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PRESSEKONFERENZ/1487: Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23.Juni 2017
Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2017

Themen: Ukraine-Konflikt, Termine der Bundeskanzlerin (Kardinal-Höffner-Kreis, Gesprächsreihe "BRIGITTE LIVE", Totenmesse für den verstorbenen Bundeskanzler a. D. Helmut Kohl, Kabinettssitzung, Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Deutschland 4.0", Deutscher Bauerntag, Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, G20-Vorbereitungstreffen mit europäischen Staats- und Regierungschefs, Kongress "Vergewaltigung ist eine Kriegswaffe", Verabschiedung des DRV-Präsidenten Manfred Nüssel, Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Bundeskanzler Helmut Kohl), Reise des Bundesaußenministers nach Frankreich und Tschechien, Ernennung eines neuen UN-Sonderbeauftragten für Libyen, Äußerungen aus der Türkei zur Religionsfreiheit in Deutschland, Medienberichte über Forderungen von arabischen Staaten gegenüber Katar, Vorratsdatenspeicherung, Änderung der Thronfolge in Saudi-Arabien, Bericht von UN-Generalsekretär Guterres über Unterstützung von syrischen Rebellen auf den Golanhöhen durch die israelische Armee, Medienberichte über eine angeblich geplante Verlegung eines Marineschiffs in den Hamburger Hafen, in der Türkei inhaftierte deutsche beziehungsweise deutsch-türkische Staatsangehörige, Zahl der Asylanträge von Türken in Deutschland, Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes über den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen seitens Israels, Stromversorgung im Westjordanland, Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch das Auswärtige Amt, Parlamentswahlen in Afghanistan, Warnung der Taliban in Richtung USA und Nato zu einer möglichen Truppenverstärkung in Afghanistan

Sprecher: SRS'in Demmer, Schäfer (AA), Plate (BMI), Baer-Henney (BMJV), Wagner (BMWi), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Ich möchte mit der Ukraine anfangen: Die Bundesregierung verurteilt den Zwischenfall am 20. Juni in der Ortschaft Jassynuwata, bei dem Mitglieder der Separatistenmilizen Fahrzeuge der Sonderbeobachtermission der OSZE, der SMM, angegriffen haben, wobei sie teilweise auch Schusswaffen einsetzten. Nach dem tragischen Zwischenfall im April, bei dem ein US-amerikanisches Mitglied der SMM ums Leben gekommen ist, ist dies erneut ein Ereignis, bei dem die Separatisten in flagranter Weise das Leben der zivilen Beobachter unmittelbar bedroht haben. Dass Mitglieder dieser Special Monitoring Mission immer wieder Bedrohungen ausgesetzt sind oder gar unter Feuer geraten, ist durch nichts zu rechtfertigen. Ich darf daran erinnern, dass die Special Monitoring Mission mit einem einstimmig angenommenen Auftrag aller 57 OSZE-Mitgliedstaaten tätig ist und dass die vor Ort tätigen Mitarbeiter unbewaffnet sind. Ich möchte Sie ferner daran erinnern, dass die Bundesregierung erst vor zwei Tagen den Beschluss gefasst hat, bis zu zehn Bundespolizisten zusätzlich in die Ukraine zu entsenden, um dort die SMM zu unterstützen. Umso mehr erwartet die Bundesregierung natürlich von der russischen Führung, dass sie sich für die sofortige und lückenlose Aufklärung des Vorfalls und die Bestrafung der Verantwortlichen einsetzt.

Es gibt aber auch positivere Nachrichten aus der Ukraine: Die Bundesregierung begrüßt die jüngste Einigung der trilateralen Kontaktgruppe, bestehend aus der Ukraine, der OSZE und Russland, auf eine sogenannte Erntewaffenruhe von der Nacht vom 23./24. Juni bis zum 31. August. Für die Zivilbevölkerung eröffnet das zumindest die Möglichkeit einer wenn auch vorübergehenden Rückkehr zur Normalität. Ich brauche hier nicht hervorzuheben, dass dies während der Erntezeit von besonderer Bedeutung ist. Die Bundesregierung erwartet von allen Konfliktbeteiligten, dass sie diese erneute Waffenruhe, wie in den vergangenen Jahren leider viel zu oft geschehen, nicht wieder leichtfertig aufs Spiel setzen. Sie ermutigt sie vielmehr dazu, Gespräche darüber aufzunehmen, diese temporäre Waffenruhe in eine dauernde zu verwandeln. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Donbass dauern jetzt bereits über drei Jahre und haben tausende Opfer gefordert. Die Menschen im Donbass haben ein Recht darauf, wieder in Frieden leben zu können.

Vorsitzender Feldhoff: Gibt es Fragen zum Thema Ukraine? - Das sehe ich nicht. Dann machen wir weiter mit den Terminen der Kanzlerin.

SRS'in Demmer: Am Montag, dem 26. Juni, ist die Bundeskanzlerin beim Kardinal-Höffner-Kreis zu Gast. Die Veranstaltung findet von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Reichstagsgebäude statt. Die Bundeskanzlerin wird dort ein Grußwort halten und anschließend am Gedankenaustausch teilnehmen. Der Kardinal-Höffner-Kreis ist ein Zusammenschluss von christlichen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der sich als Forum engagierter Christen an der Nahtstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft versteht. Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, um mit hochrangigen Vertretern der katholischen Kirche über gesellschaftspolitische Fragen zu diskutieren.

Am Abend, ab 19 Uhr, ist die Bundeskanzlerin dann zu Gast in der Gesprächsreihe "BRIGITTE LIVE" zur Bundestagswahl 2017 im Maxim Gorki Theater in Berlin. Im Rahmen der Gesprächsreihe begrüßt Chefredakteurin Brigitte Huber die Hauptakteure des Wahlkampfs 2017. Am 12. Juni war bereits SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz zu Gast. Am 26. Juni folgt nun die Bundeskanzlerin.

Am Dienstag, dem 27. Juni, wird die Kanzlerin um 7.30 Uhr in der St. Hedwigs-Kathedrale Berlin auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an einer Totenmesse für den verstorbenen Bundeskanzler a.Helmut Kohl teilnehmen.

Am Mittwoch tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 13.30 Uhr hält die Bundeskanzlerin dann beim Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Deutschland 4.0" eine Rede. Die gesamte Veranstaltung ist presseöffentlich.

Um 14.30 Uhr nimmt die Kanzlerin am Deutschen Bauerntag teilt und hält dort eine Rede. Dies unterstreicht die hohe Wertschätzung der Bundesregierung für die deutsche Landwirtschaft, die großen Herausforderungen gegenübersteht. Der Deutsche Bauerntag findet jährlich statt, dieses Jahr unter dem Motto "Gemeinsam Zukunft gestalten!".

Am Donnerstag, dem 29. Juni, um 9 Uhr wird die Bundeskanzlerin eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben. Gegenstand der Regierungserklärung werden der Europäische Rat, der aktuell tagt, und ein Ausblick auf den G20-Gipfel am 7. und 8. Juli in Hamburg sein.

Danach, ab 12 Uhr, lädt die Bundeskanzlerin zu einem G20-Vorbereitungstreffen mit europäischen Staats- und Regierungschefs ins Kanzleramt. Sie wird alle europäischen Teilnehmer am G20-Gipfel treffen. Es handelt sich hierbei um den Präsidenten der Europäischen Kommission Juncker, den Präsidenten des Europäischen Rates Tusk, den spanischen Ministerpräsidenten Rajoy, den französischen Staatspräsidenten Macron, die britische Premierministerin May, den italienischen Ministerpräsidenten Gentiloni, den niederländischen Ministerpräsidenten Rutte und die norwegische Ministerpräsidentin Solberg.

Die Bundeskanzlerin wird ihre europäischen Partner persönlich über den Ablauf des G20-Gipfels informieren und mit ihnen die Schwerpunktthemen diskutieren. Damit reiht sich der Termin ein in die zahlreichen Reisen und Gespräche mit Staats- und Regierungschefs, die die Bundeskanzlerin im Vorlauf zum Gipfel in Hamburg unternommen und geführt hat. Nach dem Arbeitsmittagessen macht die Kanzlerin ein Abschlussstatement an der blauen Wand. Über mögliche weitere Pressetermine informieren wir sie zeitnah.

Um 17.30 Uhr des 29. Juni hält die Bundeskanzlerin beim Kongress "Vergewaltigung ist eine Kriegswaffe" eine Rede. Der Kongress beschäftigt sich mit dem Einsatz sexualisierter Gewalt als strategisches Mittel zur Kriegsführung. Ein aktuelles Beispiel ist etwa der Nordirak; in der Vergangenheit betraf das auch Ruanda, Bosnien und natürlich den Zweiten Weltkrieg. Bewaffnete Konflikte haben in vielen Fällen unverhältnismäßig schwere Auswirkungen auf Frauen. Deutschland setzt sich deshalb national wie international für eine konsequente Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 zum Thema "Frauen, Frieden, Sicherheit" ein. Ein Ziel ist der bessere Schutz vor sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig wird das Potenzial von Frauen bei der Förderung von Frieden und Sicherheit betont.

