Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1638: Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 23. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018

Themen: Termin der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung), Grenzabkommen zwischen dem Kosovo und Montenegro, Reise des Bundesaußenministers nach Israel und in die palästinensischen Gebiete, Militäroffensive der Türkei in Syrien, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, mögliche Unterstützung der Bundesregierung für das US-amerikanische Unternehmen Cambridge Analytica, Weiterentwicklung der E-Privacy-Verordnung, Begegnung der Bundesjustizministerin mit Vertretern von Facebook, Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme", Personalwechsel innerhalb der US-amerikanischen Regierung, geplanter Aufbau neuer Strukturen im BMI, Giftgasanschlag auf den Ex-Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien, deutsche Rüstungsexporte, Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, Berichterstattung über den Erfolg von Klagen von Asylbewerbern vor deutschen Verwaltungsgerichten, Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat

Sprecher: SRSin Demmer, Adebahr (AA), Einhorn (BMWi), Steffen (BMJV), Friedrich (BMVI), Dimroth (BMI), Neumann (BMVg)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Die Termine sind schnell berichtet. Am Mittwoch tagt wie immer um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Ich habe noch eine weitere Mitteilung. Die Bundesregierung begrüßt die gestrige Zustimmung des kosovarischen Parlaments zum Grenzabkommen mit Montenegro ausdrücklich. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nur möglich, weil die maßgeblichen Kräfte in Regierung und Opposition zusammengewirkt haben. Wir hoffen, dass diese überparteiliche Zusammenarbeit auch auf anderen Themenfeldern fortgesetzt wird. Die Parlamentarier in Kosovo haben damit einen langen Prozess zu einem wirklich guten Ergebnis gebracht. Die Unterzeichnung des Abkommens fand ja bereits im August 2015 in Wien statt.

Die Einigung ist auch Produkt des sogenannten Berliner Prozesses, in dessen Rahmen bilaterale Streitfragen zwischen den Ländern des westlichen Balkans geklärt werden sollen und auch geklärt worden sind.

Adebahr: Ich möchte Ihnen gern mitteilen, dass Bundesaußenminister Maas am Sonntag und Montag nach Israel und in die palästinensischen Gebiete reisen wird. Er wird dort die Holocaustgedenkstätte Yad Vashem besuchen und politische Gespräche führen. Geplant sind unter anderem Treffen mit dem israelischen Präsidenten Rivlin, dem israelischen Premierminister Netanjahu und dem Präsidenten der palästinensischen Behörde, Herrn Mahmud Abbas. Neben bilateralen Themen werden regionale Fragen im Fokus stehen.

Natürlich ist auch klar, dass das die Antrittsreise dieses Bundesaußenministers ist, der zu Israel eine besondere Beziehung hegt. Gerade im Jahr des 70. Geburtstages der Staatsgründung Israels werden wir besprechen, wie wir dieses Jubiläum mit gemeinsamen Projekten auf ganz verschiedenen Ebenen, auch zivilgesellschaftlich, begehen können. Auch das wird Teil dieses Besuches sein.

Frage: Sie haben die Zivilgesellschaft gerade angesprochen. Ist schon klar, mit welchen Vertretern der Zivilgesellschaft sich Herr Maas treffen wird?

Adebahr: Was ich im Moment ankündigen kann, sind die geplanten politischen Termine. Das Programm ist noch im Fluss. Sobald es feststeht, werden Sie natürlich auch von den presseöffentlichen Programmpunkten erfahren.

Zusatzfrage: Dann frage ich andersherum: Strebt Herr Maas an, sich auf dieser Reise auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft zu treffen? Sie haben ja gerade gesagt, dass das für den weiteren Fortgang des Jahres eh geplant sei, zumindest im weiteren Sinne. Gibt es einen Wunsch seitens Herrn Maas, das zu tun?

Adebahr: Das Programm dieser Reise wird, wie gesagt, noch gestrickt. Die Reise ist fest. Neben politischen Gesprächen wird es, denke ich, auch andere Elemente mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung geben. Aber etwas ganz Genaues kann ich dazu noch nicht sagen.

Frage: Meine erste Frage geht an Frau Demmer. Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung den Krieg der Türkei in Afrin verurteilt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt, dass es ein völkerrechtswidriger Krieg sei. Schließt sich die Bundesregierung dieser Einschätzung an?

Meine zweite Frage: Gibt es vonseiten der Bundesregierung irgendwelche Konsequenzen, was das Vorgehen der Türkei angeht?

SRSin Demmer: Im Zusammenhang mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat sich Frau Adebahr, denke ich, schon hinlänglich geäußert.

Ich kann in der Tat noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Kanzlerin gestern sehr deutlich geäußert hat. Sie hat - bei allen berechtigten Sicherheitsinteressen der Türkei - gesagt, dass es inakzeptabel sei, was in Afrin passiert. Ich denke, das steht für sich.

Ansonsten kann ich nur wiederholen, was ich hier schon am Mittwoch gesagt habe. Die Resolution 2401 des Sicherheitsrates verpflichtet alle Parteien in Syrien zur Einhaltung einer landesweiten Waffenruhe, und zwar in allen Gebieten. Wir haben unseren Nato-Verbündeten, die Türkei, auch wiederholt dazu aufgerufen, eine weitere Eskalation der Gewalt zu vermeiden, natürlich den Schutz der Zivilbevölkerung zu garantieren und die humanitäre Versorgung der Menschen in den von ihr kontrollierten Gebieten sicherzustellen. Deshalb begrüßen wir die türkische Bereitschaft, den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen nachzugehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir nehmen im Übrigen auch Berichte zur Kenntnis, wonach die Türkei gegen Plünderer vorgeht und humanitäre Hilfe in Afrin leistet.

Ich würde in diesem Zusammenhang aber gern auch noch einmal klarstellen wollen, dass unsere Hauptsorge der Lage der Menschen in Ost-Ghouta gilt. Die Menschen dort sind seit über zwei Jahren den Konsequenzen einer erbarmungslosen Belagerung und seit Wochen massivsten Luft- und Bodenangriffen ausgesetzt, die bewusst auch auf zivile Infrastruktur zielen und die Menschen zum Verlassen ihrer Heimatorte bewegen, in die sie vermutlich nie wieder zurückkehren können. Wir haben schon oft über die Berichte über Giftgaseinsätze gesprochen.

Zusatzfrage: Würden Sie sich die Bezeichnung "völkerrechtswidriger Krieg" zu eigen machen?

SRSin Demmer: Ich habe dem, was ich hier gesagt habe, jetzt nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Adebahr, Herr Maas hat im Bundestag zu dieser Frage gesagt, dass - ich zitiere - wenn es zu einer dauerhaften Besatzung käme, sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht neu ergeben würde. - Das ist genau das, was Staatssekretär Lindner auch im Ausschuss gesagt hat.

Lernfrage: Wenn er sagt, dass bei einer dauerhaften Besatzung die Völkerrechtsfrage neu gestellt würde, ist dann für die Bundesregierung eine temporäre Besatzung mit Blick auf das Völkerrecht okay?

Adebahr: Ich möchte mir die implizite Annahme, dass es jetzt eine solche Situation einer temporären - ich verwende einmal das Wort, das Sie gerade genannt haben - Besatzung sei, nicht zu eigen machen. Diese Qualifizierung möchte ich von mir aus hier nicht treffen.

Ich denke, man müsste in der völkerrechtlichen Kommentarlage nachschlagen, ob das Wort "Besatzung" per se und in sich, intrinsisch schon eine gewisse längere Dauer beinhaltet. Das würde ich vermuten. Dann haben wir dazu noch das Wort "dauerhaft", das sicherlich in der völkerrechtlichen Kommentarlage und Bewertung auch noch einmal eine bestimmte Dauer implizieren sollte. Diese beiden Begriffe müsste man zusammennehmen, um zu einer neuen Bewertung zu kommen, so wie Herr Maas es auch gesagt hat.

