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PRESSEKONFERENZ/1620: Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 26. Februar 2018
Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2018

Themen: Olympische Winterspiele 2018, Erwerb von Anteilen an der Daimler AG durch ein chinesisches Unternehmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Städten, illegale Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung von Diesel-Kfz, Kritik des Antikorruptionsgremiums des Europarats in Bezug auf den Kampf gegen undurchsichtige Parteienfinanzierung, Programme für die Ausreise von Flüchtlingen aus Deutschland, Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Syrien, Evaluationsbericht zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, chinesischer Vertreter im Airbus-Aufsichtsrat, Kosten für Sammelabschiebungen nach Afghanistan

Sprecher: SRS'in Demmer, Baron (BMWi), Kolberg (BMF), Strater (BMVI), Fichtner (BMUB), Malachowski (BMJV), Adebahr (AA), Neumann (BMVg)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Gestern sind die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang zu Ende gegangen. Dabei haben uns die Sportlerinnen und Sportler wunderbar vertreten. Deshalb wird Bundeskanzlerin Angela Merkel jeder Medaillengewinnerin und jedem Medaillengewinner mit einem persönlichen Glückwunschschreiben gratulieren. Die deutsche Mannschaft hat bei diesen Winterspielen insgesamt 31 Medaillen gewonnen, davon 14 goldene, 10 silberne und 7 bronzene. Damit liegt die deutsche Mannschaft auf Platz 2 der inoffiziellen Nationenwertung.

Die Bundeskanzlerin hat wie auch Millionen anderer Sportbegeisterter die Olympischen Winterspiele am Fernsehschirm mit viel Spannung verfolgt und wird das genauso bei den Paralympischen Winterspiele vom 9. bis 18. März tun.

Wir danken allen Beteiligten, insbesondere auch den südkoreanischen Gastgebern, für diese harmonischen und friedlichen Spiele.

Frage: Ich wüsste gern vom Wirtschaftsministerium, vielleicht auch von Ihnen, Frau Demmer, ob der Einstieg eines chinesischen Großinvestors als größter Einzelinvestor bei Daimler in irgendeiner Weise auf Bedenken der Regierung trifft.

Ich möchte zum Zweiten gern wissen, was der Hintergrund des Gesprächs dieses neuen Großaktionärs von Daimler im Kanzleramt mit dem Berater der Kanzlerin ist. Ich wüsste auch gern, ob ähnliche Gespräche im Wirtschaftsministerium mit Herrn Machnig oder Frau Zypries oder wem auch immer laufen.

SRS'in Demmer: Ich kann es ganz kurz machen. Der Erwerb von 9,7 Prozent des Aktienkapitals an der Daimler AG durch das chinesische Unternehmen Geelyt der Bundesregierung natürlich bekannt. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung.

Was den Besuch von Herrn Li Shufu beim wirtschafts- und finanzpolitischen Berater der Bundeskanzlerin betrifft, so führt der wirtschafts- und finanzpolitische Berater der Bundeskanzlerin im Rahmen seiner Zuständigkeit zahlreiche Gespräche mit Wirtschaftsvertretern. Aber zu konkreten Terminen geben wir grundsätzlich keine Auskunft.

Baron: Ich kann nicht viel ergänzen. Die Meldung haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Es ist eine unternehmerische Strategieentscheidung. Diese möchte ich nicht kommentieren. Wie Frau Demmer es dargestellt hat, greift das Außenwirtschaftsrecht ab einer Schwelle von 25 Prozent. Somit ist es in diesem Fall erst einmal nicht einschlägig. Das Außenwirtschaftsrecht ressortiert bei uns im Hause; zu etwaigen anderen Rechtssystemen kann ich jetzt keine Auskunft geben.

Zu Ihrer zweiten Frage zu Gesprächen des Bundeswirtschaftsministeriums: Aktuell gab und gibt es dazu im Bundeswirtschaftsministerium keine Gespräche mit den chinesischen Investoren, die Sie angesprochen haben.

Allgemein zum Thema der Investitionsprüfung möchte ich auf die Regierungspressekonferenz am Freitag verweisen. Damals hatten wir dazu schon Stellung genommen. Es gibt laufende EU-Debatten und EU-Vorschläge zum Thema der Investitionsprüfung, die natürlich unabhängig von irgendwelchen Einzelfällen laufen. Diese Vorschläge werden auf EU-Ebene diskutiert. Wir unterstützen Sie sehr. Sie gehen auch auf Initiativen Deutschlands und Frankreichs zurück, um zu schauen, wie man Prüfvorgaben machen und wie man Mitgliedsstaaten Möglichkeiten zur Prüfung geben kann, wenn unter dem Stichwort der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht marktkonforme Prüfung im Raum steht. Diese Debatten laufen auf EU-Ebene, und wir unterstützen sie. Aber das möchte ich, wie gesagt, getrennt vom Einzelfall verstanden wissen.

Zusatzfrage: Ich bin doch etwas überrascht von Ihren Antworten. Denn ich lese gerade, dass die Bundeswirtschaftsministerin sich sehr viel klarer und - so möchte ich es nennen - problemorientierter geäußert hat, indem sie gegenüber einer Zeitung von Klärungsbedarf und von vielen Fragen sprach, die dabei offen seien, auch der Frage, ob den Meldevorschriften Genüge getan worden sei. Das hört sich ganz anders an als das, was Sie sagen.

Baron: Diese Äußerungen stammen, denke ich, von heute Morgen auf einer Veranstaltung bei uns im Haus. Vielleicht muss ich es noch ein bisschen auftrennen. Zum Außenwirtschaftsrecht gilt das Gesagte. Da gilt die Prüfschwelle von 25 Prozent, die bei den von Ihnen beschriebenen Erwerben nicht einschlägig ist. Die Bundeswirtschaftsministerin wurde dann gefragt, ob es, was Meldungen nach Finanzaufsichtsregelungen angeht, Prüfbedarf gebe. Dazu hat sie darauf hingewiesen, dass das nicht im Zuständigkeitsbereich unseres Hauses liegt. Dazu kann ich jetzt keine Stellung nehmen. Ob dem so ist oder ob da Prüfvorschriften greifen, müssen vielleicht die Kollegen beantworten.

