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PRESSEKONFERENZ/1574: Regierungspressekonferenz vom 6. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 6. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 6. Dezember 2017

Themen: Termin der Bundeskanzlerin (Besuch des libyschen Premierministers), Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den Deutschen Bundestag, Kabinettssitzungen bis zum Ende des Jahres, Urteil zum Verkauf von Galgen, Termine der Bundesregierung, Vorschläge des EU-Kommissionspräsidenten zur Reform der EU, angekündigte Stellungnahme des amerikanischen Präsidenten zum Status von Jerusalem

Sprecher: SRS'in Demmer, Breul (AA), Neumann (BMVg), Krüger (BMJV), Fichtner (BMUB), Kolberg (BMF)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Ich habe noch einen Besuchstermin nachzureichen. Am morgigen Donnerstag wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr den libyschen Premierminister Sarradsch mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Anschließend wird man zu einer einstündigen Unterredung zusammentreffen. Der Besuch von Premierminister Sarradsch wurde anlässlich des Gipfels in Abidjan am 29. November zwischen den beiden Regierungschefs vereinbart. Im Mittelpunkt des Gesprächs werden der politische Prozess in Libyen und das VN-Engagement des Sondergesandten Ghassan Salamé stehen. Ganz besonders wird es auch um die Möglichkeiten der Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen gehen.

Nach der Unterredung wird es gegen 16:15 Uhr eine Pressekonferenz geben.

Frage: Frau Demmer, ist die Planung der Bundesregierung irgendwie weitergegangen, nachdem das schon vergangene Woche Thema beim EU-Afrika-Gipfel war, wie Sie schon erwähnt hatten? Gibt es konkrete Maßnahmen oder Angebote Deutschlands bei der Umsetzung des Neun-Punkte-Migrationsplans mit Libyen, der damals beschlossen wurde?

SRS'in Demmer: Es ist völlig richtig, dass auch das Treffen mit Premierminister Sarradsch im Zusammenhang mit diesem Thema steht. Die in Abidjan getroffene Vereinbarung zielt darauf ab, die humanitäre Situation der Migranten und Flüchtlinge in Libyen zu verbessern, und knüpft damit unmittelbar an die Maßnahmen an, die die Bundesregierung bereits im August bei dem Besuch von UNHCR-Hochkommissar Grandi und von IOM-Generaldirektor Swing am 11. August eingeleitet hat.

Die Vereinbarung sieht unter anderem Zugang für internationale Hilfsorganisationen zu den Lagern vor, die unter der Kontrolle der libyschen Einheitsregierung stehen. Dann geht es auch um Ausweitung freiwilliger Rückkehr durch die IOM, verbesserten Informationsaustausch, Aufklärungskampagnen, Austausch zu legaler Migration nach Europa und Unterstützung der VN-Stabilisierungsbemühungen.

Jetzt kommt es darauf an, die Vereinbarung von Abidjan konsequent umzusetzen. Die Bundesregierung begrüßt insoweit ausdrücklich das starke Engagement der afrikanischen Partner, die hierbei ja in einem ganz neuen Maß Verantwortung übernommen haben. Die Bundesregierung will natürlich ihren Beitrag zu dieser Umsetzung leisten.

Zusatzfrage: Genau darauf zielte die Frage: den Beitrag der Bundesregierung. Können Sie uns irgendwelche Dinge mitteilen, die die Bundesregierung plant, um das Abkommen besser umsetzen zu können, zum Beispiel verstärkte Finanzhilfe für das UNHCR oder die IOM?

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat weitere 100 Millionen Euro für den EUTF zugesagt. Damit leistet Deutschland einen Beitrag von insgesamt 151 Millionen Euro. Davon wurden 48 Millionen Euro für ein IOM-Regionalprojekt der Internationalen Organisation für Migration für Westafrika und Libyen zugesagt. Mit den zugesagten weiteren 100 Millionen Euro soll die Arbeit der IOM in Libyen um 30 Millionen Euro aufgestockt werden. 70 Millionen Euro sind für weitere Projekte in Nordafrika vorgesehen.

