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PRESSEKONFERENZ/1706: Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 6. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2018

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zum Bundeshaushalt 2019 und zum Finanzplan bis 2022), Termine der Bundeskanzlerin (deutsch-chinesische Regierungskonsultationen, Westbalkankonferenz in London, Kabinettssitzung, Nato-Gipfel in Brüssel), Brief des Bundesinnenministers an die EU-Kommission hinsichtlich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit nach dem Brexit, Lage der Deutschen Bank, Todesstrafe in Japan, Flüchtlings- und Asylpolitik, Lage in Syrien, Verstöße gegen Russland-Sanktionen, Mobilfunkgipfel, Gespräch zwischen dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland mit Vertretern von Automobilunternehmen, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsbürger, völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive auf Afrin, Forderungen nach staatlichen Hilfen für zu erwartende Ernteausfälle, weitere Fälle von Vergiftungen mit Nowitschok in England

Sprecher: StS Seibert, Petermann (BMI), Breul (AA), Friedrich (BMVI), Baron (BMWi), Bürgelt (BMEL)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das Kabinett stand ganz im Zeichen des Bundeshaushalts 2019 und des Finanzplans bis 2022. Den Entwurf eines Gesetzes dazu hat das Kabinett beschlossen.

Weil der Bundesfinanzminister Ihnen das im Anschluss ausführlich vorstellen wird, will ich es wirklich kurz machen. Die Bundesregierung setzt ihre solide, zukunftsgerichtete Haushaltspolitik mit diesem Bundeshaushalt 2019 fort, der bereits zum fünften Mal in Folge ein Bundeshaushalt ohne neue Schulden ist. Deutschland wird im Übrigen voraussichtlich 2019 das erste Mal seit 2002, also seit 17 Jahren, wieder die Maastricht-Schuldenquotengrenze in Höhe von 60 Prozent unterschreiten.

Wir setzen Schwerpunkte. Wir setzen auf Wachstum. Wir steigern die Investitionen zielgerichtet. Für wichtige Themen sind die nötigen Mittel eingeplant. Ich nenne nur die bessere Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, den sozialen Wohnungsbau, die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, den Ausbau der Infrastruktur und die Digitalisierung. Wir werden Familien und Geringverdiener weiter entlasten, zum Beispiel durch die Anhebung des Grundfreibetrags, die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag und den Abbau der sogenannten kalten Progression im Steuerrecht. Auch der Kinderzuschlag wird erhöht.

Ebenso ist mehr Geld für die Verteidigung und die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen. Das Thema "Sicherheit und Ordnung" bleibt auch sehr wichtig. Die Bundesregierung wird erhebliche zusätzliche Mittel bereitstellen, um die personelle Ausstattung der Bundespolizei, des Zolls und des BAMF zu stärken. - Mehr dazu wird sicherlich in großer Detailfülle der Bundesfinanzminister sagen.

Das wäre schon der Bericht aus dem Kabinett.

Frage : Herr Seibert, nach Angaben der Bundesbank war Herr Weidmann heute bei der Kabinettssitzung dabei. - Sie nicken. Was haben Sie besprochen? Warum war er dabei?

StS Seibert: Einfach weil es üblich ist, dass der Bundesbankpräsident und im Übrigen auch seine Stellvertreterin, wenn das Kabinett den Haushalt beschließt, auch ihre Einschätzung der konjunkturellen und finanzpolitischen Lage abgeben. Das hat er getan.

Frage : Vom Leiter des Bundespresseamtes würde mich interessieren, wie der Haushalt des Bundespresseamts geplant ist. Brauchen Sie mehr Geld? Wofür?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen aus dem Hut jetzt nichts sagen. Im Übrigen sind die Haushaltsverhandlungen für 2019 ja auch überhaupt noch nicht abgeschlossen. Dies ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die parlamentarischen Beratungen dazu folgen; so ist das üblich. Da werden wir wie alle anderen Ressorts auch - wir sind ja kein Ressort, sondern eine Behörde - mit den Haushälter in Kontakt treten.

Zusatz : Aber Sie haben finanziellen Mehrbedarf angemeldet.

StS Seibert: Ich werde jetzt nicht Haushaltsverhandlungen in der Regierungspressekonferenz führen - und nicht mit Ihnen!

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann kommen wir zu den Terminen der Kanzlerin und zu dem, was Sie noch aktiv zu sagen haben.

StS Seibert: Zu den öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

Wir fangen gleich am Montag, den 9. Juli, an. Da finden die fünften deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen hier in Berlin statt. Die Bundeskanzlerin wird den chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang gleich um 11 Uhr zu einem Gespräch im kleinen Kreis treffen. Um 12 Uhr folgt dann der Empfang mit militärischen Ehren für den Ministerpräsidenten und die aus China Mitgereisten. Natürlich werden auch die deutschen Kabinettsmitglieder anwesend sein. Um 12.30 Uhr folgt die Plenarsitzung unter dem gemeinsamen Vorsitz der Bundeskanzlerin und des Ministerpräsidenten.

Schwerpunktthema der Regierungskonsultationen wird die Vertiefung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit sein, natürlich vor allem auch Fragen des Wirtschaftsaustausches.

Für 15 Uhr ist dann eine Unterzeichnungszeremonie für zwischenstaatliche Vereinbarungen und für Unternehmensvereinbarungen geplant. Danach, gegen 15.20 Uhr, wird es eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Ministerpräsidenten geben, die dann beide um 17.30 Uhr im Bundeswirtschaftsministerium am deutsch-chinesischen Forum für wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit teilnehmen werden. Geleitet wird dieses Forum von Bundesminister Altmaier und dem Vorsitzenden der chinesischen nationalen Entwicklungs- und Reformkommission. Der Tag wird dann mit einem gemeinsamen Abendessen auf Einladung der Bundeskanzlerin enden.

