Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1579: Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 13. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2017

Themen: Kabinettssitzung (Bericht des Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, erster Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten, Bericht der Bundesregierung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016, Änderung des Konsulargesetzes), Führung des Airbus-Konzerns, Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu neonikotinoiden Wirkstoffen, Luftangriffe auf die jemenitische Hauptstadt, Rüstungsexporte aus Deutschland nach Saudi-Arabien, Brexit, geplante Steuerreform in den USA, Bitcoin, Familiennachzug, Lage der deutschen Gefangenen in der Türkei, Klage der Niederlande gegen die Einführung einer Maut in Deutschland, Abstimmung des EU-Parlaments über die Zulassung von Phosphaten in Dönerfleisch, Regierungsbildung in Polen/Verhängung einer Geldstrafe gegen den polnischen Nachrichtensender TVN 24

Sprecher: SRS'in Demmer, Adebahr (AA), Henjes (BMVg), Dimroth (BMI), Baron (BMWi), Hauck (BMEL), Wettern (BMUB), Kolberg (BMF), Strater (BMVI)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzende Wefers: Frau Demmer berichtet aus dem Kabinett.

SRSin Demmer: Ich komme gleich zu dem Thema, das einige vielleicht auch hier in der vorangegangenen Pressekonferenz verfolgt haben: Der von der Bundesregierung eingesetzte Beauftragte für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, Kurt Beck, hat in der heutigen Kabinettssitzung über seine Tätigkeit mündlich berichtet und verschiedene Vorschläge und Empfehlungen ausgesprochen. Kurt Beck wurde von der Bundesregierung eingesetzt, damit die Opfer des Anschlags und ihre Familien möglichst gut begleitet und beraten werden. Er hat eine Vielzahl persönlicher Gespräche geführt, um den Opfern und ihren Angehörigen zur Seite zu stehen und sie tatkräftig zu unterstützen. Die heute von ihm vorgestellten Vorschläge und Empfehlungen basieren auf den Gesprächen mit den Betroffenen, aber auch mit anderen Akteuren. Sein Abschlussbericht bildet eine gute Grundlage, um weitere Verbesserungen für Opfer von Terroranschlägen anzustoßen. Sein Vorschlag, zentrale Strukturen auf Bundesebene zu schaffen, sollte zügig umgesetzt werden, damit im Falle eines künftigen Anschlags Opfer gleich einen direkten Ansprechpartner auf Bundesebene haben. Auf Grundlage des Abschlussberichtes sollte auch geprüft werden, welche Änderungen erforderlich sind, um Opfer eines Terroranschlags besser finanziell zu unterstützen. Die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung danken Kurt Beck für seinen Einsatz.

Dann hat die Bundesregierung heute den ersten Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten in der Anlage 2 des Asylgesetzes beschlossen. Erstellt wurde der Bericht vom Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt. Die Berichtspflicht wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das im Oktober 2015 in Kraft getreten ist, im Asylgesetz neu eingeführt. Die Bundesregierung muss demnach dem Bundestag alle zwei Jahre berichten, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten auch weiterhin vorliegen. Als sichere Herkunftsstaaten sind derzeit eingestuft: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Der Bericht stellt die Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die rechtliche Lage und tatsächliche Rechtsanwendung sowie die Entwicklung des Asylgeschehens in Deutschland für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Juli 2017 dar. Grundlage für die Darstellung sind aktuelle Lageberichte des Auswärtigen Amtes und Auswertungen von Asylstatistiken. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass alle acht betroffenen Staaten weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllen. Insbesondere sind nach Auffassung der Bundesregierung in diesen Staaten generell und durchgängig weder politische Verfolgung noch Folter oder unmenschliche erniedrigende Bestrafungen beziehungsweise Behandlungen noch Bedrohungen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2016 leicht gestiegen. Es gab rund 959 gemeldete Arbeitsunfälle - gut 14 mehr als im Vorjahr, plus 1,5 Prozent. Trotzdem ist die Unfallhäufigkeit, also die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1000 Vollzeitbeschäftigten, leicht gefallen, nämlich von 23,3 auf 23,2. Das liegt an der auf 41,3 Millionen angestiegenen Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2016. Gesunken ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle auf 557 in 2016 und damit auf einen neuen Tiefstand - 2015 waren es 605 -, so die Zahlen des Berichts der Bundesregierung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016, den das Kabinett heute beschlossen hat. Mehr Menschen als 2015 erlitten auf dem Weg zur Arbeit oder zurück einen Wegeunfall. Die Zahl stieg von 181 um 7077 Fälle auf 188. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle hingegen ist gesunken: mit 316 waren es 37 weniger als 2015.

Das Kabinett hat heute ferner eine Änderung des Konsulargesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung wird eine Richtlinie der EU aus dem April 2015 umgesetzt. Bei dieser Richtlinie geht es um die konsularische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. Mit der Änderung können Unions-Bürgerinnen und -Bürger künftig Nothilfemaßnahmen der Konsulate von EU-Staaten in einem Drittstatt in Anspruch nehmen, in dem ihr Land nicht selbst vertreten ist. Für die deutschen Auslandsvertretungen gilt diese Regelung bereits seit den 1990er-Jahren - eine entsprechende Verwaltungspraxis, die bisher aber lediglich auf einer Verwaltungsvorschrift beruht hat.

Damit wäre ich durch.

Frage: Zu den sicheren Herkunftsländern: Frau Demmer, Sie haben ja gerade davon gesprochen, dass es in den Staaten, die als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, keine Bedrohungen durch innerstaatliche Konflikte geben darf. Im Kosovo gibt es innerstaatliche Konflikte, darum ist unter anderem die Bundeswehr dort. Warum halten Sie also in Sachen Kosovo an dieser Einstufung fest? Der Grund dafür, dass die Bundeswehr da ist, ist ja, dass sonst wieder innerstaatliche Konflikte drohen.

SRSin Demmer: Da würde ich die zuständigen Ressorts um eine Antwort bitten.

Adebahr: Kosovo ist in dem Bericht so eingestuft, und zwar nach den Kriterien, die für den Bericht zu den sicheren Herkunftsstaaten angewendet werden. Die Bundeswehr ist im Kosovo, um den Friedensprozess, der dort seit langen Jahren läuft, zu unterstützen und im Rahmen einer internationalen Mission zu überwachen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht die Einschätzung, wie sie in dem Bericht heute dargelegt wurde.

Henjes: Das kann ich nur unterstreichen. Das Mandat der Bundeswehr beruht auf dem völkerrechtlichen Mandat der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 und insofern liegt eben gerade nicht die Voraussetzung eines Konflikts vor. Der Einsatz gilt insofern der Stabilisierung der dort befindlichen Sicherheits- und inneren Organe des Staates Kosovo.

Zusatzfrage: Es geht ja um politische Verfolgung - Frau Demmer hat es ja auch gerade gesagt. Das heißt, mit Blick auf die Balkanstaaten, die Sie ja auch als sichere Herkunftsländer einstufen, sagt die Bundesregierung, dass es dort keine Verfolgung jeglicher Minderheiten gibt, zum Beispiel auch nicht von Sinti und Roma. Das kann man vorsichtig als gewagte These der Bundesregierung bezeichnen. Wie können Sie denn nachweisen, dass es keine Verfolgung von Sinti und Roma in den Balkanstaaten gibt? Ich meine, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma findet das lächerlich. Das müssen Sie ja nachweisen können.