Neben der Bundeskanzlerin werden auch Entwicklungsminister Müller, die VN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten Pramila Patten und die Menschenrechtsaktivistin Bianca Jagger an der Veranstaltung teilnehmen. Der Kongress wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen mit der Menschenrechtsorganisation Hawar.help e. V. veranstaltet. Veranstaltungsort ist der Deutsche Bundestag.

Am Freitag nimmt die Kanzlerin an einer Veranstaltung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) teil und hält dort gegen 11.30 Uhr eine Rede. Anlass der Veranstaltung ist die Verabschiedung des langjährigen DRV-Präsidenten Manfred Nüssel, der dem Verband seit 1999 vorsteht.

Am 1. Juli werden in Straßburg und Speyer dann die Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl stattfinden. Erstmalig in der Geschichte der EU wird es zu diesem Anlass einen europäischen Trauerakt geben, zu dem die drei EU-Institutionen - Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission - gemeinsam einladen. Der Trauerakt findet von 11 Uhr bis 13 Uhr im Europäischen Parlament in Straßburg statt. Die nach derzeitiger Planung vorgesehenen Redner bei diesem Trauerakt sind der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani, der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rats Donald Tusk, der ehemalige US-Präsident Bill Clinton, der französische Staatspräsident Emmanuel Macron sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Nach dem europäischen Trauerakt werden die Trauerfeiern am späten Nachmittag in Deutschland fortgesetzt. Im Dom zu Speyer findet zunächst ein Requiem statt. Anschließend gibt es vor dem Dom ein militärisches Abschiedszeremoniell mit Ehrenformation der Bundeswehr. Die Bundeskanzlerin und weitere Vertreter der Verfassungsorgane nehmen daran teil.

Im Anschluss daran wird der Verstorbene im Familien- und Freundeskreis auf dem Friedhof des Domkapitels im Adenauerpark in Speyer beigesetzt. Weitere Details zum Programm der Trauerfeierlichkeiten werden wir Ihnen so bald wie möglich mitteilen.

Schäfer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Das Erste, was ich Ihnen gerne sagen möchte, ist, dass Herr Gabriel bereits vor einer guten halben Stunde in Paris gelandet ist. Er wird dort in diesen Minuten Konsultationen mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian beginnen. Wir haben jetzt den Wahlmarathon in Frankreich hinter uns. Es gibt ein klares Mandat für die Politik des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bei dem, was jetzt anliegt, auf das Engste mit Frankreich abstimmen, und zwar insbesondere in den deutsch-französischen Beziehungen, aber auch bei den gemeinsamen Projekten einer Reform der Europäischen Union. Deshalb wird der deutsche Außenminister gleich mit seinem französischen Amtskollegen über eine Reihe von bilateralen Projekten sprechen, die mit der neuen französischen Regierung auf den Weg gebracht werden können. Es geht natürlich auch um die gemeinsame Vorbereitung des deutsch-französischen Ministerrates, der, wie Sie bereits wissen, am 13. Juli gemeinsam abgehalten werden soll. Gesprächsthemen werden natürlich auch die aktuellen Fragen der internationalen Agenda sein: die Lage in der Ukraine - darüber hat die Regierungssprecherin gerade schon gesprochen -, die Lage in Syrien und die Krise in Katar.

Der Minister reist dann von einem Partner im Westen Deutschlands weiter nach Osten, genauer gesagt nach Tschechien, wo er die Nacht verbringen wird. Nachdem er mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Sobotka zu Abend essen wird, wird er am Samstagmorgen, also morgen früh, mit dem tschechischen Außenminister konsultieren. In Prag ist dann eine Pressebegegnung mit dem deutschen und dem tschechischen Außenminister vorgesehen, und danach werden die beiden gemeinsam die Stadt Beroun - das ist die Partnerstadt Goslars - besuchen.

Zweitens. Vielleicht haben Sie es in den Agenturmeldungen schon vernommen: Gestern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, den ehemaligen libanesischen Kultusminister Ghassan Salamé zum Nachfolger von Martin Kobler als seinem Sonderbeauftragten für Libyen und dem Leiter der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen für Libyen ernannt. Ich möchte für die Bundesregierung sagen, dass wir Herrn Salamé bei seiner neuen Aufgabe in einem außenpolitisch wie innenpolitisch wahrlich komplizierten Umfeld in Libyen viel Glück wünschen und hoffen, dass er das nötige Glück hat, um das schwierige Dossier Libyen voranzubringen. Ich kann zusichern, dass Deutschland die Vereinten Nationen und Herrn Salamé bei der Vermittlung einer inklusiven politischen Lösung in Libyen nach allen Kräften unterstützen wird.

Das ist eine gute Gelegenheit, hier noch einmal ausdrücklich Botschafter Martin Kobler für seinen beinahe zweijährigen unermüdlichen Einsatz als Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für Libyen zu danken. Martin Kobler hat immer wieder mit einer Vielzahl von Vorschlägen und Initiativen neue Wege zur Konfliktlösung aufgezeigt. Es brauchte langen Atem und ständige Kommunikationsbereitschaft auch gegenüber bekanntermaßen schwierigen Akteuren im außenpolitischen Umfeld, aber auch in Libyen. Martin Kobler hat stets unterstrichen, dass nur ein politischer Kompromiss der Bevölkerung Frieden, Sicherheit und Teilhabe am Wohlstand der libyschen Nation bringen kann. Er hat systematisch die regionalen und internationalen Akteure einbezogen und die wichtige, ja die entscheidende Rolle der Vereinten Nationen bei der Konfliktlösung in Libyen gestärkt. Martin Kobler hat den Vereinten Nationen in Libyen ein Gesicht gegeben, und zwar auch wirklich mit persönlichem Mut, etwa indem er immer wieder in Tripolis direkt aus dem Auto ausgestiegen ist - im Zweifel gegen den Rat seiner Sicherheitsberater -, um mit den Menschen in Libyen direkt zu sprechen: auf dem Markt, im Krankenhaus oder auch in den fürchterlichen Detention Centers, in denen Flüchtlinge untergekommen sind. Für diese offene und mutige Wahrnehmung seines Mandates gebührt Martin Kobler höchster Respekt und Anerkennung. Dafür möchte ich ihm auch im Namen der Bundesregierung danken.

Drittens möchte ich Ihnen aus aktuellem Anlass ein paar Sätze zur Haltung der Bundesregierung zur Religionsfreiheit sagen. Wir waren doch sehr überrascht - und ehrlich gesagt auch ziemlich betroffen - von manchen Stellungnahmen, unter anderem des Präsidiums für Religionsangelegenheiten oder Diyanet, einer dem türkischen Ministerpräsidenten unterstehenden staatlichen türkischen Behörde. Deshalb möchte ich hier in aller Klarheit Äußerungen zurückweisen, die ganz offensichtlich darauf abzielen, Menschen in Deutschland das Recht zur freien Ausübung ihrer Religion abzusprechen und das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken.

Ich möchte ausdrücklich hinzufügen: Wie, wo, wann und in welcher Weise Menschen ihre Religion pflegen und ausüben, ist keine Angelegenheit des Staates. Im Gegenteil: Der Staat hat nach unserem Verständnis sicherlich keine Zuständigkeit zur Beurteilung theologischer Fragen, sondern die Pflicht, die Religionsfreiheit genauso zu schützen wie die Meinungs- und die Pressefreiheit. Das tut die Bundesregierung, und dem fühlen wir uns tief verpflichtet, und zwar ohne Wenn und Aber. Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, ein Grundrecht mit Verfassungsrang, ein Recht, das ausdrücklich von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird, ein Recht, dem in unserer Verfassung und politisch der gleiche Rang zukommt wie der Meinungs- und der Pressefreiheit. Wir haben vor einigen Wochen hier in Berlin im Auswärtigen Amt eine große Konferenz der Religionen abgehalten, auf der sich alle Teilnehmer - gerade auch die Vertreter der großen monotheistischen Religionen - darüber einig waren, welche Verantwortung den Religionen und den Vertretern der Religionen für den Frieden auf der Welt und auch für Dialog und Austausch zukommt und wie wichtig der Respekt davor ist, wie andere Menschen ihre Religion ausüben.

Plate: Ich möchte zu dem letzten Punkt, zu dem Herr Schäfer vorgetragen hat, für das Innenministerium ausdrücklich seinen Vortrag unterstreichen und auch das Befremden des Bundesinnenministers über diese Äußerung zum Ausdruck bringen. Gerade wenn man bei solchen Äußerungen nicht ausschließen kann, dass sie auch geeignet sind, den Frieden innerhalb Deutschlands zu gefährden, ist das etwas, was man nicht so einfach hinnehmen kann. Seien Sie sich sicher, dass das jedenfalls auf den Gesprächskanälen, für die das Bundesinnenministerium Verantwortung trägt, auch bilateral angesprochen werden wird.