Am Dienstagvormittag werden dann beide Regierungschefs, die Kanzlerin und Ministerpräsident Li, in Tempelhof an einer Veranstaltung zum autonomen und vernetzten Fahren teilnehmen.

Am Dienstagmittag wird die Bundeskanzlerin nach London zur Westbalkankonferenz reisen. Das ist die fünfte Westbalkankonferenz in einer Reihe, die 2014 - daran werden Sie sich vielleicht erinnern - hier in Berlin auf Initiative der Bundesregierung ihren Anfang nahm. Bei den Gesprächen wird es um die regionale Vernetzung, die regionale Zusammenarbeit, Wirtschaftsfragen, Sicherheitsthemen und insbesondere auch die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaften, vor allem der Jugend, gehen.

Neben den Gastgebern Großbritannien und den sechs Westbalkanstaaten sind auch Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Polen und - als Gäste - Griechenland und Bulgarien vertreten.

Erstmals werden am Vortag der Konferenz der Regierungschefs neben den Außenministern auch die Innenminister teilnehmen. Das ist das Neue. Die Wirtschaftsminister dieser Teilnehmerstaaten haben sich schon in Wien vor zwei Tagen getroffen.

Im Anschluss an die Arbeitssitzung ist dann für 17.20 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit der Gastgeberin, Frau May, und Polens Premier Morawiecki vorgesehen. Anschließend werden die Regierungschefs gemeinsam zum St. James's Palace gehen, wo sie vom Prinzen von Wales empfangen werden.

Am Mittwoch wird - dann wieder zum üblichen Zeitpunkt und am üblichen Tag - um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts stattfinden.

Am Mittwoch, den 11., wird die Bundeskanzlerin dann zum Nato-Gipfel nach Brüssel reisen, der am 11. und 12. in Brüssel stattfinden wird, begleitet von Verteidigungsministerin von der Leyen und Außenminister Heiko Maas. Im Mittelpunkt der Gespräche der Bündnismitglieder werden die Sicherheitsherausforderungen des Bündnisses stehen.

Am 12. Juli wird ein gemeinsames Treffen der Bündnispartner mit Georgien und der Ukraine stattfinden, anschließend eine weitere Arbeitssitzung zum Thema Afghanistan.

Am Montag, den 9., werden wir hier um 9 Uhr früh einen Briefing mit Herrn Hecker zu diesem Thema veranstalten. - Das war es an Terminen!

Frage: Was erwartet die Bundesregierung von diesen Konsultationen mit China? Was sind die wirklich wichtigen Themen?

Jetzt gibt es einen Handelskonflikt zwischen China und den USA und vielleicht auch zwischen den USA und Deutschland. Was denkt die Bundesregierung darüber? Wird Kanzlerin Merkel mit Ministerpräsident Li über das Thema diskutieren?

StS Seibert: Sehr umfangreiche Fragen! - Deutschland und China sind gerade auf wirtschaftlichem Gebiet, aber nicht nur dort, sehr enge Partner mit einer großen Bedeutung, die das eine Land für das andere hat. Wir wollen gerade bei den Wirtschaftsthemen noch weiter in der Zusammenarbeit vorankommen. Aber es geht eben auch nicht nur um Wirtschaft. Das Themenspektrum ist sehr breit - von den internationalen Handelsthemen, die sicherlich auch Gesprächsgegenstand sein werden, bis hin zu Themen der bilateralen Kooperation. Ich will dem hier nicht vorgreifen, aber ein Beispiel der auch wirtschaftlich intensiven Kooperation und der in die Zukunft gerichteten Innovationskooperation ist sicherlich das Thema "autonomes und vernetztes Fahren". Deswegen wird es ja auch den gemeinsamen Besuch der Präsentation in Tempelhof geben, wo Unternehmen darstellen werden, in welchen Bereichen konkrete Kooperationen auf diesem Gebiet möglich sind. Da wird eben auch eine vertiefte Zusammenarbeit angestrebt.

Das Thema Handel haben wir hier schon sehr oft besprochen, und das würde ich jetzt nicht gerne noch einmal im ganz großen Stil auspacken. Ich will nur für die Bundesregierung noch einmal die Überzeugung darlegen, dass Handelskonflikte letztlich immer allen Beteiligten schaden.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch eine Frage zum Ablauf. Sie haben ja gesagt, es werde das Spitzentreffen und dann ein Treffen in großer Runde geben. Wird es auch bilaterale Treffen der einzelnen Counterparts geben, also im Bereich Wirtschaft, Verteidigung und Justiz? Ist das alles so geplant?

StS Seibert: Das ist eine gute Frage, die ich Ihnen im Laufe dieser Pressekonferenz beantworten zu können hoffe.

Frage : Können Sie, Herr Breul, da das Thema Menschenrechtsverletzungen ja wahrscheinlich auch ein Thema sein wird, uns einen kurzen Überblick darüber geben, wie die Einschätzung des Auswärtigen Amtes in Sachen Menschenrechtsverletzungen in China ist?

Breul: Nein, das kann ich nicht tun. Sie wissen, dass die Menschenrechte für uns ein sehr wichtiges Thema und ein hohes Gut sind und dass wir das in den Gesprächen, die geführt werden, ansprechen. Eine sozusagen vollumfängliche Analyse der Menschenrechtslage in China kann ich Ihnen heute Morgen nicht liefern.

