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PRESSEKONFERENZ/1787: Regierungspressekonferenz vom 21. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 21. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 21. November 2018

Themen: neuer Präsident von Interpol, Fall Khashoggi/Waffenexporte nach Saudi-Arabien, Treffen des Europäischen Rats zum Thema Brexit, Bundesprogramm "StarthilfePlus", Überwachung der Einhaltung von Fahrverboten, geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Risikoträger in Banken, Handelsgespräche zwischen der EU und den USA, UN-Migrationspakt

Sprecher: SRSin Demmer, Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Alemany (BMWi), Alter (BMI), Strater (BMVI), Klein (BMU), Kalwey (BMF)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Adebahr: Guten Tag! Ich möchte gerne etwas zu Interpol sagen. Da gab es heute die Wahl des Präsidenten. Die Bundesregierung gratuliert Kim Jong Yang zu seiner Wahl zum neuen Präsidenten von Interpol. Wir wünschen ihm viel Erfolg bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe. Wir sind überzeugt, dass Kim Jong Yang eine gute Wahl ist und dass er Interpol verantwortungsvoll und erfolgreich führen kann. Das hat er bereits in seinem bisherigen Amt als geschäftsführender Vizepräsident unter Beweis gestellt.

Das klare Wahlergebnis für ihn zeigt aus unserer Sicht auch, dass die große Mehrheit der anderen Mitglieder die gleiche Einstellung hat und davon überzeugt ist, dass er eine gute Wahl für Interpol ist.

Der deutsche Generalsekretär von Interpol, Professor Stock, der die operativen Geschäfte der Organisation führt, wird den neuen Präsidenten natürlich nach Kräften in seiner Arbeit unterstützen.

Frage: Ich würde gerne das Auswärtige Amt noch einmal zum Thema Saudi-Arabien fragen. Wie verhält sich denn Deutschland zu Diskussionen, in denen eine unabhängige Untersuchung des Falles Khashoggi vor den Vereinten Nationen gefordert wird? Ich glaube, die Türkei hat so etwas ins Spiel gebracht. - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage, anknüpfend an die letzte Regierungspressekonferenz: Ich würde gerne noch wissen, ob die Bundesregierung generell einen Einfluss auf Exportgenehmigungen im Rüstungsbereich an Saudi-Arabien bei Gemeinschaftsvorhaben mit europäischen Partnern hat. Oder - das weiß vielleicht auch der Sprecher des Verteidigungsministeriums - ist in der Regel durch Vertragsgestaltungen beim Eurofighter und ähnlichen Projekten ausgeschlossen, dass ein Land Einspruch gegen einen Export erhebt?

Adebahr: Zu Ihrer ersten Frage hat der Bundesaußenminister am Montag deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht noch viele Fragen offen sind und wir weiter eine transparente und umfassende Aufklärung fordern. Aus unserer Sicht obliegt es zuallererst der türkischen Staatsanwaltschaft, diese Ermittlungen zu führen; denn dort ist das passiert, in deren Händen liegt das. Es liegt auch noch kein Abschlussbericht der türkischen Staatsanwaltschaft vor. Insofern ist der Fokus erst einmal darauf gerichtet, dort weitere Fortschritte in dem genannten Sinne einer umfassenden und transparenten Aufklärung zu erlangen.

Flosdorff: Ich habe schon am Montag ausgeführt, dass ich dazu nichts sagen kann, weil das Verteidigungsministerium für Länderabgaben zuständig ist und Sie sicherlich auf Neugerät anspielen, das exportiert werden soll.

Zusatz: Es muss ja jemanden geben, der dafür zuständig ist.

Alemany: Ich kann dazu sagen, dass Deutschland auf Basis der vom Verteidigungsministerium beschlossenen internationalen Regierungsvereinbarung an die anderen europäischen Partner gebunden ist. Dazu gibt es auch eine Kleine Anfrage von der Fraktion Die Linke, in der sich dazu geäußert wird, auf der Bundestags-Drucksache 19/4028, Frage 7.

Zusatzfrage : Ich habe aus dieser Antwort herausgelesen, dass die Bundesregierung in solchen Fällen keine Einspruchsmöglichkeit für Exporte, etwa an Saudi-Arabien, hat. Gilt das generell für Gemeinschaftsprojekte, oder ist das von Projekt zu Projekt in den Verträgen immer unterschiedlich geregelt?

Alemany: Da schauen Sie jetzt leider die verkehrte Dame an. Ich kann mich zu diesen Vereinbarungen nicht äußern; denn die werden vom Verteidigungsministerium geschlossen. Da ist sicher Herr Flosdorff der kompetentere Ansprechpartner.

Flosdorff: Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus nichts dazu sagen. Wenn, dann geht es sicherlich auch um Verträge, die vor Jahrzehnten geschlossen worden sind. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass diese Verträge nicht im Lichte aktueller Ereignisse bewertet werden. Sie wissen, wer die dafür zuständigen Gremien sind. Mehr werde ich an dieser Stelle nicht sagen.

Frage: Auch ich habe eine Frage zum Fall Khashoggi, und zwar konkret zu dem Statement, das gestern von US-Präsident Donald Trump dazu ausgegeben worden ist, in dem er zum einen diesen Fall ziemlich stark herunterspielt und zum anderen auf die starken Rüstungsexporte der USA nach Saudi-Arabien Bezug nimmt, die 450 Milliarden Dollar wert sein sollen. Wird dadurch nicht die europäische Maßnahme, was Rüstungsexporte angeht, komplett konterkariert?

Adebahr: Wir kommentieren die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten hier nicht und gehen auch nicht in eine Textexegese. Ich denke, die EU-28 haben Samstagnacht in ihrem Statement sehr deutlich gemacht, dass sie gemeinsame Positionen vertreten, und aufgezeigt, wo sie stehen. Die Bundesregierung hat - darüber ist in den letzten Tagen viel berichtet worden - Maßnahmen ergriffen. Das ist unsere Haltung, und diese vertreten wir.

Frage: Wenn Sie schon die gemeinsame Position der Europäer in Sachen Saudi-Arabien anführen: Ist denn die Bundesregierung dabei, für ihre Position, Rüstungsexporte an Saudi-Arabien aktuell zu stoppen, Bündnispartner in Europa zu finden? Vielleicht ist mir etwas entgangen. Aber die Einmütigkeit hat ja da ihre Grenzen.

Adebahr: Ich glaube, unsere Position ist den Bündnispartnern in Europa bekannt. Wir sind in einem engen Austausch insbesondere mit Großbritannien und Frankreich und auch mit den anderen Partnern und vertreten und erklären unsere Position, die wir haben.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer zum EU-Gipfel am kommenden Sonntag. Die Kanzlerin hat eben in ihrer Regierungserklärung darauf hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass das Brexit-Abkommen und auch das Papier zur weiteren Beziehung zwischen der EU und Großbritannien bis dahin unterschriftsreif sind. Was passiert eigentlich, wenn das bis Sonntag nicht unterschriftsreif ist? Würde dann die Kanzlerin nicht hinfliegen? Sie hat ja schon einmal ganz ausdrücklich gesagt, dass sie auf jeden Fall keine Nachverhandlungen bei diesem Thema machen wird.

SRSin Demmer: Ich kann nur wiederholen: Die Bundeskanzlerin hat heute Morgen im Bundestag bekräftigt, dass die Bundesregierung es begrüßen würde, wenn der Austrittsvertrag und die politische Erklärung zum künftigen Verhältnis am Sonntag wie geplant durch den Europäischen Rat politisch indossiert werden könnten. Die Bundeskanzlerin hat gestern bei dem Besuch des dänischen Ministerpräsidenten betont, dass beide Seiten einen geordneten Austritt Großbritanniens als klares Ziel verfolgen. Dabei sind zwei Dinge entscheidend: ein geordneter Austritt und natürlich auch künftig enge partnerschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Das ist das, was wir zum gegenwärtigen Stand sagen und wissen.

Zusatzfrage: Aber die Kanzlerin hat gestern mehr gesagt. Sie hat auch gesagt: Hoffentlich wird es diesen Gipfel geben. - Das lässt ja schon den Rückschluss zu, dass sie sich nicht ganz sicher ist, dass es ihn in dieser Form geben wird. Oder können Sie hundertprozentig sagen, dass die Kanzlerin am Sonntag auf jeden Fall zum EU-Gipfel fliegt?

