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PRESSEKONFERENZ/1912: Regierungspressekonferenz vom 4. September 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. September 2019
Regierungspressekonferenz vom 4. September 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung des Tierwohlkennzeichens, Aktionsprogramm Insektenschutz, Hightech-Strategie 2025, Entwurf eines Zweiten Nationalen Aktionsplans zur Teilnahme am Open Government Partnership), Beginn des Cum-Ex-Prozesses in Bonn, Mord an einem georgischen Staatsangehörigen in Berlin, Reise der Bundeskanzlerin nach China, Nuklearabkommen mit dem Iran, Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, deutsche Rüstungsexporte, Treffen im Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Windenergie, Bericht einer UN-Expertenkommission zu im Jemen verübten Kriegsverbrechen, Luftangriff bei Kundus im Jahr 2009, Polizeiaktion am Rande einer AfD-Demonstration in Hannover im August 2019, Wirtschaftskrise in Argentinien

Sprecher: StS Seibert, Strüder (BMBF), Petermann (BMI), Kuhn (BMF), Adebahr (AA), Krüger (BMJV), Baron (BMWi),Fichtner (BMU)


Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag! Da Sie ja gerade drei Ministerinnen hier hatten, die Ihnen einige der Themen aus dem Kabinett ausführlich vorgestellt und Ihre Fragen dazu beantwortet haben, mache ich es zu zwei Themen etwas kürzer.

Das eine Thema ist die Einführung eines freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens, das das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das wird vielen Verbrauchern, für die Tierwohl ein wichtiger und hoher Wert ist, eine entscheidende Einkaufshilfe geben. Das Ziel ist, sichtbar zu machen, bei welchen Produkten höhere Standards als die gesetzlichen eingehalten wurden. Dieses Kennzeichen definiert sich nach den Standards im Transport, in der Schlachtung und in der Haltung von Nutztieren. Die Einzelheiten dieser Anforderungen werden dann in Rechtsverordnungen geregelt. Zunächst wird das Kennzeichen für Schweinefleischprodukte eingeführt. Produkte mit anderen Nutztierarten sollen folgen.

Das zweite Thema im Kabinett: Das Bundesumweltministerium hat ein Aktionsprogramm Insektenschutz vorgelegt. Das Kabinett hat dieses Insektenschutzprogramm beschlossen. Insekten sind ein ganz wichtiger Teil unserer biologischen Vielfalt und spielen in unserem Ökosystem eine wichtige Rolle. Aber leider ist sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Artenvielfalt bei den Insekten in den letzten Jahren in Deutschland stark zurückgegangen. Der Weltbiodiversitätsrat attestiert das Gleiche leider für die gesamte Welt, also einen dramatischen Rückgang von Arten und natürlichen Lebensräumen. Das sehen viele Menschen hier in Deutschland mit großer Sorge, auch die Bundesregierung. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und jetzt, wie gesagt, beschlossen worden. Es soll einen Beitrag dazu leisten, dieser bedrohlichen Entwicklung entgegenzuwirken.

Darin wird eine Vielzahl von ressortübergreifenden Maßnahmen aufgeschrieben, mit denen man den Rückgang der Insektenpopulation begegnen will. Das ist eine wichtige Maßnahme, um den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland insgesamt zu verbessern. Im Einzelnen - aber das haben die Ministerinnen wahrscheinlich hier ausgeführt - geht es um Veränderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht und im Wasserrecht - alles, was Belastungsfaktoren für Insektenpopulationen verringern und Lebensräume für Insekten erhalten soll.

Die Bundesregierung wird 100 Millionen Euro pro Jahr mehr bereitstellen, um den Insektenschutz zu fördern und die Forschung über Insekten auszubauen. - Das dazu.

Ich weiß nicht, ob die Bundesforschungsministerin auch über ihren Fortschrittsbericht zur Hightech-Strategie, der im Kabinett war, berichtet hat. - Das hat sie nicht; dann mache ich das.

Die Hightech-Strategie - im September 2018 beschlossen - formuliert auch wieder ressortübergreifend Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Die Hightech-Strategie stellt die Forschung für den Menschen ins Zentrum. Die wesentlichen Bereiche sind Gesundheitsforschung, Klimaschutz, Klimaforschung und Energie. Das sind auch die Bereiche, die die großen globalen Herausforderungen abdecken.

Uns ist wichtig, dass Forschungsergebnisse noch schneller überführt werden können in neue Dienstleistungen, neue Produkte und neue Verfahren, die auch tatsächlich angewendet werden. Deswegen will die Bundesregierung den Transfer von Forschungsergebnissen fördern.

Wir unterstützen die Entstehung von Sprunginnovationen. Dieser Begriff ist jetzt weitgehend eingeführt, aber ich kann es trotzdem noch einmal mit meinen eigenen Worten sagen: Sprunginnovationen sind Innovationen, die einen Markt, ein Produkt oder eine Dienstleistung völlig verändern und die dadurch einen ganz neuen Markt entstehen lassen. Das wird jetzt durch die Bundesregierung gefördert. Wir haben - daran darf ich erinnern - kürzlich eine Agentur für Sprunginnovationen ins Leben gerufen.

Das Hightech-Forum mit 20 namhaften Expertinnen und Experten berät die Bundesregierung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Hightech-Strategie 2025.

Zum Schluss der Zweite Nationale Aktionsplan zur Teilnahme am Open Government Partnership. Wer den Podcast der Bundeskanzlerin an diesem Wochenende verfolgt hat, der weiß, dass sie das darin schon vorgestellt hat. Open Government Partnership - als Erinnerung an alle - ist ein Zusammenschluss von mittlerweile 79 Staaten, die sich vor acht Jahren, 2011, zusammengetan haben für Transparenz, für Teilhabe, für die Bekämpfung von Korruption und die Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Diese Partnership heißt, dass man Erfahrungen austauscht und dass man national regionalmäßig Aktionspläne entwickelt, um den Zielen, die man sich da gesetzt hat, nachzukommen.

Deutschland ist seit Ende 2016 an dieser Open Government Partnership beteiligt. Wir haben seit Anfang dieses Jahres einen Sitz im Lenkungsgremium dieser Organisation und nehmen für die nächsten drei Jahre im Kreise dieser 79 Staaten durchaus eine mitgestaltende Rolle ein.

Leitmotive dieses Zweiten Aktionsplans sind Zusammenarbeit und regionale Innovationsfähigkeit. Es geht um Maßnahmen zur Förderung von Innovationslaboren. Es geht darum, wie man Betroffene in die Gesetzgebung einbinden kann. Es geht um die Stärkung von regionaler Expertenarbeit. Es geht um Maßnahmen zur Verbesserung von Open Data. Ein Beispiel ist, dass das Auswärtige Amt Teile seines politischen Archivs offenlegt.