Zusatz : Eine vollumfängliche Analyse hat niemand gefordert, aber Sie können ja wenigstens eine Einschätzung dazu abgeben, ob es in den letzten Jahren besser geworden ist, ob es schlimmer geworden ist, ob Sie überhaupt noch Kritik üben oder nicht.

Breul: Dazu habe ich schon gesagt: Menschenrechte sind für uns ein wichtiges Thema, auch im Verhältnis zu China. Herr Seibert kann mit Sicherheit bestätigen, dass wir diesem Thema auf allen Ebenen Aufmerksamkeit widmen und das Thema ansprechen.

StS Seibert: Das Thema wie auch insgesamt die Entwicklung der Zivilgesellschaft und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten spielt in den Kontakt mit China immer eine Rolle. Beispielsweise bei der letzten China-Reise der Bundeskanzlerin - darüber haben wir hier auch berichtet - hatte sie auch eine Begegnung mit Menschenrechtsanwälten und mit Angehörigen von Menschenrechtsanwälten, die mittlerweile in Haft sind.

Frage: Könnten bei den deutsch-chinesischen Konsultationen auch mehrstaatliche Handelsabkommen eine Rolle spielen?

StS Seibert: Ich will diesen Konsultationen und dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Ministerpräsidenten nicht vorgreifen. Das Thema Handel ist derzeit sicherlich für beide Partner wichtig.

Frage : Herr Seibert, kann man denn sagen, dass Deutschland und China oder die EU und China vor dem Hintergrund des eskalierenden Handelsstreits zwischen den USA und China jetzt enger zusammenrücken?

StS Seibert: Das eine kann man sicherlich nicht gegen das andere in Stellung bringen oder gegen das andere aufrechnen. Wir haben ein großes Interesse an funktionierenden und eben nicht strittigen Handelsbeziehungen zu den USA, und wir haben ein sehr starkes Handelsinteresse gegenüber China.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen an, dass es eine ganze Reihe von Vereinbarungen geben soll, die unterschrieben werden - staatlicherseits, aber auch von Unternehmen oder wirtschaftlicherseits. Nun hat China - ich glaube, seit heute sind die neuen US-Sanktionen in Kraft beziehungsweise weitere angekündigt - angekündigt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass das auch massiven Einfluss auf deutsche Unternehmen und den deutsch-chinesischen Handel haben wird, obwohl der Streit eigentlich im Moment nur zwischen den USA und China ausgetragen wird. Haben solche Vereinbarungen dann überhaupt einen Sinn? Sind sie substanziell überhaupt haltbar, wenn derartig gravierende Auswirkungen auf den Handel zwischen China und Deutschland zu befürchten sind?

StS Seibert: Nun sollten wir einmal abwarten, welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen und welche Unternehmensvereinbarungen unterzeichnet werden. Dann wird man sicherlich auch konkreter über das eine oder andere sprechen können beziehungsweise dann werden die Unternehmen es tun können. Wir gehen davon aus, dass es diese Vereinbarungen geben wird und dass die auch ihren Sinn haben.

Zusatzfrage: Zum Westbalkangipfel: Gibt es einen Grund dafür, dass zum Beispiel Serbien und, glaube ich, Bosnien-Herzegowina nicht teilnehmen? Kroatien dagegen nimmt teil.

StS Seibert: Nach meinen Informationen wird Bosnien-Herzegowina teilnehmen. Aber dieses Jahr sind nicht wir die Veranstalter und Gastgeber, sondern es ist die britische Regierung. Da müsste ich jetzt, ehrlich gesagt, erst noch einmal herausfinden, was die konkrete Teilnehmerliste ist. Aber nach meinen Informationen wird Bosnien-Herzegowina dabei sein.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium und anschließend an den Regierungssprecher. Frau Petermann, die "Financial Times" zitiert heute ausführlich aus einem Brief, den Minister Seehofer an die Brüsseler EU-Kommission geschrieben habe, und zwar mit der Forderung, dass Großbritannien auch nach dem bevorstehenden Brexit ohne Einschränkung in den europäischen Sicherheitsstrukturen - beispielsweise Europol und diverse Sicherheitsdatenbanken - vertreten sein soll. Können Sie die Existenz dieses Briefs und den Inhalt bestätigen?

Herr Seibert, war dieses Schreiben gegebenenfalls mit dem Bundeskanzleramt abgesprochen? Spiegelt es die Position der Bundesregierung wider?

Petermann: Ich kann gerne beginnen. Das war ein Schreiben des Bundesinnenministers, in dem es ihm ausdrücklich darum ging, dass die Sicherheit Europas, die Sicherheit der Bürger hier in Deutschland und in Europa auch nach einem Brexit gesichert sein soll. Das war das Ziel dieses Schreibens des Ministers.

StS Seibert: Ich kann dazu sagen, dass die Bundeskanzlerin ja vielfach ihren Wunsch ausgedrückt hat, dass zwischen Großbritannien und Deutschland beziehungsweise zwischen Großbritannien und der Europäischen Union auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik auch nach dem Brexit ein enges und intensives Verhältnis und eine enge und intensive Zusammenarbeit herrschen mögen. Sie hat sich dazu in diese Richtung auch gestern bei der Begrüßung der britischen Premierministerin geäußert. Insofern ist das auch ihr Anliegen.

Zusatzfrage: War der Brief denn mit dem Kanzleramt abgestimmt?

