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PRESSEKONFERENZ/1356: Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 7. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2016

Themen: israelischer Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung illegaler Außenposten im Westjordanland, Teilnahme des Bundesaußenministers am OSZE-Ministerrat, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg, geplantes deutsch-iranisches Kulturabkommen, Forderungen nach einem Vollverschleierungsverbot in Deutschland, Forderungen nach erweiterter DNA-Analyse zur Aufklärung von Straftaten, Bundesfernstraßengesellschaft, Finanzlage Griechenlands, Nato-Einsatz in der Ägäis, Finanzlage Italiens, doppelte Staatsbürgerschaft, Genehmigung von Teilkomponenten eines mobilen Gefechtsübungszentrums an die Vereinigten Arabischen Emirate, UN-Resolution zum Thema Uranmunition

Sprecher: SRS'in Demmer, Fischer (AA), Fichtner (BMUB), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Dubel (BMWi), Plate (BMI), Malachowski (BMJV), Friedrich (BMVI), Bieringer (BMFSFJ), Nannt (BMVg)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Fischer: Ich habe zwei aktive Ankündigungen. Zum einen geht es um einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung illegaler Außenposten im Westjordanland, der in Israel in der Knesset beraten wird. Dieser Gesetzentwurf macht uns besorgt. Wiederholt haben sich die israelische Regierung und auch Premierminister Netanjahu dazu verpflichtet, die - auch nach ihrer Sicht - illegalen Außenposten räumen zu lassen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, sie nachträglich zu legalisieren, und zwar auch dort, wo sie auf privatem palästinensischem Land errichtet sind.

Wir sind über diese Entwicklung in hohem Maße besorgt und haben Aussagen israelischer Regierungsmitglieder in der Debatte mit Befremden zur Kenntnis genommen. Ein solches Gesetz verstößt gegen internationales Recht. Würde der Entwurf in dieser Form verabschiedet, wäre das Vertrauen in das Bekenntnis der israelischen Regierung zur Zwei-Staaten-Lösung nachhaltig erschüttert. Wir vertrauen darauf, dass die intensiven Beratungen, die derzeit in Israel und in der Knesset stattfinden, weitergehen und dass das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet wird.

Dann möchte ich Ihnen noch ankündigen, dass sich Außenminister Steinmeier heute direkt vom Nato-Außenministertreffen in Brüssel auf den Weg zum diesjährigen OSZE-Ministerrat macht, der Donnerstag und Freitag in Hamburg stattfinden wird. Sie wissen, dass zum OSZE-Ministerrat einmal jährlich die Außenminister der 57 OSZE-Staaten zusammenkommen, um über drängende Fragen der Sicherheitspolitik in Europa zu beraten. Dieses OSZE-Außenministertreffen ist der Höhepunkt und gleichzeitig auch der Endpunkt unseres diesjährigen OSZE-Vorsitzes.

Sie alle wissen, dass wir in unruhigen Zeiten leben. Dies gilt nicht nur für die südliche Nachbarschaft, sondern auch im OSZE-Bereich. Es genügt, denke ich, den Konflikt in der Ukraine zu erwähnen. In diesem Jahr und auch in den letzten Jahren sind die Eckpfeiler der europäischen Friedensarchitektur, die uns seit dem Ende des Kalten Krieges immer selbstverständlich erschienen sind, in Frage gestellt worden. Umso wichtiger ist es, in dieser Zeit im Rahmen der OSZE diese Themen zu bearbeiten. Denn die OSZE ist nach wie vor die einzige Organisation, in der alle wichtigen Spieler von Vancouver bis Wladiwostok zusammenkommen, die diese Arten von Konflikten - ob im Kaukasus oder in der Ukraine - bearbeiten können.

Als diesjähriges OSZE-Vorsitzland haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, dieses wichtige Großereignis in Hamburg stattfinden zu lassen. Denn keine Stadt steht so sehr für Weltoffenheit, Toleranz und internationale Vernetzung wie die Hansestadt.

Aus all den Gründen, die ich geschildert habe, ist es eine gute Nachricht, dass bislang deutlich über 40 Außenminister eine Teilnahme am diesjährigen OSZE-Ministerrat zugesagt haben. Auch das unterstreicht noch einmal die Bedeutung der OSZE als Dialogforum für die Wahrung von Frieden und Sicherheit in Europa gerade in Krisenzeiten. Insgesamt erwarten wir 78 Delegationen aus 56 Staaten mit rund 1300 Delegationsteilnehmern. Es wird also im wahrsten Sinne des Wortes ein Großereignis für uns, aber auch für die Stadt Hamburg. Deshalb danken wir den Hamburgerinnen und Hamburgern für ihre Gastfreundschaft und für ihre Geduld mit den zahlreichen Einschränkungen, auch Verkehrseinschränkungen, in dieser Zeit. Vielen Dank!

Frage : Herr Fischer, es ist eher ungewöhnlich, sich bereits in einem so frühen Stadium mit etwas zu beschäftigen, was erst als Gesetzesvorlage in die Knesset kommt. Mich würde natürlich interessieren, was das aus Ihrer Sicht dann für das deutsch-israelische Verhältnis direkt bedeutet und ob es möglicherweise Konsequenzen haben müsste, wenn dies durchgeht - diese Frage geht auch an Frau Demmer -, beispielsweise für die Frage der weiteren drei U-Boote für Israel. Gibt es da aus Ihrer Sicht eine inhaltliche Verknüpfung, oder ist das völlig unabhängig voneinander?

Fischer: Ich darf zunächst einmal mit der Antwort auf Ihre erste Frage beginnen. Ich denke, es ist immer wichtig, von Anfang an die eigene Haltung deutlich zu machen. Das haben wir in diesem Fall getan. Das haben nicht nur wir gemacht. Ich erinnere mich daran, dass sich zum Beispiel auch der amerikanische Außenminister John Kerry geäußert hat und wir uns sozusagen in internationaler Abstimmung bewegen und die Haltung der internationalen Gemeinschaft deutlich gemacht haben.

Trotzdem gilt natürlich, dass sich über die vergangenen 50 Jahre sehr enge und freundschaftliche Beziehungen zu Israel entwickelt haben - das geht auch weit über die Beziehungen der Regierungen hinaus - und dass wir für diese einzigartige Freundschaft dankbar sind.