Aber, wie gesagt, was das Außenwirtschaftsrecht angeht, ist es so, wie hier schon oft in diesen Fällen geäußert, dass wir diese Meldungen natürlich sehr genau verfolgen, aber dass das Außenwirtschaftsrecht erst ab der Schwelle von 25 Prozent greift.

Zusatzfrage: Aufsichtsfragen sind Sache von Herrn Kolberg.

Kolberg: Aufsichtssachen sind nicht Sache von Herrn Kolberg, sondern des BaFin, der Bundesanstalt, die sich darum kümmert. Sie ist es auch, die zu diesen Themen zu befragen wäre.

Frage: Frau Demmer, ich möchte Sie fragen: Frau Zypries hat sich vorhin regelrecht besorgt über den Einstieg der Chinesen bei Daimler gezeigt und gesagt, das müsse man ganz genau beobachten. Sie hat die BaFin aufgefordert, bei der Prüfung der einzelnen Schwellenwerte ganz genau hinzuschauen. Teilt die Kanzlerin diese Sorge und die Aufforderung, beim Einstieg chinesischer Investoren in deutsche Premiumhersteller müsse man ganz genau hinschauen?

SRS'in Demmer: Ich habe Ihnen zu dem Thema alles gesagt.

Frage: Am Freitag hat sich ein Pressesprecher dazu ja schon geäußert, aber könnten Sie noch einmal sagen, ob es schon im Vorfeld Kontakte gab und ob die Bundesregierung davon auch mit Blick auf die Meldeschwellen in irgendeiner Art und Weise gewusst hat? Von dem chinesischen Investor hört man eben, dass man vorher auch von deutscher Seite nichts hätte wissen dürfen, weil nämlich nur so diese Meldepflicht nicht zustande gekommen wäre.

SRS'in Demmer: Zu den Details kann ich Ihnen nichts sagen. Ich möchte, wie Frau Baron auch gerade gesagt hat, auf die ausführlichen Ausführungen von Alemany von vergangenem Freitag verweisen.

Zusatzfrage: Am Freitag wurde ja gesagt, dass die Bundesregierung davon schon Kenntnis hatte, oder?

SRS'in Demmer: Ich würde Sie bitten, das noch einmal nachzulesen.

Baron: Vielleicht kann ich das Thema noch einmal kurz aufgreifen. In der Frage am Freitag in der Regierungspressekonferenz ging es noch um ein anderes Thema. Es ging um die EU-Prüfungen, zu denen Frau Alemany ausführte. Das will ich nur klarstellen. Sie hat nicht zu diesem Einzelfall ausgeführt, sondern zu den EU-Prüfungen, die laufen.

Zuruf: Es war Freitagabend oder Samstagmorgen, als die Reaktion auf das Investment gekommen ist.

Frage: Ich will ganz allgemein fragen. Wir haben hier am Freitag noch über ein anderes Thema gesprochen. Wir sprechen jetzt über Daimler. Gibt es bei der Bundesregierung möglicherweise generell, bezogen auf chinesische Übernahmeaktivitäten am deutschen Markt in technologiehaltigen Unternehmen, eine wachsende Sorge gerade mit Blick auf die jüngsten Vorgänge, oder ist das jetzt nur ein Ausreißer, der keine Tendenz erkennen lässt?

Baron: Vielen Dank, das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal klarer zu machen. Das wollte ich mit dem Verweis auf die EU-Prüfung auch noch einmal deutlich machen. Wir prüfen natürlich permanent die Funktionsfähigkeit des Außenwirtschaftsgesetzes. Sie erinnern sich, dass es dazu im vergangenen Jahr eine Novelle auf nationaler Ebene gab. Wir haben im vergangenen Jahr gemeinsam mit Frankreich und Italien sozusagen eine deutsch-französisch-italienische Initiative auf europäischer Ebene zum Thema der Investitionsprüfungen eingebracht. Darin geht es darum, die Regelungen dort zu prüfen und zu fragen, welche Prüfmöglichkeiten man erweitern kann, welche Möglichkeiten man schaffen kann, um nicht marktkonform getriebene Investitionen besser zu prüfen, gerade unter dem Stichwort der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, um dort genauer zu definieren, was man darunter versteht, was Sicherheitsbereiche wie zum Beispiel Informationssicherheit, Versorgungssicherheit, künstliche Intelligenz sind, die man dabei prüfen will. Das ist mit diesem Prüfvorschlag auf EU-Ebene gemeint. Diesen unterstützen wir sehr.

Dazu findet heute und morgen auch der informelle Handelsministerrat in Sofia statt. Herr Staatssekretär Machnig wird dort vor Ort sein. Wir hoffen sehr, dass der EU-Gesetzgebungsvorschlag zügig beraten wird und zügig voranschreitet. Wir hoffen, dass er noch in diesem Jahr in Kraft treten kann, weil es die EU-Ebene ist, auf der eine Regelung in diesem Bereich weiter vorangetrieben werden muss.

Frage: Frau Baron, dazu noch eine Frage: Wenn ich es richtig im Kopf habe, wird die geplante Initiative nicht am Schwellenwert angreifen. Er liegt ja wohl bei 25 Prozent. Wäre es unter Berücksichtigung der aktuellen Fälle nicht sinnvoll, diesen Schwellenwert zu senken?

Baron: Sicherlich gibt es, wie gesagt, einen stetigen Aktualisierungsbedarf bei dem Thema Außenwirtschaftsrecht. Das wird sicherlich auch ein Thema für die neue Bundesregierung sein. Auf EU-Ebene liegt ein Vorschlag vor, den wir sehr unterstützen und für sehr sinnvoll erachten, um zum einen auf der Ebene der Prüfung nicht marktkonform getriebener Investitionen eine erweitere Betrachtungsmöglichkeit heranziehen zu können und um zum anderen unter dem Kriterium der öffentlichen Sicherheit und Ordnung näher auszubuchstabieren, was das denn heißt, welche kritische Technologien gemeint sind. Das muss man sich jetzt erst einmal genau anschauen und vorantreiben.

Ob es im späteren Verlauf weiteren Ergänzungsbedarf gibt, dem kann ich jetzt nicht vorgreifen. Aber dieser Vorschlag ist aus unserer Sicht schon ein sehr guter Vorschlag.

