soll es gelegentlich vorkommen, dass Zitate, die aus dem Zusammenhang gerissen werden, Anlass zu Missverständnissen geben.

Schäfer: Vielleicht nur aus gegebenem Anlass, weil wir gerade über Ägypten reden, nur zwei Sätze allgemeiner Natur - auch darüber haben wir in diesem Kontext schon häufiger gesprochen -: Dass wir Meinungsverschiedenheiten über die Lage der Menschenrechte, über die innere Verfasstheit, über den Stand der Demokratie in Ägypten haben, schließt gar nicht aus, dass wir, so wie Herr Seibert das gesagt hat, Ägypten als einen außerordentlich wichtigen Partner bei unseren Bemühungen der Stabilisierung der Lage im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika ansehen. Ägypten ist ein Nachbarland Libyens; deshalb hat Ägypten großen Einfluss auf das, was derzeit in Libyen geschieht, und deshalb richten sich unsere Bemühungen darauf, dort zusammen mit Ägypten die Lage zu stabilisieren und ein geordnetes Staatswesen und eine funktionsfähige Regierung hinzubekommen. Ägypten hat großen Einfluss und ist Teil der internationalen Kontaktgruppe für Syrien, und die Kontakte, die die beiden Außenminister, die die beiden Regierungen miteinander pflegen - mit dem Ziel einer Stabilisierung Syriens und auch anderer Konflikte im Nahen und Mittleren Osten -, sind für uns von ganz großer Bedeutung.

Die allgemeine Bemerkung, die ich damit verknüpfen möchte, ist: Ich fürchte, wir werden uns daran gewöhnen müssen, mit Widersprüchen zu leben. Dass wir innere Verfasstheiten in Ägypten nicht in allem beziehungsweise in vielen Bereichen nicht gut finden, macht einen pragmatischen, vielleicht sogar realpolitischen Umgang mit solchen Ländern dennoch sinnvoll und auch erforderlich. Ohne Ägypten werden wir in Libyen keine Fortschritte sehen, ohne das wichtige arabische, muslimische Land Ägypten werden wir auch im Mittleren Osten an vielen Baustellen keine Fortschritte erzielen. Deshalb glaube ich, dass es durchaus glaubwürdig ist, einerseits manche Verhältnisse zu kritisieren, so wie der Vizekanzler das für die Bundesregierung in Ägypten getan hat, aber gleichzeitig darauf Wert zu legen, den Dialog zu pflegen und, wo immer das möglich ist, miteinander zusammenzuarbeiten - mit dem Ziel der Stabilisierung, mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen in Ägypten und auch darüber hinaus in der ganzen Region.

Frage : Herr Schäfer, Israels Ministerpräsident Netanjahu hat gestern angekündigt, dass Israel die seit 1967 besetzen Golanhöhen nie wieder an Syrien zurückgeben wird. Hat die Bundesregierung mit dieser Ankündigung ein Problem?

Schäfer: Wir haben das, was der israelische Ministerpräsident gestern - wenn ich das richtig verstehe, aus Anlass einer Kabinettssitzung, die in den oder in der Nähe der Golanhöhen stattgefunden hat und ausgerichtet worden ist - gesagt hat, zur Kenntnis genommen. Ich würde für die Bundesregierung vielleicht Folgendes dazu sagen: Es ist ein Grundprinzip des Völkerrechts und insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, dass kein Staat für sich das Recht in Anspruch nehmen kann, sich das Territorium anderer Staaten gegen deren Willen einfach so anzueignen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat - wohlgemerkt einstimmig - bereits 1981 in seiner Resolution 497 die israelische Inbesitznahme der Golanhöhen für völkerrechtlich nichtig erklärt. Das ist der völkerrechtliche Status quo.

Es hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder - im Übrigen auch zwischen Syrien und Israel - Versuche gegeben, eine irgendwie geartete Friedenslösung hinzubekommen, die dann auch Grenzfragen mit beinhaltet. Das ist und bleibt aus unserer Sicht der richtige Ansatz. Klar ist: Wenn überhaupt Staatsgrenzen verändert werden sollen, dann geht das nur im friedlichen Einvernehmen zwischen allen Beteiligten, und einseitige Schritte werden von der Bundesregierung abgelehnt.