Gleichzeitig denken wir, dass der Schlüssel für Sicherheit und Frieden in Israel und zwischen den Israelis und Palästinensern in einer Zwei-Staaten-Lösung liegt. Alles, was diese Art von Lösung erschwert, macht die Zukunft dieser Region und eine gute Zukunft für die Menschen in der Region schwieriger. Deshalb melden wir uns zu Wort.

Eine Verbindung zu den anderen Dingen, die Sie angesprochen haben, sehe ich erst einmal nicht.

SRS'in Demmer: Ich habe diesen Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Frage: Meine Frage zielt im Grunde in dieselbe Richtung. Das sind diplomatisch die stärksten Begriffe, die Sie wählen können: hochgradige Besorgnis, Befremden, es wäre ein Verstoß gegen internationales Recht. - Man weiß aber aus den Diskussionen und Entscheidungen der Vergangenheit, dass israelische Regierungen und auch diese Regierung diese Positionen sehr genau kennen, aber in der Regel bei dem bleiben, was sie vorgelegt haben.

Müssen Sie nicht doch überlegen, ob praktische Konsequenzen folgen müssen, wenn es bei dieser Gesetzesinitiative so bleibt, wie sie jetzt vorgelegt wird? Denn sonst sind es leere Worte.

Fischer: Das sehe ich nicht so. In Israel finden derzeit ja durchaus noch Beratungen statt, durchaus auch kontroverse Beratungen. Wir haben, wie ich es gesagt habe, die Hoffnung, dass das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet wird.

Ansonsten ist natürlich richtig, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern und dem Nahost-Quartett daran arbeiten, den Stillstand im Nahost-Friedensprozess zu überwinden, und dass wir deshalb auch die französische Initiative unterstützen, diesen Friedensprozess wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Wir meinen, dass das der Weg voran ist. Wenn wir hierbei weiterkommen, werden sich auch viele andere Fragen lösen lassen.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass Sie Möglichkeiten wie etwa eine Andeutung, dass dann der U-Boot-Deal unter Umständen nicht so einfach wird, eher als kontraproduktiv, weil verhärtend auf der anderen Seite, betrachten?

Fischer: Ich habe gesagt, dass ich zwischen diesen beiden Themen keinen Zusammenhang sehe. Das gilt auch weiterhin.

Frage : Herr Fischer, kommen bei einem Staat, der schon seit Jahrzehnten internationales Recht bricht und der, wie Sie gerade betont haben, plant, es weiterhin zu brechen, Sanktionen in Frage?

Fischer: Wir denken nicht, dass Sanktionen in diesem Fall der richtige Weg sind, um beim Nahost-Friedensprozess voranzukommen. Wir denken, dass der Nahost-Friedensprozess und die Zwei-Staaten-Lösung, zu der sich beide Seiten bekannt haben, den Weg darstellen, der beschritten werden soll. Wir denken nicht, dass in diesem Fall durch Sanktionen schnellere Schritte erreicht werden können.

Zusatzfrage : Wenn man die Debatte in Israel verfolgt, dann bekommt man viele Stimmen mit, die das Gesetz, das Sie kritisieren, als Annektierungsgesetz bezeichnen: die Annektierung des Westjordanlandes. Sieht die Bundesregierung das auch so?

Fischer: Ich werde mich jetzt nicht über völkerrechtliche Spezifikationen einzelner Gebiete im Westjordanland auslassen. Das können gern die Völkerrechtler tun. Aber klar ist, dass die Siedlungen aus unserer Sicht illegal sind.

Zusatzfrage : Aus Ihrer Sicht oder aus Sicht des Völkerrechts?

Fischer: Ich habe gesagt, dass sie aus unserer Sicht illegal sind und dass sich auch - das habe ich vorhin auch schon erklärt - die israelische Regierung und Premierminister Netanjahu dazu verpflichtet haben, diese auch aus ihrer Sicht illegalen Außenposten räumen zu lassen.

Frage : Ich habe ein paar Nachfragen an das Umweltministerium respektive das Finanzministerium. Es geht um das gestrige Atomurteil des Bundesverfassungsgerichts. Mich würde zum einen interessieren, wer jetzt ganz technisch bestimmt, welche Ausgleichszahlungen möglicherweise fällig werden und welche Ausgleichsform überhaupt gewählt wird. Wann wird man Klarheit über die Form und die Höhe solcher Ausgleichszahlungen oder anderer Instrumente haben?

Wenn es denn durch diesen Komplex Auswirkungen auf den Bundeshaushalt gibt, wann wären sie zu erwarten? Sicherlich ja nicht kurzfristig. Für welches Jahr wäre das relevant?

Fichtner: Vielen Dank für die Frage. Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil. Wir haben dazu gestern schon gesagt, dass damit feststeht, dass der Atomausstieg weitgehend besiegelt ist. Er ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Es ist auch klar, dass damit die Milliardenforderungen der Konzerne vom Tisch sind.

Zum Thema Ausgleich gibt uns das Verfassungsgericht einen Auftrag, gerade mit Blick auf die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich und Krümmel.

Ganz zum Ende des Urteils hin steht der Satz:

"Der Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung der Angemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss."

Das ist eine der Leitlinien, die für die Arbeit, die jetzt kommt, heranzuziehen ist. Eine Zahl habe ich natürlich nicht für Sie. Das hatten Sie auch nicht erwartet. Wir als Bundesregierung werden jetzt, wie gesagt, einen Vorschlag machen, wie ein Ausgleich aussehen könnte. Dann wird es spätestens bis Mitte 2018 umgesetzt sein. Aber trotzdem werden wir heute mit der Arbeit anfangen.

von Tiesenhausen-Cave: Ich will dem Kollegen beipflichten. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wie weit hieraus finanzielle Verpflichtungen folgen. Das wird jetzt erarbeitet. Insofern macht es auch keinen Sinn, jetzt über Summen oder über Zeitpunkte, zu denen irgendetwas wirksam werden könnte, zu spekulieren.

Zusatzfrage : Ich möchte beim Vertreter des Umweltministeriums noch nachfragen: Wie sieht der Prozess aus? Wird jetzt bei Ihnen erst einmal eine Entscheidung getroffen, in welchem Maße finanzielle Ausgleichszahlungen nötig werden oder ob auch andere Instrumente möglich sind? Müssen Sie sich dann mit den Konzernen abstimmen? Wie sieht der technische Prozess bis zu dem Stadium aus, in dem eine konkrete Zahl genannt wird und eine konkrete Lösung dieses Problems auf dem Tisch liegt?