Frage: Zu dem deutschen Teil der Trauerfeierlichkeiten für Helmut Kohl: Wie sieht so ein militärisches Abschiedszeremoniell aus?

Plate: Ich will da jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, aber Herr Dimroth hat, glaube ich, schon am Mittwoch darauf verwiesen, dass es Internetseiten des Bundesinnenministeriums unter der Rubrik www.protokoll-inland.de gibt, auf denen sie sich das sehr genau anschauen können. Da gibt es unter der Rubrik Staatsakte rechts eine Marginalspalte, in der sie sehen können, was es bisher für Staatsakte gab und wie die aussahen; Sie können dort sogar Bewegtbildbeiträge aufrufen, die zeigen, wie so etwas aussieht. Des Weiteren gibt es dort eine Rubrik "Staatliches Trauern im Wandel der Zeit". All das empfehle ich. Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Beschreibung dort besser ist, als wenn ich das jetzt vortrage. Sie müssen sich das aber jedenfalls - und das kann man vor die Klammer ziehen - so vorstellen wie den militärischen Abschiedsteil bei den Staatsakten der letzten Zeit.

Frage: Frau Demmer, Sie sprachen davon, dass mit Blick auf den europäischen Staatsakt - ich nenne das einmal so - möglicherweise noch weitere Abläufe mitgeteilt werden. Trotzdem möchte ich fragen: Werden im Europaparlament auch die Witwe von Herrn Kohl und auch weitere Mitglieder der Familie, also die Söhne, teilnehmen? Oder wird das dann in Speyer der Fall sein? Können Sie dazu noch etwas sagen?

SRS'in Demmer: Nein, dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Plate: Ich will dazu jetzt nicht so viel ergänzen, weil meines Wissens die Einladungen noch nicht versandt sind und dementsprechend auch noch Rückmeldungen auf Einladungen, die noch nicht versandt sind, ausstehen. Jedenfalls ist es aber so, dass die Personen, die Sie genannt haben, zu dem Einladungskreis beider Elemente, also sowohl des europäischen als auch des deutschen Elementes, zählen werden.

Frage: Frau Demmer, Sie haben gesagt, dass die Beerdigung im privaten und im Freundeskreis stattfindet. Ist die Bundesregierung in irgendeiner Form in einer beratenden, vermittelnden Rolle? Denn offensichtlich ist ja vielleicht nicht so ganz klar, wer alles zum Familienkreis gezählt wird. Das ist privat, das ist Sache der Familie, klar; aber in einer solchen Situation könnte es ja sein, dass man in einer vermittelnden Rolle tätig ist. Kann jemand etwas dazu sagen?

Plate: Auch da will ich nicht viel dazu sagen, weil sich das, wie Sie richtig sagen, auch auf private Dinge bezieht, zu denen die Bundesregierung und auch das Bundesinnenministerium nicht sprechen. Was ich aber sagen kann, ist, dass natürlich zu der Gesamtorganisation - das betrifft alle Teile der Veranstaltung - das Protokoll Inland des Bundesinnenministeriums in engem Kontakt ist, und zwar sowohl mit den europäischen Stellen als auch mit der Witwe des Verstorbenen sowie seinen Söhnen und den Ressorts der Bundesregierung, die betroffen sind, insbesondere weil Vertreter von ihnen auch zu diesen Veranstaltungen erscheinen werden.

Zusatzfrage: Man darf das dann vermutlich so verstehen, dass die Beratungs- oder Gesprächstätigkeit der Bundesregierung auch darauf abzielt, dass dieser Rahmen ein so würdiger wie möglich sein wird?

Plate: Das Bundesinnenministerium, das in den letzten Jahren federführend Staatsakte und vergleichbare Veranstaltungen organisiert hat, ist immer bestrebt gewesen, dass am Ende ein der Würde der Veranstaltung angemessener Rahmen dort sichtbar wird. So wird es auch hier sein.

Frage: Ich weiß nicht, an wen sich meine Frage richtet, ob an Herrn Plate oder Frau Demmer: Gibt es denn den Wunsch vonseiten der Witwe oder vielleicht von weiteren Familienmitgliedern, dass auf einer der beiden Veranstaltungen neben den Persönlichkeiten aus der Politik auch noch ein Redner oder eine Rednerin auftritt, die die Familie oder die Witwe vorschlagen wird?

Plate: Welche Redner schon feststehen, hat, glaube ich, sowohl Herr Dimroth am Mittwoch als auch heute noch einmal Frau Demmer skizziert. Es ist bei dieser Veranstaltung ebenso wie bei den Staatsakten der Vergangenheit immer so, dass selbstverständlich die Rednerliste im Benehmen mit allen Beteiligten zustande kommt. So war es immer, so ist es auch hier.

Zusatzfrage: Sie haben noch keine Informationen aus den Teilen der Familie, die daran teilnehmen, ob es den Wunsch gibt, vielleicht selber eine Rede zu halten oder jemanden zu entsenden, der im Namen der Familie oder im Namen eines Teils der Familie eine Rede hält?

Plate: Ich habe zu meiner bisherigen Antwort, die, glaube ich, in dem Punkt relativ klar war, im Moment nichts hinzuzufügen. Die Namen der Redner werden mitgeteilt, wenn sie feststehen.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Auswärtige Amt, Kanzleramt, aber auch an das Bundesinnenministerium zum Thema Religionsfreiheit: Es ist ja mittlerweile guter Brauch, dass deutsche Spitzenpolitiker beispielsweise zum Fastenbrechen mit Muslimen zusammenkommen oder auch Moscheen aufsuchen. Eine Frage ganz konkret an Herrn Schäfer und an Herrn Plate, weil Ihr Minister in der Islamkonferenz involviert ist: Gibt es vielleicht die Absicht, diese neu gegründete Moschee zu besuchen und damit ein symbolisches Zeichen durch einen Minister oder vielleicht auch durch die Kanzlerin zu setzen?

Schäfer: Herr Gabriel hat nach meiner Erinnerung in der letzten Woche an einem Iftar der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate teilgenommen. Über weitere Pläne kann ich nicht berichten.

Plate: Ich kann auch über ganz konkrete Terminpläne in der nächsten Zeit, die das Thema Fastenbrechen betreffen, im Moment nichts berichten. Vielleicht kann ich das nachreichen. Es ist mir, ehrlich gesagt, nicht in Erinnerung, wie ganz genau die Planungen diesbezüglich sind.

Zusatzfrage: Die Kanzlerin hat auch keine Pläne?

SRS'in Demmer: Über die Termine der Kanzlerin habe ich für die nächste Woche berichtet. Alle weiteren Termine werden immer am Freitag der Vorwoche bekanntgegeben.

Frage : Herr Plate, Herr Schäfer, ich habe nicht ganz verstanden, was Sie aus Ihrer Kritik an den Diyanet-Äusserungen für eine Konsequenz ziehen. Können Sie noch einmal für mich klar sagen, was eigentlich Ihre Forderung, Erwartungshaltung ist?

Plate: Weil ich gerade auf die Frage der Konsequenzen eingegangen bin - vielleicht ist es akustisch oder so untergegangen -, kann ich kurz dazu etwas sagen.

Erstens ist es so, dass wir solche Äußerungen nicht hinnehmen und wir das hier - jedenfalls für das Bundesinnenministerium kann ich das sagen - gerade zurückgewiesen haben.

Zweitens habe ich angekündigt, dass das in den bilateralen Gesprächen mit der türkischen Seite Thema sein wird.

Mein Eindruck ist, dass das nicht so richtig unklar ist, oder?

Zusatzfrage : Ich würde mir unter Konsequenzen sicherlich etwas anderes vorstellen. Vielleicht hat Herr Schäfer noch etwas zu sagen.

Schäfer: Vielleicht sollten Sie sich dann an die Spitze der Bundesregierung wählen lassen, damit Sie das auch umsetzen können, was Sie sich so alles vorstellen.

Ich kann Ihnen nur sagen - Herr Plate hat völlig recht -: Auch das, was ich hier gesagt habe, war ein ganz klares und festes Bekenntnis zur Religionsfreiheit und zum Schutz der Religionsfreiheit. Was immer dafür erforderlich ist, um diese Religionsfreiheit auf deutschem Boden, auf dem Boden des Grundgesetzes überall da umzusetzen, wo der Artikel 4 des Grundgesetzes gilt - im Übrigen auch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der in ähnlicher Weise die Religionsfreiheit in Deutschland, in der Türkei und überall sonst in Europa schützt -, werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese Religionsfreiheit respektiert wird - insbesondere von staatlichen Autoritäten im In- oder im Ausland.

Frage: Herr Plate, Ditib als deutsche Organisation der Diyanet ist auch in der Islamkonferenz vertreten. Die Frage ist, ob es nicht aus Sicht von Diyanet eine natürliche Form der Einmischung ist, da sie ja als Akteur mit Moscheen vertreten ist und aktiv ist.

Zweitens endet der Ramadan heute, morgen ist - von daher sicher keine Einladung mehr zum Fastenbrechen.

Plate: Das Zweite war, glaube ich, keine Frage, sondern ein Kommentar.