Dimroth: Ich kann das relativ kurz halten. Wir nehmen das, was Sie da gerade zitieren, natürlich zur Kenntnis, aber der Bericht ist sehr sorgfältig ausgearbeitet und im Laufe des Nachmittags - wenn sich der Deutsche Bundestag, der ja Adressat dieses Berichts ist, im Rahmen einer Fragestunde abschließend damit befasst hat - werden wir diesen Bericht auch veröffentlichen. Insofern können Sie dann gerne nachlesen, wie sorgfältig hier gearbeitet wurde, und zwar unter Hinzuziehung der möglichen und erreichbaren Quellen zu allen in Rede stehenden Fragen - dazu zählen auch die von Ihnen angesprochenen Fragen.

Im Übrigen ist es ja, - das hatten wir hier wirklich schon sehr häufig miteinander diskutiert -, mitnichten so, dass die Einstufung eines Herkunftsstaates als einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat bedeutet, dass jedweder Schutz eines Individuums in Deutschland ausgeschlossen wäre. Wenn sozusagen in Abkehr von der im Bericht erkannten Regel - für deren Annahme wir, wie gesagt, sehr gute Gründe haben, die Sie dem Bericht entnehmen können, der im Laufe des Nachmittags veröffentlicht wird - jemand eben doch individuell eine Verfolgung nachweisen kann, dann besteht selbstverständlich auch für Menschen, die aus Staaten kommen, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, die Möglichkeit, hier Schutz zu bekommen. Das ist ja mitnichten ausgeschlossen; es ist nur ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis, was insbesondere eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und eine Reihe von Beschleunigungsmöglichkeiten mit sich bringt und was letztlich - ich glaube, das ist migrationspolitisch völlig unbestritten - einen weiteren ganz wichtigen Vorteil mit sich bringt, nämlich was die Kommunikation und die Erwartungshaltung derjenigen anbetrifft, die möglicherweise auch aufgrund von bewusst gesteuerten Fehlinformationen Dritter, die daran ein Interesse haben, mit der Erwartung nach Deutschland kommen, eine hohe Chance zu haben, hier bleiben zu können, was aber mitnichten der Fall ist, wie die Schutzquoten - auch die Schutzquo ten, die Sie diesem Bericht entnehmen können - belegen. Insofern ist dieses Instrument auch in Sachen Migrationssteuerung aus unserer Sicht nach wie vor ein sehr wichtiges.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, das AA ist ja auch an der Berichterstellung beteiligt. Können Sie uns einmal sagen - ich will es einmal anders herum probieren -, welche Minderheiten in Bosnien, in Albanien, in Serbien, im Kosovo politisch verfolgt sind?

Adebahr: Wenn es um Fragen zu dem konkreten Bericht geht - das verstehe ich -, dann hat das BMI dazu jetzt, glaube ich, erschöpfend ausgeführt, dass das ein Bericht ist, der an das Parlament geht und der dann vorgestellt wird. Ich glaube, wenn dann noch Fragen offen sind, können wir uns gerne noch einmal darüber unterhalten.

Zusatzfrage: Sie haben das jetzt nicht vorliegen?

Adebahr: Nein, ich habe das im Moment nicht vorliegen.

Frage: Ich möchte nach einem Wirtschaftsthema fragen, nämlich zur Führung des Airbus-Konzerns: Es gab Berichte, dass der Chef des Airbus-Konzerns, Herr Enders, für eine neue Amtszeit nicht zur Verfügung stehe und zum Beispiel die französische Regierung schon darüber informiert haben solle. Hat er auch die Bundesregierung informiert, weiß die Bundesregierung etwas davon, dass Herr Enders keine Verlängerung seines Mandats wünscht?

Baron: Vielen Dank. - Wir kommentieren das nicht, weil wir uns an Personalspekulationen nicht beteiligen. Mir ist auch nicht bekannt, dass eine solche Information vorliegt.

Zusatzfrage: Darf ich darum bitten, vielleicht noch einmal im Hause nachzufragen? Denn wenn Herr Enders die französische Regierung informiert hat - die Deutschen haben genau dieselben Anteile wie die Franzosen -, dann würde ich annehmen, dass er das gleichlautend auch in Deutschland macht, sei es im Kanzleramt, sei es im Wirtschaftsministerium. Falls es da etwas gibt, wäre ich froh über eine Nachinformation.

Baron: Ja.

Frage: Es gibt ja nun eben auch deutsche Anteile, und insofern gibt es ja auch eine gewisse Verantwortung der Bundesregierung in dieser Entscheidung. Wie steht die Bundesregierung also zu dem Wechsel? Begrüßt man das? Arbeitet man jetzt an einer Nachfolgeregelung?

Baron: Das ist, wie gesagt, eine Entscheidung des Verwaltungsrats. Der trifft die Entscheidung und wird dann eben auch Entscheidungen treffen. Dem kann ich auch nicht vorgreifen. Das ist auch nicht meine Rolle. Insofern muss ich das von meiner Seite unkommentiert lassen.

Zusatzfrage: Ich stelle noch einmal die Frage, ob man das begrüßt. Ich meine, das geschieht ja eben auch mit einer Beteiligung Deutschlands.

Baron: Das ist, wie gesagt, eine Entscheidung des Verwaltungsrats und des Unternehmens. Es ist richtig: Es gibt eine Beteiligungsverwaltung. Aber das heißt nicht, dass wir über operative Geschäfte tätig werden oder agieren. Insofern möchte ich das nicht kommentieren.

Frage: Ich würde gerne das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium fragen, aber vielleicht auch Sie, Frau Demmer: Hat Frau Merkel eingedenk der leidigen Erfahrungen mit dem Glyphosat-Thema die Gelegenheit ergriffen, mit dem Minister für Landwirtschaft und der Ministerin für Umwelt über das Thema Neonikotinoide zu sprechen? Gab es da ein Gespräch, oder sucht die Kanzlerin ein Gespräch mit den beiden Ministern? Da gibt es nämlich offenbar erneut Unstimmigkeiten.

Zum Zweiten würde mich vom Landwirtschaftsministerium interessieren, ob Sie mir sagen können, was der Grund dafür ist, dass das Thema jedenfalls nicht mehr als Entscheidungsthema vom, glaube ich, zuständigen EU-Ministerrat betrachtet wird, also verschoben worden ist.

Mich würde auch interessieren, ob es zwischen den beiden Häusern beziehungsweise Ministern für Umwelt und für Landwirtschaft inzwischen ein physisches Gespräch gab, um die Unstimmigkeiten darüber auszuräumen, ob diese Pestizide verboten werden sollen oder nicht.

Hauck: Vielen Dank. - Zunächst zu der zweiten Frage: Ich kann dazu nur sagen, dass die Kommission Herrin des Verfahrens ist. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Kommission gestern Abend angekündigt hat, die Verordnungsvorschläge zu den genannten neonikotinoiden Wirkstoffen nicht zur Abstimmung zu stellen, sondern die Behandlung zu verschieben.

Zusatzfrage: Gründe sind Ihnen keine genannt worden?