Um vielleicht gleich einer Nachfrage vorwegzugreifen, ob die Bundesregierung eine sofortige Rückgabe der Golanhöhen an Syrien fordert: Die Antwort darauf lautet Nein, und zwar deshalb, weil zurzeit das Grenzgebiet zwischen Syrien und Israel jenseits der Golanhöhen nicht etwa von der syrischen Regierung kontrolliert wird, sondern von verschiedenen, auch extremistischen und dschihadistischen Rebellengruppen. Es hat da - daran werden Sie sich erinnern - im Laufe der letzten Monate und Jahre durchaus auch schon Vorfälle gegeben, die die Sicherheit Israels bedroht und gefährdet haben. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen, auf der Grundlage des Völkerrechts im Zusammenwirken mit unseren Partnern zum Ausdruck gebrachten Haltung, wie ich sie gerade eben dargestellt habe.

Zusatzfrage : Zum Verständnis: Dass Territorium der Golanhöhen gehört einem anderen Staat?

Schäfer: So ist es.

Zusatzfrage : Wenn Sie jetzt kritisieren, dass die Israelis das übernehmen wollen, aber gleichzeitig nicht sagen, dass das an die Syrer zurückgegeben werden soll, dann ist das doch quasi eine offene Tür für die Israelis, zu sagen: Na ja, dann nehmen wir uns das. Gibt es jetzt irgendeinen Weg, wie man die Israelis davon abbringen kann?

Schäfer: Ich glaube, ich habe auf Ihre Frage bereits in meinen bestimmt wieder einmal viel zu langen Ausführungen geantwortet; deshalb kann ich dem gar nichts mehr hinzufügen. Ich kann auf Ihre konkrete Frage hin aber vielleicht die Haltung der Bundesregierung wiederholen, nämlich dass wir einseitige, ohne die Übereinstimmung und die Zustimmung aller Beteiligten erfolgende Grenzveränderungen ablehnen. Das gilt für Europa - siehe die Frage der Annexion der Krim durch Russland, die wir bis heute für völkerrechtswidrig halten -, das gilt aber auch für andere Regionen der Welt.

Wenn es eine Region gibt, in der die Stabilitätsrisiken oder die Gefahr eines regelrechten kriegerischen Flächenbrandes existieren, dann doch wohl im Nahen und Mittleren Osten. Auch da kann ich auf Ihre Frage nur sagen: Wir wünschen uns sehr, dass wir irgendwann in eine politische Gesamtsituation im Nahen und Mittleren Osten hineinkommen, in der das Existenzrecht Israels von niemandem mehr in Zweifel gezogen wird, in der die berechtigen Sicherheitsinteressen Israels auch bei den Nachbarstaaten und den Staaten der Region angemessene Berücksichtigung finden, sodass auf dieser Grundlage dann Verhandlungen über eine Friedensordnung im Nahost-Friedensprozess und darüber hinaus möglich werden, die den vielen Millionen Menschen dort eine Perspektive für ein friedliches Leben in Stabilität und mit Entwicklung gibt.

Frage : Herr Schäfer, sehen Sie jetzt irgendwelchen Handlungsbedarf in der Sache, oder ist es einfach so, dass man akzeptiert, dass Israel vollendete Tatsachen geschaffen hat?

Erwarten Sie vor dem Hintergrund, dass Netanjahu keine Konsequenzen vonseiten Europas fürchten muss, ein ähnliches Verhalten Israels, was das Westjordanland betrifft, also dass er eines Tages sagt: "Das gehört jetzt auch uns"?

Schäfer: Ich habe auf eine entsprechende Frage gerade doch für die Bundesregierung geantwortet und die Haltung der Bundesregierung deutlich gemacht. Eine ähnliche Aussage wie die zu den Golanhöhen im Hinblick auf das Westjordanland scheint mir sehr, sehr unwahrscheinlich zu sein - auch deshalb, weil es in den guten und vertrauensvollen Gesprächen mit der israelischen Regierung dafür nicht die geringsten Anhaltspunkte gibt. Ich glaube, die Situation im Westjordanland ist eine völlig andere als die Situation auf den Golanhöhen; das kann man jetzt nicht wirklich über einen Kamm scheren. Sie können gewiss sein, dass die von mir zum Ausdruck gebrachte Haltung der Bundesregierung natürlich regelmäßig Gegenstand all unserer Gespräche mit den Partnern in der Region - das ist im Übrigen nicht nur Israel - ist. Ich glaube, niemand hat einen Zweifel daran, was die Haltung der Bundesregierung ist.

Zusatzfrage : Habe ich das richtig verstanden, dass das Westjordanland aus Ihrer Sicht nicht besetztes Land ist? Denn die Golanhöhen sind ja besetztes Land.