Das Erste war eine Frage dazu, aus welcher Motivation heraus sich Diyanet geäußert hat. Ich denke, das ist eine Frage, die Sie an Diyanet richten müssten und nicht an das BMI.

Zusatzfrage: Ich wüsste aber gerne, ob Sie meinen, dass die möglicherweise ein anderes Recht als zum Beispiel die Religionsbehörde in Ägypten hat, die sich ja auch dazu geäußert hat, die nicht in dieser Form andockt.

Plate: Ich glaube, das war gar nicht exklusiv auf Äußerungen nur eines Urhebers gemünzt, was Herr Schäfer und ich gesagt haben. Jedenfalls ist mir das aus den Äußerungen, die ich getätigt habe, ehrlich gesagt nicht erinnerlich. Sie haben ja gehört, wie wir das bewerten. An dieser Bewertung ändert sich durch Ihren Einwurf, der eher Kommentarcharakter gehabt hat, nichts.

Zusatzfrage: Sie meinen damit also auch Ägypten?

Schäfer: Ausdrücklich. Das müssten wir dann im Protokoll nachlesen. Was ich gerne vorgetragen hätte, wäre auf jeden Fall - ich glaube, das habe ich auch -, dass wir uns gegen all diejenigen klar positionieren, die Meinungen und Stellungnahmen geäußert haben. Dass es insbesondere dann problematisch ist, wenn es staatliche Institutionen sind, habe ich, glaube ich, auch deutlich gemacht.

Frage: Herr Schäfer, Sie haben gerade schon über Pressefreiheit gesprochen. Heute haben Saudi-Arabien und einige andere arabische Länder 13 Forderungen gegen Katar erhoben. Ein Teil dieser Forderungen ist, dass der Sender Al Jazeera sofort seine Arbeit einstellen soll.

Glauben Minister Gabriel und die Regierung, dass diese Forderungen vernünftig sind?

Zweitens. Was soll das in Bezug auf die Pressefreiheit heißen? Sie haben gerade über Pressefreiheit gesprochen. Was soll das heißen, was heute passiert ist?

Schäfer: Zunächst einmal habe ich wie Sie, wie ich annehme, den Medien heute Nacht und heute Morgen entnommen, dass es eine 13 Punkte umfassende Liste mit Forderungen geben soll, die Katar über die kuwaitische Vermittlung übergeben worden sei, die in absehbarer Zeit - ich glaube, in zehn Tagen - zu erfüllen wären. Ich zitiere nur Nachrichten aus den Medien. Mir - ich glaube, dem Auswärtigen Amt insgesamt - ist nicht bekannt, ob das, was die Medien berichten, tatsächlich den Tatsachen entspricht. Deshalb bin ich sehr vorsichtig mit einer Bewertung, weil ich nicht weiß, ob das, was in den Medien steht, in diesem Falle tatsächlich zutrifft.

Eines ist klar: Wir haben alle gemeinsam ein Interesse daran, dass der seit dem 5. Juni ausgebrochene Konflikt eingehegt wird und dass die Konfliktparteien beginnen, miteinander zu reden. Wenn es zutreffen sollte, dass die kuwaitischen Vermittlungsbemühungen immerhin wieder einen dünnen Gesprächsfaden aufnehmen lassen, dann wäre das schon einmal eine gute Nachricht. Ich glaube aber nicht, dass es in diesem Stadium, in dem wir gar nicht wissen, ob das, was die Medien schreiben, tatsächlich zutrifft, keine gute Idee ist, dass schon schlau zu kommentieren. Das sollten zunächst erst einmal die Konfliktparteien tun.

Unser Bekenntnis zur Pressefreiheit gilt selbstverständlich auch für Medien, die nicht oder nicht nur in Deutschland angesiedelt sind.

Frage : Meine Frage richtet sich an Frau Baer-Henney und Herrn Wagner. Ich würde gerne wissen, wie weit Sie mit Ihrer jeweiligen Hausprüfung des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung vom Dezember gekommen sind. Aktueller Anlass ist natürlich der Beschluss des OVG in Münster.

Baer-Henney: Vielen Dank für die Frage. - Sie wissen ja, dass neben der gestrigen Entscheidung Klagen zum Gesetz über die Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beim Bundeverfassungsgericht anhängig sind. Sicherlich ist diese Entscheidung erst einmal abzuwarten wie auch die Hauptsachentscheidung in Köln. Ihnen wird sicherlich auch geläufig sein, dass das Bundesverfassungsgericht zwei Eilanträge in der Sache abgewiesen hat.

Das ist erst einmal alles, was ich dazu sagen kann. Wie gesagt, die Hauptsachentscheidung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben abzuwarten.

Wagner: Ich kann insoweit nur dem zustimmen und auch von unserer Seite bestätigen, dass wir das natürlich prüfen, nach dem Beschluss des OVG Münster abwarten müssen, was in der Hauptsache geschieht, auch die zwei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen abwarten müssen und dann natürlich sorgfältig prüfen müssen, wie wir damit umgehen.

Zusatzfrage : Frau Baer-Henney, Sie hatten eben gesagt, dass Sie sich aufgrund der Verfahren, die anhängig sind, nicht so wirklich inhaltlich dazu positionieren können, wenn ich das richtig verstanden habe. Jetzt ist es aber so, dass Sie uns kurz nach dem Urteil des EuGH hier gesagt hatten - ich weiß nicht mehr, ob Sie persönlich -, dass es eine interne Prüfung des Urteils und seiner Auswirkungen geben würde und dass die irgendwann auch abgeschlossen sein würde. Das wäre ja auch eine Vorbedingung dafür, dass man vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt argumentieren könnte. Ist denn da inzwischen ein Zeithorizont absehbar?

Baer-Henney: Das kann ich im Moment nicht sagen. Die Prüfungen sind zurzeit noch nicht abgeschlossen.

Frage: Die Entscheidung aus Münster wurde mit Blick auf die anstehenden anderen Gerichtsentscheidungen auch als Fingerzeig gewertet. Am 1. Juli beginnt für die Telekommunikationsunternehmen die Pflicht, die Daten aufzuzeichnen. Wenn nun einige dieser Unternehmen unter Berufung auf die jetzt ergangenen Urteile ihrer Pflicht nicht nachkommen, werden sie die dann strafrechtlich verfolgen oder erhalten sie eine Schonfrist, bis das Ganze höchstrichterlich geklärt ist?

Wagner: Der Beschluss des OVG Münster ist gerade erst gestern ergangen. Wir müssen ihn tatsächlich auswerten.

Zur Einordnung ist wichtig zu sagen, dass das ein Eilrechtsschutzverfahren war und dass sich natürlich nur zwischen diesen Parteien erst einmal Wirkung entfaltet. Sprich dadurch wird die Speicherfrist erst einmal nicht aufgehoben, sondern sie bleibt weiter in Kraft und wird auch am 1. Juli, wie Sie gesagt haben, in Kraft treten. Was das im Einzelfall bedeutet, prüfen wir jetzt, wie gesagt. Wir schauen uns das sorgfältig an. Es ist natürlich einen Tag nach dem Urteil zu früh, dazu irgendwelche Aussagen zu machen.

Zusatz: Es ist auch bald der 1. Juli, und zwar in ca. einer Woche. Sie müssten vielleicht auch der Bundesnetzagentur Hinweise geben, ob sie strafrechtlich gegen Unternehmen vorgehen soll, die sich der Pflicht verweigern.

Wagner: Ich glaube, "strafrechtlich vorgehen" ist nicht der richtige Begriff; das ist aber jetzt eher zweitrangig. Die Frage ist, welche Eingriffsbefugnisse die Bundesnetzagentur hat.

Wir werden das jedenfalls prüfen und haben natürlich auch im Blick, dass der 1. Juli näher rückt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich, wie gesagt, dazu noch keine näheren Aussagen machen.

Baer-Henney: Ich wollte nur noch ergänzen, was Sie im Grunde genommen gerade schon gesagt haben: Es geht hier nicht um strafrechtliche Folgen, sondern um Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen belegt sind.

Frage : Um noch einmal ganz konkret auf Münster einzugehen: Herr Wagner, Sie haben gerade gesagt, dass Sie lange prüfen wollen. Das ist ja relativ unmissverständlich, wenn man in der Begründung schreibt, dass bei einer bereits feststehenden objektivrechtlichen Rechtswidrigkeit der Speicherpflicht von einem Ausgangspunkt kein legitimes öffentliches Interesse an einem vorläufigen Vollzug bestehen könne. Das ist ziemlich deutlich. Es gibt ja weitere anhängige Verfahren - beim VG Köln in erster Instanz, gegebenenfalls dann unter Rückgriff auf das, was das OVG jetzt entschieden hat -, und auch die Telekom ist zu erwähnen. Das sind ja schon massive Lücken, die dadurch automatisch in der Vorratsdatenspeicherung entstehen würden, wenn diese großen Unternehmen vielleicht auch nicht dazu verpflichtet würden und das deswegen auch nicht einführen.