Hauck: Wie gesagt: Die Kommission ist Herrin des Verfahrens. Ihr obliegt die Sitzungsleitung des zuständigen Ausschusses, den Sie angesprochen haben. Das ist kein Ministerrat, sondern ein ständiger Ausschuss. Da obliegt es der Kommission auch, die Tagesordnung festzulegen und eben Vorschläge zur Abstimmung zu stellen.

Zusatzfrage: Offen war noch die Frage, ob es zwischen den beiden Häusern, zwischen Frau Hendricks und Herrn Schmidt, inzwischen einen Termin gegeben hat oder ein Termin gesucht beziehungsweise festgesetzt worden ist, um die Unstimmigkeiten zu bereinigen.

Die Frage war auch, ob die Kanzlerin angesichts Glyphosat die Notwendigkeit gesehen hat, sich selbst einzuschalten und mit den Ministern zu sprechen, um eine Wiederholung des Falles Glyphosat zu vermeiden.

Wettern: Dazu, ob sich die Kanzlerin eingeschaltet hat, kann ich Ihnen leider keine Informationen geben. Ansonsten gab es zwischen den beiden Häusern intensive Beratungen auf Fachebene und auf Staatssekretärsebene, und es gab auch Kontakte zwischen den Ministern.

SRSin Demmer: Die Abläufe dessen, wie eine Ressortabstimmung funktioniert, sind ja allen bekannt. Über konkrete interne Abstimmungsprozesse geben wir ja eigentlich grundsätzlich keine Auskunft, so auch in diesem Fall.

Zusatz: Nun war der Fall Glyphosat nicht unbedingt einer, der jede Woche passiert.

SRSin Demmer: Genau. Deswegen waren wir da ja auch total auskunftsfreudig.

Zusatz: Deshalb sollte man vielleicht für künftige Fälle auch so auskunftsfreudig bleiben!

SRSin Demmer: Sie haben doch gehört: Die beiden haben wunderbar miteinander geredet, und es stand nicht einmal auf der Tagesordnung.

Zusatzfrage: Das "wunderbar" habe ich jetzt nicht gehört. - Darf ich das vielleicht so zusammenfassen, dass der Konflikt nach wie vor besteht?

SRSin Demmer: Alle Beteiligten stehen ja grundsätzlich und ständig miteinander im Gespräch. Das ist die Auskunft, die ich Ihnen dazu geben kann.

Zusatzfrage: Ergänzend habe ich gefragt: Besteht der Konflikt nach wie vor?

Wettern: Jetzt müsste das Landwirtschaftsministerium noch sagen, ob sich an der Position etwas geändert hat. Die BMUB-Position hat den Kommissionsvorschlag unterstützt, die Freilandverwendung von Neonikotinoiden zu verbieten. Das BMEL muss da aktuell für sich selbst sprechen.

Hauck: Vielen Dank. - Ich kann dazu noch einmal sagen: Am Grundsatz, sachliche Entscheidungen auf Basis wissenschaftlich belastbarer Erkenntnisse zu treffen, werden wir auch weiterhin festhalten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat angekündigt, einen Bericht zu den in Rede stehenden neonikotinoiden Wirkstoffen zu erstellen und Anfang des Jahres vorzulegen. Der Minister hat auch angekündigt: Sofern sich auf Grundlage der Veröffentlichung der EFSA herausstellen sollte, dass die Wirkstoffe schädlich sind, wirbt er dafür, keine weitere Zulassung zu erteilen.

Frage: Ich wollte fragen, ob die Bundesregierung etwas kommentieren möchte. Es gab gestern mindestens 39 Tote bei Luftangriffen der saudischen Allianz, wie ich sie einmal nenne, auf die jemenitische Hauptstadt Sanaa. Dabei sind Zivilisten umgekommen. Möchte die Bundesregierung das kommentieren?

Adebahr: Ich kann sagen, dass wir zum einen erst einmal froh sind, dass nach 20 Tagen der vollständigen Blockade seit vergangenen Samstag wieder humanitäre Lieferungen und Flüge auch in die von Huthis kontrollierten Landesteile des Jemen möglich sind. Das ist ein Schritt, den wir sehr begrüßen. Aber, und das "aber" ist groß, leider verlaufen die Importe über die Häfen - besonders Salif und Hudaida - immer noch sehr schleppend. Die notwendigen Genehmigungen für die Schiffe werden nicht schnell und umfassend genug erteilt, und es kommen bisher auch kaum kommerzielle Lieferungen durch, die im Jemen ebenfalls dringend benötigt werden. Deshalb rufen wir alle Konfliktparteien dazu auf, die verbleibenden Hürden für den humanitären und kommerziellen Zugang zum Jemen aufzuheben, damit die Menschen dort versorgt werden können.

Inzwischen sind 8,4 Millionen Menschen im Jemen nur noch einen kleinen Schritt von einer Hungersnot entfernt. Akut trifft es besonders Kinder. Treibstoff ist einer der Güter, die dringend gebraucht werden. Warum Treibstoff? - Weil (ein Mangel an) Treibstoff den Betrieb von Wasserpumpen und Krankenstationen, aber auch den Transport von Hilfsgütern in entlegene Gebiete eben sehr erschwert.

Unsere Position ist nach wie vor, dass wir alle Parteien zu einem Waffenstillstand aufrufen und der Ansicht sind, dass die Lösung des Konflikts im Jemen nur durch politische Verhandlungen erreicht werden kann. Der Tod von Zivilisten ist eine Sache, die wir immer mit großer Besorgnis sehen. Die anhaltenden Kampfhandlungen auch der letzten Tage sind ein Grund zur Besorgnis, insbesondere auch deshalb, weil sich die humanitäre Lage der Bevölkerung dadurch eben weiter verschlechtert. Deshalb unterstützen wir nach wie vor mit großer Kraft die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen, zu einem politischen Prozess zu kommen, der dem Jemen endlich Frieden und humanitäre Erleichterung bringt.

Ich will noch hinzufügen, dass die Bundesregierung in diesem Jahr internationale Hilfsorganisationen im Jemen mit 165 Millionen Euro unterstützt. Damit sind wir der weltweit zweitgrößte Geber in diesem Konflikt. Wir setzen uns eben massiv für eine Befriedung, für einen Waffenstillstand und für die humanitäre Hilfe in dem Konflikt ein.

Zusatzfrage: Sie sagten gerade, dass Sie alle Konfliktparteien zum Waffenstillstand aufrufen. Jetzt hat die Bundesregierung ja insbesondere zum saudischen Königreich gute Verbindungen. Gibt es da auch bilaterale Gespräche? Hat also vielleicht der Außenminister dem saudischen Kollegen direkt etwas gesagt? Frau Demmer, gibt es Kontakte zwischen der Kanzlerin und dem saudischen König?

SRSin Demmer: Davon kann ich Ihnen aktuell nichts berichten.

Adebahr: Ich kann Ihnen berichten, dass wir über die Gremien in den Vereinten Nationen, in denen darüber gesprochen wird, und über unsere Botschaft natürlich auch gegenüber der saudischen Regierung unsere Ansicht kundtun, dass die Blockade des Jemen aufzuheben ist, dass wir uns dort eine Befriedung des Konfliktes und einen Waffenstillstand sehr wünschen und dass wir uns Schritte in diese Richtung erhoffen. Auch international - Sie haben es vielleicht in den letzten Tagen gehört - haben sich die USA und viele andere Partner noch einmal in diese Richtung geäußert.

