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PRESSEKONFERENZ/1705: Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 2. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2018

Themen: Verwaltungsvereinbarungen zur Eindämmung der Sekundärmigration innerhalb der EU, Forderungen nach Uploadfiltern im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht, Militärausgaben Deutschlands im Nato-Rahmen, Überwachungsmaßnahmen des BND in Österreich, möglicher Verkauf des Forschungs- und Entwicklungszentrums von Opel, Batteriezellfertigung in Europa, Bürgerkrieg in Jemen

Sprecher: StS Seibert, Petermann (BMI), Malachowski (BMJV), Neumann (BMVg), Wagner (BMWi)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Frau Petermann, es geht um die Vereinbarung, die von CDU und CSU in Bezug auf die Rückführung von Asylsuchenden getroffen wurde.

Drei Punkte:

Erstens: Gibt es einen Zeitplan, bis wann die vereinbarten Transitzentren entstehen sollen und bis wann die Verwaltungsvereinbarungen mit Österreich und anderen Ländern geschlossen sein sollen?

Zweitens: Gibt es eine Reihenfolge? Sollen zuerst die Verwaltungsabkommen geschlossen und dann die Transitzentren geschaffen werden?

Drittens: Was geschieht, wenn es nicht gelingt, solche Verwaltungsabkommen zu schließen?

Petermann: Beginnen wir mit den Vereinbarungen. Das BMI ist selbstverständlich schon in den Vorbereitungen für solche Vereinbarungen. Dazu wird Minister Seehofer morgen eine erste Reise antreten, nach Wien, und dort mit Bundeskanzler Kurz und Innenminister Kickl sprechen.

Einen Zeitplan für die Vereinbarungen kann man derzeit nur prognostizieren; das wäre nicht ganz glücklich. Aber ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Vereinbarungen, die getroffen werden sollen, recht kurzfristig geschlossen werden sollen. Nach dem Europäischen Rat stehen ja mehrere auf der Agenda; da sind Griechenland, Spanien, Italien, Ungarn, Bulgarien und Kroatien. Ich würde jetzt aber keine Priorisierung vornehmen wollen.

Zu den Transitzentren möchte ich im Augenblick noch nichts weiter sagen. Sie wissen, dass es morgen, am Donnerstagabend, einen zweiten Koalitionsausschuss geben wird. Wir sollten dessen Ergebnisse abwarten.

Zusatzfrage: Wie ist die Reihenfolge? Wird es die Transitzentren erst geben, wenn es Abkommen mit der Republik Österreich oder den Erstaufnahmeländern gibt?

Petermann: Die Vereinbarungen sind natürlich Voraussetzung für die Einrichtung von Transitzentren, wobei ja auch jetzt schon Zurückweisungen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich erfolgen - nur um die Dimensionen etwas zu dämpfen.

Frage : Ich möchte zur Klärung der Mission des Ministers morgen fragen: Tritt er bei dieser Mission quasi in doppelter Eigenschaft auf, nämlich als CSU-Chef und als Bundesinnenminister? Denn er spricht ja im Wesentlichen über eine Vereinbarung, die erst einmal eine Vereinbarung zwischen Parteien ist und keine Vereinbarung, die die Regierung schon getroffen hat. Das heißt, er hat insofern noch nicht für das gesamte Themengebiet ein Mandat, als noch überhaupt keine einheitliche Position der Regierung insbesondere zur Frage von Transitzentren formuliert ist. Wie muss ich seine Mission also verstehen? Ist es eine doppelte Mission als CSU-Chef und als Innenminister?

Petermann: Es ist immer sehr schwierig, diese Trennung vorzunehmen. Aber ich würde es schon als eine Aufgabe des Bundesinnenministers sehen, im Vorgriff auf Vereinbarungen erste Gespräche zu führen.

Zusatzfrage : Wie führt man Gespräche, wenn man in einem dafür zentralen Punkt noch gar keine gemeinsame Position in der Regierung hat? Wie wird er sich also zu den Fragen von Herrn Kurz stellen können?

Petermann: Morgen geht es ja nicht um den Abschluss einer Vereinbarung, sondern um Gespräche zur Herbeiführung von Vereinbarungen.