Zusatzfrage: Die Türken haben vor fünf oder sechs Tagen Afrin erobert. Was machen sie denn? Sie kontrollieren das Ding. Gemeinhin spricht man militärisch da von einer Besatzung. Die Stadt ist von den Türken besetzt. Die Bundesregierung sagt, das sei nicht so. So verstehe ich Sie gerade.

Adebahr: Bei der Frage, wie sich das türkische Vorgehen dort ausgestaltet, haben wir länglich auch über die Frage, welche Information und welche konkreten, genauen Fakten und Daten wir haben oder nicht haben, gesprochen. Das zum einen.

Zum anderen möchte ich mich von Ihnen nicht in eine so enge Frage hineinmanövrieren lassen. Den Schluss, den sie daraus ziehen, möchte ich jetzt so einfach nicht gezogen wissen. Was ich zur völkerrechtlichen Einordnung der Begriffe sagen wollte, habe ich, denke ich, gerade gesagt.

Frage: Ich muss da leider ansetzen. Die Kanzlerin hat gesagt, die Situation in Afrin sei nicht hinnehmbar. Kurz darauf hat Frau Nahles mit den gleichen Worten daran angeknüpft. Wenn ich es richtig gehört habe, hat Frau Nahles gesagt, das sei mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Wenn also schon die Regierung mindestens von einer Position her die Vereinbarkeit des Militäreinsatzes der Türkei mit dem Völkerrecht nicht nur bezweifelt, sondern ihn als völkerrechtswidrig bezeichnet, was hindert das Auswärtige Amt daran, sich dieser zumindest Teilregierungseinschätzung anzuschließen?

Adebahr: Die Gründe, die wir hier länglich besprochen haben, führen zu der Einschätzung, die die Kanzlerin und die auch der Bundesaußenminister abgegeben haben. Unsere Einschätzung ist, dass wir der türkischen Seite sehr deutlich machen, dass wir ernsthafte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens haben, dass wir uns um die Zivilbevölkerung Sorgen machen und dass man, wenn es zu einer dauerhaften Besatzung dort käme, die Lage in einem neuen Licht betrachten müsste.

Ich kann vielleicht noch anfügen, dass der Bundesaußenminister in einem Begrüßungstelefonat auch mit seinem türkischen Amtskollegen gesprochen hat. Ich denke, unsere Bedenken sind der türkischen Seite sehr wohl bekannt.

Zusatzfrage: Noch einmal: Frau Nahles als Mitglied der Bundesregierung hat nach meiner Erinnerung das Wort "völkerrechtswidrig" oder die Worte "nicht mit dem Völkerrecht vereinbar" in den Mund genommen. Was hindert Sie daran?

Zweifel ist ja ein Übergangszustand. Zweifel können nicht ewig bestehen. Sie müssen entweder ausgeräumt werden, oder sie bestätigen sich. Was denken Sie, in welchem Zeitraum klar sein wird, ob der Zweifel dazu führt, dass Sie das wie Frau Nahles als völkerrechtswidrig bezeichnen oder dass Sie sagen: "Unsere Zweifel sind ausgeräumt"?

Adebahr: Zum Ersten: Frau Nahles hat ja eine Funktion im Deutschen Bundestag, wenn ich das sagen darf.

Zum Zweiten: Natürlich beschreibt das Wort Zweifel einen Ist-Zustand. Wie lange dieser Zustand andauert und wann sich die Lage ändert, ist eben hypothetisch und deshalb an dieser Stelle von mir heute nicht zu beantworten.

Frage: Frau Adebahr, vielleicht kann ich daraus ja schon ablesen, dass Ihre Zweifel von der türkischen Seite nach wie vor nicht ausgeräumt werden konnten, auch nicht bis heute um 11.30 Uhr. Ich würde dennoch gern nachfragen, ob Herr Maas in seinem Telefonat mit dem türkischen Außenminister denn auch explizit darauf gedrungen hat, die nach wie vor offenen Fragen, von denen Sie uns hier ja vielfach berichtet haben, zeitnah zu beantworten. Denn das ist ja kein Zustand, der auf Dauer tragbar wäre.

Adebahr: Das ist eine Bewertung, die Sie vornehmen. - Ich kann Ihnen sagen, dass Syrien Thema des Gesprächs war. Aber den weiteren Inhalt dieses vertraulichen Gesprächs möchte ich hier nicht referieren.

Zusatzfrage: Dann möchte ich es gern noch einmal andersherum fragen. Frau Adebahr und Frau Demmer, was fehlt Ihnen, um die Lage momentan tatsächlich bewerten zu können?

SRSin Demmer: Ich habe, im Grunde genommen, dem, was wir hier gesagt haben, nichts hinzuzufügen. Wir verfolgen die Berichte weiterhin mit großer und wachsender Sorge. Frau Adebahr hat gerade gesagt, dass das ein Ist-Zustand ist. Wir informieren uns natürlich. Die Bundesregierung steht in fortlaufenden Gesprächen mit Ankara und wird die Verantwortlichen dort auch in Zukunft auf die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts hinweisen. Das haben wir bisher getan, und das werden wir auch weiterhin tun.

Adebahr: Ja, so ist es.

Zusatzfrage: Auch das war aber keine Antwort auf meine Frage. Die Frage war: Was fehlt? Welche Informationen fehlen Ihnen, um überhaupt eine Bewertung vornehmen zu können? Sie sagen ja, Sie forderten sie von der türkischen Seite ab, also müssen Sie auch wissen, was Sie abfordern.

SRSin Demmer: Das ist nichts, was wir mit Ihnen diskutieren.

Zusatz: Ich diskutiere nicht, sondern ich frage. Sie geben keine Antwort auf die Frage; das ist der Punkt.

SRSin Demmer: Es ist bedauerlich, dass Sie mit unseren Antworten nicht zufrieden sind. Aber das ist es, was wir Ihnen jetzt als Antwort geben.

Frage : Frau Demmer, ich habe noch nicht verstanden, warum sich die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erst neu ergeben soll, sobald die Türken dort, wie Sie sagen, dauerhaft Afrin besetzen.

SRSin Demmer: Ich habe meinen Ausführungen jetzt nichts hinzuzufügen.

Zuruf: Nein, das war auch eine Frage an Frau Adebahr.

Adebahr: Ich habe auch nichts hinzuzufügen. Aber so wie es der Bundesaußenminister beschrieben hat, findet ein Vorgehen in verschiedenen Stadien und mit verschiedenen Zeithorizonten statt. Der Bundesaußenminister hat das zu einer Zukunftsperspektive gesagt, was er dazu gesagt hat.

Frage: Mit wie langer Zeit rechnen Sie denn noch für diese alte Prüfung? Es ist jetzt schon über zwei Monate her, dass die Türken den Angriff gestartet haben. Können Sie schon absehen, wann Sie die Antworten auf die Fragen, die Sie uns nicht verraten wollen, bekommen?

Adebahr: Ich denke, wir haben jetzt alles dazu gesagt.

SRSin Demmer: Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Frage: Frau Demmer, Sie haben auch von Ost-Ghouta gesprochen. Die Kanzlerin hat die Bombardements scharf verurteilt. Was will die Bundesregierung noch dafür tun, dass die Bombardements aufhören, etwa auf der internationalen Ebene?