Fichtner: Zum Thema anderer Maßnahmen kann ich sagen: Was weder für uns noch vermutlich für sonst jemanden in Frage kommt, ist eine Verlängerung der Laufzeiten oder eine Anpassung des Zeitplans. Das würde ich ausschließen. Zu der Frage, wie ein Ausgleich sonst aussehen könnte, beginnt die Arbeit jetzt mit der gründlichen Lektüre des Urteils, 120 Seiten. Das muss analysiert werden und wird mit dem Ressortkreis abgestimmt. Dann kommt unser Vorschlag.

Zusatzfrage : Wird es dazwischen noch einen Abstimmungsprozess mit den Unternehmen geben, oder ist das jetzt allein Sache der Bundesregierung?

Fichtner: Das ist vor allem Sache der Bundesregierung.

Frage: Eine kurze Frage dazu an das Finanz- und an das Wirtschaftsministerium: Gibt es als Konsequenz aus dem Urteil und aus dem Gedanken heraus, mögliche finanzielle Belastungen des Bundeshaushaltes daraus zu neutralisieren, Überlegungen, einerseits über das Auslaufen der Kernbrennstoffsteuer zum Jahresende noch einmal neu nachzudenken und andererseits die Debatte über die Summe, die die Unternehmen für die Endlagerung in den Fonds einzahlen müssen, im Lichte dieses Urteil möglicherweise noch einmal zu öffnen?

von Tiesenhausen-Cave: Unsere Haltung zum Thema der Kernbrennstoffsteuer hat sich nicht geändert.

Dubel: Zur zweiten Frage kann ich gern Folgendes ausführen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang zur gesetzlichen Umsetzung der KFK-Empfehlungen. Es hat somit auch keine Auswirkungen auf die Umsetzung der KFK-Empfehlungen. Sie sind jetzt im parlamentarischen Verfahren. Das läuft und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden. Die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung muss außerhalb des KFK-Prozesses laufen.

Zusatzfrage: Dass es keinen Zusammenhang gibt, stimmt ja nicht. Die Kommission hat ausdrücklich verlangt, dass die Klagen zurückgezogen werden, was nicht passiert ist. Jetzt gibt es ein Urteil, das Konsequenzen haben wird. Damit ist sozusagen die Forderung der Kommission im Zusammenhang damit nicht erfüllt.

Dubel: Es ist richtig, was Sie sagen, nämlich dass die KFK empfohlen hatte, neben dem Gesetzgebungsverfahren auch einen konsensuellen Prozess mit den Energieversorgungsunternehmen zu suchen. Dabei geht es auch darum, Klagerücknahmen zu vereinbaren. Wir wollen auch eine Eins-zu-eins-Umsetzung der KFK-Empfehlungen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass es dabei um andere Verfahren geht. Es geht gerade nicht um das Verfahren, in dem gestern vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.

Frage : Die Frage richtet sich eher an das BMUB, vermute ich einmal. Sie haben uns noch nichts über Ihren Zeitplan gesagt. Die Legislaturperiode ist jetzt nicht mehr so wahnsinnig lang. Die Frage ist natürlich: Sind Sie optimistisch, dass Sie das noch in dieser Legislaturperiode abschließend behandeln können, oder glauben Sie, dass das doch eher in die nächste Legislaturperiode rutschen wird?

Fichtner: Dazu kann ich heute noch nichts sagen. Ich würde sagen: Wir fangen heute mit der Arbeit an. Wir haben bis Mitte 2018 Zeit, aber wir wollen auch nicht trödeln.

Frage : Geht man denn im Umweltministerium davon aus, dass als Konsequenz aus diesen Verfassungsgerichtsverfahren nun auch Vattenfall seine Klage vor diesem internationalen Schiedsgericht zurücknehmen müsste? Haben Sie dazu eine Meinung?

Fichtner: Das Wirtschaftsministerium ist dafür federführend zuständig.

Dubel: Ja, dazu kann ich gerne etwas sagen. Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren ist ein juristisch davon getrenntes Verfahren. Darüber, wie Vattenfall jetzt verfahren wird, kann ich keine Aussagen treffen; das müssten sie Vattenfall fragen. Aber es ist wichtig, dass es sich hierbei um zwei getrennte Verfahren handelt, die nach unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu bewerten sind.

Frage : Frau Dubel, heißt das, Sie haben von Vattenfall noch keine Signale in die Richtung erhalten, dass sich irgendetwas ändern könnte?

Dubel: Nein, davon ist mir nichts bekannt.

Frage: Hat es auch keine Signale von Vattenfall gegeben, dass sich daran etwas ändern sollte?

Dubel: Das Urteil ist gestern ergangen. Das sind, wie gesagt, zwei getrennte Verfahren, und die sind nach den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu bewerten. Alles andere liegt jetzt in der Hand von Vattenfall.

Zusatzfrage: Das ist ja nur eine Fakteninformation. Die Frage wäre aber: Haben Sie als Ministerium eine Haltung dazu? Werden Sie als Konsequenz aus diesem Urteil jetzt als Ministerium einen Wunsch an Vattenfall herantragen? Auch das Argument, dass man vor dem Bundesverfassungsgericht vielleicht nicht klageberechtigt sei, das bei diesem zweiten Verfahren ja immer mitgeschwungen ist, ist ja nun entkräftet; es gibt ja eine neue Sachlage. Wünscht die Bundesregierung, das Vattenfall diesen Prozess jetzt beendet?

Dubel: Es steht, glaube ich, außer Frage, dass die Bundesregierung natürlich wünscht, dass sie nicht mehr verklagt wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Iran. Bei seinem Besuch in Teheran vor gut einem Jahr hat der Bundesaußenminister gesagt, ein Kulturabkommen werde möglicherweise innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können. Seitdem ist mehr als ein Jahr vergangen, man hört wenig davon. Wird an diesem Kulturabkommen noch gearbeitet? Wie ist der Stand? Ist absehbar, wann es wirklich als solches beschlossen und verkündet werden kann?

