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PRESSEKONFERENZ/1969: Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 18. Dezember 2019
Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes, Energieeffizienzstrategie 2050, Errichtung eines Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten, Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen), Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland, mögliche US-Sanktionen gegen Nord Stream 2, Rüstungsexportpolitik, Maut-Untersuchungsausschuss, Ausstieg aus der Erzeugung von Atomenergie in Deutschland, Kohleausstiegsgesetz, Abstandsregel für Windräder, Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, Situation in Libyen, Sprengstoffgesetznovelle, Jahresbilanz des BMVI, CO2-Emissionen im Luftverkehr, Einsatz des nicht zugelassenen Medikaments Zolgensma, Ankündigung der Europäischen Kommission eines trilateralen Gesprächs zum Thema Gas

Sprecher: StS Seibert, Einhorn (BMWi), Burger (AA), Strater (BMVI), Routsi (BMVg), Fichtner (BMU), Alter (BMI), Kuhn (BMF), Ewald (BMG)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren, auch von mir! Das erste Thema aus dem Kabinett, das ich Ihnen vortragen will, ist der Gesetzentwurf, mit dem das geltende THW-Gesetz geändert wird. Das Technische Hilfswerk ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzeinrichtung des Bundes. Präventiv die Bevölkerung zu informieren und sie vor besonderen Gefahren zu schützen ist eine der wichtigsten Aufgaben des modernen Staates. Damit das THW diese Aufgaben erfüllen kann, müssen genügend Mittel und Kapazitäten vorgehalten werden. Außerdem unterstützt der Bund die zuständigen Landesbehörden bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen. Dies geschieht nach Artikel 35 des Grundgesetzes.

Nun muss man vielleicht auch mit neuen Gefahren wie der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen und dem Klimawandel rechnen. Das führt zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Genau diesem Wandel und diesen neuen Aufgaben muss sich das THW stellen und seine Fähigkeiten entsprechend anpassen.

Das neue Gesetz soll außerdem die Möglichkeit schaffen, das Ehrenamt, das im THW sehr wichtig ist, zu stärken. Diese Stärkung des Ehrenamtes ist auch eines der Vorhaben des Koalitionsvertrags. Denn - das muss man sagen - unser Bevölkerungsschutzsystem beruht traditionell ganz maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit. 80 000 Helferinnen und Helfer im THW gibt es. Nun gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamtes auch in Zukunft zu gewährleisten und herauszustellen, dass es einen ganz klar erkennbaren unmittelbaren Nutzen für uns alle, für die Zivilgesellschaft, hat.

Im Einzelnen geht es, ohne dass ich jetzt alle Details nennen will, um eine mit Blick auf die Arbeitgeber moderate Ausdehnung von Freistellungsregelungen und um die Einbeziehung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Menschen, unmittelbar nachdem sie THW-Einsätze geleistet haben.

Der Bundeswirtschaftsminister hat dem Kabinett seine Energieeffizienzstrategie 2050 vorgelegt, und das Kabinett hat diese beschlossen. Ihr Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft weltweit zur energieeffizientesten Volkswirtschaft zu formen und bis 2050 den Primärenergieverbrauch gegenüber dem Stand von 2008 zu halbieren. Unsere Überzeugung ist, dass nur durch kontinuierlich mehr Energieeffizienz die Energiewende auch kosteneffizient umgesetzt werden kann und wir in die Lage versetzt werden, die Klimaziele zu erreichen.

Ich habe also gesagt: Das Ziel ist eine Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 gegenüber 2008. - Die Effizienzstrategie beschreibt ein Zwischenziel für 2030 von minus 30 Prozent, ebenfalls im Vergleich zum Basisjahr 2008.

Diese Strategie bündelt und konkretisiert verschiedene Maßnahmen zur Energieeffizienz, die unter anderem auch schon mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet worden sind. Es gibt einen neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im kommenden Jahr 2020 einen breit angelegten Dialog mit den wichtigsten Akteuren unter dem Titel "Roadmap Energieeffizienz 2050" starten.

Der Bundesaußenminister hat dem Kabinett seinen Plan vorgelegt - auch dieser ist beschlossen worden -, dass das Auswärtige Amt kurz vor seinem 150. Geburtstag zum ersten Mal in seiner Geschichte tatsächlich eine nachgeordnete Behörde gründet. Es ist die Errichtung eines Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten beschlossen worden.

