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PRESSEKONFERENZ/1747: Regierungspressekonferenz vom 7. September 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 7. September 2018
Regierungspressekonferenz vom 7. September 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Plenarsitzung des Deutschen Bundestags, Reise nach Litauen, Gespräch mit dem österreichischen Bundeskanzler in Berlin, Reise nach Frankreich), Reise der Bundeskanzlerin nach Chemnitz, Ereignisse in Chemnitz, Fall Skripal
Sprecher: StS Seibert, Korff (BMI), Krüger (BMJV), Adebahr (AA)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Meine Damen und Herren, guten Tag! Wir hatten ja schon am Mittwoch angekündigt, dass die Kanzlerin heute nach Marseille und am Samstag nach Skopje in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien reist. Ich komme am Ende meines Vortrags noch einmal auf diese europäischen Termine zurück.

Insgesamt kann man über die nächste Woche sagen, dass sie ganz im Zeichen des Bundeshaushalts 2019 steht. Die Bundeskanzlerin wird im Rahmen der Generaldebatte am Mittwoch um 9 Uhr im Bundestag eine Rede halten. Wegen der Haushaltswoche des Parlaments findet - das kennen Sie - in der kommenden Woche keine Kabinettssitzung statt.

Am Freitag, den 14. September, reist die Bundeskanzlerin nach Litauen, nach Vilnius. Sie wird dort mit den Staats- und Regierungschefs von Litauen, Estland und Lettland zu Gesprächen zusammentreffen. Litauen feiert in diesem Jahr seine 100-jährige Unabhängigkeit. Die Bundeskanzlerin wird zuerst von der litauischen Präsidentin Grybauskaite am Präsidentenpalast mit militärischen Ehren empfangen. Anschließend folgen bilaterale Gespräche mit Frau Grybauskaite wie auch mit den Ministerpräsidenten der drei baltischen Staaten und dann ein gemeinsames Arbeitsessen. Themen werden die bilateralen Beziehungen und die jeweiligen regionalen und auch europapolitische Themen sein. Auch wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben. Am Nachmittag besucht die Bundeskanzlerin den von Deutschland geführten multinationalen Gefechtsverband, der im Rahmen der verstärkten Vornepräsenz der Nato in Rukla eingesetzt ist.

Am Sonntagabend - das ist der 16. September - begrüßt die Kanzlerin den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz in Berlin. Es wird einen Austausch über aktuelle europapolitische Themen geben. Wie Sie wissen, hat Österreich zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne. Es geht natürlich auch um die Vorbereitung des informellen Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs am 19. und 20. dieses Monats in Salzburg. Ein Pressetermin ist geplant. Wann und in welcher Form, das sagen wir noch rechtzeitig.

Da dies mit einem europäischen Termin in Marseille begann und mit einem europäischen Termin mit Sebastian Kurz in Berlin endet, will ich einfach noch sagen: Die anstehenden Aufgaben Europas stehen im Mittelpunkt dieser Gespräche, sowohl mit Präsident Macron als auch mit Bundeskanzler Kurz. Die europäische Agenda verdichtet sich ja im Augenblick deutlich. Am 12. September hält Kommissionspräsident Juncker seine Rede zur Lage der Union. Österreich lädt dann am 19. und 20. September zu diesem informellen Treffen nach Salzburg ein.

Die Kanzlerin und der französische Präsident wollen sich heute in Marseille eng abstimmen, um Europa gemeinsam weiter voranzubringen. Es geht im Wesentlichen um drei Themen, nämlich zum einen um die Migration; da brauchen wir eine umfassende europäische Lösung. Zum anderen geht es sicherlich auch um die Reformagenda für die Europäische Union, die die Kanzlerin und der Präsident bei ihrem letzten Treffen auf Schloss Meseberg vorgelegt haben. Des Weiteren geht es um die außenpolitischen Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht. Da sind Syrien, der Ukraine-Konflikt und der westliche Balkan zu nennen.

Das wollte ich zu den Gesprächen sagen. Mehr möchte ich denen nicht vorgreifen. Da bitte ich um Ihr Verständnis.