Neun konkrete Verpflichtungen der Bundesressorts sind in diesem Aktionsplan enthalten, erstmals auch Verpflichtungen der Regierungen einiger Bundesländer, nämlich Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Das ist das, was ich Ihnen dazu jetzt sagen kann. Es gibt eine Internetpräsenz: www.open-government-deutschland.de. Da werden Sie alles Weitere erfahren können.

Frage (zur Hightech-Strategie): Herr Seibert - oder möglicherweise auch das Ressort direkt -, Sie hatten jetzt aufgezählt, was innerhalb der Strategie steht, die ja nun ein Jahr alt ist. Gibt es denn jetzt etwas Neues? Sind möglicherweise Ziele, Richtungen korrigiert worden? Es irgendetwas schon erreicht worden, was Sie vermelden können? Warum war das jetzt im Kabinett?

Strüder: Die Hightech-Strategie wurde letztes Jahr verabschiedet. Das ist quasi die erste Jahresbilanz. Ich möchte jetzt nicht ausweichen, aber wir haben eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, die eigentlich auf alle Fragen eingeht. Die könnte ich jetzt vorlesen. Wir haben verschiedene Meilensteine erreicht, die dort detailliert aufgeführt sind, unter anderem in der Krebsforschung, im Klimaschutz, bei der Vermeidung von Plastik und Ähnliches. Ich würde jetzt tatsächlich auf die Pressemitteilung verweisen.

Frage (zur Open Government Partnership): Herr Seibert, die Bundesregierung möchte transparent sein und gibt sich transparent. Warum sieht eine transparente Regierung, ein Open Government, kein verpflichtendes Lobbyregister vor?

StS Seibert: Ich kann Ihnen sagen, dass wir, seit wir Mitglied dieser Open Government Partnership sind, dabei auch erhebliche Fortschritte gemacht haben. Dass der Zweite Nationale Aktionsplan jetzt weitere Maßnahmen enthält, heißt ja nicht, dass alle Wünsche, die möglicherweise aus der Zivilgesellschaft herangetragen werden, auch erfüllt werden. Das ist ein Prozess. Ich denke, dass im Sinne von Transparenz, Teilhabe, Offenheit und Einbeziehung der Bürger in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht worden sind. Das ist wichtig, weil es natürlich auch das Vertrauen in Regierungshandeln fördert. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht über Einzelmaßnahmen, die darin nicht stehen, irgendetwas berichten.

Zusatzfrage : Aber ein fehlendes Lobbyregister fördert ja Misstrauen gegenüber der Politik. Darum möchte ich wissen, warum Sie den Wunsch nach einem verpflichtenden Lobbyregister nicht erfüllen, wie Sie gerade gesagt haben. Was spricht dagegen?

StS Seibert: Es gibt keinen Grund für Misstrauen gegenüber der Politik. Im Gegenteil: Wir haben uns dazu verpflichtet, Bürger einzubinden und Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, Entscheidungen und den Weg zu Entscheidungen nachzuvollziehen. Da hat es Verbesserungen gegeben. Das wird es auch zukünftig geben. Über weitere Einzelmaßnahmen kann ich Ihnen jetzt hier nicht berichten.

Frage: Herr Seibert, wird das irgendwelche erkennbaren Auswirkungen auf die Arbeit des Bundespresseamtes haben? Können Sie uns das skizzieren?

StS Seibert: Das Bundespresseamt fühlt sich der transparenten Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ohnehin verpflichtet. Das leitet uns jeden Tag. Ich denke auch, dass wir jeden Tag den Nachweis erbringen, dass uns das wichtig ist. Unter anderem ist unser dreimal wöchentliches Auftreten hier in der Bundespressekonferenz als Gäste dieser Veranstaltung ein gewisses Zeichen. Das finden Sie nicht in jedem europäischen Nachbarland. Deswegen finde ich es ja so schön hier.

Zusatzfrage: Wie wir alle. - Gerade deswegen die Nachfrage, ob diese neuen Regeln für Sie irgendwelche Auswirkungen haben werden, von denen Sie uns berichten können.

StS Seibert: Wir werden uns die natürlich sehr genau anschauen und unser eigenes tägliches Handeln auch daran messen.

Petermann: Drei Beispiele aus dem Ressort BMI für Open Data: Das eine sind regionale Open-Government-Labore. Insgesamt sollen 16 solcher Labore mit einem Mitteleinsatz von 3 Millionen Euro unterstützt werden. Dann soll eine E-Government-Agentur aufgebaut werden. Diese wird ein Team im BMI aufbauen. Konkret ist im Bereich des BMI die Weiterentwicklung und Förderung des Open-Data-Umfelds durch die aktive Bereitstellung von offenen Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geplant.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMF. Dabei geht es um den beginnenden Cum-Ex-Prozess in Bonn. Ich würde gerne wissen, nachdem wirklich viele Experten sagen, dass es der Staat bei diesem nach Expertenmeinung größten Steuerbetrug in der bundesdeutschen Geschichte es nicht geschafft hat, da rechtzeitig hinzugucken, inwiefern nach Ihrer Ansicht das in Zukunft noch einmal passieren kann oder nicht. Inwiefern hat der Staat Vorkehrungen getroffen, dass so etwas nicht mehr passieren kann?

Kuhn: Unsere Haltung zu Cum-Ex-Geschäften ist ja bekannt. Die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer - darum geht es ja hier -, die nur einmal bezahlt worden ist, war und ist aus unserer Sicht illegal. Das ist auch schon durch erste finanzgerichtliche Urteile bestätigt worden, zuletzt in Köln am 19. Juli. Wir haben deshalb vor Jahren, nämlich 2001, eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht, um solchen Gestaltungen einen Riegel vorzuschieben. Jetzt ist es natürlich die Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, aber natürlich auch der Finanzbehörden, diese Fälle aufzuarbeiten. Wie Sie schon gesagt haben: Heute beginnt der erste Strafprozess, in dem das aufgearbeitet wird.

Ich kann noch sagen, dass wir insgesamt 499 Verdachtsfälle mit einem Volumen von insgesamt 5,5 Milliarden Euro aufgegriffen haben. Davon wurden bisher 2,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer erfolgreich zurückgefordert, oder sie wurde erst gar nicht ausgezahlt. An den anderen Fällen arbeiten wir jetzt gerade noch.

Wenn Sie auf die Zukunft eingehen, ob es nach der Schließung der Gesetzeslücke noch weitere Gestaltungen gibt: Uns, den Finanzbehörden der Länder und auch dem Bundeszentralamt für Steuern liegen keine Hinweise vor, dass weitere Gestaltungen erfolgt sind, in denen die Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet worden ist oder sein soll. Wir haben keine Hinweise, dass das der Fall ist.