Der Hintergrund sind wachsende Aufgaben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das AA, die Wahrnehmung spezialisierter Aufgaben mit Auslandsbezug unter anderem in den Bereichen der Verwaltung, des Fördermittelmanagements und, ganz wichtig, der Visumbearbeitung in einer selbstständigen Bundesoberbehörde zu bündeln und zu verstetigen. Diese soll Anfang 2021 errichtet werden, so der Beschluss heute. Wirksam wird die Einrichtung ab Anfang 2021. Sie soll dann schrittweise zu einer Serviceeinrichtung für Außenpolitik wachsen, mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sowohl Auslands- als auch Fremdsprachenkompetenz aufweisen. Das neue Amt soll seinen Sitz in Brandenburg an der Havel und in Berlin haben. Der Standort Brandenburg an der Havel zeigt Ihnen, dass auch dies ein strukturstärkender Beitrag zum Dezentralisierungsziel der Bundesregierung ist.

Zu guter Letzt zum Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, vorgelegt vom Bundesgesundheitsminister. In Deutschland gibt es nach wie vor Maßnahmen, die eine sexuelle Orientierung verändern oder unterdrücken sollen, ob es sich um Homo- oder Bisexualität handelt oder um Trans- oder Intersexualität. Diese sogenannten Konversionstherapien hinterlassen bei den Betroffenen oftmals psychische Schäden. Negative, schädliche Effekte solcher - in Anführungszeichen - Therapien sind wissenschaftlich zuverlässig nachgewiesen. Irgendein Nutzen solcher Maßnahmen ist hingegen nicht erkennbar.

Daher hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der Konversionsbehandlungen für Minderjährige und für nicht voll einwilligungsfähige Erwachsene verbietet. Verboten ist auch die Werbung für solche Behandlungen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen zu schützen.

So weit der Bericht aus dem Kabinett.

Frage: Ich habe eine Frage zur Energieeffizienzstrategie. Die EU selbst hat vorgegeben, bis 2030 um 32,5 Prozent energieeffizienter zu werden. Die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass 38 Prozent nötig seien.

Wie erklärt sich die Lücke, dass man also doch nur auf 30 Prozent geht und nicht höher? Wie soll das mit dem Klimaziel zusammengehen?

Einhorn: Wie Herr Seibert ausgeführt hat, haben wir uns vorgenommen, bis 2030 den Primärenergieverbrauch um 30 Prozent gegenüber 2008 zu reduzieren. Das ist für Deutschland ein sehr ambitioniertes Ziel. Wir sind auch der Überzeugung, dass das zum Energieeffizienzziel der EU für 2030 in ausreichendem Maße beitragen und insofern auch helfen wird, dieses Ziel auf EU-Ebene zu erreichen.

Frage: Herr Burger, zum Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten: Ich habe es noch nicht ganz richtig verstanden. Was genau wird es denn dort in Brandenburg tun? Eine Visumbearbeitung stelle ich mir dort sehr schwierig vor. Interpretiere ich es richtig, dass diese jeweils an Standorten der Botschaften angesiedelt sein wird, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Vielleicht können Sie noch einen Satz dazu sagen, wie viele Mitarbeiter in Brandenburg geplant sind.

Burger: Ich fange vielleicht damit an, zu beschreiben, dass wir uns vorstellen, dass die Visabearbeitung tatsächlich in Brandenburg an der Havel stattfindet - denn das ist tatsächlich die Absicht - und nicht an den Standorten der deutschen Auslandsvertretungen. Am Montag hatte ich hier im Zusammenhang mit dem Fachkräftegipfel und den Arbeiten an der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kurz darüber berichtet. Eine Maßnahme, an der wir seit längerer Zeit arbeiten und die nun auch Teil der Aufgaben des Bundesamtes für auswärtige Angelegenheiten werden wird, ist, dass wir durch die Digitalisierung des Visaantragsverfahrens die Möglichkeit schaffen, Anträge, die an einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland gestellt worden sind, physisch an einem anderen Ort, aber eben insbesondere auch im Inland zu bearbeiten. Dafür braucht man natürlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die entsprechende Auslands- und Fremdsprachenkenntnis haben, um einen Antrag aus einem bestimmten Land überhaupt richtig bewerten zu können. Herr Seibert hat in seinem Vortrag ja darauf hingewiesen, dass wir dort ein ganz bestimmtes Qualifikationsprofil von Menschen brauchen. Aber es ist in der Tat die Absicht, die Möglichkeiten, die die Technologie heute bietet, zu nutzen, um die Antragsbearbeitung flexibel an Orten stattfinden zu lassen, an denen sie möglicherweise einfacher und flexibler möglich ist.