Frage: Herr Strater, ich habe eine Frage an das BMVI. Wie ich gerade gelernt habe, gibt es einen Vorschlag für streckenbezogene verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Wie unterscheidet sich dieser Vorschlag von dem, was Minister Dobrindt in der vergangenen Legislaturperiode gesagt hat, dass nämlich die Städte bereits grundsätzlich die Möglichkeit hätten, streckenbezogene Fahrverbote auszusprechen. Was ist jetzt das Neue, die neue Qualität?

Die zweite Frage: Läuft schon die Ressortabstimmung, beziehungsweise wann soll sie beginnen? Bis wann ist mit einem Abschluss der Novelle zu rechnen?

An das BMUB die Frage: Herr Fichtner, wie sieht das Umweltministerium diese Initiative?

Strater: Vielen Dank. - Sie beziehen sich auf Presseberichterstattung vom Wochenende über Aussagen unseres Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche, die zu Protokoll gegeben wurden. Ich möchte zur Einordnung Folgendes sagen - das ist im Wesentlichen das, was wir auch schon am Wochenende zu diesem Komplex gesagt haben -:

Wir wollen saubere Luft in deutschen Städten, und wir wollen Fahrverbote vermeiden. Wir haben ein schlagkräftiges Sofortprogramm Saubere Luft in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht, und wir haben in einem Schreiben an die EU-Kommission darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen angekündigt. Diese zusätzlichen Maßnahmen sollen Kommunen und Ländern weiteres Werkzeug an die Hand geben, um die Stickoxidgrenzwerte in den besonders belasteten Städten so schnell wie möglich zu erreichen. Zu diesen zusätzlichen Maßnahmen gehören auch Regelungen für eine gezielte Verkehrslenkung, eine gezielte Verkehrsregelung. In dem Brief an Kommissar Vella - Sie kennen diesen Brief ja - heißt es dazu - ich zitiere noch einmal -

"Die Bundesregierung wird, falls nötig, die Städte unterstützen, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen, um die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgehende Luftverschmutzung zu reduzieren. Hierzu gehören vor allen Dingen intelligente digitale Lösungen, mit denen zum Beispiel durch digitale Steuerungs- und Anzeigesysteme der Verkehr um hochbelastete Bereiche umgeleitet wird."

Kurzum: Es geht hier darum, den Rechtsrahmen zu präzisieren, sodass dies - also diese Maßnahmen, die ich angesprochen habe - nach einheitlichen Kriterien streckenbezogen in hochbelasteten Straßen geschehen kann.

Soviel zur Einordnung dessen, was Sie gefragt haben.

Zweitens hatten Sie, glaube ich, gefragt, wann solche Regelungen in Kraft treten könnten: Sie könnten Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Weitere Details kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.

Fichtner: Sie hatten auch nach unserer Einschätzung dazu gefragt. Entscheidendes Kriterium für uns dafür ist, ob es den Kommunen hilft, ihre Probleme zu lösen. Darüber werden wir uns nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Ländern und mit den Kommunen austauschen.

Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass wir, bevor wir über solche Fragen reden, auch nicht vergessen dürfen, dass die Autohersteller in der Pflicht sind und dass wir alles dafür tun sollten, Nachrüstungen soweit wie möglich durchzusetzen.

Frage: Etwas erstaunlich fand ich den Zeitpunkt, zu dem das bekannt geworden ist: Morgen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob eine bundeseinheitliche Regelung nötig ist, und in dem Moment kündigen Sie eine bundeseinheitliche Regelung an. In welchem Verhältnis steht Ihre Ankündigung zu der morgen zu erwartenden Entscheidung?

Mit Blick auf das mögliche Inkrafttreten bis Ende des Jahres: Wenn das Bundesverwaltungsgericht morgen entsprechend entscheidet und die Urteile bestätigt, dann müssten die Länder ja schon direkt entsprechende Luftreinhaltepläne erstellen. Könnte dieser Vorstoß dazu führen, dass der Prozess verzögert würde?

Strater: Ich möchte sagen: Es ist kein Zusammenhang zu sehen mit dem Verfahren im Bundesverwaltungsgericht. Ich habe das ja eingeordnet: Wir haben einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, in dem eine solche Maßnahme schon drinsteht. Ich zitiere es hier gerne noch einmal. Da heißt es zum Stichwort Verkehrsregelungen:

"Falls nötig, werden wir unsere Städte darin unterstützen, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen, um die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgehende Luftverschmutzung zu reduzieren."

Nun gab es dazu in der vergangenen Woche eine Fragestunde im Parlament. Diese Antwort, die Sie nun auch in der Presse lesen konnten, ist zu dieser Fragestunde zu Protokoll gegeben worden. Insofern: Das ist unabhängig von dem Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht.

Weil Sie das Stichwort Luftreinhaltepläne ansprachen: Wir bewegen uns hier im Rahmen des Straßenverkehrsrechts. Es gibt das Straßenverkehrsrecht und es gibt das Bundesimmissionsschutzrecht - das sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche. Dies bezieht sich auf das Straßenverkehrsrecht.

Zusatzfrage: Was aber doch Rückwirkungen hat?

Strater: Es gibt das Straßenverkehrsrecht, bei dem mit solchen Maßnahmen streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können - unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans. Das ist das, was auch in der Antwort steht. Das Thema Luftreinhalteplan fällt in einen anderen Rechtsbereich, nämlich in das Bundesimmissionsschutzrecht.

Frage: Eine Verständnisfrage an Herrn Fichtner und Herrn Strater: Wäre diese neue Rechtsnorm beziehungsweise diese neue Rechtsmöglichkeit, die man schafft, eine Art "blaue Plakette light", oder wie ist das zu verstehen?

Strater: "Blaue Plakette light": Nein. Ich habe ja gesagt, worum es hier geht: Es geht um streckenbezogene Maßnahmen und gezielte Verkehrslenkung, gezielte Verkehrsregelungen. Das ist etwas anderes als eine "blaue Plakette", bei der Sie bestimmte Fahrzeuge von vornherein nicht in bestimmte Zonen hineinlassen. Hier geht es ganz gezielt um hochbelastete Strecken und um ganz passgenaue, maßgeschneiderte Lösungen für diese Strecken.