SRSin Demmer: Ich glaube, Herr Dimroth hat hier immer gesagt, das sei der negative Gottesbeweis. Das ist hypothetisch. Ich kann Ihnen an dieser Stelle keine hypothetischen Fragen beantworten. Sie kennen die Haltung der Kanzlerin. Sie haben sie auch völlig richtig zitiert. Darüber hinaus kann ich Ihnen zum Sonntag nichts sagen.

Frage: Ich möchte es noch einmal versuchen, Frau Demmer; denn es gab durchaus schon Gipfel, bei denen es im Vorfeld hieß, die Kanzlerin fährt nicht hin, wenn es kein Ergebnis gibt. Ich glaube, Minsk war so ein Thema. Andere fallen mir gerade nicht ein. Aber es gab das. Also: Fährt die Kanzlerin auf jeden Fall zu diesem Gipfel oder nicht? Ich meine, das ist überhaupt nicht hypothetisch.

Frau Adebahr, haben Sie Signale, wie weit das Abkommen ist? Vielleicht haben Sie etwas gehört. Vielleicht hilft es ja auch, wenn wir "unter zwei" gehen; dann können wir unseren Gästen hier auch etwas bieten.

SRSin Demmer: Es tut mir leid, dass ich die Gäste jetzt enttäuschen muss. Ich habe mich jetzt klar dazu geäußert. Die Kanzlerin hat sich dazu geäußert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage (zu Waffenexporten nach Saudi-Arabien): Ich möchte Herrn Flosdorff konkret noch die folgende Frage stellen: Wenn Großbritannien beschließt, Eurofighter an Saudi-Arabien zu liefern, ist es richtig, dass die Bundesregierung dann nichts dagegen tun kann?

Flosdorff: Ich kann nur auf meine Äußerungen von gerade verweisen. Sie wissen, nach welchen Regelungen und in welchen Gremien über Rüstungsexporte entschieden wird. Das ändert nichts daran, dass formal vor Jahrzehnten durch das Verteidigungsministerium ein Vertrag unterschrieben worden ist.

Zusatzfrage: Das heißt, ein Vertrag ist in einem solchen Fall nicht zwangsläufig bindend?

Flosdorff: Ich habe mich inhaltlich nicht dazu eingelassen. Ich habe Ihnen formal gesagt, wie die Regeln und die Zuständigkeiten sind.

Frage (zu dem EU-Gipfel in Brüssel): Frau Demmer, einfach zur Klärung: Würde die Kanzlerin auch dann nach Brüssel fliegen, wenn der Entwurf, den es jetzt gibt, noch nachverhandelt werden muss?

SRSin Demmer: Das zwischen den Verhandlungsparteien, der Kommission und Großbritannien, vereinbarte Abkommen ist das Ergebnis von langen Verhandlungen. Die Bundesregierung sieht für Nach- oder Neuverhandlungen keine Notwendigkeit.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium. Es geht um die Plakataktion zur Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimat. Nicht neu ist, dass man das Ganze mit finanziellen Anreizen unterstützen möchte. Neu ist aber diese Plakataktion und dass man, wenn man sich schnell bewirbt, noch Geld für die Unterkunft im Heimatland dazubekommt. Meine Frage ist: Warum geht man so offensiv vor? Reicht das bisherige Angebot an die Flüchtlinge nicht? Wie ist der Rücklauf im Ministerium?

Alter: Zur Förderung von freiwilliger Rückkehr laufen mehrere Programme. Es gibt das Programm REAG/GARP. Dann gibt es das Programm "StarthilfePlus". Darüber hinaus gibt es zeitlich befristet das Programm "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!". Dieses Programm, das zurzeit mit Plakaten beworben wird, ist auch schon im vergangenen Jahr gelaufen, und zwar vom 1. Dezember 2017 bis 28. Februar 2018. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 1600 Antragsteller dieses Angebot in Anspruch genommen.

In diesem Jahr läuft das Förderprogramm seit 14. September. Seit 13. November wird zusätzlich zu onlinebasierten Angeboten auch noch eine Plakatierung gemacht, die dazu führen soll, dass diese Förderprogramme noch besser wahrgenommen werden.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie nachvollziehen, dass das beispielsweise bei der grünen Opposition auf Kritik stößt, weil man dadurch eine Art - ich zitiere das einmal so - Winterschlussverkauf hat. Wenn man sich also schnell genug bewirbt, bekommt man die Wohnung noch obendrauf.

Alter: Das Programm "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!" ist auch in der Vergangenheit zeitlich befristet gelaufen. Ich sehe keinen Zusammenhang zu irgendwelchen Sonderverkaufsaktionen. Das läuft jetzt seit Mitte September und noch bis Ende des Jahres. Es wird sicherlich auch in Zukunft wieder einmal aufgelegt.

Frage: Herr Strater, es gibt jetzt eine Diskussion von Datenschützern und von Vertretern der Bundesländer, was die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die Überwachung von Fahrverboten und die Einhaltung derselben angeht.

Wie schätzen Sie diese Kritik ein? Sie haben ja gesagt, es habe eine Ressortabstimmung gegeben, und auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sei angehört worden. Insofern sind diese Vorwürfe, wie immer man das nennen will, aus Ihrer Sicht wohl nicht berechtigt. Wie gehen Sie jetzt damit um? Ich denke, das Gesetz liegt im Moment im Bundesrat.

Strater: Ich freue mich, dass Sie die Antwort quasi schon vorwegnehmen. - Wir weisen diese Kritik zurück. Das gibt mir hier die Gelegenheit, die Debatte ein bisschen zu versachlichen, weil sie schon wieder ein Erregungsniveau angenommen hat, das nicht sachgerecht ist.

Der Bund schafft mit diesem Gesetz lediglich den rechtlichen Rahmen für die Automatisierung bereits bestehender Kontrollmöglichkeiten. Es handelt sich um ein Angebot, um die Kontrollmöglichkeiten vor Ort zu verbessern, nicht - denn das ist heute überall zu lesen - um die bundesweite Einführung eines bestimmten Verfahrens. Es ist ein Angebot an die örtlich zuständigen Behörden. Dieses Gesetz regelt, dass dies ausschließlich zum Zweck der Feststellung von Verstößen gegen diese Einfahrtbestimmungen eingesetzt werden soll und die Daten unverzüglich gelöscht werden sollen. Das ist - Sie haben es bereits erwähnt - zwischen den Ressorts abgestimmt: BMI, BMJV und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben dem zugestimmt.

Weil immer auch sehr viel Kritik zu lesen ist, möchte ich an dieser Stelle auch kundtun, was am Wochenende zum Beispiel in der Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Ganze begrüßt hat, zu lesen war. Er hat gesagt: Wenn der Gesetzgeber nunmehr ein automatisiertes Scannen von Nummernschildern ermöglicht, sei dies ein geeignetes Verfahren, um die Kontrollen schnell, effizient und unbürokratisch umzusetzen. Das Verfahren könne automatisiert ablaufen. Dem Datenschutz werde Rechnung getragen.

Die Gewerkschaft der Polizei - auch das konnte man am Wochenende nachlesen - hat gesagt: Vorwürfe, hiermit gebe es einen Überwachungsstaat, seien maßlos übertrieben. Die Überwachung der Fahrverbote mit Kennzeichenlesegeräten sei technisch umsetzbar.

Wir haben also durchaus auch Stimmen, die das begrüßen. Das Ganze ist vom Kabinett verabschiedet worden, geht jetzt seinen weiteren Gang, und am Ende setzen wir damit einen Beschluss der Koalition um. Im Konzept für saubere Luft und nachhaltige Mobilität in den Städten ist niedergeschrieben, dass wir sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden vor Ort auf die Daten zugreifen können, um die Einhaltung der Verkehrsbeschränkung überprüfen zu können. Das ist ein Angebot, das sie nutzen können, aber nicht müssen.

Zusatzfrage: Sie sagen, das sei ein Angebot. Heißt das, dass die Städte es auch anders machen können, dass sie also zum Beispiel jemand vom Ordnungsamt hinstellen können, der die Nummernschilder händisch abliest?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat gesagt, der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sei um konkrete datenschutzrechtliche Vorgaben erweitert worden. Heißt das, dass sie nachträglich eingeführt wurden, weil sie im Erstentwurf nicht enthalten waren, oder was bedeutet das konkret?

Strater: Zur Genese des Gesetzentwurfes kann ich nichts sagen. Am Ende hat die Bundesdatenschutzbeauftragte zugestimmt. Sie können das alles auch nachlesen; der Gesetzentwurf ist online auf unserer Internetseite verfügbar.

Natürlich haben die Verkehrsüberwachungsbehörden vor Ort Möglichkeiten, wie sie das jetzt zum Beispiel tun. Sie wissen, dass wir in Hamburg schon zwei Strecken mit Verkehrsbeschränkungen haben. Dort werden jetzt schon Stichprobenkontrollen durchgeführt, und zwar - in Anführungszeichen - händisch. Man kann die Fahrer mit der Kelle herauswinken und die Papiere kontrollieren sowie die Daten überprüfen. Das geht natürlich auch. Noch einmal: Es handelt sich um ein Angebot für eine effiziente, automatisierte Verkehrskontrolle, das die Kommunen annehmen können. Wir machen das übrigens auch auf Wunsch der Länder und Kommunen, weil diese sich eine bundesweit einheitliche Regelung vom Bund gewünscht haben. Wie gesagt, Stimmen, die das begrüßen, habe ich Ihnen eben genannt, nämlich zum Beispiel den Deutschen Städte- und Gemeindebund und die Gewerkschaft der Polizei.

Frage: Es gibt auch kritische Stimmen, die sagen, man könnte sich das alles sparen, wenn man die blaue Plakette einführen würde. Ich würde gern noch einmal Ihre Meinung und die Meinung des BMU dazu hören.

Strater: Ich habe hier bereits darauf hingewiesen: Wir haben im Konzept für saubere Luft und nachhaltige Mobilität der Koalition einen Beschluss gefasst, und dieser lautet: Der Bund wird sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung der Verkehrsbeschränkung überprüfen zu können. Eine besondere Kennzeichnung - in Klammern: blaue Plakette - ist damit nicht erforderlich. - Das ist der Beschluss der Koalition, und den setzen wir damit um.

Frage: Sie sagen, das seien Angebote, die gemacht würden. Aber was genau stellt sich das BMVI denn als wirksame Kontrolle vor? Ist es das, diese automatische Erfassung, oder was bevorzugen und stellen Sie sich in der Tat dann vor?

Strater: Das BMVI ist Teil der Bundesregierung. Den Beschluss der Bundesregierung habe ich Ihnen gerade vorgelesen. Das ist der Beschluss, den diese Bundesregierung dazu getroffen hat, wie man ein Angebot für eine effiziente Kontrolle macht. Das ist unser Angebot.

Noch einmal: Wir sind für die Verkehrsüberwachung in den Kommunen nicht zuständig. Zuständig sind die Polizei, die Innenbehörden vor Ort. Wir schaffen den Rechtsrahmen wie übrigens bei der gesamten Thematik. Wir bieten einen Instrumentenkasten für saubere Luft an, Förderprogramme. Das müssen die Kommunen in Anspruch nehmen. Wir schaffen Rechtsrahmen, unterbreiten Angebote, Förderangebote, und machen ein Instrumentarium, aus dem sich die Kommunen bedienen können und aus unserer Sicht auch sollten, damit die Luft besser wird. Aber natürlich sind damit die Zuständigkeiten vor Ort nicht aufgehoben. Wir leben in Deutschland im Föderalismus, und da gibt es natürlich auch die Zuständigkeiten vor Ort.

Frage: Ich glaube, die Antwort des BMU steht noch aus, ob sie auch dafür sind.

Noch eine Frage an Herrn Strater: Können Sie sagen, wie schnell solch ein Kamerasystem installiert werden kann? Denn in einigen Kommunen könnten ja schon Anfang des Jahres oder im Frühjahr Fahrverbote drohen.

Haben Sie eine Vorstellung, was das kostet und wer das bezahlt?

Strater: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu müssten Sie bitte die Polizei oder die Innenbehörden vor Ort befragen, die natürlich - - -

Zusatz: Was genau?

Strater: Was es kostet und wie schnell es gehen kann. Das ist die Frage, oder?

Zusatz: Ja.

Strater: Das müssten Sie bitte die Verkehrsüberwachungsbehörden vor Ort fragen, die natürlich die richtigen Ansprechpartner dafür sind. Ich habe ja benannt, dass wir den Rechtsrahmen schaffen und die technischen Dinge vor Ort geregelt werden müssen. Die Äußerung der Gewerkschaft der Polizei, dass das für technisch umsetzbar gehalten wird, habe ich zitiert. Also müssten sie dann auch sagen, bis wann das möglich ist und wie viel das kostet.

Zusatz: Wenn Sie solch einen Vorschlag und ein Angebot an die Kommunen machen und zugleich wissen, dass es bald Fahrverbote geben wird und dass diese auch kontrolliert werden müssen, dann müssen Sie als Bund sich doch auch Gedanken darüber gemacht haben, ob das überhaupt reicht - zeitlich, technisch, finanziell, wie auch immer -, um so etwas zu installieren.

Strater: Ich habe ja schon gesagt, dass wir dem Wunsch der Kommunen entgegenkommen, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, eine Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen. Das ist der Rahmen, den wir schaffen können, den der Bund setzen kann. Aber das entbindet die Kommunen vor Ort nicht davon, ihrer Zuständigkeit gerecht zu werden und das auch zu vollziehen. Für den Vollzug aller Straßenverkehrsüberwachungsmaßnahmen sind die Länder und die Kommunen zuständig. Das ist nun einmal so.

Klein: Die Vorschriften zur Überwachung der Einhaltung der Fahrverbote - das hat der Kollege schon gesagt - liegen im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums. Im Übrigen kann auch ich nur auf den Beschluss aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Oktober verweisen, aus dem der Kollege gerade zitiert hat.

Zusatzfrage: Steht die Ministerin dahinter und sagt: "Das finden wir gut; die blaue Plakette ist von gestern"?

Klein: Es gibt einen Beschluss der Bundesregierung aus dem Koalitionsausschuss.

Frage : Frau Kalwey, zum Gesetzentwurf zum Kündigungsschutz für Banker, der gelockert werden soll: Kommt dieser Gesetzentwurf nicht reichlich spät, wenn es zum Beispiel um Banker geht, die durch den Brexit von London weggehen und nach Frankfurt gelockt werden sollen? Dieser Wettbewerb ist ja schon lange im Gang.

Kalwey: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann Ihnen zuerst einmal bestätigen, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Er wird jetzt abgestimmt. Wir setzen damit eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um.

Zu Ihrer konkreten Frage zum Zeitplan: Natürlich ist es immer so, dass bestimmte Maßnahmen vorbereitet werden müssen. Zurzeit ist ja auch noch sehr viel im Gang. Viele Entscheidungen werden sicherlich noch getroffen werden. Der Gesetzentwurf ist nun da, und jetzt müssen wir schauen, wie damit letztendlich umgegangen wird.

Zusatzfrage: Heißt das, dass er aus Ihrer Sicht noch nicht zu spät kommt, auch nicht mit Blick auf den Wettbewerb beispielsweise zwischen Paris und Frankfurt?

Kalwey: Ich habe es Ihnen ja gesagt: Da ist noch viel im Gang. Wir sind dabei auch im Gespräch mit den Akteuren.

Frage: Erstens würde ich mir gern vom Wirtschaftsministerium den Stand der Handelsgespräche zwischen der EU und den USA erklären lassen.

Zweitens wüsste ich gern, ob dem Wirtschaftsministerium und vielleicht auch dem Kanzleramt irgendetwas von einem separaten Termin der US-Regierung mit den deutschen Autobauern bekannt ist.

Alemany: Von solch einem Termin ist mir nichts bekannt. In Amerika gibt es aber bald, denke ich, eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Möglicherweise beziehen sich Ihre Informationen darauf.