Zusatzfrage: Dieser ganze Skandal scheint ja auch damit zu tun zu haben, dass viele Behörden, die dafür zuständig sind, offensichtlich nicht so zusammengearbeitet haben, um das Ganze zu verhindern, jetzt einmal abgesehen vom Gesetz und von Regelungen. Hält es das BMF für gegeben, dass diese Zusammenarbeit jetzt besser geworden ist? Ist wirklich auszuschließen, dass so etwas noch einmal passieren kann?

Kuhn: Die zuständigen Behörden - ich kann hier insbesondere das Bundeszentralamt für Steuern auf Bundesebene nennen, die Länderfinanzbehörden, die Landesfinanzministerien, wir als BMF und natürlich auch die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor - arbeiten eng zusammen und sind in engem Austausch.

Frage: Herr Kuhn, noch eine kurze Nachfrage zu dem Betrag, den der Steuerzahler möglicherweise zurückbekommen könnte. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie von einem Schaden von 5,9 Milliarden Euro ausgehen, von dem dann 2,4 Milliarden Euro über die Kapitalertragsteuer zurückgezahlt wurden? Denn normalerweise werden auch andere, wesentlich größere Summen, über 30 Milliarden Euro, an Schäden genannt. Können Sie das bitte noch ein bisschen aufschlüsseln? Wie viel, glauben Sie, kann der Staat noch von dem Geld zurückbekommen, das aus Ihrer Sicht unrechtmäßig erstattet wurde?

Kuhn: Ich kann auf das Bezug nehmen, was die zuständigen Finanzbehörden aufgegriffen haben. Das sind 499 Verdachtsfälle. Die decken ein Volumen von 5,5 Milliarden Euro ab. Von diesen 5,5 Milliarden Euro haben wir schon 2,4 Milliarden Euro zurückgefordert, beziehungsweise wenn ein Antrag gestellt worden und der nicht ausbezahlt worden ist, dann haben wir die Summe noch nicht ausbezahlt. Das sind die Fälle, die wir derzeit aufgegriffen haben.

Zusatzfrage DR. RINKE: Sie glauben, dass Sie die Summe von 5,9 Milliarden Euro am Ende auch noch zurückbekommen?

Kuhn: Ich korrigiere: Es sind 5,5 Milliarden Euro, die wir aufgegriffen haben. Wir arbeiten gerade daran. Das hängt am Ende auch von der Solvenz des jeweiligen Steuerschuldners ab.

Frage : Herr Seibert, ich weiß, dass Sie, wenn es um den Mord in Moabit geht, auf die Berliner Behörden verweisen. Ich habe aber eine Frage nicht zu dem Stand der Ermittlungen, sondern eine allgemeine Frage: Zieht die Bundesregierung so, wie es auch die meisten deutschen Medien machen, eine Parallele zu dem Fall Skripal und sieht sie eine politische Komponente in diesem Mord?

StS Seibert: Na ja, das ist ja genau das zu Ermittelnde, deswegen sind wir doch wieder bei den Behörden, die diese Ermittlungen durchführen: Zuständig für das laufende Verfahren ist das Land Berlin, und ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben.

Zusatzfrage : War das überhaupt ein Thema im Kabinett oder in den Gesprächen am Rande des Kabinetts beziehungsweise im Bundeskanzleramt?

StS Seibert: Im Kabinett hat das Thema keine Rolle gespielt; vielmehr ging es um die Themen, die ich hier vorgetragen habe. Ich habe ja am Montag schon gesagt, dass das eine Tat mitten in Berlin am helllichten Tag ist, die bestürzend ist. Wir haben die Berichterstattung auch über das Wochenende zu dieser Tat und möglichen Erkenntnissen darüber zur Kenntnis genommen. Gehen Sie deswegen davon aus: Die Bundesregierung hat großes Interesse daran, dass das gründlich aufgeklärt wird. Trotzdem muss ich auf das Land Berlin verweisen, das dieses Ermittlungsverfahren durchführt.

Frage: Frau Adebahr, die russische Botschaft hat mitgeteilt, dass die angeblich russische Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters noch nicht bestätigt sei. Sind Sie in diesem Zusammenhang von der russischen Botschaft angefragt worden, was Papiere von diesem Mann betrifft? Ist er beispielsweise mit einem deutschen Visum nach Deutschland eingereist? Ist das Visum also von einer deutschen Behörde in Moskau beziehungsweise in Russland ausgestellt worden oder war es ein Schengen-Visum? Wurde also etwas angefragt, was seine Staatsangehörigkeit erklären könnte?

Adebahr: Ich kann von solchen Anfragen durch die russische Botschaft nichts berichten, das wüsste ich nicht. Darüber hinaus kann ich auch nur das unterstreichen, was Herr Seibert gesagt hat.

Frage : Frau Petermann, können Sie uns denn sagen, ob das BfV, das ja für Spionageabwehr zuständig ist, irgendwie in die Ermittlungen zu diesem Fall involviert ist?

Petermann: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen - außer dem Hinweis auf die ermittelnden Behörden, den Herr Seibert Ihnen schon gegeben hat.

Zusatzfrage : Aber das BfV ist doch Ihnen unterstellt, das heißt, wenn das BfV involviert wäre, müssten Sie es wissen, oder?

Petermann: Ich kann dazu keine näheren Angaben machen.

Frage: Frau Petermann, gibt es denn Bemühungen seitens der Generalstaatsanwaltschaft, diesen Fall zu übernehmen?

Petermann: Diese Frage würde ich an das BMJV weitergeben.

Krüger: Der Generalbundesanwalt beobachtet die Geschehnisse und den Mordfall in Berlin sehr genau und steht auch mit den ermittelnden Berliner Behörden in Kontakt. Aber erst dann, wenn sich tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für eine Ermittlungszuständigkeit des GBA ergeben würden, würde der GBA übernehmen.

Zusatzfrage : Was wären denn das für Umstände, die dazu führen würden, dass die Ermittlungen durch den Generalstaatsanwalt übernommen werden?

Krüger: Die Voraussetzungen für die Ermittlungszuständigkeit des Generalbundesanwalts sind im Gerichtsverfassungsgesetz genau festgelegt. Wenn man hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte hätte, dass eine solche Zuständigkeit hier berührt ist, würde der GBA eben die Ermittlungen übernehmen, was bislang nicht der Fall ist.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert, angelehnt an die China-Reise der Bundeskanzlerin: Mehrere Hongkonger Protestführer richten sich in einem offenen Brief an die Kanzlerin und bitten sie um ein Treffen und um Unterstützung. Wird die Kanzlerin ein solches Treffen gewähren? Wie reagiert sie sonst eventuell auf diesen Brief?