Frage : Frau Petermann, können Sie uns erklären, mit welcher Strategie oder mit welchen Versprechungen der Innenminister der österreichischen Regierung diesen Deal schmackhaft machen möchte? Warum sollte Österreich aus freien Stücken Flüchtlinge zurücknehmen? Sie haben ja schon erklärt, dass sie kein Abkommen zu Lasten Dritter machen werden. Insofern fragt man sich, was als Gegenleistung von deutscher Seite möglich wäre.

Petermann: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen, weil wir erst die Ergebnisse der Gespräche morgen abwarten sollten. Dabei möchte ich es jetzt belassen.

Zusatzfrage : Herr Seibert, die Kanzlerin hat heute noch einmal gesagt, dass das die Aufgabe des Innenministers ist, aber dass sie selber ihn dabei natürlich unterstützen wird. In welcher Form wird sie dies tun? Wird sie danach auch noch einmal das Gespräch mit Herrn Kurz suchen, oder werden sie vielleicht irgendwann gemeinsam hinfahren? Wie sieht die Unterstützung der Kanzlerin in dieser Sache aus?

StS Seibert: Abgesehen von der Tatsache, dass wir Termine der Kanzlerin dann, wenn sie anstehen, jeweils am Freitag bekanntgeben und ich Ihnen solche Absichten hier also nicht bekanntgeben kann, will ich dazu Folgendes sagen:

Erstens etwas Grundsätzliches: Die Bundesregierung - das ist hier ja bereits angeklungen - befindet sich in einem Abstimmungsprozess. Es gibt einen Vorschlag von zwei Partnern in dieser Bundesregierung, einen Vorschlag, der von dem europäischen Geist, dem europäischen Gedanken getragen ist, den die Bundeskanzlerin auch auf dem Europäischen Rat in Brüssel in der vergangenen Woche vertreten hat.

Ich weise vielleicht noch einmal auf den Teil der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel hin, der sich mit dem Thema der Sekundärmigration befasst hat und in dem sich alle Mitglieder dieses Europäischen Rates, also auch Österreich, klar dazu bekannt haben, dass das Phänomen der Sekundärmigration von Asylbewerbern eine Gefahr für die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und für die Freizügigkeit nach Schengen bedeutet. Deswegen kommt man zu der Aufforderung an alle, dass alle erforderlichen internen Rechtssetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Sekundärmigrationsbewegungen getroffen werden sollen und dabei eng zusammengearbeitet werden soll. Daran knüpft die Politik die Bundeskanzlerin an, an die enge Zusammenarbeit und das abgestimmte Miteinander, um bei diesem Thema gemeinsam voranzukommen.

Jetzt finden also Gespräche in der Koalition statt. Das nächste Treffen ist am Donnerstag. Ich kann in meiner Funktion hier jetzt nicht mehr Details nennen. Aber Sie haben ja auch schon in Brüssel erkannt, dass die Bundeskanzlerin Gespräche mit europäischen Partnern, mit Staats- und Regierungschefs, geführt hat, konkret zum Beispiel mit Herrn Sánchez aus Spanien und Herrn Tsipras aus Griechenland, und dass es Kontakte mit zahlreichen weiteren europäischen Regierungen gab, die ihre politische Bereitschaft ausgedrückt haben, Verwaltungsabkommen zum Rücküberstellungsverfahren zu schließen.

Das heißt, diese Rolle werden die Bundeskanzlerin und das Kanzleramt auch weiterhin wahrnehmen, natürlich völlig unbeschadet der Zuständigkeit des Innenministers für die Aushandlung solcher Abkommen.

Frage: Frau Petermann, können Sie vielleicht sagen, ob neben dem Treffen morgen in Wien schon weitere konkrete Treffen geplant sind, bei denen das auch eine Rolle spielen wird? In der vergangenen Woche hieß es ja, dass der Innenminister heute oder morgen Viktor Orbán in Berlin treffen solle. Wird das dabei auch eine Rolle spielen? Beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche scheint es ja ein Missverständnis über die Bereitschaft gegeben zu haben, ob man solch ein Abkommen schließen will oder nicht.