StS Seibert: Ich äußere mich grundsätzlich nicht zur Kommunikation von Ministerien mit der Europäischen Kommission. - Dies ist die Haltung der Bundeskanzlerin.

Frage: Wenn ich das, was aus dem Brief bekannt ist, richtig verstehe, plädiert Horst Seehofer dafür, dass die Sicherheit bei den Verhandlungen über den Brexit über allem anderen stehen solle. Wenn ich Herrn Barnier, den Verhandler, richtig verstehe, hat er in einer Rede, die er im Mai gehalten hat, genau das gesagt, also dass es ein strategischer Fehler wäre, wenn man Dinge vermische und da möglicherweise einen Kuhhandel mache. Jetzt ist die Frage: Zielt das tatsächlich auf die Verhandlungsführung von Herrn Barnier ab, oder ist das eine ganz allgemein gehaltene Sorge, die der Minister da gegenüber Brüssel ausgesprochen und platziert hat?

Petermann: Letzteres ist der Fall. Es ist eine allgemeine Sorge, die dem Minister allerdings auch sehr wichtig ist. In keiner Weise möchte er Einfluss nehmen auf die Koalition als Verhandlungspartner.

Frage: Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu einem Bericht der Wirtschaftswoche. Und zwar schreiben die, dass sich die Bundeskanzlerin in einem Gespräch mit dem UBS-Verwaltungspräsidenten Weber nach der Lage der Deutschen Bank erkundigt habe. Hintergrund sind offenbar Gedanken großer Finanzinstitute, bei der Deutschen Bank einzusteigen. Trifft das zu? Beobachtet die Bundesregierung grundsätzlich, ob es Interessenten für einen Einstieg bei der Deutschen Bank gibt?

In demselben Artikel wird auch geschrieben, dass Herr Weidmann in diesem Gespräch mit der Bundeskanzlerin als Nachfolger von Draghi an der Spitze der EZB ins Gespräch gebracht worden sei. Vielleicht können Sie auch dazu etwas sagen?

StS Seibert: Die Berichterstattung zu angeblichen Inhalten eines Gesprächs der Bundeskanzlerin mit Herrn Weber haben wir mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Das ist rein spekulativ und kann nicht bestätigt werden. Im Übrigen bleibt es dabei, dass ich aus vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin nicht berichte.

Die EZB-Personalie steht erst im Jahre 2019 an und muss deswegen von mir hier nicht kommentiert werden.

Frage : Herr Seibert, ist es denn richtig, dass die Bundesregierung auch die Kursentwicklung der Deutschen Bank beobachtet und auch eventuelle Interessenten?

StS Seibert: Ich habe gesagt, ich kann diesen Bericht nicht bestätigen; der ist spekulativ, die Inhalte sind angebliche Inhalte. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Natürlich guckt die Bundesregierung, wie es insgesamt großen und wichtigen Unternehmen der deutschen Wirtschaft geht. Das gilt aber für sehr viele. Das verfolgen wir natürlich mit Interesse. Die Deutsche Bank ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, und wie bei anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen auch vertraut die Bundesregierung darauf, dass der Vorstand eine gute Strategie verfolgt.

Frage: Ich habe eine Frage zur Todesstrafe in Japan. Heute wurden in Tokio sieben Personen hingerichtet. Wie bewertet Deutschland das?

StS Seibert: Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat sich dazu schon geäußert; ich will auf Ihre Frage hin trotzdem noch einmal etwas sagen.

Man muss sich zunächst einmal daran erinnern, was für ein verabscheuungswürdiges Verbrechen dieser Giftgasanschlag in der Tokioter U-Bahn 1995 war - ein Verbrechen, dem damals zahlreiche Menschen zum Opfer gefallen sind. Es gab Tote, es gab unzählige Verletzte, und es gibt Menschen, die heute noch an den schweren Folgen dieses Anschlags leiden. Das ist das eine.

Wir haben nun auch die Meldungen über die Vollstreckung der Todesstrafe gegen den Sektenführer und weitere Mitglieder dieser Sekte zur Kenntnis genommen. Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zur Todesstrafe: Wir sind für die bedingungslose Abschaffung der Todesstrafe, und diese Haltung vertreten wir auch gegenüber befreundeten Staaten.

Frage : Herr Breul, hat der deutsche Botschafter in Japan darüber mit der Regierung geredet?

Breul: Die Nachricht hat uns ja heute ereilt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte hat sich - Herr Seibert hat es gerade schon gesagt - mit einem Statement geäußert. Ich denke, damit ist der japanischen Seite sozusagen zur Kenntnis gegeben worden, was die Position der Bundesregierung ist. Ich glaube nicht, dass darüber hinaus weitere Gespräche notwendig sind.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Frau Petermann zum gestrigen Kompromiss der Koalition zum Thema Asylpolitik.

Es kursiert jetzt eine Zahl von fünf bis zehn Fällen pro Tag, die das Thema Transitverfahren betreffen könnte. Es hieß bislang immer, es gebe eigentlich keine Zahlen dazu, wie viele Leute an der Grenze ankommen, die schon woanders registriert sind. Können Sie da einmal ein bisschen Erhellung bringen? Gibt es jetzt Zahlen, und falls ja: Wie hoch sind die und worauf stützen die sich?

Meine zweite Frage bezieht sich auf das Thema Schleierfahndung: Welche konkreten Überlegungen gibt es da denn schon? Soll das in Verantwortung der Bundespolizei oder in Verantwortung der neuen bayerischen Grenzpolizei geschehen? Wie viele Polizisten sollen da im Einsatz sein?