Schäfer: Nein, dann habe ich womöglich Ihre Frage missverstanden. Die Haltung der Bundesregierung zum Westjordanland und zu dessen völkerrechtlichen Status haben Sie, glaube ich, nicht abgefragt. Wenn Sie das unbedingt möchten, dann wiederhole ich das gerne noch einmal, aber das haben wir hier schon hunderttausend Mal miteinander besprochen, da gibt es überhaupt nichts Neues. Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie mich gefragt haben, ob wir erwarten, dass die israelische Regierung, ähnlich wie das gestern in Bezug auf die Golanhöhen erfolgt sei, auch bezüglich des Westjordanlands sagt: "Das ist jetzt auf ewig unsers." Bezüglich der Golanhöhen gibt es doch eine Entscheidung der israelischen Regierung, des israelischen Staates, die Golanhöhen zu annektieren, also zu einem Teil des israelischen Staatsgebietes zu machen - eine Entscheidung, die, soweit ich das übersehen kann, von niemandem in der internationalen Gemeinschaft jemals akzeptiert, respektiert und damit hingenommen worden ist. Eine solche Entscheidung Israels kann ich weder in diesem Zusammenhang noch in der Vergangenheit erkennen.

Frage: An das Innenministerium: EU-Kontrolleure haben Sicherheitsmängel am Flughafen Köln-Bonn festgestellt. Wie bewerten Sie das und welche Konsequenzen wollen Sie ziehen?

Plate: Vielleicht zunächst einmal zum Sachverhalt - den ich weder bestätigen noch dementieren kann -: Es ist so, dass die EU-Kommission auf allen europäischen Flughäfen regelmäßig Inspektionen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat durchführt, um die Durchführung und Einhaltung der europäischen Luftsicherheitsstandards zu überwachen. In der Tat gab es eine routinemäßige Inspektion im Februar 2016 am Flughafen Köln-Bonn. Die Ergebnisse werden aber in Dokumenten mitgeteilt, die als EU-Verschlusssachen eingestuft sind, sodass ich zu den Inhalten der Ergebnisse, die von dieser Kontrolle übriggeblieben sind beziehungsweise die übermittelt worden sind, nicht Stellung nehmen kann. Richtig ist aber, dass es eine Routineprozedur ist und dass etwaige Defizite, die die Kontrolleure erkannt haben mögen, immer umgehend von den zuständigen Stellen abgestellt werden.

Zusatzfrage: Die Konsequenzen habe ich jetzt nicht verstanden. Welche Konsequenzen ziehen Sie?

Plate: Ich habe ja gesagt: Wenn Kontrollen Defizite ergeben beziehungsweise soweit sie Defizite ergeben, werden diese Defizite von den zuständigen Stellen abgestellt. Zum konkreten Sachverhalt, also den von Ihnen behaupteten konkreten Defiziten, habe ich deswegen nichts gesagt, weil ich die weder bestätigen noch dementieren kann, da die Ergebnisse der Kontrolle in einer EU-Verschlusssache festgehalten sind.

Frage: An Herrn Seibert und an das BMF: Es gibt einen neuen Vorschlag der italienischen Regierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und zur Verringerung der Flüchtlingsströme. Der Plan sieht unter anderem gemeinsame Euro-Bonds vor, um die Kosten der europäischen Flüchtlingspolitik zu decken, aber auch EU-Afrika-Anleihen zur Finanzierung von Wachstumsprojekten in Afrika sowie auch Partnerschaften mit afrikanischen Ländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens.

Mich würde erstens interessieren: Wurde dieser Plan mittlerweile auch der Bundesregierung unterbreitet.

Zweitens: Ist die Bundesregierung bereit, diesen Plan zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf das Thema Euro-Bonds, das ja bekanntlich strittig ist?

StS Seibert: Die Bundesregierung wird die Vorschläge von Ministerpräsident Renzi für eine umfassende externe Migrationsstrategie natürlich vertieft prüfen. Wir haben immer gesagt: Wir setzen bei der Lösung der Flüchtlingsfrage auf eine gesamteuropäische Lösung. Eine solche Lösung muss auch die zentrale Mittelmeerroute in den Blick nehmen, die dem italienischen Ministerpräsidenten verständlicherweise besonders wichtig ist. Es ist also wichtig, dass wir über weitere Maßnahmen nachdenken. In diesem Rahmen ordnen wir die Vorschläge des Ministerpräsidenten Renzi ein, und wir werden sie prüfen.

Zur Finanzierungsfrage darf ich Ihnen sagen: Wir haben uns schon seit Beginn der aktuellen Flüchtlingsentwicklung dafür eingesetzt, dass diese Handlungsprioritäten auch im Rahmen des EU-Haushaltes berücksichtigt werden und dass die verfügbaren Instrumente genutzt werden, inklusive der EIB. Es gibt also schon eine Reihe von Ansätzen.