Fichtner: Das stimmt.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Frage zum Thema Diesel: Am Freitag ist bekanntgeworden, dass BMW bei zwei Modellen eine Software aufgespielt hat, die - wenn ich mich richtig erinnere; die Formulierung war etwas nebulös - falsch gewesen sei. Herr Strater, ist das Ihrer Auffassung nach schon eine Abschalteinrichtung, die da festgestellt worden ist? Wie bewertet Ihr Haus das, und wann haben Sie davon erfahren?

Strater: Ich möchte diesen Vorgang hier gar nicht bewerten oder kommentieren; da müssten Sie sich bitte an BMW wenden. Wenn es etwas zu vermelden gibt, dann tun wir das - auch wenn hier amtliche Schritte zu gehen sind. Vor einiger Zeit gab es ja eine Mitteilung zu einem BMW-Modell, dem 320d. Zu dem von Ihnen angesprochenen Vorgang kann ich im Moment aber nichts sagen.

Zusatzfrage: Aber das KBA ist da involviert, wenn ich das richtig gelesen habe?

Strater: Wir sind in diesem Verfahren ja immer mit allen Autoherstellern im Gespräch, und das KBA als zuständige Behörde sowieso. Aber noch einmal: Zu diesem Vorgang kann ich keine Bewertung abgeben.

Frage: Ich möchte noch einmal auf das Thema Luftreinhaltung beziehungsweise auf das Stichwort Streckenlenkung/Streckenführung zurückkommen: Vom Ministerium ist ja eine Novelle angedacht. Herr Strater, würde das bedeuten, dass die Kommunen besser Schilder aufstellen können? Denn im Prozess, in der Verhandlung in Leipzig geht es ja auch um Zusatzschilder, mit denen die Einfahrt für Dieselfahrzeuge gesperrt wird. Ist es das, worum es geht?

Strater: Ich habe hier eben ja schon gesagt: Das, was hier angekündigt wird, ist unabhängig von dem, was beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird. Wir bewegen uns im Rahmen des Straßenverkehrsrechts, der Straßenverkehrsordnung. Hier sollen Präzisierungen vorgenommen werden, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, vor Ort, lokal, maßgeschneidert handeln zu können. Das andere wird beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt, und es gibt ja viele Fragen, die dort rechtlich betrachtet werden. Aber wie gesagt: Das hier ist, so wie ich es geschildert habe, als zusätzliche Maßnahme gedacht, die wir auch an Brüssel gemeldet haben.

Zusatzfrage: Was präzise heißt denn "zusätzliche Maßnahme"? Können die Städte diesen Verkehr bereits jetzt aussperren oder nicht? Wie soll das nach Ihrer Vorstellung in Zukunft geschehen? Durch Schilder oder durch Erlasse? Wie wird das überhaupt geregelt? Sie müssen ja irgendetwas aufstellen, sodass die Autofahrer erkennen: Ich darf hier mit meinem Pkw nicht reinfahren.

Strater: Welche einzelnen Maßnahmen hier jetzt genau in Betracht kommen, wollen wir in Absprache mit den Ländern und Kommunen klären. Dazu kann ich hier jetzt noch keine detaillierten Auskünfte geben.

Frage: Was genau geplant ist, wäre im Prinzip auch meine Frage gewesen; aber das können oder wollen Sie ja nicht sagen.

Noch einmal kurz nachgefragt - die Kommunen haben das jetzt ja auch schon kommentiert -: Braucht man für die Durchsetzung von so etwas nicht eigentlich auch die "blaue Plakette"? Das Problem ist ja, dass man die Autos mit dem hohen Stickoxidausstoß von außen nicht erkennt und das nur mit sehr aufwändiger Überprüfung der Fahrzeugpapiere möglich ist, und die Kommunen sagen dann, das überfordere sie. Meine Frage: Wenn Sie jetzt im Ministerium soweit sind, dass Sie sagen, man brauche diese streckenbezogenen Sperrungen, folgt daraus dann nicht zwangsläufig auch, dass man eine äußere Markierung für die betroffenen Fahrzeuge braucht? Zwingt Sie das nicht auch, sich jetzt der "blauen Plakette" zu öffnen? Oder wie will man das sonst praktisch umsetzen, was für einen Tipp geben Sie den Kommunen, wie sollen die erkennen, welche Autos dreckig sind?

Strater: Den Unterschied zu einer Regelung wie einer "blauen Plakette" habe ich hier ja eben deutlich zu machen versucht: Bei einer "blauen Plakette" haben Sie eine ganze Reihe von Fahrzeugen, die Sie nicht in bestimmte Zonen reinlassen. Das ist schon mal das eine, nämlich das Zonale; das andere ist das Streckenbezogene. Ihre Frage ist jetzt ja die gleiche wie die des Kollegen vorher, nämlich wie das ausgestaltet werden soll. Dazu kann ich im Moment noch nicht ins Detail gehen. Wir müssen schauen, wie sich die Kommunen vor Ort genau solche Dinge vorstellen, wie so ein Vollzug aussehen kann, wie so eine Kontrolle aussehen kann. Dazu sind wir dann in engen Absprachen mit denen.

Zusatzfrage: Was ist diesbezüglich die Haltung des Ministeriums, mit der Sie in diese Gespräche hineingehen? Haben Sie also eine Vorstellung, wie man das kontrollieren kann, wenn man keine "blaue Plakette" will?

Strater: Nein, das kann ich jetzt noch nicht formulieren. Dazu gehen wir mit den Kommunen in die Gespräche darüber, was vor Ort wirklich die besten Lösungen sind.

Frage: Das Argument, dass es einer äußeren Markierung bedürfte - egal, ob man das "blaue Plakette" nennt oder nicht -, liegt ja auf der Hand. Man könnte es ja auch "lila Plakette" nennen. Ist so etwas weiterhin nicht in der Planung?

Strater: Ist Ihre Frage jetzt noch einmal die nach unserer Position zur "blauen Plakette"?

Zusatz: Die Frage ist, ob nicht auch für diesen Plan, wie er eben in der Antwort von Herrn Barthle angerissen ist, eine äußere Markierung des Autos notwendig wäre.