Was die genaue Ressourcenausstattung angeht, stehen noch Planungsschritte an. Wir gehen davon aus, dass in Brandenburg an der Havel mindestens 200 Stellen entstehen könnten.

Vielleicht erst einmal so weit. Wenn es noch weitere Fragen dazu gibt, gebe ich gern Auskunft.

Frage: Herr Seibert, Frau Einhorn, Frau Routsi, nicht unter den Kabinettsthemen war, obwohl sich das Jahr dem Ende zuneigt, die Strategie zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland, Stichwort: Definition Schlüsseltechnologien. Findet das dieses Jahr nicht mehr statt?

Einhorn: Sie sprechen das Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland an. Es datiert aus dem Jahr 2015. Wir sind aktuell dabei, es zu überarbeiten. Unser Ziel ist es, es zügig ins Kabinett zu bringen. An diesem Ziel arbeiten wir jetzt und werden es auch so umsetzen.

Zusatzfrage: Das ist recht vage und allgemein. Wird also die angekündigte Überarbeitung des Papiers nicht mehr in diesem Jahr stattfinden?

Einhorn: Wir streben jetzt Anfang 2020 an.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht etwas zu den Schlüsseltechnologien sagen?

Einhorn: Genau das ist ja Inhalt dieses Papiers. Das Thema dieser Schlüsseltechnologien wird sich dann in dem Papier wiederfinden. Wir sind jetzt dabei, uns mit dem BMVg eng abzustimmen. Die Inhalte werden Sie natürlich einsehen können, sobald wir das Papier verabschiedet haben.

Frage: Herr Seibert, was sagt die Bundesregierung zum Beschluss des US-Senats zu Sanktionen, was Nord Stream 2 betrifft? Laufen die Arbeiten jetzt ganz normal weiter? Wie sehr belastet das das deutsch-amerikanische Verhältnis?

StS Seibert: Das war hier bereits mehrfach Thema. Wir haben den Beschluss zur Kenntnis genommen und werden ihn jetzt nicht im Einzelnen kommentieren.

Unsere Haltung dazu ist bekannt und hat sich auch nicht verändert. Die Bundesregierung lehnt extraterritoriale Sanktionen, in diesem Fall gegen deutsche und europäische Unternehmen, ab. Diese Position vertreten wir auch gegenüber den amerikanischen Gesprächspartnern.

Nun steht noch die Unterzeichnung des US-Sanktionsgesetzes durch den amerikanischen Präsidenten aus. Sobald es in Kraft tritt, werden wir die Auswirkungen auf das Projekt bewerten.

Zusatzfrage: Ist möglicherweise sogar eine Gegenmaßnahme denkbar?

StS Seibert: Wir werden uns die Regelungen und die Auswirkungen genau ansehen und dann über das weitere Vorgehen beraten. Ich möchte hier nicht spekulieren.

Frage: Gehen Sie aufgrund dieser Vorgänge davon aus, dass das Projekt fristgemäß beendet wird? Wenn nicht, bis wann können Ihrer Einschätzung nach die entsprechenden Verlegearbeiten in der Ostsee abgeschlossen werden?

StS Seibert: Das müssten Sie natürlich die beteiligten Unternehmen fragen. Es ist kein Projekt der Bundesregierung. Ich kann Ihnen dazu also gar keine Auskunft geben.

Frage: Gibt es in einem solchen Fall eigentlich irgendeine Haftungsregelung? Können sich die betroffenen Firmen bei finanziellen Einbußen an irgendjemand wenden, zum Beispiel an die Bundesregierung, oder werden sie dann an das Distriktgericht in Washington D. C. verwiesen? Welche Möglichkeiten gibt es? Vielleicht hat Herr Burger aus der Kenntnis des Völkerrechts oder Ähnlichen eine Idee.

