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PRESSEKONFERENZ/1710: Regierungspressekonferenz vom 11. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 11. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 11. Juli 2018

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf des Bundesberichts Energieforschung 2018, Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen von Hongkong), Westbalkan-Konferenz in London, Masterplan Migration des Bundesinnenministers, Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, NSU-Prozess, Freilassung von Liu Xia, Handelskonflikt mit den USA, Mobilfunkgipfel im BMVI, Forderung des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach einem Rücktritt des DFB-Präsidenten Reinhard Grindel und des DFB-Managers Oliver Bierhoff

Sprecher: SRSin Fietz, Neymanns (BMI), Schwamberger (BMF), Breul (AA), Kall (BMJV), Wagner (BMWi), Strater (BMVI)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Fietz: Guten Tag von meiner Seite. Das Kabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Entwurf des Bundesberichts Energieforschung 2018 beschlossen. Der Bericht stellt die Entwicklung der Forschungsförderung moderner Energietechnologien im Energieforschungsprogramm dar. Im Fokus steht das Erforschen und Entwickeln innovativer Technologien und Lösungen für den Umbau des Energiesystems im Zeichen einer umweltverträglichen, zuverlässigen und bezahlbaren Versorgung in der Zukunft.

Im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung von 2012 bis einschließlich 2017 insgesamt rund 5 Milliarden Euro Fördermittel aufgewendet, davon eine Milliarde alleine im vergangenen Jahr. Mit einem Anteil von rund 80 Prozent lag der Schwerpunkt der Förderung auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung ein neues Energieforschungsprogramm, das im Herbst 2018 im Kabinett verabschiedet werden soll.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Scheuer, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling beschlossen. Kurz nennt man es "Übereinkommen von Honkong". Die Bundesrepublik Deutschland schafft mit dem Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von Hongkong, und sie setzt damit eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um.

Es geht darum, dass das Abwracken von Schiffen meist in Abwrackeinrichtungen mit niedrigen Standards erfolgt, mit niedrigen Standards im Bereich Umweltschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der weit überwiegende Anteil der weltweit recycelten Schiffe wird in Einrichtungen in Bangladesch, China, Indien, Pakistan und der Türkei abgewrackt. Um die Arbeitsbedingungen in den Abwrackeinrichtungen und den Umweltschutz zu verbessern, enthält das Übereinkommen unter anderem Vorschriften bezüglich des Einsatzes von als gefährlich eingestuften Materialien und die Verpflichtung, dass Schiffe nur in behördlich zugelassenen Abwrackeinrichtungen nach Maßgabe eines vorab genehmigten Schiffsrecyclingplans unter Einhaltung bestimmter Regelungen abgewrackt werden dürfen.

Deutschland ist bereits jetzt zu den im Übereinkommen vereinbarten Standards verpflichtet. Die Bundesregierung folgt mit der Ratifizierung aber einer Aufforderung des Rats der Europäischen Union und trägt zum Erreichen der Kriterien für das Inkrafttreten bei, um so verbindliche Vorgaben auf internationaler Ebene zu erreichen. Zwar spielt Deutschland aufgrund des geringen Abwrackvolumens seiner Flotte nur eine nachgeordnete Rolle für das Inkrafttreten des Übereinkommens, durch einen Beitritt Deutschlands jedoch wird eine wichtige Signalwirkung für die anderen Mitgliedstaaten der Internationalen Maritimen Organisation erwartet, die das Übereinkommen bislang noch nicht ratifiziert haben.

Das war es aus dem Kabinett. Jetzt noch eine Anmerkung zur Westbalkan-Konferenz gestern in London.

Die Bundeskanzlerin hat gestern in London am fünften Gipfeltreffen zum westlichen Balkan teilgenommen. Diese Veranstaltung fand im Rahmen der Konferenzreihe statt, die die Kanzlerin 2014 selbst initiiert hatte. Herauszuheben ist in diesem Jahr, dass sich schon am 9. Juli neben den Außenministern auch erstmals die Innenminister der teilnehmenden Staaten getroffen haben. Am 4. Juli kamen zudem die Wirtschaftsminister in Wien zusammen.

Aus Sicht der Bundesregierung sind wichtige Beschlüsse erzielt worden. Dazu hat sich die Bundeskanzlerin gestern in einer Pressekonferenz geäußert, und sie hat dabei betont, welche Bedeutung sie dem Ausbau der Beziehungen zwischen den Ländern des westlichen Balkans beimisst. Der Prozess trägt bereits Früchte, zum Beispiel im Bereich des Infrastrukturausbaus, der Wissenschaftskooperation sowie dem Jugendaustausch. Deutschland und Frankreich haben sich zudem gemeinsam für eine Initiative stark gemacht, die sich zum Ziel setzt, den illegalen Besitz und Missbrauch und den Handel von Schusswaffen zu unterbinden.

Zusätzlich zu den Ministertreffen im Vorfeld der Konferenz gestern fand vom 2. bis 4. Juli in Berlin eine Tagung zum Thema berufliche Bildung auf dem Balkan statt.

Gestern konnte zudem eine Einigung unter allen Teilnehmern erzielt werden. Dabei geht es in einer gemeinsamen Erklärung um schwerwiegende Themen wie Kriegsverbrechen, vermisste Personen und bilaterale Beziehungen in der Region.

So viel von meiner Seite.

Frage: Mir geht es noch einmal um das Thema Flüchtlinge beziehungsweise um den Masterplan von Herrn Seehofer. Erstens würde ich gern wissen - nicht nur von der Regierungssprecherin, sondern auch von der Sprecherin des Vizekanzlers -, ob es denn seinerzeit, als man den Koalitionskompromiss abgesprochen hat, abgesprochen war, dass der Bundesinnenminister noch einmal auf den Stand vor dem Kompromiss zurückgeht und seinen Masterplan vorstellt. - Ich meine diese Pressekonferenz. - Oder war das eine autonome Entscheidung des Ministers?

Zum Zweiten interessiert mich - Frage an das Innenministerium -, wie es denn jetzt mit dem Zeitplan zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen aussieht. Gibt es ein Enddatum, bis zu dem Herr Seehofer quasi seine paarundsechzig Punkte abgearbeitet haben will?

Neymanns: Ich will einleitend sagen: Der Minister hat gestern sehr ausführlich und mit vielen Fragen den Masterplan Migration, seinen Masterplan - darauf hat er ausdrücklich hingewiesen - vorgestellt. Er hat auch ausdrücklich dargestellt, warum er den Stand vom 4. Juli veröffentlicht hat, und hat auch, so finde ich, durchaus überzeugend dargestellt, wie es jetzt weitergeht.