StS Seibert: Wir haben den offenen Brief von Joshua Wong und möglicherweise anderen - das weiß ich jetzt gar nicht - über die Berichterstattung in den Medien zur Kenntnis genommen. Ich habe Ihnen das Reiseprogramm am Freitag ja vorgetragen, und Neuigkeiten dazu kann ich Ihnen jetzt nicht bekanntgeben. Die Bundeskanzlerin hat sich für die Bundesregierung, aber auch im Rahmen der G7 zur Situation in Hongkong bereits geäußert - diese Haltung kennen Sie -: Wir sind für eine Lösung im Dialog, vor allem für eine gewaltfreie Lösung, und wir sind für eine Lösung auf der Basis der Gesetze, die für die Bürger von Hongkong gelten.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Wie wird denn aus dieser Sicht und angesichts der wirtschaftlichen Interessen, die Deutschland ja gegenüber China hat, auf die Reise und auf die Entwicklung in Hongkong geblickt?

Baron: Ich kann dem nichts weiter hinzufügen. Klar ist: China ist für uns ein wichtiger Handelspartner, das belegen die Zahlen; 2018 war China erneut der größte Handelspartner von Deutschland. Aber wie wir immer deutlich gemacht haben, ist Rechtsstaatlichkeit für uns auch eine wichtige Basis für Handelsbeziehungen. Das gilt gegenüber allen Ländern und natürlich auch gegenüber China.

Frage: Herr Seibert, wird ein Treffen mit Joshua Wong oder Vertretern des Protests derzeit erwogen, ja oder nein?

In dem Brief wird auch die Parallele gezogen und vor möglichen Zuständen wie bei dem Tiananmen-Desaster gewarnt. Halten Sie das für übertrieben, ja oder nein?

StS Seibert: Ich kommentiere für die Bundesregierung grundsätzlich offene Briefe nicht, ganz unabhängig davon, wer der Absender und was das Thema ist. Ich habe Ihnen das Reiseprogramm hier am Freitag vorgetragen und ich kann dazu jetzt keine Neuigkeiten vermelden.

Weil ich das vorhin vergessen hatte, möchte ich noch sagen - ich denke, alle haben es mitbekommen, weil wir es ja auf elektronischem Weg herumgeschickt haben -: Das heutige Briefing zur Chinareise musste aus terminlichen Gründen auf 17.30 Uhr verschoben werden. Ich bitte da um Ihr Verständnis.

Frage : Herr Seibert, den Hongkonger Aktivisten geht es ja um Unterstützung durch die Kanzlerin. Genießen die Hongkonger die Unterstützung von Frau Merkel?

StS Seibert: Ich habe hier ja jetzt mehrfach gesagt, was die Haltung der Bundesregierung ist.

Zusatzfrage : Darum frage ich ja; ich habe es nicht verstanden.

StS Seibert: Ich glaube, dass man das sehr klar verstehen kann, aber ich kann es jetzt nur wiederholen: Wir plädieren für eine Lösung im Rahmen des Dialogs, und zwar auf der Grundlage der Gesetze und Freiheiten, die in Hongkong festgeschrieben sind und die das Verhältnis zwischen der Volksrepublik China und der Sonderverwaltungszone Hongkong regeln. Die Menschen in Hongkong haben eine lange Tradition von Rechtsstaatlichkeit; das "Basic Law" von 1997 verankert das gesetzlich. Das sollte nach unserer Überzeugung die Basis für Dialog und Annäherung sein.

Zusatzfrage : Sie würden hier jetzt aber nicht sagen, dass die Kanzlerin die Hongkonger Aktivisten unterstützt, korrekt?

StS Seibert: Ich lasse mich mal ganz grundsätzlich und zu jedem Thema nicht auf das Spiel ein, dass Sie mir Sätze in den Mund legen. Sie müssen dann schon mit den Antworten leben, so wie ich sie gebe.

Frage: Zum Thema Iran an Frau Adebahr: Iran hat jetzt ja den europäischen Teilnehmern an dem Atomabkommen zwei Monate Zeit gegeben, damit aus iranischer Sicht jetzt die Europäer die Verpflichtungen umsetzen. Da geht es vor allem um den Verkauf von Erdöl, der ermöglicht werden soll. Hat sich da auf deutscher Seite irgendetwas geändert, was die Position angeht? Aus Frankreich gibt es ja Vorschläge, dass man Iran den Ölverkauf zumindest partiell erlauben sollte.

Adebahr: Was mögliche Ankündigungen des Iran betrifft, ist es so, dass wir nach wie vor - und das ist unsere "long-standing position", würde ich sagen - Iran ausdrücklich auffordern, vollumfänglich zu seinen Verpflichtungen aus dem JCPOA zurückzukehren und dieses auch zu erfüllen.

Zu dem zweiten Punkt: Es ist so, dass die Bundesregierung die französischen diplomatischen Aktivitäten sehr unterstützt und da natürlich auch eingebunden ist. Das sind im Moment vertrauliche Gespräche, deshalb will ich mich zu einzelnen möglichen Aspekten, die in Medien zu lesen waren, was dort Inhalt sein könnte, an dieser Stelle nicht äußern. Wir arbeiten aber auf eine diplomatische Lösung dieser ganzen Fragen hin und unterstützen da natürlich auch unsere französischen Partner in ihren Bemühungen.

Zusatzfrage: Es gab ja ein bisschen Unklarheit, was aus dem in Gibraltar ursprünglich festgehaltenen Tanker geworden ist, der jetzt sein Erkennungssignal ausgeschaltet hatte. Hat sich auf deutscher Seite der Verdacht erhöht, dass Iran möglicherweise doch verbotenerweise Öl an Syrien liefern könnte?

Adebahr: Ich habe dazu keine Informationen, die über das hinausgehen, was in den Medien zum Teil zu lesen war. Insofern kann ich dazu jetzt nichts weiter ausführen.

Frage : Frau Adebahr, der iranische Präsident hat heute angekündigt, dass er am Freitag die dritte Phase des Teilausstiegs vollziehen wird. Meine Frage ist: Was würde das für Konsequenzen haben?

Gestehen Sie dem Iran grundsätzlich das Recht zu, dass er sein Öl ohne Behinderung verkaufen kann?

Adebahr: Wir sind dafür - und das beantwortet, glaube ich, in der Gesamtheit Ihre Fragen -, dass das Nuklearabkommen mit dem Iran vom Iran eingehalten wird. Wir bekennen uns zu diesem Abkommen mit allen Bestimmungen, die es darin gibt, und fordern den Iran auf, dies auch zu tun. Die Ankündigungen, die Iran möglicherweise zu machen gedenkt, nehmen wir zur Kenntnis. Unsere Antwort darauf ist, dass wir den Iran auffordern, zum JCPOA zu stehen - wir tun das. Zum anderen führen wir auch die laufenden diplomatischen Gespräche fort und unterstützen unsere französischen Partner darin.