Frage: Ich hätte gerne zu dem Termin mit Bundeskanzler Kurz gewusst: Gibt es Differenzen zwischen Deutschland und Österreich in Bezug auf den westlichen Balkan? Wir haben in der letzten Zeit mehrmals gehört, dass mehrere österreichische Politiker, darunter auch EU-Kommissar Hahn, die Überlegungen zum Gebietsaustausch zwischen dem Kosovo und Serbien anscheinend unterstützen - in der "WELT" gab es heute ein Interview dazu -, während Frau Merkel entschieden dagegen war.

StS Seibert: Ich kann hier natürlich nicht für die österreichische Position sprechen. Heute findet in Brüssel ein Treffen zwischen der EU-Außenbeauftragten, Frau Mogherini, dem serbischen Präsidenten Vucić und dem Präsidenten Kosovos, Herrn Thaçi, statt. Diesen für heute angesetzten Dialog sollten wir abwarten. Die Haltung der Bundesregierung hierzu hat sich nicht geändert. Die ist ja hier mehrfach dargelegt worden.

Zusatzfrage: Können Sie nichts dazu sagen, ob es Differenzen gibt?

StS Seibert: Ich kann Ihnen über die Haltung der Bundesregierung berichten. Die Haltung der österreichischen Seite müsste die österreichische Seite vertreten. Aber ich habe ja gesagt, dass auch das Thema westlicher Balkan - dazu gehört auch dies - möglicherweise ein Thema mit Bundeskanzler Kurz ist.

Frage: Steht schon fest, wann die Bundeskanzlerin nach Chemnitz fahren wird?

StS Seibert: Nein. Sie hat die Einladung der Oberbürgermeisterin von Chemnitz angenommen. An dem Termin wird noch gearbeitet. Den werden wir dann, wie immer, rechtzeitig bekannt geben.

Frage(zu den Ereignissen in Chemnitz): Ich würde gerne, wenig überraschend, zu den Äußerungen von Herrn Maaßen heute in der "Bild"-Zeitung fragen. An Sie, Herr Seibert, die Frage: Hat Herr Maaßen die Kanzlerin über seine Zweifel an dem kursierenden Video informiert? Gab es da vorher ein Gespräch? Bleiben Sie und die Kanzlerin bei der These, dass es da Hetzjagden gegeben hat?

StS Seibert: Über dieses Thema sprechen wir ja nun seit mehr als eineinhalb Wochen hier in der Pressekonferenz wie auch in Interviews. Für die Bundeskanzlerin wie auch für mich ist zu diesem Thema alles gesagt.

Zusatzfrage: Zu der Frage, ob Herr Maaßen die Kanzlerin informiert hat, sagen Sie nichts?

StS Seibert: Es hat kein Gespräch der Bundeskanzlerin mit Herrn Maaßen dazu in den letzten Tagen gegeben.

Zusatzfrage: Darf ich dieselbe Frage noch an Frau Korff vom BMI stellen? - Hat Herr Maaßen Ihren Minister über seine Zweifel informiert?

Korff: Im BMI sind Berichte über das BfV bekannt, dass es aufgrund von Informationen vom BfV Zweifel daran gibt, dass diese Bewertung geteilt werden kann. Aber das waren Berichte des BfV an das BMI - in Bezug auf die Frage, ob die Geschehnisse in Sachsen als sogenannte Hetzjagden bewertet werden können.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, wann es diese Berichte gab?

Korff: In den letzten Tagen. Ich kann es gerade leider nicht weiter präzisieren. Im Rahmen der normalen Fachaufsicht wurde um Bericht gebeten und diese Einschätzung mitgeteilt.

Frage: Frau Korff, wie bewertet das der Bundesinnenminister? Ist er schon zu einer eigenen Bewertung gekommen? Macht er sich die Haltung des Verfassungsschutzpräsidenten zu eigen? Hat er auch Zweifel daran, dass es Hetzjagden gab?

Die zweite Frage: Können Sie - weil Herr Maaßen das in dem Interview nicht ausgeführt hat - etwas zu den guten Gründen sagen, die Herr Maaßen da anspricht, dass das gezielte Falschinformationen sind? Was sind also diese guten Gründe, die da bekannt sind?

Korff: Zu der zweiten Frage: Nein, das kann ich nicht. Das sind die Äußerungen von Herrn Maaßen, die er im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit getätigt hat. Hierüber liegen keine Informationen im BMI vor.