Burger: Es tut mir leid, aber ich für das Auswärtige Amt kann Ihnen dazu, ob das haftungsrechtliche Folgen hätte, keine Auskunft geben.

Zusatz: Das schreit nach dem Wirtschaftsministerium.

Einhorn: Da kommt aber nicht so viel zurück. - Wie Herr Seibert schon gesagt hat, müssen wir jetzt erst einmal abwarten. Das Gesetz wurde vom amerikanischen Präsidenten noch nicht unterzeichnet. Wir kennen die Inhalte jetzt noch nicht genau. Sollte es unterzeichnet werden, werden wir es uns anschauen und dann die Auswirkungen beobachten. Die Unternehmen werden das Gleiche tun. Ihre Frage zielt ein paar Schritte zu weit voraus. Hier wollen wir nicht spekulieren.

Zusatzfrage: Gibt es andere Fälle, in denen gegen deutsche Unternehmen in einem ähnlichen Zusammenhang Sanktionen verhängt wurden?

Ich meine nicht das Irangeschäft, in dem das eine Auswirkung der Sanktionen gegen den Iran ist, sondern einen Fall, in dem wegen Vorgängen in Europa Sanktionen, von denen deutsche Unternehmen betroffen waren, verhängt wurden. Gibt es dafür irgendeinen Präzedenzfall?

Einhorn: Mir ist dazu nichts bekannt. Sollte es so etwas geben, könnten wir schauen, ob wir dazu etwas nachreichen können.

Frage: Es ist ja schon bekannt geworden, dass es dazu ein geheimes Gutachten im Bundeswirtschaftsministerium gab, das gestern irgendwie von der "Bild" zitiert wurde, in dem nicht von Effekten für deutsche Firmen ausgegangen wird. Man redet vielmehr von Allseas, also dem Schweizer Unternehmen, das Offshorepipelines verlegt. Ist nach wie vor die Haltung, dass keine Folgen für deutsche Firmen zu erwarten sind?

Einhorn: Das entscheidende Wort in Ihrer Frage war jetzt das "geheim", denke ich: Das sind interne Papiere, und zu denen äußern wir uns öffentlich nicht.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht unabhängig von den Papieren sagen, ob Sie erwarten, dass es Folgen für deutsche Firmen gibt?

Einhorn: Wie gesagt, wir werden jetzt erst einmal schauen, ob das Gesetz unterzeichnet wird, wann das der Fall ist und was es dann für Auswirkungen hat.

Frage: Frau Einhorn, nur damit wir nicht spekulieren: Es handelt sich um ein als "VS-geheim" eingestuftes Gutachten?

Einhorn: Nein, die Kollegin hatte "geheim" gesagt und ich hatte sie nur - -

Zusatz: Ja, aber Sie haben auch "geheim" gesagt!

Einhorn: Ich habe nur gesagt, das entscheidende Wort bei Ihnen war jetzt "geheim", und meinte damit vertrauliche Papiere, interne Papiere.

Zusatzfrage: Also "VS-vertraulich"?

Einhorn: Es ist ein internes Papier.

Zusatzfrage: Würden Sie uns den Grad der Einstufung mittteilen, damit wir nicht spekulieren?

Einhorn: Es ist ein internes Papier, und da gebe ich jetzt keine Details bekannt - weder welche, die in der Überschrift stehen, noch welche, die unter der Überschrift stehen.

Zusatzfrage: Sie sagen also nichts zum Grad der Einstufung?

Einhorn: Ich sage zu dem internen Papier jetzt nichts, nein.

Frage: Herr Seibert, wir hatten hier schon häufiger die Debatte darüber, was unter restriktiver Rüstungsexportpolitik zu verstehen ist. Gestern haben in diesem Saal die Kirchen gesagt, die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung sei nicht restriktiv zu nennen, speziell weil - obwohl die Kanzlerin im Oktober etwas anderes angekündigt hatte - sowohl Lieferungen als auch weitere Exportgenehmigungen für die Türkei getätigt beziehungsweise gebilligt worden sind. Wie reagiert die Kanzlerin auf diese Kritik seitens der Kirchen, Herr Seibert?