Zur Konkretion: Eines der wichtigen Projekte ist ja die Sammlung der sogenannten Farah-Diba-Bilder aus einem staatlichen Museum in Teheran, die eigentlich in diesem Dezember in Berlin gezeigt werden sollten. Das ist ins Stocken geraten. Ist absehbar, ob diese Sammlung überhaupt noch hier gezeigt werden kann, oder ist das Ding vor die Wand gefahren worden? Wie ist da der Stand der Dinge?

Fischer: Ausstellungen fahren ja eher selten gegen die Wand. Was das Kulturabkommen angeht, so befinden wir uns weiterhin in Gesprächen mit der iranischen Seite. In dem Moment, in dem wir etwas zu verkünden haben, werden wir das selbstverständlich tun.

Was die von Ihnen erwähnte Ausstellung angeht, so ist es richtig, dass es dabei zu Verzögerungen gekommen ist. Das haben Sie auch der Berichterstattung in den Feuilletons entnehmen können. Aber hinsichtlich des aktuellen Stands würde ich vorschlagen, dass Sie sich an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wenden, weil das ja letztlich ein Projekt zwischen zwei Museen ist.

Zusatzfrage: Ist es denn aber nicht richtig, dass seitens des Auswärtigen Amtes im Moment auch eine sehr intensive, sagen wir einmal, Reisediplomatie stattfindet, um diese Ausstellung doch noch zustande kommen zu lassen? Können Sie uns dazu etwas sagen?

Zum Zweiten: Ist die Information richtig, dass das geplante Kulturabkommen in wesentlichen Textformulierungen eigentlich steht und sich jetzt in der Endabstimmung befindet?

Fischer: Was die Reiseaktivitäten angeht, so habe ich hier und da auch etwas darüber gelesen. Aber Sie wissen selbstverständlich, dass es unklug ist, sich vorher zu den einzelnen Aktivitäten, die wir entfalten, zu äußern. Dabei würde ich es hier auch gerne belassen wollen. Wir sind aber natürlich auch an diesem Thema dran, gemeinsam mit der Stiftung.

Was das Kulturabkommen angeht, sind wir, wie gesagt, in Gesprächen, und wenn es da etwas zu verkünden gibt, dann werden wir es verkünden.

Zusatzfrage: Besteht in irgendeiner Weise ein Zusammenhang zwischen den Verzögerungen im Hinblick auf den kulturellen Austausch und der Rolle, die der Iran im Syrien-Konflikt spielt?

Fischer: Heute wollen Sie es aber genau wissen! - Natürlich ist unsere Iran-Politik ein Gesamtkunstwerk aus ganz vielen verschiedenen Prozessen, die dabei ineinander laufen. Wir haben, glaube ich, allen Grund, die von der Regierung Rohani gewollte Öffnung zu unterstützen, auch wenn es Widerstände im Iran gibt. Das gilt natürlich erst recht auch für die Kulturpolitik. Dementsprechend glauben wir, dass das ein Feld ist, in dem es fruchtbar sein kann, den Dialog zu suchen.

Frage : Kann mir ein sich zuständig sehendes Ministerium sagen, ob und wo es vollverschleierte Frauen beziehungsweise Burka-Trägerinnen in Deutschland gibt?

Plate: Nein, natürlich nicht. Wir sind hier, ehrlich gesagt, soweit ich weiß, in der Regierungspressekonferenz, und ich kann nicht erkennen, dass das eine Frage ist, die Regierungshandeln betrifft, auch wenn Sie uns wahrscheinlich sozusagen als für das Thema, inwieweit Vollverschleierung reguliert werden kann - was eine ganz andere Frage ist -, zuständig ansehen. Deswegen kann ich diese Frage, die Sie konkret gestellt haben, ehrlich gesagt, nicht beantworten, weil sie nicht Regierungshandeln betrifft.

Zusatz : Wenn Teile der Bundesregierung und der Kopf der Bundesregierung ein Handeln bezüglich des Verbots von Vollverschleierung oder Burkas ankündigen, dann erwarte ich von dieser Bundesregierung, dass sie weiß, ob es dieses Problem überhaupt gibt und wie viele Menschen das betreffen würde. Darum würde mich das interessieren. Das Kanzleramt kann es ja selbst sagen. Ansonsten gibt es wahrscheinlich irgendein Ministerium, das sich mit diesem Thema bestimmt schon einmal befasst hat.

SRS'in Demmer: Um es hier noch einmal klarzustellen: Die Bundeskanzlerin hat sich dazu klar geäußert, nicht erst gestern, sondern schon einige Male. Eine vollverschleierte Frau hat in Deutschland kaum eine Chance, sich zu integrieren. Deshalb ist es - - -

Zuruf : Ja, wo gibt es die?

SRS'in Demmer: Deshalb ist eben genau zu prüfen, welche rechtlichen - das heißt, insbesondere verfassungsgemäßen - Handlungsmöglichkeiten dafür bestehen.

Wo es die genau gibt, ist eine Empirie, die für dieses Handeln keine Grundlage ist.

Zusatzfrage : An das BMJV: Die Kanzlerin sagte, die Vollverschleierung sollte verboten sein, wo immer das rechtlich möglich ist. Können Sie ausführen, wo das rechtlich möglich sein könnte?

Frau Demmer, kennt die Bundeskanzlerin eine Frau in Deutschland, die sich voll verschleiert? Wo lebt die?

Malachowski: Ich würde hier jetzt ungern die Worte der Kanzlerin kommentieren oder sie juristisch auseinandernehmen, aber vielleicht kann Herr Plate das ergänzen.

Plate: Ja, vielleicht sage ich nur so viel: Es gibt dazu ja einen Gesetzentwurf des BMI, der sich längst in der Ressortabstimmung befindet. Die Ressortabstimmung ist aber noch nicht abgeschlossen. Natürlich ist gerade die Frage, was da rechtlich möglich ist und was nicht, Gegenstand dieser Abstimmung; dem dienen Ressortabstimmungen ja. Insofern kann ich aber, weil sie, wie schon gerade gesagt, noch nicht abgeschlossen ist, das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorwegnehmen.

Frage : (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

SRS'in Demmer: Da, glaube ich, war Ihnen die Frage wichtiger als die Antwort. Die Antwort betrifft kein Regierungshandeln.