Der Masterplan ist das Arbeitsprogramm, sein Arbeitsprogramm, im Bereich Migration für die laufende 19. Legislaturperiode. Die einzelnen Maßnahmen - es sind ja sehr viele -, sind manchmal sehr detailliert ausgeführt, sind zum Teil relativ einfach und, sagen wir einmal, eher operativ umzusetzen. Für andere - das wissen Sie - sind Gesetzgebungsvorhaben erforderlich. Insofern fällt es mir schwer, jetzt sozusagen einen Stufenplan oder Ähnliches vorzusehen.

Das geht jetzt in die Umsetzung. Manche der angesprochenen Maßnahmen lassen sich in eigener Zuständigkeit des BMI oder auch mit nachgeordneten Behörden umsetzen. Andere Maßnahmen, wenn es jetzt beispielsweise Gesetzesvorhaben gibt - auch das ist ja gestern erwähnt worden -, etwa was die Mitwirkungspflicht der sicheren Herkunftsstaaten im Widerrufsverfahren betrifft, sind Sachen, die ganz regulär in die Ressortabstimmung und dann in die Kabinettsbefassung und dann ins parlamentarische Verfahren gehen. - So viel von meiner Seite.

Schwamberger: Mein Kollege des Innenministeriums hat schon betont, dass das ein Arbeitsprogramm des Bundesinnenministers und des Innenministeriums und nicht Bestandteil des Regierungshandelns ist. Ich sehe jetzt, ehrlich gesagt, keine Veranlassung für die Frage, ob es abgestimmt war, das interne Arbeitsprogramm des BMI öffentlich vorzustellen.

Zusatzfrage: Auch vonseiten der Bundeskanzlerin würde mich schon interessieren, ob man denn darüber im Vorhinein gesprochen hat. Denn das ist ja nun ein Thema, das die Arbeit der Koalitionsregierung nicht nur für Tage, sondern für Wochen bestimmt und lahmgelegt hat. Dass das jetzt quasi so verläppert - ein Minister erzählt quasi in halb privater Form etwas -, verwundert mich schon. Ist das vorher kommuniziert worden, oder ist das vorher nicht in der Koalition besprochen worden?

SRSin Fietz: Die Bewertung des Vorgangs, die Sie vorgenommen haben, mache ich mir nicht zu eigen. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Bundeskanzlerin immer wieder betont hat, dass es sich bei dem Masterplan um einen Plan des Bundesinnenministers handelt, den sie in weiten Teilen unterstützt, und dass sich die Bundesregierung darin einig ist, dass weiterhin alles getan werden muss, um die illegale Migration zu verringern und auch die Sekundärmigration einzudämmen. Hierfür gelten die Vereinbarungen auf europäischer Ebene als Grundlage. Nach wie vor ist es für die Bundesregierung wichtig, dass die Verhandlungen geprägt werden von diesem Dreiklang, dass die in Rede stehenden Maßnahmen nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter ausfallen dürfen. In diesem Sinne arbeitet jetzt die gesamte Bundesregierung.

Frage: Ich wollte zu dem Punkt kommen, über den sich Herr Seehofer gestern gefreut hat: sein Geburtstagsgeschenk, also die 69 Menschen, die nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Können Sie uns sagen, wer diese Menschen genau waren? Waren das nur Männer? Was wurde ihnen vorgeworfen? Waren es Straftäter, Menschen, die keine Identität vorzuweisen hatten? Können Sie uns das einmal auflisten?

Frau Fietz, ist es mit den Werten der Kanzlerin und der Bundesregierung vereinbar, wenn sich ein Minister an seinem Geburtstag über die Abschiebung von Menschen freut und das als Geburtstagsgeschenk ansieht?

Neymanns: Den Satz und auch die Herstellung eines möglichen Zusammenhangs möchte ich hier nicht weiter kommentieren.

Zusatz: Das hat er ja selbst gemacht.

Neymanns: Eben. - Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, keine Passagierliste dabei. Es waren sicherlich auch wieder Straftäter dabei, es waren Mitwirkungsverweigerer bei der Identitätsfeststellung dabei, aber ich habe keine detaillierte Passagierliste.

Wichtig ist, glaube ich, immer darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über die Abschiebung und auch die Frage, ob irgendwelche rechtlichen Hinderungsgründe bestehen, Länderentscheidung ist. Die Ausländerbehörden der Länder prüfen also, ob die Person abzuschieben ist, ob vielleicht ein Abschiebungshindernis vorliegt. Wenn die Länder zu dem Punkt kommen, dass die Person abgeschoben werden kann, wenn sie, einmal etwas vereinfacht gesprochen, dem Bund gemeldet wird, dann kann die tatsächliche Abschiebung auch durchgeführt werden.

SRSin Fietz: Ich kann dazu nur die Haltung der Bundesregierung betonen, dass die Abschiebungen auf der Basis geltenden Rechts erfolgt sind und man gleichzeitig natürlich im Blick behalten muss, dass hinter jedem Abgeschobenen ein Mensch und auch ein menschliches Schicksal steht.

Zusatzfrage: Hat sich denn die Kanzlerin darüber gefreut, Frau Fietz?

Herr Neymanns, wie viele davon kamen aus Bayern, wie viele aus den anderen Bundesländern? Früher war es, wie Sie gerade gesagt haben, immer so: Es wurden Gefährder, Straftäter und Menschen, die keine Identität vorzuweisen hatten, abgeschoben und sonst niemand. Es waren immer Männer. Ich würde gerne wissen, ob das jetzt nicht nur Männer waren und ob es Menschen waren, die diese Sachen vorher nicht gemacht haben, also Menschen, die quasi einfach nur abgeschoben werden sollten.

Neymanns: Ich habe einfach keine Passagierliste dabei. Deswegen kann ich auch nicht sagen, ob es nur Männer waren oder ob auch Frauen etc. dabei waren. Das Thema haben wir, glaube ich, vor vier bis sechs Wochen hier schon einmal besprochen - da schaue ich auch zum Kollegen aus dem Auswärtigen Amt hinüber -, dass ja die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan die Bundesregierung zu dem Schluss veranlasst hat, dass nicht mehr nur ausschließlich diese drei Gruppen abgeschoben werden, nämlich Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätstäuscher, sondern auch - nach sorgfältiger Einzelfallprüfung - andere Personen, die nicht in diese Gruppen fallen.

Zusatzfrage : Darum ja die Frage: Waren dieses Mal schon andere Menschen dabei? Das konnten Sie sonst auch immer einen Tag später beantworten.

Neymanns: Mir liegt diese Information nicht vor. Ich kann versuchen, es nachzureichen. Vielleicht schaffe ich es noch innerhalb der nächsten 45 Minuten. Aber derzeit kann ich darüber nur spekulieren.

SRSin Fietz: Ich kann nicht erkennen, dass in diesem Kontext der Begriff der Freude eine Rolle spielen würde, weder beim Bundesinnenminister noch bei der Kanzlerin.