Zu der Frage der Einschätzung des Innenministers: Er hat sich in den vergangenen Tagen sehr deutlich und wortreich dazu geäußert. Bei manchen PKs waren Sie auch dabei. Er differenziert die Vorgänge sehr klar und legt den Fokus auf eine Aufklärung der Geschehnisse und eine dann zu erfolgende Bewertung. Er sagt aber auch sehr klar: Wenn Tatsachen auf einer gesicherten, validen Tatsachengrundlage dafür vorliegen, dann müssen die Konsequenzen gezogen werden.

Die genauen Abläufe und die Bewertung der Geschehnisse werden zurzeit auf Ebene der Polizei in einer Ermittlungsgruppe in Sachsen recherchiert beziehungsweise vorgenommen. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Vor dem Abschluss werden auch wir als BMI keine Bewertung vornehmen.

Zusatzfrage: Der Innenminister hat ja vor allen Dingen auch Verständnis für die Demonstranten geäußert; so hatte ich das verstanden. Eine Klassifizierung der Ereignisse hat er in dem Sinne - zumindest ist mir das nicht bekannt - nicht vorgenommen. Deswegen noch einmal konkret - - -

Korff: Genau weil er eben zunächst eine Auswertung, eine Darstellung und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, die genau diese Arbeit vornehmen, nämlich die Abläufe nachzuzeichnen, abwarten und erst dann eine Bewertung vornehmen möchte.

Frage: Ich würde gerne erst einmal Herrn Seibert etwas fragen. Dann habe ich aber auch noch eine Frage an Frau Korff und noch eine Frage an Frau Krüger.

Herr Seibert, ich würde gerne grundsätzlich fragen: Wie bewertet die Bundesregierung inhaltlich die Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen? Wie empfindet sie das Vorgehen von Herrn Maaßen, sich mit den Äußerungen an die "Bild"-Zeitung zu wenden, wenn es vorher kein Gespräch mit der Bundeskanzlerin über diese Inhalte gab? Genießt Herr Maaßen eigentlich noch das Vertrauen der Bundeskanzlerin?

Von Frau Korff würde ich gerne wissen: Im Kern geht es jetzt vor allem um den Vorwurf, den Herr Maaßen ausspricht, dass es da um gefälschtes Material geht, das Jagdszenen - oder wie auch immer man diese Szenen nennen möchte - zeigt. Das ist der schwerwiegendste Vorwurf, den er da vorbringt, ohne Belege zu nennen. Wundert sich das Innenministerium darüber, dass der Verfassungsschutzpräsident mit so etwas an die Öffentlichkeit geht, ohne dass er Ihnen das vorher mitteilt?

Von Frau Krüger würde ich gerne wissen: Der Verfassungsschutzpräsident, der ja promovierter Jurist ist, spricht in dieser "Bild"-Aussage von einem Mord. Unseres Wissens ermitteln aber die Behörden bisher nur wegen Totschlags. Wie ist das eigentlich zu erklären?

StS Seibert: Ich muss mich wiederholen: Aus meiner Sicht ist zu diesem Thema und von diesem Platz hier alles gesagt.

Zusatz: Dann beantworten Sie doch wenigstens die Frage nach dem Vertrauen.

StS Seibert: Ich kann nur das wiederholen, was ich hier schon mehrfach gesagt habe: Die Polizei wie auch die Sicherheitsbehörden verdienen unseren Dank und unsere Unterstützung für ihre Arbeit, auch im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz. Da ist einiges zu ermitteln, zuallererst natürlich die Umstände und die Schuldfrage bei der schrecklichen Tötung des jungen Mannes, dann aber ebenso die extremistischen Vorfälle und die Gewalt am Rande von Demonstrationen. Dabei verdienen die Sicherheitsbehörden, die Polizei, die Justiz unsere Unterstützung, wie ich hier schon mehrfach gesagt habe.

Zusatz: Ich stelle fest, dass Sie Herrn Maaßen explizit nicht das Vertrauen der Bundeskanzlerin aussprechen.

StS Seibert: Herr Maaßen hat eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe.

Korff: Die Frage war, inwieweit - - - Können Sie sie wiederholen?