Zusatzfrage : Herr Malachowski, wenn Sie uns schon in so schönem Ton sagen, dass Sie die Argumentation der Kanzlerin nicht rechtlich auseinandernehmen wollen, dann muss ich doch fragen, da Sie ja für den Justizminister sprechen: Welche Bedenken hat der Justizminister denn? Wo sieht er Probleme?

Malachowski: Bei der Vollverschleierung, meinen Sie? Herr Plate hat doch eben gesagt, dass es einen Entwurf des Innenministeriums gibt, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Ich denke, Sie sind mit der Gepflogenheit vertraut, dass man über einen Referentenentwurf intern spricht, nicht hier in der Bundespressekonferenz.

Zusatzfrage : Es klang gerade ein wenig anders. Deshalb stelle ich noch einmal die Frage: Sieht Herr Maas Probleme bei der Vollverschleierung? Das muss ja jetzt nicht konkret auf den Gesetzentwurf bezogen sein.

Malachowski: Wenn es Probleme gibt, dann werden wir die erst einmal intern anhand des konkreten Gesetzentwurfes besprechen.

Frage: Gäbe es Bereiche jenseits einer Identifizierungspflicht im Straßenverkehr oder vor Gericht, in denen ein Verbot der Vollverschleierung denkbar ist?

Malachowski: Fragen Sie jetzt mich?

Zusatz: Ja.

Malachowski: Noch einmal, bitte! Meinen Sie, ob es Bereiche im Straßenverkehr oder - - -

Zusatzfrage: Jenseits davon. Bislang wird diskutiert, dass ein Verbot von Vollverschleierung wegen der Identifizierungspflicht vor Gericht und im Straßenverkehr denkbar wäre. Sehen Sie darüber hinaus Bereiche, in denen das Verbot einer Vollverschleierung rechtlich möglich ist?

Malachowski: Da bitte ich jetzt um Verständnis. Ich sehe mich jetzt hier nicht dazu berufen, abstrakte Rechtsfragen zu klären, auch wenn ich natürlich nachvollziehen kann, dass Sie daran ein Interesse haben. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir hier zusammenarbeiten, was den konkreten Referentenentwurf des BMI angeht, und darüber hinaus kann und möchte ich hier nichts sagen.

Frage : Herr Plate, mein Stand war, dass das Innenministerium Kopftuchtragen oder Vollverschleierung - da müssten Sie mich jetzt einmal aufklären - in Amtsstuben, also von Amtsträgerinnen, verbieten will. Ist das richtig?

Plate: Nein, so apodiktisch, so kurz, so vereinfacht, wie Sie es gerade gesagt haben, ist das nicht richtig. Es gibt - - -

Zuruf : Sie können uns aufklären!

Plate: Ich kann Sie sozusagen eingeschränkt aufklären. Ich habe gesagt: Es gibt zum Thema der Vollverschleierung und hinsichtlich der Lebensbereiche, in denen das Bundesinnenministerium es für erforderlich hält, eine Regelung zu treffen, einen Gesetzentwurf. Auf die Gefahr hin, dass ich vielleicht einige langweile, indem ich es wiederhole: Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung. Wenn er fertig sein wird - mit "fertig" meine ich "innerhalb der Bundesregierung abgestimmt" -, dann werden Sie darin nachlesen können, an welchen Stellen die Bundesregierung insgesamt zu der Überzeugung gelangt ist, dass dort eine Regulierung erforderlich, aber auch möglich ist.

Zusatzfrage : In welchen Lebensbereichen?

Plate: Ehrlich gesagt: So richtig verstehe ich nicht, warum diese Frage jetzt noch einmal gestellt wird. Vielleicht sage ich es noch einmal in ganz einfachen Sätzen: In dem Gesetzentwurf können Sie, wenn er fertig ist, nachlesen, in welchen Lebensbereichen die Bundesregierung es für erforderlich, aber auch für möglich hält, Regelungen dazu zu treffen. Da der Gesetzentwurf aktuell noch nicht fertig ist, weil er sich weiterhin in der Abstimmung befindet, können Sie das aktuell noch nicht nachlesen.

Wenn das sozusagen trotz dieser zusätzlichen Erläuterung immer noch unklar sein sollte, würde ich fast vorschlagen wollen, dass wir das Thema dann nach der Regierungspressekonferenz noch einmal aufnehmen, weil ich glaube, dass es relativ klar ist: Das ist in der Abstimmung, noch nicht fertig. Man kann es jetzt noch nicht nachlesen. Wenn es abgestimmt ist, kann man es nachlesen.

Frage : Frau Friedrich, ich hatte es aus der StVO so in Erinnerung, dass man grundsätzlich dazu verpflichtet ist, ein Fahrzeug auch führen zu können. Ich gehe davon aus, dass eine Nikab oder eine Burka grundsätzlich bereits eine Einschränkung des Sichtfeldes mit sich bringt. Was gibt es da speziell zu regeln?

Friedrich: Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: 1 der Straßenverkehrsordnung sagt grundsätzlich, dass die Sicht während der Fahrt nicht eingeschränkt werden darf. Das ist aber eine grundsätzliche Situation, das heißt, das darf auch nicht durch eine große Mütze oder Ähnliches passieren. Mehr kann ich dazu im Moment nicht beitragen. Das heißt, wir schauen uns dann auch den Gesetzentwurf an, den das BMI vorlegen wird.

Frage : Noch einmal an das Bundesministerium für Frauen: Können Sie uns sagen, wie viele Burkaträgerinnen beziehungsweise Menschen, die Vollverschleierung tragen, es gibt? Haben Sie dazu schon Untersuchungen gemacht?

Was halten Sie von dem Verbotsvorschlag Ihrer Koalitionspartner beziehungsweise Ihrer Kanzlerin?

Bieringer: Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben dazu keine konkreten Zahlen vorliegen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sie wissen, dass es sich dabei um eine Forderung des CDU-Parteitags gehandelt hat, und dazu möchte ich hier keine Stellung nehmen.

Zusatz : Frau Merkel ist ja gleichzeitig auch die Kanzlerin und die Regierungschefin.

Bieringer: Es bleibt dabei.