Frage: Ich möchte auch noch einmal bei Herrn Neymanns nachfragen. Herr Neymanns, Sie sagten, Sie wollten es nicht weiter kommentieren. Der Darstellung, dass sich der Bundesinnenminister darüber gefreut hat, würden Sie aber nicht widersprechen? Das war ein Ausdruck der Freude von Herrn Seehofer?

Neymanns: Nein, das würde ich auch nicht sagen. Ich bin dankbar, dass Frau Fietz an dem Punkt etwas hellhöriger war als ich. Er hat zwei Sachverhalte, die keinerlei inhaltlichen und sachlichen Zusammenhang haben, in einen Satz gepackt.

Zusatzfrage: Nämlich seinen Geburtstag und die Tatsache, dass 69 Menschen abgeschoben wurden?

Neymanns: Die beiden gleichen Zahlen. Ja.

Zusatzfrage: Und er hat Sie jetzt auch nicht gebeten oder beauftragt, ein Wort der Klarstellung oder des Bedauerns oder gar der Entschuldigung für diesen Satz hier zu äußern?

Neymanns: Das ist, glaube ich, bei Äußerungen des Ministers nicht erforderlich.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Frage an Sie oder an das Auswärtige Amt. Ich weiß nicht genau, wer dafür zuständig ist. Können Sie Berichte bestätigen, dass sich einer dieser 69 abgeschobenen Afghanen in Kabul das Leben genommen hat, und wenn ja, können Sie mit weiteren Informationen behilflich sein?

Neymanns: In der Tat haben wir heute Morgen von den afghanischen Behörden eine Bestätigung erhalten, dass einer der Passagiere, der auf dem benannten Rückführungsflug war, tot in einer Zwischenunterkunft in Kabul aufgefunden wurde. Nach Auskunft der afghanischen Behörden handelt es sich um Selbstmord. Das BMI steht jetzt in engem Kontakt mit den afghanischen Behörden, um das aufzuklären, hat aber auch Kontakt zum Bundesland Hamburg aufgenommen, woher nach derzeitigem Stand die abgeschobene Person stammt.

Das ist natürlich ein fürchterlicher Vorfall. Das ist ganz klar. Das ist sehr zu bedauern.

Frage: Im Nachgang zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Haben Sie zusätzliche Informationen über die tote Person? Sie sagten, sie kam anscheinend aus Hamburg. Können Sie sagen, ob es sich bei der Person um einen Straftäter gehandelt hat, wie alt sie war? War es ein Mann?

Neymanns: Ich muss einmal kurz schauen. - Ich glaube, es war ein Mann, und es gab verschiedene rechtskräftige Verurteilungen wegen Diebstahls und Körperverletzung.

Zusatzfrage: Und er kam aus Hamburg - aus der Stadt Hamburg?

Neymanns: Das kann ich nicht näher sagen.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wie lange er in Deutschland war?

Neymanns: Das kann ich auch nicht sagen, nein.

Frage: Sie sagten gerade, das war jemand, der auf dem Flug gestern - -

Neymanns: Nein, auf dem benannten Flug vom 4. Juli. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Zusatzfrage: Nun hat ja Selbstmord immer Gründe. Es gibt wahrscheinlich einen guten Grund, warum sich der junge Mann das Leben genommen hat.

Neymanns: Ich finde die Formulierung "einen guten Grund", ehrlich gesagt, zynisch.

Zusatzfrage: Andere bewerten die Abschiebungspolitik der Bundesregierung als zynisch. Darum muss ich nachfragen: Führt dieser Selbstmord eines gerade Abgeschobenen beim Außenminister zum Umdenken in der Abschiebepraxis? Die gleiche Frage geht auch an die Sprecherin der Kanzlerin.

Breul: Die Abschiebepraxis - ich glaube, das wissen Sie - wird nicht vom Auswärtigen Amt gestaltet. Was wir beisteuern, ist der Asyllagebericht. Darüber haben wir uns hier mehrfach unterhalten. Wir sind natürlich betroffen angesichts dieses Vorfalls. Die Botschaft ist natürlich eingebunden, im engen Kontakt mit dem BMI. Weitere Einzelheiten zu dem Fall, auch auf Ihre Frage hin, können wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht preisgeben. Bei einem so tragischen Unglück muss ich das, so denke ich, nicht näher erläutern.

Für uns ist es wichtig, auch noch zu betonen, dass die Rückgeführten vor Ort durchaus betreut werden, dass es in solchen Fällen auch ein von Deutschland unterstütztes psychosoziales Betreuungsangebot gibt. Das geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration. Trotzdem nimmt das natürlich nichts von der Tragik dieses Vorfalls.

Zusatzfrage: Wissen Sie, ob dieser junge Mann diese psychologische Betreuung in Anspruch genommen hat? Er war ja in einem solchen IOM-Auffangzentrum.

Frau Fietz, wie begegnet die Kanzlerin diesem Selbstmord?

SRSin Fietz: Ich habe mit der Kanzlerin darüber noch nicht sprechen können. Allerdings ist man natürlich immer betroffen, wenn sich ein Mensch das Leben nimmt. Grundsätzlich würde ich jetzt aber dazu raten, dass wir abwarten, ob wir noch nähere Umstände des gesamten Vorgangs erfahren können, bevor wir dahin kommen, über politische Konsequenzen zu diskutieren.

Breul: Nein, mir ist nicht bekannt, ob er das Angebot angenommen hat.

Frage: Sie haben alle vorsichtig formuliert. Wir sprechen jetzt von einem Selbstmord, aber bestätigt ist das noch nicht. Kann man Mord ausschließen, oder wäre auch das eine Möglichkeit?

Neymanns: Ich kann nur noch einmal das wiederholen, was ich gerade schon gesagt habe, dass nach Angaben - warten Sie kurz - der afghanischen Behörden alles auf Selbstmord hindeutet. Mehr weiß ich nicht.

Frage: Erstens. Herr Breul, Sie sagten gerade, die Abschiebepraxis werde nicht vom Auswärtigen Amt geprägt. Nur noch einmal zur Klarstellung: Die Entscheidung, dass nicht mehr nur diese drei vorhin schon benannten Gruppen nach Afghanistan abgeschoben werden, sondern alle möglicherweise zur Abschiebung stehenden afghanischen Bürger, ist ja ein Kabinettsbeschluss gewesen. Ich erinnere mich noch, dass die Bundeskanzlerin im Rahmen der Fragestunde im Bundestag darüber informiert hat. Es ist schon so, dass alle SPD-geführten Ministerien diesen Kabinettsbeschluss mitgetragen haben? Oder gibt es eine Protokollnotiz, die ich nicht kenne, oder einen mündlichen Widerspruch?

Zweitens. Ich habe gelesen, dass es eine Vereinbarung mit der afghanischen Regierung geben soll - ich frage Sie; das ist eine Lernfrage -, dass in einem Flug möglichst nicht mehr als 50 Personen abgeschoben werden sollen, weil das die dortigen Behörden überfordern könnte. Können Sie das bestätigen, oder ist das falsch?