Zusatzfrage: Aber wenn, wie Sie selbst sagen, fast 10 Millionen Menschen in Gefahr sind, Hungersnot zu erleiden, warum wird das dann nicht zur Chefsache gemacht?

Adebahr: Im Auswärtigen Amt ist das eine Sache, die uns sehr umtreibt; das kann ich Ihnen so sagen.

Frage: Ich habe gerade gehört, dass Sie 164 Millionen Euro für humanitäre Hilfe einplanen. Wie können Sie das eigentlich damit in Einklang bringen, dass Saudi-Arabien als eine der Parteien darin involviert ist und von Deutschland seit vielen Jahren und Jahrzehnten mit Waffen hochgerüstet wird?

Adebahr: Ich glaube, zur Zielrichtung unserer humanitären Hilfe, zu dem Grundsatzkonflikt und dazu, wie wir dort eine Lösung anstreben, habe ich gerade ausführlich ausgeführt. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Ja, ich verstehe schon, dass Sie humanitäre Hilfe leisten möchten und es tun. Aber passt das dann damit zusammen, dass man eigentlich keine Waffen in Kriegsgebiete oder an Parteien, die in Kriege involviert sind, liefern darf und das dann doch passiert?

Adebahr: Sie mögen werten oder Fragen für sich so beantworten, wie Sie es tun möchten. Ich habe zu dem Konflikt und zu der Stellung der Parteien im Moment das ausgeführt, was ich hier auszuführen habe.

Zusatzfrage: Bedeutet das also sozusagen, dass es eigentlich egal ist, dass diese deutschen Waffen nach Saudi-Arabien geliefert und dann eben auch in Konflikten und Kriegen eingesetzt werden? Das kann auch eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium sein.

Vorsitzende Wefers: Für Waffen ist ja eigentlich eher der Rüstungsexportbericht zuständig, und das beträfe das Wirtschaftsministerium. - Ich sehe Sie leider gerade nicht. Ich stelle einmal den Ton an, vielleicht hilft das.

Baron: Ich glaube, Sie vermengen Fragen miteinander, die ich nicht miteinander vermengen möchte und daher zurückweise.

Ganz generell und nur zum Thema der Rüstungsexporte haben wir hier ja wiederholt und stetig Stellung genommen. Die Exportentscheidungen ergehen ja nicht im luftleeren Raum, sondern sie ergehen auf Basis klarer und restriktiver Regeln, aufgrund klarer gesetzlicher Regelungen, die genau das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsguts und den vorgesehenen Verwendungszweck in den Blick nehmen. Das ist die Basis für die restriktive Rüstungsexportpolitik der gesamten Bundesregierung.

Zuruf : (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Baron: Ich weise das erneut zurück und - - -

Vorsitzende Wefers: Entschuldigung, jetzt einmal alles schön der Reihenfolge nach! Es gibt eine Frage und eine Nachfrage. Dabei bleiben wir auch. Daran halten sich auch alle! - Der Kollege hat die nächste Frage, und dann nehme ich Sie gerne wieder dran.

Frage: Frau Baron, laut ihrer Auskunft wurden im dritten Quartal Rüstungsexporte in Höhe von insgesamt 1,72 Milliarden Euro genehmigt. 148 Millionen Euro davon kamen aus Saudi-Arabien. Können Sie einmal sagen, auf wie viel sich das für das ganze Jahr belaufen könnte? Vielleicht haben Sie schon eine Schätzung für das vierte Quartal. Es ist ja interessant, wenn jetzt 165 Millionen Euro an den Jemen gehen und wir mit demjenigen, der der Krieg führt, mehr Kasse machen, als wir Hilfe geben.

Baron: Sie kennen die Art und Weise, auf die wir die Zusammenstellung vornehmen. Es gibt jedes Jahr einen Zwischenbericht und einen finalen Jahresbericht zu den Rüstungsexporten. So wird es auch in diesem Jahr sein. Im Übrigen haben wir in verschiedenen parlamentarischen Anfragen gerade in den letzten Wochen dazu Stellung genommen. Die sind alle abrufbar. Darauf möchte ich verweisen.

Zusatzfrage: Aber Sie würden jetzt nicht bestreiten, dass Deutschland mehr Geld durch Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien einnimmt, als wir zum Beispiel an Hilfe an die jemenitische Bevölkerung geben. Korrekt?

Baron: Wir nehmen kein Geld für Rüstungsexporte ein. Wir treffen Rüstungsexportsgenehmigungsentscheidungen. Bezahlungen sind keine Frage von Rüstungsexportsgenehmigungsentscheidungen.

Zuruf : (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Baron: Ich glaube, ich habe alles dazu gesagt.

Zuruf : Ich auch!

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Brexit: Staatsminister Roth hat gestern gegenüber der britischen Regierung noch einmal angemahnt, ihr Versprechen einzuhalten. Es geht insbesondere um die Frage, inwiefern die jetzt eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bezahlt werden müssen, wenn es letztendlich nicht zu einem Gesamtpaket, also zu einem Handelsabkommen kommt. Was ist dazu also die Position der Bundesregierung, Frau Demmer?

SRSin Demmer: Wir gehen davon aus, dass Großbritannien seine finanziellen Verpflichtungen einhalten wird. Davon unabhängig gilt aus Sicht der EU-27: Nichts ist vereinbart, bevor nicht alles vereinbart ist, wie wir hier schon vielfach gesagt haben. Insbesondere kann es auch nur dann - - - Genau, damit mache ich Schluss.

Zusatzfrage: Teilen Sie denn auch die Mahnung, die Versprechen einzuhalten? Die hatte ja auch Barnier noch einmal ausgesprochen.

SRSin Demmer: Wir gehen davon aus, dass Großbritannien seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Zu den Aussagen von Staatsminister Roth kann vielleicht Frau Adebahr noch etwas sagen.

Adebahr: Herr Roth hat sich gestern dahingehend geäußert, dass er sozusagen ein Gleichlaufen der Kommunikation zu Hause und in Brüssel angemahnt hat. Wie Sie sagten, hat Barnier heute ja noch einmal vor dem Europäischen Parlament klargestellt, dass die EU keine Rückschritte in dem Besprochenen akzeptiert und dass es jetzt darauf ankomme, die erzielten Vereinbarungen schnell in juristisch bindende Vorgaben zu gießen. Wir unterstützen grundsätzlich voll und ganz Michel Barnier, das Verhandlungsmandat der Kommission und auch, wie er sich heute geäußert hat.

Frage: Ich möchte das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium - ich weiß nicht, bei wem von Ihnen das angesiedelt ist - kurz fragen: Gibt es bei Ihnen im Hause so etwas wie eine Wirkungsstudie dazu, wie sich die US-Steuerpläne, wie sie sich jetzt abzeichnen, auf die deutsche Wirtschaft auswirken werden?

Vom Finanzministerium würde ich gerne noch wissen, ob Sie schon irgendetwas an Reaktionen aus den USA auf den Brief der fünf Minister an ihren Amtskollegen in den USA gehört haben, über welche Quellen auch immer, also vom Minister selbst oder von irgendwelchen anderen Regierungsstellen. Gibt es da etwas, oder erwarten Sie da gar nichts?