Frage : An Herrn Malachowski und vielleicht auch Herrn Plate: Wie stehen Ihre Ministerien respektive Minister zur Ausweitung der Möglichkeiten der DNA-Analyse auf bestimmte Profile hin oder auf bestimmte Eigenschaften hin? Für wie erfolgversprechend erachten Sie die Methoden, die nun wieder im Gespräch sind, und wo sehen Sie da möglicherweise auch Schwierigkeiten?

Malachowski: Da würde ich vielleicht einmal anfangen, weil das eine Regelung ist, die in der Strafprozessordnung zu regeln wäre, für die wir federführend sind.

Ganz losgelöst vom konkreten Einzelfall: Unser Ministerium beobachtet aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen natürlich sehr genau und prüft auch kontinuierlich, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf oder Anpassungsbedarf gibt. Was das konkrete Thema angeht, das Sie meinen, halten wir es für sinnvoll, das auf der nächsten Justizministerkonferenz zu thematisieren, da die Strafverfolgung ja in den einzelnen Bundesländern erfolgt und die praktische Erfahrung der Länder da mit einbezogen werden sollte.

Unabhängig davon möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir einen Referentenentwurf zur Reform der StPO haben, der sich gerade in der Ressortabstimmung befindet, in dem auch eine Erweiterung des 81e StPO vorgeschlagen wird. Darin soll sichergestellt werden, dass aus dem Abgleich von solchen DNA-Daten künftig auch solche Erkenntnisse zur Erforschung des Sachverhalts benutzt werden können, die auf ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Spurenverursacher und dem Probengeber hindeuten.

Zusatzfrage : Wenn Sie sagen, dass Sie sich mit den Fortschritten in diesem Bereich genau beschäftigen - unabhängig von der Umfeld- oder Nahfeldanalyse der DNA, die Sie gerade beschrieben haben beziehungsweise die sie in den Referentenentwurf eingebracht haben -: Wie erachten Sie denn die Möglichkeiten dieses technischen Fortschrittes? Sehen Sie das als etwas an, was tatsächlich bereits so reif ist, dass es auch den entsprechenden angenommenen Mehrwert bieten kann? Es gibt ja unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen dazu. Deswegen frage ich: Wie erachten Sie das?

Malachowski: Das ist genau das, was wir gerne auf der nächsten Justizministerkonferenz mit den Kollegen aus den Ländern besprechen würden, da, wie gesagt, die Ermittlungsbehörden bei denen angedockt sind und mehr Erfahrungen dazu haben.

Frage: Eine kurze Faktenfrage an das Verkehrsministerium: Was ist der Stand der Dinge beim Gesetzentwurf über eine Bundesfernstraßengesellschaft? Kommt der diese Woche noch ins Kabinett, und wie sieht da der weitere Zeitplan aus?

Friedrich: Das müsste ich noch genauer nachschauen und dann nachliefern.

Frage : Ich möchte im Nachklang zur Sitzung der Eurogruppe am vergangenen Montag noch einmal zum Thema Griechenland nachfragen.

Erstens. Nachdem sich jetzt wieder einige Bundestagsabgeordnete der Union gemeldet haben und kritisieren, dass eine Grundlage für die Bundestagszustimmung zum laufenden Griechenland-Paket verlorengeht, wenn sich der IWF in diesem Jahr nicht mehr zu einer Beteiligung entschließt, würde mich noch einmal die Interpretation dieser Grundlage durch das Bundesfinanzministerium interessieren.

Zweitens. Es gibt einen Widerspruch im Hinblick auf die Festlegung längerfristiger Budgetziele für Griechenland. In der Eurogruppenerklärung ist davon die Rede, dass mittelfristig weiterhin das Ziel von 3,5 Prozent Primärüberschuss gilt. Die griechische Regierung hat gestern gesagt, das sei aktuell weiterhin in der Diskussion, man diskutiere darüber weiter. Meine Frage: Was ist Fakt? Steht dieser Zielwert oder ist er Gegenstand von Diskussionen in der Eurogruppe?

von Tiesenhausen-Cave: Zur ersten Frage und zu dem Aspekt, was jetzt Grundlage des Bundestagsbeschlusses ist: Dazu hat sich auch der Minister in seiner Pressekonferenz nach der Sitzung der Eurogruppe und der gestrigen Sitzung des Ecofin-Rats geäußert. Es war immer klar - und das ist ja auch dem Bundestag so übermittelt worden -, dass eine Beteiligung des IWF von uns angestrebt wird. Die Grundlage hierfür sind die Dokumente. Der technische Schritt, der dafür erfolgt sein muss, ist aber der Abschluss des sogenannten zweiten Reviews. Wir sind noch im zweiten Review; der läuft noch und braucht noch ein bisschen Zeit, er konnte noch nicht abgeschlossen werden.

Um das noch einmal anschaulich zu machen: Es geht ja darum, dass in diesem zweiten Review der IWF und die anderen Institutionen, die anderen Beteiligten in diesem Prozess, zu einer sogenannten gemeinsamen Konditionalität kommen, also zu einem gemeinsamen Verständnis, was jetzt für Griechenland nötig ist, um weiter vorzugehen. Das braucht noch ein bisschen Zeit, und insofern ist auch klar, dass wir diese Entscheidung nicht mehr vor Ende des Jahres bekommen werden, sondern dass das ins neue Jahr gehen wird.

Was Ihre Frage nach den mittelfristigen Haushaltszielen für Griechenland angeht: Es gibt den Beschluss der Eurogruppe, in dem in der Tat steht - Sie können das nachlesen; ich habe ihn auch dabei -: "medium term". Wie gesagt, der zweite Review ist noch nicht abgeschlossen, und in der Diskussion geht es jetzt auf technischer Ebene auch noch darum, was "medium term" ganz konkret bedeutet. Der Eurogruppen-Vorsitzende hat gesagt, dass es da noch unterschiedliche Vorstellungen gibt. Das ist auch richtig. Wir befinden uns hier also noch im Diskussionsprozess, und der braucht noch eine Weile.

Zusatzfrage : Wenn Sie sich da noch im Diskussionsprozess befinden: Gibt es vom Bundesfinanzministerium eine Position, die sich bezüglich der Frage, was "medium term" heißt, auf eine konkrete Zahl festlegt?

von Tiesenhausen-Cave: Ich will diese Diskussion jetzt nicht in die Bundespressekonferenz verlagern. Das ist eine Diskussion, die innerhalb der Eurogruppe und auch innerhalb der Euro-Arbeitsgruppe mit den Institutionen stattfindet. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir hier noch nicht auf einer geeinigten Basis sind.