StS Seibert: Was wir grundsätzlich machen, ist eine restriktive, eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, und dies gilt ganz besonders in unserem Verhältnis zur Türkei. Die Bundesregierung hat entschieden - und das ist hier ja auch vielfach mitgeteilt worden -, keine neuen Genehmigungen für Exporte von Rüstungsgütern in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen können. Es gibt hier gar keine neue Linie, dies ist die Linie der Bundesregierung; es gibt keine neue Positionierung demgegenüber. Sie spielen an auf die Äußerungen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung am 17. Oktober, in der sie im Zusammenhang - und der ist ja wichtig - mit der aktuellen Militäroperation in Nordostsyrien, über die sie klare Worte fand, diese Aussage gemacht hat, und der Zusammenhang erklärt den Satz der Bundeskanzlerin. Es gibt keine neue Position.

Zusatzfrage: Nun haben die Kirchen in ihrer Rüstungsexportpolitik auch darauf hingewiesen, dass zwar im vergangenen Jahr das Volumen der Rüstungsexporte um 1,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sei, in diesem Jahr allerdings in den ersten acht oder neun Monaten das Vorjahresvolumen deutlich überschritten worden sei, und sagten, da sei eine Tendenz zur restriktiven Rüstungsexportpolitik nicht erkennbar. Sie sagen also noch nicht einmal, es gebe keine restriktive Rüstungsexportpolitik, sondern sie sagen: Die Bundesregierung ist noch nicht einmal auf dem Weg dorthin. Es beeindruckt Sie nicht, wenn die Kirchen das so bewerten?

StS Seibert: Wir haben doch hier anlässlich unserer Halbjahresberichte über den Stand der Rüstungsexportgenehmigungen häufig darüber gesprochen - und ich kann das jetzt nur noch einmal wiederholen -, dass das Gesamtvolumen der Genehmigungen nicht die entscheidende Größe ist, um zu beurteilen, ob ein Land - in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland - eine restriktive Rüstungsexportpolitik macht. Denn es kann Einzelexportgenehmigungen von so großem Umfang in Länder, die gar nicht strittig sind, geben, dass sie das Gesamtbild natürlich verfälschen oder jedenfalls in eine bestimmte Richtung entwickeln, aus der falsche Schlüsse gezogen werden können.

Ich warne also erneut davor, einfach das Gesamtvolumen der Rüstungsexporte zu nehmen und zu sagen "restriktiv" oder "nicht restriktiv". Da muss man sich sehr viel genauer anschauen - und das tun wir hier ja jedes halbe Jahr -: Ist das in Länder gegangen, die Nato-Partner sind, ist das in Drittstaaten gegangen und was steckt genau dahinter? Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen vorgenommen - ich erwähne jetzt nur die weitere Verschärfung der Kleinwaffenexportrichtlinien; das ist schon in der letzten Legislaturperiode gewesen -, die unsere Gesamtpolitik in Sachen Rüstungsexport noch restriktiver machen.

Zusatzfrage: Das bedeutet, die Kirchen, die es ja nun doch am Volumen, an den Summen festmachen, haben den falschen Maßstab und haben keine Ahnung?

StS Seibert: So wie Sie würde ich mich nie ausdrücken.

Zusatzfrage: Aber den falschen Maßstab haben sie ja offenbar, oder?

StS Seibert: Nein, ich warne davor, einfach eine Zahl zu nehmen und zu sagen: Drei Prozent mehr als im letzten Jahr oder vier Prozent weniger, also ist es restriktiver oder nicht restriktiver geworden. Einzelne Exportgenehmigungen mit großem Umfang, beispielsweise einzelne Schiffsprojekte, können so sehr in die Gesamtrechnung hineinwirken, dass das verzerrt. Man muss es immer im Einzelfall betrachten, so wie auch die Bundesregierung bei ihren Exportgenehmigungen immer den Einzelfall und die Umstände des Einzelfalls bedenkt.