Zusatzfrage: Ich möchte wissen, ob Sie das nicht etwas wundert, dass Herr Maaßen mit so einer erstaunlichen Bewertung an die Öffentlichkeit geht, bevor er Ihnen als übergeordneter Behörde das mitteilt.

Korff: Zum einen habe ich schon gesagt, dass er die Aussagen im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit getätigt hat. Das kann er. Wichtig finde ich auch zu sagen: Er hat ja kein abschließendes Urteil getroffen, sondern seine Auffassung dargelegt. Zum anderen: Ja, ich habe bestätigt, dass entsprechende Berichte im BMI noch nicht vorliegen. Wir werden dieser Frage nachgehen.

Krüger: Die Äußerungen von Herrn Maaßen zu diesem konkreten Tatvorwurf - da bitte ich um Nachsicht - kann ich von hier aus überhaupt nicht beurteilen. Es ist Aufgabe der sächsischen Behörden, in diesem konkreten Fall zu ermitteln und die Straftat zu verfolgen.

Frage: Frau Korff, eine Frage an Sie: Sie haben gerade gesagt, Herr Maaßen habe seine Auffassungen dargelegt. Hat er denn in irgendeiner Art und Weise weitergehende Informationen, Belege etc. vorgelegt, die diese Aussage untermauern, oder gehen Sie davon aus, dass das in den nächsten Tagen noch nachfolgt?

Korff: Das habe ich doch gerade gesagt: Nein, das hat er noch nicht. Wir haben um einen Bericht gebeten.

Frage: Herr Seibert, dahinter steht ja nicht die Frage nach einem Wort oder eine semantische Frage, sondern eigentlich die Frage, welchen Bildern wir glauben können, und die Frage nach der Wahrheit in diesem Fall, um die Ereignisse irgendwann einordnen zu können. Deswegen die Frage: Haben Sie Zweifel daran, dass die Informationen, auf deren Grundlage Sie Ihre Einschätzung getätigt haben, nicht stimmten, dass Sie einer Desinformation aufgegessen sind? Ganz grundsätzlich: Welche Möglichkeiten haben Sie in diesem konkreten Fall im Presse- und Informationsamt gehabt, um die Videos und die Bilder aus Chemnitz authentifiziert zu prüfen?

StS Seibert: Ich muss mich wiederholen: Es ist zu diesem Thema von dieser Stelle für mich alles gesagt.

Frage: Frau Korff, bezweifeln der Innenminister, das BMI die faktische Authentizität der Videos, über die wir hier sprechen? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Da Herr Maaßen inhaltlich die Richtigkeit von Aussagen der Kanzlerin, weiterer Ministerinnen und Minister sowie des Regierungssprechers infrage stellt - das ist eine neue Qualität -, gibt es einen Prozess, der über das BMI hinaus eine umfassende Analyse und Bewertung der Videos vornimmt? Denn es geht ja nicht um Semantik - der Kollege hat es gesagt -, sondern um die politische Bewertung von Prozessen.

Korff: Zu der ersten Frage - - -

Zusatz: Bezweifeln Sie die faktische Authentizität der Videos, über die wir hier sprechen?

Korff: Ja. Darauf habe ich meines Erachtens auch schon eine Antwort gegeben. Uns liegen bis jetzt keinerlei Berichte aus dem BfV dazu vor, sodass wir dazu - - - Ich kann keine Bewertung vornehmen. Im BMI gibt es dazu keine abschließende Bewertung. Ich weiß jetzt: Es gibt keinen Bericht des BfV dazu. Ich kann nicht ausschließen, dass es durch andere Behörden irgendwelche Hinweise gab. Aber eine abschließende Bewertung des BMI liegt dazu nicht vor.

Ich habe auch auf die Arbeit der Ermittlungsgruppe in Sachsen hingewiesen, die sich genau auch um diese Frage kümmert. Ziel dieser Ermittlungsgruppe ist das Sammeln und Auswerten des durch die Öffentlichkeit übermittelten Bild- und Videomaterials. Wir rufen mit den sächsischen Behörden alle auf, entsprechendes Material dorthin zu liefern, um diese Bewertung vorzunehmen. Ich habe eben auch schon gesagt: Diese Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Es mag sein, dass Ihre zweite Frage im Rahmen dieser Ermittlungsgruppe aufgearbeitet wird. Ansonsten ist mir keine Arbeitsgruppe bekannt. Aber genau dort ist sie auch richtig, nämlich bei den sächsischen Behörden.

Zusatzfrage: Es ist also festzuhalten, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentlich Zweifel an der Authentizität des Materials ziehen und damit die Stimmigkeit, die Glaubwürdigkeit von Aussagen der Kanzlerin und der Bundesregierung öffentlich in Zweifel ziehen kann, ohne dass dem BMI dafür nachvollziehbare Belege vorliegen. Ist das richtig?

Korff: Das ist Ihre Bewertung.

Zusatz: Ich habe Fakten genannt. Widersprechen Sie - - -

Korff: Die Fakten, die ich nennen kann, habe ich eben genannt. Die Schlüsse, die Sie daraus ziehen, müssten Sie ziehen.

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage an das BMI: Finden Sie es denn angemessen, dass sich Herr Maaßen mit einer solchen Aussage in der "Bild"-Zeitung äußert, ohne Belege vorzulegen?

Korff: Ich habe dazu schon das gesagt, was ich zu sagen habe: Herr Maaßen hat seine Aussagen im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit getätigt, und das kann er.

Frage: Frau Korff, hat Herr Maaßen das Vertrauen des Bundesinnenministers?

Korff: Selbstverständlich.

Frage: Frau Korff, ich würde gerne noch ein bisschen grundsätzlicher fragen. Herr Maaßen benutzt ja den Terminus "rechtsextremistische Hetzjagden". Ihr Minister hat diesen Begriff nach meiner Wahrnehmung so gut wie gar nicht in den Mund genommen. Er hat von Radikalen und von Gewalt gesprochen. Bei der Bewertung, die er noch vornehmen wird, steht da für ihn überhaupt noch infrage, ob Rechtsextremismus das Problem in Chemnitz ist, oder ist zumindest das für ihn geklärt?

Korff: Nein, das gehört alles in den Komplex. Die genauen Tatsachenabläufe und die Geschehnisse sind noch nicht abschließend aufgearbeitet. Erst wenn das geschehen ist, kann man solche Bewertungen vornehmen. Deswegen hat er das bislang auch nicht getan, allerdings gleichwohl sehr deutlich klargestellt, dass dies - er hat beispielsweise den Hitlergruß genannt -, wenn es Hinweise gibt, mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt werden muss.

Frage: Frau Korff, hat das BfV Sie vor der Veröffentlichung darüber in irgendeiner Weise informiert?

Korff: Wir waren über das Ob der Pressearbeit, aber nicht über das Wie informiert.

Frage: Frau Korff, bezweifelt das Bundesinnenministerium, dass es aus diversen Demonstrationen in Chemnitz heraus rassistische und fremdenfeindliche, fremdenbedrohende Aktivitäten gegeben hat, nachweisbar bis hin zu Androhung von Kopf-ab gegenüber ausländischen Mitbürgern? Bezweifeln Sie, dass so etwas passiert ist, oder sagt das Bundesinnenministerium: "Es hat diese rassistischen, fremdenfeindlichen Hetzaktivitäten gegeben"?

Korff: Ich glaube, ich habe heute schon mehrfach gesagt, dass wir eine Bewertung der Geschehensabläufe und des tatsächlichen Geschehens - und das, was Sie gerade erfragen, ist eine Bewertung - vornehmen, wenn die Bewertung durch die sächsischen Behörden in benannter Ermittlungsgruppe vorgenommen wurde.

Zusatzfrage: Ein massenhafter Sprechchor "Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!", das demonstrative Zeigen einer Kopf-ab-Geste gegenüber einem ausländischen Mitbürger - das mögen Sie nicht als fremdenfeindliche, hetzerische Aktivität bewerten?

Korff: Der Minister hat sich dazu sehr ausdrücklich geäußert. Wenn diese Vorkommnisse stattgefunden haben und tatsächlich nachgewiesen werden können, dann werden sie bewertet und strafrechtlich verfolgt. Dazu gehört auch das: Wenn festgestellte Tatsachen feststehen und die Belege dafür vorliegen.

Frage: Herr Seibert, hat es seit den Ereignissen von Chemnitz vor knapp zwei Wochen bereits ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer gegeben? Er weiß offenbar ganz genau, dass es dort keinen Mob gab, dass es keine Hetzjagden etc. gegeben hat.

StS Seibert: Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir Anfang der vergangenen Woche, also kurz nach dem Beginn der Ereignisse in Chemnitz, bekanntgegeben, dass die Bundeskanzlerin mit dem sächsischen Ministerpräsidenten wie auch mit der Oberbürgermeisterin von Chemnitz gesprochen hatte.

Zusatzfrage: Das war vor der Regierungserklärung von Herr Kretschmer - ich glaube, es war am Mittwoch -, in der er genau das gesagt hat, richtig?

StS Seibert: Ja, dieser erste Kontakt - ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob es weitere gab - unmittelbar nach Beginn der Ereignisse in Chemnitz war meines Erachtens am Montag. Aber ich müsste nachschauen, wann genau wir das herausgegeben haben.

Zusatzfrage: Macht sich die Kanzlerin die Aussagen von Herrn Kretschmer in seiner Regierungserklärung zu eigen?

StS Seibert: Das ist noch einmal ein anderer Weg, um nach dem zu fragen, worüber wir hier in sechs Pressekonferenzen seit Beginn der Ereignisse von Chemnitz geredet haben. Ich kann nur noch einmal sagen: Zu diesem Thema ist von dieser Seite alles gesagt.

Frage: Frau Korff, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz spricht in der Öffentlichkeit von gezielten Falschinformationen, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken. Wann gedenkt das Bundesinnenministerium, die Belege für die These, die Herr Maaßen in der Öffentlichkeit äußert, zu veröffentlichen?

Korff: Ich sage es gern noch einmal: Wir haben das Bundesamt für Verfassungsschutz gebeten, uns darüber zu berichten. Ich lasse mich jetzt nicht auf einen Zeitplan festlegen, wann wir dazu weitergehend Stellung nehmen können.

Zusatzfrage: Herr Seibert, finden Sie es zumindest ungewöhnlich, dass der Präsident des Verfassungsschutzamtes an die Öffentlichkeit tritt und solche Äußerungen tätigt?

StS Seibert: Ich habe dem schon Gesagten, und zwar dem seit Montag der vergangenen Woche hier in Pressekonferenzen wie auch in Interviews und sonstigen Statements schon Gesagten, nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Das hat ja nichts mit dem zu tun, was Sie vor einer Woche gesagt haben, sondern es ist ein neues Interview von neuer Qualität. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezichtigt erstens die Medien und zweitens die Kanzlerin der Lüge. Was sagt der Regierungssprecher dazu?

StS Seibert: Dass zu diesem Thema alles gesagt ist.

Frage: Ich möchte Frau Korff etwas zu ihrer letzten Antwort fragen. Man könnte ja nun auch der Meinung sein, dass dieser Vorgang so erheblich ist, weil, wie der Kollege schon angedeutet hat, durch die Aussagen von Herr Maaßen so vieles behauptet wird und auch so viel an Verleumdung in die Öffentlichkeit gelangt, was bestimmte politische Kreise ja gern benutzen, sodass man dann als Bundesinnenministerium vielleicht auch den Wunsch hätte, möglichst schnell zu erfahren, worauf sich diese Behauptungen stützen, und dass man auch von Herrn Maaßen verlangt, dass er das möglichst schnell sagt.

Wenn ich Sie richtig verstehe, machen Sie aber keinen besonderen Druck, sondern Sie warten einfach ab.

Korff: Das habe ich nicht gesagt. Die Frage war, wann wir diese Belege veröffentlichen.

Zusatz: Aber Sie könnten als Bundesinnenministerium auch sagen: Wir als übergeordnete Behörde verlangen jetzt vom Verfassungsschutzpräsidenten, dass er offenlegt, worauf sich diese Behauptung stützt.

Korff: Ja, in der Tat. Genau das habe ich eben schon mehrfach gesagt. Um diesen Bericht wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz gebeten.

Frage: Frau Korff, der Innenminister hat gestern in einem viel beachteten Interview in der "Rheinischen Post" gesagt, wenn er nicht gerade Minister wäre, wäre er in Chemnitz auch auf die Straße gegangen. Hat er Ihnen intern verraten, welcher Demo oder welcher Veranstaltung er sich angeschlossen hätte? Chemnitz, AfD, Rockkonzert?