Meine zweite Frage betrifft die Vereinbarung mit Griechenland. Deutschland hat als Gegenleistung zugesagt, die Fälle von Familiennachzug schneller abzuarbeiten. Das hat die Kanzlerin heute im Bundestag unterstrichen - diese Frage vielleicht auch ergänzend an Herrn Seibert -; sie hat das in einen Zusammenhang mit der Regelung des Familiennachzugs auch für subsidiär Geschützte gestellt und gesagt, damit hätten wir jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, das zu machen. Der Familiennachzug nach Griechenland geht ja eigentlich nach der Dublin-Verordnung. Deshalb die Frage zur Klarstellung: Sollen diese auf den Familiennachzug subsidiär Geschützter ab August angerechnet werden?

Petermann: Es ist richtig, dass es Gespräche geben wird. Aber einen konkreten Zeitplan kann ich Ihnen hier noch nicht nennen, weil es ihn noch nicht gibt.

StS Seibert: Deutschland hat zugesagt - das war auch Gegenstand des Gesprächs mit Herrn Tsipras und Herrn Sánchez -, noch offene Fälle von Familienzusammenführungen in diesen beiden Ländern, in Griechenland und Spanien, schrittweise abzuarbeiten. Soweit es (subsidiär) Geschützte betrifft, bezieht sich das natürlich auf den Rahmen, den diese Regierung dafür beschlossen hat, nämlich auf tausend pro Monat.

Zusatzfrage: Um das klarzustellen: Heißt das, dass es entsprechend länger dauert, bis man Leute aus Jordanien und dem Libanon holt, wenn man die Fälle mit Griechenland jetzt schnell abarbeitet?

StS Seibert: Wie das umgesetzt wird, kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Denn auch die Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien müssen noch im Detail erarbeitet werden.

Frage: Zum Uploadfilter und zum Leistungsschutzrecht: Es gab ja gewisse Verwirrung auch auf Ebene der Regierung. Der Koalitionsvertrag sagt, das sei unverhältnismäßig und man wolle sich dafür einsetzen, dass es so nicht komme. Wie ist die Abstimmung dazu zwischen den beteiligten Ministerien geplant, und welche Rolle wird Frau Bär in dieser Thematik spielen?

StS Seibert: Richtet sich die Frage an mich oder an andere?

Zusatz: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Dann gern auch einzelne Ministerien.

Vorsitzende Maier: Mit wem möchten Sie anfangen?

Zusatz: Der letzte Punkt war, welche Rolle Frau Bär spielen wird. Deswegen vielleicht doch mit Herrn Seibert.

StS Seibert: Dann fange ich jetzt doch einmal an; darüber ist ja am Montag auch hier gesprochen worden. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger; denn - davon sind wir überzeugt - ein eigenes Leistungsschutzrecht kann Presseverlegern dabei helfen, in der digitalen Welt ihre Angebote zu refinanzieren.

Dieses EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Ausgestaltung sind aber sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament Gegenstand sehr kontroverser Diskussionen. Sowohl der Rat als auch der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments haben kürzlich Vorschläge dazu vorgelegt, wie dieses Leistungsschutzrecht ausgestaltet sein sollte.

Obwohl die Bundesregierung, wie ich gerade gesagt habe, auch entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag den Grundsatz befürwortet, dass es ein solches EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger geben sollte, sind nun aus unserer Sicht beide Vorschläge, die im Raum stehen, in dieser derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig. Die Bundesregierung wird sich deswegen in den laufenden Verhandlungen weiterhin dafür einsetzen, dass es einen Gleichlauf des EU-Leistungsschutzrechts mit dem deutschen Leistungsschutzrecht gibt. Das gilt für die Bundesregierung als Ganzes.

Zusatz: Ich muss zugeben: Ich habe jetzt nicht verstanden, was "Gleichlauf" bedeuten soll.

StS Seibert: Dann ist es vielleicht wichtig, dass doch noch eines der Ministerien, zum Beispiel das BMJV, dabei mit ins Spiel kommt.