SRSin Demmer: Noch einmal: Wir verurteilen das Bombardement auf das Schärfste. Wir verurteilen, dass das Regime mit russischer Unterstützung seine massiven Angriffe auf die eingeschlossenen Menschen fortsetzt und damit gegen die vom Sicherheitsrat geforderte Waffenruhe verstößt. Ziel muss die Versorgung der Zivilbevölkerung in den Heimatorten sein, nicht die systematische Vertreibung ganzer Bevölkerungsteile. Wir erwarten, dass Russland endlich maximalen Druck auf das Assad-Regime ausübt und selbst bereit ist, die von Moskau mitgetragene Sicherheitsratsresolution umzusetzen.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch anfügen, dass Syrien auch auf dem Rat der Außenminister am Montag ein Thema war. Dort wurde mit dem Sondergesandten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, beraten. Die Außenminister haben dazu eine sehr klare Sprache gefunden, die genau auf der Linie liegt, die Frau Demmer gerade skizziert hat. Das tun wir als Bundesregierung, nämlich international und auf allen Ebenen sehr deutlich unsere Stimme zu erheben und für unsere Ziele und unsere Meinung zu werben.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu Afrin. Der Türkische Rote Halbmond, quasi das muslimische Äquivalent zum Deutschen Roten Kreuz, hat gemeldet, dass die türkische Luftwaffe das einzige funktionierende Krankenhaus in Afrin bombardiert habe und dass dort Zivilisten getötet worden seien. Wie bewerten Sie das? Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse?

Adebahr: Ich kenne, ehrlich gesagt, diese aktuelle Meldung nicht.

Zusatz: Sie ist schon ein paar Tage alt.

Adebahr: Nein, ich habe keine Erkenntnisse.

Frage: Frau Adebahr, könnten Sie uns auf den neuesten Stand bringen, was die in der Türkei inhaftierten Deutschen angeht? Ich gehe davon aus, dass es auch durch die neue Administration keine Änderung der Vorgehensweise von deutscher Seite gibt. Könnten Sie sie noch einmal kurz darlegen?

Adebahr: Könnten Sie konkretisieren, was Sie mit einer Änderung der deutschen Vorgehensweise meinen?

Zusatz: Ich gehe davon aus, dass auch der neue Außenminister alles daransetzt, die Inhaftierten so schnell wie möglich freizubekommen.

Adebahr: Ja, das ist in der Tat richtig. Daran arbeiten die Experten, das Generalkonsulat und die Botschaft ununterbrochen.

Zu den aktuellen Zahlen kann ich Ihnen sagen: Es sind weiterhin noch vier deutsche Staatsangehörige aufgrund - so müssen wir annehmen - politischer Vorwürfe in der Türkei in Haft, davon zwei Doppelstaatler. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Deutschen, die in der Türkei aufgrund anderer strafrechtlicher oder sonstiger Vorwürfe in Haft sind, auf 41.

Frage: In der vergangenen Regierungspressekonferenz wurde die Frage aufgeworfen, ob Cambridge Analytica in einem Vertragsverhältnis mit dem Auswärtigen Amt steht. Das Auswärtige Amt hat dankenswerterweise klargestellt, dass solche Vertragsverhältnisse nicht bestünden. Auf der anderen Seite berufen sich Cambridge Analytica beziehungsweise die Umgebungsfirmen darauf, dass sie auch vonseiten der deutschen Regierung gestützt und gesponsert worden seien. Ich muss die Frage etwas offener stellen: Gibt oder gab es in anderer Form seitens der Bundesregierung Unterstützung, Sponsoring, etwa über das BPA oder andere Ressorts, für Cambridge Analytica? Weiß das jemand?

SRSin Demmer: Nein.

Zusatzfrage: Könnten Sie versuchen, es herauszubekommen? Das Auswärtige Amt hat, wie ich finde, für den eigenen Bereich eine gute Vorarbeit geleistet.

Vorsitzender Feldhoff: Fühlt sich außer dem Kanzleramt irgendjemand angesprochen? - Es tut mir leid, Herr Kollege.

Frage: Frau Einhorn, ich wüsste gern, wie die aktuelle Zeitschiene dazu aussieht, wie das BMWi momentan die Weiterentwicklung der sogenannten E-Privacy-Verordnung auf europäischer Ebene sieht. Seitens des BMWi gab es vor einigen Wochen eine Äußerung, die darauf hindeutete, dass man noch ein Umsetzungsgesetz wegen der Datenschutz-Grundverordnung plane, und zwar aufgrund des nicht rechtzeitigen Zustandekommens der E-Privacy-Verordnung. Wie sieht es aktuell damit aus? Gibt es derzeit Planungen, letzten Endes bis Mai noch etwas auf den Weg zu bringen, um diesen Regelungssachverhalt vorläufig zu regeln, oder tut sich doch etwas bei der E-Privacy-Verordnung?

Einhorn: Der Stand bei der E-Privacy-Verordnung insgesamt ist, dass auf Ratsebene aktuell noch weiter diskutiert wird und die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Mitgliedsstaaten - dazu gehört auch Deutschland - prüfen die Kommissionsvorschläge noch.

Mein aktueller Stand ist, dass auch innerhalb der Bundesregierung und somit auch mit Blick auf das BMWi die Überlegungen noch nicht abgeschlossen und wir dazu noch im Ressortaustausch sind und daran arbeiten, eine gemeinsame Lösung und einen gemeinsamen Vorschlag zu finden, den wir dann der Kommission überstellen werden.

Zusatzfrage: Zur Frage der vorübergehenden Lösung der anstehenden Probleme durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung einerseits und der alten E-Privacy-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht andererseits - es kam aus Ihrem Ministerium, dass man dort eventuell eine Übergangslösung plane - wüsste ich gern: Gibt es eine solche Übergangslösung, die jetzt ja ansteht? Denn die Datenschutzgrundverordnung tritt meines Wissens in etwa acht bis neun Wochen in Kraft. Das würde etwas sportlich werden.

Einhorn: Wir sind dabei - die Ressorts und auch das BMWi in seiner Zuständigkeit -, die deutschen Gesetze, die dann von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen sein werden, anzupassen. Wir sind zusammen mit Österreich die beiden Mitgliedsstaaten, die dabei auf einem besonders guten Weg sind, und haben vor, das fristgerecht umzusetzen.

Zusatzfrage: Meine Zusatzfrage muss wahrscheinlich per Nachlieferung beantwortet werden, nämlich die konkrete Frage von E-Privacy-Richtlinien.

Einhorn: Ich schaue kurz, ob ich genau dazu etwas habe.

Zusatzfrage: Vielleicht kann inzwischen Frau Steffen sagen, mit wem sich Frau Barley am Montag eigentlich trifft.

Steffen: Am Montag wird sich Frau Barley unter anderem mit Vertretern von Facebook im Bundesjustizministerium treffen. Das wird um 15 Uhr stattfinden. An dem Gespräch wird unter anderem auch Sir Richard Allan teilnehmen.

Frage: Frau Steffen, wen meinen Sie, wenn Sie von Vertretern von Facebook sprechen, eine Pressesprecherin?

Steffen: Ich denke, das muss ich hier nicht detailliert ausführen.

Zuruf: Doch, bitte!

Steffen: Nein, das werde ich jetzt hier nicht tun. Ich habe Ihnen eine Person benannt, die kommt. Das müsste hier auch reichen.

Frage: Richard Allan ist ja durchaus ein alter Bekannter, auch im jeweils für Verbraucherschutz zuständigen Ressort. Selbst Ilse Aigner hat sich an ihm schon einmal die Zähne ausgebissen. Warum erwartet Frau Barley, dass sie mehr Effekt hat als Ilse Aigner vor mittlerweile acht Jahren?

Steffen: Wir als BMJV werden dort mit den Vertretern von Facebook ins Gespräch treten. Wir werden unter anderem auch fragen, ob deutsche Nutzerinnen und Nutzer betroffen sind, wie es dazu kam und was Facebook in Zukunft zu tun gedenkt, damit es nicht noch einmal dazu kommen wird. Ich denke, mit ihrer ihr eigenen Hartnäckigkeit und ihrem Charme wird sie das am Montag auch gekonnt tun.

Einhorn: (zur Weiterentwicklung der E-Privacy-Verordnung): Es ist so, wie ich gesagt hatte: Wir sind dabei, die drei spezifischen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei ist auch das BMWi betroffen, und zwar mit Blick auf die Gewerbeordnung sowie die Bereiche Telekommunikation und Post. Lediglich die Anpassung des Telemediengesetzes wird wegen der laufenden Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung vorerst zurückgestellt, damit es nicht zu Widersprüchlichkeiten oder auch doppelten Arbeiten kommt.

