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PRESSEKONFERENZ/1895: Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 29. Juli 2019
Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2019

Themen: Kabinettssitzung, Festnahmen von Demonstranten in Moskau, Monitoring zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte", Reise des Bundesaußenministers nach Warschau, Lage an der Straße von Hormus, Absturz des Fluges MH17, Verrechnung von Kontrastmittelpauschalen, Großauftrag an Siemens für Arbeiten auf der US-Marinebasis Guantánamo Bay, Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten bezüglich der Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, Pannen bei der Flugbereitschaft der Bundeswehr, AnkER-Zentren, Genehmigung des ersten Nachrüstsystems für Dieselfahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Lage in Kolumbien, INF-Vertrag, Zahl der freien Ausbildungsplätze, Seenotrettung im Mittelmeer

Sprecher: SRSin Demmer, Burger (AA), von Plüskow (BMVg), Malachowski (BMJV), Baron (BMWi), Berve-Schucht (BMG), Berger (BMZ), Bechtle (BMF), Klein (BMU), Buser (BMVI), Ruwwe-Glösenkamp (BMI), Strüder (BMBF)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Da wir uns am Freitag nicht gesehen haben, habe ich eine Terminankündigung, und zwar möchte ich Sie auf die Kabinettssitzung an diesem Mittwoch hinweisen. Sie beginnt um 9.30 Uhr, wie immer, und findet dieses Mal unter Leitung des Vizekanzlers Olaf Scholz statt. Die Themen geben wir, wie immer, im Laufe des morgigen Dienstags bekannt.

Dann würde ich mich gerne zu den Vorfällen in Moskau äußern. Die Bundesregierung hat die Berichte über zahlreiche Festnahmen von Menschen, die in Moskau friedlich demonstriert haben, und den darauffolgenden unverhältnismäßig harten Polizeieinsatz mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Hierbei geht es um die Einhaltung der Prinzipien von OSZE und Europarat. Diese Prinzipien sind von hoher Bedeutung für die Demokratie. Die Russische Föderation hat sich zu diesen Prinzipien - wie Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung - bekannt. Die russische Regierung ist aufgerufen, diese Prinzipien zu respektieren und bei ihrem Handeln Verhältnismäßigkeit walten zu lassen. Die Bundesregierung erwartet die rasche Freilassung der Festgenommenen. Mit Blick auf die russische Regionalwahl im September ruft die Bundesregierung nachdrücklich zur Einhaltung internationaler Standards auf.

Frage: Frau Demmer, den Protest beziehungsweise die Sorge der Bundesregierung nimmt man zur Kenntnis. Warum hat sich die Bundesregierung nicht in gleicher Weise zu den inzwischen mehrfach aufgetretenen Gewaltorgien der Polizei in Frankreich bei den Gelbwesten-Protesten geäußert?

SRSin Demmer: Wir haben uns hier immer wieder zu diesem Thema geäußert, und dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Frage: Die Bundesregierung hat ja die schnelle Freilassung der Gefangenen gefordert. Grundsätzlich werden von den Gefangenen die Personalien aufgenommen, es wird eine Geldstrafe wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Demo verhängt, und dann werden sie wieder freigelassen. Dazu würde mich interessieren: Welche Information hat denn die Bundesregierung, dass sich noch immer Demonstranten in Gefangenschaft befinden?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung in Russland und den dortigen Umgang mit Oppositionspolitikern, Journalisten und der Zivilgesellschaft sehr genau. Wir äußern uns jetzt hier nicht zu konkreten Zahlen. Aber das Recht auf freie Meinungsäußerung und faire Bedingungen für die Präsentation abweichender politischer Vorstellungen entsprechen den Prinzipien, wie eben gesagt, von OSZE und Europarat. Diese müssen auch in der Russischen Föderation gewährleistet sein.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Nachfrage an das Innenministerium: Wie wird denn eine Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration in Deutschland geahndet? - Oder an das Justizministerium, je nachdem, wer sich berufen fühlt.

Malachowski: Die Versammlungsgesetze liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Deswegen fällt es mir jetzt schwer zu sagen, was da im Einzelnen vorgesehen ist. Vielleicht wenden Sie sich an die Kollegen dort.

Burger: Darf ich ergänzen? - Zu Ihrer Frage - das können die Kollegen aus den Verfassungsressorts bestimmt noch sehr viel präziser sagen -: Es ist in Deutschland natürlich so, dass Demonstrationen nicht genehmigungspflichtig sind. Man muss in Deutschland keine Genehmigung einholen, um demonstrieren zu dürfen.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie behaupten, dass man in Deutschland, bevor man demonstriert, dies nicht bei der Polizei anmelden muss?

Burger: Sie haben gerade nach Genehmigungen gefragt. Ich habe gesagt, dass man in Deutschland keine Genehmigung dafür beantragen muss, um demonstrieren zu können.

Zusatz: Es gibt aber ein Anmeldeprozedere.

Burger: Ja.

Ich habe noch zwei Ankündigungen zu machen. Ich fange einmal damit an, weil das in der Vergangenheit hier in der Regierungspressekonferenz Thema war und es immer wieder Nachfragen dazu gab:

Ich darf Ihnen heute sagen, dass das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" heute in eine neue wichtige Runde geht. Rund 1800 Unternehmen erhalten heute per Mail die Bitte der Bundesregierung, an einer Befragung zur Achtung der Menschenrechte in ihren weltweiten Lieferketten teilzunehmen. Das Monitoring ist methodisch fundiert und im Einklang mit wissenschaftlichen Standards in dieser Breite weltweit einmalig. Das Monitoring ist eine Chance für die deutsche Wirtschaft, ihr Engagement für die Menschenrechte darzustellen. Wir fordern die angeschriebenen Unternehmen nachdrücklich dazu auf, diese Gelegenheit zu nutzen.

Im Frühjahr 2020 werden wir die Befragung wiederholen. Im Sommer 2020 wird die Bundesregierung dann einen Endbericht mit den Ergebnissen veröffentlichen. Der Bericht wird eine wesentliche Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den weltweiten Menschenrechtsschutz im wirtschaftlichen Kontext zu stärken.

Wir haben den Fragebogen und den Bericht über die Methode auf der Website des Auswärtigen Amtes veröffentlicht. Dort finden Sie auch viele weiterführende Informationen.

Frage: Gibt es nach der ersten Befragung vielleicht auch schon einen ersten Zwischenbericht? Im Jahr 2020 hat Deutschland ja den EU-Ratsvorsitz. Wird dann im Zusammenhang mit dem möglichen deutschen Lieferkettengesetz auch ein europaweites Vorgehen angestrebt?

Burger: Auf die Frage, ob es einen Zwischenbericht gibt, müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen. Ich habe die ganze Methodik leider gerade nicht vollständig präsent.

Zum zweiten Thema würde ich nur so viel sagen: Der EU-Ratsvorsitz ist ja sozusagen von unseren eigenen nationalen Gesetzgebungsfristen entkoppelt. Das heißt, wir können gerade als Vorsitz nicht unsere eigene nationale Agenda der EU vorgeben. Aber natürlich ist das Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" auch eines, über das wir im EU-Rahmen einen ganz regelmäßigen Austausch haben.

Frage: Vielleicht noch eine Detailnachfrage: Wie lange haben die Unternehmen jetzt Zeit zu antworten, wenn Sie sagen, im Frühjahr 2020 ist schon die nächste Befragung geplant? Welche Ressorts waren beteiligt, um die Methodik dieses Fragebogens zu entwickeln? War auch das Entwicklungsministerium dabei?

Burger: Der Zeitraum zur Beantwortung ist, wenn ich mich richtig entsinne, sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unternehmen mit dem Zugang zu der Website einzeln freigeschaltet werden. Es gibt auch ein Beratungsangebot, den NAP Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung, der die Unternehmen dabei unterstützen kann, die Fragebögen richtig auszufüllen.

Pardon, Ihre zweite Frage war?

Zusatz: Welche Ressorts beteiligt waren.