Baron: Ich kann gerne kurz anfangen. Derzeit läuft ja noch das Verfahren auf US-Seite. Damit ist noch nicht ganz final, was beschlossen werden soll. Einer der Kerninhalte ist sicherlich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Daneben gibt es auch Teile, die wir als problematisch einordnen. Wir befinden uns dazu im Austausch, auch mit Washington, aber wir möchten gerne den finalen Entwurf abwarten, bevor wir ihn dann bewerten. Aber natürlich beobachten wir das sehr genau und führen Gespräche zu dem Thema.

Kolberg: Dem habe ich gar nicht viel hinzuzufügen. Die Kollegen aus dem Finanzministerium stehen im Austausch mit ihren amerikanischen Partnern. Auch auf EU-Ebene wird über das Thema gesprochen. In ihrer Sitzung am 5. Dezember haben sich die europäischen Finanzminister über das Thema ausgetauscht und die Europäische Kommission gebeten, zu prüfen, ob die Pläne - es geht ja noch nicht um Gesetze, wie gesagt, sondern um Gesetzgebungspläne - mit den internationalen Regeln vereinbar sind. Da werden wir weiter im Gespräch bleiben.

Zusatzfrage: Nur um das zu klären: Aber so etwas wie eine Reaktion aus den USA ist bislang weder im BMWI noch im BMF eingegangen?

Kolberg: Wie wir gesagt haben, stehen wir im regelmäßigen Austausch und sprechen sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Ministerebene über diese Themen. Wir stehen auch innerhalb der EU im Austausch miteinander. Da gehen ständig Reaktionen hin und her.

Frage: Ich wollte zum Thema Bitcoin kommen und auch gleich bei Herrn Kolberg bleiben. Wie bewerten Sie die aktuelle Entwicklung dieser Kryptowährung? Die wird ja jetzt auch immer mehr an normalen Börsen gehandelt.

Zweite Frage: China hat den Handel mit Kryptowährungen und damit auch mit Bitcoin mittlerweile untersagt. Im EZB-Rat wird jetzt über eine stärkere Regulierung nachgedacht. Nun ist die EZB natürlich nicht für andere Währungen als den Euro zuständig. Darum würde mich interessieren, ob es seitens des Finanzministeriums Überlegungen gibt, Bitcoin und andere Kryptowährungen gesondert zu regulieren.

Kolberg: Vielen Dank für die Frage. - Das BMF, die BaFin und die Bundesbank beobachten die Entwicklung am Finanzmarkt natürlich sehr aufmerksam. Das gilt auch für Bitcoins, auf die sich ja Ihre Frage bezieht. Im Übrigen gilt natürlich, dass wir einzelne Kursentwicklungen hier nicht kommentieren.

Grundsätzlich kann ich Folgendes festhalten: Bitcoin sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegen auch keiner Einlagensicherung.

Zusatz: Demnach gibt es keinen Regulierungsbedarf. Die Chinesen sehen den ja, und in Amerika gibt es das ja jetzt auch.

Kolberg: Ich habe ja gesagt, dass wir die Entwicklung zusammen mit den Aufsichtsbehörden ganz aufmerksam beobachten. Das ist der Stand, von dem ich jetzt hier berichten kann.

Frage: Beobachten ist das eine, Handlungen prüfen das andere. Es gibt ja schon Staaten, die sich überlegen, ob sie zum Beispiel Steuern auf Bitcoin-Spekulationsgewinne erheben sollten. Sind Sie denn schon in einem Stadium, in dem es auch um Handlungen geht, oder geht es erst einmal nur um das Beobachten der Marktentwicklung?

Kolberg: Da müssen wir zwei Punkte unterscheiden. Zum einen geht es um das, wonach eben gefragt wurde, um die Auswirkungen auf den Finanzmarkt.

Sie haben jetzt die Besteuerung angesprochen. Für Bitcoins gelten da die allgemeinen Regeln für Spekulationsgeschäfte. Kursgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr lag. Ist die Jahresfrist abgelaufen, sind die Gewinne steuerfrei. Wichtig ist, dass die Regelung in beide Richtungen gilt, also auch Verluste betrifft. Wenn Verluste erzielt werden, können diese steuerlich ebenfalls nicht geltend gemacht werden, sobald die Jahresfrist abgelaufen ist. Die Behandlung entspricht der Systematik des geltenden Rechts. Bitcoins unterscheiden sich von Aktien und anderen Kapitalanlagen dadurch, dass sie kein Recht auf laufende Erträge begründen.

Zusatzfrage: Darf ich dazu noch einmal nachfragen? Sprechen wir im Moment über ein quasi theoretisches Konstrukt, oder sind nach Ihrer Kenntnis in der Tat schon Steuern auf Bitcoin-Spekulationsgewinne in Deutschland erhoben worden? Das war mir bisher noch nicht bekannt.

Kolberg: Die Erhebung der Steuern ist ja, wie Sie wissen, Ländersache. Ich habe Ihnen hier jetzt die Gesetzeslage referiert, die auch derzeit gilt.

Frage: Anders gefragt, Herr Kolberg: Wie will das Bundesfinanzministerium den Handel mit Bitcoin für den deutschen Bürger sicherer machen?

Kolberg: Ich habe ja eben schon gesagt, dass wir die Entwicklung auf dem Finanzmarkt genau beobachten, dass sich die Aufsichtsbehörden, insbesondere die BaFin, mit diesem Thema eng befassen und dass, wenn das Erfordernis besteht, dann weitere Maßnahmen ergreifen werden.

Zusatz: Dementsprechend ist der Handel aktuell noch sicher.

Kolberg: Ich habe das dazu gesagt, was ich dazu gesagt habe.

Zusatz : Ich wollte es ja nur verstehen.

Kolberg: Ich habe das dazu gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Frage: In der Hoffnung - ansonsten bitte ich um Entschuldigung -, dass das nicht schon angesprochen wurde: Nach dem, was wir gerade über den Umgang mit den Opfern vom Breitscheidplatz gehört haben, hätte ich eine Frage an das Verkehrsministerium und das Innenministerium. Uns wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die Situation im Fall von Terroranschlägen eine andere ist, aber die Situation der konkret Betroffenen - dass es einer Koordinierung bedarf, dass es einer Betreuung bedarf - ist ja nicht anders als in Katastrophenfällen anderer Art. Es gibt ja im Innenministerium das NOAH und im Verkehrsministerium auch eine vergleichbare Institution. Was machen die nicht, was diese neu zu schaffende Stelle kann? Was würde da fehlen? Warum bedarf es unterschiedlicher Stellen?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage, Frau Geuther. - Richtig ist, dass beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe, abgekürzt NOAH, angesiedelt ist. Diese Institution wächst eigentlich immer dann auf, wenn es sich um Katastrophenfälle oder auch terroristische Anschläge im Ausland handelt, um Angehörigen deutscher Staatsangehörigen psychosoziale Unterstützung anzubieten. Das ist sozusagen eigentlich der Hauptzweck und der Hauptsinn dieser Institution, die im Zusammenspiel mit dem Auswärtigen Amt und den Ländern nach entsprechenden Lagen als erforderlich angesehen wurde, um hier ein gebündeltes Angebot und auch insbesondere eine zentrale Ansprechstelle für Angehörige von Opfern zu etablieren. Aber das Entscheidende, glaube ich, wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, ist, dass diese Institution - jedenfalls in der derzeitigen Struktur - dann aufwächst, wenn es sich um einen Anschlag oder eine Katastrophe im Ausland handelt.