Vielleicht an Herrn Plate in der Schlussfolgerung daraus: Hat das denn für die Sicherheit eine Konsequenz, wenn jetzt größere Unternehmen auch bei der Vorratsdatenspeicherung ab 1. Juli ausfallen würden, weil sie eben nicht zur Speicherung verpflichtet werden?

Plate: So richtig kann ich jetzt nicht erkennen, welcher Teil dieser Frage jetzt eigentlich an mich gehen soll. Das ist ja im Moment noch hypothetisch. Wir haben hier einen Beschluss in einem Eilrechtsstreit mit Geltung inter partes, der jetzt ausgewertet wird, was die Kollegen, die dafür zuständig sind, gesagt haben, sodass mir doch das, was Sie als Grundlage einer daran anknüpfenden Fragestellung formulieren, mitnichten festzustehen scheint.

Zusatz : Das war ein Wortzitat.

Plate: Das verstehe ich jetzt nicht.

Zusatzfrage : Ich kann es noch einmal versuchen: Es gibt jetzt den Beschluss des OVG Münster, der Spacenet betrifft, der ein relativ kleiner Provider ist, was einen nicht so wahnsinnig großen Teil der Vorratsdatenspeicherung insgesamt betrifft. Jetzt gibt es allerdings auch größere Provider, beispielsweise die Deutsche Telekom, bei denen ebenfalls Verfahren auf dem genau gleichen Wege anhängig sind: OVG Köln ff. Wenn man sich nun an dem Urteil des OVG orientiert, was nicht gerade unwahrscheinlich ist, dann würde auch dort einstweiliger Rechtsschutz greifen, dann würde auch dort die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden. Was bedeutet das für die Sicherheitslage, wenn das nicht umgesetzt wird?

Plate: Noch einmal: Ich glaubte auch, das vorhin so verstanden zu haben und habe daraufhin schon gesagt, dass das eine Frage ist, deren Ausgangspunkt nicht feststeht, sodass die sich daran anknüpfende Frage hypothetisch bleiben muss. Es gibt in diesem Verfahren, die Sie gerade genannt haben, entsprechende Beschlüsse eben gerade nicht, sodass es hypothetisch ist.

Trotzdem vielleicht ganz grundsätzlich: Der Minister ist für das Thema nicht federführend, wie Sie wissen. Aber er hat sich ebenso wie der Federführer dahingehend geäußert, dass es ein erheblicher Sicherheitsgewinn wäre, wenn wir diese Mindest- und Höchstspeicherfristen mit entsprechender Umsetzung bekämen. Bisher haben wir sie faktisch nicht. Sie haben gerade selber vom 1. Juli gesprochen. Insofern gibt es logischerweise sozusagen keine Sicherheitseinbuße gegenüber dem Status quo. Aber ein Sicherheitsgewinn würde, so hypothetisch das ist, dann nur mit Einschränkung eintreten. Ich glaube, das ist eine Sache, für die Sie fast nicht mich brauchen, um auf sie zu kommen. Aber ich sage Ihnen das gerne, wenn Sie möchten.

Frage : Herr Schäfer, wir haben das Thema am Mittwoch nicht mehr geschafft. Wie bewerten Sie die Änderungen in der Thronfolge in Saudi-Arabien? Begrüßt die Bundesregierung, dass jetzt Mohammed bin Salman der neue König werden soll?

Schäfer: Wir nehmen zur Kenntnis, dass es Änderungen in der saudischen Thronfolge gegeben hat. Die Bundesregierung kennt nicht nur den König, sondern auch den jetzigen Thronfolger, den bisherigen stellvertretenden Kronprinzen, gut. Es gibt Gesprächskanäle, die wir nutzen können.

Ansonsten sind das Entscheidungen, die einem souveränen anderen Staat obliegen, die wir nicht inhaltlich kommentieren.

Zusatzfrage : Frau Demmer, gab es vielleicht eine offizielle Gratulation von Regierungsseite?

Herr Schäfer, Herr Salman ist der Verteidigungsminister. Die Saudis führen gerade so viele Kriege wie nie und unterstützen auch islamistische und teilweise terroristische Gruppen, führen Krieg im Jemen. Glauben Sie, dass Herr Salman der bestmögliche neue Führer Saudi-Arabiens werden würde?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen von nichts berichten.

Schäfer: Es ist offensichtlich, dass der Sohn des Königs als Verteidigungsminister, als in unterschiedlichen Funktionen Verantwortlicher für gesellschaftliche und wirtschaftliche Reformprozesse in Saudi-Arabien, als Leiter des Diwan des Königs und in anderen Funktionen große Verantwortung nunmehr für sein Land und für die Region trägt. Dass Saudi-Arabien ein wichtiger Spieler auf der großen Bühne der Welt ist, mag man daran erkennen, dass Saudi-Arabien Mitglied der G20-Staaten ist und deshalb ein Vertreter Saudi-Arabiens auch in absehbarer Zeit zu uns nach Hamburg kommen wird, um an dem unter deutschen Vorsitz ausgetragenen G20-Gipfel teilzunehmen.

Dass wir uns wünschen, dass Saudi-Arabien seiner Verantwortung für Stabilität, Sicherheit, Frieden und guter Entwicklung in der Region gerecht wird, trifft zu. Genau diese Verantwortung, die wir in Saudi-Arabien sehen, werden wir natürlich auch mit dem neuen Thronfolger, Verteidigungsminister und Sohn des Königs besprechen. Das ist doch völlig selbstverständlich.

Frage: Herr Schäfer, es gibt Medienberichte, die sich offenbar auf einen Bericht von UN-Generalsekretär Guterres stützen, denen zufolge es eine zunehmende Unterstützung syrischer Rebellengruppen auf den Golanhöhen durch die israelische Armee gibt. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber?

Wie beurteilen Sie den Sachverhalt, wenn diese Unterstützung möglicherweise auch mit Lieferung von militärischem Material tatsächlich an Intensität zunimmt? Schürt das die Kriegsgefahr in der Region?

Schäfer: Ich kann über solche Erkenntnisse der Bundesregierung nichts berichten. Ich weiß davon nichts.

Dass das, was in der Region geschieht - allen voran in Syrien, aber nicht nur in Syrien -, unmittelbar auch Risiken, ja Gefahren für die Sicherheit Israels mit sich bringt, liegt auf der Hand. Deshalb ist es das natürliche, das legitime Recht Israels und der israelischen Regierung, alles zu tun, um die Sicherheit Israels zu gewährleisten. Das sage ich aber in sehr allgemeiner Form, weil ich zu dem Sachverhalt, den Sie vortragen, nichts berichten kann - außer, dass es in den letzten Monaten und Jahren immer wieder zu Zwischenfällen an der Grenze gekommen ist, ja, wir große Schwierigkeiten hatten, die seit vielen Jahrzehnten dort tätige Uno-Mission UNDOF weiter mit dem Risiko ständiger Bedrohungen für Leib und Leben der dort tätigen Soldaten am Werk zu halten. Das ist uns unter einigen Mühen gelungen. Dass das ein weiteres Konfliktfeld ist, von dem wir nur hoffen können, dass es zu keiner Eskalation kommt, trifft zu.

Zusatzfrage: Aber Sie werden doch sicherlich in der einen oder anderen Form den Bericht von Herrn Guterres noch tiefer analysieren. Beunruhigt Sie die Intensivierung dieser Kontakte an sich noch nicht?

Schäfer: Ich kann sie nicht bestätigen, und solange sie nicht bestätigt sind, wäre es, glaube ich, eher Spekulation, ob uns das beunruhigt oder nicht.

Frage: Ich nehme auf einen Bericht Bezug, ich glaube, vom "Focus": Wird während des G20-Gipfels zufällig oder nicht zufällig ein Marineschiff im Hamburger Hafen liegen? Wenn ja, welche Aufgabe kommt diesem zu?

Flosdorff: Das einzige Marineschiff - ich habe eben noch einmal kurz mit der Marine gesprochen -, von dem uns bekannt ist, dass es dort im Hamburger Hafen liegt, ist eine Fregatte, die der Werft gehört. Es gibt kein Schiff der Bundeswehr im Hamburger Hafen.

Frage : Ein Kollege berichtet, dass das Landungsboot Lachs dort sein soll.

Flosdorff: Ja. Das ist aber ein Boot und kein Schiff und ist etwas ganz anderes. Das ist in Fachkreisen wirklich etwas ganz anderes. Die Kategorisierung als "Schiff" fängt erst ab einer bestimmten Größe an, und ein Landungsboot ist sozusagen für den kurzfristigen Transport gedacht, wie man sich das vorstellt. Das ist sicherlich nicht das, was hier in diesem Bericht skizziert wird.

Zusatz : Laut Bundeswehr ist es formal ein Kriegsschiff der deutschen Streitkräfte, nicht nur ein Boot.