Burger: Ich hoffe, ich vergesse jetzt niemanden. Meines Wissens waren das BMAS, BMWi, BMZ und Auswärtiges Amt. Ich hoffe, ich habe jetzt niemanden vergessen; sonst tut es mir sehr leid.

Vorsitzende Wefers: Es sieht nicht so aus, als ob sich jemand übergangen fühlt.

Burger: Ich möchte vielleicht noch kurz ergänzen: Es waren natürlich nicht nur die Ressorts beteiligt, sondern es waren auch Verbände, NGOs, Gewerkschaften und natürlich die Wissenschaft an diesem Prozess beteiligt.

Frage: Herr Burger, vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden: Ist die Teilnahme obligatorisch? Welche Sanktionen gibt es für den Fall der Nichtteilnahme?

Burger: Die Teilnahme ist nicht obligatorisch. Aber ein Unternehmen, das den Fragebogen nicht ausfüllt, wird als Nichterfüller gezählt. Das wird in der Statistik natürlich dazu führen, dass sich die Quote der Nichterfüller gegenüber den Erfüllern verschlechtert.

Zusatzfrage: Das ist die einzige Konsequenz? Hat das für die Unternehmen direkt irgendeine Form von Konsequenz, zum Beispiel bei einer möglichen Auftragsvergabe? Es geht ja nicht um staatliche Aufträge, aber trotzdem: Welche Konsequenz kann das haben?

Burger: Es gilt: Das ist nicht sanktionsbewehrt.

Frage: Herr Burger, könnten Sie ganz kurz ein paar Beispiele nennen, was da abgefragt wird, also was Sie von den Unternehmen genau wissen wollen?

Burger: Da würde ich Sie bitten, sich den Fragebogen auf der Website des Auswärtigen Amtes einfach anzusehen. Dort können Sie sich selbst das viel präziser anschauen, als ich Ihnen das jetzt sagen kann.

Zusatzfrage: Das ging jetzt so schnell nicht. Könnten Sie zwei, drei Beispiele nennen?

Burger: Bitte?

Zusatzfrage: Das ging jetzt bei mir nicht so schnell. Deswegen hatte ich gehofft, dass Sie vielleicht einfach kurz zwei, drei Beispiele nennen könnten.

Burger: Nein, die habe ich mir nicht mitgenommen, weil ich mir dachte, das sei sehr einfach zu recherchieren.

Ich habe dann noch eine Reiseankündigung zu machen. Außenminister Maas fliegt am Mittwoch, den 31. Juli, nach Warschau, um dort am Abend an den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Warschauer Aufstands teilzunehmen. Vom 1. August bis 2. Oktober 1944 erhob sich die Untergrundbewegung Polnische Heimatarmee gegen die deutsche Besatzungsmacht, um diese aus Warschau zurückzudrängen und um den anrückenden Sowjetstreitkräften entgegentreten zu können. Nach der Kapitulation der polnischen Seite nach 63 Tagen zerstörten die deutschen Besatzer Warschau fast vollständig. Etwa 200 000 Polen starben in den Kämpfen und in den von SS-Truppen verübten Massakern.

Neben der Teilnahme an der Gedenkveranstaltung wird Heiko Maas auch Gespräche mit dem polnischen Staatspräsidenten Andrzej Duda sowie Außenminister Jacek Czaputowicz führen. Hierbei wird es auch um bilaterale sowie internationale Themen gehen.

Am 1. August wird der deutsche Außenminister dann gemeinsam mit seinem polnischen Amtskollegen einen Kranz am Denkmal für die Opfer des Massakers von Wola niederlegen. Dass Massaker von Wola im August 1944 ist eines der größten Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkriegs mit etwa 50 000 Opfern durch die Hände von SS-Truppen.

Nach einem Besuch des Museums des Warschauer Aufstands wird Außenminister Maas dort am 1. August auch eine Rede halten und sich danach gemeinsam mit dem polnischen Außenminister mit jungen Menschen zum offenen Gespräch und Austausch treffen. - Vielen Dank.

Frage: Ich habe nur eine Lernfrage, Herr Burger: Ist das auch die offizielle Sprachregelung des Auswärtigen Amtes, dass der Aufstand im Warschauer Getto auch dazu diente, um den sowjetischen Truppen entgegentreten zu können?

Burger: Habe ich "entgegentreten" gesagt?

Zusatz: Ja.

Burger: Okay, dann habe ich mich verlesen. Entschuldigen Sie, bitte. Es heißt natürlich: ihnen entgegenkommen zu können.

Frage: Ich habe eine Frage an das AA und an das BMVg zur Lage an der Straße von Hormus: Wie sieht denn jetzt eigentlich die Anfragelage seitens der Briten aus? Dort hat es ja jetzt einen Regierungswechsel gegeben. Gibt es da überhaupt eine richtige Anfrage und, wenn ja, nach was genau?

Dann würde mich auch interessieren: Wir reden die ganze Zeit über eine europäische Mission zum Offenhalten der Straße von Hormus. Was heißt in diesem Zusammenhang "europäisch"? Ist das irgendwie EU-koordiniert, oder unterhalten sich jetzt alle interessierten europäischen Länder darüber, was sie denn da machen können?

Burger: Ich habe Ihnen im Vergleich zu dem, was ich hier letzten Mittwoch vorgetragen habe, eigentlich keinen neuen Sachstand mitzuteilen. Es hat auch keine weitere Konkretisierung der Überlegungen gegeben, die es bei den europäischen Partnern bisher dazu gegeben hat.

Zusatzfrage: An das BMVg: Was könnte denn ein deutscher Beitrag zu einer Überwachungsmission der Straße von Hormus sein?

Plüskow: Wie Sie ja auch schon in der letzten Woche gehört haben, ist völlig unkonkret, was hier gefordert werden könnte. Deswegen kann ich Ihnen dazu auch gar nichts sagen. Das wäre reine Spekulation an dieser Stelle.

Frage: Russland hat in diesem Zusammenhang ein Konzept der kollektiven Sicherheit im Persischen Golf vorgestellt. Eines der Kernelemente ist keine dauerhafte Stationierung mehr von Truppen von Ländern, die nicht der Region angehörig sind. Wie bewertet denn die Bundesregierung diesen Vorschlag?

Burger: Es tut mir leid, der Vorschlag liegt mir nicht vor. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sich auch Außenminister Maas in seinen Äußerungen - jetzt zuletzt auch am Wochenende - dafür ausgesprochen hat, dass es wichtig ist, mit den Staaten der Region zum Thema "Maritime Sicherheit" alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen, weil man auch, wenn dort noch dicke diplomatische Bretter zu bohren sind, funktionierende Gesprächskanäle und einen Dialog über gemeinsame Regeln braucht, um eine ungewollte Eskalation zu vermeiden.

Zusatzfrage: Wie bewertet das Auswärtige Amt das Kernelement des dauerhaften Verzichts auf die Stationierung von fremden Militäreinheiten im Persischen Golf?

Burger: Wie gesagt: Der Vorschlag ist mir nicht bekannt. Deswegen werde ich ihn hier auch nicht bewerten.

Frage: Herr Burger, die Unionsfraktion sagt ziemlich klar, dass sie in der Sache jetzt einfach auf einen Vorschlag des Bundesaußenministers wartet. Stimmt das? Wird es auf jeden Fall in den nächsten Tagen einen Vorschlag von Herrn Maas geben?

Die zweite Frage, die mich noch interessieren würde - auch jenseits der politischen Frage, ob man da vielleicht etwas und was man da machen möchte - , ist: Könnten Sie sagen, was es dabei auch rechtlich zu bedenken gibt?