Breul: Entschuldigen Sie, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte. Ich wollte das nur nicht noch einmal im Einzelnen ausführen, weil wir diese Diskussion hier, glaube ich, schon ein paar Mal hatten. Ich wollte damit aber nicht insinuieren, dass sich das Auswärtige Amt in irgendeiner Form von dem Kabinettsbeschluss distanzieren würde. Die Bundeskanzlerin hat sich ja Anfang Juni zu dieser Thematik im Bundestag geäußert. Worauf es mir ankam, ist, dass die Entscheidung im Einzelfall - es ist ja immer eine Entscheidung im Einzelfall - nicht im Auswärtigen Amt getroffen wird, sondern von den Innenbehörden der Länder und dann gegebenenfalls von den Gerichten und dass der Asyllagebericht, auf den der Kollege, glaube ich, anspielte, nur eine von vielen Erkenntnisquellen ist, die von den Innenbehörden und den Gerichten für ihre Entscheidung herangezogen werden. - Das wollte ich sagen.

Zusatzfrage: Alle SPD-Ministerien tragen also den Kabinettsbeschluss mit?

Breul: Wenn das Kabinett etwas beschließt - -

Zusatzfrage: Dann ist das so, ja genau. - Und die Vereinbarung "nicht mehr als 50"? Ist sie Ihnen oder dem BMI bekannt?

Neymanns: Aus dem Ärmel weiß ich das nicht.

Zusatzfrage: Könnten Sie das prüfen?

Neymanns: Klar.

Frage: Ich habe eine Lernfrage zu der Aufhebung der Einschränkung bei der Abschiebung: Wer hat das beschlossen? Das Kabinett? Der Innenminister? Die Kanzlerin?

Neymanns: Diese Frage hatten wir, glaube ich vor sechs Wochen schon genauso.

Zusatz: Damals wollten Sie sie auch nicht beantworten.

Neymanns: Das war eine Entscheidung der Bundesregierung.

Zusatzfrage: War das ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, die Entscheidung des Innenministers für die Bundesregierung, eine Entscheidung der Kanzlerin für die Bundesregierung? Das würde ich gerne verstehen.

Neymanns: Ich kann jetzt nicht mehr sagen als schon vor ein paar Wochen.

Zusatzfrage : Frau Fietz?

SRSin Fietz: Ich müsste das nachreichen. Ich kann Ihnen jetzt nicht explizit sagen, wer damals konkret die Entscheidung getroffen hat.

Zusatzfrage: Aber es war ein Kabinettsbeschluss?

SRSin Fietz: Da bin ich nicht mehr ganz sicher.

Vorsitzender Feldhoff: Das können wir vielleicht noch im Laufe dieser Pressekonferenz herausfinden.

Frage: Frau Fietz, die Bundeskanzlerin hat bei der zentralen Trauerfeier für die NSU-Opfer im Februar 2012 sinngemäß gesagt, die Bundesregierung werde alles dafür tun, diese schrecklichen Verbrechen aufzuklären, die Hintermänner zu finden und auch die Täter einer gerechten Strafe zuzuführen. Vor diesem Hintergrund wüsste ich gerne, ob und wie die Kanzlerin die heutige Entscheidung des OLG München kommentiert. Die gleiche Frage ginge auch an die Ministerien Inneres und Justiz.

SRSin Fietz: Sie wissen, dass es nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, Urteile der Gerichte zu kommentieren. Trotzdem möchte ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung es als richtig und wichtig erachtet, dass dieser Prozess mit großer Gründlichkeit geführt wurde. Unser Mitgefühl und unsere Betroffenheit gelten nach wie vor den Angehörigen der Opfer. Ich darf daran erinnern, dass die Bundeskanzlerin bei der Gedenkfeier für die Opfer der Terrorzelle die Taten des NSU als Schande für Deutschland bezeichnet hat. Für die Zukunft bleibt darum bestimmend, dass Politik und Gesellschaft alles daran setzen, dass Hass und Gewalt vermieden werden und somit solche Taten nicht noch einmal geschehen können.

Neymanns: Auch ich muss das Urteil, glaube ich, an dieser Stelle nicht kommentieren. Ich kann in Ergänzung zu den Dingen, die Frau Fietz gesagt hat, vielleicht noch darauf hinweisen, dass das BMI von den Untersuchungsausschüssen natürlich maßgeblich betroffen war. Die zwei Untersuchungsausschüsse des Bundes und die zehn beziehungsweise elf Landesuntersuchungsausschüsse, von denen einige noch nicht abgeschlossen sind, haben wir, soweit es uns möglich war, unterstützt. Aus dem Bericht des ersten oder zweiten Untersuchungsausschuss - ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher- gibt es ziemlich viele Empfehlungen, wie sich das BMI ein bisschen anders aufstellen kann und wie die Verfassungsschutzbehörden sich weiter aufstellen können. Diese Empfehlungen sind, soweit ich das weiß, zum Teil bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Da gibt es ja einen langen Bericht des Untersuchungsausschusses mit vielen, vielen Seiten an Empfehlungen. Die haben wir alle in der Aufarbeitung sehr ernst genommen.

Kall: Auch für das Bundesjustizministerium kann ich wegen der Unabhängigkeit des Gerichts das Urteil selber natürlich nicht kommentieren. Ich kann aber schon sagen, dass dieser NSU-Prozess natürlich einer der größten und aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegsgeschichte war - vielleicht allenfalls noch vergleichbar mit den RAF-Prozessen, aber sicherlich ein einzigartiger Strafprozess - und dass dieser Prozess natürlich nur ein Teil der Aufklärungsarbeit war. Es gab zwei Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag, das haben Sie gerade schon gesagt; es gab diverse Untersuchungsausschüsse in den Landtagen, die zum Teil - zum Beispiel in Thüringen - auch noch laufen. Das heißt, die Aufklärung ist nicht zu Ende, und sie kann aus Sicht der Bundesjustizministerin auch keinesfalls zu Ende sein.

Der Strafprozess hat die Aufgabe, die Schuld eines oder mehrerer Angeklagten festzustellen, und kann diese ganz umfassende Aufklärungsarbeit, die die Opfer beziehungsweise deren Hinterbliebenen zu Recht erwarten, gar nicht in dem umfassenden Sinne leisten; vielmehr gehören dazu gerade auch die Untersuchungsausschüsse und die Arbeit, die diese schon geleistet haben und weiter leisten werden.