Frage : Herr Nannt, zum Nato-Einsatz in der Ägäis: Es gibt innerhalb der Nato ja Meinungsverschiedenheiten, ob dieser Einsatz nun weitergehen soll oder nicht. Sie möchten, dass der weitergeht, und bringen an, dass die Schlepperaktivitäten in der Ägäis weiterhin minimiert werden sollen. Mich würde einmal interessieren: Können Sie uns die Schlepperaktivitäten im November oder in den letzten drei Monaten einmal quantifizieren? Wie viele Flüchtlingsaktivitäten haben Sie da denn festgestellt, sodass Sie jetzt sagen, dass das weiterhin minimiert werden müsse?

Nannt: Um das vielleicht einmal vorwegzustellen: Insgesamt gibt es ein hohes Interesse der Nato-Staaten an einer Fortsetzung der Nato-Mission. Das schafft ja auch Transparenz. Ich hatte heute Morgen auch eine Agenturmeldung - von Reuters, glaube ich - gelesen, in der es hieß, dass sich auch der türkische Außenminister dazu eingelassen hat und bestätigt hat, dass diese Mission weiterläuft. Insofern ist diese Mission aus unserer Sicht und auch insgesamt aus Sicht der Nato-Staaten sehr erfolgreich. Wir beteiligen uns daran, indem wir die Führung dieser Mission übernommen haben. Ab Ende Dezember wird dann auch die Fregatte "Sachsen" wieder aktiv an der Mission teilnehmen und diese Aktivität fortführen.

Sie hatten noch nach Zahlen gefragt. Was ich an Zahlen habe: In den ersten zwei bis drei Monaten dieses Jahren gab es Flüchtlingsaktivitäten von ca. 45 pro Monat. In den letzten Monaten waren es im Schnitt ungefähr 2 pro Monat - also eine deutlich andere Zahl. Es ist dennoch wichtig, diese Aktivitäten zu überwachen und dieses deutlich reduzierte Niveau jetzt auch weiter zu halten. Da muss man auch wirklich sagen: Wir haben da eine sehr enge Zusammenarbeit sowohl mit der türkischen als auch mit der griechischen Seite. Das Verfahren ist auch etabliert und läuft aus unserer Sicht sehr gut.

Zusatzfrage : Wenn Sie 2 sagen: Geht es da um Menschen oder um einzelne Fluchtversuche auf Booten?

Nannt: Nein, ich spreche wirklich über Menschen - 2 Menschen im Vergleich zu 45, die dort noch Anfang des Jahres durch Schlepper quasi auf eine lebensgefährliche Tour gesetzt wurden.

Zusatzfrage : Und das Ziel ist, auf null zu kommen?

Nannt: Natürlich ist es das Ziel, am besten dieses Schleppergeschäft zu unterbinden; darüber brauchen wir gar nicht zu reden, das ist gar keine Frage. Da werden schließlich Menschen in Lebensgefahr gebracht.

Frage : Können Sie uns noch einmal ganz kurz sagen, wie viele Soldaten in der gesamten Mission im Einsatz sind?

Nannt: Meinen Sie jetzt deutsche Soldaten oder meinen Sie Soldaten insgesamt?

Zusatz : Sowohl als auch.

Nannt: Über die anderen Nationen kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann aber sagen, dass der Verband aktuell insgesamt aus fünf Schiffen besteht. Von uns ist aktuell kein Schiff an der Mission beteiligt, aber wie ich gerade sagte, wird die Fregatte "Sachsen" ab Ende Dezember wieder aktiv teilnehmen. Wir sind derzeit mit der Führungscrew auf dem niederländischen Schiff.

Frage : Ich habe noch ein weiteres Thema im Nachklang zur Sitzung der Eurogruppe, nämlich das Thema Italien.

Ich würde erstens gerne wissen: Hat es abseits dessen, dass der italienische Minister gar nicht an der Sitzung der Eurogruppe teilnehmen konnte, eine inhaltliche Diskussion über die Frage gegeben, ob man bereit ist, willens ist, eingestellt ist, Italien gegebenenfalls bei der Lösung seiner finanziellen Probleme zu helfen, und hat es eine Diskussion darüber gegeben, wie man sich zu einer etwaigen Staatsbeteiligung an notleidenden italienischen Banken stellt?

von Tiesenhausen-Cave: Das hat meines Wissens keine Rolle gespielt.

Zusatzfrage : Gibt es dazu eine Position der Bundesregierung?

von Tiesenhausen-Cave: Zu welchem Thema jetzt?

Zusatz : Zu der Bereitschaft, Italien gegebenenfalls zu helfen.

von Tiesenhausen-Cave: Ich glaube, das sind Fragen, die sich im Moment - - Ich sehe hier nur die Situation, dass es in Italien ein Referendum gab; das ist also eine Situation, die sich für die italienische Regierung stellt. Der Minister hat sich dazu gestern auch geäußert und gesagt, er gehe davon aus, dass die italienischen Verantwortlichen wissen, was notwendig ist, und das Notwendige auch tun werden. Dem habe ich hier jetzt nichts hinzuzufügen.

Frage : Eine Frage an das BMI, das BMJ und das BMFSFJ: Mich würde Ihre Einstellung zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft beziehungsweise Optionspflicht interessieren. Hat sich an dieser Einstellung in den vergangenen Wochen oder Monaten - oder vielleicht auch in den letzten 24 Stunden oder auch kürzer - etwas geändert? Wie stehen Sie zu dieser Thematik und was können Sie uns dazu sagen?

Plate: Ich kann ja einmal anfangen, denn das Staatsbürgerschaftsrecht liegt ja in der Federführung des BMI.

Die Auffassung des Ministers zu diesem Thema hat ja unter anderem Ausdruck in einem Gesetz gefunden, das in dieser Legislaturperiode in Kraft getreten ist - und im Übrigen seine Grundlage auch im Koalitionsvertrag hatte. Soweit Sie mit Ihrer Frage auf Beschlüsse oder Entscheidungen abzielen, die im politischen Raum beziehungsweise auf Parteitagen gefällt werden, so kommentiere ich diese grundsätzlich nicht. Wer sich dafür interessiert, ob sich auch der Minister dort zu diesem Thema zu Wort gemeldet hat - und wenn ja, mit welchem Inhalt -, der wird das sicherlich problemlos nachlesen können.