Zusatzfrage: Das heißt, das findet an der Stelle nicht statt. Heißt das, es ist explizit ausgeschlossen, dass Sie das Telemediengesetz noch einmal anfassen?

Einhorn: Nein, das ist nicht ausgeschlossen, sondern es wird jetzt zurückgestellt, um genau diese Verhandlung der E-Privacy-Verordnung abzuwarten, weil es ja keinen Sinn ergibt, jetzt schon etwas anzupassen, das dann, wenn die Verhandlung der E-Privacy-Verordnung abgeschlossen ist, wiederum angefasst werden müsste.

Zusatzfrage: Aber es wird ja aller Voraussicht nach eine E-Privacy-Verordnung werden. Das wird ja keine Richtlinie mehr werden. Insofern brauchen Sie daran ja nichts mehr anzupassen, weil dann die Verordnung gilt.

Einhorn: Aber das Telemediengesetz wird dann noch einmal an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden müssen. Das war ja Ihre Frage, welche - - -

Zuruf: Ja, genau, weil die Verordnung fehlt, war die Frage, ob Sie an dieser Stelle jetzt noch einmal das Telemediengesetz an die DSGVO anpassen müssen und ob Sie das zeitnah tun werden; denn die DSGVO wird nun einmal, wie gesagt, in neun oder zehn Wochen in Kraft treten.

Einhorn: Genau. Es ist genau so, wie ich gerade gesagt habe: Mit Blick auf das Telemediengesetz wird die Anpassung an die DSGVO noch einmal zurückgestellt, um die E-Privacy-Verhandlungen abzuwarten.

Frage: Ich habe noch eine Verständnisfrage, Herr Dimroth. Der Datenschutz gehört ja auch zu Deutschland und damit zum BMI. Warum trifft sich der Innenminister nicht auch mit Facebook-Vertretern?

Dimroth: Ähnlich lautend hatten Sie mich hier ja schon bei unserer letzten Zusammenkunft gefragt. Damals hatte ich ja für das BMI und damit auch für den Minister sehr deutlich Position bezogen. Ich glaube, es ist auch eine gute Idee und ein wichtiger erster Schritt, wenn sich die Justizministerin mit Facebook trifft.

Im Übrigen kommentiere ich hier nicht Nicht-Termine des
Bundesinnenministers; dafür bitte ich um Verständnis.

Zusatz: Es kommt halt nur der Öffentlichkeit so vor, als ob sich Herr Seehofer um diesen Kram nicht kümmert.

Dimroth: Ich habe hier, wie gesagt, am Mittwoch sehr deutlich für das Innenministerium und für Herrn Seehofer zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen. Ihre Wertung obliegt Ihnen. Auch die Beobachtung, die Sie hier gerade mitteilen, obliegt Ihnen. Die möchte ich nicht weiter kommentieren.

Frage: Frau Steffen, ich würde Sie gerne noch einmal fragen, ob es denn schon Maßnahmen oder Konsequenzen Ihres Hauses aus diesem Facebook-Skandal gibt.

Steffen: Ich glaube, es ergibt Sinn, noch einmal darauf einzugehen. In einigen Medien oder in einem Medium wurde ja gesagt, wir würden jetzt irgendwie Bußgelder verhängen. Das ist natürlich nicht der Fall. In diesem konkreten Zusammenhang wäre das Sache der unabhängigen Datenschutzbehörden in Deutschland und dabei insbesondere des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Herr Caspar.

Zusatzfrage: Frau Friedrich, am Sonntag endet diese Antragsfrist für das Förderprogramm zur "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme". Können Sie einmal sagen, wie viele Kommunen sich darum beworben haben und wann die damit rechnen können, dass Geld ausgezahlt wird?

Ich habe eine zweite Frage dazu. Es gibt ja auch das Sofortprogramm "Saubere Luft". Ist das Budget, das dafür zur Verfügung gestellt wurde, schon vollständig ausgeschöpft?

Friedrich: Es sind ja zwei Fragekomplexe, die Sie ansprechen, zum einen ganz explizit die Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme". Dazu würde ich zunächst etwas sagen, und zwar Folgendes: Die Förderrichtlinie wird in der Tat sehr gut von den Kommunen angenommen. Erfahrungsgemäß ist es aber so, dass in den letzten Tagen vor Ende einer Einreichungsfrist immer noch Anträge eingereicht werden. Das heißt, ich bitte auch um Verständnis dafür, dass ich hier noch keine konkrete Zahl bezüglich der Anträge, die eingegangen sind, nennen kann. Grundsätzlich ist aber wichtig zu wissen, dass es nach wie vor unser Ziel ist, dass die Mittel so schnell wie möglich abfließen. Das bedeutet dann, dass wir die Anträge, die kommen, eben zügig bewerten und dann natürlich auch bewilligen werden.

Der zweite Fragekomplex bezog sich auf das Sofortprogramm in Gänze. Dabei ging es ja um die Frage, ob das Budget schon ausgeschöpft ist. Wie bereits bekannt, kommt das Sofortprogramm in Gänze natürlich wirklich gut an. Aber es ist natürlich so: Es stehen immer noch Mittel zur Verfügung. Allein im Bereich Digitalisierung gibt es ja beispielsweise 500 Millionen Euro, die bereitstehen. 100 Millionen Euro gibt es jetzt im Rahmen der Förderrichtlinien "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme". Das ist der erste Aufruf, der gestartet worden ist. Die weiteren 400 Millionen Euro kommen im Rahmen weiterer Förderanträge zusammen. Das heißt, auch diese Mittel werden dann nach und nach abfließen.

Im Bereich des BMVI gibt es ja nicht nur die Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme", wie sie so schön heißt, sondern natürlich auch noch die Förderrichtlinie Elektromobilität. Dafür ist die Frist bereits verstrichen. Die Anträge sind eingegangen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir insgesamt 430 Anträge erhalten haben. Die Anträge werden auch in diesem Fall bewertet und bewilligt. Das wird auch noch einen Moment dauern.

Aber wie Sie bereits wissen, gibt es die Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen. Wir haben sie heute noch einmal mit ein paar Details bekannt gegeben. Der Minister hatte sich auch schon gestern dazu geäußert. Die Förderrichtlinie wird in der kommenden Woche, am 29. März, in Kraft treten.

Frage: Frau Adebahr, Frau Demmer, zu den USA und der US-Regierung: Da gab es jetzt wieder einen neuen Personalwechsel. Herr Bolton soll Nationaler Sicherheitsberater werden. Sie kommentieren Umbesetzungen innerhalb der Regierung ja nicht gerne. Daher stelle ich die Frage, ob sich die Bundesregierung angesichts dieser neuen Player in der US-Regierung Sorgen um weltweit friedliche Lösungen macht. Ich meine, Herr Bolton ist bekannt dafür, einer der Veteranen oder Architekten des Irak-Kriegs zu sein. Er plädiert öffentlich dafür, Nordkorea anzugreifen und den Iran wegzubomben. Ist die Bundesregierung in Sorge?

SRSin Demmer: Wie Sie völlig richtig analysiert haben, bewerten wir Regierungsumbildungen nicht. Wir arbeiten konstruktiv mit all unseren Partnern zusammen.

Zusatz: Aber bezogen auf die Außenpolitik der Amerikaner, mit denen man ja zusammenarbeitet, ist das doch eine legitime Frage, wie sie unabhängig von der Umbesetzungen gestellt werden sollte.

SRSin Demmer: Alle Ihre Fragen sind legitim, und Sie bekommen die Antworten, die wir Ihnen geben.