Petermann: Die fünf Personen pro Tag bezogen sich auf die Fälle der Kategorie 1, die pro Tag an der Grenze aufgegriffen werden. Bei dieser Zahl gibt es auch keine Veränderungen.

Zu der Schleierfahndung: Das kann ich jetzt dem Beschluss so nicht entnehmen. Ganz grundsätzlich gibt es an der deutsch-österreichischen Grenze in Bayern drei Übergangsstationen, die ständig, also 24/7, bewacht werden. Darüber hinaus gibt es und wird es an der Grenze natürlich auch im Rahmen einer Schleierfahndung Maßnahmen geben. Ins Landesinnere hinein sollen - das ist richtig, das ist aber ein anderer Fall in dieser Vereinbarung - verstärkt Schleierfahndungen vorgenommen werden. Das betrifft dann aber andere Fälle, und nicht die Kategorie-1-Fälle an der Grenze zu Österreich. Das sind dann letztlich vielmehr die Dublin-Fälle, die schon im Land sind.

Zusatzfrage: Für die soll es dann ja die beschleunigten Verfahren in den Ankerzentren geben. Das heißt, diese Schleierfahndungen beziehen sich dann auch nicht nur auf die deutsch-österreichische Grenze, sondern auf alle Grenzen?

Petermann: Genau.

Frage: Frau Petermann, im Beschluss der Koalition steht ja auch, dass in dem Moment, in dem es Kategorie-1-Migranten aus einem Land sind, mit dem es kein Verwaltungsabkommen zur Rückführung gibt, auf der Basis einer Vereinbarung mit der Republik Österreich zurückgewiesen werde. Erstens klangen die Ausführungen des Bundesinnenministers in Wien gestern etwas anders. Zweitens hat sich der österreichische Bundeskanzler eben ausdrücklich auf diese Passage der Koalitionsvertrag hin noch einmal geäußert und hat gesagt: Es wird solche Abkommen nicht geben. Was ist denn der Stand im Bundesinnenministerium? Hofft man, dass so ein Abkommen noch zustande kommt? Verhandelt man bereits darüber? Hat der Innenminister das gestern im Gespräch mit Herrn Kurz dezidiert angesprochen?

Petermann: Natürlich war das auch Gegenstand des Gespräches gestern. Wir sind uns allerdings alle darüber im Klaren - im Übrigen in bester Übereinstimmung zwischen Deutschland und Österreich -, dass 75 Prozent der Fälle, über die wir sprechen, nicht aus Österreich kommen, also nicht als Asylsuchende in Österreich registriert sind beziehungsweise dort ihren Erstantrag gestellt haben, sondern aus Italien und Griechenland kommen. Diese Gruppen, die ja nun wesentlich größer sind, sind natürlich auch die wichtigeren Gruppen, und deswegen beabsichtigt der Bundesinnenminister, zunächst einmal mit Italien und mit Griechenland Vereinbarungen abzuschließen. In der Pressekonferenz des Bundesinnenministers mit Herrn Kurz gestern wurde auch deutlich: Erst, wenn diese Vereinbarungen nicht zustande kommen sollten, wird man noch einmal gemeinsam überlegen.

Zusatzfrage: Das heißt, im Moment gibt es keine Bemühungen der Bundesregierung, mit Österreich ein solches Abkommen auszuhandeln?

Petermann: Mit Österreich besteht bestes Einvernehmen, was das Grenzregime angeht. Es gibt ja auch jetzt schon Zurückweisungen, nämlich derer, die über keine Papiere verfügen, und derer, die mit einer Einreisesperre belegt sind. Da gibt es auch überhaupt keine Veränderungen zum bisherigen Stand. Ansonsten soll ja mit Österreich gemeinsam am Vorabend des JI-Rates auch mit Italien gesprochen werden, um auch dort gemeinsame Vereinbarungen hinzubekommen.

Zusatzfrage: Strebt die Bundesregierung ein solches Abkommen mit Österreich an oder tut sie das im Moment nicht? Das ist ja eine ganz klare Frage.

Petermann: Ich habe das gesagt, was dazu zu sagen ist. Das heißt, im Augenblick besteht da nicht der Bedarf, weil der Hauptbedarf im Hinblick auf Italien und Griechenland besteht. Erst danach wird noch einmal mit Österreich gesprochen, sollte es Bedarf geben.

Frage : Frau Petermann, angesichts der Aussage von Herrn Seehofer, dass er Staus an der Grenze vermeiden will: Wie will er das denn mit der Schleierfahndung machen, ohne auf Racial Profiling zurückzugreifen?

Petermann: Diesen Begriff würde ich im Zusammenhang mit der Schleierfahndung nicht an die erste Stelle stellen. Ich glaube, darüber ist hier auch schon sehr viel gesprochen worden; das sollten wir jetzt nicht noch einmal wiederholen.

Zusatz : Sie wissen, was mit dem Begriff gemeint ist, und wenn man mit Polizeiexperten redet, dann erfährt man, dass das für sie einer der wenigen Wege ist, das ohne viel Aufwand und ohne Stau hinzubekommen. Nur ist Racial Profiling ja verboten.

Petermann: Darum bleibe ich bei dem, was ich gesagt habe.

Frage: Herr Seibert, der Bundesinnenminister hat gestern noch einmal betont, dass er denkt, dass es schwierige Gespräche mit den anderen EU-Staaten werden und dass er es wahrscheinlich für notwendig hält, dass sich da auch die Regierungschefs noch einmal einschalten. Sieht die Kanzlerin das genauso, und plant sie da Entsprechendes?