Ich möchte jetzt nicht auf einzelne Überlegungen eingehen, die der italienische Ministerpräsident skizziert. Das muss im Einzelnen geprüft werden. Ich kann allerdings sagen, dass die Bundesregierung für eine gemeinsame Schuldenfinanzierung von Ausgaben der Mitgliedsstaaten für Migration keine Grundlage sieht. Sie kennen die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu Eurobonds.

Frage : Eine Frage an Herrn Schäfer; es passt traurigerweise zum Thema: Es gibt Meldungen, dass etwa 400 Flüchtlinge, zumeist aus Somalia, auf dem Weg von Ägypten nach Italien ertrunken sein sollen. Haben Sie entsprechende Erkenntnisse zu dem Thema?

Schäfer: Ich habe die Meldung in einem Onlineportal gesehen. Ich kann den Inhalt weder bestätigen, noch kann ich ihn dementieren. Wenn es so wäre, wäre es eine weitere ganz fürchterliche Katastrophe und Tragödie. Zur Sachaufklärung habe ich zurzeit aber leider nichts beizutragen. Ich bin sicher, dass die Kollegen in unserem Krisenreaktionszentrum bereits seit geraumer Zeit daran sind, Näheres zu ermitteln und in Erfahrung zu bringen.

Frage: Herr Seibert, wird die Bundeskanzlerin am 23. April während ihrer Reise in die Türkei das Thema der Visafreiheit für türkische Staatsangehörige in der Türkei ansprechen? Welche Position vertritt die Bundesregierung?

Wie Sie wissen, muss die türkische Regierung 72 Kriterien erfüllen, damit es zu einer Visafreiheit kommt. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die türkische Regierung bis Juni dieses Jahres die Korruptionsfrage in den Griff bekommen kann? Denn ein Kriterium ist die Bekämpfung der Korruption.

StS Seibert: Das waren, wenn ich das sagen darf, sehr viele Fragen auf einmal. - Der ganze Prozess der Visaliberalisierung ist eine wichtige Dimension im Verhältnis der Europäischen Union zu wichtigen Drittstaaten. Dieser Prozess wird von der Europäischen Union gesteuert. Insofern liegt das nicht im Gutdünken der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Im Hinblick auf die Türkei gibt es das gemeinsame europäische Ziel, dass die Türkei die Kriterien für die Visaliberalisierung kurzfristig erfüllt. Das ist auch die Voraussetzung, um diese Visaliberalisierung erreichen zu können. Es ist ein allgemeiner Diskussionsprozess mit Blick auf die Länder, mit denen wir solche Verfahren haben. Es ist ein von der EU gesteuerter Prozess.

Ob es ein Thema bei der Reise von europäischen Vertretern am 23. April, also an diesem Samstag, nach Gaziantep sein wird - es reisen, wie Sie wissen, der Präsident des Europäischen Rates, Herr Tusk, der Vizepräsident der Kommission, Herr Timmermans, und auch die Bundeskanzlerin -, das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen.

Frage : Herr Seibert, die Grünen fordern im Zusammenhang mit der Reise auch ein Treffen der Kanzlerin mit Menschenrechtlern und Oppositionellen im Zusammenhang mit der Causa Böhmermann. Nun ist die Kanzlerin ja in einem etwas anderen Rahmen in der Türkei. Sind trotzdem solche Treffen geplant?

StS Seibert: Ich kann Ihnen über den Ablauf und die Termine der Reise noch nichts sagen. Derzeit werden diese Abstimmungen noch zwischen Brüssel, Ankara und natürlich auch Berlin getroffen. Darüber werden wir Sie informieren. Es ist eine Reise unter der Überschrift "Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens"; das will ich schon sagen. Das wird sicherlich auch im Mittelpunkt stehen.

Frage: Herr Seibert, darf ich davon ausgehen, dass sich die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch mit Gruppe in der Türkei auch den Berichten zuwenden wird, wonach türkische Sicherheitsbehörden bei der Abdrängung von Flüchtlingen an der türkische-syrischen Grenze von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben sollen?

StS Seibert: Ich denke, Sie dürfen davon ausgehen, dass alle Facetten der Flüchtlingsfrage und der Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens, aber natürlich auch solche Fragen zur Sprache kommen. Ich kann aber dennoch den Gesprächen nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Wird das ausschließlich im Rahmen von Gesprächen mit Flüchtlingsorganisationen passieren oder auch mit türkischen Politikern?