Frage: Ich würde gerne einmal die Umstände des Einzelfalls bedenken und Frau Einhorn fragen: Wird Ihr Haus gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main von Anfang Dezember, mit dem die wiederholte Außerkraftsetzung von Exportgenehmigungen durch das BAFA und der nicht erfolgte Bescheid über den Widerspruch dagegen als rechtwidrig verworfen wurde, Berufung einlegen?

Einhorn: Das kann ich Ihnen aktuell noch nicht sagen. Wenn wir da einen aktuellen Stand haben, dann werden wir das auch kundtun.

Zusatzfrage: Sie kennen das Urteil aber hoffentlich?

Einhorn: Ich kenne das Urteil, kann da jetzt aber noch keine Auswirkungen bekanntgeben.

Zusatzfrage: Die Frage ist: Bleibt das Ministerium und damit auch das BAFA bei der Haltung, nicht abschließend zu entscheiden und die Exportgenehmigungen zu widerrufen, sondern sie lediglich dauerhaft immer wieder auszusetzen?

Einhorn: Der Stand ist, dass diese Ruhensanordnung bis Ende März gilt. Das ist der Stand, den wir jetzt haben.

Frage: An das Verkehrsministerium: Wie kam es zur Neubewertung der Akten beim Maut-Untersuchungsausschuss? Welche Art von Beeinträchtigungen befürchten Sie da, was mögliche Schiedsgerichtsverfahren angeht?

Strater: Vielen Dank für die Frage. - Zunächst einmal möchte ich die Behauptungen, die heute in der Presse zu lesen sind, die Arbeit des Untersuchungsausschusses würde behindert oder erschwert, entschieden zurückweisen. Sie sind falsch. Tatsache ist: Alle Akten, die dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages bereits vorlagen, sind nun dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt worden. Damit entspricht das BMVI dem Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses. Alle Akten, die jetzt dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden sind, sind wie bisher auch parlamentsöffentlich. Das heißt, das war so, das ist so und das bleibt so.

Was hier vorgenommen wurde, ist eine Änderung der Einstufung bestimmter Teile der Akten, die bestimmte Daten enthalten, zum Beispiel Betriebs- oder Geschäftsdaten. Das erklärt sich daraus, dass der Verkehrsausschuss nicht öffentlich tagt und insofern diese Einstufung ausreichend war. Sie wissen, dass die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses öffentlich erfolgt und insofern für bestimmte Teile der Akten, die eben genau solche Daten enthalten - nämlich Betriebs- und Geschäftsdaten -, eine andere Einstufung verlangt - übrigens nicht "geheim", wie in vielen Meldungen zu lesen war, sondern eben "vertraulich". Ich denke, dass Sie mit diesen Einstufungen vertraut sind: Es gibt "nur für den Dienstgebrauch", dann gibt es "vertraulich" und dann gibt es noch "geheim" und "streng geheim" - Der Kollege kennt das auch. Diese Akten sind eben nicht als "geheim" klassifiziert, sondern als vertraulich, und zwar aus den Gründen, die ich gerade beschrieben habe, nämlich um hier Betriebs- und Geschäftsdaten zu schützen.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die Nachfrage: Was wäre denn dann eine Beeinträchtigung für ein mögliches Schiedsgerichtsverfahren durch öffentlich zugängliche Daten?

Strater: Nun, das können Sie sich vorstellen: Wenn eine Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss öffentlich erfolgt, dann können Personen an diesen Sitzungen teilnehmen, und alles, was dort gesagt wird, kann dann möglicherweise bei einem Schiedsgerichtsverfahren verwendet werden. Wie Sie wissen, geht es im Schiedsgerichtsverfahren darum, auch die Ansprüche des Bundes durchzusetzen, und demzufolge ist dieses Verfahren hier gewählt worden. Für die Arbeit des Untersuchungsausschusses stehen diese Dokumente also wie bisher auch zur Verfügung, daran hat sich nichts geändert.

Frage: Warum ist diese Höherstufung denn nachträglich geschehen?

Strater: Das habe ich ja erklärt: Der Verkehrsausschuss tagt nicht öffentlich, die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss erfolgt aber öffentlich. Die gleichen Akten, die dem Verkehrsausschuss vorlagen, sind nun dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden, so wie es der Untersuchungsausschuss in seinem Beweisantrag von uns erbeten hat. Das haben wir also schlichtweg vollzogen. Dieser Einstufung liegt die Tatsache zugrunde, dass dort auch öffentlich gesprochen wird.