Vielleicht noch ein Hinweis: Dass gerade aus den Untersuchungsausschüssen heraus vielfältige Konsequenzen aus den Verbrechen des NSU gezogen worden sind, beispielsweise bezüglich der Architektur der Sicherheitsbehörden. Der Generalbundesanwalt hat zusätzliche Kompetenzen bekommen, um gerade im Bereich Rechtsterrorismus schneller Ermittlungen an sich ziehen zu können und diese sozusagen auch bundeseinheitlich führen zu können. Darüber hinaus sind - das ist auch ein Thema des BMI - sowohl in der Justiz als auch in den Sicherheitsbehörden gerade in der Fortbildung Konsequenzen gezogen worden. Beispielsweise geht es darum, interkulturelle Kompetenzen auszuprägen, damit es nie wieder passieren kann, dass die Opfer, wie das beim NSU der Fall war, kriminalisiert werden und der Blick auf die rassistischen Tatmotive jedenfalls am Anfang der Ermittlungen nicht da war. Solche Kompetenzen in der Justiz und in den Sicherheitsbehörden weiter auszubauen, ist wiederum auch ein wichtiger Teil des Pakts für den Rechtsstaat, der im Koalitionsvertrag verabredet ist.

Vielleicht noch ein letzter Hinweis. Natürlich kann das das Leid der Angehörigen, das es bis heute gibt, nicht lindern, aber es ist immerhin eine kleine Unterstützung des Staates: Der Deutsche Bundestag hat mit dem neuen Bundeshaushalt am letzten Donnerstag eine Verdreifachung der sogenannten Härteleistungen für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt beschlossen, was auch rückwirkend den Angehörigen der Opfer des NSU zugutekommt.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, die Aufklärung sei noch nicht zu Ende: Wo ist sie denn Ihrer Meinung nach noch notwendig?

Kall: Das kann ich von hier aus nicht abschließend beurteilen. Man wird sehen, welche Fragen gerade aus Sicht der Opfer, der Nebenkläger, im Münchner Prozess offenbleiben. Wie gesagt, dazu laufen weiterhin Untersuchungsausschüsse; da geht es vielfach um Fragen der Fehler, die in Behörden gemacht worden sind. Das konnte und kann nicht alles im Rahmen eines Strafprozesses aufgearbeitet werden, sondern muss teilweise eben im Rahmen der Untersuchungsausschüsse aufgearbeitet werden. Wie gesagt, die laufen ja auch noch.

Frage: Frau Fietz, zum Versprechen der Kanzlerin - bedingungslose Aufklärung usw. -: Sieht sie dieses Versprechen als eingelöst an? Wurden die Hintermänner gefunden?

Herr Neymanns und Herr Kall, ein roter Faden zieht sich ja durch den ganzen Prozess, nämlich die Prozessverhinderung, sage ich einmal, durch den Verfassungsschutz: Da wurden Unterlagen geschreddert, in Ausschüssen und bei Zeugenaussagen wurde gemauert. Ich habe in den Aussagen von Ihnen und auch von Herrn Seehofer bisher noch nicht gehört, dass das für die nächste Zeit ein Thema für Sie beziehungsweise für Herrn Seehofer werde. Herr Neymanns, wurden jemals schon Konsequenzen aus dem gezogen, was der Verfassungsschutz gemacht hat?

Neymanns: In der Tat gab es den Vorwurf der Aktenvernichtung beziehungsweise es gab die tatsächliche Aktenvernichtung, das ist richtig. Soweit noch Reststücke da waren oder Akten teils doppelt geführt wurden, konnten aber, soweit ich das weiß, ca. 80 Prozent der Akten rekonstruiert werden und wurden dann auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt. Das hat, ich glaube, im ersten Bericht des Untersuchungsausschusses auch zu Zufriedenheit geführt. Darüber hinaus sind, um für Transparenz zu sorgen, verschiedene Verfahren erstmalig eingeführt worden, die vorher - das ist jetzt vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert - nicht denkbar waren, etwa. Dass in Untersuchungsausschüssen tatsächlich auch V-Mann-Führer oder auch V-Leute als Zeugen vernommen werden konnten, war im NSU-Untersuchungsausschuss einmalig beziehungsweise erstmalig der Fall. Auch dass dann besonders sensible Akten ungeschwärzt im sogenannten Treptow-Verfahren - also auf dem Gelände des BfV in Treptow - für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einsehbar waren, ist etwas Neues. Insofern: Ja, die Vorwürfe sind bekannt, aber ich glaube, die Maßnahmen, die das BMI zusammen mit dem BfV ergriffen hat, lassen sich auch sehen.

SRSin Fietz: Zum einen muss man sich jetzt einmal anschauen, wie das juristische Verfahren weiterläuft - es ist ja bereits Revision angekündigt worden. Grundsätzlich ist aber sicherlich festzuhalten, dass für die Zukunft gilt, dass Fehler, die bei der Fahndung und bei der Aufarbeitung des gesamten Komplexes entstanden sind, möglichst nicht wieder auftreten können, und dass Betroffenheit bleibt angesichts der Fehler, die auch im Rahmen der Aufklärung dieser Mordserie erfolgt sind.

Die Bundeskanzlerin hat ja, wie ich das eben auch schon sagte, in diesem Zusammenhang von Scham gesprochen, und setzt nun darauf, dass im politischen Prozess in Zukunft darauf hingewirkt wird, dass sich derlei Taten zum einen nicht wiederholen. Es ist, wie die Kollegen das ausgeführt haben, im ganzen prozessualen Verfahren schon viel getan worden, damit sich solche Fehler nach Möglichkeit nicht wiederholen.

Neymanns: Ich möchte noch einen kurzen Zusatz machen, nur damit das nicht falsch zitiert wird: Die 80 Prozent möchte ich streichen, die stehen in einem anderen Zusammenhang. Die Akten sind, soweit irgendwie möglich, rekonstruiert worden beziehungsweise aus anderen Aktenbeständen zusammengeführt und zur Verfügung gestellt worden, aber die 80 Prozent kommen aus einem anderen Zusammenhang - damit das nicht falsch zitiert wird.

Zusatz : Jede geschredderte Akte ist, glaube ich, zu viel.

Neymanns: Ja, eindeutig, das ist ganz klar.

Zusatzfrage: Frau Fietz, ich habe Sie jetzt so verstanden - Sie können mich gerne korrigieren -, dass die Kanzlerin ihr Versprechen als nicht eingelöst ansieht.

Herr Kall, wie bewertet das Justizministerium die Arbeit beziehungsweise die Mithilfe des Verfassungsschutzes - ob Bundes- oder Landesverfassungsschutzbehörden - im NSU-Prozess?

SRSin Fietz: Sie haben mich definitiv nicht richtig verstanden. Es geht darum, dass die Bundesregierung von hier aus juristische Verfahren und Gerichtsurteile nicht bewertet. Deshalb kann sie auch nicht in jedem Fall Einzelheiten bewerten. Mehr kann ich Ihnen zu diesem Komplex jetzt nicht sagen.