Burger: Ich würde gerne noch einmal an das erinnern, was wir hier letzte Woche besprochen haben. Aus unserer Sicht ist das Entscheidende in der jetzigen Situation, als Europäer alles zu tun, um Chancen für die Diplomatie offenzuhalten. Das ist im Übrigen auch das, woran wir am Wochenende ganz intensiv mit den europäischen Partnern und auch mit Russland und China bei dem Treffen der Joint Commission im Rahmen des JCPOA in Wien gemeinsam mit dem Iran gearbeitet haben, nämlich darauf zu drängen, eine vollständige Einhaltung des JCPOA wiederherzustellen. Das ist das, worauf wir im Moment all unsere Energie konzentrieren.

Wir haben auch darüber gesprochen, dass wir bei den Überlegungen, die in der vergangenen Woche aus London kommuniziert worden sind, und bei Kontakten, die es auch mit Frankreich gegeben hat, ein Interesse daran haben, uns an diesen Gesprächen zu beteiligen; denn unser Interesse ist, dass unser Engagement in der Region ein europäisches Gesicht hat und dass deutlich wird, dass wir uns als Europäer nicht an einer amerikanischen Strategie des maximalen Drucks gegenüber Iran beteiligen.

Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt aber keine neuen Informationen zu möglichen Überlegungen, die es bei den europäischen Partnern gibt oder nicht gibt, mitteilen.

Zusatzfrage: Geht die Unionsfraktion dann also zu Unrecht davon aus, dass von Außenminister Maas bald ein Vorschlag für einen möglichen Einsatz kommen wird? Hat sie da Erwartungen, mit denen Sie sich erst einmal gar nicht beschäftigen? Wäre das rechtlich problematisch?

Burger: Außenminister Maas hat gesagt:

"Mit den E3 sprechen wir auch darüber, wie man die Staaten der Region zum Thema maritime Sicherheit an einen Tisch bekommen kann."

Das ist ein Bereich, mit dem wir uns intensiv beschäftigen. Das ist auch ein Bereich, bei dem wir gemeinsam mit den europäischen Partnern dabei sind, zu versuchen, Vorschläge zu entwickeln. - Vielleicht so viel zu Ihrer ersten Frage.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage habe ich, glaube ich, deutlich gemacht, dass wir im Moment längst nicht bei einem Entscheidungsstand sind, bei dem man solche Fragen nach rechtlichen Bedingungen beantworten könnte.

Frage: Sie schließen also eine Mission zu diesem Zeitpunkt definitiv aus?

Burger: Das habe ich mich nicht sagen gehört. Was ich gesagt habe, ist, dass ich gegenüber den Äußerungen, die ich hier letzte Woche getätigt habe, als ich ausführlich eingeordnet habe, woher diese Überlegungen kommen, heute keinen neuen Sachstand habe und dass es dazu heute keine neuen Entscheidungen gibt.

Frage: Sie erwähnten die Gespräche in Wien. Wie sind die verlaufen? Hat es da Signale, beispielsweise seitens des Irans, gegeben, selbst zu garantieren, dass die freie Schifffahrt dort weiterhin stattfinden kann? Hat es irgendwelche Äußerungen gegeben, was jetzt mit dem britischen Schiff passiert, das dort festgehalten wird?

Burger: Beim Treffen der Joint Commission im Rahmen des JCPOA ging es natürlich um das JCPOA. Das war aus unserer Sicht ein wichtiger, notwendiger und auch geeigneter Schritt, um auf die Nichteinhaltung des JCPOA durch den Iran zu reagieren. Die iranische Seite wurde nachdrücklich dazu aufgefordert, zur vollständigen Einhaltung des JCPOA zurückzukehren und keine weiteren Schritte zu unternehmen, die das JCPOA weiter aushöhlen würden. Wir als E3 haben deutlich gemacht, dass wir auf weitere Eskalationen durch Iran ebenfalls mit diplomatischen Mitteln reagieren würden.

Wir als E3 haben im Rahmen der Joint Commission unserem iranischen Gesprächspartner auch mitgeteilt, dass das Zahlungsinstrument INSTEX ab dem 1. August einen neuen Präsidenten erhält. Ich möchte das jetzt auch ausdrücklich nutzen, um Per Fischer im Namen der E3-Regierungen für seinen Einsatz zum Aufbau von INSTEX während der vergangenen sechs Wochen herzlich zu danken. Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ab Mittwoch Botschafter a. D. Bernd Erbel die Leitung von INSTEX übernehmen wird. Er ist ein ausgewiesener Kenner der Region. Das ist nicht zuletzt für den Austausch mit der iranischen Seite von großer Bedeutung.

Frage: Gibt es denn Wirtschaftsbeziehungen konkret aus Deutschland - diese Frage richtet sich vielleicht auch an das Wirtschaftsministerium -, die von diesem Konflikt in der Straße von Hormus betroffen sind?

Baron: Konkrete Quantifizierungen kann ich nicht vornehmen. Es ist bekannt, dass das eine wichtige Handelsstraße ist. Aber konkrete Bezifferungen kann ich nicht vornehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer. Vor wenigen Tagen jährte sich zum fünften Mal der Absturz des Fluges MH17. Das internationale Ermittlerkomitee JIT hat bereits eine Schuldzuweisung vorgenommen. Der Prozess soll im nächsten Jahr stattfinden.

Der Privatermittler Josef Resch, zu dessen Klienten unter anderem das Bundeskriminalamt gehört, hat vor einiger Zeit einen Auftrag erhalten, Beweise, neue Ermittlungsansätze zu finden. Dafür wurde eine Belohnung von 30 Millionen Euro ausgelobt. Die ist inzwischen ausgezahlt worden, weil es neue Beweismittel gibt. Die möchte er dem JIT übergeben. Er ist mehrfach verhört worden, unter anderem vom BGH. Er hat bis heute keine Reaktionen auf diese neuen Ansätze erhalten.

In den Unterlagen, die ihm übergeben wurden, beziehungsweise im Schriftverkehr mit dem BGH wird festgestellt, dass die Bundesregierung seit 2014 von möglichen Vertuschungen der wahren Ursachen Kenntnis hat.

Erstens. Warum reagiert die Bundesregierung bis heute nicht auf neue Ermittlungsansätze oder neue Beweisvorlagen, wo doch das JIT ausdrücklich öffentlich um neue Hinweise ersucht?

Zweitens. Hat die Bundesregierung seit 2014 Kenntnis von Vertuschungsversuchen über die wahren Hintergründe des Absturzes?

SRSin Demmer: Ich habe mich hier sehr ausführlich zu dem fünften Jahrestag, sogar aktiv zu den Vorkommnissen um den Absturz der MH17-Passagiermaschine geäußert. Zu den Details, die Sie hier wortreich vorgetragen haben, kann ich Ihnen nichts sagen, weil mir dazu keine Informationen vorliegen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich hier vor wenigen Wochen, eben anlässlich des fünften Jahrestages, noch einmal betont habe, dass die Bundesregierung die Bemühungen der gemeinsamen internationalen Ermittlergruppe unterstützt, das Verbrechen vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Zusatzfrage: Wird die Bundesregierung, da sie ja jetzt von mir Kenntnis erlangt hat, dass es neue Beweismittel von Herrn Josef Resch gibt, auf den Vorschlag, diese Beweismittel zu übergeben, eingehen beziehungsweise das JIT kontaktieren?

SRSin Demmer: Ich kann hier noch einmal betonen: Nach Erkenntnissen der internationalen Ermittlergruppe wurde das Flugzeug mit einem russischen Flugabwehrsystem abgeschossen. Am 19. Juni 2019 hat die niederländische Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen vier mutmaßliche Täter ausgestellt, unter anderem gegen den Separatistenführer Igor Girkin.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMG. Im öffentlichen Gesundheitswesen findet gerade eine ziemliche Geldverschwendung durch Kontrastmittelpauschalen statt. Dabei können Radiologen Kontrastmittel günstig bei Pharmaunternehmen einkaufen und zum fünffachen Preis bei den Krankenkassen abrechnen. Dabei entsteht ein Millionenschaden. Ist das dem BMG bekannt?