Flosdorff: Gut, wenn Sie es so genau nehmen, dann sage ich einmal vollständig, was für Beiträge der Marine im G20-Rahmen es gibt. Es gibt zwei Unterwasserdrohnen vom Typ Remus mit dazugehörigem Bedienerpersonal. Damit kann man eine Sonaraufnahme vom Meeresboden, Flussboden oder, wie in diesem Fall, Hafenboden machen. Dann gibt ist tauchmedizinisches Fachpersonal, das sich dort bereit hält und eventuell unterstützen könnte, falls es dort zu Tauchunfällen kommt. Wir sind auch darauf eingestellt, Personal für Wach- und Sicherungsaufgaben in militärischen Liegenschaften in Hamburg zu stellen.

Es gibt auch noch ein paar Amtshilfeanträge, die vorliegen. Dass das Boot Lachs daran teilnimmt, ist also noch gar nicht gesichert. Das kleine Landungsboot Lachs betrifft nämlich einen dieser Amtshilfeanträge. Es geht auch noch um drei Marinehubschrauber. Über die ist aber noch nicht entschieden.

Zusatzfrage : Stimmt es, dass dem Bundeswehrpersonal das Tragen der Uniform verboten ist?

Flosdorff: Ich kann leider nichts von dem nachvollziehen, was in dem Bericht steht.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, können Sie uns ein Update zu Herrn Yücel und den anderen fünf deutsch-türkischen Inhaftierten in der Türkei geben?

Schäfer: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass sich die Lage nicht verbessert hat, sondern eher verschlechtert hat. Bisher - das wissen Sie, weil Sie selbst nachgefragt haben, und während ich mit Ihnen rede, suche ich mir gerade einmal den Vorgang heraus, damit ich Ihnen auch nichts Falsches erzähle - war immer die Rede von sechs Personen mit auch oder mit nur deutscher Staatsangehörigkeit, die in der Folge des Putschversuchs in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 2016 von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden sind. Wir müssen jetzt davon ausgehen - es gibt noch eine kleine Kautel hinsichtlich der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit einer Person -, dass es nicht mehr sechs Personen sind, sondern dass es neun Personen sind.

Bei allen gilt das, was für Frau Tolu und für Herrn Yücel gilt: Wir bemühen uns mit allem Nachdruck darum, die konsularische Betreuung sicherzustellen. Wir verfolgen so nah, wie es geht, den Fortgang der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn man denn von einem Fortgang sprechen kann. Weder im Fall Tolu noch im Fall Yücel ist erkennbar, dass es spürbare Fortschritte gibt, die in Richtung einer bald stattfindenden Hauptverhandlung gehen. Deshalb bleibt es dabei, dass nach unserer Einschätzung die fortwährende Verhängung von Untersuchungshaft problematisch, wenn nicht gar rechtswidrig ist. Denn es müssen im Strafprozessrecht gute Gründe dafür vorliegen, dass man jemanden seine Freiheit nehmen kann und ihm die Freiheit entziehen kann. In all diesen Fällen arbeiten wir mit den zuständigen türkischen Stellen daran, dass es vorangeht. Wie gesagt: Die Lage ist im Laufe der letzten beiden Wochen eher schlechter als besser geworden.

Zusatzfrage : Können Sie das jetzt einmal erklären? Sind die drei neuen Fälle Fälle, die innerhalb der letzten zwei Wochen neu hinzugekommen sind, oder sind sie im Laufe des vergangenen Jahres hinzugekommen, und Sie wurden einfach so spät darüber informiert, dass das auch deutsche Staatsangehörige sind? Erklären Sie das einmal ausführlich.

Schäfer: Es ist ja so: Es ist ja kein Naturgesetz, dass eine deutsche Auslandsvertretung in der historischen oder politischen oder juristischen Sekunde, in der ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder sonst wo festgenommen wird, auch davon erfährt, sondern es bedarf eines Informationskanals, über den das geschieht.

Wir hatten über die Frage der konsularischen Betreuung und der völkerrechtlichen Pflichten in diesem Zusammenhang schon ganz häufig gesprochen. Da gibt es eben den Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, der dem Gaststaat, der einen ausländischen Staatsangehörigen festnimmt, die Pflicht auferlegt, dessen Auslandsvertretung zu kontaktieren, es sei denn, der Staatsangehörige dieses Staates möchte das ausdrücklich nicht. Einen solchen Fall kennen wir nicht, jedenfalls nicht in der Türkei.

Deshalb gelangen Informationen über in der Türkei verhaftete deutsche Staatsangehörige manchmal auf verschlungenen Wegen zu uns. Manchmal ist es wie im Fall Tolu eine besorgte Familie, die uns von dem Verschwinden einer Familienangehörigen berichtet. Manchmal, in anderen Fällen, ist es auf den dafür vorgesehenen Wegen der türkische Staat, der uns über die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen unterrichtet. Manchmal ist es eben so, dass das etwas länger dauert. Gerade weil es für uns so schwierig ist, Konsularbesuche durchzuführen, und wir deshalb sozusagen auf Informationen aus zweiter Hand oder gar vom Hörensagen angewiesen sind, ist es für uns so schwierig, wie ich es hier Ihnen gegenüber ständig, ganz transparent und offen sage, dass wir es eben häufig mit Informationen zu tun haben, die nicht wirklich bestätigt und belastbar sind, gerade weil es uns verwehrt wird, in einen schnellen, zügigen Kontakt mit den betroffenen Deutschen in türkischer Haft zu treten, wie das Völkerrecht das vorsieht.

Frage : Herr Schäfer, sind das jetzt drei Fälle, die Ihnen von den türkischen Behörden benannt wurden? Sind darunter Fälle, die Ihnen jetzt von den türkischen Behörden benannt wurden? Über was für Zeiträume sprechen wir dabei? Können Sie uns da ein bisschen helfen?

Schäfer: Ich verstehe Ihre Frage nicht.

Zusatzfrage : Zu den drei Menschen, die jetzt zusätzlich auf Ihrer Neuner-Liste sind: Ist es in diesen drei Fällen so, dass diese Menschen in der Türkei festgenommen wurden und Sie jetzt einfach nur mit großer Verzögerung seitens der zuständigen Behörden darüber informiert wurden? Können Sie das für diese drei Fälle erläutern?

Schäfer: Ja, das versuche ich gerne. Das sind alles Fälle, bei denen natürlich Persönlichkeitsrechte beachtet werden müssen.

Es gibt laut der Liste, die mir vorliegt, einen Menschen deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit, der seit Ende Mai in Haft ist, für den ein Haftbesuch beantragt und einstweilen abgelehnt worden ist.

Es gibt einen weiteren Fall einer deutschen und mutmaßlich türkischen Staatsangehörigen, die seit der zweiten Juniwoche in Haft ist, in dem wir uns auch darum bemühen, Zugang zu der Person zu bekommen.

Es gibt einen dritten Fall eines deutschen Staatsangehörigen - ich sage das in aller Vorsicht -, der vor wenigen Tagen beziehungsweise im Laufe dieser Woche in Istanbul von der Polizei festgenommen worden sein soll.

In all diesen Fällen - das können Sie an den Daten ablesen - sind das neue Informationen, die uns vorliegen, die zum Teil unbestätigt sind und denen wir natürlich mit Hochdruck nachgehen, weil uns das Schicksal dieser Menschen am Herzen liegt.

Zusatzfrage : Heißt das, ich kann davon ausgehen, dass diese Information Sie nicht auf dem offiziellen Kanal seitens der türkischen Behörden und über die türkische Regierung erreicht hat?

Schäfer: Im ersten Fall, den ich Ihnen gerade vorgestellt habe, hat eine Benachrichtigung durch die türkische Seite stattgefunden, im zweiten Fall, wenn ich das richtig sehe, nicht, und im dritten Fall auch nicht.

Frage: Auch wissend, dass die Persönlichkeitsrechte natürlich gewahrt sein müssen, stelle ich die Nachfrage: Handelt es sich bei einem der drei neuen Fälle auch um Journalisten?

Schäfer: Ich glaube, nicht; das kann ich aber nicht völlig ausschließen.

Frage: Ich glaube, Herr Schäfer hat es im Wesentlichen beantwortet, aber zusammenfassend gefragt: Sind diese drei neueren Fälle im Vergleich zu dem Fall Yücel und anderen eher Verhaftungen jüngeren Datums, wenn man "Ende Mai" noch als jüngeres Datum akzeptiert?

Schäfer: Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Selbst wenn jemand Ende Mai in Haft genommen worden ist, haben wir keine Kristallkugel, durch die wir das wissen sollen. Wir sind darauf angewiesen, Informationen zu bekommen. Deshalb haben Sie recht mit dem, was Sie sagen: Das sind Fälle, die uns erst in jüngster Zeit bekannt geworden sind und über die ich deshalb auch erst jetzt öffentlich berichten kann. Das ist der Grund, weshalb es jetzt neun Fälle sind, wo wir bisher immer von sechs Fällen gesprochen haben.

Um auch dies vielleicht klarzustellen: Es gibt ja Antworten auf schriftliche Fragen an Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Es gibt insgesamt, glaube ich, eine Zahl von mehr als 40 deutschen Staatsangehörigen, die in türkischen Gefängnissen sind. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass diese Haftfälle aus der Zeit vor dem Putschversuch vom 15. Juli herrühren und es sich im Wesentlichen um Straftaten handelt, bei denen wir jedenfalls keine politische Konnotation sehen. Dabei geht es um Drogendelikte und gemeine, gewöhnliche Straftaten, die da in Rede stehen.

Frage : Haben Sie sich im Fall von Frau Tolu jetzt einmal darum bemüht, über den Europäischen Gerichtshof oder den Strafgerichtshof in Den Haag die Konsultation einzuklagen?

Was tun Sie in Sachen konsularischer Betreuung für die anderen?

Schäfer: Konsularische Betreuung von Frau Tolu - auch das ist an dieser Stelle von mir schon ausführlich erläutert worden - hat es bereits gegeben. Wir ringen jedes Mal darum, sie fortsetzen zu können. Das ist wie im Fall Yücel. Das heißt, es gibt in diesem Fall wie im Fall von Herrn Yücel jetzt keinen Anlass, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen, dass die Türken die Bereitschaft haben, eine solche konsularische Betreuung zu gewähren, sondern wir haben im Einzelfall immer wieder Probleme, sie dann für das nächste Mal durchzusetzen.

Ich kann Ihnen von keinen konkreten Plänen berichten, etwas in einem oder jedem dieser Fälle in irgendeiner Weise mit dem türkischen Staat vor Gericht auszutragen. Das ist erstens furchtbar langwierig und zweitens angesichts der Dringlichkeit der Fälle wahrscheinlich auch nicht unbedingt zielführend. Worum es uns geht, ist vielmehr, in Kontakten mit der türkischen Regierung auf allen Ebenen die Rechte dieser Menschen klarzustellen und einzufordern. Das fließt in die insgesamt unter schwierigen Bedingungen noch stattfindenden politischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei ein, und wir werden das Schicksal dieser Menschen bei allem, was wir da in den nächsten Monaten vielleicht - hoffentlich - wieder einmal erreichen können, natürlich nicht außer Acht lassen.

Zusatzfrage : Ist davon auszugehen, dass es bei den drei neuen Fällen auch um Anklagen wegen Terrorismus und allem, was damit zu tun hat, geht?

Gibt es neben Frau Tolu unter diesen neun Gefangenen noch eine andere weibliche Gefangene, oder ist Frau Tolu die einzige Frau unter diesen neun?

Schäfer: Dass ich sie hier auf einer Liste von deutschen Staatsangehörigen führe, die nach dem Putschversuch in Haft geraten sind, sollte für Sie schon ein Anhaltspunkt dafür sein, dass es in der Tat um Strafvorwürfe im Zusammenhang mit den Ereignissen geht. Das kann ich bestätigen.

Lassen Sie mich schauen; dann sage ich Ihnen auch, um wie viele Männer und wie viele Frauen es sich handelt: Es sind sieben Männer und zwei Frauen.

Frage : Herr Plate, sozusagen zur Rückseite der Medaille: Können Sie uns eine aktuelle Zahl nennen, was türkische Soldaten in Deutschland und ihren Asylstatus angeht?

Plate: Dazu habe ich jetzt keine aktualisierte Zahl dabei.

Zusatzfrage : Könnten Sie die gegebenenfalls nachreichen?

Plate: Zu Soldaten ja sowieso nicht; dies nur noch einmal gesagt, weil es sehr häufig ein verbreitetes Missverständnis gewesen ist, dass berichtet wurde, dass BMI habe Zahlen hinsichtlich Soldaten bestätigt. Wir können Zahlen hinsichtlich Diplomaten und Dienstpassinhabern nennen, aber nicht danach differenziert, ob die jetzt ihren Dienstpass haben, weil sie Soldaten sind oder weil sie ein anderes öffentliches Amt bekleiden oder bekleidet haben. Auch diese Zahlen basieren auf freiwilligen Angaben. Das sind die Einschränkungen, die ich vorwegschicken muss.

Aber eine zahlenmäßige Aktualisierung habe ich jetzt im Moment nicht dabei. Wenn es eine aktuellere Zahl geben sollte, werde ich das gerne über den Verteiler nachreichen.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, haben Sie in irgendeiner Form Angehörige der türkischen Botschaft respektive den Botschafter, den Gesandten oder Ähnliches ins Auswärtige Amt bezüglich der Praxis der nicht erfolgten Information einbestellt, oder hat Herr Erdmann Schritte in Ankara ergriffen?

Schäfer: Wir stehen hinsichtlich dieser ganzen Fragen der konsularischen Betreuung in ständigem Kontakt mit der türkischen Seite. Jetzt, wo wir seit Monaten um diese ganzen Fragen ringen, ergibt so ein symbolischer Akt der Einbestellung oder des Einladen zum Gespräch keinen wirklichen Sinn, weil die Türken genau wissen - über das, was ich Ihnen hier sage, und über das, was wir in Ankara, in Istanbul und in Berlin mit unseren türkischen Kollegen besprechen -, was wir von ihnen erwarten und was, wie wir glauben, die richtige Anwendung des Völkerrechts und der türkischen Strafprozessordnung ist. Daran gibt es, glaube ich, gar keinen Zweifel. Deshalb gibt es, glaube ich, keinen Anlass, das den Türken zu verdeutlichen.

Um das noch einmal zu sagen: Wir sind sicherlich nicht diejenigen, die wichtige rechtsstaatliche Fragen wie den Umgang mit der Freiheit von Menschen und Grundrechtseinschränkungen mit Dingen verknüpfen werden, die damit nichts zu tun haben.

Zusatzfrage : Was heißt das für die deutsch-türkischen Beziehungen?

Schäfer: Die deutsch-türkischen Beziehungen sind in sehr schwierigem Fahrwasser. Es ist in unserem Interesse und hoffentlich auch im Interesse Ankaras, dass es uns gelingt, die vielen schwierigen bilateralen und auch europapolitischen Fragen, die wir da miteinander zu besprechen haben, auf eine Weise gelöst zu bekommen, die Ausdruck der grundsätzlich und traditionell guten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind. Dafür erwarten wir und dafür bedarf es auch bei manchen Dossier Bewegung in Ankara vonseiten der türkischen Regierung und des türkischen Präsidenten. Wir sind auch dazu bereit, unseren Beitrag zu leisten.

Frage : Herr Schäfer, wenn wir jetzt nicht gefragt hätten, wann hätten Sie uns das denn mitgeteilt?

Schäfer: Das weiß ich nicht.

Zusatz : Von sich aus hätten Sie das jetzt also nicht gemacht.

Schäfer: Nein, ich glaube, ich hätte das von mir aus nicht gemacht. Ich glaube auch nicht, dass es eine rechtliche oder politische Verpflichtung gäbe, das zu tun. Der Artikel 5 des Grundgesetzes, der uns ja heilig ist und auf dessen Grundlage wir uns jetzt täglich miteinander austauschen, sieht, glaube ich, keine Auskunftspflicht vor.

Zusatz : Aber wenn die Gefangenenzahl um 50 Prozent steigt, wäre das doch auch von sich aus auskunftswürdig.

Schäfer: Ich kann verstehen, dass Sie das so sehen. Da bin ich absolut bei Ihnen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich es sozusagen als meine Aufgabe ansehe, wahrheitsgemäß, glaubwürdig und ehrlich auf Ihre Fragen zu antworten. Das verspreche ich Ihnen hiermit erneut.

Dennoch bin ich nicht sicher, ob es all diesen Fällen guttut - aber das ändert nichts an meinem Bekenntnis zu Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit -, dass wir sie an das Licht der Öffentlichkeit zerren. Es gibt viele Beispiele dafür, dass sich gute humanitäre Lösungen eben besser finden lassen, wenn sie irgendwie im Schatten und nicht unter den Lichtern dieses Raumes oder anderswo stattfinden.

Zusatzfrage : Ich wollte fragen, ob es schon eine Reaktion auf Ihre Aussagen vom Mittwoch gab. Ich habe in mehreren israelischen Medien gelesen, dass die israelische Regierung darüber erbost gewesen sei.

Schäfer: Ich kann von solchen Reaktionen gegenüber dem Auswärtigen Amt nicht berichten. Ich weiß das nicht. Ich habe das gelesen. "Erbost" habe ich jetzt nicht gelesen. Ich weiß nichts darüber.

Frage : Noch ein anderes Thema zu Gaza. Die Stromversorgung im Westjordanland wurde jetzt von israelischer wie im Grunde auch von palästinensischer Seite um 45 Minuten verkürzt. Die Menschen dort haben jetzt nur noch 3 Stunden und 15 Minuten Strom pro Tag. Wie schätzen Sie diese Entwicklung ein? Sind das menschenwürdige Bedingungen in Gaza?