Strater: Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wir werden mit den Kommunen darüber sprechen. Was wir wollen, ist eine gezielte Verkehrslenkung über intelligente, auch digitale Lösungen. Das sind zum Beispiel Steuerungs- und Anzeigesysteme, mit denen der Verkehr um hochbelastete Bereiche umgeleitet wird. Aber noch einmal: Zu den Fragen, wie das ganze ausgestaltet wird, wie das kontrolliert wird usw., gehen wir in einen Dialogprozess mit den Kommunen.

Frage: Ich muss jetzt doch noch einmal nachhaken: Minister Dobrindt hat in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder gesagt, die Kommunen hätten die Möglichkeit, einzelne Straßen zu sperren. Das heißt, man stellt ein Schild "Einfahrt verboten für Kraftfahrzeuge" auf und ergänzt unten ein Schild "Gilt nur für Diesel" - alles fein. Was ist jetzt die neue Qualität beziehungsweise der Unterschied zu dem Vorschlag, der jetzt herausgekommen ist?

Strater: Ich kann hier nicht im Einzelnen aufdröseln, was sozusagen gemeint sein könnte. Ich habe ja gesagt: Wir haben das Straßenverkehrsrecht, wo man sozusagen Anordnungen treffen kann, und wir haben das Immissionsschutzrecht, wo man unter bestimmten Kriterien eine Umweltzone einrichten kann. Das müssen Sie alles mit berücksichtigen. Die von mir bereits angesprochene Antwort beinhaltet - das können Sie auch nachlesen - erstmals auch die Möglichkeit, im Straßenverkehrsrecht streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub zu treffen. "Erstmals" bedeutet: Das ist bisher noch nicht möglich.

Frage: Herr Strater, was ist denn die Position der Bundesregierung zur "blauen Plakette"?

Strater: Die habe ich hier nun mehrfach referiert, das muss ich jetzt nicht noch einmal wiederholen.

Zusatzfrage: Also gilt die unverändert?

Strater: Ja.

Frage: Ich habe eine Frage - ich vermute, an das Justizministerium - zur Kritik des Antikorruptionsgremiums GRECO im Europarat, welches bemängelt hat, dass sich im Kampf gegen undurchsichtige Parteienfinanzierung nach einer Vorlage eines entsprechenden Berichts und entsprechender Handlungsempfehlungen seit Jahren - um es genau zu sagen: seit siebeneinhalb Jahren - nichts getan hat. Ich möchte gerne wissen: Warum hat sich in diesen Jahren nichts getan? Gibt es einen Plan, die Gesetzgebung zum Thema Parteispenden so zu ändern, dass sie den Vorgaben des Gremiums entspricht?

Malachowski: Vielen Dank für die Frage. - Um das vorweg vielleicht ein bisschen einzuordnen, würde ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode einige große Schritte hin zu einer effektiveren Korruptionsbekämpfung gemacht hat. Ich verweise nur auf die Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung oder das 2016 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Auch das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation könnte man da einordnen. Den Europaratsbericht müssten wir auf unserer Webseite jetzt im Übrigen auch schon online gestellt haben.

Aber jetzt konkret zu Ihrer Frage: Die Materie der Parteienfinanzierung - darauf richtete sich ja Ihre Frage - ist sozusagen eine Materie, die bei uns aus der Mitte des Bundestags heraus geregelt wird. Das ist also nichts, was bei uns im Justizministerium initiativ getätigt werden würde. Insofern kann ich auf Ihre Frage leider keine konkrete Antwort geben; da müssten Sie sich an die Fraktionen des Bundestags wenden.

Zusatzfrage: Wenn ich richtig informiert bin, hat der Justizminister schon im Jahr 2016 eine Position aus der Mitte des Bundestags hinsichtlich der Frage, was bei der Parteienfinanzierung geändert werden könnte, eingefordert. Ist da jemals etwas zurückgekommen, und warum hat sich diese Antwort so lange hingezogen?

Malachowski: Ich bin jetzt, offen gestanden, überfragt, wie da der Rücklauf aus dem Bundestag war. Ich könnte mich dazu aber schlau machen und Ihnen die Antwort gleich nachreichen.

Hinsichtlich der Frage, wieso das so lange dauert, muss ich Sie wieder an die Fraktionen im Bundestag verweisen.

Vors. Mayntz: Das BMI kann noch etwas ergänzen.

Dimroth: Nicht ganz konkret zu diesem Sachverhalt, aber - das war hier am vergangenen Freitag angesprochen worden - zum Thema Korruption und Korruptionsbekämpfung insgesamt: Der Anknüpfungspunkt war der Index von Transparency International, und in dem neu veröffentlichten Ranking hat Deutschland sozusagen zwei Plätze eingebüßt. Dazu wollte ich nur noch einmal allgemein sagen, dass die Integrität von Verwaltung und sozusagen öffentlicher Aufgabenwahrnehmung für uns ein sehr hohes Gut ist und wir deswegen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die insbesondere darauf abzielen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung entsprechend zu sensibilisieren. Das wollte ich ergänzen, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass dieser Index von Transparency International einer ist, der die Wahrnehmung der befragten Personen in den jeweiligen Ländern zur Grundlage hat. Das ist also kein Bericht oder kein Ranking, das auf tatsächliche, objektive Erkenntnisse abstellt, sondern auf die Wahrnehmung der Betroffenen in den jeweiligen Ländern. Da zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass häufig auch Sachverhalte, die überhaupt keinen Bezug zu Hoheitsträgern haben und beispielsweise allein in der Wirtschaft spielen, dann sehr schnell in der Bevölkerung unter der Überschrift "Korruption" wahrgenommen werden, was aber tatsächlich im engeren Sinne so nicht der F all ist.

Wir veröffentlichen darüber hinaus sogenannte Korruptionsberichte. Der letzte, der vorliegt, stammt von 2015. Wenn man einmal da hineinschaut, dann ergibt sich, dass bei weniger als 0,005 Prozent der erfassten mehr als 570 Beschäftigten im Bund ein entsprechender Korruptionssachverhalt festgestellt wurde. Das ist vielleicht als Einordnung einmal ganz hilfreich.

Das soll uns nicht in unseren Bemühungen ruhen lassen, weil uns, wie gesagt, die Integrität der Verwaltung - das ist ja im Prinzip das Gut, um das es hier geht - sehr wichtig ist. Aber die Zahlen sind, denke ich, schon recht beeindruckend, wenn man sieht, wie bei der großen Zahl von Beschäftigten dann doch vergleichsweise selten solche Sachverhalte vorkommen.

Zusatzfrage: Wenn ich darf, würde ich dann doch gerne noch einmal nachfragen. Es geht ja jetzt bei der Kritik des Europaratsgremiums GRECO nicht um eine gefühlte Wahrnehmung, sondern es werden eben ganz konkrete Dinge bemängelt. Unter anderem wird gesagt, dass die Grenze für die Pflicht zur Veröffentlichung von Parteispenden seit siebeneinhalb Jahren nicht bei 50 Euro liegen sollte, sondern darunter, und dass die Anzeigepflicht in Bezug darauf, welche Parteien welche Spende bekommen hat, auch etwas schneller nach einer Wahl greifen sollte.

Aber vielleicht zurück zum Justizministerium: Sie haben ja erklärt, es solle dazu eine Initiative aus dem Parlament kommen. Aber wenn die nun nicht kommt, sehen Sie sich dann nicht als Justizministerium in der Pflicht, vielleicht selbst tätig zu werden und ein Gesetz zu schaffen? Wie ist denn die Position des Ministeriums?

Malachowski: Ich habe meinen vorhin getätigten Ausführungen dazu nichts hinzuzufügen; es tut mir leid.

Frage: Meine Frage richtet sich an das BMI und bezieht sich auf die Rückführförderung StarthilfePlus beziehungsweise auf das Zusatzprogramm mit dem Namen "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!". Das läuft übermorgen aus. Vielleicht können Sie mir trotzdem jetzt schon sagen, wie viele Anträge gestellt und bewilligt wurden, in welche Länder die Geförderten zurückgereist sind und wie das BMI dieses Zusatzprogramm bewertet.

Dimroth: Vielen Dank, Frau Lückoff. - Wie Sie wissen, ist uns das Thema der Rückkehr von hier aufhältigen Menschen, die nach keinerlei Gesichtspunkt Schutzbedarf für sich geltend machen können, insgesamt ein wichtiges. Es ist ja in der Regel das Ergebnis von langjährigen Verwaltungs- und häufig auch von Gerichtsverfahren, dass eben feststeht, dass für die betroffene Person hier kein Schutzgrund geltend gemacht werden kann und auch ansonsten keine Gründe vorgebracht werden konnten, die gegen eine Ausreise sprechen. Deswegen gibt es vielfältige Bemühungen, insbesondere hinsichtlich des Themas der Abschiebung, also der zwangsweisen Rückführung, bestehende Hemmnisse abzubauen.

Parallel gibt es aber ebenso die Bemühung, tatsächlich über das Instrument der freiwilligen Ausreise und der Förderung der freiwilligen Ausreise hierbei zu besseren Ergebnissen zu kommen. Das ist aus unserer Sicht immer der vorzugswürdige Weg, insbesondere auch, weil eine geförderte Ausreise - jedenfalls sind wir davon überzeugt - eben doch eine höhere Chance darauf bietet, dass sich die Betroffenen in ihrem Herkunftsland reintegrieren können, was dementsprechend, wenn man so will, einen Beitrag zur individuellen Fluchtursachenbekämpfung leistet, nämlich für die Personen, die dann mit einer Förderung entsprechend eine Chance haben, dort Fuß zu fassen.

Ein wichtiger Baustein ist dabei aus unserer Sicht das Thema "Dach über dem Kopf". Deswegen gibt es jetzt tatsächlich diese Zusatzfördermöglichkeit Wohnen. Das Programm, das Sie ansprechen, unterscheidet sich insoweit von den vielfältigen, schon bestehenden Programmen, als eben auch Menschen im Verfahren entsprechende Anträge stellen können, insbesondere dann, wenn sie davon ausgehen oder davon ausgehen können, dass sie nur sehr geringe Chancen haben, auch tatsächlich anerkannt zu werden. Da ist es jetzt eben möglich, entsprechende Förderungen in Anspruch zu nehmen.

Ich kann Ihnen noch keine abschließenden Zahlen nennen; wie Sie richtig sagten, ist das Programm ja noch nicht ausgelaufen. Aber für den Zeitraum von Dezember bis zum 23. Februar dieses Jahres konnten 1259 positive Förderbescheide ausgestellt werden. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, wie viele negative es gab, weil die statistisch nicht erfasst werden. Ich kann Ihnen jetzt auch keine konkrete Liste darüber geben, in welche Herkunftsstaaten die entsprechenden Ausreisen erfolgt sind, wiewohl sich die Programme ja immer nur auf bestimmte Herkunftsstaaten - die sogenannte GARP-Liste - beziehen. Das lässt sich auch online alles sehr leicht nachrecherchieren.

Ich kann Ihnen aber jedenfalls noch die Zahl für Februar bis zum Dezember des vergangenen Jahres nennen: Ca. 10 geförderte Ausreisen haben auf dem Wege der freiwilligen Rückkehr stattgefunden.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie diese Maßnahme?

Dimroth: Ich hatte ja schon gesagt, dass aus unserer Sicht das Thema "Dach über dem Kopf", wenn ich das so etwas verkürzt zusammenfassen darf, eben ein sehr wichtiger Bestandteil der Reintegration der Betroffenen vor Ort in ihrem Herkunftsland ist, um den Menschen und insbesondere auch Familien eine Perspektive dafür zu geben, dann auch wieder im Land ihrer Herkunft Fuß zu fassen und tatsächlich eine Perspektive dafür entwickeln zu können, wie sie dann in ihrem Herkunftsland entsprechend verbleiben können, sich eine eigene Zukunft aufbauen können und so möglicherweise doch keine weitere Motivation entwickeln, erneut den gefährlichen Weg nach Europa und nach Deutschland zu suchen. Insofern ist das ein wichtiger Bestandteil unseres Gesamtkonzeptes.

Für eine abschließende Bewertung dieser Zusatzfördermaßnahmen ist es heute vielleicht noch ein bisschen zu früh, weil die Maßnahme ja tatsächlich noch läuft.