Berve-Schucht: Danke schön für die Frage. - Sie hatten auch schon eine Interviewanfrage zu diesem Thema bei uns gestellt. Ich muss gestehen: Ich kann Ihnen im Moment keine Information dazu geben. Wir können das aber gerne nachreichen, so wir das können.

Zusatzfrage: Diese Pauschalabrechnungen sind ja im Sozialgesetzbuch nicht verboten. Aber es widerspricht eigentlich dem Geist der bisherigen Gesetze, auch des Strafgesetzbuches, dass Ärzte durch die Abgabe von Medikamenten zusätzlich Geld verdienen sollen. Sehen Sie das als Problem?

Berve-Schucht: Auch dazu kann ich im Moment wirklich nichts sagen. Ich weiß auch nicht, wie das in dem Fall der Radiologen geregelt ist. Tut mir leid, das muss ich nachreichen.

Zusatzfrage: Wird sich das BMG darum kümmern?

Berve-Schucht: Ja, sicher, gern.

Frage: Siemens hat letzte Woche einen Großauftrag für die US-Marinebasis Guantánamo bekommen. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Wie bewertet das Auswärtige Amt sowohl den aktuellen völkerrechtlichen Status der Marinebasis als auch den menschenrechtlichen Status der dortigen Gefangenen in dem entsprechenden Gefangenenlager?

Vorsitzende Wefers: Sie wollten auch noch eine Nachlieferung machen, Herr Burger. Wollen Sie die vielleicht erst machen?

Burger: Nein.

Vorsitzende Wefers: Dann machen Sie es mal so, wie Sie meinen.

Burger: Ich glaube, ich beantworte zunächst kurz die Frage, und dann mache ich die Nachlieferung.

Zu der völkerrechtlichen Einordnung: Das müsste ich Ihnen nachliefern. Das habe ich nicht präsent.

Zu der Frage, wie wir die menschenrechtliche Situation dort bewerten, kann ich Sie auf das verweisen, was wir hier in der Vergangenheit immer wieder gesagt haben. Da hat sich keine Veränderung unserer Bewertung ergeben.

Zusatzfrage: Dann können Sie ja auch noch einmal stärker verbalisieren.

Burger: Ich verweise Sie auf die Äußerungen, die wir hier in der Vergangenheit dazu gemacht haben.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium: Sind für diesen Großauftrag bereits Überlegungen bezüglich Hermes-Bürgschaften etc. in Umlauf?

Baron: Das ist mir nicht bekannt. Wie gesagt: Das sind unternehmerische Vorgänge, die wir als solche nicht bewerten. Wenn Unternehmen entscheiden, Anträge zu stellen, dann ist das ebenfalls ein unternehmerischer Prozess. Aber Anträge sind mir nicht bekannt.

Burger: Ich darf zum Thema des Monitorings zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" einen Nachtrag machen. Außerdem muss ich mich noch korrigieren.

Der Nachtrag besteht darin: Ja, es wird eine erste Auswertung auch bereits nach der ersten Befragungsrunde, jetzt im Herbst 2019, geben.

Die Korrektur: Die Unternehmen, die nicht antworten, werden nicht, wie ich das gesagt hatte, als Nichterfüller gewertet, sondern sie werden einfach gar nicht gezählt. Das heißt, deren mögliche Bemühungen zählen dann nicht zu dem, was hinterher in der Studie vom Stand her erfasst wird. Das wäre sonst nach Einschätzung der Experten methodisch nicht korrekt.

Frage: Wenn es 2019 eine erste Auswertung geben wird: Wann wird die genau sein?

Burger: Ich kann Ihnen das Datum nicht sagen. Ich wollte jetzt auch nicht sagen, dass die Auswertung 2019 stattfinden wird. Ich wollte Ihnen sagen: Bereits zu der ersten Befragungsrunde, die 2019 stattfindet, wird es auch einen Zwischenbericht geben, schon vor der zweiten Befragungsrunde 2020.

Frage: Ich hatte die Diskussion bislang immer so verstanden, dass zumindest der Entwicklungsminister sagte: Wenn die Ergebnisse nicht befriedigend sind, muss man darüber nachdenken, eventuell schärfere Gesetze auf den Weg zu bringen, weil es bisher unverbindliche Empfehlungen sind. - Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine Absprache - an Sie, Herr Burger, die Frage, vielleicht auch an Frau Demmer oder ergänzend an das BMZ -, wann darüber entschieden wird, ob es ein schärferes Gesetz gibt?

Burger: Dazu hatte ich nun wirklich vorgetragen. Ich hatte gesagt: Im Sommer 2020, also nach der zweiten Befragungsrunde, die im Frühjahr 2020 stattfindet, wird die Bundesregierung einen Endbericht mit den Ergebnissen veröffentlichen. Dieser Bericht wird dann eine wesentliche Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Berger: Keine Ergänzung vom BMZ.

Frage: Warum machen Sie die Befragung jetzt, wenn Sie nicht einmal sicher sind, dass Sie das in diesem Jahr auswerten? Sie brauchen ja aber bis nächsten Sommer ein Ergebnis. Das klingt für mich ein bisschen so, dass Sie einfach die doch noch relativ lange Zeit bis nächsten Sommer überbrücken müssen und zeigen, Sie tun etwas, aber es passiert ja erst einmal gar nichts.

Burger: Nein. Ich glaube, dann verstehen Sie mich falsch. Zunächst einmal bin ich doch ganz sicher, dass wir dieses Jahr tatsächlich eine Bewertung durchführen und einen Zwischenbericht vorlegen. Das hatte ich ja auch gerade nachgeliefert.

Die Tatsache, dass die Befragung in zwei Schritten stattfindet, trägt auch dem Rechnung, dass erwartet wird, dass es Unternehmen gibt, die im Zuge des Fragebogens - - - Nein, Entschuldigung. Da bin ich jetzt dabei, etwas Falsches zu sagen. - Entschuldigung, ich muss Ihnen die Antwort auf diese Frage nachreichen.

Frage: Ich würde gerne das Umweltministerium und das Finanzministerium zu der Initiative von Herrn Söder fragen, das klimafreundliche Reisen per Bahn zu fördern. Er hat ja einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets vorgeschlagen. Ist das sinnvoll? Wie würde sich so etwas auf das Mehrwertsteueraufkommen durch Bahntickets auswirken? Ist das möglicherweise so groß, dass man sich das gar nicht erst leisten kann?

Bechtle: Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, dass ich Sie da auf das Klimakabinett verweise. Da möchte ich den Ergebnissen jetzt nicht vorgreifen.

Klein: Ich kann dazu sagen: Grundsätzlich finden wir vom Umweltministerium es natürlich gut, dass derzeit so viel über Klimaschutzmaßnahmen diskutiert wird. Viele Einzelvorschläge sind dabei, darunter auch der von Ihnen angesprochene Ansatz, die Mehrwertsteuer auf Bahntickets zu verringern beziehungsweise ganz zu streichen.

Der Staatssekretär hat sich schon gestern dazu geäußert, auch die Ministerin. Wir finden das gut. Nur: Wichtig ist, dass man bei den Debatten über Einzelmaßnahmen nicht das Gesamtbild vergisst. Es geht jetzt darum, dass wir systematisch und dauerhaft Maßnahmen auf den Tisch legen und diese beschließen, die uns dabei helfen, unsere Klimaziele zu erreichen. Das heißt, Einzelmaßnahmen sind gut. Es ist gut, diese anzudiskutieren. Aber worauf es nachher ankommt, ist, dass wir ein ordentliches Gesamtpaket haben. Deswegen arbeiten wir auch im Klimakabinett daran.

Frage: Findet man diese Initiative im Verkehrsministerium auch gut?

Buser: Die finden wir sehr gut. Vielleicht auch noch der Rekurs: Wir hatten dies schon vor einigen Wochen gefordert, nämlich die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zu senken. Auch das ist wiederum Teil unserer 53 Maßnahmen für den Klimaschutz, die wir vorgelegt haben.