Malachowski: Ja, ich kann das vielleicht ergänzen. Wie Sie wahrscheinlich wissen, sieht der Vorschlag zum Leistungsschutzrecht, der jetzt in Brüssel auf dem Tisch liegt, die Möglichkeit vor, auf qualitative und quantitative Kriterien abzustellen. Unserer Meinung nach ist das nicht besonders zielführend, da das zu einer weiteren Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts führen würde, wenn die einen Länder dabei qualitativ und die anderen quantitativ vorgehen würden. Die deutsche Regelung geht quantitativ vor, und es wird Sie nicht überraschen, dass wir davon ausgehen, dass das auch europaweit die bessere Lösung wäre. Insofern bringen wir uns auch in Brüssel in diese Richtung ein.

Zusatzfrage: Wie ist die Positionierung zur Uploadfilter-Thematik? Dazu gibt es ja im Koalitionsvertrag auch tatsächlich einen Passus.

Malachowski: Das ist tatsächlich Teil desselben Dossiers. Ich spreche jetzt für uns als BMJV, aber wir sitzen dabei auch am Tisch, einfach als Vertreter der Bundesregierung. Wir stimmen das aber natürlich vorher auch alles hier in Berlin regierungsintern ab.

Die Kritikpunkte, die wir haben, sind dabei zum einen, dass wir uns für eine Bereichsausnahme für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 20 Millionen Euro einsetzen. Wir wollen dann auch eine neutrale Beschwerdestelle für Nutzer einrichten oder wollen, dass so eine eingerichtet wird. Das waren wichtige Kernforderungen von uns, die nach dem geltenden Stand des Entwurfs noch nicht berücksichtigt sind. Deswegen hat Deutschland - ich glaube, das war am 25. Mai - gegen den Kompromiss gestimmt. Das heißt nicht, dass wir grundsätzlich dagegen sind, aber hinsichtlich des jetzigen Standes der Umsetzung gibt es Kritikpunkte, die wir gerne umgesetzt werden sehen würden.

Aber im jetzt vor uns stehenden Trilog werden wir uns natürlich auch weiterhin konstruktiv in die Verhandlungen einbringen, und zusammen mit dem EP und der Kommission hoffen wir, da ein Gesamtergebnis erzielen zu können, das unsere Punkte aufgreift oder für uns zustimmungsfähig ist.

Frage : Ich wollte das Bundeswirtschaftsministerium und auch Sie, Herrn Seibert, fragen: Ist der Brief von Herrn Trump an die Kanzlerin, über den gestern und vorgestern schon berichtet worden ist, eingegangen? Hat die Kanzlerin möglicherweise schon darauf geantwortet? Es geht um den Brief, in dem es angeblich um die zu niedrigen Militärausgaben in Deutschland geht.

Zum Zweiten würde ich gerne wissen: Wie argumentiert die Kanzlerin denn im Hinblick auf die Erreichung eines Zielwertes für die Verteidigungsausgaben von zumindest 1,5 Prozent im Jahre 2024 auf Grundlage der aktuellen Haushaltspläne, die ja damit enden, dass wir 2022 gerade noch eine Nato-Quote von 1,23 Prozent haben werden, also weit von diesem Zielwert entfernt sein werden? Wie will Sie denn da Trump davon überzeugen, dass die Bundesregierung es mit ihren Wünschen, die Militärausgaben zu erhöhen, ernst meint?

StS Seibert: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Wir halten es wie immer. Wir äußern uns nicht öffentlich zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen oder auch zu eingegangener Korrespondenz oder sonstiger Kommunikation. Wir stehen als Bundesregierung mit den USA gerade auch in Hinsicht auf sicherheitspolitische Fragen in engem Kontakt.

Die Bundeskanzlerin hat in den vergangenen Wochen immer wieder über die Notwendigkeit einer auch in Zukunft einsatzbereiten und für den Einsatz ausreichend ausgerüsteten Bundeswehr gesprochen. Sie hat sich erneut zu der Nato-Gipfelerklärung von 2014 bekannt, wie es die gesamte Bundesregierung getan hat. Sie hat ja zum Beispiel auch in der Haushaltsdebatte in der letzten Woche ausführlich darüber gesprochen.

Uns ist die kritische Haltung des US-Präsidenten bekannt. Deutschland kann in den letzten Jahren anhand der Haushaltszahlen durchaus nachweisen, dass wir eine Trendwende eingeleitet haben. Wir sind jetzt an der Arbeit an einem Haushalt 2019, der vorsieht, diese Trendwende weiter fortzusetzen, und weiteren Haushaltsberatungen werde ich hier nicht vorgreifen.