StS Seibert: Ich muss wiederholen, dass wir Ihnen das genaue Programm - den Ablauf, die Gespräche, die Termine - der Reise nach Gaziantep dann bekanntgeben, wenn sie final zwischen denen, die diese Reise machen, und denen die besucht werden, abgestimmt sind. Ich bitte also noch um etwas Geduld.

Schäfer: Falls Sie über die Gesprächsthemen der Bundeskanzlerin hinaus Interesse an der von Ihnen gestellten Frage und dem zugrundeliegenden Sachverhalt haben sollten, wäre ich durchaus bereit, darauf eine Antwort zu geben. Aber Sie müssen selber wissen, ob Sie das in der Sache interessiert.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, betrachten Sie sich als gefragt. Liegen der Bundesregierung beziehungsweise dem Auswärtigen Amt Informationen von Menschenrechts- und Hilfsorganisationen aus dem Gebiet vor, wonach türkische Sicherheitsbehörden mit der Schusswaffe aktiv dafür gesorgt haben, Flüchtlinge an der türkisch-syrischen Grenze von einer Bewegung abzuhalten?

Schäfer: Ich danke Ihnen ganz ausdrücklich für diese Frage. Ich kann Ihnen sagen, dass wir bereits seit einigen Wochen, nämlich seitdem es entsprechende Berichte von Menschenrechtsorganisationen gibt, die Lage sehr aufmerksam verfolgen und auch versuchen, eigene Erkenntnissen dazu zu ermitteln, was an der Grenze tatsächlich passiert. Was jetzt an Vorwürfen von Human Rights Watch gegenüber türkischen Sicherheitskräften im Raum steht, lässt sich mit den Mitteln, die wir kurzfristig zur Hand haben, nicht abschließend und verlässlich verifizieren.

Ich will Ihnen aber ausdrücklich sagen, dass wir keinerlei Grund zu der Annahme haben, dass türkische Sicherheitskräfte gezielt auf Flüchtlinge schießen würden. Aber klar ist, dass uns das Thema weiter verfolgen wird und dass wir uns mit den Mitteln, die wir dafür zur Verfügung haben, auch weiterhin sehr intensiv um Aufklärung bemühen, einschließlich des Dialogs mit der Türkei.

Ganz grundsätzlich gilt - auch das haben wir hier nicht zum ersten Mal gesagt -: Die Türkei hat mit etwas weniger als 3 Millionen Flüchtlingen sehr vielen Menschen aus Syrien Zuflucht geboten und hält sich, soweit wir es beurteilen können, an die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie übernommen hat. Sie bietet Schutz und Zuflucht für viele Menschen, die dies wirklich gut gebrauchen können. Ich denke, es ist an dieser Stelle erforderlich, noch einmal ausdrücklich zu würdigen und zu respektieren, was die Türkei in den letzten Jahren an Humanitärem geleistet hat.

Frage : Herr Schäfer, ich zitiere aus den aktuellen Reisehinweisen des AA:

"Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen beziehungsweise Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden."

Was ist hier mit "terroristischen Organisationen" gemeint? Die politische Opposition? Die Presse? Deutsche Satiriker? Kurden?

Schäfer: Das ist doch Quatsch, oder?

Zusatz : Nein, ernsthaft.

Schäfer: Nein, ernsthaft - - -

Zuruf : Ich meine, wenn die türkische Regierung ständig von irgendwelchen Gegnern als Terroristen spricht, dann müssen Deutsche doch wissen, was Sie mit "terroristischen Organisationen" meinen.

Schäfer: Es gibt in der Türkei operierende Organisationen, die auch aus Sicht Deutschlands terroristisch sind. Dazu gehört die PKK. Es gibt auch viele andere. Ich bin sicher, dass Ihnen der Kollege aus dem BMI dazu ganz viel erzählen kann.

Dass auf der Webseite eines Außenministeriums eines demokratischen Rechtsstaates das, was irgendwo sonst unter das Thema "Terrorismus" subsumiert wird, gemeint sein kann, ist wirklich total abwegig. Es tut mir leid, dazu kann ich jetzt nichts mehr sagen.

Frage : Herr Schäfer, zum Verständnis der Frage des Kollegen scheint es mir doch wichtig zu sein, ob das Auswärtige Amt in den Reise- und Sicherheitshinweisen die Terrorismusdefinition der Bundesregierung beziehungsweise der Bundesrepublik meint oder die der Türkei. Beide sind ja zum Teil recht unterschiedlich.