Frage: Ich möchte dazu noch nachfragen, weil dieses Thema vor mehreren Monaten durch Herrn Scheuer hier schon einmal Thema war. Damals wurde auf Rückfrage, wie dies mit der Umsetzung aussehe, gesagt, da müssten jetzt erst Gespräche mit den anderen Ministerin geführt werden. Dazu wollte ich einmal hören, ob es inzwischen irgendwelche Fortschritte gibt und wie weit diese Gespräche sind, also ob damit zu rechnen ist, dass das jetzt irgendwann kommt?

Auch wenn im Klimakabinett darüber geredet wird, könnte uns das Finanzministerium trotzdem zumindest eine Zahl verraten, was für Steuerausfälle das bedeuten würde.

Bechtle: Dazu liegen mir jetzt keine Zahlen vor. Dazu kann ich gerne gegebenenfalls noch etwas nachreichen.

Buser: Wie bereits angedeutet: Das Ganze findet auch im Rahmen vom Klimakabinett statt. Wir setzen uns, wie gesagt, auch mit Nachdruck dafür ein, dass wir das Bahnfahren attraktiver machen, sowohl finanziell als auch mit weiteren Punkten. Deswegen haben wir auch mehr oder weniger den höchsten Haushalt für die Modernisierungsprogramme für die Schiene geschaffen, um mehr in die Schiene hineinzulegen und Bahnfahren attraktiver zu machen, sowohl monetär als auch in der Ausgestaltung.

Zusatzfrage: Der Vorschlag von Herrn Scheuer stammt ja nun von April, wenn ich mich recht erinnere. Seitdem hat das Klimakabinett ja mehrmals getagt. Können Sie denn sagen, ob darüber schon einmal gesprochen wurde, oder wird eigentlich über alles am 20. September gesprochen werden? Ich kann mir gar nicht richtig vorstellen, dass dann alle Probleme auf einmal gelöst werden. War das jetzt also zwischendurch schon einmal ein Thema im Klimakabinett?

Buser: Wie gesagt: Zu einzelnen Details kann ich mich jetzt in diesem Rahmen nicht äußern. Aber seien Sie sich sicher, dass die 53 Maßnahmen auch im Rahmen des Klimakabinetts angesprochen wurden, über die man jetzt abschließend im September auch beraten wird.

Klein: Ich würde ganz gerne auch noch etwas ergänzen, nicht, dass irgendein falscher Eindruck entsteht, was die Arbeit des Klimakabinetts angeht. Es wird immer der 20. September in den Blick genommen. Das ist ja auch richtig. Nur ist es nicht so, dass zwischendurch nichts laufen würde. Es ist nicht so, dass da - - -

Zuruf : (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

SRSin Demmer: Weil wir hier keine Zwischenstände bekannt geben!

Klein: Genau. Wir arbeiten. Es wird intensiv gearbeitet.

SRSin Demmer: Aber trotzdem wird natürlich zwischen den Ressorts intensiv an diesem komplexen Thema gearbeitet.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

SRSin Demmer: Dafür haben wir großes Verständnis. Trotzdem bleibt es einfach dabei.

Zusatzfrage: Mich würde noch interessieren, ob das Verkehrsministerium denn auch die Fernbustickets von der Mehrwertsteuer befreien will. Wenn das nicht Teil des Vorschlags sein sollte, warum nicht? Fernbusfahrten gelten ja als ganz ähnlich klimafreundlich wie Bahnfahrten.

Buser: Wie gesagt: Momentan wird ja auch dieses Maßnahmenpaket immer noch in den einzelnen Details weiter ausgearbeitet. Es hat die verschiedenen Blöcke - über den öffentlichen Verkehr, Radverkehr, Fußverkehr, alternative Kraftstoffe, Güterverkehr, Pkw, Nutzfahrzeuge und Digitalisierung - gegeben. All diese Projekte hängen ja auch miteinander zusammen. Das heißt, momentan ist man jetzt mehr oder weniger an der intensiven Ausarbeitung jedes einzelnen, Kleinen Punktes. Wie gesagt: Da bitte ich einfach um Verständnis dafür, dass ich jetzt diese Zwischenstände hinsichtlich jedes einzelnen Punktes einfach noch nicht nennen kann.

Zusatz: Nein, nein; ich wollte ja nur wissen, ob die Forderung des Ministers, den Mehrwertsteuersatz für Fernfahrten mit der Bahn zu halbieren, auch für Fernbusfahrten gilt. Das ist ja jetzt kein Zwischenstand. Das ist das, was der Minister einmal gefordert hat.

Buser: Genau. Wie gesagt: Es bleibt auch erst einmal bei dem, was der Minister jetzt hinsichtlich der Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn im Detail gefordert hatte. Wie gesagt: Andere Aspekte in Hinsicht auf weitere Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes gilt es natürlich stetig zu prüfen.

Frage: Herr Söder hat sich auch dafür ausgesprochen oder der Forderung angeschlossen, Klimaschutz als Ziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Frage: Ist das eines der Themen, die im Klimakabinett besprochen und ernsthaft in Erwägung gezogen werden? Wird also im Zuge der ganzen Maßnahmen grundsätzlich auch darüber geredet?

Noch einmal der Versuch hinsichtlich eines Zwischenstandes, vielleicht an das Wirtschafts- und das Umweltministerium: Gibt es eine Position dazu, ob das eine sinnvolle Maßnahme wäre?

SRSin Demmer: Ich kann vielleicht noch einmal für alle und damit auch abschließend zu diesem Thema Stellung nehmen. Wir begrüßen natürlich grundsätzlich alle Vorschläge, die dem Klimaschutz dienen. Aber darüber hinaus haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns hier nicht zu konkreten Plänen äußern. Das wird alles im Rahmen des Klimakabinetts, das ja schon mehrfach getagt hat und auch noch weiter tagen wird, besprochen werden. Es geht eben darum, einen Gesamtplan für die Bundesregierung zu entwickeln.

Klein: Ich kann das vielleicht noch ergänzen. Hinsichtlich dieses konkreten Vorschlags: Zum Klimakabinett wurde jetzt gerade hinreichend viel gesagt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass dieser Vorschlag im öffentlichen Raum diskutiert wird. Wir vom Umweltministerium finden das grundsätzlich gut, auch wenn wir das juristisch nicht brauchen. Nur glaube ich, und auch das ist der Punkt: Das löst momentan unsere Probleme nicht. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, dass wir mit konkreten Schritten dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die wir brauchen, um unsere Klimaziele zu erreichen, beschlossen werden. Da darf ich dann abermals auf das Klimakabinett verweisen.

Baron: Ich kann auf die Ausführungen der Kollegen verweisen. Wir haben natürlich ebenfalls unsere Beiträge zum Klimakabinett geleistet. Wie Sie wissen, trägt jeder für seinen Ressortzuständigkeitsabschnitt vor, und bei uns liegen natürlich vor allem die Bereiche Energiewirtschaft und Industrie. Diese Bereiche betreffen unsere Maßnahmenvorschläge. Was die Energiewirtschaft angeht, ist es ja auch kein Geheimnis, dass wir einen sehr parallel laufenden Prozess verfolgen, nämlich den Strukturwandelprozess und den Kohleausstiegsprozess. Dazu finden Sie auf unserer Webseite ein Eckpunktepapier zum Rahmen und den ersten Schritten für die Kohlegesetzgebung. Das ist ein Prozess, der parallel abläuft, aber der natürlich auch Teil der Debatte im Klimakabinett ist und Auswirkungen auf sie hat.

Frage: Die Pannenserie bei der Flugbereitschaft der Bundeswehr setzt sich fort. Am 27. Juli gab es ebenfalls einen Vorfall. Anfang Juni hatte die Bundesregierung bereits den Verdacht geäußert, dass es sich dabei um Sabotage handeln könnte. Gibt es weitere Verdachtsmomente hinsichtlich des Aspekts der Sabotage der Flugbereitschaft?