Frage : Herr Neumann, Ihre Ministerin hatte ja gestern auch zu diesem Brief Stellung genommen und unter anderem die eher positive Deutung angeführt, dass das ja zeige, dass der US-Präsident nach wie vor großes Interesse an der Nato habe. Ist das eine Sichtweise, die auch die Kanzlerin teilt? Versteht Sie den Brief im Grunde genommen eher positiv und einfach so, dass sich der US-Präsident weiterhin Gedanken um die Nato macht und dass das jetzt eigentlich weniger eine Kritik an einer deutschen Beteiligung an der Nato ist?

StS Seibert: Ich kann wirklich nur wiederholen, dass ich mich zu vertraulicher Korrespondenz nicht äußere. Unser großes deutsches Interesse an einer leistungsfähigen Nato ist immer wieder ganz klar herausgearbeitet worden. Dazu bekennen sich hier alle. Nach unserer Wahrnehmung ist das in den USA ganz genauso. Wir werden in der kommenden Woche in Brüssel beim Nato-Gipfel Möglichkeiten zum Gespräch und zur Begegnung haben, und dem will ich jetzt hier auch nicht vorgreifen.

Neumann: Ich kann ergänzen, dass die Worte der Ministerin von gestern für sich stehen. Sie fragten ja auch nach einer Positionierung der Bundeskanzlerin. Insofern habe ich dazu keine Ergänzung zu machen.

Frage : Herr Seibert, ich will dann doch noch einmal auf das Wort Trendwende eingehen, das Sie benutzt haben. Wenn man den Haushalt 2019 sieht - jedenfalls so, wie er nach dem Entwurf des Bundesfinanzministers geplant ist -, dann ist da sicherlich etwas Positives passiert. Aber es gibt ja auch eine Finanzplanung, die damit verbunden ist, und diese Finanzplanung sieht zumindest den Zahlen nach so aus, als würde danach wieder eine Trendwende eingeleitet, nämlich nach unten und mit einem Absinken der Quote. Ist das eine falsche Interpretation, oder haben Sie da andere Informationen?

StS Seibert: Es ist das Ziel der Bundesregierung, das sie den Nato-Partnern auch angekündigt hat, die Verteidigungsausgaben bis zum Jahr 2024 auf 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen. Wir arbeiten an einem Haushalt 2019, der in absoluten Zahlen, in der Steigerung der Zahlen gegenüber dem Vorjahr und in der Prozentzahl, die ja dann am Ende auch für viele zählt, diese Trendwende, wie ich sie genannt habe, fortsetzt. Weiteren Haushaltsverhandlungen der kommenden Jahre kann und werde ich hier nicht vorgreifen.

Frage: Frau Petermann, in den österreichischen Medien geht jetzt die Selektorenliste über die Arbeit des BND in Österreich um, und darin finden sich auch Selektoren der NSA. Dazu habe ich einmal die Frage, ob Sie das kommentieren würden.

Petermann: Dieses Thema liegt nicht im BMI, sondern im Kanzleramt.

Zusatz: Oh, Entschuldigung!

Petermann: Macht nichts.

StS Seibert: Ich kommentiere das nicht, weil die Bundesregierung über die operative Arbeit der Nachrichtendienste nur den dafür zuständigen und geheim tagenden Gremien des Bundestags Auskunft gibt.

Zusatzfrage: Apropos Kontrollgremien: Die Juristen in dem Gremium beschweren sich immer wieder darüber, dass sie geschwärzte Berichte bekommen und dass Auskünfte verweigert werden. Kann diese Kontrollfunktion so funktionieren?

StS Seibert: Sowohl die Kontrolle als auch die Gesetzgebung in diesem Bereich sind ja mehrfach reformiert worden, also zum Beispiel die Gesetzgebung zur Fernmeldeaufklärung. Insofern hat sich da bereits vieles verbessert. Die Bundesregierung arbeitet selbstverständlich mit diesen Kontrollgremien im Rahmen des Rechts zusammen.