StS Seibert: Grundsätzlich gilt, dass solche Vereinbarungen zunächst auf Ebene der zuständigen Fachminister getroffen werden. Es gibt ja nun auch schon Gespräche - siehe gestern in Wien, siehe demnächst mit dem italienischen und dem österreichischen Innenminister und auch im Vorfeld der bevorstehenden EU-Innenministerkonferenz. Die Bundeskanzlerin hatte aber auch vorher schon angekündigt, dass auch sie sich in diesem Gesamtthema weiter einbringen wird, so wie sie es beim Europäischen Rat natürlich auch im direkten Gespräch mit den Regierungschefs anderer Staaten getan hat.

Frage: Frau Petermann, die Haltung beziehungsweise die Forderung des Bundesinnenministers war ja zunächst, dass alle im EURODAC auch nur registrierten Migranten an der Grenze zurückgewiesen werden können. Jetzt ist es ja nach der neuen Übereinkunft so, dass sie zumindest ein Asylverfahren in einem anderen Land eröffnet haben müssen. Woher kam denn dieser Wechsel? Denn das betrifft dann natürlich erheblich weniger Menschen.

Petermann: Das betrifft erheblich weniger Menschen. Das ist vereinbart worden erstens in der Unionsfraktion und zweitens auch gestern im Koalitionsausschuss.

StS Seibert: Ich habe noch diverse Nachreichungen.

Erstens ist vorhin nach den Teilnehmerländern der Westbalkankonferenz gefragt worden. Ich hatte ja schon gesagt: Bosnien-Herzegowina ist dabei. Als Westbalkanland ist auch Serbien dabei; da ist die Information des Kollegen, der das gefragt hat, also nicht zutreffend.

Zweitens zum Thema deutsch-chinesische Regierungserklärungskonsultationen und zur Frage, ob die Minister auch bilaterale Treffen untereinander haben werden: Ja, so ist es generell geplant.

Dann würde ich gerne noch etwas im Namen der Bundesregierung zu den Ereignissen in Syrien sagen:

Die Bundesregierung verurteilt die erneute Eskalation der Gewalt an der syrisch-Jordanischen Grenze. Die von Russland und Iran unterstützte militärische Offensive des Assad-Regimes hat zu einer katastrophalen humanitären Lage geführt. Über 320 Menschen mussten fliehen, und die Versorgung der Geflüchteten wird durch die massiven Kampfhandlungen noch erschwert.

Wir appellieren insbesondere an Russland als Verbündetem des Regimes und als Kriegspartei, die im Rahmen einer Deeskalationszone mit Jordanien und den USA vereinbarte Waffenruhe unverzüglich wiederherzustellen und humanitäre Zugänge zu den Menschen in Not zu ermöglichen.

Wir begrüßen die Jordanischen Bemühungen, die Menschen in Syrien humanitär zu versorgen. Jordanien leistet Großartiges mit Blick auf die syrische Flüchtlingskrise, es verdient die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Die Bundeskanzlerin hat Jordanien bei ihrem dortigen Besuch Ende Juni eine weitere Unterstützung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar zugesagt. Wir werden Jordanien auch weiterhin unterstützen.

Prioritär muss jetzt sein, die Waffenruhe im Südwesten Syriens wiederherzustellen und die humanitären Zugänge sicherzustellen.

Frage : Zu den Krim-Sanktionen: Nach der Geschichte mit den Gasturbinen von Siemens stehen jetzt zwei deutsche Reedereien im Verdacht, gegen das Sanktionsregime verstoßen zu haben, indem sie Titanerz auf die Krim geliefert haben oder zumindest dabei geholfen haben. Herr Seibert oder Frau Baron, ist dieser Sachverhalt der Bundesregierung bekannt, und wie schätzen Sie das ein?

Baron: Wir verfolgen die Meldungen natürlich. Zu konkreten Einzelfällen oder Sachverhalten kann ich keine Stellung abgeben, denn Sie wissen ja: Es gibt das geltende Sanktionsregime. Das ist natürlich zum einen die Sanktionsverordnung für die Krim und Sewastopol und das ist zum anderen die Sanktionsverordnung für Russland. Beide Sanktionsverordnungen richten sich an die Unternehmen; Unternehmen sind also dazu aufgerufen, das geltende Recht zu prüfen und sich daran zu halten. Die Verordnungen sind strafbewehrt. Insofern ist es zum einen natürlich Aufgabe der Unternehmen, die Einhaltung dieser Sanktionen sicherzustellen, und da die Regelungen strafbewehrt sind, ist es Aufgabe der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, tätig zu werden, falls sie Hinweise erhalten, und diesen Hinweisen nachzugehen. Die Zuständigkeit dafür liegt eben bei den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Die Bundesregierung oder das Bundeswirtschaftsministerium sind keine strafrechtlichen Ermittlungsbehörden.

Zusatzfrage : Mit welchen Konsequenzen müssen denn die Reedereien rechnen, falls sich der Verdacht bestätigt?

Baron: Die Regelung in den Sanktionsverordnungen und die Umsetzung im nationalen Recht sind eben strafbewehrt. Das kann über Strafgelder, Bußgelder oder weitere Sanktionen gehen und hängt vom Einzelfall ab. Auch das ist wieder Aufgabe der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden.