Plüskow: Wie wir jetzt hier schon viele Male ausgeführt haben, hat auch die Flugbereitschaft der Bundeswehr ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Das heißt, sobald an den Flugzeugen bei den routinemäßigen Überprüfungen Fehler festgestellt werden, kann das dazu führen, dass ein Flug ausfällt. Das war auch in diesem Fall so. Hier war ein Zapfluftventil defekt. Das kommt vor.

Weshalb das bei der Flugbereitschaft - auch das haben wir mehrfach ausgeführt - immer wieder auffällt: Es ist das Gesetz der Kleinen Zahlen. So etwas kommt weltweit täglich auch bei anderen Fluggesellschaften vor, nur haben die eben ausreichend viele Flugzeuge, um ein solches dann schnell ersetzen zu können. Wir sind ja dabei, wie Sie wissen, auch unsere Flotte zu erweitern, sodass wir das in Zukunft auch besser kompensieren werden können.

Zusatzfrage: Meine Frage betraf aber den von der Bundesregierung auch so verbal geäußerten Verdacht der Sabotage. Da wollte ich einfach fragen, ob sich weitere Verdachtsmomente, die auf Sabotage hindeuten könnten, im Laufe des letzten Monats ergeben haben.

Plüskow: Darüber habe ich keine Erkenntnisse.

Frage: Ich wollte beim BMI einmal nachfragen. Diese Woche gibt es seit einem Jahr AnkER-Zentren. Wie fällt Ihre Bilanz aus?

Ruwwe-Glösenkamp: Vielen Dank! - Aus unserer Sicht zeigen die bisherigen Erfahrungen mit den AnkER-Zentren, dass sich die Zusammenarbeit aller Behörden unter einem Dach bewährt hat und auch allerorten mit großem Engagement umgesetzt wird. Die Beschleunigung des Asylverfahrens führt je nach Entscheidung in Richtung Integration oder Rückkehr. Das ermöglicht eine entsprechende Asylentscheidung und damit auch eine früher beginnende Integrationsarbeit.

Vielleicht für Sie als Information noch ein paar Zahlen: Insgesamt arbeiten derzeit 14 AnkER-Zentren und funktionsgleiche Einrichtungen in Deutschland. In Bayern und im Saarland gibt es bislang neun Einrichtungen. Dann gibt es inzwischen funktionsgleiche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Sachsen hat auch eine AnkER-Einrichtung und weitere funktionsgleiche Einrichtungen in Chemnitz und Leipzig. Brandenburg wird ab dem 1. August in Eisenhüttenstadt mit Außenstellen in Frankfurt (Oder), in Wünsdorf in Zossen, in Doberlug-Kirchhain und in Schönefeld ein Landeskompetenzzentrum für Asyl betreiben.

Noch ein paar Zahlen zu den AnkER-Zentren: In den AnkER-Zentren sind bislang 8200 Asylanträge bearbeitet und davon 5300 entschieden worden. Das betrifft auch die funktionsgleichen Einrichtungen. Wichtig auch: Die Asylverfahrensdauer beträgt in diesen Einrichtungen 1,9 Monate. In den übrigen Außenstellen des BAMF, die keine AnkER-Einrichtungen und auch keine funktionsgleichen Einrichtungen sind, beträgt die Durchschnittsdauer 3,1 Monate. Sie sehen also, dass das Ziel, zu einer Beschleunigung der Asylverfahren zu kommen, erreicht worden ist und erreicht wird. Die Zeitdauer zwischen Antragstellung und Anhörung in diesen Zentren und Einrichtungen beträgt im Moment elf Tage und liegt 43 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

Alles in allem hat sich also aus unserer Sicht die Zusammenarbeit der Behörden, die vor Ort in den AnkER-Zentren und funktionsgleichen Einrichtungen aktiv sind, bewährt. Wir freuen uns, wenn noch weitere Bundesländer ihre Bereitschaft erklären, AnkER-Zentren oder auch funktionsgleiche Einrichtungen einzurichten. So viel im Moment dazu.

Zusatzfrage: Haben Sie denn aus den Bundesländern Signale erhalten? Sind Sie nicht darüber überrascht, dass es immer noch so verhältnismäßig wenige sind, wenn alles so gut läuft?

Ruwwe-Glösenkamp: Wir führen im Moment mit mehreren Bundesländern Gespräche darüber, noch weitere solcher Einrichtungen einzurichten. Bevor diese Gespräche nicht abgeschlossen sind, möchte ich selbstverständlich noch nicht darüber berichten und möchte noch nicht sagen, um welche Länder es sich handelt. Aber es gibt darüber im Moment Gespräche mit weiteren Ländern.

Zusatzfrage: Könnten Sie noch Stellung nehmen? Es gibt ja auch immer wieder Berichte darüber, dass in diesen AnkER-Zentren nicht alles so wunderbar läuft. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat sich zum Beispiel letzte Woche geäußert und gemeint, die Lebensbedingungen dort verstießen gegen europäische Mindeststandards. Man hört Dinge über die Behandlung auch von Schwangeren und Kindern. Teilweise gerät das Sicherheitspersonal irgendwie in Verruf. Wie treten Sie dem entgegen?

Ruwwe-Glösenkamp: Sie sprechen die Frage der Unterbringung in den AnkER-Einrichtungen und in den funktionsgleichen Einrichtungen an. Da ist es so, dass sie weiterhin in bereits genutzten Aufnahmeeinrichtungen - also schon vorher genutzten, offenen Aufnahmeeinrichtungen - stattfindet. Da gibt es manchmal auch Missverständnisse. Diese Einrichtungen sind selbstverständlich offen. Sie sind nicht in irgendeiner Art und Weise geschlossen.

Selbstverständlich ist es auch so, dass die Unterbringung vor Ort natürlich mitunter mit Herausforderungen einhergeht. Wo viele Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund und auch unterschiedlichen Bleibeperspektiven aufeinandertreffen, entstehen ganz natürlich auch Konfliktpotenziale.

Hier ist aber auch der Ansatz, das den Asylsuchenden ein möglichst breites Angebot an Betreuung und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung zur Verfügung gestellt wird. Je nach Einrichtung gibt es zum Beispiel Friseurstuben, Schneidereien, Cafés zum gemeinsamen Austausch, WLAN-Hotspots und auch Sportangebote, von Fußball über Tischtennis bis Basketball. Es gibt auch Angebote der Kinderbetreuung und zur Vermittlung von Lerninhalten an Schüler.

Die medizinische Versorgung in diesen Einrichtungen ist häufig besser, als sie es vorher in anderen Einrichtungen gewesen ist.

Auch der Schutz vulnerabler Gruppen spielt selbstverständlich eine Rolle. In die Grundlage der erarbeiteten Musterverwaltungsvereinbarungen, die der Bund mit den Ländern zur Einrichtung dieser Einrichtung schließt, ist die Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes durch die Länder aufgenommen worden, und das ist auch in den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen festgeschrieben.

Burger: Ich muss um Verzeihung dafür bitten, dass ich meine Antworten zum Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" heute nur Stück für Stück geben kann. Es war gefragt worden, warum es um ein zweistufiges Verfahren geht. Ich habe gerade gelernt: Es ist in der Tat im Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" von vornherein ein jährliches Monitoring vorgesehen, um so eben auch die Entwicklung über die Zeitachse hinweg beurteilen zu können und Trends einschätzen zu können. Insofern sind nun eben diese ersten beiden Monitoring-Runden 2019 und 2020 geplant, und dann wird es im Sommer 2020 wie gesagt die Beratungen der Bundesregierung auf Grundlage der ersten beiden Monitoring-Runden über die Frage, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen, geben.

Frage: Ich habe eine Frage oder zwei Fragen an das BMVI. Es liegt ja jetzt die erste ABE vom KBA für die Nachrüstung eines Euro-5-Diesel-Nachrüstungssystems vor. Herr Scheuer hat ja in den vergangenen Monaten wiederholt Vorbehalte technischer, finanzieller und rechtlicher Art geäußert, wenn ich mich richtig erinnere. Inwiefern bestehen diese Vorbehalte denn bei ihm oder in ihrem Haus fort?