Breul: Vielleicht darf ich noch kurz ergänzen. Ich weiß nicht, ob Sie gesehen haben, dass wir am Montag eine Pressemitteilung mit etwas mehr Hintergrundinformationen darüber, wozu diese Mittel für den EUTF eingesetzt werden, verschickt haben. Dazu kommen 20 Millionen Euro - auch das finden Sie in der Pressemitteilung - zur zusätzlichen Unterstützung des UNHCR in Libyen. Das UNHCR wird damit in die Lage versetzt, seine Schutz- und Hilfsmaßnahmen auszuweiten. Der deutsche Beitrag steigt damit noch einmal ganz stark in diesem Jahr von 2,5 Millionen Euro auf dann insgesamt 22,5 Millionen Euro.

Frage : Sieht das Abkommen Sanktionen gegen Libyen vor, wenn sich das Land nicht genügend um die Verbesserung der Umstände in den Lagern beziehungsweise der Bekämpfung der Schlepper bemüht?

Breul: Ich denke, das Wort "Abkommen", so wie Sie es jetzt nutzen, ist hier in der Tat ein bisschen missverständlich. Das ist jetzt erst einmal eine Art Arbeitsprogramm, in dem sich die beteiligten Seiten Dinge vorgenommen haben. Das betrifft die libysche Regierung, wie Sie gerade schon sagten, andere afrikanische Staaten und die AU, und es betrifft uns, Deutschland und Europäer und alle Geber für die internationalen Hilfsorganisationen. Von daher ist es, denke ich, missverständlich, von einem Abkommen mit Sanktionsmöglichkeiten zu sprechen.

Zusatzfrage : Verstehe ich es richtig, dass Libyen also keine Konsequenzen zu befürchten hat, wenn es seinen Teil dieses Arbeitsprogramms nicht erfüllt?

Breul: Nein, diese Schlussfolgerung würde ich nicht ziehen. Wir sind im regelmäßigen Gespräch mit den Libyern auf allerhöchster Ebene. Frau Demmer hat es gerade schon ausgeführt. In diesen Gesprächen werden sicherlich auch unsere Erwartungen formuliert werden. Von daher würde ich gar nicht vom Worst Case ausgehen, sondern wir begrüßen, dass es dieses gemeinsame Arbeitsprogramm, gibt und wollen jetzt das Unsere tun, es gemeinsam mit unseren Partnern umzusetzen.

Frage: In dem Neun-Punkte-Plan wurde ja eine Stelle ausgespart, nämlich die Frage, wie man Zugang zu den Lagern etwa im Osten Libyens schafft, um den Menschen dort zu helfen. Daher die Frage vielleicht an das BMVg: Wäre die Bundesregierung denn bereit, sich an der Durchsetzung des Zugangs zu diesen Lagern für das UNHCR und andere internationale Organisation zu beteiligen?

Neumann: Das ist eine Frage an die gesamte Bundesregierung, was das Engagement in diesem Land angeht. Ich sehe nicht das BMVg in erster Reihe, dies zu beantworten. Die Fähigkeiten, die wir zu bieten haben, sind, denke ich, weitgehend bekannt. Ich weiß nicht, ob ein Kollege noch etwas ergänzen möchte.

Breul: Ich kann nur sagen: Natürlich wird dieses Problem gesehen. Unser Ansatzpunkt ist die Zusammenarbeit mit der libyschen Regierung, die sich verpflichtet hat, den Zugang zu verbessern, mit der wir zusammenarbeiten und die wir stärken wollen, damit es ihr gelingt, mehr Zugang zu bekommen, um möglichst vielen Menschen, die dort in Not sind, helfen zu können. Aber das ist, wie Sie schon sagten, nicht einfach.

Frage: Frau Demmer, wir haben in diesem Raum vor einer halben Stunde den Menschenrechtsbericht gehört. Dabei stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte fest, dass eine Aussetzung des Familiennachzugs nicht menschenrechtskonform ist. Das ist im Augenblick ja Teil politischer Verhandlungen. Aber das würde bedeuten, dass diese Aussetzung nicht menschenrechtskonform ist. Wie reagiert die Bundesregierung darauf?

SRS'in Demmer: Es gibt eine Regelung. Sie gilt bis März. Alles Weitere ist, wie Sie selbst festgestellt haben, Teil von politischen Verhandlungen, die eine nächste Bundesregierung betreffen, für die ich hier nicht sprechen kann.

Zusatzfrage: Die Feststellung gilt auch für den jetzigen Zeitpunkt. Ist das also etwas - - -

SRS'in Demmer: Aber für den jetzigen Zeitpunkt gibt es ja eine Regelung.