Zusatzfrage : Es müssen ja auf beiden Seiten Verpflichtungen eingehalten werden. Die Iraner sagen, in diesem Fall sei das aufseiten des Westens die Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, wozu auch der Verkauf des Öls gehört. Deshalb noch einmal die Frage: Sie haben ja auch Verpflichtungen. Würde das auch beinhalten, dass der Iran ohne Probleme sein Öl verkaufen kann?

Adebahr: Ich verstehe Ihre Frage jetzt nicht ganz. Ich glaube, dazu - - -

Zusatzfrage : Sie haben die Verpflichtungen Irans angesprochen, das ist ganz klar. Aber der Iran sagt: Der Westen hat ja auch Verpflichtungen - die Europäer sind ja auch Verpflichtungen eingegangen -, und das sei die Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, was ja auch den Verkauf des Öls beinhaltet. Darf der Iran dann aus Ihrer Sicht ohne Probleme Öl verkaufen?

Adebahr: Der Iran darf aus unserer Sicht alles, was das JCPOA erlaubt; das JCPOA ist aus unserer Sicht der Rahmen für die Aktivitäten. Unsere Bemühungen gegenüber Iran auch wirtschaftlicherseits zeigen sich ja zum Beispiel mit der Agentur INSTEX, die wir gegründet haben. Das Abkommen ist aber der Rahmen der Beziehungen.

Frage : Ich möchte zum Thema Brexit kommen, denn da hat sich jetzt ja ein bisschen etwas getan. Abgeordnete in Großbritannien wollen per Gesetz einen No-Deal verhindern. Eine Möglichkeit wäre, zumindest eine weitere Verschiebung des Austrittsdatums zu beantragen. Der österreichische Außenminister hat am Montag auch gesagt, die EU würde die Tür für Großbritannien dahingehend weiter offenhalten. Sieht die Bundesregierung das genauso? Wäre eine weitere Verschiebung des Austrittsdatums aus Sicht der Bundesregierung möglich?

StS Seibert: Ich möchte zunächst einmal die parlamentarischen Vorgänge in Großbritannien auch weiterhin nicht kommentieren, wie interessant sie auch immer sein mögen.

Zur Frage einer Fristverlängerung: Generell wäre es an Großbritannien, an der britischen Regierung, eine Fristverlängerung bei der EU zu beantragen. Das ist in der Vergangenheit ja zweimal passiert, und wenn es noch einmal passierte, dann würde sich die EU damit befassen. Diesen Ereignissen kann ich und will ich jetzt aber nicht vorweggreifen.

Zusatzfrage : Sie verweisen jetzt darauf, dass es an der EU liegen würde, sich damit zu befassen, aber Herr Johnson ist zu seinem ersten großen europäischen Besuch ja nicht nach Brüssel geflogen, sondern nach Berlin und nach Paris. Die Kanäle zur Bundeskanzlerin und zu Herrn Macron sind ihm also wohl sehr wichtig. Wie läuft das denn anders herum: Sieht die Bundeskanzlerin eine Möglichkeit, auf direktem Wege mit Herrn Johnson noch innerhalb der Frist bis Ende Oktober etwas zu erreichen, oder ist eine Fristverlängerung notwendig?

StS Seibert: Es war immer so und es bleibt auch dabei, dass Verhandlungen nicht zwischen der britischen Regierung und der deutschen oder der britischen Regierung und der französischen oder anderen Mitgliedsregierungen geführt werden, sondern zwischen der britischen Regierung und den Vertretern der Europäischen Kommission, die diese Gespräche und Verhandlungen für alle EU-27 führen. Das ist das grundsätzliche Verfahren. Alles Weitere, was sich aus möglichen parlamentarischen Ereignissen dort ergibt, ist jetzt Spekulation, und ich möchte daran nicht teilnehmen.

Frage : Herr Seibert, ich möchte auch noch einmal nachfragen, wie Sie im Moment das Risiko eines harten Brexits einschätzen. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie vor einem Jahr hier saßen und gesagt haben: Die Zeit drängt, dass Großbritannien einen Vorschlag vorlegt. Jetzt sind wir zwei Monate vor dem offiziellen Austrittstermin. Drängt die Zeit und reicht die Zeit überhaupt noch, auch angesichts der Möglichkeit, dass es zwischendurch eventuell noch Wahlen in Großbritannien geben soll?

StS Seibert: Schon die Verwendung des Wortes eventuell zeigt ja: Sie möchten mit mir jetzt ein bisschen spekulieren. Ich mache da leider nicht mit. Jeder von Ihnen kann für sich selbst beurteilen, wie nah oder mittelnah der 31. Oktober ist. Wir schauen uns die Ereignisse im Londoner Parlament an, wir schauen uns die Schlüsse an, die die britische Regierung daraus zieht, und ich werde das jetzt nicht weiter kommentieren.

Frage : Keine Spekulation sind die Kommentare der Kanzlerin beim Besuch des britischen Premiers. Dabei hat sie nämlich gesagt, dass ein Deal, dass eine Einigung noch innerhalb von 30 Tagen oder - das hat sie nachher gesagt - bis Ende Oktober möglich sei. Steht die Bundesregierung weiterhin dazu?

StS Seibert: Die Aussage der Kanzlerin, wenn der Wille auf beiden Seiten bestehe, dann könne man daran arbeiten, steht, und zwar auch noch heute am 4. September. Aber es ist auch klar, dass es dabei darum geht, dass Großbritannien in Brüssel konkrete und realistische Vorschläge auf den Tisch legt und mit der Europäischen Kommission als Verhandlungsführerin der EU darüber spricht.

Frage: Ich versuche es noch einmal.

Erstens: Ist die Kanzlerin darüber enttäuscht, dass der britische Premierminister, anders als hier angekündigt, noch keine Vorschläge in Brüssel vorgelegt hat?

Zweitens: Es ist ja nicht nur Spekulation, sondern es ist eine Güterabwägung. Wenn die Bundesregierung eine Position dazu beziehen muss, was ihr lieber oder weniger lieb ist, ein No-Deal-Brexit oder eine nochmalige Verlängerung, wenn das die beiden Optionen sind, was wäre für die Bundesregierung der bevorzugte Weg?

StS Seibert: Auch diesem Versuch werde ich jetzt nicht nachgeben. Wir haben mehrfach erklärt, dass wir einen No-Deal-Brexit für eine schlechte Lösung sowohl für Großbritannien als auch für Europa hielten, eine Lösung, die wir nicht anstreben und die erhebliche Nachteile mit sich brächte.

Nun warten wir ab, wie es im britischen Parlament läuft, was die britische Regierung daraus macht und wie sie sich gegenüber den Vertretern der Europäischen Kommission in der nächsten Zeit äußert.