Kall: Ich kann die Fehler, die in den Verfassungsschutzbehörden gemacht worden sind, über das hinaus, was Herr Neymanns hier schon erläutert hat, nicht in irgendeiner Weise kommentieren oder erläutern; die gehören nicht zu unserem Geschäftsbereich, sondern zu dem des BMI, und Herr Neymanns hat schon etwas gesagt. Dieses Behördenversagen, diese Fehler sind, wie schon mehrfach gesagt, in den Untersuchungsausschüsse aufgearbeitet worden - ob vollständig oder welche Fragen offenbleiben, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich habe ja gerade schon gesagt: Was wir als Justizministerium als einen bis heute ungeheuerlichen Fehler und auch als eine bis heute wirklich den Rechtsstaat erschütternde Erkenntnis sehen, ist, dass über Jahre die Opfer selbst und ihre Familien selbst kriminalisiert worden sind und man ihnen unterstellt hat, dass es um sogenannte Milieutaten ginge. Ich glaube, eine Angehörige eines Opfers hat einmal gesagt, dass sie zum zweiten Mal zu Opfern gemacht worden sind, und das vonseiten des Staates. Daraus sind schon Konsequenzen gezogen worden, damit sich das hoffentlich nie wiederholen kann.

Eines würde ich dem, was ich vorhin schon gesagt habe, noch hinzufügen: Auch im Strafgesetzbuch ist 2015 ganz ausdrücklich klargestellt worden, dass rassistische Tatmotive strafschärfend wirken. Das war vorher in der Bewertung vieler Gerichte natürlich auch schon so, aber vielleicht fehlte hier und da noch die nötige Sensibilität. Deswegen ist es wichtig, dass Rassismus ausdrücklich auch ein strafschärfendes Kriterium ist. Auch das ist ein Ergebnis der NSU-Untersuchungsausschüsse.

Frage: Herr Kall, wenn Sie von Fehlern des Verfassungsschutzes sprechen, dann meinen Sie das Aktenschreddern? Das sind einfach "Fehler" gewesen, keine kriminellen Handlungen oder vielleicht sogar Verbrechen?

Kall: Ich habe von Fehlern von Sicherheitsbehörden gesprochen. Wie gesagt, ich kann nicht im Einzelnen das Handeln des Verfassungsschutzes beurteilen, und das ist als Sprecher des Bundesjustizministeriums auch nicht meine Aufgabe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nachgeordnete Behörde des BMI, und in den Landesämtern für Verfassungsschutz - auch das ist ja hinreichend dokumentiert, zum Beispiel wenn man an Thüringen denkt - sind ja ganz klar Fehler gemacht worden. Das kann man so auch benennen, aber ich kann das nicht von hier aus weiter ausführen.

Neymanns: Vielleicht nur noch einmal zur Ergänzung: Sofort nach Bekanntwerden dieser Aktenvernichtung, über die ja auch breit berichtet wurde, hat das BMI sofort einen Sonderbeauftragten zur Aufklärung eingesetzt, der ganz minutiös, ganz gründlich im BfV die Vorgänge überprüft hat und auch zu dem Schluss kam, dass die Person, die die Akten vernichtet hat, nicht auf Grundlage irgendeiner Weisung - ich sage einmal vereinfacht: von oben beispielsweise - gehandelt hat.

Zusatzfrage : Verwirrter Einzeltäter. - Eine Frage noch: Amnesty International fordert eine lange überfällige Untersuchung, inwieweit institutioneller Rassismus in den Behörden eine bessere Aufklärung verhindert hat. Wie steht der Innenminister dazu, den institutionellen Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden aufzuklären?

Neymanns: Das ist, glaube ich, eine Frage, die man hier nicht so schnell aus dem Ärmel beurteilen kann. Ich weiß nicht, wann Amnesty diese Forderung aufgestellt hat. Der Minister hat sich ja selber auch noch einmal zu dem Komplex zu Wort gemeldet und hat, genauso wie die Justizministerin, gesagt: "Nach Jahren der Ungewissheit und zum Teil falschen Verdächtigungen durch die Strafverfolgungsbehörden wurden die Menschen bei der gerichtlichen Aufarbeitung mit den Details der menschenverachtenden Taten konfrontiert" - ähnlich wie Herr Kall es gerade noch einmal dargestellt hat.

Ohne jetzt konkret auf diese Forderung von Amnesty, die ich so nicht kenne, einzugehen: Ich glaube, dieser sehr umfassende Prozess, diese sehr umfassende Aufarbeitung des ganzen NSU-Komplexes mit zwei Untersuchungsausschüssen des Bundes und zehn beziehungsweise elf der Länder - ich habe es schon gesagt -, hat dazu geführt, dass man auf diesem Themengebiet und was solche Strukturen und Zusammenhänge betrifft, deutlich sensibler geworden ist.

Frage: Ich habe eine Frage zu Frau Liu Xia aus China, die gestern in Berlin eingetroffen ist: Wie bewertet die Bundesregierung ihre Freilassung? Außerdem möchte ich fragen: Welchen Aufenthaltsstatus hat sie? Müsste sie, wenn sie länger hier bleiben wollte, politisches Asyl beantragen, oder gibt es andere Möglichkeiten?

SRSin Fietz: Ich kann grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung froh und erleichtert ist und sich darüber freut, dass Liu Xia gestern in Deutschland eingetroffen ist.

Neymanns: Ich kann dazu sagen, dass sie einen Aufenthaltstitel nach 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes bekommen hat. Das ist der sogenannte Aufenthalt aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. Der ist unbegrenzt und würde auch die Aufnahme von Arbeit erlauben. Insofern muss sie kein Asyl beantragen.

Frage: Nachdem ja eine große chinesische Delegation hier war, würde ich gerne wissen, ob die Kanzlerin oder vielleicht auch ein anderes Kabinettsmitglied von vornherein vom chinesischen Ministerpräsidenten über diesen Schritt informiert worden sind. Ist da schon ein Signal gesendet worden?

SRSin Fietz: Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir aus vertraulichen Gesprächen, die im Rahmen dieses Besuchs stattgefunden haben, nicht berichten.

Frage: Wann hat die Bundesregierung denn von dem Fall erfahren? Wann wurde dieser Aufenthaltstitel also eingeleitet?

Neymanns: Das weiß ich technisch nicht. Sie vielleicht, Herr Breul?

Breul: Ich kann Ihnen da jetzt auch kein Datum nennen. Aber ich glaube, das Thema hatten wir hier auch schon mehrfach. Der Ausreisewunsch von Frau Liu Xia war bekannt. Die Botschaft stand mit ihr in engem Kontakt und hat sozusagen versucht, sie bei ihrem Ausreisewunsch zu unterstützen. Wie Sie wissen, geht es dabei ja jetzt in erster Linie einmal um die ärztliche Behandlung. Daher kann ich Ihnen jetzt kein Datum nennen. Aber das war schon ein Fall, der natürlich seit Längerem bekannt war.