Zusatzfrage: Können Sie uns denn sagen, wie die Bundesregierung mit dem traurigen Jubiläum umgegangen ist? In dieser Woche wurden ja 15 Jahre Irak-Krieg gefeiert, wie ich einmal in Anführungsstrichen sage. Das ist ja der bisher folgenreichste Krieg des 21. Jahrhunderts gewesen. War das in dieser Woche irgendein Thema innerhalb der Bundesregierung? Die Kanzlerin war ja damals auch dafür.

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen dazu nicht sagen.

Frage: Ich interessiere mich, Herr Dimroth, für das BMI und dafür, wie es dort aktuell mit dem Aufbau der neuen Strukturen und auch mit dem Personal aussieht. Erstens würde ich ganz gerne wissen: Wie funktioniert es denn jetzt tatsächlich im BMI mit dem Heimat-Zuschnitt? Wie wird es jetzt tatsächlich am Ende sein? Wie weit sind Sie damit eigentlich schon gekommen?

Zum anderen habe ich eine Frage zu Personalwechseln im BMI. Gibt es dort welche, die aktuell anstehen? Gibt es dort Ernennungen, die Sie uns noch mitteilen können?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist so, dass der Haushaltsausschuss - das haben Sie mitbekommen - in dieser Woche entsprechende neue Stellen für das BMI bewilligt hat, und zwar für eine der Unterabteilungen der neu zu gründenden Abteilung Heimat. Wir werden uns jetzt mit Hochdruck daransetzen. Die Kolleginnen und Kollegen sind schon dabei, diese Stellen jetzt auch mit entsprechenden Köpfen zu besetzen, um auch diese Unterabteilung möglichst schnell arbeitsfähig zu machen.

Die anderen beiden Unterabteilungen - das hatte ich hier schon einmal ausgeführt -, sollen sich zum einen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt kümmern. Dafür gibt es ja schon eine entsprechende Organisationsstruktur im BMI, die dann zukünftig sozusagen unter dem Dach der neuen Abteilung Heimat ihre Aufgabe fortsetzen wird. Der dritte Teil soll einen Fokus auf raumordnungs- und planungsrechtliche Fragen setzen. Da gibt es ja wiederum entsprechende Zuläufe aus dem BMVI, sodass entsprechend nicht nur die Stellen, sondern eben auch die Köpfe sicherlich bald kommen werden.

In diesen beiden Teilbereichen kann die Arbeit also ganz rasch aufgenommen werden, und im dritten Teilbereich wird jetzt, wie gesagt, mit Hochdruck das Personalgewinnungsgeschäft anlaufen, und zwar in der Hoffnung, dann auch hier zügig voll arbeitsfähig zu sein.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist ja tatsächlich so, dass dem BMI mit dem Organisationserlass nicht nur diese neuen Zuständigkeiten, sondern eben insgesamt fünf beamtete Staatssekretärsstellen zugewachsen sind. Der Minister hat entschieden, dass die verbliebenen beamteten Staatssekretäre Engelke und Vitt ihre Aufgaben weiter fortführen werden.

Hinzugekommen ist die Entscheidung, die im Laufe der Woche auch schon öffentlich geworden ist, dass vorgesehen ist, Staatssekretär Adler, der bis dato im BMUB für das Thema Bau zuständig war, in das BMI zu übernehmen. Das ist jetzt ein formaler Prozess, der unter Beteiligung von Gremien und einer entsprechenden Kabinettsbefassung noch zu durchlaufen ist.

Dann fehlen nach Adam Riese noch zwei, nämlich zum einen der beamtete Staatssekretär für den Bereich Heimat. Da ist beabsichtigt, dass Herr Kerber diese Position ausfüllen wird. Der ist dem BMI bekannt. Er war lange Grundsatzabteilungsleiter im BMI und hatte zwischenzeitlich andere Funktionen außerhalb der Bundesregierung inne - er hat unter anderem gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Schäuble die Deutsche Islam Konferenz ins Leben gerufen -, sodass er aus unserer Sicht ein sehr gut qualifizierter, top erfahrener Mann ist, der dieses Thema gestalten wird.

Dann bleibt noch der sogenannte Sicherheitsstaatssekretär in Nachfolge von Frau Haber, die ja in das Auswärtige Amt zurückgegangen ist. Auch dazu ist sozusagen eine Vorentscheidung gefallen. Auch da muss ich von "ist beabsichtigt" sprechen, weil eben, wie gesagt, die notwendige Kabinettsbefassung noch aussteht. Aber diese Stelle wird Herr Teichmann übernehmen. Er ist bis dato Abteilungsleiter Bundespolizei im Haus und in unterschiedlichsten Aufgabenbereichen im Sicherheitsbereich tätig gewesen, gerade im fachaufsichtlichen Bereich für unterschiedliche, große Geschäftsbereichsbehörden des BMI. Zum Schluss ist er, wie gesagt, mit der wichtigen Aufgabe der Leitung der Abteilung Bundespolizei beauftragt gewesen und insofern ein ausgewiesener Experte für die auch in den nächsten vier Jahren vor uns liegenden relevanten sicherheitspolitischen Fragestellungen.

Zusatzfrage: Ich habe eine ganz praktische Nachfrage dazu. Das BMI ist ein Neubau. Der ist überschaubar groß. Jetzt sollen all diese Stellen ihre Heimat in diesem Ministerium finden. Es fehlt aber noch ein kompletter Turm, würde ich sagen, dieses Baus. Wie wollen Sie jetzt damit umgehen? Mieten Sie sich jetzt also erst einmal in anderen Ministerien ein? Platz genug für all das, was Sie vorhaben, haben Sie nämlich definitiv nicht.

Dimroth: Jedenfalls ist es richtig, dass das Gebäude im Prinzip schon jetzt gut ausgebucht ist und auch nach dem alten Zuschnitt schon an seine Grenzen gestoßen ist. Unter anderem deswegen gibt es ja die Planung eines Neubaus. Sie haben völlig recht: Der wird sozusagen nicht rechtzeitig fertig sein, um all diese Zuwächse aufzunehmen. Deswegen ist die zentrale Abteilung jetzt auch dabei, nach intelligenten Lösungen zu suchen. Die wird es geben; daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Unter anderem ist es ja beispielsweise so, dass die Kollegen aus dem Baubereich ihre Tätigkeit auch schon derzeit disloziert ausüben. Es spricht sicherlich viel dafür, dass man das so fortsetzt, sodass hier von dieser Seite keine zusätzlichen Schwierigkeiten entstehen können.

Aber selbst wenn das so bliebe, bliebe sicherlich noch ein Extrabedarf über den bestehenden Bedarf hinaus bestehen. In dieser Hinsicht sitzt man jetzt, wie gesagt, wie auch bei vielen anderen Fragen, die derzeit zu klären sind, bei uns in der Zentralabteilung daran, intelligente, passgenaue, vernünftige und wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie haben einen dezentralen Heimatsbegriff, was die eigenen Mitarbeiter angeht?

Dimroth: Das betrifft ja sehr die Frage, wie man den Heimatsbegriff auslegt. Ich glaube, wir werden allen neuen Mitarbeitern ein sehr gutes Ministerium sein und ein heimatliches Gefühl vermitteln können. Jedenfalls werden wir sie alle ernst nehmen und alle mit offenen Armen empfangen.

Frage: Es geht um den Fall Skripal. Die EU-Kommission hat heute beschlossen, den EU-Botschafter Herrn Ederer aus Moskau abzuziehen. Es gibt eine gemeinsame Erklärung, der zufolge die EU-Staatschefs keine andere plausible Erklärung sehen, als dass die Russische Föderation hinter dem Giftgasanschlag steckt. Was sind die neuen Fakten und Tatsachen, auf die sich diese Gewissheit und dieser Vorwurf stützen?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, hat sich Deutschland ja bereits letzte Woche gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs von Frankreich und den Vereinigten Staaten hinsichtlich des Falls des Giftgasanschlags auf den Ex-Doppelagenten hinter Großbritannien gestellt. Das bleibt natürlich unsere Haltung. Ich könnte Ihnen sonst auch nur die Schlussfolgerungen, die Sie ja schon zitiert haben, zitieren.