Zusatzfrage: Wie verträgt sich das mit dem Versprechen von Andreas Scheuer aus dem Juli, dass maximale Transparenz walten wird?

Strater: Wir haben immer gesagt: Es ist maximal mögliche Transparenz. Sie können das auch vergleichen mit dem, was wir auf unsere Internetseite gestellt haben. Wir wollten dort alles transparent machen, aber natürlich gibt es Dinge, die auch die Interessen Dritter berühren. Wenn es um die Verträge geht, sehen Sie zum Beispiel, dass wir gewisse Einverständnisse der Betreiber nicht bekommen haben, dort Sachen einzustellen. Genauso ist es hier. Man muss eben zum Beispiel auch die Geschäfts- und Betriebsdaten von Dritten schützen, und diesem Anspruch werden wir hier gerecht.

Frage: Herr Strater, wenn die Presseberichterstattung zutrifft, dann war es bei den nicht eingestuften Akten im Verkehrsausschuss möglich, dass Abgeordnete sich Kopien für ihre eigene Weiterarbeit gezogen haben. Wird diese Möglichkeit auch nach der Neueinstufung bestehen oder nicht?

Zum Zweiten: Wenn ich mich nicht irre, gibt es im Untersuchungsausschuss auch die Möglichkeit, nicht öffentlich Beweise zu erheben. Das hätte ja den gleichen Effekt einer Nichtöffentlichmachung von vertraulichen Inhalten. Warum machen Sie von dieser Möglichkeit dann nicht Gebrauch?

Strater: Sehen Sie, genau hier liegt das Problem. Es gibt eben vieles, was in der Öffentlichkeit falsch dargestellt wird. Die Akten, die dem Verkehrsausschuss zur Verfügung gestellt wurden, waren eingestuft - sie waren als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Es ist also falsch, dass diese Akten der kompletten Öffentlichkeit, also Ihnen, den Journalisten und vielen mehr, den Menschen da draußen, frei zugänglich gewesen wären. Das war nicht der Fall, sondern sie waren eingestuft. Insofern ist die Tatsache, die Sie Ihrer Frage unterlegen, einfach schlichtweg falsch. Auch im Verkehrsausschuss war es schon so, dass diese Akten ausschließlich den Abgeordneten für ihre Arbeit zur Verfügung standen. Inwieweit die sich daran gehalten haben, mögen Sie als Journalisten am besten beurteilen, da einige von Ihnen auch dort immer gerne Informationen erhalten haben. Es war aber eine Einstufung da. Der Verkehrsausschuss tagt nicht öffentlich; der Untersuchungsausschuss tagt bei der Beweisaufnahme öffentlich. Wir haben die Regie im Untersuchungsausschuss nicht, wir können nicht sagen "Macht das so oder so". Insofern müssen die dann schon entscheiden, wie damit umzugehen ist; die Regie liegt da also ganz in den Händen des Untersuchungsausschusses, selbst im Hinblick darauf, was dort sozusagen öffentlich gemacht wird und was nicht. Das liegt also nicht in unserer Hand.

Zusatzfrage: Dann präzisiere ich gern: Ich glaube, ich habe nicht gesagt, dass das jetzt der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gewesen wäre; das waren bestimmt nicht meine Worte. Ich habe vielmehr gesagt: Die Nichteinstufung beziehungsweise die Anderseinstufung hat offenbar erlaubt, dass Abgeordnete Kopien für ihre Arbeit ziehen konnten. Wird das mit den nun umgestuften, höher eingestuften Dokumenten im Untersuchungsausschuss auch der Fall sein können?

Noch einmal die Frage: Warum geht man nicht den Weg zu sagen "Bei eingestuften Akten gehen wir dann eben in die nichtöffentliche Beweisaufnahme"?