Schäfer: Nicht erst seit den Nachrichten über die Schwierigkeiten der Versorgung von Gaza mit Öl, um die Stromversorgung sicherzustellen, ist die Bundesregierung in Sorge über die humanitäre Lage in Gaza und die politischen Folgen, die das mindestens mittelfristig für den Nahostfriedensprozess und für die Lage in der Region haben kann. Es ist überhaupt nicht neu, dass diese Bundesregierung in Wort und in Tat bereit ist, einen Beitrag dazu zu leisten, die humanitäre Lage der Menschen in Gaza zu verbessern.

Aber davon, dass wir das wollen und wir auch bereit sind, humanitäre Unterstützung zu leisten - etwa über das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, dem UNHCR, und auf andere Art und Weise - wird es nicht notwendigerweise besser, weil die Gaza umgebenden Nachbarn aus zum Teil nachvollziehbaren und vielleicht auch zum Teil aus weniger nachvollziehbaren Gründen ihre eigene Politik gegenüber dem Gaza-Streifen verfolgen. Auch der Umgang zwischen den politisch Verantwortlichen in Ramallah im Westjordanland und in Gaza-Stadt ist nicht immer so, wie das manchmal in Sonntagsreden bekundet wird. Deshalb gilt unser Aufruf im Grunde an alle Beteiligten, der schwierigen humanitären Situation in Gaza Aufmerksamkeit zu schenken und im Rahmen des jeweils politisch Möglichen zu helfen. Wir sind dazu bereit, unseren Beitrag zu leisten und immer daran zu denken, dass eine solche für viele Menschen in Gaza als verzweifelt und aussichtslos darstellende Lebenssituation irgendwann auch fatale politische Folgen haben kann.

Ich selber bin vor zwei Jahren in Begleitung des damaligen Außenministers das erste Mal in meinem Leben in Gaza gewesen. Das hat auch bei mir persönlich einen tiefen Eindruck hinterlassen, wie die Lebenssituation der Menschen ist.

Zusatzfrage : Jetzt haben Sie nicht beantwortet, ob das aus Sicht der Bundesregierung menschenwürdige Bedingungen sind. Fordern Sie eigentlich die Verantwortlichen für die Kappung dieser Stromversorgung auf, also die palästinensische Autonomiebehörde durch die Weigerung oder die Verringerung der Zahlung sowie die israelische Regierung, das wieder rückgängig zu machen und für mehr Stromversorgung zu sorgen?

Schäfer: Dass wir den Wunsch hegen, dass die öffentliche Daseinsvorsorge für die Menschen in Gaza besser wird, habe ich, glaube ich, schon gesagt. Deutschland hat sich selber auch in anderer Weise um die öffentliche Daseinsvorsorge zu bemühen versucht. Vor Jahren haben wir viel Geld aus dem BMZ und aus dem Auswärtigen Amt in den Versuch investiert, eine vernünftige Kläranlage zu bauen, Abwasserreinigung vorzunehmen. Wir sind auch an anderen Projekten beteiligt.

Sie fordern mich auf, Verantwortliche zu benennen. Das mache ich ausdrücklich nicht, sondern ich fordere alle auf, die Einfluss auf die Lage in Gaza haben, einschließlich der politisch Verantwortlichen von Hamas in Gaza, alles dafür zu tun, dass die Leidtragenden nicht immer wieder die Zivilbevölkerung in Gaza sind. Das sind sie nämlich. Ich erinnere mich da gut an Gespräche, die Herr Steinmeier mit Schulkindern oder auch mit Menschen geführt hat, die in Gaza leben, ja leben müssen. Das ist schon erschütternd, wie die Lebensverhältnisse da sind.

Frage: Eine Frage an Herrn Schäfer: Wie kommt das Auswärtige Amt mit seinen Bemühungen voran, die Sicherheitslage in Afghanistan neu zu bewerten?

Schäfer: Es gilt das, was von Seiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass wir so schnell, wie wir das können, eine solche Neubewertung vornehmen. Das geschieht deshalb unter schwierigen Bedingungen, weil es, wie Sie wissen, vor einigen Wochen den Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul gab, die bis auf Weiteres nicht als Ort geeignet ist, um der gewöhnlichen Arbeit einer deutschen Auslandsvertretung nachzugehen.

Ich kann Ihnen sagen, dass unser Botschafter - Botschafter Haßmann - in Kabul vor Ort ist und seine Tätigkeit, die diplomatischen Beziehungen mit Kabul zu unterhalten und im Rahmen der internationalen Gemeinschaft mit Afghanistan zusammenzuwirken, davon unbeeinträchtigt ist. Es gilt das, was die Bundesregierung gesagt hat, dass wir, sobald das geht, im Laufe der nächsten Wochen und Monate die gewünschte und vielleicht auch erforderliche Neubewertung vornehmen werden.

Zusatzfrage: Eine kleine Nachfrage: In der Presse war zu lesen, dass diese Einschätzung bis Juli vorliegen soll. Ist das denn zu schaffen, wenn Sie jetzt sagen "im Laufe der nächsten Wochen und Monate"?

Schäfer: Ich kann Ihnen zusichern, dass das so schnell geht, wie es unter den obwaltenden Umständen möglich ist.

Frage : Auch zu Afghanistan, aber ein etwas anderes Thema.

Afghanistan will im Sommer nächsten Jahres die Parlamentswahlen nachholen. Der Chef der Wahlkommission, Ahmadsai, fordert die internationale Gemeinschaft und damit auch die Bundesregierung auf, diese Wahl zu unterstützen. Tut das die Bundesregierung, Herr Schäfer?

Schäfer: Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, in welcher Intensität die internationale Gemeinschaft - und allen voran Deutschland - die letzten Parlamentswahlen in Afghanistan unterstützt hat. Da gab es Nachauszählungen im Präsidentschaftswahlkampf. Auch Wahlen, die seit 2001 in Afghanistan durchgeführt worden sind, haben immer wieder nicht nur Finanzierungen, sondern auch logistische, politische und sonstige Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft erforderlich gemacht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das auch diesmal so sein wird.

Es ist jetzt kein optimaler Zustand, dass die Wahlen erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres stattfinden sollen, weil die Legislaturperiode dann eigentlich schon längst abgelaufen ist. Aber man kann eben Afghanistan nicht nach den Maßstäben messen, nach denen wir unser Staatswesen beurteilen würden. Deshalb ist es gut, dass es zu dieser Ankündigung gekommen ist. Es ist gut, dass sich die afghanische Staatsführung zur Durchführung solcher Parlamentswahlen bekennt. Es ist gut, dass es frische demokratische Legitimität in Afghanistan gibt.

Sie fragten, ob und wie es eine Unterstützung der Wahlen geben wird. Zum Ob kann ich im Grunde sagen "Ja". Sicher wird die internationale Gemeinschaft Afghanistan dabei helfen, diese Wahlen durchzuführen. Wie das geschieht und was der konkrete Beitrag Deutschlands dabei sein wird, das ist zurzeit noch ein bisschen früh. Aber seien Sie gewiss, dass wir auch bei dieser Frage, nämlich bei dem Versuch, sozusagen demokratische Legitimität in das afghanische Staatswesen einzuflößen, sicher nicht stillsitzen werden.

Frage : Haben Sie einen Kommentar zu der Taliban-Warnung an die Nato bezüglich der Truppenverstärkung in Afghanistan? Es heißt von der Taliban: Wenn ihr denkt, dass ihr unsere Entschlossenheit mit eurer militärischen Präsenz und einem Truppenaufbau brecht, dann macht ihr einen Fehler.

Schäfer: Wir glauben, dass Afghanistan bis auf Weiteres auf unsere Hilfe angewiesen ist, wobei unsere Hilfe weit mehr als militärische ist. Wir sehen uns darin mit der internationalen Staatengemeinschaft und auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika einig. Wir sehen auch, dass die afghanischen Sicherheitskräfte weiter Unterstützung durch Beratung und Ausbildung brauchen. Dazu sind wir bereit. Das, glauben wir, ist der richtige Weg.

Frage: Es geht schon wieder um ein Schiff, vielleicht auch ein Boot. Es hieß ja, dass der Sarg von Helmut Kohl womöglich mit einem Schiff oder einem Boot über den Rhein transportiert werden solle und man noch klären wolle, ob das organisatorisch und technisch möglich sei. Jetzt möchte ich wissen: Haben Sie das geklärt? Wenn ja, wie soll das dann ablaufen?

Plate: Ob es so hieß oder nicht, das kann ich nicht beurteilen. Aber so hieß es jedenfalls nicht aus dem Bundesinnenministerium. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, dass der Sarg aus der Nähe von Ludwigshafen nach Speyer überführt wird und wir weitere Details dann mitteilen, wenn sie feststehen. Dabei bleibt es.

Schäfer: Ich würde gern noch einen Satz sagen, wenn ich darf. Die Kollegen haben mir mitgeteilt, dass wir davon ausgehen können, dass es im Fall Yücel und im Fall Tolu in absehbarer Zeit, nämlich im Laufe der nächsten zwei Wochen, wieder die Gelegenheit für uns geben wird, konsularische Besuche durchzuführen.

Freitag, 23. Juni 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. Juni 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/06/2017-06-23-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2017

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