Darüber hinaus muss ich Sie leider auf die laufenden Gespräche in Brüssel verweisen. Zum Abschluss wird es noch eine Pressekonferenz in Brüssel geben.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch anfügen, dass Herr Ederer, auch wenn das diplomatische Finessen sind, nicht abberufen wurde, sondern sozusagen zu Konsultationen nach Brüssel zurückberufen wurde.

Zusatzfrage: In der Erklärung der EU heißt es auch, ein Muster sei erkennbar, in das sich dieser Anschlag füge. Wie sieht dieses Muster aus?

Warum jetzt dieser drastische Schritt, da ja immer noch keine Analyse der Giftgasproben in Genf vorgenommen wurde? Warum wartet man die nicht ab?

Wie sieht das Muster aus?

SRSin Demmer: Ich muss Sie da weiterhin auf Brüssel verweisen.

Zusatz: Der Beschluss wird aber wesentlich von der deutschen Kanzlerin mitgetragen.

SRSin Demmer: Genau. Aber die deutsche Kanzlerin wird ja, wie gesagt, heute Mittag dort noch eine Pressekonferenz abhalten, der ich nicht vorgreifen möchte.

Frage: Frau Einhorn, angesichts der neuen Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien, die aufgrund von bereits erteilten Vorgenehmigungen erfolgen, interessiert mich einmal, wie viele Lieferungen nach Saudi-Arabien und in andere Abgabeländer beziehungsweise Länder, die am Jemen-Krieg beteiligt sind, denn noch offen sind. Mit wie viele Lieferungen aufgrund von Vorgenehmigungen müssen wir denn also noch rechnen?

Einhorn: Wie Sie wissen, kann ich zu einzelnen Genehmigungen und Entscheidungen nicht Stellung nehmen.

Zuruf: Genau das war nicht die Frage!

Einhorn: Sie haben mich gefragt, mit wie vielen Genehmigungen - - -

Zuruf: Ich habe nach Einzelfällen gefragt, nicht nach dem Gesamten gefragt!

Einhorn: Entschuldigung?

Zusatz: Ich habe nicht nach Einzelfällen gefragt. Ich habe nach der Gesamtzahl gefragt.

Einhorn: Die Gesamtzahl ist ja die Summe der Einzelfälle. Ich kann dazu jetzt also nichts sagen. Ich kann auch nicht in die Zukunft sehen und irgendwelche Prognosen anstellen. Klar ist, dass sich die Regierungsparteien ja im Koalitionsvertrag dazu geäußert haben, und das, was darin steht, gilt.

Zusatz: Das ist ja genau der Punkt: Sie brauchen ja nicht in die Zukunft zu sehen, weil Sie ja genau wissen müssen, wie viele Vorgenehmigungen die Bundesregierung schon erteilt hat.

Einhorn: Sie spielen damit ja auf etwaige Sitzungen des Bundessicherheitsrates an. Die Entscheidungen und die Termine sind geheim, wie Sie wissen. Das gilt für Sitzungen, die schon stattgefunden haben, genauso wie für Sitzungen, die noch stattfinden werden. Insofern kann ich Ihnen dazu nicht mehr sagen.

Zusatzfrage: Was würde denn passieren, wenn trotz einer Vorgenehmigung eine Lieferung von Regierungsseite untersagt werden würde? Jede politische Aussage hat ja Kosten. Was würde passieren, wenn es trotz einer Vorgenehmigung zu keiner Lieferung kommen würde?

Einhorn: Auch das kann ich Ihnen nicht sagen. Man müsste dann im Einzelfall sehen, was passiert.

Frage: Ich habe eine Frage an das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Koalitionsvertrag hatte vorgesehen, dass künftig nur noch der Glasfaserausbau als förderungsfähig genehmigt werden solle. Das ist ja ein deutlicher Unterschied zu der bisherigen Förderungspolitik. Jetzt stand im Raume, angekündigt nicht zuletzt durch den Kanzleramtsminister, dass man auch bei bestehenden Förderungen beziehungsweise bei noch auszuschöpfen Förderrahmen, die vorher genehmigt wurden, noch einmal prüfen möchte, ob das denn auch wirklich Glasfaserausbau ist. Ich wollte Sie gerne fragen, welche Schritte der Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur unternommen hat, um gegebenenfalls noch anstehende Kupferförderung durch Glasfaserförderung zu ersetzen, und ob es da bereits eine Veränderung bei Ihnen gibt, beispielsweise in den Förderrichtlinien.

Friedrich: Da erwischten Sie mich jetzt kalt. Über den aktuellen Stand von etwaigen Gesprächen kann ich Ihnen in diesem Moment keine Auskunft geben. Dafür müsste ich mich noch einmal schlaumachen. Andererseits muss ich Ihnen aber auch noch einmal sagen: Im Koalitionsvertrag steht ja auch, dass das Gigabit-Ziel nach wie vor Ziel der Bundesregierung ist, also das Ziel, bis 2025 eben einiges zu erreichen. Das heißt also, die Breitbandförderung wird fortgesetzt.

Zusatzfrage: Dann fragen wir einmal andersherum ganz banal nach den alten Zielen: Wie schaut es denn momentan mit dem Ausschöpfen der Budgets dafür aus? Wie viel Geld ist denn tatsächlich bislang abgeflossen?

Friedrich: Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass die Mittel des Breitbandausbauprogramms natürlich komplett und vollständig gebunden sind. Der Abfluss der Mittel erfolgt nach Umsetzung der förderfähigen Projekte. Das heißt, da müssen an einigen Stellen vielleicht noch einige Leistungen erbracht werden. Aber es ist ja immer so, und Sie wissen es ja auch bereits, dass es da auch einige Punkte vor Ort gibt, also zum Beispiel bauliche Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, rechtliche Kriterien, die eingehalten werden müssen. Das heißt, es ist davon auszugehen, dass die Mittel dynamisch abfließen werden.

Zusatzfrage: Was heißt "dynamisch abfließen" dann übersetzt? Heißt das, dass das, was eigentlich für das vergangene Jahr vorgesehen war und weitgehend nicht ausgeschöpft wurde, dann vielleicht in diesem Jahr auch einmal tatsächlich abfließen wird?

Friedrich: Naja, es geht um den Gesamtblick auf den gesamten Breitbandausbau, auf das Breitbandförderprogramm. Die Mittel fließen, wie ich eben schon sagte, eben dynamisch ab. Das bedeutet auch, wenn die Mittel vollständig gebunden sind, dass die Mittel dann natürlich auch für die bestimmten Projekte, für die sie gebunden worden sind, abfließen werden. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Wann, können Sie nicht sagen?

Friedrich: Ich kann das noch einmal mitnehmen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Herrn Dimroth zu der heutigen Berichterstattung über den Erfolg von Klagen von Asylbewerbern vor deutschen Verwaltungsgerichten. Darin ist die Rede davon, dass rund 40 Prozent davon Erfolg haben. Es wurde eine bereinigte Schutzquote errechnet, was mir jetzt, muss ich ehrlich gestehen, angesichts der Zahlen schwer nachzuvollziehen fällt. Können Sie die Zahl in dieser Form bestätigen und bestätigen, dass so viele Klagen von Asylbewerbern Erfolg haben?

Zweite Frage: Zwischen Bund und Ländern gab es schon Gespräche darüber, dass man die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigen will und dass man das im Innenministerium prüfen will. Gibt es dazu schon konkrete Pläne?

Dimroth: Vielen Dank, vor allem für den ersten Teil Ihrer Frage. Es ist nämlich tatsächlich so, dass die Berichterstattung darüber zumindest einmal eine Grundlage zur Missinterpretation bietet. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern: Die Präsidentin des Bundesamtes hatte ja hier bei der Bilanz-Asyl-PK für das Jahr 2017 gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenminister de Maizière auch sehr ausführlich über das Thema der Klageverfahren, der Zahlen und vor allem auch der Erfolgszahlen gesprochen und das erläutert. Wir schleppen diese Zahl von beinahe 50 Prozent ja schon eine längere Zeit mit uns herum. Sie ist so aber schlichtweg falsch.