Malachowski: Ich würde dazu vielleicht nur kurz ergänzen: Wahrscheinlich haben Sie ohnehin gesehen, dass Herr Maas sich dazu geäußert hat und gesagt hat, dass die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft ein riesiger Rückschritt für die Integration wäre. Dem kann ich nichts hinzufügen.

Bieringer: Und ich möchte, so wie eben schon, auch an dieser Stelle nicht kommentieren, was auf CDU-Parteitagen beschlossen oder gesagt wird.

Zusatzfrage : Wie viele Fälle von doppelten Staatsbürgerschaften gibt es denn momentan, die von solchen Änderungen später theoretisch betroffen sein könnten?

Plate: Vielleicht ganz kurz: Diese Zahl habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht mitgebracht. Ich reiche sehr gerne nach, wie viele Fälle es gibt. Aber auch wenn ich den konkreten Beschlusstext auf dem Parteitag jetzt nicht kenne, kann ich sagen: Ich gehe ohnehin nicht davon aus, dass das sozusagen in die Fälle eingreifen könnte, in denen bereits doppelte Staatsbürgerschaften bestehen. Das könnte allenfalls in die Zukunft gerichtet sein; auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ist das ganz sicher so. Wenn Sie gleichwohl die Anzahl der bestehenden Fälle doppelter Staatsbürgerschaft interessiert, dann reiche ich das total gerne nach.

Frage : Eine Frage an das BMWi. Sie hatten in der letzten Woche den Bundestag darüber informiert, dass unter anderem Teilkomponenten für ein mobiles Gefechtsübungszentrum an die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt wurden. Mich würde bezüglich eines Stopps eines ähnlichen Gefechtsübungszentrums an Russland vor zwei Jahren interessieren, warum das jetzt für die Vereinigten Arabischen Emirate nicht gilt.

Dubel: Sie wissen, dass wir die Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag verbessert haben und den Deutschen Bundestag informieren. Das erklären wir auch gegenüber dem Deutschen Bundestag, aber nicht hier in der Regierungspressekonferenz.

Zusatzfrage : Warum nicht?

Dubel: Weil das Entscheidungen sind, die unter Umständen als geheim eingestuft sind.

Frage : Frau Dubel, vielleicht können Sie uns ja aufklären, ob es sich dabei tatsächlich um dasselbe Produkt handelt, also ob sozusagen das, was nicht an Russland ausgeführt werden durfte, jetzt in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeführt werden darf. Es gab ja damals durchaus einen gewissen Aufschrei seitens des Herstellers, dass er ein gutes Geschäft nicht abschließen konnte.

Dubel: Ich kann dazu in der Tat momentan nichts sagen. Ich kann prüfen, ob wir das nachreichen können.

Zusatz : Danke.

Frage : Um es noch einmal zu konkretisieren: Bei Russland ging es damals um ein stationäres Gefechtsübungszentrum. Jetzt soll es um ein mobiles Gefechtsübungszentrum gehen. Es geht hier um Teile und Komponenten. Können Sie uns erklären, was den Unterschied ausmacht? - Das können Sie natürlich gerne nachreichen.

Dubel: Genau. Auch diese Frage würde ich mitnehmen und gegebenenfalls nachreichen.

Vorsitzende Wefers: Dann hat das Verkehrsministerium noch etwas nachzureichen.

Friedrich: Es wurde vorhin die Frage nach der Kabinettsvorlage für die Infrastrukturgesellschaft gestellt. Der Kollege hat uns jetzt leider verlassen, aber ich würde es trotzdem gerne noch einmal sagen.

Voraussichtlich ist das, wie gesagt, am Freitag im Kabinett. Das ist Teil eines Pakets für die Bund-Länder-Finanzen. Sollte es darüber hinaus noch Fragen geben, würde ich an das BMF verweisen.

Zusatzfrage : Es gab relativ lange Streit darüber. Mich würde interessieren, wie die Einigung zustande gekommen ist, dass es ins Kabinett geht.

von Tiesenhausen-Cave: Entschuldigung, Sie müssen mich noch einmal kurz auf den Stand bringen, zu welchem Thema Sie jetzt fragen.

Zusatz : Wir sind bei der Fernstraßengesellschaft.

Vorsitzende Wefers: Warum dieses Thema am Freitag im Kabinett behandelt wird, weil es ja nicht so glatt lief, dass es so aussah, als ob das der Fall sein würde.

Zusatzfrage : Es gab in der vergangenen Woche durchaus noch offene Punkte, die zu klären waren, bevor das Thema ins Kabinett durfte. Mich würde jetzt interessieren, was für das BMF maßgeblich war, dass es jetzt quasi grünes Licht gegeben hat.

von Tiesenhausen-Cave: Wir behandeln voraussichtlich am Freitag das große Paket zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Kabinett. Dieses besteht inhaltlich aus zwei Teilen. Das ist einmal der Finanzausgleich als solcher, und der andere Teil sind die aus unserer Sicht strukturellen Verbesserungen, Veränderungen im Bund-Länder-Verwaltungsgeflecht. Dazu gehört auch der Bereich Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Das Gesetz besteht technisch auch wieder aus zwei Aspekten. Das sind einmal die Grundgesetzänderung sowie eine ganze Reihe von Einzelgesetzen. Zu diesen gehört auch das Gesetz über die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft.

In der Bundesregierung sind wir auf einem sehr guten Weg und sind uns einig, dass wir am Freitag damit in das Kabinett wollen. Über die Prozesse, wie das gelaufen ist, machen wir auch sonst keine Angaben. Diese Tradition würde ich hier auch nicht brechen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sind auf einem guten Weg und wollen am Freitag damit ins Kabinett.

Frage : Eine Frage an das AA. Mich würde interessieren, warum sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die UN-Resolution zum Thema Uranmunition enthalten hat.

Fischer: Ich glaube, das muss ich nachreichen.

Zusatz : Danke.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-07-regpk.html;jsessionid=0BF4F8BACDEB9BF98365AC6D78B8400A.s7t1
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2016

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