Zusatzfrage: Und zur Frage nach einer Enttäuschung der Kanzlerin?

StS Seibert: Gefühle habe ich jetzt nicht mitzuteilen.

Frage: Es bahnt sich ein Beschluss des Parlaments an. Ist es, wenn er dazu führt, dass ein weiterer Aufschub des Ausstiegsdatums ins Auge gefasst wird, für die Bundesregierung eine positive Variante gegenüber dem No-Deal-Brexit zum 31. Oktober?

StS Seibert: Herr Kollege, die Bundesregierung beobachtet die Abläufe im britischen Parlament mit Interesse.

Zusatz: Das war keine Antwort auf die Frage.

StS Seibert: Aber ich hatte einige Fragen vorher schon beantwortet und gesagt, dass ich jetzt nicht über mögliche Abläufe spekulieren möchte.

Frage: Herr Johnson hatte hier in Berlin gesagt, er sehe Großbritannien jetzt in der Pflicht, Vorschläge zu liefern. Gibt es eine Art Ankündigung, bis wann Vorschläge auf dem Tisch liegen könnten, ob nun in Brüssel oder Berlin?

Eine grundsätzliche Frage: Wie groß ist die Geduld der deutschen Bundesregierung mit Großbritannien beim Thema des Brexits?

StS Seibert: Adressat der Vorschläge müsste Brüssel sein, also die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, Herr Barnier und sein Team. Dort wäre auch die Frage zu stellen, ob und wann Vorschläge angekündigt worden sind.

Ansonsten bewegen wir uns in dem Zeitrahmen, der derzeit nun einmal gilt.

Zusatzfrage: Wie groß ist die Geduld?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich dazu ja geäußert. Wenn ein Wille da ist, ist auch in der Zeit bis zum 31. Oktober noch ein gemeinsames Arbeiten an vernünftigen Lösungen möglich. Wenn der Wille da ist.

Frage : Herr Seibert, die britische Regierung behauptet, dass in Brüssel gerade aktive Verhandlungen zwischen der EU und der britischen Regierung zum Brexitdeal stattfänden. Stimmt das?

StS Seibert: Ich empfehle, bei den Sprechern der Kommission, Mina Andreeva und Kollegen, nachzufragen.

Zusatzfrage : Hat die Bundesregierung Kenntnisse über aktive Verhandlungen?

StS Seibert: Fragen Sie in Brüssel.

Zuruf : Ich frage Sie!

Frage: Offenbar hat der Bundeswirtschaftsminister Bundestagsabgeordnete darüber informiert, dass es abschließende Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte gibt. Sie beinhalten unter anderem die Lieferung von Raketen an Indien. Ist Indien für die Bundesregierung eine Krisenregion? Es befindet sich als Atomwaffenstaat im zugespitzten Kaschmirkonflikt mit dem ebenfalls über Atomwaffen verfügenden Nachbarstaat Pakistan. Ist das für Sie eine Krisenregion?

Baron: Herr Kollege, außenpolitische Bewertungen kann ich hier nicht vornehmen. Sie kennen unsere Haltung zu Rüstungsexportentscheidungen im Allgemeinen. Genehmigungsentscheidungen sind Genehmigungsentscheidungen der gesamten Bundesregierung, die im zuständigen Gremium, dem Bundessicherheitsrat, getroffen werden. Welche Einzelfallentscheidungen dort ergehen, kann ich nicht kommentieren.

Sie wissen, dass diese Informationen - das hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet - vertraulich sind und ich darüber nicht berichten kann. Über abschließende Genehmigungsentscheidungen informieren wir das Parlament. Es gibt ein Transparenzrecht des Parlaments. Es gilt nur gegenüber dem Parlament, nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Insofern kann ich zu Einzelentscheidungen hier keine Kommentierung vornehmen.

Zusatzfrage: Deswegen hatte ich auch explizit nicht nach dem Inhalt der Entscheidung des Bundessicherheitsrates gefragt, sondern genau nach der berichteten Information des Parlaments. Wenn Sie auch dazu nicht sagen möchten, dann muss man das zur Kenntnis nehmen.

Aber Frau Adebahr spricht für das Auswärtige Amt. Ist die Region Indien und Pakistan angesichts der aktuellen Konflikt eine Krisenregion?

Adebahr: Wenn Sie mich nach einer grundsätzlichen Einschätzung zu Indien und zur aktuellen Lage in der Kaschmirregion fragen, dann ist es so, dass wir seit, glaube ich, inzwischen 70 Jahren die Konflikte beobachten, die es in der Kaschmirregion immer wieder gibt. Wir sehen natürlich auch im Moment, dass es dort eine angespannte Situation gibt.

Wir haben deshalb in unseren Gesprächen und Telefonaten gegenüber allen Seiten wiederholt deutlich gemacht, dass wir Frieden und Stabilität in dieser Region sehr wichtig finden. Wir haben beide Seiten - Pakistan und Indien - auch aufgefordert, zu deeskalieren, und sie ermutigt, den Dialog über die Fragen zu suchen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die indische Regierung kürzlich angekündigt hat, eben im Moment noch bestehende Restriktionen im ehemaligen Bundesstaat Jammu und Kaschmir in den kommenden Wochen aufzuheben, und wir haben auch an Indien appelliert, alle Fragen im Zusammenhang mit der Region oder Fragen, die den Bundesstaat betreffen, auf Basis der indischen Verfassung zu lösen.

Frage : Werden eigentlich beide Seiten beliefert, also auch Pakistan?

Baron: Auch diese Frage kann ich nur mit der gleichen Antwort wie eben an Herrn Jessen gegeben beantworten: Ich kann Einzelfallentscheidungen nicht kommentieren. Unsere grundsätzlichen Richtlinien zur Rüstungsexportkontrolle und die gesetzlichen Regelungen kennen Sie, aber Einzelfallentscheidungen kann ich nicht kommentieren.

Zusatzfrage : Ich würde gerne wissen, ob diese Entscheidungen auf Basis der neuen, überarbeiteten Rüstungsexportrichtlinien gefällt wurden, Herr Seibert.

StS Seibert: Natürlich! Wenn wir gemeinsam Rüstungsexportrichtlinien in einzelnen Punkten überarbeiten, dann gelten sie auch für alle ab dem Moment des Inkrafttretens dieser Überarbeitung zu treffenden Entscheidungen.

Zusatz : Momentan gehen laut den Entscheidungen jetzt auch Waffen und Rüstung nach Algerien und Israel. Sind das auch zwei Länder, die Sie nicht als Krisenregion einstufen? Frau Adebahr, das würde mich jetzt bei Israel überraschen.

Adebahr: Sie haben die Kollegin gehört. Sie kommentiert die Frage nicht weitergehend.