Herr Seibert, wenn Sie erlauben, eine Frage im Zusammenhang mit dem Fall Böhmermann: Können Sie erklären, warum die Bundesregierung den § 103 derzeit für entbehrlich hält, gleichzeitig aber die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat?

StS Seibert: Es ist genau so, wie Sie sagen. Die Bundesregierung hat aufgrund eines vorliegenden Ersuchens der türkischen Seite in diesem Fall eine Entscheidung zu treffen gehabt. Sie hat diese Entscheidung getroffen. Das hat die Bundeskanzlerin am Freitag bekannt gegeben. Im Übrigen hat sie auch gesagt, dass die Mitglieder der Bundesregierung der Meinung sind, dass dieser Paragraf in Zukunft entbehrlich ist und dass man deswegen einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen kann. Beide Aussagen existieren nebeneinander. Wir hatten ein konkretes Ersuchen der Türkei zu entscheiden, und wir haben eine grundsätzliche Aussage über die Zukunft des § 103 getroffen.

Schäfer: Auf die an mich gerichtete Frage möchte ich sagen, dass die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, so wie sie sich auf unserer Website wiederfinden, tagesaktuell nach bestem Wissen und Gewissen und nach unserem Kenntnisstand diejenigen Hinweise reflektieren, von denen wir denken, dass es vernünftig ist, sie zu beachten, wenn sich deutsche Staatsangehörige ins Ausland begeben. Wir haben diese Reise- und Sicherheitshinweise im Netz für - so meine ich - jedes Land der Erde. In jedem Land ist die Sicherheitslage eine andere.

In der Türkei gibt es ein anderes Verständnis vom Umgang mit etwas wie § 103 des Strafgesetzbuches. Das haben die Diskussionen und Debatten hier in Deutschland in den vergangenen zwei Wochen im Fall Böhmermann gezeigt. Wir wissen auch - auch das ist ja von deutschen Medien zurecht sehr ausführlich berichtet worden -, dass es in der Türkei mindestens mehrere Hundert, vielleicht sogar eine vierstellige Zahl von staatsanwaltlichen und irgendwann auch gerichtlichen Verfahren gibt, in denen es darum geht, in welcher Weise der türkische Staatspräsident oder Institutionen des türkischen Staates vielleicht beleidigt worden sind. Es ist doch völlig offensichtlich - auch das hat die Debatte der vergangenen zwei Wochen gezeigt -, dass das Verständnis, das wir hier von dieser Art von Straftaten haben, ein gänzlich anderes ist im Vergleich zu dem, wie das in der Türkei gehandhabt wird. Deshalb ist es, denke ich, einfach nur ein Ausdruck gesunden Menschenverstands, vielleicht auch von Vernunft, dass das Auswärtige Amt darauf hinweist, dass es unterschiedliche Vorstellungen gibt. Denn wenn man sich auf türkischem Hoheitsgebiet aufhält, riskiert man, den völkerrechtlich abgesegneten Strafanspruch des türkischen Staates zu erleben, wenn man auf türkischem Hoheitsgebiet bestimmte Äußerungen tätigt. In Deutschland ist das im Zweifelsfall anders. Auch das haben, denke ich, die Diskussionen der vergangenen zwei Wochen gezeigt. Insofern ist es für den einen oder anderen vielleicht ein Hinweis, der ernst genommen wird, dass man eben nicht nur wissen muss, was man sagt, sondern auch, wo man es sagt.

Frage : Herr Schäfer, hat die Bundesregierung eigene oder durch Partner gewonnene Erkenntnisse, die auf Verbindungen von türkischen Offiziellen oder türkischen "hohen Tieren" mit ISIS - - - Gibt es da Informationen?

Schäfer: Das ist ein Lieblingsthema von Ihnen. Das kann ich gut verstehen. Aber über das hinaus, was wir Ihnen in der Vergangenheit gesagt haben, habe ich nichts, was wir Ihnen berichten können. Wir sehen, dass sich die Türkei sehr ernsthaft an der Anti-ISIS-Koalition beteiligt, politisch und auch darüber hinaus. Wir nehmen die Türkei beim Wort, dass sie ein fester Bestandteil des gemeinsamen Kampfes der internationalen Staatengemeinschaft gegen IS in Syrien, im Irak und auch in Libyen und anderswo, wo IS Fuß gefasst haben könnte, ist und auch bleiben wird.

Zusatzfrage : Frau Baer-Henney oder Herr Seibert, warum dauert die Abschaffung des § 103 so lange? Warum wollen Sie damit bis 2018 warten? Das kann doch eigentlich in einem Rutsch in einer Bundestagsabstimmung geschehen, und zwar - ich will nicht sagen: von heute auf morgen - innerhalb von ein paar Tagen, oder? Warum dauert das so lange?

Baer-Henney: Ich kann dazu nur ausführen, dass, wie gerade gesagt wurde, über die Verfolgungsermächtigung im Fall Böhmermann so entschieden worden ist. Parallel dazu gibt es jetzt die Überlegung, ob § 103 StGB abgeschafft werden soll. Das tritt jetzt erst einmal in die Prüfung ein und braucht seine Zeit. Jedenfalls soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Bundesregierung die beiden Themen in irgendeiner Weise miteinander verquickt hat, als hätte also die Abschaffung Ausfluss auf den konkreten Fall.

Zusatzfrage : Herr Seibert, Frau Baer-Henney sagte gerade, dass man "überlege", ihn abzuschaffen. Das hörte sich bei der Kanzlerin am Freitag so an, als ob das passieren werde.

Noch eine andere Frage: Warum wollen Sie den 90, also die Beleidigung des Bundespräsidenten, nicht gleich mit abschaffen? Was für ausländische Staatsoberhäupter nicht mehr gilt, müsste dann doch auch nicht mehr für den Bundespräsidenten gelten.

Was ist mit 166 zur Gotteslästerung? Das ist doch ein ebenso absurder Paragraf.

Baer-Henney: Ich möchte mich korrigieren: Es wird nicht überlegt, sondern es wird geprüft, wie das jetzt vor sich geht, einfach vom zeitlichen Ablauf her. Ich glaube, ich habe den Worten der Kanzlerin nichts hinzuzufügen.

Im Übrigen weiß ich nicht, ob Sie etwas zu der Abschaffung weiterer Paragrafen sagen wollen oder ob ich etwas dazu sagen soll.

StS Seibert: Da kann ich dem Kollegen nur für die Vorschläge, die er uns reihenweise macht, danken. Aber von der Abschaffung weiterer Paragrafen ist am Freitag nicht die Rede gewesen, und das ist derzeit für die Bundesregierung auch kein Vorhaben.

Frage : Ich habe eine Frage an Herrn Seibert beziehungsweise Herrn Plate im Zusammenhang mit dem EU-Türkei-Flüchtlingspakt. Es gibt Berichte darüber, dass die EU und auch Deutschland konkret daran arbeiten würden, eine Suspendierungsklausel auf den Weg zu bringen, und zwar in dem Sinne, dass man, wenn sich die Türkei nicht an die Absprachen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingspakt halte, die Visafreiheit aufheben könnte. Können Sie das bestätigen? Wird das auch Thema beim Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag sein?

Plate: Zu Berichten, wonach aus Diplomatenkreisen zu hören war, dass an eine solche Suspendierungsklausel gedacht sei, nehme ich natürlich nicht Stellung. Es ist ja so, dass dieser Prozess, der unter Federführung der EU läuft, überhaupt noch nicht beendet ist. Den Ergebnissen und auch den konkreten Ergebnissen in Bezug darauf, wie es am Ende mit der Visa-Liberalisierung ausgehen wird, kann ich natürlich überhaupt nicht vorgreifen.

Es ist bloß so, und ich weise darauf hin: Schon jetzt und schon immer enthalten Verträge zwischen der EU und Drittstaaten über Visumsfragen Klauseln, nach denen Verträge ganz oder teilweise suspendiert werden können. Das will ich vielleicht nur zur Einordnung sagen. Zu dem ganz Konkreten, das Sie da vorgetragen haben, kann ich nicht Stellung nehmen.

Frage: Noch einmal zum Böhmermann-Entscheid: Im Normalfall liefern ja die Staatsanwaltschaften eine Analyse und ermitteln in dem Fall, sozusagen, sage ich einmal vereinfacht, als Service für die Bundesregierung und für ihre Entscheidung. Ich glaube, in diesem Fall hat die Bundesregierung darauf gar nicht gewartet. Warum nicht? Warum hat sie nicht die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaften zurate gezogen? Welcher Grund bestand dafür?

StS Seibert: Ich glaube, die Antwort findet sich in der Erklärung der Bundeskanzlerin vom Freitag. Sie hat die Ressorts benannt, die aus ihrer Zuständigkeit heraus das türkische Ersuchen geprüft haben, und zwar nach der Staatspraxis, die die Meinungsbildung herbeigeführt hat. Im Ergebnis - so wurde es miteinander besprochen - wird die Bundesregierung die Ermächtigung erteilen. Nun soll die unabhängige Justiz so vorgehen, wie sie es in einem Rechtsstaat für angebracht hält.

Zusatzfrage: Waren die Zulieferungen der Staatsanwaltschaften entbehrlich?

StS Seibert: Es ist das geprüft worden, was nach dem Gedanken der § 103 und 104a von den zuständigen Ressorts und damit von der Bundesregierung zu prüfen war.

Frage: Herr Schäfer, ich wollte noch kurz auf die deutsch-polnischen Beziehungen zurückkommen, weil gerade ein Interview mit Jaroslaw Kaczyńnski erschienen ist, dem Chef der Regierungspartei, der auf die Frage, ob die Demokratie in Polen gefährdet sei, antwortet, die Demokratie in Polen sei nicht gefährdet, aber es gebe Probleme in Deutschland. Es ist die Rede von wichtigen Studien, die bewiesen, dass die Demokratie in Deutschland abgeschafft worden sei. - Ist das eine Basis für konstruktive Gespräche unter guten Freunden?

Schäfer: Sie haben offensichtlich Fähigkeiten eines Simultandolmetschers. Ich nehme an, Sie haben das auf Polnisch gelesen und auf Deutsch vorgetragen; große Klasse. Ich kenne diese Äußerung nicht. Ich würde auch gerne, bevor ich mich dazu äußere, den Kontext dieses Interviews nachlesen. Ansonsten lade ich alle, die hier anwesend sind, und alle darüber hinaus ein, sich über den Zustand der Demokratie in Deutschland eigene Gedanken zu machen.

Frage : Ich habe zwei kurze Fragen an das Bundesfinanzministerium. Frau von Tiesenhausen, sehen Sie nach den Gesprächen in Washington den Plan, bis zum 22. April die Programmüberprüfung in Griechenland zu beenden, als realistisch an?

Zweite Frage: Der Bundesfinanzminister hat gesagt, dass die Welt nicht nur aus Thomsen bestehe. Wie soll man diese Äußerung verstehen? Hat er Thomsen als Person gemeint, oder hat er den IWF als Institution gemeint?

von Tiesenhausen-Cave: Zu Ihrer ersten Frage: Ich glaube, dass auch an dieser Stelle immer wieder betont wurde, dass wir hoffnungsvoll sind, dass es eine Einigung im laufenden Review-Verfahren bis zum griechischen Osterfest Anfang Mai geben wird. Daran hat sich nichts geändert.

Die zweite Frage kann ich, ehrlich gesagt, nicht ganz verstehen. Ich kenne auch die Äußerung nicht ganz konkret. Die Welt ist die Welt. Ich weiß nicht genau, was Sie da jetzt wissen möchten.

Zusatzfrage : Im Hintergrund dieses Streits zwischen den Europäern und dem IWF steht die Frage, ob der IWF weiterhin Teil des griechischen Programms bleibt oder ob der IWF auf seiner Position besteht, was die Schuldentragfähigkeit Griechenlands betrifft. Da ist die Äußerung gefallen, die Welt bestehe nicht nur aus Thomsen. Die Frage ist nun: Ist von Thomsen als Person oder als Institution die Rede?

von Tiesenhausen-Cave: Ich kann auf Ihre Frage wie folgt antworten: Die Haltung der Bundesregierung ist ja bekannt und wurde durch den Finanzminister auch noch einmal in Washington unterstrichen, nämlich dass die Beteiligung des IWF am laufenden dritten Griechenland-Programm für uns weiterhin unabdingbar ist und dass auch die anderen Fragen hier so oft wiederholt wurden, dass ich jetzt keinen Anlass sehe, das noch einmal zu erklären. Das ist alles bekannt.

Schäfer: Ich würde gerne noch zu der Frage des Kollegen, in der er so freundlich aus unseren Reise- und Sicherheitshinweisen zitiert hat, Folgendes sagen: Ich kann Ihnen versichern - das habe ich nämlich gerade checken lassen -, dass dieser Auszug aus den Reise- und Sicherheitshinweisen jedenfalls nicht im Laufe der letzten zwei Wochen geändert worden ist. Ich nehme an - das kann ich hier allerdings nicht positiv sagen -, dass sich dieser Teil der Reise- und Sicherheitshinweise bereits seit vielen Jahren genau so auf der Homepage des Auswärtigen Amtes findet, wie Sie ihn vorgelesen haben. Ich wollte damit eigentlich nur sagen: Die Problematik haben wir schon ein bisschen länger auf dem Schirm.

Montag, 18. April 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. April 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/04/2016-04-18-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2016

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