Strater: Ich bin nicht ganz sicher, welche Stelle in unserem Hause Sie jetzt genau meinen. Ich kann mich daran erinnern, dass wir nach dem Absturz der Germanwings-Maschine einen Beauftragten für die Angehörigen der Hinterbliebenen hatten. Der war aber auch im Auswärtigen Amt angesiedelt. Es gibt natürlich Strukturen, die sich darum kümmern, bei bestimmten Lagen natürlich auch Ansprechpersonen zur Verfügung zu stellen. Aber ich weiß jetzt nicht genau, welche Struktur bei uns im Haus Sie meinen.

Vorsitzende Wefers: Herr Beck sagte - ich saß ja eben daneben - - -

Strater: Ich habe das leider nicht verfolgen können.

Vorsitzende Wefers: Er sagte, es werde eine solche Stelle aufgebaut; so habe ich das in der Pressekonferenz verstanden.

Strater: Im Moment kann ich dazu noch nicht viel sagen.

SRSin Demmer: Ich habe ja eben auch schon in dem Bericht aus dem Kabinett bestätigt, dass dieser Vorschlag sehr ernst genommen wird und daran gearbeitet wird.

Zusatzfrage: Meine Frage war, wie sich das dann voneinander unterscheidet.

SRSin Demmer: Ich glaube, es geht ja am Ende darum, dass eine zentrale Struktur geschaffen wird. Die Nachbereitung nach diesem schrecklichen Anschlag hat gezeigt: Es gibt Lücken. Die versuchen wir jetzt zu schließen.

Frage: Herr Dimroth, könnten Sie mir möglichst tagesaktuelle Zahlen dazu geben, wie viele Menschen sich auf den griechischen Inseln befinden, vor allem auf Lesbos, die das Recht, also einen positiv beschiedenen Antrag auf Familiennachzug haben und noch nicht nach Deutschland reisen konnten?

Haben Sie sich selbst auch Fristen dafür gesetzt, wie schnell das dann tatsächlich umgesetzt werden muss, umgesetzt werden soll oder wie auch immer?

Dimroth: Eine tagesaktuelle Zahl habe ich jedenfalls nicht dabei. Ganz grundsätzlich wäre das ja auch eine Frage, die eher die griechischen Behörden beantworten können müssten. Parallel dazu wäre eine weitere Möglichkeit einer Stelle, bei der Erkenntnisse vorliegen könnten, die Kommission, weil das Ganze ja auch sehr eng mit der EU-Türkei-Vereinbarung und dem Stand der Umsetzung zusammenhängt.

Zuruf: Nein, es ging um den Familiennachzug nach Deutschland.

Dimroth: Ja, dazu gibt es sicherlich Zahlen. Ich habe hier jetzt einfach nur keine aktuellen vorliegen.

Was das konkrete Umsetzungsszenario betrifft, bin ich jetzt nicht ganz sicher, in welche Richtung Ihre Frage zielt. Wir hatten ja auch im Rahmen dieser Veranstaltung mehrfach auf sehr explizite, von griechischen Regierungsmitgliedern geäußerte Kritik ausgeführt, wie das Verfahren ist und dass wir selbstverständlich erwarten, dass andere sich so wie wir an das geltende europäische Recht halten, wiewohl wir auch gleichzeitig anerkennen, dass es da einen großen Veränderungsbedarf gibt, dass, wie Sie wissen, darüber ja auch auf europäischer Ebene verhandelt wird und dass wir dennoch, solange es eben kein neues europäisches Recht gibt, das uns so bindet, wie wir davon ausgehen, dass es andere bindet, selbstverständlich auch bestehende Familiennachzugsansprüche nach den entsprechenden Dublin-Verordnungen anerkennen und sukzessive abarbeiten. Da gibt es eben - anders als die Debatte aus Griechenland heraus teilweise lautet - keine Restriktionen, die beispielsweise eine Zahl oder bestimmte Margen umfasst, die ich jetzt hier mit Zahlen unterlegen könnte, sondern es gibt sozusagen die Vereinbarung, dass die griechische Seite die ja nicht ganz voraussetzungslosen Prozesse, die eine Rückkehr als anspruchsberechtigter Familienangehöriger nach der Dublin-Verordnung nach Deutschland ermöglicht, abzuarbeiten hat. Das heißt, es sind auch bestimmte Voraussetzungen nachzuweisen. Beispielsweise sind bestimmte organisatorische Dinge vorzuhalten. Es sind Flugzeuge zu bescha ffen. Das ist also einfach ein relativ großer bürokratischer Prozess. Das ist eine gewisse Verlangsamung, wenn man so will. Aber es gibt eben keine Größenordnung, die ich Ihnen jetzt nennen kann, wie "monatlich 200, und dann werden wir am Ende des Jahres 2018 fertig sein". Das kann ich von hier aus nicht leisten.

Zusatzfrage: Danke für die Erklärung. Aber ich will eigentlich nur den Ist-Zustand abfragen. Wie viele Menschen gibt es dort, die jetzt rein rechtlich das Recht hätten, Familienangehörige - - -

Dimroth: Diese Zahl müsste ich einfach einmal beim BAMF erfragen. Die gibt es da sicherlich. Dann würde ich sie gerne nachreichen.

Vorsitzende Wefers: Aber die gibt es beim BAMF, nicht bei Ihnen, oder?

Dimroth: Die gibt es beim BAMF. Aber ich kann gerne - sozusagen als serviceorientierte Pressestelle - zusagen, dass ich einmal für Sie nachfrage.

Frage: Das griechische Innenministerium hat bekannt gegeben, dass aus den überfüllten Lagern auf den Ostägäis-Inseln mehrere hundert Flüchtlinge auf das Festland nach Piräus gebracht wurden. Wurde das der Bundesregierung und den anderen EU-Partnern mitgeteilt?

Dimroth: Das ist mir jedenfalls nicht bekannt. Ich habe das auch zur Kenntnis genommen. Es gibt da ja ein zuständiges Steuerungsgremium für die Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung, und in diesem Kontext würde ich das Ganze erst einmal verorten. Das ist bei der Kommission angesiedelt. Da gibt es natürlich auch enge Verbindungen und regelmäßige Kontakte - persönlich, telefonisch und über E-Mail - mit den deutschen Vertretern. Aber ob jetzt genau dieser Sachverhalt vorab bekannt war, weiß ich nicht.

Zusatzfrage: Müsste das griechische Innenministerium die EU-Kommission - - -

Dimroth: Ja, das würde ich so verstehen. Aber auch dafür bin ich nicht der Experte.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, mich würde interessieren, wie es den deutschen Gefangenen in der Türkei geht. Haben mittlerweile alle konsularische Betreuung erhalten? Wenn nicht, wie viele nicht? Wie geht es insbesondere Herrn Yücel und Frau Tolu?