Zusatzfrage: Gab es eine Reaktion von der chinesischen Delegation, Frau Fietz? Hat die sich gefreut?

SRSin Fietz: Wie gesagt: Ich kann Ihnen aus den Gesprächen nichts berichten.

Frage: Frau Fietz, Herr Wagner, mich würde angesichts der neuen Drohungen und der Dimensionierung der Drohungen, was Zölle zwischen den USA und China angeht, interessieren: Ist damit nach Ihrer Auffassung eine neue Dimension, eine neue Qualität des Handelskonflikts erreicht? Sprechen Sie eigentlich schon von einem tatsächlichen Handelskrieg?

Vom Wirtschaftsministerium würde mich noch einmal konkret etwas interessieren. Herr Altmaier fährt ja heute nach Paris. Kann man daraus folgern, dass es zwischen Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die Strategie im Handelskonflikt und im Verhalten zu den USA noch Klärungspunkte gibt, die man heute und morgen möglicherweise lösen will und hinsichtlich der man eine gemeinsame Linie finden will?

Wagner: Die Meldungen haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Das kann ich jetzt nicht im Einzelnen kommentieren.

Klar ist unsere Haltung, dass wir immer klargemacht haben, dass die Abkehr von offenen Märkten für uns keine Option ist; denn offene Märkte schaffen Wohlstand und Arbeitsplätze. Wir wollen und brauchen den freien, fairen und regelgebundenen Handel; denn Abschottung vernichtet Wachstum. Das ist, glaube ich, die Grundprämisse, die wir immer artikuliert haben.

Zu den konkreten aktuellen Diskussionen und Entwicklungen in der Handelspolitik hat sich ja Minister Altmaier heute noch vor seiner Reise nach Paris im "Morgenmagazin" der ARD geäußert. Vielleicht zitiere ich das einfach noch einmal. Er sagte: Ich werbe seit vielen Wochen dafür, dass wir in der Zollpolitik einen Handelskrieg vermeiden, aber auch unsere europäischen Interessen und die Arbeitsplätze in Deutschland sichern und schützen. Das heißt für mich, dass es besser ist, wenn wir die Zölle senken, als wenn wir in einen Wettlauf um höhere Zölle eintreten. - Ziel des Ministers ist es also, und das hat er eben auch noch einmal sehr deutlich gesagt, dass wir in keine Zollspirale eintreten, sondern uns vielmehr alle gemeinsam Gedanken darüber machen, wie wir Zölle senken können und nicht in einen Wettlauf um noch höhere Zölle eintreten.

Dann gab es noch die Frage nach der Paris-Reise. Es ist richtig: Der Minister reist heute nach Paris. Er wird dort verschiedene bilaterale Gespräche führen, unter anderem mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Le Maire. Er wird dort auch den französischen Minister Nicolas Hulot, der auch für Energie zuständig ist, sowie die französische Ministerin für Hochschulbildung, Forschung und Innovation, Frau Frédérique Vidal, treffen.

Insgesamt wird es bei der Reise eben um gemeinsame Zukunftsthemen gehen, um die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa, um Investitionen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze, um Innovation sowie auch um die Herausforderungen angesichts der aktuellen handelspolitischen Entwicklungen; das wird auf jeden Fall auch ein Schwerpunkt sein.

Sie wissen ja, dass der Kommissionspräsident Ende des Monats in dieser Frage auch zu Gesprächen nach Washington reisen wird, und natürlich wird sich vorher auch die Europäische Union darauf verständigen, welche Optionen dort genau besprochen werden. Die Gespräche laufen derzeit, und zu diesen Gesprächen gehört natürlich auch, dass sich die Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission darüber austauschen. In diesen Kontext ist auch das Gespräch mit Minister Le Maire einzuordnen.

SRSin Fietz: Die Bundeskanzlerin hat sich immer wieder dazu geäußert, dass sie einen freien Welthandel für ein hohes Gut hält. Ich kann Sie in diesem Zusammenhang noch einmal auf die gemeinsame Erklärung verweisen, die gestern nach den Konsultationen veröffentlicht wurde. Darin haben sich beide Regierungen deutlich zum Multilateralismus und zu einer regelbasierten Weltordnung bekannt. Dies ist auch gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen im Handelsbereich von besonderer Bedeutung.

Zusatzfrage: Ist das Wort Handelskrieg für Sie Moment schon gegeben? Passiert so etwas schon, oder kann ich aus dem, was Sie, Herr Wagner, gesagt haben, herauslesen, dass zum Beispiel der Wirtschaftsminister noch nicht von einem Handelskrieg spricht, sondern diesen vielmehr vermeiden will?

Wagner: Ich würde jetzt gerne vermeiden, über Begrifflichkeiten zu debattieren. Ich glaube auch, es gibt keine Definition dessen, was ein Handelskrieg ist. Klar ist: Es gibt derzeit Handelskonflikte mit zunehmenden protektionistischen Tendenzen.

Der Minister hat das Wort Handelskrieg ja heute im Rahmen des Interviews im "Morgenmagazin" in den Mund genommen und verwendet, und er hat gesagt, er wolle einen Handelskrieg vermeiden. Aber, wie gesagt, eine genaue Bewertung dessen, wie ein Handelskrieg genau einzuordnen ist - ab wann er beginnt, ab wann nicht -, möchte ich hier jetzt nicht vornehmen.

Frage: Ich wollte fragen, ob morgen im Verkehrsministerium der Mobilfunkgipfel stattfinden wird und was dort konkret besprochen werden soll, falls er stattfindet.

Strater: Meine Kollegin hatte sich hier ja schon am Montag dazu geäußert. Es geht um die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk in Deutschland. Die Gespräche werden morgen stattfinden. Ich kann Ihnen jetzt noch nichts Genaues sagen. Presseaktivitäten oder so etwas sind im Moment noch nicht geplant. Natürlich kann ich den Gesprächen heute auch nicht weiter vorgreifen. Wir müssen einfach einmal abwarten, was dort morgen besprochen wird.

Neymanns: Ich habe zwei Dinge nachzuliefern, ohne dass ich das jetzt unnötig in die Länge ziehen möchte, noch einmal zum Thema Afghanistan: Die zurückgeführten Personen waren alle männlich. An der Rückführungsmaßnahme haben sich folgende Bundesländer beteiligt: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Vielleicht auch von Interesse: 134 Beamte der Bundespolizei waren dabei, ein Arzt, ein Dolmetscher sowie ein Frontex-Mitarbeiter.

Zu der Frage, ob nur die drei bisherigen Gruppen vertreten waren oder nicht, kann ich keine Auskunft geben, weil die Länder nach dem Wegfall der Beschränkung auf die drei Gruppen nicht mehr melden müssen, ob eine Person zu einer der drei Gruppen gehört. Deswegen gibt es dieses Kriterium sozusagen nicht mehr zuverlässig. Die Informationen liegen uns also leider nicht vor.