Baron: So ist es.

Zusatzfrage : Sind Israel und Algerien für die Bundesregierung keine Krisenregionen, Frau Adebahr?

Adebahr: Wir beobachten auch in Algerien ganz grundsätzlich die Lage genau. Sie haben gesehen, dass es dort politischerseits in den letzten Wochen Proteste gab. Die sind bislang weitgehend friedlich verlaufen, und die Sicherheitskräfte und die Übergangsregierung, die dort gebildet wurde, reagieren dort im Moment auf beiden Seiten relativ besonnen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass der Armeechef Gaid Salah die Wahl einer neuen Regierung noch in diesem Jahr plant und damit eben auf eine substanzielle politische Lösung der Krise setzt.

Ich glaube, wir haben immer wieder und auch an dieser Stelle betont, dass wir dafür sind und dass es für uns entscheidend ist, dass das algerische Volk seine Zukunft selbst und eben in einem verfassungsmäßigen Rahmen partizipativ und in einem demokratischen Prozess bestimmen kann. Dies sind Ansätze, die wir im Moment, falls es denn tatsächlich zu Wahlen in Algerien kommen wird, sehen.

StS Seibert: Zu Israel will ich, wenn ich darf, hinzufügen, dass sich diese Bundesregierung wie auch Vorgängerbundesregierungen stets zu einer besonderen deutschen Verantwortung für die Sicherheit Israels bekannt hat, und dieses Bekenntnis gilt fort.

Frage: Ich würde etwas zum morgigen Windenergiegipfel fragen, Frau Baron: Mit welcher Erwartung geht das BMWi an diesen Gipfel heran? Können Sie vielleicht einmal kurz skizzieren, was die Maßstäbe sind, unter denen Sie hinterher "Für uns war das ein Erfolg" sagen würden?

Vielleicht gibt es dazu auch noch einmal eine kurze Einschätzung vom BMU. Herr Fichtner, können Sie einmal kurz skizzieren, wie wichtig aus Sicht des BMU die Windenergie ist, wenn es um die Einhaltung der CO2-Ziele geht?

Baron: Ich möchte jetzt keine konkreten Erwartungen formulieren. Ich kann Ihnen aber sagen: Ja, es trifft zu, dass es morgen, am 5. September, ein Treffen im Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Windenergie mit Vertretern aus der Branche, aus Verbänden und aus weiteren Bundesländern sowie mit weiteren Akteuren geben wird. Inhalt des Treffens ist der aktuelle Zubau von Wind an Land. Es geht im Kern bei diesem Treffen darum, über Rahmenbedingungen und darüber, wie Rahmenbedingungen verbessert werden können, zu diskutieren. Zwar ist der Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt über alle Technologien hinweg betrachtet sehr gut - wir liegen bei mehr als 44 Prozent Ausbau innerhalb der ersten Monate; das betrifft alle Technologien, technologieübergreifend betrachtet -, bei Wind an Land ist es aber so, dass es eine Verlangsamung gibt. Also stehen die Rahmenbedingungen, die dahinterstehen, auf der Tagesordnung. Das Treffen dient dazu, die Verbesserung der Rahmenbedingungen morgen mit allen Akteuren zu diskutieren.

Fichtner: Ja, das kann ich unterstreichen und auch gerne ergänzen. Wenn wir unsere Klimaschutzziele im Energiebereich erreichen wollen, dann ist der Kohleausstieg das eine und der entsprechende Ausbau der erneuerbaren Energien das andere. Wir haben uns in der Koalition auf das Ziel verständigt, bis 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Höhe von 65 Prozent zu erreichen. Dabei spielt die Windkraft eine ganz wichtige Rolle. Dafür ist entscheidend, dass genügend Flächen zur Verfügung gehen und dass auch die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden ist. Daran arbeiten wir.

Zusatzfrage: Es gibt ja viele Gründe, Frau Baron, aufgrund derer der Ausbau der Windenergie sehr stockt. Was ist aus Ihrer Sicht denn der entscheidende?

Baron: Ich kann jetzt nicht einen Grund nennen. Es geht, wie gesagt, um Rahmenbedingungen. Es ist bekannt: Es geht um Genehmigungsverfahren, aber auch um Rahmenbedingungen insgesamt. Das wird morgen diskutiert werden. Deshalb möchte ich dem jetzt nicht vorgreifen.

Frage: Frau Baron, sehen Sie die Möglichkeiten denn beim Bund, oder müssten Sie mehr auf die Länder einwirken, wenn es um die Genehmigung von Flächen geht, was ja dann Diskussionsbedarf auslösen würde?

Baron: Wir werden morgen mit verschiedenen Akteuren diskutieren. Darunter werden auch Vertreter der Bundesländer sein. Die Verbesserung von Rahmenbedingungen müssen natürlich alle diskutieren, und alle müssen sie verbessern.

Aber noch einmal: Ich bitte, auf das morgige Treffen zu warten. Falls wir dazu nach dem morgigen Treffen Äußerungen zu machen haben werden, dann würden wir Sie darüber auch entsprechend informieren oder auch entsprechend einladen, falls es Pressetermine geben sollte. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass ich dem morgigen Tag jetzt nicht vorgreifen möchte.

Zusatzfrage: Sie sagten, Sie würden informieren. Lässt sich schon absehen, in welcher Form und wann das passieren wird?

Baron: Das werden wir morgen sehen. Wir können dem aktuell noch nicht vorgreifen. Sollte es aber so sein, dass es im Anschluss an das Treffen ein kurzes Pressestatement unseres Ministers geben sollte, dann würden wir Sie darüber informieren. Es kann so sein, dass das im Nachgang so sein wird, aber dann würden wir Sie entsprechend einladen und informieren.

Frage : Frau Baron, Sie sagten, Sie hätten keine Erwartungen an den morgigen Gipfel. Laut der Branche und laut Experten stehen zehntausende Arbeitsplätze in der Windenergiebranche auf dem Spiel. Haben Sie nicht die Erwartung, Lösungen zu finden, damit diese Arbeitsplätze nicht mehr auf dem Spiel stehen?

Baron: Ich habe ja formuliert, dass es darum geht, über die Verbesserung von Rahmenbedingungen zu diskutieren, die ja gerade den Zweck haben, die Situation zu verbessern. Das ist das Thema des Treffens. Dann wird morgen der Austausch erfolgen, und dann werden wir weitere Informationen darüber an Sie herausgeben.

Zusatzfrage : Was bringen Sie denn ein, damit die Arbeitsplätze nicht abgebaut werden?

Baron: Auch das wird Gegenstand der morgigen Diskussion sein. Auch dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.

Frage : Frau Adebahr, eine Frage zum Jemen: Die Vereinten Nationen haben gestern einen Bericht veröffentlicht, nach dem Saudi-Arabien und die Emirate des Kriegsverbrechens in dem Land beschuldigt werden. Wie steht die Bundesregierung zu dem Bericht?