Adebahr: Unser deutscher Botschafter in Ankara hat am 28. November Mesale Tolu im Gefängnis besuchen können. Die beiden konnten zwei Stunden miteinander sprechen. Es geht Frau Tolu den Umständen entsprechend gut. Als dieses Gespräch stattfand, war die Nachricht, dass ihr Ehemann freikommt, noch nicht bei den beiden angelangt, falls das eine Nachfrage wäre.

Am 1. Dezember hat dann ein weiterer Besuch durch unsere Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung stattgefunden. Wie Sie wissen, wird der Prozess gegen Frau Tolu am 18. Dezember fortgesetzt. Wir werden auch diesen Prozess natürlich sehr eng beobachten und versuchen, im Saal daran teilzunehmen.

Herr Yücel wurde am 6. Dezember durch unseren Generalkonsul, Herrn Birgelen, besucht. Auch ihm geht es den Umständen entsprechend gut. Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass es eine Verlegung innerhalb der Haftanstalt gab, sodass Herrn Yücel jetzt der Austausch mit seinen Mitgefangenen doch zugutekommt und er sich sehr darüber freut. Er kann sich jetzt mit Mitgefangenen für eine gewisse Zeit am Tag unterhalten. Das ist im Vergleich zu den vorherigen Haftbedingungen ein Fortschritt. Herr Birgelen konnte sich auch über eineinhalb Stunden ungestört mit Herrn Yücel unterhalten.

Zu der Gesamtzahl der deutschen Staatsangehörigen, die in der Türkei in Haft sind: Die Gesamtzahl aller in Haft Befindlichen beläuft sich auf 51, zwei davon in Abschiebehaft. 27 Fälle von deutschen Staatsangehörigen sind uns bekannt, die mit Ausreisesperren belegt sind, sowie neun Verhaftete - neun deutsche Staatsangehörige -, bei denen wir sicher davon ausgehen, dass es politische Strafvorwürfe gibt und die deshalb in Haft sind. Vier davon sind Doppelstaatler, in drei Fällen haben wir noch keinen konsularischen Zugang.

Zusatzfrage: Zu den drei Fällen: Sind das alles drei Fälle, bei denen es um Doppelstaatler geht?

Adebahr: Ja.

Zusatzfrage: Gibt es eine Hoffnung, dass die Bundesregierung das irgendwann hinbekommt?

Adebahr: Wir arbeiten nach wie vor mit Hochdruck daran. Wie Sie wissen, besteht bei Doppelstaatlern kein rechtlicher Anspruch nach dem Wiener Übereinkommen für diplomatische Beziehungen. Dennoch arbeiten wir natürlich mit Hochdruck auch in diesen Fällen daran - sie sind deutsche Staatsangehörige -, sie zu besuchen. Natürlich.

Zusatzfrage: Es ist komisch. Herr Yücel ist auch ein Doppelstaatler und bei ihm bekommt die Botschaft Zugang, aber bei den anderen dreien nicht.

Adebahr: Wir arbeiten daran, dass sich diese Situation ändert, weil wir den Zugang fordern.

Zusatzfrage: Wie erklären denn die türkischen Behörden diesen Umstand?

Adebahr: Da müssten Sie die türkischen Behörden fragen, ob und wie sie sich zu dieser Sache äußern. Von unserer Seite aus besteht der Wille, diesen Zugang dort herzustellen. Wir versuchen, das bei der türkischen Seite durchzubekommen und uns dort Gehör zur verschaffen.

Frage: Nur eine Nachfrage zur Situation des Kollegen Yücel. Bisher war immer die Rede davon, er dürfe jetzt mit einem Mitgefangenen, der quasi sein Zellennachbar ist, sprechen. Sie haben jetzt im Plural gesprochen. Hat es also eine weitere Entwicklung gegeben?

Adebahr: Es hat die Verlegung von Herrn Yücel gegeben, wie wir sie, glaube ich, vor 14 Tagen auch besprochen und alle wahrgenommen haben. Eine andere Verlegung aus dieser Situation heraus hat es nicht gegeben. Bei der Frage Plural oder nicht müsste ich noch einmal, falls wir dazu etwas sagen können, genau nachschauen, wie sich diese Situation verhält. Es ist immer noch der gleiche Ort, an dem er sich jetzt befindet.

Vorsitzende Wefers: Wenn Sie noch einen Moment Geduld haben, gibt es Zahlen vom Innenministerium.

Dimroth: Ich kann gerne noch die eine Zahl reichen. Auch das ist eine, die wir sozusagen nur von den griechischen Behörden und dementsprechend mit dem Zusatz kommunizieren, dass das eben Zahlen sind, wir von den Griechen haben. Das sind keine eigenen Erhebungen. Danach ist es mit Stand Anfang November so gewesen, dass wir von etwas mehr als 4600 Personen wissen, die einmal in Griechenland aufhältig waren und potenziell familiennachzugsberechtigt gewesen wären. Ob die sich alle noch in Griechenland aufhalten oder ob gegebenenfalls der eine oder andere von den Menschen sich in sein Herkunftsland oder in ein anderes Drittland bewegt hat, das wissen wir natürlich nicht. Insofern müsste man auch die Aktualität der Zahl gegebenenfalls bei den griechischen Kollegen erfragen. Das ist jedenfalls die Größenordnung, von der wir ausgehen.

Frage : Eine Frage an die Bundesregierung. Ist die Bundesregierung enttäuscht, dass auch das Königreich der Niederlande die Bundesrepublik Deutschland anklagen wird, also die österreichische Klage unterstützen wird, was die für die Ausländer diskriminierende Maut angeht? Sind Sie darüber enttäuscht?

Wie viele Einnahmen erwarten Sie von ausländischen Autofahrern aus den Niederlanden?

Befürchten Sie, dass der grenzüberschreitende Verkehr zu stark eingeschränkt wird?

Strater: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Es gilt das Gleiche wie bei der Klageankündigung vonseiten Österreichs. Da haben wir auch gesagt: Die Maut ist EU-rechtskonform. Die Europäische Kommission hat der Maut in Deutschland bereits vor Monaten grünes Licht gegeben und das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Die Ausschreibungen für das Mautsystem laufen. Das heißt, die Maut kommt. Daran ändert auch die Klage der niederländischen Regierung in diesem Fall nichts.

Wir erwarten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe in Höhe von vier Milliarden Euro in einer Legislaturperiode.

Was den grenzüberschreitenden Verkehr angeht, wird dieser durch die Maut nicht eingeschränkt.

Zusatzfrage: Die niederländische Regierung sagt sehr deutlich, dass der grenzüberschreitende Verkehr bezüglich Unternehmer, Familien, Touristen eingeschränkt wird. Es gibt darüber Studien, die das Ministerium in Den Haag in Auftrag gegeben hat. Das Ministerium ist ganz anderer Auffassung. Wie reagieren Sie darauf?

Strater: Die Diskussionen sind ja nun sehr lange, sehr ausführlich und sehr intensiv in der vergangenen Legislaturperiode geführt worden. Sie wissen, dass die Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, nur auf deutschen Autobahnen mautpflichtig sind und auf Bundesstraßen nicht. Das ist eine Maßnahme, mit der wir den grenzüberschreitenden Verkehr hier sicherstellen.