Zusatzfrage: Eine Regelung, die nicht menschenrechtskonform ist, wie wir hier gerade vor einer halben Stunde gehört haben. Sie ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht menschenrechtskonform. Dieser Bericht ist jetzt gerade veröffentlicht worden. Wie reagiert die Bundesregierung darauf? Denn zwischen jetzt und März liegt ja noch eine Zeitspanne.

SRS'in Demmer: Wenn das vor einer halben Stunde war - ich habe den Bericht noch nicht gelesen -, dann müssten Sie mir und auch der Bundesregierung ein bisschen Zeit geben, darauf zu reagieren.

Frage : Herr Dimroth, können Sie uns noch einmal schildern, wie denn die juristischen Einschätzungen im Bundesinnenministerium, das für den Bereich federführend zuständig ist, aussehen? Haben Sie in Ihren Einschätzungen irgendwelche Probleme gesehen, was die Konformität mit irgendwelchen einschlägigen Rechtsnormen des humanitären Völkerrechts oder ähnlichen Dinge angeht?

Dimroth: Zunächst einmal: Auch ich kann einen Bericht, der hier vor wenigen Minuten veröffentlicht wurde, jetzt nicht kommentieren oder bewerten. Aber selbstverständlich sind wir fest davon überzeugt, dass die derzeit geltende Regelung sowohl mit nationalem höherrangigen als auch mit internationalem höherrangigen Recht in Einklang steht. Wie Sie wissen, ist ja die Vorschrift, die den Anspruch auf privilegierten Familiennachzug überhaupt erst auf subsidiär Schutzbedürftige ausgeweitet hat, vom Gesetzgeber auch erst in der vergangenen Legislaturperiode in das Gesetzblatt geschrieben worden. Das zeigt, dass wir der festen Auffassung sind - das zeigt in dem Fall eben die Rechtsgeschichte -, dass gerade für diesen Personenkreis rechtlich die Aussetzung des privilegierten Familiennachzugs - nur darüber sprechen wir ja - selbstverständlich mit höherrangigem Recht in Einklang steht.

Zusatzfrage : Ich darf noch einmal nachfragen. Es gab inzwischen ja diverse Gerichtsverfahren in dem Bereich. Würden Sie sagen, dass Ihrer Haltung auch von den Gerichten entsprochen wurde?

Dimroth: Mir ist jedenfalls keine Grundsatzentscheidung eines Obergerichts bekannt, die diese Rechtsauffassung in Abrede stellt.

Frage: Frau Demmer, ich wüsste gerne, wann und wie das Bundeskabinett seine Weihnachtsfeier in diesem Jahr gestalten wird und für wann die nächste Kabinettssitzung anberaumt ist. Wird die noch vor der Bescherung oder nach der Bescherung stattfinden?

SRS'in Demmer: Über eine Weihnachtsfeier kann ich Ihnen hier nichts berichten. Die nächste Kabinettssitzung wird in der nächsten Woche sein.

Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, warum die Kabinettssitzung nächste Woche stattfinden wird?

SRS'in Demmer: Da gibt es etwas zu tun!

Zusatzfrage: Was gibt es denn noch zu tun?

SRS'in Demmer: Ich war ja wahnsinnig großzügig, dass ich dieses Geheimnis jetzt hier enthüllt habe, weil wir das ja eigentlich immer erst freitags machen. Also würde ich Sie bitten, Freitag noch einmal nachzufragen.

Zusatzfrage: Nur damit ich das abschließen kann: Es gab ja keine Nikolausbegegnung. Eine Weihnachtsbegegnung ist auch nicht vorgesehen?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen hier auch von einem solchen Termin jetzt nichts berichten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesjustizministerium. Es gibt ein Urteil eines sächsischen Gerichts, das den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel durch die Freiheit der Kunst geschützt sieht. Teilt das Bundesjustizministerium diese Auffassung? Falls nicht, wie beurteilen Sie dieses Urteil?

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. Dazu kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass es nicht Aufgabe des Bundesjustizministeriums ist, in konkreten Einzelfällen juristisch zu urteilen. Das ist Aufgabe der Gerichte. Das kann ich nicht kommentieren.

Zusatz: Man könnte ja davon ausgehen, dass so etwas auch ein Aufruf zur Gewalt ist.

Krüger: Ich kann Ihnen, wie gesagt, zu dem konkreten Fall nichts sagen. Das hat ein Gericht entschieden. Das werde ich nicht beurteilen.

Frage : Frau Krüger, vielleicht versuchen wir es dann andersherum: Hat Ihr Minister denn in letzter Zeit im Angesicht solcher Urteile für eine zukünftige Bundesregierung Handlungsbedarf erkannt, in irgendeiner Form entsprechende Nachschärfungen des Rechts in diesem Bereich vorzunehmen?

Krüger: Es wäre nun sehr breit, wenn Sie hier von "derartigen Urteilen" sprechen. Insofern müsste man erst einmal konkretisieren, was Sie im Einzelfall und ganz konkret meinen. Ich bleibe aber dabei - ich bedauere es und muss Sie da enttäuschen -, dass wir einzelne Entscheidungen von Gerichten nicht kommentieren und nicht bewerten.

Zusatzfrage : Machen wir es ganz grundsätzlich: Sieht der Minister momentan das Problem, dass gesetzliche Normen zur Einschränkung der Kunstfreiheit in solchen Bereichen vielleicht einfach nicht weit genug gehen?

Krüger: Davon kann ich nicht berichten.

Frage : Wäre denn so ein Galgen, wenn er in sozialen Medien gepostet werden würde, irgendwie ein Verstoß gegen die neue Rechtslage, die vor Kurzem beschlossen wurde? Falls ja, würde das Recht, wie es im Netz gilt, dann auch auf der Straße gelten?

Krüger: Da müsste ich erstens zunächst zurückfragen, welche neue Rechtslage Sie meinen. Meinen Sie das Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes an dieser Stelle?

Zusatz : Das meine ich.

Krüger: Okay, dann noch einmal ein kurzer Ausflug: Wir hatten das Thema ja in der Vergangenheit hier schon sehr häufig. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ja nicht die Pflicht zum Löschen strafbarer Inhalte verändert. Die bestand schon vorher. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz setzt sich nur für eine bessere Durchsetzung der bestehenden Regeln ein. Insofern geht es hierbei nicht um die Frage, ob jetzt mehr gelöscht werden muss oder nicht. Das ist nicht Gegenstand des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

Zum eigentlichen Kern Ihrer Frage muss ich wieder ganz an den Anfang gehen und noch einmal sagen: Ich kann und darf hier keine juristischen Bewertungen einzelner Meldungen oder einzelner Sachverhalte abgeben. Das ist nicht Aufgabe des Justizministeriums, und das kann ich auch im Einzelfall nicht tun.

Frage: Frau Demmer, lässt es denn die Bundesregierung gleichgültig, dass ein Galgen mit der Kanzlerin - man kann sich da ja auch andere Personen vorstellen - als Kunstobjekt in Deutschland verkauft werden kann?

SRS'in Demmer: Ich habe den Ausführungen der Kollegin nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Die Frage war, ob es die Bundesregierung politisch gleichgültig lässt, dass so etwas verkauft wird. Das war nicht die Bitte um eine juristische Stellungnahme und juristische Kritik an einem juristischen Urteilsspruch, sondern die Frage nach der politischen Bewertung.

SRS'in Demmer: Und meine Antwort bleibt: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Das heißt, Sie haben dazu keine Meinung.

SRS'in Demmer: Ich habe einfach den Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Frage : Frau Krüger, was ist denn der aktuelle Stand, was das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angeht? Wie weit sind Sie denn tatsächlich, was den praktischen Aufbau der entsprechenden Institution innerhalb des Bundesamtes für Justiz angeht? Wie viele soziale Netzwerke etc. pp., die überhaupt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen, haben Sie denn momentan tatsächlich bereits identifizieren können?

Krüger: Vielen Dank auch für diese Frage. Dazu kann ich Ihnen berichten, dass im Bundesamt für Justiz Personal eingestellt und aufgebaut wurde, um den Aufgaben nachzukommen, die im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt sind. Man ist also dort bereit, die Pflichten auch umzusetzen. Sie wissen ja, dass es eine Übergangsfrist gibt. Das Gesetz ist zum 1. Oktober in Kraft getreten. Man wird bereit sein, die damit verbundenen Pflichten dann auch umzusetzen.

Zusatzfrage : Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, soll das Ganze ja eigentlich zum 1. Januar scharf im Sinne von einsatzfähig sein. Jetzt haben wir nicht mehr ganz so viele Wochen. Wenn ich es richtig vernommen habe, scheint es doch eher noch leichte Probleme beim Aufbau eben dieser Stelle zu geben, was insbesondere auch die Identifikation von diesem Gesetz überhaupt entsprechend Betroffener angeht. Können Sie da von keinen Problemen berichten?

Krüger: Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann hatten Sie ja zunächst nach dem Aufbau innerhalb des Bundesamtes für Justiz gefragt, und da kann ich Ihnen von keinen Problemen berichten. Da wird das Personal aufgebaut. Die entsprechenden Organisationseinheiten werden eingerichtet und sind zum Teil schon tätig. Da kann ich hier von keinen Problemen berichten.

Was den Aufbau oder die Umsetzung aufseiten der Netzwerkbetreiber angeht, müsste ich Sie im Moment noch auf die Netzwerkbetreiber selbst verweisen.

Frage : Ich würde ganz gerne einmal fragen, wer die Bundesregierung bei folgenden internationalen Veranstaltungen vertreten wird: Es geht um das Treffen der International Support Group for Lebanon am Freitag - dazu ist, glaube ich, der Außenminister eingeladen -, um den One Planet Summit des französischen Präsidenten zum Thema Klimawandel am Dienstag und um das Africa Security Meeting, zu dem, glaube ich, Deutschland auch eingeladen ist.

Breul: Ich kann zur International Support Group for Lebanon sagen, dass ein Vertreter des Auswärtigen Amts mit Sicherheit teilnehmen wird. Auf welcher Ebene, wird sich dann zeitnah zeigen. Wir werden Sie dann gerne darüber informieren.

SRS'in Demmer: Für die Bundeskanzlerin geben wir die Termine am Freitag bekannt

Fichtner: Zum One Planet Summit von Präsident Macron kann ich sagen, dass wir an einer Teilnahme der Ministerin arbeiten, die ich aber noch nicht zu 100 Prozent bestätigen kann.

Zusatzfrage : Zum letzten Termin, diesem Sahel-Treffen der G5 Sahel Force?

SRS'in Demmer: Wir geben die Termine am Freitag bekannt.

Frage: Herr Kolberg, zu den Plänen, die Herr Juncker in Brüssel vorstellen wird, die ja aber zum großen Teil schon bekannt sind: Vielleicht können wir eine Reaktion von Ihnen und vom Finanzministerium zu einigen Ideen erhalten, die darin stehen, zum Beispiel zu diesem Fonds innerhalb des EU-Haushalts für asymmetrische Schocks, aber auch zu der Idee der EU-Kommission, dass der IWF, wie ja von der Bundesregierung und auch von dem früheren Finanzminister angestrebt wird, unter Hoheit und Aufsicht der EU-Kommission stehen soll. Wie stehen Sie dazu?

Kolberg: Vielen Dank. - Die Minister haben am Montag in der Eurogruppe im erweiterten Format, also mit allen Finanzministern der EU, über das Thema Weiterentwicklung der WWU gesprochen. Der Minister hat sich gestern in der Pressekonferenz zu diesem sogenannten Nikolauspaket schon geäußert. Er wurde gefragt, wie es aussehe und ob er glaube, ob in dem Paket Rute oder Süßigkeiten seien. Er hat gesagt, dass er schon als Kind gelernt habe, dass man erst dann über das reden solle, was in dem Schuh ist, wenn man das dort auffinde.

Die Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge heute um, wie ich denke, 14 Uhr vorzustellen. Von daher würden wir jetzt noch nicht vorwegnehmen, was es dazu zu sagen gibt.

Zusatzfrage: Soweit ich weiß, weiß Herr Altmaier schon, was in dem Schuh ist. Vielleicht könnten Sie deswegen diese konkreten Fragen, die ich eben hatte, trotzdem schon kommentieren.

Kolberg: Was konkret drin sein wird, kann uns nur die Kommission sagen. Diese wird heute um 14 Uhr, so sind wir informiert, ihre Vorschläge vorstellen.

Frage : Herr Kolberg, das heißt aber auch, dass Sie uns sagen wollen, dass das nicht mit Minister Altmaier abgestimmt ist. Das wäre ja doch etwas überraschend, oder?

Kolberg: Die Kommission, vertreten von Kommissar Moscovici, wurde am Montag in der Pressekonferenz auch zu ihren Vorschlägen gefragt. Dieser hat sich so geäußert, dass die Kommission ihre Vorschläge am Mittwoch vorstellen wird und dass davor nichts bekanntgegeben wird. Das ist der Stand, den die Kommission selbst dazu bekanntgegeben hat. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : "Nichts bekanntgegeben" schließt in dem Fall auch gegenüber dem Bundesfinanzminister ein?

Kolberg: Die Kommission wird ihre Vorschläge heute um 14 Uhr vorstellen.

Frage: Ich hätte ganz gerne Frau Demmer gefragt, ob die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Vorschlägen, wenn sie denn dann vorliegen und alle überraschen werden, dann auch mit der SPD abgestimmt sein wird.

SRS'in Demmer: Es gibt eine geschäftsführende Bundesregierung und die arbeitet konstruktiv und zuverlässig zusammen.

Zusatzfrage: Das heißt, dass sie mit der SPD abgestimmt ist? Das ist ja mit Blick auf die möglichen kommenden Koalitionsverhandlungen nicht unwichtig.

SRS'in Demmer: Über kommende Koalitionsverhandlungen äußere ich mich ja hier nicht.

Es geht hier um Pläne und um einen Prozess, der angestoßen wird. Die Vorschläge der Kommission, einschließlich der rechtlichen Aspekte, werden ohnehin erst einmal im Einzelnen geprüft und bewertet werden müssen. Das ist jetzt erst einmal Aufgabe der Finanzminister. Das ist ja alles nicht morgen der Fall.

Kolberg: Ich kann ergänzen: Ich habe ja eben schon ausgeführt, dass sich die Minister am Montag zu dem Thema in der Eurogruppe beraten haben, und zwar allgemein zum Thema Weiterentwicklung der WWU und nicht zu den Vorschlägen, denn diese hat die Kommission noch nicht bekanntgegeben. Im Vorfeld dieser Ministerräte treffen wir immer mit den Kollegen aus den anderen Häusern zusammen und stimmen uns ab.

Frage: Ich hätte gerne das Auswärtige Amt zum Thema Jerusalem gefragt, und zwar nach einer Einschätzung, ob Sie glauben, dass, nachdem Herr Trump heute bekanntgeben wird, dass Jerusalem als Hauptstadt anerkannt wird, die Europäer auch wirklich zusammenhalten. Hintergrund der Frage ist, dass es jetzt eine Reihe von internationalen Streitfällen gegeben hat, in denen die 28 EU-Länder nicht mehr gemeinsam abgestimmt haben. Deswegen die Frage: Gibt es vonseiten des Auswärtigen Amtes eine Einschätzung oder eine Erwartung, dass die 28 Länder hier wirklich an einem Strang ziehen?

Breul: Wie Sie schon sagen, findet die Rede von Herrn Trump heute Abend - ich glaube, um 19 Uhr unserer Zeit - statt. Wir werden sie natürlich aufmerksam verfolgen und dann gegebenenfalls dazu Stellung nehmen.

Ich glaube, man kann schon sagen - letztlich ist das ja der Kern Ihrer Frage -, dass die EU eine einheitliche Position zum Status von Jerusalem hat. Ich habe keinen Zweifel, dass sich daran heute Abend etwas ändern wird.

Zusatzfrage: Erwarten Sie denn, dass es danach irgendwelche Folgewirkungen gibt? Wenn ich das richtig sehe, haben Sie Ihre Reisehinweise für Israel schon geändert. Strebt das Auswärtige Amt an, dass, wenn Trump für die USA diese Anerkennung ausspricht, die Bundesregierung und die EU dann Schritte entweder gegen die USA oder Israel beschließen?

Breul: Wie gesagt, es wird darauf ankommen, was der Präsident sagt. Das werden wir analysieren und uns dann überlegen, was man gegebenenfalls zu tun hat.

Sie sprachen die Reise- und Sicherheitshinweise an. Natürlich haben wir aufmerksam verfolgt, dass es schon jetzt in vielen Teilen der islamischen Welt eine gewisse Aufregung gibt. Der Außenminister hat gestern Abend auch noch einmal gesagt, dass er besorgt ist, dass diese mögliche Anerkennung Jerusalems keinen konstruktiven Beitrag leistet, sondern den israelisch-palästinensischen Konflikt weiter anheizen könnte. Wir sehen das mit Sorge und großer Aufmerksamkeit und werden dann auf das, was da passiert, reagieren.

Frage : Herr Breul, haben Sie für uns eine aktuelle Zahl, wie viele Menschen sich nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes momentan entweder in den palästinensischen Autonomiegebieten oder in Israel befinden, die die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben?

Breul: Ich blättere einmal hektisch. Ich fürchte nein. Das müsste ich nachreichen.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-06-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2017

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