Unabhängig davon: Bislang haben ja lediglich Daimler und VW erklärt, dass sie sich gegenüber den Kunden finanziell an dieser Nachrüstung beteiligen würden. Inwiefern gibt es von Ihrer Seite einen Appell auch an andere Hersteller, das zu tun?

Dann habe ich auch noch eine Frage an Frau Klein und Frau Demmer: Inwiefern begrüßen BMU und das Kanzleramt, dass in diesen Prozess, was die Hardwarenachrüstung angeht, jetzt Bewegung gekommen ist? Dazu haben sich ja sowohl Frau Schulze als auch die Kanzlerin im Vorfeld entsprechend positioniert.

Buser: Ich kann bestätigen, dass am vergangenen Freitag, den 26. Juli, das Kraftfahrt-Bundesamt auf Grundlage der bekannten Prüf- und Nachweisvorschriften das erste Stickoxidminderungssystem zur Nachrüstung von Diesel-Pkw genehmigt hat und dem Hersteller auch die zugehörige Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt hat.

Weitere Informationen, da wir ja damit rechnen, dass es demnächst auch weitere Betriebserlaubnisse geben wird, können Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden, wie das auch schon analog für die Busse sowie die schweren Lieferfahrzeuge gemacht wurde. Das heißt, da sieht man genau, für welche einzelnen Typen es Hardwarenachrüstungen gibt.

Wir hatten ja bereits im Dezember des vergangenen Jahres die technischen Vorschriften vorgelegt, und somit haben wir als Bund auch die Anforderungen definiert, was wirksame Systeme sind. Auf Basis dessen gab es dann Treffen - die auch von uns auf Fachebene mit flankiert wurden -, in denen es darum ging, wie diese Hardwarenachrüstungen gebaut werden können und wie sie auch auf den Markt gebracht werden können, so dass es dann Nachrüstlösungen für alle betroffenen Regionen gibt - vor allem auch, um die Grenzwerte einzuhalten. Wie gesagt, wir hatten die verschiedenen Hersteller auch dabei unterstützt, dass diese Nachrüstlösungen auf den Markt kommen.

Wie gesagt, die anderen Daten, die Sie genannt haben, kann ich nur bestätigen.

Zusatzfrage: Hat Herr Scheuer jetzt seine Meinung geändert, was die Vorbehalte angeht? Das ist mir jetzt noch nicht klar. Unterstützt er das jetzt, oder was ist da seine Position?

Buser: Um vielleicht noch einmal zu dem eigentlichen Kontext zurückzugehen: Für uns ging es damals darum, ein Sofortprogramm "Saubere Luft" auf die Beine zu stellen, in dem wirklich auch Maßnahmen enthalten sind, mit denen man schnell aktiv handeln kann. Im Vordergrund standen unter anderem zum Beispiel die Dieselbusnachrüstungen, eben weil Dieselbusse relativ lange Strecken fahren und auch sehr, sehr viele Stunden unterwegs sind. Es ging also darum, dass man dort handelt, wo wirklich große Strecken zurückgelegt werden. Da war es, wie gesagt, der Wunsch gewesen, dass man ein Sofortprogramm aufsetzt, mit dem man schnelle Maßnahmen bekommt. Im Rahmen des Kabinetts hat man sich jetzt darauf geeinigt, dass man Hardwarenachrüstungen auch für Pkw ermöglichen möchte, und dem sind wir nachgekommen.

Frage: Eine Detailfrage: In den Informationen hieß es immer, für Volvo gebe es das jetzt schon, und für Daimler und BMW gebe es schon Termine, wann es kommt. Was bisher noch nicht dabei war, war Volkswagen, also eigentlich der Kern des Problems. Wird denn da auch eine Lösung kommen, und wann?

Buser: Da müsste Sie sich an die Hersteller wenden. Wie gesagt, wir selber sind nicht in der Lage, Hardwarenachrüstungen herzustellen.

Klein: Da Sie danach gefragt haben: Wir begrüßen es sehr, dass jetzt die erste Genehmigung erteilt worden ist, denn das belegt genau das, was wir seit Langem und eigentlich von Beginn an gesagt haben: Nachrüstungen sind technisch möglich. Das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist, dass es jetzt schnell weitergehen muss, denn das ist jetzt erst einmal nur eine Genehmigung, und wir brauchen weitere. Weitere sind in Aussicht gestellt, das ist gut - wir brauchen weitere.

Ein weiterer Punkt: Diese Genehmigungen sind ja erst einmal nur Genehmigungen. Was wir brauchen, um die Luft in unseren Städten sauberer zu machen, ist, dass diese Systeme auch in den Autos eingebaut sind. Das heißt, wir müssen das Ganze irgendwie auf die Straße bringen. Daran muss jetzt weiter gearbeitet werden, das muss weiter zügig vorangehen. Insofern ist das ein Teilerfolg, aber man darf sich darauf nicht ausruhen.

Wichtig ist für uns auch - das haben Sie auch angesprochen - der finanzielle Aspekt. Da sind wir vom Umweltministerium nach wie vor der Auffassung, dass die Hersteller für die Kosten der Hardwarenachrüstung zahlen müssen und dass das, was bislang vorgelegt worden ist, zu wenig ist.

SRSin Demmer: Ich habe den Ausführungen der Fachressorts nichts hinzuzufügen. Sie sehen, wir arbeiten weiter an der Verbesserung der Luftqualität.

Frage: Am Wochenende besuchte eine Delegation des UN-Sicherheitsrates - auch unter deutscher Beteiligung - Kolumbien, um den Friedensprozess zwischen FARC und kolumbianischer Regierung zu beurteilen. Mich würde interessieren: Gibt es bereits ein Resümee des deutschen Teils der Delegation?

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Verlauf des Friedensprozesses in Kolumbien?

Burger: Ich habe dazu noch keine Berichterstattung von unserer UN-Vertretung bekommen, aber das reiche ich Ihnen sehr gerne nach, wenn wir die bekommen.

Zusatzfrage: Und wie schätzen Sie den aktuellen Friedensprozess in Kolumbien insgesamt ein?

Burger: Sie wissen, dass sich die Bundesregierung sehr dafür eingesetzt hat, diesen Friedensprozess zu unterstützen. Wir sind da auch nach wie vor in Kolumbien vor Ort sehr aktiv. Außenminister Maas war auch vor wenigen Monaten vor Ort zu Besuch. Wir unterstützen das beispielsweise durch Projekte zur Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern. Das ist aus unserer Sicht eine von vielen notwendigen Maßnahmen, um den Friedensprozess in Kolumbien weiter voranzubringen.

Zusatzfrage: Sie hatten ja auch schon den Besuch von Herrn Maas in Kolumbien erwähnt. Seit Unterzeichnung des Friedensvertrages wurden über 600 soziale Aktivisten und über 140 ehemalige FARC-Kämpfer getötet. Aus welchen Beweggründen hat Herr Maas sowohl damals wie auch bisher diese in Lateinamerika oder sogar weltweit einzigartige Zahl an Ermordungen sozialer Aktivisten bisher noch nicht kritisch hinterfragt oder auf die Agenda gesetzt? Das wird ja bei anderen lateinamerikanischen Ländern gerne gemacht.

Burger: Ich weiß nicht, worauf Sie sich jetzt mit Ihren Vergleichen beziehen, aber auch zu dieser Frage liefere ich Ihnen eine Antwort gerne nach.

Frage: Der INF-Vertrag läuft ja, wenn ich es richtig sehe, am 2. August aus. Der Nato-Generalsekretär hat jetzt noch einmal an Russland appelliert, die letzte Chance zu nutzen. Erwarten Sie oder erhoffen Sie sich, dass da noch etwas kommt?