Zusatz : Diejenigen, die sich auf der Autobahn bewegen und dafür auch nicht wenig bezahlen, verzichten vielleicht darauf, nach Deutschland zu fahren, um dort einzukaufen, ihre Familie zu treffen oder Geschäfte zu machen.

Strater: Wir haben ein zeitbezogenes System, wo es auch Kurzzeitvignetten gibt, die entsprechend günstig sind. Insofern bleiben wir dabei, dass der grenzüberschreitende Verkehr hier nicht eingeschränkt wird.

Zusatzfrage: Finden Sie die Zahl, die in Den Haag genannt wird, nämlich fast 100 Millionen Euro, mit denen die Holländer bestraft werden, weil sie deutsche Autobahnen benutzen, nicht etwas zu hoch? Damit wird ein Land - aber auch viele andere Länder - bei dem Besuch von Deutschland bestraft.

Strater: Von Bestrafung kann erstens keine Rede sein.

Die Zahl, die Sie hier nennen, kann ich im Moment nicht nachprüfen. Ich kenne sie so nicht und kann sie dementsprechend auch nicht kommentieren.

Zuruf (akustisch unverständlich)

Vorsitzende Wefers: Sie möchten jetzt noch eine fünfte Frage stellen?

Zusatz: Das wäre eine Nachfrage.

Vorsitzende Wefers: Das ist aber jetzt die fünfte Nachfrage und auch die letzte.

Zusatz: Das ist eine offizielle Zahl aus Den Haag. Sie haben von ungefähr einer Milliarde Euro pro Jahr gesprochen, die damit eingenommen werden soll. Wenn die Haager Zahl stimmt und wenn Ihre Zahl auch stimmt, bedeutet das, dass etwa ein Zehntel des Mautaufkommens in einem Jahr aus den Niederlanden kommen soll.

Strater: Ich habe mich nicht auf die Zahl in Bezug auf die Niederlande bezogen. Ich glaube, ich habe die Zahl auch falsch genannt. Von den ausländischen Autofahrern - insgesamt aus allen Teilen der Nachbarstaaten - erwarten wir in Deutschland 500 Millionen Euro im Jahr.

Zusatzfrage : Also ein Fünftel aus Holland?

Strater: Die Zahl in Bezug auf Holland kenne ich nicht - auch wenn Sie es fünfmal wiederholen.

Frage: Können Sie Zahl in Sachen Holland nachreichen?

Strater: Das weiß ich nicht. Ich kann einmal schauen.

Frage: Das Europaparlament hat gerade knapp gegen ein Phosphatverbot in verarbeitetem Fleisch gestimmt. Freut sich denn die Bundesregierung, dass damit zehntausende deutsche Dönerrestaurants nicht in die Illegalität schlittern?

Hauck: Vielen Dank für die Frage. Der Minister hat sich dazu schon geäußert. Er hat gesagt: Keiner möchte den Döner verbieten. Das haben wir auch schon ausgeführt. Dem kann weiter nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Ist diese Äußerung heute gefallen? War das eine tagesaktuelle Reaktion auf die Abstimmung?

Hauck: Ich meine, es war in der vergangenen oder vorvergangenen Woche.

Zusatzfrage: Hat man denn diese Abstimmung so erwartet oder hat man irgendwelche Vorkehrungen, Notfallmaßnahmen oder Ähnliches für den Fall getroffen, dass es nicht so ausgefallen wäre?

Hauck: Wie üblich kommentieren wir die Abstimmung des Europaparlaments nicht.

Vorsitzende Wefers: Frau Adebahr, Sie haben etwas nachzutragen.

Adebahr: Ich habe den kurzen Nachtrag zu machen, dass unserer Kenntnis nach Herr Yücel im Freibereich des Gefängnisses Zugang zu mehreren Mitgefangenen hat.

Frage: Ist schon etwas zu Polen und die dortige Regierungsbildung gesagt worden?

Vorsitzende Wefers: Bis jetzt nicht. Was möchten Sie denn wissen?

Zusatzfrage: Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung befürchtet, dass die Pressefreiheit in dem großen EU-Land in Gefahr ist, nachdem dort einer der größten TV-Sender mit einem Bußgeld von 1,5 Millionen Zloty rechnen kann, weil er Demonstrationen bezüglich der Opposition in Polen gefilmt hat.

Adebahr: Mir ist der konkrete Vorgang leider im Moment nicht bekannt. Deswegen möchte ich den Inhalt dieses Sachverhalts von hier aus an dieser Stelle nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Ich kann es noch einmal ganz einfach erklären. Es geht um TVN. Das ist einer der größten Sender in Polen. 1,5 Millionen Zloty sind fast eine halbe Million Euro. Das wäre vergleichbar mit einer Demonstration von Pegida oder anderen vor dem Kanzleramt, die der Sender RTL filmt und dann in Deutschland mit einer halben Million Bußgeld belegt würde. Würden Sie dann sagen, dass in diesem Fall die Pressefreiheit in einem großen Nachbarland in Gefahr ist?

Adebahr: Das ist jetzt eine sehr hypothetische Frage und ein womöglicher Vergleich, den ich mir nicht zu eigen mache und auf den ich auch nicht antworten möchte.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Bundesregierung den Dialog, den Brüssel mit Warschau zu vielen verschiedenen Fragen führt - da gibt es die Fragen der Justizreform, da gibt es viele Fragen, die dort mit Polen besprochen wurden -, unterstützt, weil wir eben auch europäische Werte in der EU allgemein unterstützen und diesen Dialog grundsätzlich unterstützen.

Frage: Frau Demmer, die Kanzlerin hat dem neuen polnischen Ministerpräsidenten gratuliert. Ist das nur schriftlich passiert oder hat sie ihn angerufen?

Ich habe in der Gratulation keine mahnenden Worte in irgendeiner Weise zu den Problemen bei der Pressefreiheit in Polen oder der Justizreform gefunden. Hat sie das anderweitig angesprochen?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen von einem Telefonat nichts berichten. Ich kann Ihnen berichten, dass es schriftliche Glückwünsche gegeben hat, in denen die Bundeskanzlerin die deutsch-polnischen Beziehungen und die Vielfältigkeit und die Lebendigkeit dieser Beziehungen betont hat und dass die Länder Deutschland und Polen durch eine intensive zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit eng miteinander verbunden sind.

Zuruf: Das habe ich auch vorliegen!

SRSin Demmer: Wie wichtig uns die Pressefreiheit ist, das wissen Sie. Sie wissen auch, dass wir grundsätzlich Differenzen mit unseren Partnern auch immer ansprechen.

Zusatzfrage: Hat sie das jetzt bei ihm angesprochen?

SRSin Demmer: Ich habe ja gesagt: Ich kann Ihnen von einem Gespräch nichts berichten. Sie kennen offensichtlich die Pressemitteilung. Sie kennen aber auch unsere Gepflogenheiten, dass wir Differenzen mit unseren Partnern besprechen.

Zusatzfrage: Wann hat die Kanzlerin das letzte Mal mit der polnischen Regierungschefin oder dem aktuellen Regierungschef über die Probleme der Pressefreiheit und der Justizreform gesprochen?

SRSin Demmer: Konkret kann ich Ihnen dazu keine Angaben machen.)

Mittwoch, 13. Dezember 2017

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-13-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang