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PRESSEKONFERENZ/1873: Regierungspressekonferenz vom 19. Juni 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 19. Juni 2019
Regierungspressekonferenz vom 19. Juni 2019

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege, Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts in der Tiermast, Bericht der Bundesregierung 2018 gemäß 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines nationalen Normenkontrollrates, Fall Lübcke), Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Pkw-Maut, Frage nach einem gestrigen Autogipfel im BMF, Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche oder willkürliche Hinrichtungen im Fall Khashoggi; Tod des früheren ägyptischen Präsidenten Mursi, Atomabkommen mit dem Iran, Treffen politischer Berater im Normandie-Format, Besetzung von Spitzenämtern in der Europäischen Union, Äußerungen des EZB-Präsidenten zur Geldpolitik, Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer, Grundsteuerreform, Gesundheitszustand der Bundeskanzlerin, Sanierung der "Gorch Fock", Nachfolge von Katarina Barley im Amt der Justizministerin

Sprecher: SRS'in Demmer, Alter (BMI), Steffen (BMJV), Wackers (BMG), Baron (BMWi), Buser (BMVI), Haufe (BMU), Kalwey (BMF), Breul (AA)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer (zur Kabinettssitzung): Auch von mir einen guten Tag und herzlich willkommen! Wie Sie wissen, will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar verbessern. Dazu gehören natürlich auch höhere Löhne. Das Kabinett hat deshalb heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der zu besseren Löhnen in der Pflege führen soll.

Der Gesetzentwurf sieht hierfür zwei Wege vor.

Der erste Weg: Die Tarifpartner beschließen einen flächendeckenden Tarifvertrag, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die gesamte Branche gelten. Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die Kommissionen der Religionsgemeinschaften angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

Als zweiten Weg sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll wie bisher Vorschläge für Mindestlöhne für Pflegehilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann dann das Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen.

Dann hat die Bundesregierung heute den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Bericht über die Wirkung des Antibiotikaminimierungskonzepts in der Tiermast zur Kenntnis genommen. Wichtigstes Ergebnis der Evaluierung: Das Konzept zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren hat sich als grundsätzlich geeignet erwiesen. Zugleich wirkt sich der reduzierte und sorgfältige Einsatz von Antibiotika positiv auf die Verhinderung von Antibiotikaresistenzen bei den erfassten sechs Nutztierarten aus.

Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung, unter anderem im Rahmen ihrer Antibiotikaresistenzstrategie.

Zu guter Letzt hat das Bundeskabinett heute den Bericht der Bundesregierung 2018 gemäß 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates beschlossen. Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratieabbaus, über die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwands, über die Entwicklungen des Erfüllungsaufwands in den einzelnen Ministerien und über die Ergebnisse und die Fortentwicklungen auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.

Der vorliegende zehnte Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis Dezember 2018. Dazu wird es auch noch eine Pressemitteilung geben.

Dann möchte ich Ihnen gern noch mitteilen, dass Bundesinnenminister Seehofer und Staatssekretär Lange aus dem Bundesjustizministerium heute unter dem Punkt "Verschiedenes" über den Fall Lübcke informiert haben.

Wie der Minister auch gestern schon der Presse gesagt hat, müssen wir nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgehen, dass die Tat einen rechtsextremen Hintergrund hat. Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass diese Tat eine neue Qualität zeigt und dass der Rechtsextremismus eine erhebliche und ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft bedeutet.

Das muss selbstverständlich untersucht werden. Wir müssen Rechtsextremismus mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen.

Es sollte aber auch Anlass sein, allen Politikern in den Kommunen für ihre Arbeit vor Ort zu danken. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, sorgsam mit Sprache umzugehen. Denn Sprache kann zu Hetze und Hetze zu Taten werden.

Frage: Sind diese Vorfälle und vor allem die nun deutlicher werdende Verstrickung in rechtsradikale Zusammenhänge für die Bundesregierung oder andere Institutionen Anlass, darüber nachzudenken, ob die Sperrung der hessischen Akten im NSU-Fall - da gibt es ja offenbar Querverbindungen, auch in der Person des dringend Tatverdächtigen - auf einen Zeitraum von über hundert Jahren angemessen ist oder ob man Initiativen ergreifen soll, diese zur weiteren Aufarbeitung wieder zu öffnen?

Alter: Ich kann Ihnen sagen, dass ich den Eindruck habe, dass die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Erkenntnisse ganz gut informiert ist. Es gab verschiedene Äußerungen und Pressemitteilungen, auch vom Generalbundesanwalt und gestern vom Bundesinnenminister, der gemeinsam mit seinen Chefs des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das berichtet hat, was wir derzeit wissen. Sein Appell war, dass wir jetzt im Moment gut beraten sind, die Ermittlungsbehörden einmal ihre Arbeit machen und den Sachverhalt zu erforschen zu lassen.

Erst dann kann man daraus Schlussfolgerungen ziehen. Denn es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die derzeit noch unklar sind, auch wenn es gewisse Hinweise gibt, in welche Richtung die Tat derzeit einzuordnen ist. Aber ein Ermittlungsergebnis liegt noch nicht vor.

Die konkrete Frage, die Sie jetzt gestellt haben, liegt im BMI zurzeit nicht zur Entscheidung vor.

Steffen: Das ist bei uns genauso. Ich denke, wenn es Erkenntnisse gibt, die in dem Verfahren hilfreich sind, dann wird man sich auch gegebenenfalls darum bemühen.

Zusatz : Meine Anfrage basiert auch darauf, dass es einen Bundesminister gab, der früherer Kanzleramtsminister war, der sagte, so etwas habe man sich nach NSU eigentlich kaum vorstellen können. Das bedeutet ja, dass auch in den Köpfen der Bundesregierung solche Beziehungen mindestens auf logischer Ebene angestellt werden. Das führt zu der Frage, ob es nicht doch sinnvoll oder geboten ist, das hundertjährige Verschließen der Akten wieder rückgängig zu machen oder deutlich zu verkürzen. Das ist der Zusammenhang.

Alter: Ich kann nur wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Der Sachverhalt ist noch nicht hinreichend klar. Sie wissen, dass es ein Moratorium zur Vernichtung von Akten, die aus dem NSU-Komplex stammen, gibt, was auch dazu geführt hat, dass wir über den derzeit Verdächtigen einige Informationen haben, die ansonsten gelöscht worden wären. Das ist der Stand. Mir ist nicht bekannt, dass momentan die Frage zur Entscheidung vorliegt, ob dieser Zeitraum ausgewertet werden müsse. Man muss jetzt zunächst einmal die weiteren Ermittlungen abwarten.

Frage: Zu dem Hinweis, dass man auf die Sprache achten sollte: Staatssekretär Tauber hat via Twitter angeregt, man solle einmal Grundgesetzartikel 18 zu Rate ziehen. Da wird beispielsweise die Freiheit der Meinungsäußerung eingeschränkt, wenn sie gegen die Grundfreiheiten der Bundesrepublik gerichtet ist.

Teilt auch die Bundesregierung diese Erwägung? Ich wüsste nicht, dass Artikel 18 je angewendet worden wäre. Aber es ist ja eine Anregung des Staatssekretärs.

Vorsitzende Wefers: In Bezug auf den Fall Lübcke?

Zusatz: In Bezug auf den Fall Lübcke und die Hasskommentare, die es danach überall gegeben hat. Er hat das heute getwittert und sagt, dieser Artikel 18 wende sich ja dagegen, wenn Grundrechte im Grunde angegriffen würden, und dann könne das Bundesverfassungsgericht einschreiten.

Alter: Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass sich der Bundesinnenminister auch dazu geäußert hat. Er hat in seinem Statement die Tatsache, dass als erste Reaktion auf die Tötung von Herrn Lübcke Hasskommentare und Häme für das Opfer und Zuspruch für die Täter festgestellt werden konnten, als widerwärtig und abscheulich bezeichnet. Das sagt, im Grunde genommen, seine Grundhaltung dazu aus.

Richtig ist: Das Thema der Hasskommentare im Netz gehört auf die Tagesordnung. Das ist auch aus Sicht des BMI so. Inwieweit und in welcher Form wir dieses Thema behandeln, bleibt abzuwarten.

SRS'in Demmer: Wir behandeln das Thema. Es gibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es war der Bundesregierung ja schon ein Anliegen, mit diesem Gesetzentwurf für Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken zu sorgen.

Zusatz: Das Interessante ist ja - um ganz ehrlich zu sein: ich kannte den Wortlaut dieses Artikels bis heute Morgen auch nicht -, dass tatsächlich eine Verwirkung der Grundrechte in diesem Artikel erwähnt wird. Das ist natürlich ein sehr weitreichender Eingriff.

SRS'in Demmer: Ich möchte einzelne Äußerungen, die ich auch gar nicht kenne, nicht kommentieren, sondern nur noch einmal darauf hinweisen, dass das für die Bundesregierung ein wichtiges Thema ist. Das hat sie in der Vergangenheit auch durch Gesetzgebungen deutlich gemacht, so zum Beispiel mit dem NetzDG.

Frage : Herr Alter, ich würde gerne wissen, ob Sie jetzt daran denken, die Präventionsarbeit in Sachen Extremismus zu überdenken. Es gab wieder Kritik, dass es in Bezug auf die Gefährderzahlen viel mehr islamistische, dschihadistische Gefährder als zum Beispiel Nazis und Rechtsextreme gibt. Es werden teilweise Leute beschattet, die noch nie straffällig geworden sind. Es wird ihnen unterstellt, dass sie Islamisten sind. Unter Neonazis und Extremisten gibt es teilweise bundesweit bekannte Gewalttäter, die nicht unter dem Begriff "Gefährder" laufen. Werden Sie diesbezüglich Ihre Praxis ändern?

Alter: Ich will es noch einmal wiederholen: Der Sachverhalt ist noch nicht hinreichend klar, als dass man daraus konkrete Schlussfolgerungen ziehen könnte.

Wir haben gesagt, dass erstens die Ermittlungen in alle Richtungen gehen und dass zweitens auch Extremismus in jeder Form mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss, wo auch immer das möglich ist. Das bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Gruppierung, sondern auf alle Gruppen von Extremisten. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die jeweilige Einschätzung, ob eine Person mit polizeilichen oder behördlichen Maßnahmen belegt wird, natürlich auch den jeweiligen zuständigen Behörden obliegt, die in der Praxis operativ tätig sind.

Mir ist jedenfalls aus diesem aktuellen Fall zum jetzigen Zeitpunkt kein konkreter Hinweis bekannt, der darauf hindeuten würde, dass ein behördliches Fehlverhalten oder Ähnliches vorgelegen hätte. Insofern mahne ich auch diesbezüglich zur Vorsicht. Lassen Sie uns den Sachverhalt vernünftig auswerten, ausforschen und dann Schlussfolgerungen ziehen.

Frage: Zwei Fragen zum Thema Pflege, zunächst eine an das Gesundheitsministerium und dann eine an das Wirtschaftsministerium.

Es wurden heute höhere Löhne in Sachen Pflege beschlossen. Was wird das für die Beiträge in der Pflegeversicherung bedeuten? Werden diese steigen?

Wackers: Seriöserweise kann man dazu noch keine Aussage treffen, weil wir ja nicht genau wissen, wie sich die Pflegelöhne entwickeln werden. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das von einer Bandbreite von zwei bis fünf Milliarden Euro Mehrkosten spricht. Das ist ein großes Spektrum. Wir werden jetzt erst einmal sehen, wie sich die Löhne entwickeln, und dann werden wir ein Finanzierungskonzept vorlegen.

Klar ist auf jeden Fall, dass eine bessere Bezahlung in der Pflege notwendig ist und dass daran kein Weg vorbeiführt.

Zusatzfrage: An das Wirtschaftsministerium eine Frage: Der Hauptgeschäftsführer des BDI, Herr Kampeter, hat heute gesagt, diese Vereinheitlichung der Tarifverträge, die heute auch beschlossen wurde, sei ein Eingriff in die Tarifautonomie. Wie sehen Sie das, Frau Baron?

Baron: Das möchte ich nicht kommentieren. Die Äußerungen, die von Herrn Kampeter gemacht wurden, stehen selbstverständlich für sich. Das braucht jetzt keine Nebenkommentierung von meiner Seite.

Zusatzfrage : Ist es ein Eingriff in die Tarifautonomie oder nicht?

Baron: Das Gesetz wurde im Einvernehmen mit den Ressorts der Bundesregierung im Bundeskabinett beschlossen. Damit gilt dieser Kabinettsbeschluss. Alles Weitere möchte ich nicht kommentieren.

Frage: Gestern hat der Bundesverkehrsminister gesagt, die Pkw-Maut sei vom Tisch. Was genau heißt das? Ist sie damit tot? Wird es ein neues Gesetz zur Pkw-Maut geben?

Es ist bekanntgegeben worden, dass gestern Abend die beiden Verträge mit den Dienstleistern, die die Maut eintreiben sollten, gekündigt worden sind. Können Sie uns verraten, ob es irgendwelche Regressforderungen vonseiten der Unternehmen gibt, die vertraglich vereinbart worden sind?

Welche Kosten sind denn tatsächlich bislang entstanden? Es steht ja bis jetzt die Zahl von 140 Millionen Euro im Raum.

Buser: Dann fange ich mit der ersten Frage an. Der Minister sagte: Die Maut ist in dieser Form so leider vom Tisch. - Und dabei bleibt es auch.

Zusatzfrage: In dieser Form. Also könnte es andere Formen geben?

Buser: Wie gesagt, der Minister war da schon eindeutig. Diese Maut, wie Sie bezüglich des EuGH-Urteils bewertet wurde, ist vom Tisch.

Zu dem anderen Punkt: Es gibt ein erstes Ergebnis von der vom Minister eingesetzten Taskforce, die gestern Abend bereits unter seiner Leitung getagt hat. Der Minister hat gestern am späten Abend noch veranlasst, dass zwei der bereits beschlossenen Verträge - zum einen über die automatische Kontrolle und zum anderen über die Erhebung der Maut - gekündigt werden. Weitere laufenden Verfahren und Ausgaben zur Umsetzung der Infrastrukturabgabe wurden ebenso mit sofortiger Wirkung gestoppt.

Die Taskforce an sich tagt natürlich laufend, und zwar unter der Leitung des Ministers oder eines beamteten Staatssekretärs in unterschiedlicher Zusammensetzung, je nach Themenfeld und auch unter Hinzuziehung verschiedener Experten, um die offenen Fragen bezüglich der Auswirkungen des EuGH-Urteils zu analysieren. Hierbei geht es sowohl um organisatorische als auch um rechtliche und finanzielle Fragen.

Zu den Fragen nach den Kosten: Es ist klar und auch offensichtlich - wir haben eine Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen vom 16. April herausgegeben -, dass bereits 42 Millionen Euro für die Jahre 2014 bis 2018 verausgabt worden sind. Das finden Sie auch im Bundeshaushaltplan 2019, Kapitel 1201 Bundesfernstraßen aufgelistet und auch, mit welchen Punkten das mehr oder weniger genau veranschlagt ist. Das wären weitere 86 Millionen Euro gewesen. Auch diese wurden sofort erst einmal gestoppt. Das finden Sie, wie gesagt, dort im Einzelnen.

In der nächsten Woche werden weitere Ergebnisse vorliegen. Der Minister selbst wird sich natürlich am Mittwoch im Verkehrsausschuss dazu äußern. Für den Minister ist es selbstverständlich, dass er zunächst dem Parlament berichten wird.

Zusatzfrage: In den österreichischen Medien ist von einem Auftragsvolumen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro die Rede. Die Unternehmenssprecher äußern sich dahingehend, dass sie sagen: Wir haben die Verträge so gemacht, dass wir, wenn die Maut nicht kommt, tatsächlich Schadenersatz bekommen. Können Sie das beziffern?

Buser: Zunächst wurden erst einmal, wie gesagt, die Verträge gekündigt. Jetzt muss man sich natürlich die einzelnen Punkte im Detail anschauen. Deswegen wurde ja auch diese Taskforce eingesetzt, die mit Hochdruck genau darüber Klarheit verschaffen wird.

Frage: Ich möchte nach dem Gesamtschaden fragen. Ich habe verstanden, dass Sie das nicht beziffern können. Ich möchte aber trotzdem noch einmal fragen: Können Sie zusammenfassen, wie hoch der Schaden für den Steuerzahler sein wird?

Eine Frage an das Umweltministerium: Können Sie sich eine Maut vorstellen, die anders geartet ist, die zum Beispiel mit Klimaschutzzielen verbunden ist?

Buser: Wenn ich zur Einordnung etwas vorwegschieben darf: Die Mautverträge sind im Jahr 2018 abgeschlossen worden. Es gab eine konkrete Beschlusslage des Deutschen Bundestags. Demnach hatte das BMVI die Pflicht, die Pkw-Maut schnellstens umzusetzen, um die prognostizierten Einnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu erzielen. Wir sprechen in diesem Bereich von Milliardenbeträgen. Es ist natürlich der gesetzliche Auftrag gewesen, der ganz konkret an das BMVI vom Deutschen Bundestag ergangen ist. Das heißt, wir hatten die Ermächtigung. Das Ganze ist im Auftrag des Haushaltsgesetzgebers geschehen und ist im Bundeshaushaltsplan verankert gewesen.

Drehen wir doch einmal die Perspektive um: Was wäre denn gewesen, wenn das BMVI den gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt hätte, obwohl in der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundestag, der Bundespräsident und die EU-Kommission bereits grünes Licht gegeben hätten? Dann hätte es natürlich umgekehrt die Vorwürfe gegeben, warum man es nicht schafft, diese Milliardenbeträge, um die es geht, auch wirklich schnellstmöglich umzusetzen.

Jetzt sind wir dabei, mit dieser Taskforce unter Hochdruck Klarheit zu schaffen, wie es aussieht. Das erste Ergebnis der Taskforce, die eingesetzt wird, ist erst einmal, die zwei Verträge zu stoppen. Diese wurden jetzt gekündigt. Im nächsten Schritt arbeitet man die weiteren Details aus.

Zusatzfrage: Wird es nächste Woche eine Zahl geben, wenn man das bis dahin zusammengerechnet hat?

Buser: Wie gesagt, die weiteren Ergebnisse wird es nächste Woche geben.

Zusatz: Das Umweltministerium?

Haufe: Für die Bundesumweltministerin ist es so, dass die Pkw-Maut - nicht diese Maut - mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erledigt ist.

Was Klimaschutzdetails angeht, nach denen Sie gefragt haben, ist es die Aufgabe des Verkehrsministers, im Klimakabinett zu erläutern, wie der Verkehr in den nächsten Jahren klimafreundlich, klimaneutral, CO2-neutral organisiert werden soll. Dazu wird er, wie er selber angekündigt hat, ein Paket vorlegen. Das werden wir dann bewerten.

Zusatzfrage: Ist es vorstellbar, die Maut anders zu gestalten, nämlich verbunden mit Klimazielen?

Haufe: Ich habe doch gerade gesagt, dass für die Umweltministerin eine Maut kein Thema ist.

Frage: Herr Haufe, die Präsidentin des Bundesumweltamtes - eine Behörde, die Ihrem Ressort untersteht - hat sich gestern gegenteilig geäußert und genau eine solche verkehrsabhängige, fahrleistungsabhängige Maut gefordert. Das heißt, diesen Vorschlag machen Sie sich ausdrücklich nicht zu eigen oder distanzieren sich sogar davon. Das habe ich jetzt richtig verstanden?

Haufe: Das Umweltbundesamt hat diesbezüglich schon seit vielen Jahren eine andere Position. Das ist auch das gute Recht dieser Behörde. Die Präsidentin des Bundesumweltamtes ist frei, sich dazu zu äußern. Das hat sie gemacht. Ich habe aber gerade die Position der Ministerin dargelegt.

Zusatzfrage: Frau Demmer, die Kanzlerin hatte sich in der Vergangenheit im Wahlkampf mit der Aussage "Mit mir wird es eine Pkw-Maut nicht geben" festgelegt. Deswegen wollte ich einmal hören, ob die Kanzlerin eigentlich froh ist, dass sie nachträglich dieses Versprechen mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs einhalten kann.

SRS'in Demmer: Erst einmal würde ich gerne darauf hinweisen, dass Sie, glaube ich, die Kanzlerin unvollständig zitieren - ich habe aber jetzt das vollständige Zitat nicht vorliegen -, denn der Satz ging weiter.

Grundsätzlich würde ich anmerken: Wir haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs natürlich mit Bedauern zur Kenntnis genommen, nachdem der Generalanwalt beim EuGH empfohlen hatte, dass die Pkw-Maut mit europäischem Recht vereinbar und nicht diskriminierend sei. Jetzt wird dieses Urteil, wie die Kollegen aus den Ressorts schon gesagt haben, gründlich analysiert. Dann schauen wir, welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Diese Analyse obliegt jetzt natürlich dem Verkehrsminister.

Frage : Frau Demmer, könnten Sie etwas kurz aufklären: Herr Haufe meinte, die Pkw-Maut sei tot. Ich hatte Frau Buser so verstanden, dass Sie diese Pkw-Maut als tot bezeichnet. Wie ist das für die Kanzlerin?

SRS'in Demmer: Ich glaube, ich habe mich gerade sehr deutlich und unmissverständlich ausgedrückt. Ich habe gesagt: Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es jetzt. Die Analyse obliegt dem Verkehrsminister. Das Verkehrsministerium hat hier gerade ausführlich Stellung genommen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich fand die Ausführungen zu den Zahlen ein bisschen schwer verständlich. Diese Verträge sind ja nicht neu. Die haben Sie vor einem halben Jahr beschlossen und kennen sie eigentlich. Die Frage ist: Wie viel von diesen zwei Milliarden Euro, die als Auftragsvolumen darinstehen, werden bei einem Kündigungsvertrag trotzdem fällig? Dass man die Frage gestern noch nicht beantworten mochte, kann ich verstehen. Heute würde ich, ehrlich gesagt, denken, müsste es doch Klarheit geben, zumal die Firmen sich schon geäußert haben, dass es klare vertragliche Regelungen gibt, was im Fall einer Kündigung passiert. Die äußern sich aber nicht mehr im Detail. Deswegen wüsste ich als Steuerzahler schon gern, wie viel von diesen zwei Milliarden Euro trotzdem fließen werden.

Buser: Ich kann Sie gut verstehen, dass es Ihnen natürlich naheliegt, möglichst schnell Klarheit und Transparenz zu schaffen. Das ist auch unser Anliegen. Deswegen haben wir diese Taskforce eingesetzt. Ich bitte Sie einfach um Verständnis, da natürlich auf Arbeitsebene gerade sehr, sehr viel mit Hochdruck läuft, dass wir Sie, sobald wir mehr Informationen haben, umgehend informieren werden.

Zusatzfrage: Wenn die Verträge gekündigt sind, unterliegen sie dann weiterhin der Geheimhaltung oder können wir sie jetzt eigentlich einsehen, wenn sie gar nicht mehr bestehen?

Buser: Das müsste erst einmal bei uns ein Jurist prüfen. Ich muss sagen, dass ich nicht weiß, inwiefern wir sie veröffentlichen dürfen oder eben aufgrund von Geschäftsgeheimnissen nicht.

Zusatzfrage: Dann habe ich eine letzte Frage an das Verkehrsministerium, wenn ich darf: Herr Scheuer hatte sich in der Vergangenheit zu dem Thema geäußert, nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Gutachten erstellt hatte, das genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist wie jetzt die EuGH-Richter. Das hatte Herr Scheuer damals mit den Worten kommentiert, bei so viel fachlicher Inkompetenz müsse man sich fragen, wozu man den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags eigentlich noch brauche. Ich würde gerne wissen - Sie müssen wahrscheinlich erst nachfragen, aber ich hätte gerne eine baldige Nachlieferung -, ob der Minister angesichts dieser Aussage von damals eine Entschuldigung gegenüber dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags für angebracht hält.

Buser: Ich würde an der Stelle gerne eine Einordnung vornehmen. Sie sprechen das Thema Europarechtskonformität an. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren wurde ja eingestellt. Ich darf aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 1.Dezember 2016 zitieren:

"Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität."

Auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat Deutschland am 26. Februar 2019 in seinem Schlusswort Recht gegeben. Das ist, wie gesagt, in dem Kontext zu verstehen.

Frage: Das Zitat ist von 2017. Da gab es noch keinen Antrag des Generalanwalts. Außerdem: Recht geben tut ja der Richter und weder die Kommission noch der Generalanwalt, oder? Die Entscheidung ist ja jetzt eindeutig und ist im Wortlaut identisch mit dem, was der Wissenschaftliche Dienst damals vorhergesagt hat. Aber gut. Das müssen Sie nicht ausführen. Ich wollte gerne wissen, ob zu dieser Aussage von damals mit einer Entschuldigung gegenüber dem Wissenschaftlichen Dienst zu rechnen ist. Wenn Sie uns diesbezüglich etwas nachreichen könnten, wäre ich sehr dankbar.

Buser: Ich hatte Ihnen bereits gesagt: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Also keine Entschuldigung?

Buser: Ich hatte Ihnen bereits gesagt: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber Sie müssen doch den Minister erst einmal frage, ob er gedenkt, sich dafür zu entschuldigen, oder? Ich verstehe nicht, wie Sie jetzt schon wissen können, dass er das nicht vorhat. Die Frage kam doch jetzt gerade erst.

Buser: Dann können Sie uns gerne die Anfrage noch einmal schriftlich schicken.

Zusatz : Das habe ich doch gerade mündlich getan. Ich hätte gerne vielleicht für alle eine Nachlieferung.

Buser: Okay. Ich werde mich darum bemühen.

Wefers: Ich glaube, Sie prüfen das am besten noch einmal. Dann können wir ja sehen, was dabei herauskommt.

Frage: Noch eine Frage an das Verkehrsministerium. Gestern muss es im BMU so etwas wie einen Autogipfel gegeben haben, der aber nicht Autogipfel heißen durfte, an dem wohl auch das Finanzministerium teilgenommen hat. Andererseits soll es erst in der nächsten Woche einen Autogipfel geben. Das ist für uns ein bisschen unklar. Was wurde denn gestern besprochen? Was wird auf dem nächsten, nicht Gipfel heißenden Treffen besprochen? Warum war denn der Bundesverkehrsminister gestern ausgerechnet bei diesem Autogipfel nicht dabei?

Buser: Mir ist ein gestern stattgefundener Autogipfel so nicht bekannt.

Haufe: Mir ist auch kein Autogipfel bekannt.

Wefers: Wollen Sie das Treffen noch einmal umbenennen?

Zusatzfrage: Ich höre laut BMU, das hier zitiert wird: "Gestern, am 18.06., fand von 19 bis 22 Uhr ein Autogipfel statt, und zwar im BMF." Wissen Sie vielleicht etwas davon?

Kalwey: Nein. Ich kann mich den Kollegen nur anschließen.

Frage : Herr Breul, eine Frage zu Saudi-Arabien. Die Vereinten Nationen haben Hinweise, dass der saudische Kronprinz in die Ermordung von Herrn Kashoggi involviert ist. Gibt es dazu eine Stellungnahme?

Breul: Vielen Dank für die Frage. - Sie beziehen sich auf den Bericht der Berichterstatterin der Vereinten Nationen für extralegale Hinrichtungen, Frau Callamard. Darüber hatten wir uns hier schon einmal vor ein paar Wochen unterhalten. Der Bericht wird heute in Genf vorgestellt. In der Tat gibt es dazu schon die ersten Tickermeldungen. Uns liegt der Bericht noch nicht vor. Wir werden ihn heute, wenn er übergeben und vorgestellt wird, natürlich ausführlich durchlesen, analysieren und dann schauen, wie wir darauf reagieren.

Zusatzfrage : Herr Breul, welche Konsequenzen würde es für die deutsch-saudischen Beziehungen haben, wenn es diese glaubhaften Hinweise zu der Verantwortung des saudischen Kronprinzen gäbe?

Breul: Ich glaube, wir haben uns, wie gesagt, in der Causa eindeutig positioniert. Wir haben den Mord in aller Schärfe verurteilt. Wir haben bereits Einreisesperren im Schengen-Raum gegen saudi-arabische Verdächtige erlassen, denen eine Beteiligung an dem Verbrechen nachgesagt wird. Wir erwarten nach wie vor von Saudi-Arabien eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit der saudi-arabischen Behörden mit den türkischen Behörden.

Eine wichtige Wegmarke dafür ist auch der Strafprozess gegen die elf Angeklagten, der in Riad noch andauert. Hier erwarten wir von der saudi-arabischen Justiz volle Transparenz und ein rechtsstaatliches Verfahren.

Das ist unsere grundsätzliche Position zu dem Fall, die Ihnen, glaube ich, auch nicht ganz neu ist. Wir werden jetzt, wie gesagt, den Bericht der Sonderberichterstatterin anschauen und dann schauen, ob wir daraus Schlussfolgerungen zu ziehen haben.

Frage: Herr Breul, können Sie sich denn vorstellen, Sanktionen gegen den Kronprinzen zu erlassen oder sich im UN-Sicherheitsrat dafür einzusetzen?

Breul: Der Bericht, auf den Sie beide sich jetzt beziehen, wird wie gesagt jetzt - ich glaube, in diesen Minuten - in Genf vorgestellt und übergeben. Bitte geben Sie uns die Gelegenheit, den anzuschauen und dann möglicherweise Schlussfolgerungen zu ziehen. Natürlich würde das auch im engen Dialog mit unseren Partnern geschehen, also so, wie wir das in der Regel handhaben. Ich möchte Sie also einfach bitten, noch etwas Geduld zu haben, bevor wir da über Schlussfolgerungen reden können.

Zusatzfrage: Können Sie uns Ihre Bewertung dann zeitnah nachliefern?

Breul: Ich denke, am Freitag wird ein guter Zeitpunkt sein, sich noch einmal darüber zu unterhalten.

Frage : Herr Breul, hatte die Bundesregierung denn bisher eigene Kenntnis von der Rolle oder eigene Erkenntnisse über die Rolle von MBS in diesem ganzen Verfahren, oder sind Sie jetzt gerade aus allen Wolken gefallen? Die CIA beziehungsweise die amerikanische Regierung hat ja auch schon vor Monaten teils öffentlich, teils im Hintergrund davon gesprochen, dass MBS dahinterstecke. Wie ist das für Sie?

Breul: Herr Kollege, genauso wie Sie verfolgen natürlich auch wir die internationale Berichterstattung und - - -

Zuruf : Ich habe keine Geheimdienste. Sie haben welche!

Breul: Ich habe auch keine Geheimdienste. Dann müssten Sie die Frage gegebenenfalls an anderer Stelle stellen.

Aus den Wolken gefallen sind wir natürlich nicht, weil wir verfolgt haben, wie die internationale Berichterstattung ist. Fakt ist aber natürlich auch: Wir sind nicht die ermittelnde Behörde. Das sind die Behörden in der Türkei, und es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den saudi-arabischen Behörden. Dort laufen die Informationsstränge zusammen, und da gehören sie auch hin, weil da das Strafverfahren läuft.

Zusatzfrage : Ich bin ein bisschen davon überrascht, dass Sie immer noch von der saudischen Seite volle Transparenz und Aufklärung fordern. Ich meine, es geht hierbei darum, dass deren Diktator MBS für diesen Mord, den Sie ermittelt sehen wollen, verantwortlich sein soll. Wie passt es also zusammen, dass Sie quasi den Täter bitten, seine Täterschaft aufzuklären?

Breul: Wir bitten nicht den Täter. Wir bitten die zuständigen Behörden. Wir bitten die Justiz, die Strafverfolgungsbehörden - - -

Zuruf : Die er kontrolliert!

Breul: Herr Kollege, ich habe gesagt, was unsere Position ist, und insofern ist das auch ein ordnungsgemäßes Verfahren. So haben Ermittlungen zu verlaufen, nicht über öffentliche Schuldzuweisungen und irgendwelche Mutmaßungen. Wir sind bereit, das zu unterstützen. Frau Kalamar hat auch im Auswärtigen Amt Gespräche geführt; soweit ich weiß, im April. Wir sind darin also durchaus involviert, aber wir sind hier nicht die erste Adresse, wenn es darum geht, Schuldige zu benennen.

Frage : Herr Breul, ist aus Ihrer Sicht die saudische Aufklärung bis jetzt überhaupt glaubhaft gewesen?

Breul: Ich weiß nicht, ob Glaubhaftigkeit eine gute Kategorie ist. Es ist durchaus so, dass wir Anlass dazu sehen, eine vollständige und glaubwürdige Aufklärung anzumahnen, was ich vorhin getan habe. Wir bemühen uns auch bezüglich des Gerichtsverfahrens in Saudi-Arabien, wie es bei vielen Gerichtsverfahren mit Menschenrechtsbezug der Fall ist, regelmäßig um Prozessbeobachtung. Dieser Bitte wird bisher nicht stattgegeben. Das bedauern wir.

Frage: Frau Demmer, da sich die Kanzlerin ja kürzlich mit MBS getroffen hat, frage ich: War dieser Komplex Teil der Gespräche? Wenn ja, wie war die Position der Kanzlerin, die sie dabei vorgetragen hat?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, geben wir hier über vertrauliche Gespräche keine Auskunft. Ich kann mich nur noch einmal den Ausführungen von Herrn Breul anschließen und sagen: Natürlich erwarten wir weitere Klärungen in Bezug auf die Umstände dieses schrecklichen Verbrechens.

Zusatzfrage: Bedeutet das auch, die Kanzlerin mahnt die vollständige Aufklärung an?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Ich kann hier aus vertraulichen Gesprächen nichts berichten. Grundsätzlich sprechen wir alle relevanten Themen auch und gerade, wenn es um solch gravierende Vorfälle geht, natürlich an. Aber ich kann Ihnen aus diesem konkreten Gespräch jetzt nichts berichten.

Frage : Herr Breul, die Vereinten Nationen und auch die Bundestagsvizepräsidenten haben eine internationale Untersuchung der Todesursache von Herrn Mursi angemahnt. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Breul: Ich darf vielleicht an erster Stelle sagen, dass wir über den Tod von Herrn Mohammed Mursi als dem ersten frei gewählten Präsidenten Ägyptens bestürzt sind. Wir sprechen seiner Familie und seinen Angehörigen unser Beileid aus.

Wir unterstützen eine schnelle und lückenlose Aufklärung der Todesursachen. Dies wurde von der ägyptischen Staatsanwaltschaft auch angekündigt.

Zusatzfrage : Heißt das, Sie wollen, dass die Ägypter diese Aufklärung durchführen, wollen aber keine internationale Aufklärung?

Breul: Na ja, da gilt das, was wir gerade auch schon besprochen haben: Die erste Anlaufstelle in solchen Fällen sind die national zuständigen Behörden. Die ägyptischen Behörden haben angekündigt, Vorwürfen nachzugehen und Ermittlungen aufzunehmen, und das ist jetzt, denke ich, erst einmal die richtige Anlaufstelle.

Zusatzfrage : Er ist ja schon beerdigt worden. Was will man da für eine Aufklärung machen? Eine Autopsie kann man nicht machen; er ist schon beerdigt worden. Noch einmal: Wie glaubwürdig kann Ägypten bezüglich dieser Aufklärung agieren?

Breul: Ich bin jetzt nicht der Experte für irgendwelche Ermittlungstechniken. Das müsste vielleicht das BMI beantworten, sofern auf dieser Bank überhaupt Expertise hinsichtlich dieses Themas vorhanden ist. Ich habe gesagt, wo wir die Zuständigkeiten jetzt in erster Linie sehen. Das ist der erste Schritt, wie es sich gehört. Wir erwarten jetzt natürlich, dass diesen Ankündigungen auch Taten folgen werden.

Frage: Herr Breul, wie besorgt ist die Bundesregierung über die Menschenrechtssituation in den Gefängnissen in Ägypten?

Breul: Die Haftbedingungen in Ägypten geben uns auch mit Blick auf die Einhaltung internationaler Mindeststandards des Menschenrechts Anlass zu großer Sorge. Das Recht der Gefangenen auf anwaltliche Beratung, Familienbesuche und medizinische Grundversorgung wird häufig nicht gewährt. Die nach ägyptischem Recht zulässige Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft liegt bei zwei Jahren. Auch das wird ebenfalls nicht durchgängig respektiert.

Zusatzfrage: Gab es Gespräche mit der ägyptischen Regierung oder internationalen Organisationen bezüglich dieser Menschenrechtslage in ägyptischen Gefängnissen?

Breul: Ja. Die Bundesregierung setzt sich in ihren Gesprächen mit der ägyptischen Regierung regelmäßig für eine Verbesserung der Menschenrechtslage ein, insbesondere auch für die Menschenrechte inhaftierter Personen.

Frage: Da Deutschland ja aktuell Mitglied im UN-Sicherheitsrat ist: Werden Sie die Umstände des Todes von Mohammed Mursi und die Bedingungen in ägyptischen Gefängnissen vielleicht auch dort zum Thema machen?

Breul: Nein, darüber, dass das jetzt für die Agenda des VN-Sicherheitsrates geplant wäre, liegen mir jetzt keine Informationen vor.

Frage : Frau Demmer, ich möchte zu den gestrigen Äußerungen von Frau Merkel zum Iran zurückkommen. Sie hat gesagt, dass, wenn der Iran aus dem Nuklearabkommen aussteige, das Konsequenzen und Folgen für das Land haben müsse. Laut den USA sind dem Iran ja jetzt schon die schlimmsten Sanktionen der Menschheit auferlegt worden. Was wäre der nächste Schritt - militärische Aktionen? Wie kann man die Äußerung der Bundeskanzlerin verstehen?

SRS'in Demmer: Ich werde jetzt hier nicht die Kanzlerin interpretieren. Sie haben sie ja offensichtlich gehört, und ich finde, sie hat sich deutlich geäußert.

Zusatzfrage : Noch einmal: Was wäre eine Folge?

SRS'in Demmer: Das wären dann jetzt Spekulationen. Sie hat sich deutlich zu dem Sachverhalt geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Würde die deutsche Regierung einen US-Angriff auf den Iran von deutschem Boden aus unterstützen?

SRS'in Demmer: Es gibt zahlreiche Aussagen und Hinweise, wonach Präsident Trump eine kriegerische Auseinandersetzung vermeiden möchte.

Frage: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat gestern den 12. Juli als Tag des Treffens der politischen Berater im Normandie-Format angekündigt. Ist schon bekannt, wo das Treffen stattfinden wird? Welche konkreten Fragen möchte beispielsweise die deutsche Seite bei diesem Treffen besprechen?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen dazu noch nichts Konkretes sagen. Wir werden Sie dann konkret ganz bestimmt am Freitag der Vorwoche darüber informieren. Das gilt auch für die Punkte, die dabei angesprochen werden sollen. Ich kann ja den Gesprächen noch nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: An welchen Themen ist Berlin in diesem Format interessiert?

Breul: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Die Kanzlerin hat gestern gegenüber dem ukrainischen Präsidenten auch deutlich gemacht, dass wir daran interessiert sind, dass es wieder ein Gipfeltreffen geben kann und dass dieses Beratertreffen die dafür notwendigen Bedingungen schaffen soll. Dabei geht es natürlich insbesondere um die Fortschritte bei der Umsetzung des Minsker Abkommens. Ganz zentral sind der Waffenstillstand, die Entflechtung an der Kontaktlinie und der Abzug schwerer Waffen.

Frage: Hat der neue ukrainische Präsident bei seinem gestrigen Besuch neue Vorschläge gemacht, um den Konflikt im Donbass zu lösen? Wenn ja, welche? Welchen Input erwartet Deutschland von Selensky in Bezug auf Donbass und Krim?

SRS'in Demmer: Ich kann eigentlich nur noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin auch schon gesagt hat: Der Minsk-Prozess ist das uns zur Verfügung stehende Rahmenwerk, um die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine wiederherzustellen. Es geht dabei um die Gebiete Donezk und Lugansk. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Sanktionen nicht aufgehoben werden können, solange hierbei keine Fortschritte erzielt worden sind, und darüber, dass auch die Sanktionen im Zusammenhang mit der Krim nur aufgehoben werden können, wenn die Krim wieder zur Ukraine zurückkehrt. Das ist unsere Haltung, seit wir uns in diesem Prozess befinden. Daran hat sich nichts geändert.

Sie haben gestern die Pressekonferenz verfolgen können. Es war ein gutes Gespräch. Man wird jetzt in diesem Prozess weiter zusammenarbeiten.

Zusatzfrage: Seitens des Präsidenten gab es also keine neuen Vorschläge?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen jetzt ja - das habe ich eben schon hinsichtlich der anderen Gespräche gesagt - über das hinaus, was in der Pressekonferenz gesagt worden ist, keine Details aus den vertraulichen Gesprächen schildern.

Frage : Ich wollte noch einmal nach der ganzen Personaldebatte nachfragen, die ja jetzt auch beim Gipfel ansteht. Herr Seibert hatte bei der letzten Regierungspressekonferenz gesagt, dass die Bundeskanzlerin zu gegebener Zeit mit dem Koalitionspartner auch noch einmal über das Spitzenkandidatenprinzip reden möchte. Hat dieses Gespräch stattgefunden, oder wann soll das stattfinden?

Wie lange will man denn noch warten, bis es im Europäischen Parlament zu einer Einigung kommt?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Die Dinge sind im Fluss. Über das hinaus, was Herr Seibert hier gesagt hat, gibt es keinen neuen Stand.

Frage: Ich hätte eine Frage zur EZB an Frau Demmer. Gestern hat der scheidende Präsident der EZB gesagt, dass eine weitere Lockerung der Geldpolitik für die nächsten Jahre nötig sein könnte. Hält die Bundesregierung diese Ankündigung für richtig?

SRS'in Demmer: Ich werde das nicht kommentieren. Ich muss Sie auf die Unabhängigkeit der EZB verweisen und kann dem insofern jetzt nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Trump hat gestern die Rede von Draghi kritisiert. Schätzt die Bundesregierung diese Kritik von Trump als eine Einmischung ein?

SRS'in Demmer: Auch das möchte ich nicht bewerten. Da ich die Unabhängigkeit der EZB respektiere, werde ich jetzt natürlich nicht Bewertungen der EZB bewerten.

Frage : Frau Demmer, am Montag wollte ich noch wissen, wie viele Rüstungsexportgenehmigungen letztes Jahr abgelehnt wurden. Da hatte Herr Seibert so getan, als ob das geheim sei. Jetzt schreiben Sie heute selbst davon, dass letztes Jahr 88 Anträge auf das Ausführen von Rüstungsgütern abgelehnt wurden, was einem Wert von 39,43 Millionen Euro entsprochen habe. Gleichzeitig hat man letztes Jahr Rüstungsgüter im Wert von 4,8 Milliarden Euro ausgeführt. Ich habe dann noch einmal in ihre Liste geschaut. Da steht: Es gab 11 100 positive Genehmigungen. Wenn man das jetzt ins Verhältnis setzt, dann ist das ein Ablehnungswert von 0,8 Prozent. 0,8 Prozent der Anträge auf Rüstungsexporte werden also von der Bundesregierung abgelehnt.

Jetzt sagen Sie ja immer wieder, dass Sie eine restriktive Rüstungspolitik machen, und tun so, als ob das so sei. Herr Seibert sagte hier noch am Montag: "Wenn man jeden Antrag genehmigte, könnte man kaum von einer restriktiven Politik sprechen." Das haben wir doch! Sie genehmigen 99,2 Prozent aller Rüstungsexporte. Das ist dann doch laut ihrer eigenen Definition nicht restriktiv!

SRS'in Demmer: Vielleicht bringe ich auch den Rest der Kollegen hier einmal auf den Stand der Dinge. Sie sind ja wirklich, was die Zahlen anbelangt, sehr gut informiert. Die basieren ja auf dem zum sechsten Mal vorgelegten Rüstungsexportbericht der Bundesregierung, dem für das Jahr 2018. Ich bleibe dabei, und das wird Sie nicht wundern: Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung gekennzeichnet, und eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung auf Basis der reinen Genehmigungswerte innerhalb eines Berichtszeitraums ist kein taugliches Mittel für eine Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik. Man muss sich eben den Einzelfall anschauen und die Genehmigungsentscheidung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, auf die Art des Rüstungsgutes und auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter betrachten. Außerdem muss natürlich berücksichtigt werden, dass die Statistik regelmäßig durch die Genehmigung einzelner, sehr großer Projekt beeinflusst wird.

Trotzdem würde ich gerne auch hier noch einmal sagen: Im Vergleich, und das scheint mir doch sehr relevant zu sein, sind 2018 (Genehmigungen für den Export von) Rüstungsgütern im Wert von 4,82 Milliarden Euro erteilt worden, und im Jahr davor waren es noch 6,2 Milliarden Euro. Damit ist der Wert im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Milliarden Euro gesunken. Das wäre eine Zahl.

Weil Sie die abgelehnten Ausfuhren erwähnten, würde ich hier gerne auch noch einmal erklären: Der Gesamtwert der, wie Sie korrekt gesagt haben, abgelehnten Anträge belief sich auf 39,43 Millionen Euro. Wichtig ist der Vergleich mit dem Vorjahr. Da waren es noch 14,3 Millionen Euro. Das heißt, es ist deutlich mehr abgelehnt worden.

Zusatz : Letztes Jahr hatten Sie ja auch größere Ausfuhren, wie Sie gerade gesagt hatten. Sie widersprechen mir jetzt also nicht. Sie haben ja gar nicht meine Frage beantwortet, Frau Demmer!

SRS'in Demmer: Doch, ich habe Ihre Frage beantwortet. Sie interpretieren die Restriktivität der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Das ist Ihre Aufgabe. Ich erkläre sie Ihnen so, wie wir sie interpretieren.

Zusatzfrage : Ich würde gerne wissen, wie sie das verstehen, wenn sie 99,2 Prozent aller Sachen akzeptieren. Das ist doch nicht restriktiv!

SRS'in Demmer: Das ist mein Verständnis der Rüstungsexportpolitik, wie wir es hier ja sehr häufig darlegen, aber auch heute aus Anlass des wichtigen Rüstungsexportberichts noch einmal dargelegt haben.

Frage: Frau Demmer, sind die Begriffe Restriktion und restriktiv, die ja auf Deutsch nichts anderes als "Beschränkung" und "Einschränkung" bedeuten, dann nicht Euphemismen, also fast eine Schönfärberei, wenn man feststellen muss, dass mehr als 99 Prozent eben nicht restringiert worden sind, sondern durchgegangen sind? Sie können sagen "Wir haben mehr abgelehnt", und Sie können sogar sagen "Wir haben das Exportvolumen verringert", aber der Begriff der Restriktion führt doch in die Irre. Müssen Sie sich nicht vielleicht von dem verabschieden?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen Ihre Interpretation nicht nehmen. Ich mache sie mir aber definitiv nicht zu eigen. Wie schon gesagt, ist die Anzahl der Ausfuhrgenehmigungen ja massiv zurückgegangen, wie ich hier berichten kann. Ich habe Ihnen auch noch einmal zu erklären versucht, was es bedeutet, Einzelfallgenehmigungen zu erteilen, und gesagt, dass diese Entscheidungen immer im Lichte des Gesamtbildes getroffen werden -verantwortungsvoll und restriktiv.

Zusatzfrage: Nur ist eine Einzelfallprüfung eine völlig andere Kategorie als eine Restriktion. Wenn Sie von 100 Menschen, die etwas wollen, es 99 gewähren und bei einem oder sogar statisch weniger als einem sagen "Nein, das gewähren wir nicht", dann ist das im Sinne dieses Wortes nicht mehr restriktiv. Das ist doch gar nicht meine private Interpretation!

Breul: Vielleicht hilft es Ihnen, darüber nachzudenken, was die Grundgesamtheit ist. Deutsche Unternehmen verfolgen natürlich - dazu kann vielleicht auch noch das BMWi Weiteres ausführen - die Praxis der Bundesregierung, verfolgen die politischen Richtlinien, die wir festlegen, verfolgen unsere Äußerungen hier zur hohen Bedeutung der Einhaltung von Menschenrechtsstandards usw. Dementsprechend werden Anträge, die keine Aussicht auf Erfolg haben, vielleicht gar nicht erst gestellt. Das ist doch nicht ein Spiel, bei dem sich die betroffenen Unternehmen sozusagen zum ersten Mal auf dieses Feld begeben und dann sagen "Na ja, vielleicht kriegen wir es ja durch"; vielmehr wird im Vorhinein schon geprüft, welche Anträge Aussicht auf Erfolg haben könnten und welche nicht. Von daher bitte ich, wenn Sie Maßstäbe für die Restriktivität suchen, zu berücksichtigen, dass die vorgelegten Anträge nicht unbedingt die Grundgesamtheit von Anträgen sind, die es bei einer anderen Politik der Bundesregierung gäbe.

Zusatz: Also eine Art präventiver Restriktion.

Vorsitzende Wefers: Ich glaube, wir sind jetzt wirklich sehr im Bereich der Interpretation.

SRS'in Demmer: Genau.

Frage : Herr Alter, auf der Sea-Watch 3 sind immer noch 43 Menschen gefangen. Die deutsche Crew wartet auf Hilfe von der Bundesregierung. Was können Sie uns dazu berichten? Es gibt ja ein Angebot des Rottenburger Oberbürgermeisters, diese Menschen aufzunehmen. Warum wurde dieses Angebot nicht angenommen, und wer verhandelt da gerade? Verhandelt da schon wieder die Kommissionmit sich selbst?

Alter: Ich kann Ihnen sagen, dass sich die Bundesregierung unter Federführung des BMI bereits in der Vergangenheit bei insgesamt 228 Personen die Zuständigkeit für die Aufnahme erklärt hat und damit auch bewirkt hat, dass Rettungsschiffe nach der Weigerung der zuständigen Anrainerstaaten in einen europäischen Hafen einlaufen können. Wie in allen bisherigen Seenotrettungsfällen setzt sich das Bundesinnenministerium auch in diesem Fall für eine rasche Lösung in gemeinsamer europäischer Verantwortung und in Solidarität ein, damit die in Seenot geratenen Personen aufgenommen werden können. Auch im aktuellen Fall bleibt es sozusagen bei dem bisherigen Verfahren, dass wir uns einer Lösung nicht verschließen, dass allerdings eine Beteiligung anderer EU-Mitgliedstaaten für uns eine Grundvoraussetzung ist und die Europäische Kommission wie auch in der Vergangenheit diesen Prozess koordiniert.

Die Bereitschaft zahlreicher Kommunen zur Aufnahme von in Seenot geretteten Personen begrüßen wir ganz grundsätzlich. Mittlerweile hat das BMI Kenntnis davon, dass über 50 Städte und Kommunen die Bereitschaft erklärt haben, Menschen aufzunehmen. Das BMI hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, die aus Seenot geretteten Personen, die von Deutschland übernommen werden, in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern diesen aufnahmebereiten Kommunen zuzuteilen.

Zudem drängt die Bundesregierung in allen europäischen Gremien mit Nachdruck auf eine zügige europäische Lösung zu einem Seenotmechanismus im Geiste der Solidarität und Humanität und treibt diese Diskussion auf europäischer Ebene aktiv voran.

Zusatzfrage : Die Seenotretter fühlen sich ja missverstanden und ihnen wird nicht geholfen, weil wieder politische Spielchen gespielt werden. Sie bestehen ja immer noch darauf, dass es eine europäische Lösung auch für diese Fälle gibt - ich gehe davon aus, dass Deutschland zehn nimmt und andere Staaten die restlichen, wie in den anderen Fällen zuvor auch. Warum wird da nicht umgedacht? Am Ende müssen Menschen ja quasi tagelang, teilweise wochenlang, auf dem Meer leiden.

Alter: Es gibt keinen Anlass, hier umzudenken, weil - -

Zusatz : Morgen ist der Weltflüchtlingstag.

Alter: Es gibt keinen Anlass, hier umzudenken, weil diese Verantwortung eine europäische Verantwortung ist und nicht sozusagen auf einzelne Mitgliedstaaten umverteilt werden kann. Insofern ist es unsere strategische Linie, die wir seit einiger Zeit beziehungsweise seit langer Zeit verfolgen, dass wir uns einer Aufnahme von Personen nicht verschließen - das haben wir in vielen Fällen nicht getan; das heißt, wir sehen die Notwendigkeit, dass man diese Leute an Land lässt -, aber dass das im Geiste europäischer Solidarität stattfinden muss. Die Europäische Kommission hat in jedem der letzten Fälle eine Lösung gefunden, und wir sind zuversichtlich, dass das auch in diesem Fall gelingt.

Zusatzfrage : Gibt es vielleicht vom Auswärtigen Amt noch zusätzliche Infos? Sind Sie mit dem Stand der Verhandlungen vertraut?

Breul: Es gilt das, was der Kollege gerade schon gesagt hat. Ich kann es vielleicht noch ein bisschen zuspitzen: Wir sind sehr unzufrieden mit den Fortschritten in diesem Bereich, das ist klar. Wir sind nicht zufrieden, dass sich das über so lange Zeit zieht. Es ist aber klar: Wir brauchen eine europäische Lösung für dieses europäische Problem. Das ist unsere gemeinsame Außengrenze, und da bringt es nichts, wenn Einzelstaaten Lösungen finden; vielmehr ist das unsere gemeinsame Aufgabe.

Sie haben natürlich recht: Die Situation für die Flüchtenden und insbesondere für die Menschen an Bord der Schiffe ist, gelinde gesagt, keine einfache. Wir sind erleichtert, dass zehn Personen am Samstag von der Sea-Watch 3 ausgeschifft werden können, aber auch die übrigen 43, unter denen sich auch Minderjährige befinden, müssen acht Tage nach der Rettung umgehend an Land gehen können, damit sie dort versorgt und medizinisch betreut werden. Daran arbeiten wir in den Gesprächen mit den europäischen Partnern. Ich sage es aber noch einmal: Wir brauchen eine europäische Lösung für dieses europäische Problem.

Frage: Wie ist der Stand des Migrationsabkommens mit Italien? Das spielt in diesem Zusammenhang ja jenseits der europäischen Lösung eine Rolle. Wer von Ihnen beiden kann darauf am ehesten Antwort geben - Herr Alter, Herr Breul?

Alter: Ich weiß nicht, welches Migrationsabkommen Sie konkret meinen. Geht es Ihnen um die Zurückweisungsabsprache mit Italien?

Zusatz: Ja.

Alter: Der Stand ist unverändert: Diese Absprache ist aus deutscher Sicht fertiggestellt und liegt den Italienern zur Unterschrift vor. Die Unterschrift ist bisher noch nicht erfolgt.

Zusatzfrage: Das heißt, die spielt hier nicht mit rein?

Alter: Die spielt hier nicht mit rein, die regelt einen anderen Fall.

Frage: Zur Grundsteuer: In welchem Stadium sind die Arbeiten an dem Gesetzentwurf zurzeit vor dem Hintergrund, dass die Öffnungsklauseln in der SPD auf Widerstand stoßen und dass es auch einige Berichte gibt, die sagen, dass das Kanzleramt noch einige Nachbesserungen hat? Wann können wir mit einer Einigung rechnen und wann wird das ins Kabinett kommen?

Kalwey: Ich kann Ihnen heute nicht viel mehr sagen, als ich Ihnen am Montag gesagt habe. Ich kann Ihnen sagen, dass wir zurzeit mit Hochdruck daran arbeiten, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umzusetzen. Zum weiteren Verlauf kann ich Ihnen von dieser Stelle keine Informationen geben.

Zusatzfrage: Auch nicht zum Timing?

Kalwey: Auch nicht zum Timing.

Frage: Frau Demmer, ganz kurze Frage: Wie geht es eigentlich der Kanzlerin nach dem gestrigen gesundheitlichen Zwischenfall? Muss sie ihren Terminkalender in irgendeiner Form verändern?

Ganz kurz an Herrn Fähnrich: Wie geht es der "Gorch Fock"? Wird sie noch im Sommer schwimmen?

Vorsitzende Wefers: Das ist eine interessante Verbindung von zwei Themen.

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin freut sich auf alle Termine, die ich Ihnen am vergangenen Freitag angekündigt habe. Sie ist jetzt in Goslar beziehungsweise müsste dort eigentlich angekommen sein und ist heute Abend noch in Dresden. Es findet alles statt.

Fähnrich: So lächerlich, wie Sie das Thema hier gerade angesprochen haben, ist es leider nicht; denn es ist geplant, die "Gorch Fock" Ende der Woche auszudocken. Das heißt, der Meilenstein, den wir angesprochen haben, nämlich die Schwimmfähigkeit zu erreichen, haben wir uns immer noch vorgenommen.

Die Bredo-Werft hat allerdings Ansprüche geltend macht; deshalb haben wir am 17., sprich am Montag, einen Eilantrag beim Landgericht Bremen eingereicht, damit dieses Docken möglich ist. Dieser Eilantrag wurde abgelehnt, deswegen haben wir heute die Entscheidung angefochten und werden eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Von unserer Seite sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Schiff pünktlich ausdocken kann. Ob das am Freitag passiert, kann ich Ihnen heute nicht sagen.

Frage: An das Justizministerium: Können Sie bestätigen, dass Christine Lambrecht die Nachfolgerin von Frau Barley wird?

Steffen: Ich muss gestehen, dass ich gehofft hatte, um diese Frage heute herumzukommen, weil ich Ihnen leider eine absolut unbefriedigende Antwort geben muss: Dafür sind wir nicht zuständig; das entscheiden nicht wir, sondern das Willy-Brandt-Haus, und das wird es, denke ich, heute noch tun.

Zusatzfrage: Dem kann ich mich nur anschließen. Das ist eine Entscheidung der Partei, und der können wir hier jetzt nicht vorgreifen.

Frage: Auch wenn es eine Entscheidung des Willy-Brandt-Hauses ist: Die Kanzlerin muss die neue Ministerin doch vorschlagen, richtig?

SRS'in Demmer: Genau. Da sprechen Sie dann das Prozedere an, wie es von der Verfassung vorgegeben ist. Der Vorschlag kommt aber von der Partei.

Zusatzfrage: Ist schon richtig. Ich verstehe Sie aber recht, dass die Kanzlerin den Vorschlag, der aus dem Willy-Brandt-Haus kommen wird, dann als Antrag an den Bundespräsidenten weitergeben wird, richtig?

SRS'in Demmer: Davon kann man ausgehen.

Mittwoch, 19. Juni 2019

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 19. Juni 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-19-juni-2019-1639140
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

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