Einen anderen Punkt habe ich noch, zu der Amnesty-International-Forderung zu setzen, einfach einmal nur, um irgendwie zu erläutern, was passiert ist: Nach den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses sind ja irgendwie verschiedene Maßnahmen - ich hatte es vorhin schon gesagt - ergriffen worden, unter anderem Workshops und sozusagen ein Ausbau des Themas "interkulturelle Kompetenz und Fortbildung". Die Taten des NSU sind in die Ausbildungszyklen eingeflossen, in denen es genau um solche Strukturen geht, um sie auch frühzeitig zu erkennen.

Dann ist ja auch das Thema Aktenvernichtung im Rahmen einer Überarbeitung der Vorschriften zur Aktenvernichtung im BfV eingeflossen, sodass so etwas eben nicht mehr passieren kann.

Vielleicht ein allerletzter Punkt; dann bin ich durch: Es gibt ja ein sogenanntes Aktenvernichtungsmoratorium, sodass Akten, die irgendwie im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess stehen können, nicht mehr vernichtet werden dürfen, wenngleich die Vorschrift sozusagen eigentlich die Vernichtung fordern würde. Das gilt selbstverständlich weiterhin, zumindest so lange, bis alle Untersuchungsausschüsse abgeschlossen sind.

Frage: Zu diesen aus Berlin und allen Bundesländern abgeschobenen Afghanen: Können Sie sagen, woher die meisten kamen?

Neymanns: Zahlen zur Verteilung habe ich leider nicht vorliegen, sonst hätte ich die Ihnen genannt.

Zusatzfrage: Zu diesem Vorwurf von Amnesty International: Können Sie denn sagen, wie hoch in etwa der Anteil (von Menschen) mit einem Migrationshintergrund zum Beispiel im Verfassungsschutz ist?

Neymanns: Das kann ich herauszufinden versuchen, aber das weiß ich hier nicht ad hoc.

Vorsitzender Feldhoff: Frau Fietz kann noch etwas zum Kabinettsbeschluss bezüglich Afghanistan sagen.

SRSin Fietz: Das Thema wurde am 6. Juni ohne formalen Beschluss im Kabinett besprochen. Der Außen- und der Innenminister berichteten dort über den aktualisierten Asyllagebericht die Aufhebung der Beschränkung auf Gefährder etc. Es gab keine weitere Diskussion und damit eine Zustimmung in diesem Verfahren. Am selben Tag berichtete auch die Bundeskanzlerin in der Regierungsbefragung darüber.

Frage: Die Aufhebung der Beschränkung hat der Innenminister eingebracht. Korrekt?

SRSin Fietz: Die Aufhebung der Beschränkung basiert auf dem Asyllagebericht, den der Außenminister eingebracht hat.

Zusatz: Also ist der Außenminister schuld.

SRSin Fietz: Von Schuld würde ich überhaupt nicht reden, sondern es gab den Asyllagebericht des Außenministers, und aufgrund dessen ist diese Entscheidung getroffen worden.

Zusatzfrage: Dürfen wir noch einmal das Auswärtige Amt danach fragen? Ich verstehe das jetzt so, dass Herr Maas eingebracht hat, dass durch diesen Bericht jetzt auch wieder Frauen und Kinder abgeschoben werden können.

Breul: Nein, das ist so nicht ganz korrekt. Der Asyllagebericht - das habe ich ja vorhin noch einmal gesagt - ist eine Erkenntnisquelle, eine Beschreibung der tatsächlichen Situation in Afghanistan. Der enthält keine Empfehlungen für eine Abschiebepraxis. Frau Fietz hat es gerade gesagt: Im Kabinett haben dazu der Innenminister und der Außenminister vorgetragen.

Zusatzfrage: Wer hat die Aufhebung der Einschränkung denn jetzt empfohlen, Frau Fietz?

SRSin Fietz: Das ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses.

Zusatz: Aber es wurde doch gar nicht diskutiert, haben Sie gerade gesagt!

SRSin Fietz: Es wurde nicht formell beschlossen, habe ich gesagt.

Frage: Frau Fietz, die Bundeskanzlerin wurde ja im Bundestag von einer Abgeordneten der Union gefragt - ich weiß nicht, ob Sie den Wortlaut der Antwort vorliegen haben -, und - - -

SRSin Fietz: Nein, habe ich nicht.

Zusatzfrage: Ich kann mich täuschen, aber ich meine mich zu erinnern, dass sie gesagt hat, das Kabinett habe das beschlossen oder entschieden. Deswegen würde mich schon interessieren, wie da der formale Entscheidungsablauf gewesen ist.

Vorsitzender Feldhoff: Wenn das jetzt nicht zu klären ist, dann würden wir um eine Nachlieferung bitten. Wir würden das dann auf der Homepage der Bundespressekonferenz veröffentlichen. Dann kann man nachschauen.

Frage: Das Thema Sport ist ja selten ein Thema, aber ich würde gerne einmal das Sportministerium zur aktuellen Özil-Debatte befragen, weil das er jetzt auch einen politischen Hintergrund bekommt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland fordert den Rücktritt des DFB-Präsidenten und auch des DFB-Managers aufgrund der Aussagen über Herrn Özil, der ja jetzt zum Sündenbock für das Ausscheiden bei der WM gemacht wird. Wie sieht das denn der Bundesinnenminister?

Neymanns: Ich möchte die Äußerungen von Herrn Mazyek, wie Sie sich vorstellen können, von hier aus nicht kommentieren. Ich glaube, das Ausscheiden der Nationalmannschaft bei der Fußball-WM - aber auch das möchte ich eigentlich nicht kommentieren - ist bedauerlich und liegt sicherlich nicht an einer einzelnen Person.

Zusatz: Es geht um den Umgang des größten Sportverbandes der Welt mit einem Spieler, der als Sündenbock - - -

Neymanns: Wir haben uns hier schon vor ein paar Wochen dazu geäußert. Wie der DFB mit dem Vorgang umgeht, muss der DFB selbst entscheiden. Dazu würde ich keine öffentlichen Empfehlungen abgeben, und das kann ich auch nicht tun.

Zusatzfrage: Hat die Kanzlerin einen Kommentar dazu - sie ist ja auch Fan der Mannschaft, sie kennt die Mannschaft -, wie jetzt mit einem jungen Spieler mit Migrationshintergrund umgegangen wird?

SRSin Fietz: Es ist sicherlich Sache des DFB und auch der Mannschaft, dieses Thema zu regeln. Dazu sollte die Bundesregierung jetzt keine öffentlichen Ratschläge abgeben.

Im Übrigen gilt für die Bundesregierung: Eine Mannschaft gewinnt zusammen, und eine Mannschaft verliert auch zusammen.

Mittwoch, 11. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 11. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-11-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2018

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