Korff: Nein.

Zusatzfrage: Gibt es von ihm inzwischen, nachdem jetzt auch die Bundeskanzlerin gesagt hat, sie fahre nach Chemnitz, Überlegungen, doch einmal nach Chemnitz zu reisen, um sich ein eigenes Bild zu machen?

Korff: Auch dazu hat er sich schon geäußert.

Frage: Frau Krüger, es geht um das Wort Hetzjagd. Aus meiner Sicht ist das nicht nur eine semantische, sondern auch eine juristische Frage. Kann man die Nutzung dieses Wortes juristisch irgendwie begründen? Was sieht Ihr Haus unter diesem Begriff vor? Ist er juristisch irgendwie belastbar, oder ist er nur eine subjektive Beschreibung der Situation?

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. Es gibt tatsächlich keine Legaldefinition für den Begriff Hetzjagd auf Menschen. Es ist auch nicht Aufgabe des Justizministeriums, ihn auszulegen. Das werden wir nicht tun.

Es gibt aber keine Definition.

Zusatzfrage: Der Sprecher der Generalbundesanwaltschaft in Dresden hat gesagt, dass das nach seiner Sicht die Situation ist, wenn jemand einen anderen auf eine bestimmte Zeit durch die Stadt verfolgt. Kann man das aus Ihrer Sicht, aus Juristensicht, über "Hetzjagd" sagen, oder ist das auch eine subjektive Beschreibung von "Hetzjagd"?

Krüger: Ich kann mich nur wiederholen: Es gibt keine rechtliche Definition. Das Bundesjustizministerium wird jetzt auch keine Definition festlegen. Es obliegt in diesem Fall also dem Generalstaatsanwalt, diesen Begriff zu gebrauchen und zu füllen. Wir werden ihn nicht definieren.

Frage: Herr Seibert, auch weil es mich überrascht, dass Sie so kategorisch sagen, Sie sagten nichts dazu: In dieser Frage gibt es einfach ein großes Informationsbedürfnis, kein Bedürfnis nach Meinung, sondern wirklich nach Information.

Sehen Sie als Regierungssprecher Ihre Aufgabe in der Frage erfüllt, ausreichend informiert zu haben, ausreichend dazu beigetragen zu haben, aufzuklären, zu informieren?

Genau deswegen gibt es jetzt auch aus der Unionsfraktion Rücktrittsforderungen. Was sagen Sie dazu, Herr Seibert?

StS Seibert: Die Aufklärung der Ereignisse in Chemnitz ist die Sache der Polizei, der Sicherheitsbehörden und der Justiz. Ich habe hier seit Montag vor einer Woche gesagt, dass diese Kräfte unseren Dank und unsere volle Unterstützung verdienen.

Ansonsten ist es ja nicht richtig, wenn Sie sagen, ich sagte nichts. Montag, Mittwoch und Freitag der vergangenen Woche sowie Montag und Mittwoch dieser Woche haben wir, entweder ich oder Frau Demmer, hier bereits deutlich und klar Stellung bezogen. Im Übrigen hat sich die Bundeskanzlerin in Interviews dazu geäußert. Diesem bereits Gesagten habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Korff, laut Berichten zum Beispiel der "ZEIT" hat sich der betroffene Asylbewerber aus Afghanistan - oder soll ich sagen: der Gejagte? - am Mittwoch bei der Polizei in Chemnitz gemeldet und die Szenen, die im Video zu sehen sind, über das wir reden, deutlich und klar beschrieben. Es gibt eine Anzeige. Die Polizei hat das auch aufgenommen. Wissen Sie vielleicht, ob der Präsident des Bundesamtes davon wusste, bevor er der "Bild"-Zeitung dieses Interview gegeben hat?

Korff: Nein, das weiß ich nicht.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert: Da ja eben durch die Äußerung des Verfassungsschutzpräsidenten doch die Glaubwürdigkeit der Regierung und auch Ihre persönliche angegriffen wurde, gehen Sie davon aus, dass in diesem besonderen Fall - es steht ja eine Analyse, gerade der Videoaufnahmen, noch aus - auch das Bundespresseamt an diesem Analyseprozess beteiligt wird? Oder würde es Ihnen ausreichen, wenn Sie allein vom Ergebnis der Auswertung durch BMI und andere Ebenen informiert würden?

StS Seibert: Ich habe zu diesem Thema rauf und runter alles gesagt.

Zusatzfrage: Nein, dazu haben Sie noch nichts gesagt.

StS Seibert: Ich habe gerade Ihrem Kollegen von der "Bild"-Zeitung gesagt, dass die Ermittlung dessen, was passiert ist und die dann notwendigen polizeilichen und strafrechtlichen Konsequenzen von den dafür zuständigen Behörden zu leisten sind.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie legen keinen Wert darauf, am Auswertungsprozess selber in dieser besonderen Situation beteiligt zu werden?

StS Seibert: Ich habe mich ausreichend geäußert.

Frage: Im Fall Skripal hat sich die Bundesregierung ja einer Erklärung angeschlossen oder sie mit unterschrieben, in der es deutlich heißt, man vertraue den Ergebnissen der britischen Geheimdienste über die Urheberschaft der Nowitschok-Anschläge. Dann ist im Text die Rede von "feindlichen Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste", und es wird auf den russischen Geheimdienst Bezug genommen. Das ist eine direkte Feindstaatenerklärung gegenüber Russland. Kann man das allein auf der Ebene des Glaubens machen? Oder haben sich bundesdeutsche Behörden von der Stichhaltigkeit des Beweismaterials der britischen Seite überzeugen können?

StS Seibert: Zunächst einmal bin ich zufrieden, dass Sie die gemeinsame Erklärung Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens, Kanadas und der USA zu den neuen britischen Ermittlungsergebnissen im Fall Skripal zur Kenntnis genommen haben. In der Tat steht darin:

"Wir haben volles Vertrauen in die britische Einschätzung, dass die beiden Tatverdächtigen Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes, auch als GRU bekannt, waren und dass diese Operation mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auf hoher Regierungsebene gebilligt wurde."

Wir stehen selbstverständlich genau zu dem Inhalt und zu dem Geist dieser Erklärung, die wir da gemeinsam mit den Regierungschefs dieser anderen Staaten verfasst haben.

Über weitere nachrichtendienstliche Erkenntnisse, nachrichtendienstliche Angelegenheiten, äußert sich die Bundesregierung wie üblich gegenüber den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags.

Zusatzfrage: Vielleicht noch Frau Adebahr, da ja durch die Wortwahl Russland indirekt in eine Feindstaaten-Situation gebracht wird.

Adebahr: Das ist Ihre Interpretation. Ich denke, die Position der Bundesregierung zu Russland - da gibt es ganz verschiedene Fragen und verschiedene Politikfelder, auf denen wir mit Russland zusammenarbeiten und mit Russland im Gespräch sind - hat sich nicht verändert. Das ist eine Erklärung zu diesem speziellen Thema gewesen.

Frage: Herr Seibert, was müsste denn aus Ihrer Sicht oder aus Sicht der Bundesregierung jetzt aus dieser weiteren Erklärung folgen, da sich die russische Seite ja offenbar unbeeindruckt zeigt?

StS Seibert: Gut. Die Erklärung enthält ja die Aufforderung an die russische Seite, und zwar die eindringliche Aufforderung, sein Nowitschock-Programm gegenüber der OVCW vollständig offenzulegen. Das wäre etwas, was erfolgen sollte.

Zusatzfrage: Aufforderungen gab es ja vorher schon. Ist es denkbar, dass es weitere Sanktionen, weitere Maßnahmen, gibt?

StS Seibert: Die Bundesregierung - darauf möchte ich hinweisen - hat ja zusammen mit einer Zahl von Partnern schon Maßnahmen in dieser Sache unternommen, um unsere Solidarität mit Großbritannien zu unterstreichen. Die gemeinsame Erklärung von gestern unterstreicht diese Solidarität auch noch einmal. Alles Weitere würde man zu gegebener Zeit mit den Partnern besprechen. Ich habe da jetzt nichts anzukündigen.

Freitag, 7. September 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 7. September 2018
www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/09/2018-09-07-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2018

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