Zum Stand der Verhandlungen: Sie laufen. Es gibt noch keine konkreten Ergebnisse. Wie Sie wissen verhandelt die EU für Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten. Das macht Kommissarin Malmström, die sich kontinuierlich auch mit Herrn Lighthizer, der für die US-Seite spricht, trifft. Momentan geht es vor allem darum, die regulatorische Zusammenarbeit zu verstärken und enger zu machen, und natürlich auch um die Frage der Zölle.

Zusatzfrage: Die Bundesregierung hat immer betont, dass sie eine Vereinbarung mit den USA anstrebt, die im Einklang mit den WTO-Regeln steht. Ist ein Abkommen über Industriezölle zwischen der EU und den USA nach den WTO-Regeln vorstellbar? Wenn man den Automobilbereich außen vor ließe, wäre ja die Breite des Abkommens tangiert. Aber auch dazu gibt es ja WTO-Regeln.

Alemany: Die Breite des Produktspektrums, über das verhandelt wird, ist noch Gegenstand der Verhandlungen. Wenn man WTO-Regeln einhalten will - und das will die EU natürlich -, dann muss "substantially all the trade" erfasst sein, so heißt es in der Handelssprache. Wir gehen davon aus, dass das, Pi mal Daumen, 90 Prozent des ganzen Handels sein müssen. Der Bereich Industrie würde das abdecken. Deswegen sprechen wir von einem Industriezollabkommen. Welche Bereiche genau dazugehören, wird gerade zwischen der EU und der US-Seite besprochen und verhandelt.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium oder den Regierungssprecher. Plant die Bundesregierung nach dem geplanten Stopp der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien finanzielle Unterstützung für die Werften in Wismar?

Alemany: Dazu kann ich Ihnen keinen neuen Stand sagen. Wie Sie wissen, hat sich die Kanzlerin dazu geäußert und deutlich gemacht, dass derzeit keine Grundlage für neue Genehmigungen gegeben ist. Daran halten sich natürlich die Bundesregierung und die BSR-Ressorts. Diese Position der Bundesregierung wird umgesetzt. Grundsätzlich orientieren sich Rüstungsexporte und das gesamte Rüstungsexportregime aber immer an außen- und sicherheitspolitischen Interessen, nicht an wirtschaftspolitischen Interessen oder Arbeitsplätzen.

SRSin Demmer: Zu diesem Zeitpunkt können wir die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen noch nicht bewerten. Wir beobachten und analysieren die Lage aber sehr genau.

Zusatzfrage: Konkrete Pläne, wie man das ausgleichen soll, gibt es also noch nicht, oder?

SRSin Demmer: Das ist das, was ich Ihnen jetzt dazu sagen kann.

Frage: Ich habe eine Frage zum UN-Migrationspakt. Die Kanzlerin hat ihn heute in der Bundestagsdebatte noch einmal ausdrücklich verteidigt. Innerhalb ihrer eigenen Partei gibt es allerdings erheblich Bedenken dagegen und wahrscheinlich auch ein Votum darüber auf dem Parteitag.

Wie sehr wird die Kanzlerin einen Parteitagsbeschluss in ihre Überlegung zu dem UN-Migrationspakt einschließen?

SRSin Demmer: Wie Herr Seibert hier am Montag schon gesagt hat, kommentieren wir hier an dieser Stelle parteiinterne Diskussionen nicht. Die Kanzlerin hat sich sehr klar und deutlich zum Migrationspakt geäußert. Ich schließe aus Ihrer Frage, dass Sie die Rede verfolgt haben. Deswegen habe ich dem jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass man davon ausgehen kann, dass die Kanzlerin nach Marokko reisen und - unterschrieben wird er ja nicht - dem auf jeden Fall zustimmen wird?

SRSin Demmer: Genau. Ich kann die Kanzlerin noch einmal zitieren: Es war richtig, dass sich die Vereinten Nationen 2016 auf den Weg gemacht haben, die zwei Pakte zu verhandeln - damit meint sie auch den Flüchtlingspakt -, und es ist richtig, dem Pakt für Migration jetzt zuzustimmen.

Mittwoch, 21. November 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-21-november-2018-1552926
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2018

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