Frage : Ich würde gerne das Wirtschaftsministerium etwas fragen: Ist das Haus von französischen Partnern oder auch dem französischen Autokonzern PSA darüber informiert worden, dass man möglicherweise das Forschungs- und Entwicklungszentrum von Opel verkaufen will? Hat das Ministerium eine grundsätzliche Position zur Bewertung eines solchen Vorgangs? Dabei handelt es sich ja doch um ein Herzstück von Opel, eines großen deutschen Autoherstellers.

Wagner: Die Meldungen haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Wir verfolgen die Entwicklung bei Opel ja auch schon seit Längerem sehr genau. Wir wollen jetzt aber nicht die ersten Pressemeldungen dazu kommentieren und darüber spekulieren. Ganz klar ist, dass wir eine Position zu Opel haben, und die hat der Minister auch immer artikuliert, nämlich dass es das Ziel sein muss, Arbeitsplätze, Standort und auch die Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland zu erhalten. Was konkrete Gespräche angeht, gilt wie immer, dass wir über etwaige interne Gespräche keine Auskunft geben können.

Frage : Ich bleibe gleich beim Bundeswirtschaftsministerium: Die Bundeskanzlerin und der Bundeswirtschaftsminister haben in den letzten Wochen immer wieder betont, dass sie die Notwendigkeit sehen, dass Europa in Sachen Elektrobatterien eine eigene Aktivität, ein eigenes Konsortium auf die Beine stellt. Wenn man nun liest, dass sich die großen deutschen Autokonzerne entschlossen haben, Elektrobatterien bei einem chinesischen Hersteller zu ordern - der möglicherweise zwar in Deutschland produziert, aber eben ein chinesischer Hersteller ist -, würde mich schon interessieren: Wie weit ist die Bundesregierung in ihren Bemühungen, ein Konsortium für eine europäische Batteriefertigung zusammenzubauen? Konterkarieren diese Abnahmevereinbarungen der großen deutschen Autohersteller mit einem chinesischen Hersteller nicht genau diese Bemühungen, in diesem wichtigen Bereich ein Standbein in Europa zu haben?

Wagner: Minister Altmaier hat ja immer wieder deutlich gemacht, welche große Bedeutung er einer Batteriezellfertigung in Europa und auch in Deutschland für die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland und der Wertschöpfungsketten beimisst. Dieses Ziel steht neben den Plänen, die jetzt in der Presse bekanntgeworden sind, dass Automobilunternehmen sich bei anderen Anbietern Batterien einkaufen wollen.

Zu der Frage, wie der Stand ist: Es laufen Gespräche - vor allem auch auf europäischer Ebene - zu der Frage, inwieweit ein europäisches Konsortium gebildet werden kann, und auch zu der Frage, inwieweit das gefördert werden kann. Da geht es um den IPCEI-Beihilferahmen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Da laufen Gespräche, aber über Details kann ich dazu nicht berichten.

StS Seibert: Ich will nur hinzufügen: Schon der Koalitionsvertrag weist ja dem Thema Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa eine große Bedeutung zu. Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, dass das ein wichtiges wirtschaftspolitisches und industriepolitisches Handlungsfeld ist und dass die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung eben wichtig ist. Wir wollen das unterstützen, was die Europäische Kommission in diesem Bereich plant, nämlich die Initiative eines "Important Project of Common European Interest" zum Thema Batterietechnologie, Batteriezellfertigung aufzulegen. Das ist gerade im Hinblick auf die Elektromobilität wirklich ein wichtiges Handlungsfeld. Wenn Sie den Koalitionsvertrag weiterlesen, dann sehen Sie, dass da steht: Deutschland soll wieder Standort für Batteriezellproduktion werden. Wir wollen außerdem ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnologien einrichten; auch das ist gemeinsames Bekenntnis im Koalitionsvertrag.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Jemen ist ja im Moment Bürgerkriegsland. Befinden sich momentan deutsche Truppen in diesem Land oder ist dies in absehbarer Zeit geplant?

Neumann: Darüber liegen mir keine Informationen vor. Wie Sie wissen, werden die Einsätze von bewaffneten deutschen Soldaten im Ausland durch den Bundestag mandatiert. Ein solches Mandat ist mir nicht bekannt.

Mittwoch, 4. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-04-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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