Richtig ist, dass gerade einmal etwas mehr als ein Fünftel der Klagen tatsächlich zugunsten der jeweils Rechtsmittel suchenden Klägerinnen und Kläger ausgeht. Diese Differenz kommt dadurch zustande, dass es eine nennenswerte Prozentzahl, nämlich mehr als 40 Prozent, von Verfahren gibt, die durch sonstige Verfahrenserledigung eingestellt werden. Das sind ganz häufig solche Fälle, in denen die Kläger deswegen ihre Klage zurückziehen, weil sie durch den Verlauf des Prozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt erkennen, dass der Weiterbetrieb der Klage sozusagen wenige oder gar keine Erfolgsaussichten hat, und dementsprechend auf ein Urteil, auf das beispielsweise auch entsprechende Kosten folgen, verzichten. Daraus ergibt sich diese Differenz. Tatsächlich erfolgreich sind gerade etwas mehr als ein Fünftel der Klagen. Die Differenz zu den Zahlen, die Sie genannt haben, ergibt sich aus der großen Zahl von Verfahren, die aus sonstigen Gründen eingestellt und erledigt werden.

Auch insgesamt ist es so, dass die Klagen zwar in absoluten Zahlen deutlich zugenommen haben, was jetzt nicht weiter überrascht, weil ja natürlich auch die Entscheidungszahlen in den letzten Jahren signifikant angestiegen sind, aber dass, was die relative Klagequote anbetrifft, auch dort keine signifikante Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen ist. Das bleibt ungefähr auf gleichbleibendem Niveau.

Was das andere anbetrifft: Ja, es ist richtig, es gab durchaus auch schon Kontakte auf höherrangiger Ebene, beispielsweise mit Vertretern der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist auch richtig, dass wir nach wie vor die Notwendigkeit sehen, möglicherweise entsprechende verfahrensbeschleunigende Effekte zu heben, aber insbesondere auch die Erfordernis sehen, Möglichkeiten zu implementieren, die dazu führen würden, schneller und häufiger Rechtssicherheit dadurch zu bekommen, dass zu bestimmten immer wieder auftretenden Fragestellungen rascher höchstrichterliche Entscheidungen herbeigeführt werden. Auch das ist ein gewisses Problem für das BAMF, beispielsweise bei der Frage - die wir hier auch schon oft diskutiert haben -: Ist allein die Tatsache der Flucht eines Menschen aus Syrien ausreichend, um einen individuellen Schutzbedarf zu begründen, weil man davon ausgehen muss, dass das Regime allein die Tatsache, dass jemand Syrien verlassen hat, zur Grundlage von bestimmten Repressalien machen wird, oder ist es das eben nicht? Da entscheiden Verwaltungsgerichte sehr unterschiedlich, insbesondere bei der Frage: Ist subsidiärer Schutz hier die richtige Kategorie oder ist es Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention?

Gerade in solchen Fällen, die sozusagen standardmäßig immer wieder bestritten werden, wäre es aus unserer Sicht sehr wünschenswert, wenn man sehr viel einfacher und schneller obergerichtliche Rechtsprechung bekäme, weil das dann natürlich auch für die entscheidenden Stellen - in dem Fall das BAMF - und letztlich auch für die Betroffenen sehr viel mehr Rechtssicherheit geben würde. Das ist richtig, aber ich kann Ihnen hier jetzt nicht sozusagen einen abschließenden Gesetzentwurf oder Ähnliches präsentieren. Wir sehen vielmehr dieses Erfordernis nach wie vor für gegeben an und werden jetzt sicherlich insbesondere auch mit den Kollegen aus dem BMJV rasch in die weitere Prüfung gehen, wie man das dann möglicherweise auch durch entsprechende Gesetzesbefehle erreichen kann.

Zusatzfrage: Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, würden Sie sich quasi ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Frage des subsidiären Schutzes wünschen. Dort ist nach meinem Wissen nichts anhängig. Woran liegt das Ihres Wissens?

Dimroth: Wir würden uns eben einen schnelleren Weg zu den Obergerichten wünschen, um genau bei solchen Fragen, die immer wieder in Rede stehen, möglichst rasch eine etwas einheitlichere Rechtsprechung zu erhalten. Ob das zwingend das Bundesverwaltungsgericht sein muss oder ob dort beispielsweise auch die Frage der Tatsachenbegründung noch einmal in einem Verfahren geklärt werden müsste oder nicht - - Das sind alles Ideen; es gibt sozusagen einen breiten Markt von Ideen. Es muss nicht zwingend das Bundesverwaltungsgericht sein. Das Ziel muss sein, dass man schneller möglichst einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung herstellt - im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse des BAMF und damit letztlich im Interesse der Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst; denn wenn mehr Klarheit herrschte, würden sicherlich auch diejenigen, die diese Klarheit hätten, häufiger auf ein Klageverfahren verzichten, wenn sie denn von vornherein erkennen könnten, dass das nicht von Erfolg gezeichnet ist.

Frage: Interessante Ausführungen zur asylrechtlichen Musterfeststellungsklage - um einmal eine weitere Idee dafür auf den Markt zu werfen; vielleicht kann Frau Steffen damit etwas anfangen. - Herr Dimroth, Sie haben hier ja regelmäßig die Schutzquote vorgetragen. Das ist aufgrund der ganzen Dinge, die daran hängen, ja insbesondere bei den afghanischstämmigen Menschen ein durchaus interessanter Punkt. Inwieweit sind dort jetzt Verfahren speziell für Afghanistan einschlägig? Über Afghanistan haben wir hier ja auch mit dem AA und mit anderen Stellen sehr häufig diskutiert. Gibt es dort besondere Auffälligkeiten? Führt das am Ende dazu, dass die Schutzquote vielleicht auch über diese magische Grenze kommt, ab der man dann auch integrationsberechtigt ist?

Dimroth: Sie meinen jetzt konkret, ob es sozusagen Signifikanzen bei der Frage von Erfolgsquoten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von afghanischen Antragsstellern gibt? Das weiß ich nicht; ich müsste nachreichen, ob wir das so ausdifferenziert haben. Ich nehme die Frage gerne mit.

Zusatz: Und natürlich die Frage, ob dann daraus sozusagen nachlaufend diese 50-Prozent-Schwelle erreicht wird.

Frage: Noch einmal ganz kurz zum Irak und gegebenenfalls der Türkei: Frau Adebahr, Irak hat die türkischen Angriffe im Norden des Landes verurteilt. Es gibt Berichte von türkischer Seite, dass türkische Kampfflugzeuge kurdische Stellungen bombardiert haben. Wie bewerten Sie das?

Adebahr: Wir haben die Berichte natürlich gesehen. Unsere grundsätzliche Haltung zur territorialen Integrität des Irak, unsere Haltung zum Irak und seinem Staatsaufbau und unsere Unterstützung sind Ihnen bekannt. Wir haben aber natürlich auch die Aussagen der führenden türkischen Politiker gesehen, und die nehmen dabei Bezug auf die von den Vereinten Nationen als terroristische Organisation eingestufte PKK. Wir beobachten die Lage im Moment sehr genau. Uns sind da keine Details bekannt, was die Türkei genau planen wollte. Die Äußerungen von irakischer Seite, die als Reaktion darauf gekommen sind, nämlich dass die irakische Regierung einen unabgestimmten Einsatz nicht tolerieren würde, stehen natürlich auch im Raum. Insofern ist es so, dass wir die türkische Seite natürlich, so wie wir das die ganze Zeit schon machen, zur Deeskalation, zum Dialog, zur Einhaltung der Waffenruhe in Syrien und eben grundsätzlich zu einem dialogischen und deeskalierenden Vorgehen aufrufen.

Frage: Arbeiten Sie eigentlich an einer völkerrechtlichen Einschätzung dieser Angriffe gegen den Nordirak, und wann wäre damit gegebenenfalls zu rechnen?

Zum Zweiten: Wie ist eine Kommunikation mit einem türkischen Staatspräsidenten möglich, der jegliche Kritik zum Beispiel auch der Kanzlerin damit zurückweist, dass er sagt, er fände es bedauerlich, wenn europäische Staaten und Nato-Verbündete die Lage mit den Augen der Terroristen sähen? Im Grunde sagt er damit ja: Wir sind nicht bereit, mit euch über eure Einschätzung der Lage zu diskutieren, ihr betreibt Feindpropaganda.

SRSin Demmer: Wir haben die Reaktionen zur Kenntnis genommen, kommentieren sie aber natürlich nicht weiter. Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass wir in fortlaufenden Gesprächen mit Ankara sind und dass wir die Verantwortlichen dort auch in Zukunft auf die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts hinweisen werden.

Zusatzfrage: Wird an einer völkerrechtlichen Einschätzung gearbeitet?

Adebahr: Ich habe Ihnen zu dieser Frage heute keine Details mitgebracht, und in die Zukunft blickend ist das auch wieder eine hypothetische Frage, die ich hier heute nicht beantworten kann.

Zusatzfrage: Na ja, ich meine, der Einsatz hat ja offenbar stattgefunden; es sind Menschen getötet, ausgeschaltet worden, wie die Türkei wohl sagt. Insofern ist das doch keine hypothetische Frage, oder?

Adebahr: Das ist wieder eine Frage des Lagebildes und der Fakten. Ich habe Ihnen zu der von Ihnen gestellten Frage nach der völkerrechtlichen Einordnung hier heute nichts zu verkünden.

Zusatzfrage: Hätten Sie eine Erklärung für mich, wie es möglich ist, dass das kleine luxemburgische Außenministerium offenbar über genügend Kenntnisse zu einer präzisen Bewertung verfügt, das große deutsche Außenministerium aber nicht?

Adebahr: Wenn ich mich jetzt recht erinnere, hat Herr Breul diese Frage schon genau an dieser Stelle ganz toll beantwortet.

Zusatz: Hier eben nicht.

Adebahr: Dann verweise ich einmal darauf. Er wird recht gehabt haben.

Frage: Frau Adebahr oder Herr Neumann, verfügen Sie über eigene Erkenntnisse über die Lage im Nordirak?

Neumann: Für das BMVg kann ich sagen, dass wir über keine eigenen Erkenntnisse verfügen.

Adebahr: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Neumann, können Sie uns einmal sagen, wie viele Flüge deutscher Tornados es in diesem Jahr über dem Irak und über Syrien bereits gegeben hat? Wie viele Einsätze der Aufklärungsflüge und wie viele Einsätze der Tankflugzeuge gab es also?

Neumann: Die genauen Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen. Ich habe an dieser Stelle aber schon einmal darauf hingewiesen, dass sich die Aufklärungsergebnisse auf den sogenannten Islamischen Staat beziehen, und nicht auf andere Gruppierungen.

Frage: Tut mir leid, Herr Neumann, da muss ich dann noch einmal nachfragen: Der Islamische Staat ist ja in dem Sinne kein festes staatliches Gebilde. Das heißt, die Informationen, die Sie bei diesen Aufklärungsflügen gewinnen, können Sie ja schlecht auf zwei oder drei Punkte auf der Landkarte herunterbrechen, das wird ja wohl nicht funktionieren - zumindest kann ich mir das angesichts dessen, was uns hier über den Islamischen Staat, seine Struktur und seine Realität erzählt wurde, praktisch nicht vorstellen. Wie soll das bitte gehen? Das heißt, Sie haben doch eigene Erkenntnisse über die Lage im Nordirak und in Syrien, oder?

Neumann: Nein, das stimmt nicht, denn es kommt immer auf die Region an. Wenn Sie mir zugehört haben, werden Sie auch gehört haben, dass ich vom "sogenannten" Islamischen Staat sprach, der über andere Strukturen verfügt, als wir das von normalen Staaten kennen. Ja, es bezieht sich auf Flüge gegen diese Gruppierungen, nicht auf andere. Insofern sind unsere Aufklärungsflüge immer sehr regional zu sehen und nicht in der Gänze des Staatsgebietes Syriens.

Zusatzfrage: Das war auch nicht die Frage.

Neumann: Das ist aber meine Antwort.

Zusatzfrage: Dann stelle ich die Frage einfach noch einmal: Haben Sie eigene Erkenntnisse über die Lage im Nordirak und die Lage im angrenzenden Syrien?

Neumann: Wir haben einige Erkenntnisse über einige Gruppierungen an einigen Stellen des syrischen Staatsgebietes.

Frage: Ist dann im Umkehrschluss, Herr Neumann, die Vermutung oder die These richtig, dass es keine Tornado-Bilder gibt, die zum Beispiel über Afrin gemacht wurden und dann im Rahmen der Nato etwa den Türken zur Verfügung gestellt wurden?

Neumann: Dazu gibt es parlamentarische Anfragen, auf die ich Sie gerne verweisen würde. Darüber hinaus gilt auch hier, dass wir keine operativen Details nennen. Ich müsste Ihnen die Zahlen nachreichen. Ich meine, das war im Bereich von 20 Prozent über syrischem Staatsgebiet; ich müsste die Zahl aber noch einmal verifizieren.

Zusatzfrage: Könnten Sie auch nachreichen, ob zu diesen 20 Prozent auch die Region Afrin gehört?

Neumann: Auch das waren Fragen aus dem parlamentarischen Raum, sodass wir die Antworten bestimmt nachreichen können.

Frage: An Frau Friedrich vom BMVI: Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat heute beschlossen, dass noch einmal nachgerechnet werden soll, ob sich der Ausbau der A8 zwischen dem Chiemsee und der Grenze tatsächlich lohnt. Aus der Sicht des Bundesrechnungshofs, der dazu vor Kurzem schon Stellung genommen hat, ist das ja auf jeden Fall nicht der Fall. Mich würde interessieren: Wie wird diese Prüfung ablaufen? Wird es dazu neue Gutachten geben, die Ihr Haus einholt? Kann es da tatsächlich zu einer anderen Lageeinschätzung des neuen Verkehrsministers gegenüber der des Vorgängers kommen?

Friedrich: Zunächst muss ich Ihnen sagen, dass die Informationen beziehungsweise die Entscheidungen oder Aussagen des Rechnungsprüfungsausschusses jetzt noch nicht vorliegen. Das heißt, das müssten wir uns im Detail anschauen.

Darüber hinaus ist es so, dass wir hier im Rahmen der Regierungspressekonferenz zu einzelnen Verkehrsprojekten keine Stellung nehmen. Deshalb müsste ich Sie bitten, mir die Informationen einfach noch einmal zuzusenden, oder wir sprechen im Nachgang noch einmal.

Vorsitzender Feldhoff: Herr Neumann hat noch eine Ergänzung.

Neumann: Meine Kollegen haben mir mitgeteilt: In der Tat bewegen sich 20 Prozent der Aufklärungsflüge über syrischem Territorium.

Zu der Frage der Einsatzflüge: Es handelt sich um über 1300 Einsatzflüge der Aufklärungstornados, davon mehr als 270 aus Jordanien. Bei dem Tankflugzeug ging es um 700 Tankereinsätze mit über 3600 Betankungsvorgängen.

Frage: Können Sie uns den Zeitraum für diese Zahlen nennen?

Neumann: Bislang im Rahmen der Operation "Counter Daesh".

Zusatz: Danach habe ich ja nicht gefragt.

Neumann: Sondern?

Zusatz : Dieses Jahr.

Neumann: Diese Zahlen liefere ich Ihnen dann nach.

Freitag, 23. März 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-23-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang