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PRESSEKONFERENZ/1890: Regierungspressekonferenz vom 15. Juli 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 15. Juli 2019
Regierungspressekonferenz vom 15. Juli 2019

Themen: iranisches Atomprogramm, Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten von Smart-Home-Geräten, Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen in der EU, Gesundheitszustand der Bundeskanzlerin, Pkw-Maut, Lkw-Transitverkehr durch Österreich, Kritik des Präsidenten des Bundesrechnungshofes unter anderem an der unterschiedlichen Besteuerung von Benzin und Dieselkraftstoff sowie an Förderprogrammen für Elektroautos, Forderung der Bertelsmann Stiftung nach einer Verringerung der Zahl der Krankenhäuser, anstehende Wahl für den Vorsitz der Europäischen Kommission, Gasbohrungen vor der Küste Zyperns durch die Türkei, Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nach Rückverstaatlichung der deutschen Raststätten, Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Petermann (BMI), Zimmermann (BMJV), Haufe (BMU), Thomas (BMVI), Wogatzki (BMF), Nauber (BMG), Fähnrich (BMVg), Lenz (BMEL)


Vorsitzende Buschoweröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich hätte ganz gern Herrn Breul vom Auswärtigen Amt zum Thema Iran gefragt. Die iranische Regierung hat angekündigt, wenn die Europäer jetzt aus iranischer Sicht nicht mehr zur Umsetzung des Atomabkommens leisten, dann würde man auf den Status vor dem Abkommen zurückkehren, sprich das Abkommen aufkündigen. Was ist Ihre Reaktion darauf?

Breul: Herr Kollege, auch wenn ich Sie enttäuschen muss, bleibe ich bei der Linie, dass wir uns grundsätzlich nicht mit Ankündigungen auseinandersetzen, sondern mit dem, was passiert.

Wir haben ja einen Bericht von der IAEO über das iranische Verhalten bekommen. In dem Bericht wird festgestellt, dass der Iran nicht mehr voll umfänglich seinen Pflichten nachkommt. Über diesen Bericht beugen wir uns gerade gemeinsam mit unseren Partnern in der Joint Commission. Ich kann Ihnen keinen neuen Stand über konkrete Planungen für die beantragte Sondersitzung der Joint Commission mitteilen und auch noch nicht über die Ebene der Teilnahme. Das ist im Moment Gegenstand der Gespräche. Sobald es da Neuigkeiten gibt, werden wir uns gern dazu melden und Ihnen das mitteilen. Das ist für uns jetzt das richtige Forum, um über die nächsten Schritte zu beraten.

Zusatzfrage: Sehen Sie denn aus deutscher Sicht noch irgendeine Möglichkeit für die Europäer, die Wirtschaftskontakte zum Iran wieder stärker zu beleben - über das hinaus, was die Europäer bisher gemacht haben?

Breul: Ich denke, wir sind sehr stark engagiert. Das sehen unsere iranischen Partner in den Abkommen auch. Gleichzeitig ist klar - das haben wir immer wieder betont, auch hier in der letzten Woche noch einmal -: Wir machen uns keine Illusionen. Wir werden die wirtschaftlichen Nachteile, die der Iran durch die amerikanischen Sanktionen hat, als Europäer nicht aufwiegen können. Das ist nicht unser Anspruch und kann es auch nicht sein. Unser Anspruch ist, dem nachzukommen, was wir im Rahmen des JCPOA zugesagt haben. Darum bemühen wir uns.

Klar ist aber auch: Wir erwarten, dass der Iran voll umfänglich das Abkommen umsetzt. Das tut der Iran im Moment nicht. Darum werden wir jetzt in der Joint Commission beraten - das wiederhole ich noch einmal -, was die nächsten folgerichtigen Schlüsse daraus sind.

Frage: Herr Breul, Präsident Trump hat in seiner ihm eigenen Kommunikationsweise vor ein paar Tagen erklärt, Iran habe schon seit langem heimlich Uran angereichert über das Maß hinaus, was im Vertrag steht. Hat die Bundesregierung irgendwelche - das steht ja nicht in Übereinstimmung mit dem, was die IAEO gesagt hat - eigenen Erkenntnisse, wie es sich damit verhält beziehungsweise haben Sie versucht, die sachliche Basis, auf der Trump seine Vorwürfe vorbringt, zu eruieren? Das wäre ja dann doch ein massiver Vorfall.

Breul: Ich kann hier noch einmal das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Das Entscheidende ist für uns, was die Inspektoren der IAEO, die vor Ort sind, feststellen und berichten. Da haben wir extra in diesem Abkommen ein Mechanismus festgelegt. Die Inspektoren sind vor Ort, haben Zugang und können verifizieren: Was sind tatsächlich die Schritte, die erfolgt sind? - Das ist für uns die relevante Basis für die weiteren Entscheidungen. Mehr habe ich dem nicht hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Aber mit Verlaub: Warum nicht? Also, dass die IAEO-Einschätzung die entscheidende Basis ist, das ist bekannt. Das haben wir seit vielen Monaten ja immer wieder diskutiert. Aber wenn der US-Präsident als wichtiger Player öffentlich sagt, Iran habe seit langem heimlich angereichert, dann kann er das ja eigentlich nicht aus der Luft gegriffen haben. Es müsste doch das Interesse der Bundesregierung sein zu eruieren, worauf solche Vorwürfe beruhen, die massiv in den Prozess eingreifen. Interessiert Sie das gar nicht? Oder sagen Sie nur: Wir erkundigen uns, aber wir sagen Ihnen nicht, wie das Ergebnis ist?

Breul: Zum einen werde ich nicht in die Falle tappen, die Sie versuchen, mir hier öfter zu stellen, die Tweets des US-Präsidenten zu kommentieren. Das ist nicht meine Rolle. Das möchte ich nicht.

Was ich Ihnen sagen kann, ist: Wir haben mit den Berichten der IAEO und den Inspektoren vor Ort eine solide Grundlage, um Entscheidungen zu treffen.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium. Frau Petermann, es gibt Kritik daran, dass die Sicherheitsbehörden Informationen von Smart Home-Geräten, ob das jetzt Alexa oder Siri ist, zur Kriminalitätsbekämpfung anzapfen können. Begründet wird das mit der Geräteklasse. Können Sie das noch einmal erklären? Warum ist es auf der aktuellen Gesetzeslage möglich, Informationen über solche Geräte zu bekommen?

Petermann: Juristisch kann ich das hier nicht erläutern, weil das eine Frage der Strafprozessordnung ist, für die das BMJV federführend ist.

Zusatzfrage: Dann würde ich die Frage gern weitergeben.

Zimmermann: Sie sprechen ja die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Frage an. Sie ist Ihnen vermutlich bekannt. Darüber hinaus habe ich dazu keine Anmerkung.

Zusatzfrage: Können Sie das nicht noch einmal kurz zusammenfassend erläutern?

Zimmermann: Das ist die Antwort der Bundesregierung auf genau diese Frage. Darüber hinaus kann ich dazu nichts ergänzen.

Frage: Es gibt ja einige Kommunen und Städte, die sich in der Vergangenheit dazu bereit erklärt haben, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Jetzt hat der Oberbürgermeister von Potsdam vor allem das BMI wegen seiner zögerlichen Haltung kritisiert, dass man da nicht vorangekommen sei. Warum ist es bis jetzt nicht möglich, dass Menschen, die aus Seenot gerettet werden, auf diese Städte verteilt werden?

Zweite Frage. Ist denn ein Treffen mit Städten, die sich dazu bereit erklärt haben, geplant - und wenn ja, wann?

Petermann: Wir hatten das Thema hier schon mehrfach. Aber ich werde es noch einmal wiederholen.

Es gibt bis zu 60 Kommunen, die sich bereit erklärt haben, aus Seenot Gerettete aufzunehmen. Das Verfahren in der Bundesrepublik läuft aber wie folgt ab: Die Bundesregierung ist nach den rechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet und auch nur allein dafür zuständig, eine Erklärung über den Selbsteintritt abzugeben, der bei der Aufnahme von aus Seenot Geretteten erfolgt. Diese werden dann nach einem bestimmten Verfahren, nach dem Königsteiner Schlüssel, auf die Länder verteilt, und die Länder verteilen dann die Asylbewerber auf die Kommunen.

Wir haben die Maßnahmen der Städte, die wir sehr begrüßen, an das BAMF weitergegeben und das BAMF gebeten, bei den Ländern darauf einzuwirken, dass diese Kommunen bevorzugt berücksichtigt werden. Also es ist nicht das Bundesinnenministerium, das sich weigert, sondern es ist einfach eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nach einem bestimmten gesetzlichen Mechanismus erfolgt. Dieser sieht vor, dass der Bund allein die Aufnahme, den Selbsteintritt, erklären darf.

Frage : Frau Petermann, teilt Ihr Haus das, was Außenminister Maas am Wochenende verlautbart hat, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Seenotrettung spielen und feste Kontingente aufnehmen solle? Gibt es da Unterschiede zu Ihrem Haus oder sind Sie einer Meinung?

Zweite Frage direkt im Anschluss: Man hat ja bisher oder in den letzten Tagen den Eindruck gewinnen können, dass Ihre beiden Häuser da im Prinzip nicht weit auseinander sind. Wenn das so ist, dann unterscheidet sich die Wahrnehmung dessen, was Herr Seehofer im Moment vertritt, ja doch diametral von dem, was er vor einem Jahr vertreten hat, auch wenn es damals nicht um Seenotrettung ging, sondern um die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze. Teilen Sie diesen Eindruck, dass das unterschiedliche Positionen sind? Oder wie würden Sie das beschreiben?

Petermann: Gut. Dann versuche ich einmal beide Fragen zu beantworten.

Der Bundesinnenminister hat in der vergangenen Woche einige Ressorts zu sich ins Haus eingeladen, u. a. das Auswärtige Amt, aber auch das Kanzleramt und das BMZ, um zu erörtern, wie in Helsinki mit dem weiteren Verfahren für die aus Seenot Geretteten umzugehen ist. Also er hat selbst die Initiative dazu aufgegriffen und hat das Thema für den kommenden Donnerstag in Helsinki für die Tagesordnung angemeldet. Darüber haben wir auch informiert.

Es ist keine Abkehr der bisherigen Politik. Denn seit gut einem Jahr stellt sich die Frage der Aufnahme von aus Seenot Geretteten aus dem Mittelmeer. Seit einem Jahr vertreten wir die Auffassung und haben auch entsprechend gehandelt, dass ein gesamteuropäischer Verteilmechanismus gefunden werden muss, um in gemeinsamer Solidarität aus Seenot Gerettete aufzunehmen und zu verteilen.

Wir haben immer davon gesprochen, dass sich zumindest bis zu zehn Staaten finden sollten. Das war bisher auch immer der Fall. Deswegen haben auch der Bundesinnenminister und die Bundesregierung seit einem Jahr in gleicher Weise verfahren. Wir haben sogar von dem ersten Schiff - erinnern Sie sich vor einem Jahr an Pozzallo - 50 aus Seenot Gerettete aufgenommen. Die Zahlen schwanken von 50 bis manchmal auch nur 10. Das kam immer auf die Personenzahl an. Also es hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage : Ganz kurz jetzt die Einstiegsfrage, ob Sie das teilen, was das Auswärtige Amt oder Herr Maas am Wochenende vertreten hat?

Petermann: Die Schlussfolgerung überlasse ich Ihnen. Ich denke, ich habe hier klar und deutlich gesagt, wie die Haltung des BMI ist.

StS Seibert: Ich denke - wenn ich das sagen darf -, uns alle hier in der Bundesregierung eint die Überzeugung, dass das, was auf dem Mittelmeer geschieht, die oft dramatische Situation um die Menschen, die in Seenot geraten, ganz Europa angeht, dass wir also eine europäische Lösung in gemeinsamer Verantwortung brauchen. Wir haben sie noch nicht. Es ist bisher nicht gelungen, sie herzustellen. Wir haben im Moment eine Situation, bei der wir mit jedem einfahrenden, jedem in einen Hafen einlaufenden Schiff eine Ad-hoc-Verteilung haben. Das ist humanitär geboten. Daran beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland, weil wir ja schlecht die aus Seenot Geretteten dafür büßen lassen können, dass es noch keinen gemeinsamen europäischen Ansatz gibt.

In diesen Zusammenhang ordnet sich der Vorschlag von Bundesminister Maas ein. Er ist eine mögliche Zwischenlösung, bei der wir aber nichtsdestotrotz weiterhin die große Aufgabe sehen, eines Tages zu einer gemeinsamen gesamteuropäischen Lösung zu kommen.

Nun wird - wie über jeden Vorschlag auf diesem Gebiet - in den europäischen Gremien darüber diskutiert werden müssen. Die Innenminister sprechen ja in dieser Woche über dieses Thema.

Frage: Auch an das BMI. Frau Petermann, ich hätte ganz gern nach einer Reaktion auf die Äußerung des früheren österreichischen Bundeskanzlers und ÖVP-Vorsitzenden Kurz gefragt. Er hat sich ja nun ausdrücklich gegen diesen Vorschlag von Herrn Maas gewandt und gesagt, schon 2015 sei diese Suche nach einem Verteilmechanismus gescheitert. Deswegen sollte man sich lieber um Auffanglager in Nordafrika kümmern. Ist das eine Position, die Ihr Minister auch einnimmt?

Petermann: Nun, im Augenblick sprechen wir darüber, einen Ad-hoc-Mechanismus zu finden, der möglicherweise so aussieht, wie wir ihn in der Vergangenheit, im vergangenen Jahr, immer gesucht haben - allerdings auf sehr schwierige Art und Weise. Immer wenn ein Schiff ankam, mussten erst einmal Staaten gefunden werden.

Die Äußerung von Herrn Kurz möchte ich nicht weiter bewerten.

Zusatzfrage: Darf ich das dann so bewerten, dass Sie nicht der Meinung von Herrn Kurz sind und immer noch Hoffnung haben, dass es tatsächlich gelingen kann, in der EU diesen Verteilmechanismus zu finden?

Petermann: Ich spreche hier von dem Ad-hoc-Mechanismus und nicht von dem Verteilmechanismus im Rahmen aller europäischen Staaten.

Frage: Herr Breul, man kann die Äußerung des Ministers vom Wochenende ja auch so verstehen, dass es damit weiteren Staaten erleichtert werden soll, der "coalition of the willing" in dieser Frage beizutreten. Gibt es solche positiven Reaktionen schon? Hat also die besondere deutsche Bereitschaft dazu geführt, dass andere Staaten Signale geben und sagen: Okay, dann überlegen wir, ob wir da nicht doch mitmachen? - Oder ist das bislang verpufft?

Breul: Wir reden ja hier über Entwicklungen, die in den letzten Wochen aufgekommen sind, wo der Sitzungskalender in Brüssel nicht immer so war, dass man das am nächsten Tag sofort diskutieren konnte.

Wir freuen uns zunächst einmal darüber, dass ein Stück weit Einigkeit besteht, dass der aktuelle Zustand unhaltbar ist und Handlungsbedarf besteht. Wir freuen uns darüber, dass auch andere den Impuls, den wir als Bundesregierung gesetzt haben, aufgegriffen haben. Frau Petermann hat es schon gesagt. Das steht auf der Tagesordnung der informellen Sitzung der Justizminister am Donnerstag. Heute beraten die Außenminister auch über einen Teil dieses Themenkomplexes. Es gibt Vorschläge von Malta und Italien, die ich in Einzelheiten noch nicht kenne. Aber Sie sehen: Es ist Bewegung darin und es ist dringend notwendig, dass Bewegung hereinkommt.

Der Außenminister hat gefordert, dass es ein Ende der langen Hängepartie gibt. Dafür brauchen wir zunächst einmal einen feststehenden verlässlichen Ad-hoc-Mechanismus. Herr Seibert hat es gerade noch einmal richtig eingeordnet. Jetzt werden wir sehen, wie weit wir kommen. Aber es ist klar: Der Druck ist da.

Frage : Herr Seibert, noch einmal eine Frage zum Gesundheitszustand der Kanzlerin.