Frage: Wenn die Berichte so stimmen, dann haben die Unternehmen ja nicht direkt auf die Krim geliefert, sondern nach Südrussland, von wo aus dann weitergeliefert wurde. Das heißt ja auch, dass Unternehmen nur begrenzt in der Lage sind, Einfluss darauf zu nehmen, wohin Russland dann irgendwelche Güter weiterschafft. Als es damals um die Siemens-Turbinen ging, gab es Gespräche zwischen Herrn Putin und dem damaligen Wirtschaftsminister Gabriel, und Putin hatte zugesichert, dass die Sachen in Südrussland verbleiben. So ganz kann man sich da also wohl auch nicht auf die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden zurückziehen. Welche Möglichkeiten gibt es denn da, seitens der Politik Einfluss auf Russland zu nehmen, damit solche innerrussischen Verschiebespiele unterbleiben?

Baron: Wie dargestellt: Zunächst einmal ist das Sanktionsregime so, wie es ist. Es richtet sich an die Unternehmen, und sollte es irgendwelche Hinweise geben, dann ist die Sachverhaltsaufklärung Aufgabe der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Natürlich ist es das Interesse des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesregierung, dass das Sanktionsregime gilt und auch von keiner Seite unterlaufen wird. Es ist aber eben ein Sanktionsregime, das in dieser Form ein Rechtsregime ist, das sich an Unternehmen und strafrechtliche Ermittlungsbehörden richtet.

Zusatz: Das beantwortet aber noch nicht die Frage, ob Sie irgendeine politische Einflussmöglichkeit sehen.

Baron: Wie gesagt: Die Sachverhaltsaufklärung ist zunächst einmal nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Das ist der aktuelle Stand. Über anderes kann ich derzeit nicht berichten.

Frage : Herr Seibert, innerhalb der Regierungspartei gibt es jetzt auch ziemlich laute Stimmen, die zumindest zu einer Diskussion über das Sanktionsregime aufrufen. Was hält die Bundeskanzlerin davon? Man spricht nicht von der Aufhebung oder einer Liberalisierung der Sanktionen, sondern es geht um eine Diskussion darüber.

StS Seibert: Die Haltung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung insgesamt hat sich in dieser Frage nicht geändert. Auf europäischer Ebene, auf der diese Beschlüsse gefasst werden, ist der Beschluss gefasst worden, die Sanktionen zu verlängern.

Frage : Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Kommende Woche findet offenbar der Mobilfunkgipfel statt. Ich habe dazu keine Infos bekommen. Haben Sie Infos dazu, oder geben Sie dazu noch eine Pressemitteilung heraus?

Friedrich: Ich kann Ihnen den Termin bestätigen. Der Mobilfunkgipfel findet am Donnerstag, den 12. Juli, statt. Weitere Informationen und Details kann ich Ihnen in der Tat jetzt noch nicht geben, aber wir werden sie Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen.

Frage: Ich hätte gern eine Stellungnahme zu Überlegungen, die offenbar der US-Botschafter und Vertreter großer Automobilfirmen angestellt haben. Es geht um den wechselseitigen Verzicht von Autoimportzöllen der EU und der USA. Wird das befürwortet? Wäre das eine Verhandlungsposition, die man Juncker mit auf den Weg gibt? Wie wird das eingeschätzt?

Baron: Wir haben diese Gespräche und die Berichterstattung darüber natürlich verfolgt. Gespräche Dritter kann ich im Einzelnen nicht kommentieren. Ich möchte an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass für Handelspolitik die Europäische Kommission zuständig ist und dass die Verhandlungen und Gespräche natürlich dort laufen müssen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir in der Bundesregierung eine gemeinsame europäische Position verfolgen.

StS Seibert: Ich könnte noch hinzufügen, dass Kommissionspräsident Juncker plant, Ende dieses Monats nach Washington zu reisen. Er wird dort die europäische Sicht noch einmal darlegen. Wir begrüßen, dass die Gespräche mit den amerikanischen Partnern trotz allen Differenzen weitergeführt werden.

Frage : Frau Baron, mich würde die Position der Bundesregierung schon interessieren. Würde die Bundesregierung, würde Herr Altmaier die Position unterstützen, dass man im europäisch-amerikanischen Kfz-Handel auf Zölle komplett verzichten kann?

Baron: Ich kann, wie gesagt, jetzt nicht vorgreifen. Sie wissen um die Zuständigkeit der Europäischen Kommission dafür. Natürlich besteht ein enger Austausch mit der Europäischen Kommission. Wichtig ist, dass diese Verhandlungen in den Kreisen, in denen sie stattfinden müssen, nämlich zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission, zu gegebener Zeit geführt werden. Ganz wichtig für uns - das hatte ich dargestellt - ist eine gemeinsame europäische Haltung, und dass sich Europa an dieser Stelle nicht auseinanderdividieren lässt. Aber in nähere Details kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht einsteigen.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich gestern in einer Pressekonferenz auch zu diesem Thema geäußert. Sie hat klargemacht, dass uns am Abbau von Handelshemmnissen gelegen ist und dass sie auch zu Verhandlung über Zölle im Automobilbereich mit mehreren Staaten bereit ist, also nicht allein mit den Vereinigten Staaten. Sie hat das mit den Regeln der Welthandelsorganisation auch genau begründet.

Frage: Es hieß, dieses Treffen mit Botschafter Grenell sei auf Initiative der deutschen Autoindustrie zustande gekommen. Hat es dazu eine vorherige Absprache mit der Bundesregierung gegeben, oder wird es jetzt Standard, dass deutsche Unternehmen praktisch eigene Außenpolitik und eigene Außenwirtschaftspolitik treiben?

StS Seibert: Der Sachverhalt ist ja völlig klar: Für Verhandlungen über Handelsthemen ist die Europäische Kommission zuständig, und sie steht in direktem Kontakt mit der amerikanischen Regierung, siehe den Besuch von Kommissionspräsident Juncker in Washington in diesem Monat.

Zusatz: Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob es mit der Bundesregierung abgestimmt war.

StS Seibert: Das Treffen ist uns bekannt.

Zusatz: Das ist auch nicht genau die Antwort auf meine Frage. War es vorher mit der Bundesregierung abgestimmt?

StS Seibert: Ich habe mich dazu jetzt ausreichend geäußert, finde ich.

Breul: Ich kann vielleicht hinzufügen, dass es für deutsche Botschafter im Ausland durchaus üblich ist, sich mit Wirtschaftsvertretern vor Ort zu treffen.

Frage : Herr Breul, was machen die politischen Gefangenen in der Türkei? Wie viele gibt es aktuell? Gibt es aktuell vielleicht einen, der keine konsularische Betreuung genießt?

Breul: Dazu habe ich heute keinen neuen Stand. Es ist der alte, der Ihnen vorliegt.

Zusatzfrage : Und die völkerrechtliche Bewertung des Angriffs auf Afrin?

Breul: Auch dazu habe ich heute keinen neuen Stand.

Frage: An das Landwirtschaftsministerium: Wegen der Dürre rechnet der Deutsche Bauernverband mit erheblichen Ernteausfällen. Betriebe sollen teilweise in Existenznot geraten. Deswegen fordert er staatliche Hilfen, entweder in Form steuerlicher Erleichterungen oder anderer Mittel.

Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen dazu?

Bürgelt: Im Ministerium verfolgen wir natürlich die aktuelle Wetterlage; das ist ganz klar. Grundsätzlich gilt aber, dass für eventuelle Erleichterungen und Hilfen erst einmal die Länder zuständig sind. Im Übrigen sind wir jetzt im Anfang des Julis. Man muss natürlich die Gesamternte abwarten. Im August werden dann Berichte vorliegen, sodass wir die Lage, wie gesagt, in ihrer Gesamtheit bewerten und dann natürlich dazu auch in Gesprächen sein werden.

Zusatzfrage: Bedeutet die Tatsache, dass Sie die Lage erst in ein paar Monaten bewerten, dass Sie in ein paar Monaten Hilfen doch nicht ausschließen, oder gibt es jetzt schon eine Entscheidung, dem Wetter den Lauf zu lassen?

Bürgelt: Eine Entscheidung gibt es definitiv noch nicht. Wie gesagt: Wir beobachten das Ganze. Das Ganze ist mit Sorge zu betrachten. Natürlich sind grundsätzlich die Länder zuständig, aber man muss die Gesamtsituation betrachten. Dabei geht es zum einen um die geografische Lage und zum anderen um das Ausmaß der Ernteausfälle. Darüber wird nach der Gesamternte entschieden werden.

Frage : Eine Lernfrage: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit es zum Beispiel zu Katastrophenhilfe kommen kann? Der Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern hat das ja zu beantragen versucht. Er sucht auch - so will ich es einmal nennen - Verbündete, die ähnliche Probleme haben - Schleswig-Holstein, Niedersachsen usw. Reicht das, um dieses Problem auf Bundesebene anzugehen? Gibt es Bundeskatastrophenhilfe, oder ist das nur auf EU-Ebene möglich? Wenn ja, was muss auf EU-Ebene geschehen? Braucht es noch andere Länder, die ähnliche Probleme haben?

Bürgelt: Die Antwort zu Fragen nach der EU-Ebene müsste ich Ihnen nachreichen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Zunächst konzentrieren wir uns wirklich auf das, was in den Bundesländern passiert. Das liegt, wie gesagt, erst einmal in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im nächsten Schritt geht es dann weiter an den Bund, wenn es denn geografisch übergreifend zu Problemlagen kommt. - Alles Weitere zur EU reiche ich Ihnen gern nach.

Zusatzfrage : Welches sind denn die Voraussetzungen für Katastrophenhilfe auf Bundesebene?

Bürgelt: Es gibt, wie gesagt, mehrere. Ich weiß, dass es zum einen vom geografischen Ausmaß des Ganzen abhängt, also davon, wie viele Bundesländer betroffen sind. Bisher ist der Nordosten besonders hart von der Trockenheit betroffen. Zum anderen geht es in einem weiteren Schritt auch darum, welches Ausmaß die Ernteausfälle insgesamt haben.

Frage: Eine Frage an die Bundesregierung zum Giftzwischenfall in Amesbury: Hat sich die Bundesregierung schon eine fundierte Meinung dazu gebildet? Fühlt sich die Bundesregierung durch die britische Regierung ausreichend und angemessen über den Zwischenfall informiert?

Breul: Wir sind sehr bestürzt, dass in Großbritannien erneut Menschen in Lebensgefahr schweben, nachdem die Opfer mit einem Nervengift in Berührung gekommen sind. Den aktuellen Vorfall können wir jedoch nicht kommentieren. Die Ermittlungen der britischen Behörden vor Ort laufen. Wir haben die Erklärung von Scotland Yard zur Kenntnis genommen, dass es sich bei dem Giftstoff um Nowitschok handelt. Wir haben aber auch die Äußerungen des britischen Innenministeriums zur Kenntnis genommen, wonach die britischen Ermittler derzeit davon ausgehen, dass kein weiterer gezielter Anschlag, sondern wohl eher eine Sekundärkontamination stattgefunden hat.

Freitag, 6. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-06-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2018

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