Adebahr: Ganz ehrlich: Ich habe den noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich würde gerne hineinschauen. Vielleicht können wir eine Antwort nachliefern. Ich glaube, unsere grundsätzliche Position haben wir hier oft genug genannt. Wir werden Ihnen etwas nachliefern.

Frage : Heute ist der zehnte Jahrestag des tödlichen Luftschlags in Kundus. Mich würde interessieren, Herr Seibert, wie die Bundesregierung auf dieses Ereignis zurückblickt. Ist das Thema für Sie abgeschlossen?

Die Opferanwälte werfen der Bundesregierung vor, sie interessiere sich nicht sonderlich für das Schicksal der Hinterbliebenen. Ist es richtig, dass bisher von Deutschland lediglich ein Betrag von 5000 Dollar pro Familie - also nicht pro Opfer, sondern pro Familie - gezahlt wurde?

StS Seibert: Herr Jordans, ich würde Ihnen darauf gerne eine präzise Antwort geben. Das kann ich jetzt nicht. Das heißt, ich werde mich darum bemühen, dass wir dazu etwas nachreichen.

Zusatzfrage : Aber zum zehnten Jahrestag allgemein, also auch dazu, ob sich daraus irgendwelche - - -

StS Seibert: Ich werde Ihnen dazu insgesamt etwas nachreichen.

Frage : Vielleicht können Sie dies dann auch noch nachreichen: Die Opfer erwarten eine Entschuldigung, Herr Seibert! Sie sehen das wie auch viele andere und Experten als Kriegsverbrechen an; die Bundesregierung ja nicht und die Gerichte auch nicht. Können die Opfer dann mit einer Entschuldigung für diese Tat rechnen?

StS Seibert: Es gilt das, was ich gerade zu Herrn Jordans gesagt habe. Ich werde versuchen, dazu etwas nachzureichen.

Zusatzfrage : Noch heute?

Vorsitzende Buschow: Dann warten wir auf die Nachlieferung. Wenn Sie heute kommen sollte, wäre das schön. - Eine Frage zu einem nächsten Thema hat der Kollege auf der linken Seite!

Frage: Es geht um einen Vorfall am 24. August dieses Jahres in Hannover bei einer AfD-Demonstration. Es gibt die Behauptung, dass die Polizei sehr massiv gegen eine Muslimin vorgegangen sei. Die Frage ist - vielleicht an Herrn Seibert oder möglicherweise auch an Frau Petermann -, ob es da überhaupt Ermittlungen gegeben hat und wie man diese Situation überhaupt beurteilt.

Petermann: Mir ist der Vorfall nicht bekannt. Das liegt auch an den Regeln hier in der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Polizeien Länderangelegenheiten sind und deshalb die Landespolizei auch für Maßnahmen bei Demonstrationen zuständig ist. Deshalb habe ich die herzliche Bitte an Sie, diese Frage an Niedersachsen zu stellen. Dort kann Ihnen möglicherweise eine Antwort darauf gegeben werden.

Zusatzfrage: Es gibt diverse Filmaufnahmen im Netz. Da Sie darüber nicht Bescheid wissen, ist die Frage: Gilt das allgemein?

Petermann: Noch einmal: Polizeien sind Angelegenheiten der Länder. Der Bund hat das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, die ganz spezielle Aufgaben haben, aber die Polizeimaßnahmen bei Demonstrationen werden regelmäßig von den Landespolizeien erledigt. Ich kann dazu keine Ausführungen machen.

Frage: Zu Argentinien: Das G20-Land befindet sich im Moment in einer schweren Finanzkrise. Herr Seibert, können Sie mir vielleicht sagen, ob die Bundesregierung glaubt, dass die Situation durch diese Kapitalmarktkontrollen, die jetzt eingeführt wurden, selbst verschuldet ist, und ob die Bundesregierung befürwortet, dass die IWF-Kredite für Argentinien verlängert werden?

StS Seibert: Wie Sie wissen, befindet sich Argentinien seit 2018 in einem umfangreichen IWF-Programm, und diese enge Zusammenarbeit zwischen Argentinien und dem Internationalen Währungsfonds, die ja das Ziel hat, die Widerstandsfähigkeit der argentinischen Volkswirtschaft zu stärken und das Vertrauen der Märkte vollständig zurückzugewinnen, begrüßen wir. Genauso begrüßen wir die Ankündigung des IWF, Argentinien in den aktuell wirklich herausfordernden Zeiten auch weiter beizustehen.

Aus deutscher Sicht hat Argentinien wichtige Wirtschaftsreformen auf den Weg gebracht. Deutschland hat diesen Reformkurs stets unterstützt. Es hat ja immer eine sehr gute, enge Partnerschaft mit Argentinien gegeben, nicht nur bilateral, sondern auch in den multilateralen Foren; denn Argentinien folgte unserer G20-Präsidentschaft 2017 mit seiner G20-Präsidentschaft 2018. Da gab es eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der globalen Themen. Die Bundeskanzlerin hat Argentinien in den vergangenen beiden Jahren zweimal besucht. Das ist also das, was ich dazu jetzt zu sagen hätte.

Wir stehen natürlich sowohl mit der argentinischen Regierung als auch mit dem IWF in Kontakt.

Zusatzfrage: Interpretiere ich es richtig, dass Sie, wenn Sie das IWF-Programm loben, dann auch dafür sind, dass es trotz dieser Kapitalmarktkontrollen weiter fortgeführt wird?

StS Seibert: Wir begrüßen die Ankündigung des IWF, dass man Argentinien auch in den schwierigen Zeiten, die jetzt herrschen, weiter beistehen will.

Petermann (zur Open Government Partnership): Ich halte es schon für wichtig, dass das noch geklärt wird: Sie, Herr Jung, hatten nach Initiativen zur Einrichtung eines Lobbyregisters gefragt. Dazu kann ich jetzt nach Informationen aus meinem Haus sagen, dass solche Maßnahmen nach unserer Staatspraxis aus der Mitte des Bundestages kommen, nicht von der Bundesregierung.

Wir als Bundesregierung beziehungsweise als BMI sind allerdings auch der Auffassung, dass für den Bereich der Bundesverwaltung hinreichende Regularien für eine amtstreue Dienstausübung der Beamten und Tarifbeschäftigten, die ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen haben, bestehen. Es gibt auch hinreichende Regularien zur Sanktionierung, sodass wir Auffassung sind, dass es eines solchen Lobbyregisters nicht bedarf.

Wenn aber Initiativen, dann aus dem Deutschen Bundestag!

Mittwoch, 4. September 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. September 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-4-september-2019-1667638
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2019

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