Zusatzfrage: War das dann so eine Art von Testmaßnahme, oder warum ist das zeitlich begrenzt? Wenn das Thema "Dach über dem Kopf" doch ein so entscheidendes ist, warum ist das dann nicht Bestandteil?

Dimroth: Man wird sich die Ergebnisse jetzt sicherlich sehr genau darauf hin anschauen, ob und inwieweit man beispielsweise messen kann, dass das bei den Betroffenen eine zusätzliche Motivation ausgelöst hat. Das ist nicht immer ganz einfach, weil ja letztlich nicht abgefragt werden kann, ob es jetzt der Zusatzförderanreiz war, der maßgeblich zu dieser Entscheidung geführt hat, oder ob ohnehin - möglicherweise auch noch mit gängigen Fördermitteln - eine entsprechende Ausreiseentscheidung getroffen worden wäre. Nichtsdestotrotz werden wir uns die Zahlen sicherlich genau anschauen.

Ich vermute - das weiß ich aber nicht genau -, dass die Befristung letztlich auch einen haushalterischen Grund hat. Man verfügt ja überhaupt immer nur über bestimmte Mittel, die man sozusagen für ein solches Förderprogramm hinterlegen kann, und wenn die endlich sind, dann kann man eben auch nicht unendlich fördern, sondern muss dann gegebenenfalls etwas neu aufsetzen.

Zusatzfrage: Kritiker nehmen ja genau diesen Punkt, dass diese Förderung noch während des Asylverfahrens beantragt werden kann, ins Visier. Was entgegnen Sie denen? Die sagen, dass damit quasi Druck ausgeübt wird, das Ende des Verfahrens gar nicht abzuwarten.

Dimroth: Wir reden hier ja insgesamt über den Bereich der freiwilligen Rückkehr. Insofern ist es natürlich immer dem Einzelnen selbst überlassen, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine solche Entscheidung trifft. Aus unserer Sicht ist es aber in bestimmten Konstellationen möglicherweise für alle Seiten und auch für die Betroffenen selbst durchaus sinnvoll - wenn, wie gesagt, frühzeitig erkennbar ist, dass ein Verfahren ohnehin negativ ausgehen wird; es gibt ja auch eine entsprechende Beratungsleistung, die damit zusammenhängt - oder besser, dieses Verfahren gar nicht erst abzuwarten, sondern eben zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einer ohnehin am Ende eines langjährigen Verfahrens feststehenden Ausreisepflicht sozusagen zuvorzukommen, um dann eben zu diesem frühen Zeitpunkt mit entsprechender Hilfe im Herkunftsland Fuß fassen zu können. Insgesamt erscheint uns das jedenfalls ein sehr sinnvoller Anreiz zu sein, der aber mitnichten etwas an der Freiwilligkeit der Grundentscheidung ändert.

Frage: Trotz der späten Stunde würde ich gerne noch einmal nach der UN-Resolution zu Syrien fragen. Frau Adebahr, wenn das mehr als ein Appell für eine Waffenruhe sein soll, dann bedarf es ja klarer Vorstellungen darüber, wie das implementiert werden kann, welche technischen Voraussetzungen dafür gefunden werden müssen und wer letztlich auch die Garanten eines solchen Waffenstillstands sein können. Es gab früher einmal Versuche in Genf, die USA und Russland gemeinsam als Garanten zu sehen, und dann gab es das Astana-Format. Wer ist das aus Ihrer Sicht im Moment? Wo ist der Ort, an dem die Europäische Union tatsächlich auch für die praktische Implementierung einer solchen Waffenruhe Verantwortung übernehmen könnte, oder sind wir da wirklich nur in der Rolle des Hoffenden, des Bittenden?

Adebahr: Sie haben recht: Eine solche Waffenruhe bedarf der Implementierung und bedarf eben der Tatsache, dass sie für die Betroffenen am Boden tatsächlich eine wahrnehmbare Beruhigung der Lage mit sich bringt. Zuerst gefordert sind natürlich - da haben wir auch schon vorher an die Parteien des Astana-Formats appelliert - die Parteien, die in dem Syrien-Konflikt eine Rolle spielen und die eben auch Verantwortung für diesen Konflikt tragen.

Natürlich ist es so, dass Deutschland - wir haben humanitäre Soforthilfe angekündigt - bereitsteht, wenn Zugang besteht - darum, dass wir einen Zugang herstellen, geht es ja im Moment -, um zu versuchen, eben diese Hilfsgüter in der Zusammenarbeit mit Organisationen in die Gebiete zu bekommen, in denen der Waffenstillstand eintreten soll. Das ist kein leichtes Unterfangen. Es ist, glaube ich, auch der 22. Waffenstillstand in Syrien, den wir in den letzten Jahren gesehen haben. Insofern gilt es jetzt natürlich, auch auf der Ebene von Brüssel und im Sicherheitsrat in New York daran zu arbeiten, dass wir - das wird für Deutschland vornehmlich eine humanitäre Rolle sein - mitwirken, um zu versuchen, das Leid der Menschen dort zu lindern.

Ich weiß nicht, ob Frau Demmer dazu und zum deutsch-französischen Ansatz etwas aus dem Telefonat der Kanzlerin mit Präsident Macron ausführen möchte.

SRS'in Demmer: Ich kann über das hinaus, was wir Ihnen ja schon bekannt gegeben haben, nichts ausführen. Aber ich kann schon noch einmal sagen, dass wir nun natürlich erwarten, dass der russische Präsident seinen Verbündeten Assad dazu bewegt, die wohl auch am Wochenende andauernden Kämpfe nun zu einem vorläufigen Ende zu bringen. Wie Frau Adebahr schon gesagt hat, geht es darum, humanitäre Hilfe für eingeschlossene Zivilisten und die Zivilbevölkerung leisten zu können und eine Evakuierung zu ermöglichen.

Zusatzfrage: Aber wo sind denn im Moment tatsächlich die Orte, an denen die technischen Voraussetzungen zum Beispiel für eine Evakuierung oder für eine humanitäre Waffenruhe oder auch für die Einrichtung einer Meldestelle für Verstöße und so etwas gesammelt werden? Wen sehen Sie letztlich im Moment, wenn das nicht in ferner Zukunft liegen soll, als Ansprechpartner an, der so etwas implementieren kann?

Adebahr: Ich habe, wie gesagt, auf die Parteien des Astana-Formats verwiesen, und Frau Demmer hat auf Russland verwiesen. Das sind die konkreten Verhandlungen darüber, wie ein Zugang gewährleistet werden kann und wie man das durchsetzt. Die liegen natürlich dort, wo die Informationen auch "on the ground" herkommen, also bei Kräften, die eben über tatsächliche Informationen über die Lage vor Ort und über die Möglichkeit verfügen, dass dort zwischen den Parteien gesprochen wird oder dass Gespräche herbeigeführt werden.

SRS'in Demmer: Ich möchte mich im Grunde noch einmal Frau Adebahr anschließen. Natürlich richtet sich unsere Aufforderung zur Waffenruhe an alle Parteien des Bürgerkriegs.

Frage: Ich würde gerne noch einmal ganz konkret fragen: Haben Sie irgendwelche Indizien, dass sich nach der Verabschiedung dieser Resolution im Sicherheitsrat irgendetwas zum Positiven gewendet hat, dass man auch nur ein Stück weit einer Waffenruhe nähergekommen ist?

Zweitens. Haben Sie aufgrund von eigenen Kontakten irgendwelche Informationen, ob das Assad-Regime wieder Giftgas in den Kämpfen eingesetzt hat?

Adebahr: Die Lage in Ost-Ghouta bleibt auch heute weiter dramatisch. Das Leid und die Not der Menschen haben ein Ausmaß erreicht, was schwer zu ertragen ist. Ich glaube, darüber haben wir auch schon gesprochen.

Wir sehen Anzeichen, dass sich die unmittelbare Intensität der Kampfhandlungen verringert. Aber wir sehen eben auch, dass von einer Einstellung der Kampfhandlungen immer noch nicht die Rede sein kann und dass humanitärer Zugang weiterhin durch das Regime in Ost-Ghouta verwehrt wird. Daher, wie schon in den letzten Tagen ganz eindringlich gemacht, unser Appell: Diese Waffenruhe, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen wurde, ist jetzt umzusetzen. Deutschland führt dazu Gespräche und wird versuchen - ich denke, die Europäische Union wird das auch tun -, einen Beitrag dazu zu leisten, der für Deutschland von humanitärer Natur sein wird.

Zur Frage, was einen mutmaßlichen oder möglichen Chemiewaffeneinsatz angeht: Wie Sie wissen, nehmen wir jeden Bericht über einen Einsatz von Chemiewaffen sehr, sehr ernst und verurteilen jeden Einsatz von Chemiewaffen auf das Schärfste. Wir wissen auch beziehungsweise mussten immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass das Regime in der Vergangenheit diese Art Waffe gegen ihre eigene Bevölkerung eingesetzt und nachweislich nicht zurückgeschreckt hat, das zu tun.

Momentan haben wir aber zu den konkreten Vorfällen, die jetzt in der Berichterstattung zu lesen sind, keine eigenen Erkenntnisse. Es ist so, dass, sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, wir uns natürlich darüber eng mit unseren Partnern und den Vereinten Nationen abstimmen und dann geeignete Schritte beraten. Die OVCW in Den Haag ist die Organisation, die das für die Vereinten Nationen prüft, in solchen Fällen "fact-finding" vornimmt und diesen Sachen nachgeht. Wir unterstützen die OVCW in ihren Bemühungen, das zu tun.

Frage: Herr Neumann, ich würde gerne noch einmal auf das Stichwort Afghanistan zu sprechen kommen. Verteidigungsministerin von der Leyen hatte angekündigt, dass bei der nächsten Verlängerung des Mandats auch ein Evaluationsbericht vorgelegt werden soll. Können Sie schon Genaueres sagen, wann er vorgelegt wird, wie er aussehen wird, welche Datenbasis und welche Quellen dem zugrunde liegen und wer damit beauftragt worden ist?

Vielleicht kann das auch Frau Adebahr beantworten, also das Auswärtige Amt.

Neumann: Ich kann Ihnen aus Sicht des BMVg sagen, dass der Beitrag erarbeitet wird und dementsprechend mit den anderen Ressorts zusammengeführt wird.

Vielleicht kann das Frau Adebahr noch ergänzen.

Adebahr: Das trifft zu. Ich kann Ihnen noch keinen konkreten Termin nennen, wann eine neue Lagebeurteilung vorgelegt werden wird.

Zusatz: Aber das sind ja zwei verschiedene Sachen.

Adebahr: Für das Auswärtige Amt spreche ich von der Lagebeurteilung, die die Sicherheitslage in Afghanistan in den Blick nimmt.

Neumann: Diese wird einen Beitrag des BMVg beinhalten.

Frage: Auch wenn Sie es nicht terminieren können: Es wird vor dem Mandatstext bekannt werden? Das heißt, den Abgeordneten, die über das Mandat zu entscheiden haben, steht dieser Bericht als Meinungsbildungsquelle zur Verfügung?

Adebahr: Meines Wissens nach wird das rechtzeitig sein.

Frage: Sie können aber nichts Genaueres dazu sagen, wie der Bericht erstellt wird, ob man rein mit den Lageberichten aus den Ministerien, mit der Botschaft vor Ort etc. arbeitet oder ob man auch auf auswärtige Quellen - Institute, Friedensforscher - zugreift?

Neumann: Dazu kann ich nichts sagen. Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Die Bundesregierung ist Aktionär des europäischen Rüstungs- und Luftfahrtkonzerns Airbus. Hat man irgendeine Meinung, dass in der Airbus-Führung jetzt ein chinesischer Vertreter sitzt, der der Kommunistischen Partei angehört oder angehört hat?

Baron: Dazu kann ich keine Kommentierung vornehmen.

Frage: Herr Dimroth, ich würde eine Frage von vergangener Woche aufgreifen, nämlich die nach der Kostenübernahme durch Frontex bei Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Sie waren noch eine Antwort schuldig. Vielleicht haben Sie neue Erkenntnisse.

Dimroth: Die Kostenübernahme beschränkt sich auf das eingesetzte Fluggerät.

Zusatzfrage: Nicht auf die mitreisenden Beamten? - Danke!

Montag, 26. Februar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/02/2018-02-26-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2018

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