Burger: Wir haben in den letzten Monaten immer wieder dazu aufgerufen, dass Russland zur Vertragstreue zurückkehrt und seinen vertragswidrigen Marschflugkörper abrüstet. Sie haben das Datum des 2. August genannt: Wir hätten uns sehr gewünscht, dass Russland die verbleibende Zeit nutzt. Moskau unternimmt derzeit jedoch keine Anstrengungen, um diesen Vertrag zu retten. Deshalb müssen wir uns jetzt darauf vorbereiten, dass die Bedrohung durch dieses Raketensystem erhalten bleibt, das den INF-Vertrag bereits jetzt verletzt. Damit wird der INF-Vertrag am 2. August faktisch wohl enden.

Zusatzfrage: Nur noch einmal zum Prozedere: Läuft der INF-Vertrag dann einfach aus, oder gibt es dann auch noch einmal eine offizielle Reaktion der Bundesregierung?

Können Sie mich einmal auf den neuesten Stand bringen, was die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland angeht?

Burger: Dazu hat sich Generalsekretär Stoltenberg zuletzt noch einmal zu Wort gemeldet und auch noch einmal von seiner Seite betont, dass die Nato keine Nachstationierung nuklearer bodengebundener Mittelstreckenraketen in Europa beabsichtigt, weil wir ein Wettrüsten ablehnen.

Die Reaktion, die aus unserer Sicht jetzt geboten ist, besteht darin, uns weiterhin dafür einzusetzen, die Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur weltweit zu stärken und nicht hinzunehmen, dass sie weiter geschwächt wird.

Frage: Russland hat ja bezüglich der erwähnten Mittelstreckenraketen die Nato eingeladen, direkt zur Inspektion zu kommen. Wieso hat die Nato bisher nicht auf dieses Angebot reagiert, um wirklich zu beurteilen, ob diese Systeme tatsächlich einen Bruch des INF-Vertrags darstellen?

Burger: Die Alliierten haben in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Hinweisen und Informationen zusammengetragen, die aus unserer Sicht nur den Schluss erlauben, dass der Marschflugkörper die Bestimmungen des INF-Vertrags verletzt. Aus unserer Sicht besteht die Verpflichtung Russlands nach dem INF-Vertrag darin, diesen Marschflugkörper abzurüsten, und das ist leider nicht erfolgt.

Zusatz: Aber meine Frage war ja, wieso die Nato das Angebot, nicht aus der Distanz, sondern vor Ort zu urteilen, bisher abgelehnt hat beziehungsweise dem nicht nachgekommen ist.

Burger: Ich weiß jetzt nicht, ob Sie sich auf den Termin damals beziehen, als ein verschlossener Raketenkorpus vor Journalisten und einigen Diplomaten gezeigt wurde.

Zusatz: Nein, es gab die offizielle Einladung an die Nato, sich doch die Systeme anzuschauen und dann zu beurteilen, ob sie wirklich gegen den INF-Vertrag verstoßen.

Burger: Wie gesagt, aus Sicht der Nato-Partner und auch aus unserer Sicht gab es keine glaubwürdigen Schritte von russischer Seite, zur Vertragstreue zurückzukehren, und deswegen erwarten wir mit Bedauern, dass der Vertrag am 2. August ausläuft.

Frage: Herr Burger, das heißt, wenn ich Sie richtig interpretiere - korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch sehe -, glaubt die Nato, dass es sinnvoller ist, beweiskräftiger ist, wenn sie etwas aus der Distanz beurteilt, also Hinweise zusammensammelt, als wenn sie ein Angebot wahrnähme, direkt vor Ort zu inspizieren? Das heißt, es ist sinnvoller und effektiver, das so zu tun, habe ich Sie da richtig verstanden?

Burger: Nein, was ich gesagt habe, ist: Aus Sicht der Nato bestehen keine Zweifel daran, dass dieses System die Bestimmungen des INF-Vertrags verletzt, und aus unserer Sicht gab keine glaubwürdigen Angebote von russischer Seite, dieses System vertragskonform zu machen oder es so abzurüsten, dass die Vertragskonformität hergestellt wäre.

Zusatzfrage: Herr Burger, das heißt also, Sie erachten das Inspektionsangebot als nicht glaubwürdig?

Burger: Das ist nun wirklich keine neue Diskussion, darüber haben wir uns hier seit mindestens vier Jahren immer wieder unterhalten. Wir haben hier auch immer wieder dargelegt, aus welchen Gründen wir die Informationen, die wir vonseiten der USA und auch anderer Alliierter zu diesem System bekommen haben, für glaubwürdig erachten. Darauf will ich Sie gerne verweisen.

Frage: An Frau Demmer oder auch an Frau Baron: Laut Bundesagentur für Arbeit fehlen in diesem Jahr 240 000 Menschen, die Ausbildungsstellen besetzen. Das ist ein Höchststand seit zehn Jahren. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zustand?

Baron: Das Thema Ausbildungsplätze kommt ja in jedem Sommer beziehungsweise jedem Herbst wieder. Die Bundesregierung ist natürlich im Austausch mit der Wirtschaft und den zuständigen Partnern daran interessiert, das Thema weiter zu begleiten und voranzubringen. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir bei uns im Haus auch damit beschäftigt sind, die sogenannte Allianz für Aus- und Weiterbildung neu aufzulegen, um hier neue Impulse zu setzen. Dieser Prozess läuft im Austausch mit allen Beteiligten.

Strüder: Weil wir dazu auch Kontakt hatten, kann ich dazu vielleicht kurz auch für das BMBF etwas sagen: Frau Karliczek hat ja das Jahr der Berufsbildung ausgerufen, das heißt, dieses Jahr ist das Jahr der Berufsbildung. Wir spannen da einen großen Regenbogen von der MINT-Ausbildung, die ja schon früh anfängt, bis zum BAföG. Am Anfang des Jahres haben wir aber auch das BBiG novelliert; da gibt es ja einen großen Maßnahmenkatalog, der sich gerade auch an die Attraktivität der Ausbildung richtet: Mindestvergütungen, Erhöhung der Wertschätzung, Erhöhung der Attraktivität generell. Wir haben viele Programme aufgelegt, die Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung für Schüler und Schülerinnen beinhalten. Wenn Sie sich den Nationalen Bildungsbericht anschauen, sehen Sie, dass wir auch ein Matching-Problem haben. Genau dem wollen wir damit entgegentreten. - So viel zur kurzen Darstellung der BMBF-Seite.

Zusatzfrage: Aber wenn wir einen Höchststand seit zehn Jahren haben und immer mehr Stellen unbesetzt bleiben, dann heißt das doch, dass all diese Maßnahmen nicht wirklich fruchten, oder?

Strüder: Die haben erst vor wenigen Monaten angefangen.

Frage: Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage des italienischen Marineschiffs "Gregoretti" im Hafen von Siracusa?

Zweite Frage: Gibt es Gespräche zwischen den deutschen und den europäischen Behörden über die Verteilung der Migranten?

SRSin Demmer: Die Bundesregierung ist angesichts des jüngsten Bootsunglücks mit mutmaßlich über hundert Toten bestürzt und spricht ihr tiefes Bedauern aus. Zugleich gilt der libyschen Küstenwache Dank, die über hundert Menschenleben gerettet hat.

Zusatzfrage: Und zu der zweiten Frage?

Ruwwe-Glösenkamp: Zu dem Schiff der italienischen Marine, auf dem sich im Moment Migranten befinden: Die Bundesregierung beziehungsweise das BMI hat bereits in der letzten Woche, am Freitag, gegenüber der Europäischen Kommission wieder erklärt, dass sie bereit ist, Migranten von diesem Boot aufzunehmen. Dazu laufen im Moment die koordinierenden Gespräche. Die Europäische Kommission hat hier wieder die Rolle, die sie auch in den vergangenen Fällen der Seenotrettung gehabt hat, nämlich eine koordinierende Rolle. Die Gespräche dazu laufen im Moment. Wir jedenfalls haben angezeigt, wieder bereit zu sein, Flüchtlinge beziehungsweise Migranten aufzunehmen.

Montag, 29. Juli 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-29-juli-2019-1653080
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2019

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