Es gab nach dem gestrigen Auftritt der Kanzlerin in Paris noch einmal Fragen nach dem Gesundheitszustand der Kanzlerin. Man sieht da doch recht deutlich, dass sie eine gewisse Kurzatmigkeit zeigt, was ja neuen Raum für Spekulationen lässt. Können Sie noch einmal sagen, wie der Gesundheitszustand der Kanzlerin ist? Was ist dafür die Erklärung?

Darüber hinaus würde ich einmal ganz generell wissen wollen: Es gibt, grob gesagt, zwei Denkschulen. Die einen sagen: Die Gesundheit der Kanzlerin ist ihre Privatsache. Die anderen sagen: Das ist schon von größerer Bedeutung und sollte insofern auch öffentlich gemacht werden. - Welcher Denkschule hängt eigentlich die Kanzlerin an?

StS Seibert: Erstens. Welcher Denkschule sie angehört, können Sie ihren bisherigen Äußerungen entnehmen. Sie hat sich ja auch sehr offen geäußert - ich glaube, zuletzt beim Besuch der dänischen Ministerpräsidentin.

Zu der Frage, die auf Paris zielt: Da gibt es überhaupt nichts Besonderes zu berichten und das gibt schon gar keinen Anlass für Spekulationen. Die Bundeskanzlerin ist sehr zügig Treppen gestiegen, um rechtzeitig zu den oben wartenden Journalisten zu gelangen und hat dann unmittelbar ihre Stellungnahme abgegeben.

Frage: Eine Frage zur Pkw-Maut an das Umwelt- und das Verkehrsministerium, vielleicht auch an das Finanzministerium: Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Scheller, hat in einem Zeitungsinterview gefordert, eine Pkw-Maut ohne Kompensation einzuführen, und zwar aus ökologischen und ökonomischen Gründen. Können Sie sich das vorstellen?

Haufe: Die Umweltministerin hat sich dazu sehr deutlich geäußert. Für sie ist die Maut kein Thema. Es gibt für sie auch keinen Grund, ihre Position dazu zu verändern.

Zusatzfrage: Auch nicht aus Klimaschutzgründen?

Haufe: Wir führen doch gerade eine Debatte darüber, wie der Klimaschutz besser im Verkehrsbereich verankert wird, zum Beispiel durch eine CO2-Bepreisung, die ganz gezielt auf den Verkehrssektor abzielt. Das ist ja gerade diesen Donnerstag beim Klimakabinett ein wichtiges Thema in der Bundesregierung. Schauen Sie sich doch die Debattenlage an: Wir haben eine Pendlerdiskussion, wir haben eine Diskussion zur CO2-Bepreisung, und dann haben wir eine Mautdiskussion über ein Modell, das gerade gescheitert ist. Sollen wir uns in diesem Dreieck verschiedener Dinge jetzt für zwei Sachen entscheiden? - Nein, wir entscheiden uns ganz klar für eine CO2-Bepreisung im Verkehr.

Thomas: Wie Sie wissen, klären wir gerade die rechtlichen und finanziellen Folgen des EuGH-Urteils. Aussagen zu weiteren politischen Diskussionen und zur Nutzerfinanzierung kann ich aktuell nicht machen. Ich kann jetzt auch nicht auf die Einzelaussage von Herrn Scheller eingehen.

Wogatzki: Es wird Sie nicht erstaunen, dass ich dem nichts hinzufügen kann. Es ist eine klimapolitische Frage, die derzeit im Klimakabinett diskutiert wird mit dem Ziel, ein tragfähiges Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dem will auch ich hier nicht vorgreifen.

Frage: An das Verkehrsministerium: CSU-Chef Söder hat heute Morgen gesagt, ein nationales Festhalten an der Maut werde es nicht mehr geben. Das Thema sei abgeräumt. Es gelte jetzt nur noch eine europaweite Debatte, entweder Maut für alle oder für keinen. Könnte sich Ihr Minister dieser Position anschließen?

Thomas: Diese Aussage ist mir persönlich noch nicht bekannt. Daher kann ich das jetzt noch nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Könnten Sie eine Reaktion dazu nachreichen?

Thomas: Ich werde mich bemühen.

Zusatzfrage: Sehen Sie eigentlich Gefahren für den EU-Binnenmarkt, wenn Österreich in dem Streit um Durchfahrten, den es ja vor allem mit Bayern gibt, zunehmend versucht, den Lkw-Verkehr auf der transalpinen Strecke einzuschränken?

Thomas: Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass wir, wie wir auch vergangene Woche schon mitgeteilt haben, einen Gesprächsvorschlag, einen Termin für ein Gespräch, an Österreich übermittelt haben. Vorgeschlagen ist der 25. Juli. Dabei sollen meines Wissens alle Themen aufgegriffen werden. Ein entsprechendes Schreiben wurde dem österreichischen Botschafter übermittelt. Das bleibt abzuwarten.

Zusatzfrage: Sehen Sie Gefahren für den EU-Binnenmarkt, wenn der Warentransport zwischen Italien und Deutschland eingeschränkt wird?

Thomas: Da bin ich im Moment leider überfragt. Dazu liegen mir persönlich jetzt keine Informationen vor.

Frage: Gegen den Verkehrsminister ist Klage auf Herausgabe der Mautverträge eingereicht worden. Wissen Sie schon, wie Sie mit dieser Klage umgehen?

Thomas: Zur Klage kann ich aktuell nichts sagen. Was ich sagen kann, ist, dass wir für Transparenz und Klarheit stehen. In der Vergangenheit haben wir die Verträge dementsprechend schon in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vollständig und ohne Schwärzungen zur Verfügung gestellt. Das ist bereits seit dem 25. Juni der Fall. Dem Verkehrs- und Haushaltsausschuss wurden alle im Zusammenhang mit der Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland erstellten Gutachten und Gegengutachten zugeleitet. Außerdem hat der Bundesminister in der Sitzung des Verkehrs- und Haushaltsausschusses in der 26. Kalenderwoche bereits die Fragen der Abgeordneten beantwortet. Alle weiteren konkreten Fragen aus dem parlamentarischen Raum werden umfassend und transparent beantwortet. Die Ergebnisse der Wirtschaftsuntersuchung sind ebenfalls auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht worden.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass Sie eigentlich keinen Grund sehen, auf das Begehr der Klage, nämlich Veröffentlichung, allgemeine Zugänglichmachung der Verträge, einzugehen?

Thomas: Wie gesagt, haben wir sehr transparent und klar kommuniziert. Den Bundestagsabgeordneten sind die Verträge vollständig und ohne Schwärzungen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt worden. Der Minister hat sich in der Vergangenheit auch schon mehrfach dazu geäußert. Ich zitiere:

"Wir stehen für maximale Transparenz und Klarheit. ... Die Verträge liegen den Abgeordneten ... seit dem 25. Juni 2019 komplett und ungeschwärzt vor. Wir haben die Betreiber zudem aufgefordert",

hat der Minister ebenfalls gesagt,

"einer Offenlegung des gesamten Vertrages auch auf der Homepage des Bundesministeriums zuzustimmen. Sie haben dies unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse explizit abgelehnt."

Wie gesagt, die Klage selbst kann ich jetzt noch nicht kommentieren.

Frage: Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Scheller, hat außerdem gefordert, sowohl Förderprogramme zur Energieeffizienz oder zu E-Autos, weil sie aus seiner Perspektive nutzlos seien, als auch das Dieselprivileg zu streichen. Teilt das Verkehrsministerium diese Forderungen?

Thomas: Hierzu kann ich persönlich in diesem Moment leider nichts sagen.

Frage: Die Bertelsmann Stiftung kommt in einer Studie wieder einmal zu dem Schluss, dass es viel zu viele Krankenhäuser gebe. Von 1400 seien nur 600 nötig. Was sagt das Gesundheitsministerium dazu? Wie will das Gesundheitsministerium die Zahl reduzieren?

Nauber: Danke für die Frage. - Wir haben diese Studie jetzt erst einmal zur Kenntnis genommen und schauen sie uns genauer an. Ich kann Ihnen ein paar generelle Dinge zu dem Thema sagen, zum einen den Hinweis, dass die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung bei den Ländern liegt. Sie müssen eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherstellen.

Dann kann ich Ihnen den Hinweis geben, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bereits Mindestmengen für komplexe Eingriffe festgelegt hat. Das heißt, die Krankenhäuser müssen im Vorfeld belegen, dass sie diese Mindestmengen voraussichtlich erreichen werden. Wenn sie das nicht darlegen können und trotzdem die entsprechenden Leistungen erbringen, dann steht ihnen dafür in der Regel keine Vergütung zu.

Der Bund unterstützt die Länder bei einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung vor allem durch den Krankenhausstrukturfonds. Aus den Mitteln dieses Fonds werden Schließungen, Konzentrationen oder Umwandlungen akutstationärer Versorgungseinrichtungen gefördert.

Zuletzt kann ich Ihnen noch den Hinweis geben, dass sich ja auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung mit der Frage beschäftigt, wie sich die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen ausbauen lässt.

Zusatzfrage: Gibt es in Ihrem Haus eine Idealzahl, wie viele Krankenhäuser man haben sollte, worauf es hinläuft?

Gerade letzte Woche hatten wir die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", bei der dieses Thema - Entfernung zum nächsten Krankenhaus - ja auch ein Thema ist. Schaltet sich da das Innen- und Heimatministerium ein, das ja mit dieser Frage befasst ist?

Nauber: Zur Frage der Anzahl der Krankenhäuser kann ich Ihnen sagen, dass wir im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Krankenhausbetten und auch überdurchschnittlich viele Krankenhäuser haben. Deswegen fördern wir mit dem Strukturfonds auch den Abbau von Betten. Am Ende wird es aber nicht nur um die schiere Anzahl von Häusern gehen, sondern vor allem darum, eine erreichbare und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Petermann: Ich kann gern ergänzen. Es wird genau der richtige Punkt angesprochen, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Punkt umfasst auch die medizinische Versorgung, die in Stadt und Land in gleicher Weise vorhanden sein muss. Der Bundesinnenminister hat im Rahmen seiner Reisen innerhalb der Bundesrepublik, bisher durchgeführt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein, festgestellt, dass von den Bürgern immer die gleichen Themen angesprochen werden. Das sind zum einen die Infrastruktur, der ÖPNV sowie die medizinische Versorgung, Schulen und sonstige Möglichkeiten der persönlichen Versorgung. Das heißt also, auch Krankenhäuser, ihre Lage und Anzahl gehören dazu und müssen beachtet werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land herzustellen.

Ganz konkret zu dieser Studie kann ich Ihnen hier noch nichts mitteilen. Sie wird auch in der Heimatabteilung bewertet werden.

Frage: Herr Seibert, gibt es so etwas wie eine Einschätzung, ein Gefühl in der Bundesregierung dazu, wie die Wahl von Frau von der Leyen morgen Abend ausgehen könnte?

Zu dem anschließenden Fahrplan: Wann würde in dem Fall, dass sie gewählt wird, ihre Nachfolge als Verteidigungsministerin feststehen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen weder eine Einschätzung noch ein Gefühl für die Bundesregierung nennen. Sie wissen, dass sich 27 europäische Staats- und Regierungschefs für ein Personaltableau im Europäischen Rat ausgesprochen haben, zu dem auch die Nominierung von Frau von der Leyen für das Amt der Kommissionspräsidentin gehört. Aus den bekannten Gründen konnte die Bundeskanzlerin dem nicht zustimmen.

Nichtsdestoweniger hat sie, wenn ich Sie an die Pressekonferenz mit der dänischen Ministerpräsidentin vergangene Woche erinnern darf, Seite an Seite mit Frau Frederiksen gesagt: "Wir arbeiten dafür, dass Frau von der Leyen gewählt wird."

Aber das ist eine Angelegenheit des Europäischen Parlaments. Deswegen denke ich, dass ich, selbst wenn ich eine Einschätzung hätte - ich habe sie nicht -, nicht gut daran täte, sich als ein Vertreter eines ganz anderen Organs jetzt hier zu äußern. Entsprechend warten wir den Dienstagabend ab, um dann die prozeduralen Fragen zu beantworten.

Zusatzfrage: Wäre denn die Nachfolge geklärt, bevor alle in die Sommerpause gehen, oder würde so etwas nach hinten geschoben?

Fähnrich: Dazu habe ich mich bereits in der vergangenen Woche eingelassen. Wenn es etwas gibt, werden wir Sie darüber informieren. Wir haben auf alle Fälle geklärt, dass es mit ihrem bisherigen Amt vereinbar wäre, wenn Frau von der Leyen morgen für das Amt der Kommissionspräsidentin gewählt würde. Denn die Wahl ist noch nicht der Amtsantritt als Kommissionspräsidentin, da noch einige Zwischenschritte dafür zu erledigen sind. Mein Kenntnisstand ist, dass sie bis zum Amtsantritt, der für den 1. November vorgesehen ist, ihr Amt als Verteidigungsministerin und ihr Bundestagsmandat niedergelegt haben muss.

Zusatzfrage: Genau. Der 1. November war klar. Aber ich wollte eigentlich nur da nachhaken. Heißt das, dass Sie erst einmal abwarten, ob sie gewählt wird, und dann entscheiden, oder gibt es - - -

Fähnrich: Genau deswegen habe ich ja gesagt: Wenn wir eine Information haben, die wir hier mitteilen können, dann werden wir das auch tun.

Frage: Herr Seibert, wir groß ist Ihre Sorge vor einer institutionellen Blockade, vor der zum Beispiel heute Morgen auch der bayerische Ministerpräsident gewarnt hat, wenn Frau von der Leyen nicht gewählt wird?

Herr Breul, arbeitet ihr Minister eigentlich auch dafür, dass Frau von der Leyen gewählt wird, wie Herr Seibert es eben gesagt hat?

StS Seibert: Noch sind wir im Bereich des sozusagen europäisch ganz Normalen. Der Europäische Rat hat mit überwältigender Mehrheit einen Vorschlag gemacht. Das Europäische Parlament hat per Wahl zu entscheiden.

Ich werde vor Dienstagabend auch nicht über mögliche Ausgänge spekulieren oder darüber, was mögliche Ausgänge bedeuten würden.

Breul: Herr Maas ist nicht Mitglied im Europäischen Parlament. Dort liegt aber - Herr Seibert hat es gerade gesagt - die Debatte. Das ist im politischen Raum. Als Vertreter des Auswärtigen Amtes habe ich dazu keine Stellung zu beziehen.

Zusatzfrage: Darf ich bei Ihnen die Frage noch einmal probieren? Sehen Sie eine mögliche Blockade und Handlungsunfähigkeit innerhalb der EU, wie einige Beobachter und auch Politiker es sehen, wenn Frau von der Leyen nicht gewählt würde?

Breul: Vielleicht kann ich die Frage so beantworten: In den europäischen Verträgen ist festgelegt, was passiert, wenn ein Kommissionspräsidentschaftskandidat oder eine Kommissionspräsidentschaftskandidatin, der oder die vom Europäischen Rat nominiert ist, vom Europäischen Parlament abgelehnt wird. Von daher können Sie erkennen, dass es dafür ein geordnetes Verfahren gibt. Jetzt steht die Wahl an. Man müsste ja nicht wählen, wenn das Ergebnis von vornherein feststünde. Von daher sehe ich das ganz genauso wie Herr Seibert. Jetzt findet das ordnungsgemäße Verfahren statt. Morgen ist die Wahl. Dann sehen wir weiter.

Frage: Eine Frage zum Zeitplan an Herrn Seibert und an das BMVg: Was passiert denn, wenn Frau von der Leyen nicht gewählt wird? Kann dann im Ministerium alles so weitergehen wie bisher? Wie schätzt das die Kanzlerin ein, und wie schätzt man das im Haus ein?

StS Seibert: Frau Kollegin, auch an Sie die Antwort, dass wir uns jetzt nicht mit den möglichen Was-wäre-wenn-Szenarien befassen. Morgen Abend fällt die Entscheidung im Europäischen Parlament. Das ist nun schon ziemlich bald. Dann wird man weitersehen.

Fähnrich: Ich habe auch von meiner Seite aus keine Spekulationen, diese auch nicht anzuheizen und somit auch nichts weiter zu ergänzen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, die Kanzlerin hat ja schon erkennen lassen, dass Sie es für nicht ganz unkompliziert hält. Könnten Sie das erläutern?

StS Seibert: Dann werde ich heute zum dritten Mal auf die sehr ertragreiche Pressekonferenz mit der dänischen Ministerpräsidentin verweisen. Dort hat die Kanzlerin in der Tat darüber gesprochen, dass es nicht einfach sei, wenn die Koalitionspartner in dieser Sache nicht an einem Strang zögen. Das war ihre Aussage vor einer Woche. Eine nicht einfache Situation, so hat sie es gesagt.

Frage: Welchen Einfluss auf die Arbeit der Bundesregierung hat diese nicht einfache Situation?

StS Seibert: Ich will es dabei bewenden lassen, was die Bundeskanzlerin vor einer Woche gesagt hat.

Frage: Herr Seibert, da Sie daran arbeiten, dass Frau von der Leyen gewählt wird, müssen Sie eigentlich auch darauf hoffen, dass eine Neubesetzung im Amt des Verteidigungsministers beziehungsweise der Verteidigungsministerin stattfinden kann. Das ist ja die logische Konsequenz.

Wird für diesen von Ihnen erhofften Fall, dass eine Neubesetzung stattfindet, die Kanzlerin Wert darauf legen, dass die Genderverteilung im Kabinett erhalten bleibt, dass also auch nach einer Neubesetzung, auf die Sie eigentlich hoffen müssen, genauso viele Männer wie Frauen Ministerposten bekleiden?

StS Seibert: Auf eine Anfrage danach in der vergangenen Woche haben wir schon gesagt, dass die Bundeskanzlerin zu ihren zu diesem Thema gemachten früheren Aussagen steht.

Ansonsten verweise ich darauf, dass Dienstagabend das Europäische Parlament entscheidet und man dann weitersehen wird.

Zusatzfrage: Die Aussage ist mir vergangene Woche entgangen. Ich bitte um Vergebung.

An der Genderparität oder Genderverteilung wird festgehalten?

StS Seibert: Ich habe es gesagt: Die Bundeskanzlerin steht zu ihren Aussagen.

Frage : Herr Seibert, nicht zu möglichen Folgen des Ausgangs, sondern zur jetzigen Situation: Wie glücklich ist eigentlich die Bundesregierung, insbesondere die Kanzlerin, mit dem Eindruck, den Deutschland in der Europäischen Union hinterlässt? Die Kanzlerin war ja bekanntermaßen die Einzige, die der Personalie am Ende nicht zustimmen konnte. Auch jetzt fallen ja Teile der Bundesregierung oder der Koalitionsregierung dadurch auf, dass sie die Kandidatin nicht unterstützen. Was für einen Eindruck macht das aus Ihrer Sicht auf europäischer Ebene?

StS Seibert: Ich möchte das nicht bewerten. Zunächst einmal ist es doch aus deutscher Sicht etwas Erfreuliches, wenn sich 27 Staats- und Regierungschefs auf eine deutsche Ministerin als Kandidatin für dieses hohe Amt einigen können, weil sie das Zutrauen haben, weil sie ihre Erfahrungen, ihre europäische Grundüberzeugungen so schätzen. Das ist erst einmal etwas Positives. Jetzt geht das Europäische Parlament am Dienstagabend in die Wahl.

Frage: Zur Reisezeit eine Frage zum Thema Autobahnraststätten an das Verkehrsministerium. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat mit Verweis auf ein starkes Monopol von Tank&Rast kritisiert, dass die Beschäftigten dort schlechte Arbeitsbedingungen haben und dass die Kosten zu hoch sind. Wie schätzen Sie denn ein, wie seit 1998 die Privatisierung de Autobahnraststätten gelaufen ist? War das erfolgreich?

Zweitens. Wäre überhaupt die Forderung einer Rückverstaatlichung grundsätzlich möglich?

Thomas: Sie wissen, dass die Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen in den 90er-Jahren privatisiert worden sind. Dieses System hat sich seitdem bewährt. Über Pläne für eine erneute Verstaatlichung kann ich Ihnen nichts berichten.

Zusatzfrage: Grundsätzlich die Nachfrage: Ist es überhaupt möglich? Dann müsste man ja den Weg über Enteignungen gehen.

Thomas: Über Pläne für eine erneute Verstaatlichung kann ich Ihnen nichts sagen.

Ich kann noch einen Nachtrag zu dem freien Warenverkehr bezüglich Österreich liefern:

Wir haben immer gesagt: Wenn es mit Blockaden und Fahrverboten so weitergeht, brechen Tourismus, Handel und Logistik ein. Wir haben immer gesagt, dass wir in der Lkw-Blockabfertigung durch Tirol einen Verstoß gegen EU-Recht und Behinderung des freien Warenverkehrs sehen.

Auch die EU-Kommission hält die Blockabfertigung grundsätzlich für europawidrig, wenn sie häufiger durchgeführt wird als in absoluten Ausnahmefällen. Statt Blockaden und Verbote brauchen wir für den Brennerkorridor vernünftige und innovative Lösungen. Die Grundlagen dafür haben wir bereits seit Langem mit dem Aktionsplan Brenner geschaffen. Diesen konstruktiven Weg wollen wir weitergehen.

Frage: Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Zypern und Türkei. Die Außenminister beraten heute, glaube ich, auch über dieses Thema. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung die Pläne für Sanktionen gegen die Türkei unterstützt und ob man möglicherweise sogar noch hätte härter vorgehen wollen, als das im Konsens der EU-Partner möglich ist.

Breul: Vielen Dank für die Frage. - Wir verfolgen mit großer Sorge die jüngsten Entwicklungen im östlichen Mittelmeer, insbesondere die türkischen Ankündigungen, Bohraktivitäten südöstlich der zyprischen Kapras-Halbinsel durchzuführen. Wir appellieren an die Türkei, eine Eskalation zu vermeiden und von solchen unrechtmäßigen Bohrungen abzusehen.

Der Europäische Rat hat sich bereits vor ein paar Wochen mit dem Thema beschäftigt und hat in den Schlussfolgerungen vom 20. Juni das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei scharf verurteilt. Heute wird sich der Rat auch dem Thema widmen. Die Beratungen laufen zur Stunde. Dem Abschluss der Verhandlungen kann ich nicht vorgreifen. Wir werden sehen, wie die Schlussfolgerungen aussehen.

Wir sind der Auffassung, dass man diesen Konflikt nur durch Dialog und Beachtung internationalen Rechts lösen kann. Dazu wissen eigentlich alle Beteiligten, was zu tun ist. Wir appellieren an die Beteiligten, insbesondere natürlich die Türkei, auf die Basis internationalen Rechts zurückzukehren.

Zusatzfrage: Das war jetzt aber nicht meine Frage, ob die Bundesregierung - nicht die anderen - für Sanktionen gegen die Türkei ist. Es gab schon letzte Woche einen Entwurf, in dem ausdrücklich Sanktionen gegen die Türkei stehen, auch finanzieller Art. Ist das eine Position, die die Bundesregierung unterstützt?

Breul: Wie immer bei Ratsbefassungen informieren wir nicht vorher en détail darüber, was unsere Position ist, mit der wir in die Verhandlungen gehen, über unsere Position während der Kaffeepause und über unsere Position zum Schluss, sondern das beraten wir gemeinsam mit unseren EU-Partnern, und dann wird es eine gemeinsame europäische Position geben, hinter der die Bundesregierung voll und ganz stehen wird.

Frage: Frage an das BMU zum Thema Glyphosat. Die Landwirtschaftsministerin hat am Wochenende gesagt, ihre Einschätzung sei, es werde in Europa über 2022 hinaus keine weitere Zulassung geben. Das ist zum Teil so aufgefasst worden, als dass man dann auf nationaler, subnationaler oder sektoraler Ebene im Hinblick auf Reduzierung oder Verbot von Glyphosat bis dahin gar nichts machen könne. Teilt das Umweltministerium diese Einschätzung oder sehen Sie Möglichkeiten? Ein nationales Verbot, wie Österreich es gemacht hat, ist, glaube ich, nicht Position der Bundesregierung. Gibt es Ebenen dazwischen oder kann man sagen, dass bis 2022 alles bleibt wie es ist?

Haufe: Zuerst einmal begrüßt die Umweltministerin, dass jetzt Klarheit herrscht, dass wir bis 2022 den Glyphosatausstieg vornehmen. Das ist zwischen den Ministerien als ein wichtiger Teil dieses Ausstiegs vorgesehen. Es ist gut, dass diesbezüglich eine gleiche Rechtsauffassung herrscht.

Für uns wiederum ist auch wichtig, dass wir bis dahin schon einige Schritte unternehmen. Darüber diskutieren wir konstruktiv mit dem Landwirtschaftsministerium und bereiten das auch vor. Das heißt, bis 2022 wird es Anwendungseinschränkungen geben. Wir besprechen gerade die Fragen: Wo kann ich Glyphosat noch bis 2022 einsetzen? Wo ist es erlaubt und wo wird es nicht mehr erlaubt sein? In welchen Mengen wird es erlaubt sein? Da sind wir auch schon sehr nahe, was eine Einigung angeht.

Zusatzfrage: Wenn ich an das Landwirtschaftsministerium die Frage richten darf: Ist es auch Ihre Position, dass Sie jetzt sozusagen offensiv oder aktiv daran arbeiten, weitere Einschränkungen auf der nationalen Ebene bis 2022 vorzunehmen? Ist das so?

Lenz: Das ist so. Wie Sie vielleicht wissen, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner auch bereits im vergangenen Jahr eine Minderungsstrategie vorgelegt, wie das auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, wo ganz klar gesagt wird, dass man den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich mit dem Ziel einschränken möchte, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dem ist sie auch nachgekommen. Sie hat, wie gesagt, im vergangenen Jahr eine Minderungsstrategie vorgelegt, die, wie der Kollege gerade sagte, mit dem Umweltministerium noch in der Abstimmung ist. Dabei geht es zum Beispiel darum, die Anwendung durch private Anwender zu untersagen, die Anwendung auf Flächen, die zum Beispiel in der Nähe von Gewässern sind, oder auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen. Es gibt ein ganzes Portfolio Einschränkungen. Das ist das, was möglich ist, weil wir auch ganz klar sagen: Solange der Wirkstoff Glyphosat noch auf Europaebene genehmigt ist, ist ein Totalverbot nicht zulässig.

Zusatzfrage: Wenn beide Seiten so konstruktiv daran arbeiten, warum sind sie dann mit dem Katalog noch nicht fertig?

Lenz: Wir arbeiten, wie gesagt, konstruktiv daran und sind noch in der Endabstimmung. Wir sind noch nicht fertig, sondern diskutieren noch über den einen oder anderen Punkt.

Haufe: Es ist ja nicht so, dass wir überall der gleichen Auffassung sind, wie weit die Anwendungsverbote gehen sollen, und deswegen dauert das eben noch.

Montag, 15. Juli 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Juli 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-15-juli-2019-1648354
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2019

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