Strater: Ich bin kein Experte für Geheimhaltungsstufen, insofern weiß ich nicht, ob es rechtens ist, sich Kopien zu ziehen. "Für den Dienstgebrauch" heißt "für den Dienstgebrauch" - wie das ausgelegt wird, vermag ich nicht zu sagen, das müssen Sie dann das Ausschusssekretariat des Verkehrsausschusses fragen oder einmal grundsätzlich klären. Aber wie gesagt: Letztendlich waren diese Akten auch dort eingestuft, und zwar "für den Dienstgebrauch". Die Abgeordneten konnten damit arbeiten, und so können sie es im Untersuchungsausschuss auch. Was die öffentlichen Dinge betrifft, so habe ich beschrieben, wie dort dann künftig vorzugehen ist. Wie der Untersuchungsausschuss damit letztendlich umgeht, muss man dann sehen; das liegt in deren Regie.

Frage: Ich versuche es ja zu verstehen. Deswegen frage ich jetzt einmal Frau Routsi: Der Untersuchungsausschuss zur sogenannten Berateraffäre im Verteidigungsministerium arbeitet ja in der Regel auch mit "VS-NfD" eingestuften Unterlagen, und wenn es um Inhalte der eingestuften Unterlagen geht, dann findet das eben in nicht öffentlicher Sitzung statt. Sieht das Verteidigungsministerium die Notwendigkeit, die Einstufung der Papiere, die dem Ausschuss übergeben wurden, zu erhöhen?

Routsi: Da vermag ich Ihnen jetzt keine Antwort zu geben, da bitte ich um Verständnis. Gegebenenfalls reichen wir dazu etwas nach.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu den Kopien, die einige Abgeordnete von diesen Unterlagen ja schon angefertigt haben: Dürfen die Abgeordneten diese Kopien dann auch weiterverwenden?

Zweite Frage: Einige dieser Unterlagen wurden ja mit Hinweis auf mögliche Schiedsverfahren höhergestuft. Wie stark rechnet das Verkehrsministerium mit diesem Schiedsverfahren, und wann erfahren wir, welche Forderungen die Mautbetreiber erheben?

Strater: Noch einmal: Wie Abgeordnete mit Kopien umgehen, müssen Sie die Abgeordneten oder das Ausschusssekretariat fragen; dazu werde ich hier jetzt keine Auskunft geben.

Was das Schiedsverfahren angeht, so gibt es nach wie vor keine Forderungen der Betreiber. Das Verfahren ist geregelt, das können Sie auch nachlesen. Es ist auch vertraglich vereinbart, wie eine Rechtsauseinandersetzung abzulaufen hat, nämlich eben nach den Regularien eines Schiedsverfahrens. Ich möchte hier jetzt nicht spekulieren, wann so etwas losgeht; darüber liegen mir keine Informationen vor. Wie gesagt, Forderungen gibt es bislang noch nicht.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Atomkraft, vielleicht an das BMU und auch an Herrn Seibert. Es gibt in der Union und beim CDU-Wirtschaftsflügel den Gedanken, dass man ja angesichts der zu erreichenden Klimaschutzziele vielleicht die Atomkraft doch ein bisschen länger laufen lassen könnte. Wie wird das bei Ihnen im Ministerium bewertet? Herr Seibert, was sagt die Kanzlerin zu solchen Erwägungen?

Fichtner: Wie Sie wissen, kommentiere ich ja keine Äußerungen aus dem politischen Raum. Wenn, dann müssten Sie mich also fragen, wie wir allgemein zum Atomkonsens stehen.

Zusatz: Ja, dann frage ich vielleicht danach.

Fichtner: Gut. - Wir haben im Jahr 2011 in Bundestag und Bundesrat den größtmöglichen politischen Konsens zum Atomausstieg erreicht. Dieser Konsens ist ein hohes Gut. Er hat einen gesellschaftlichen Konflikt befriedet, der die Energiepolitik in Deutschland über Jahrzehnte hinweg gelähmt hat. Die Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Was "Restrisiko" bedeutet, wissen Sie spätestens seit Fukushima. Sie ist viel zu teuer, wie auch aktuelle Neubauprojekte zeigen, und sie hinterlässt ein gigantisches Müllproblem. Kurz: Die Atomkraft löst kein einziges Problem, aber sie schafft viele neue Probleme für 30 000 künftige Generationen. Das sind die Gründe, aus denen die Bundesumweltministerin sagt: Dieser Konsens gilt, und dieser Konsens wird nicht aufgekündigt.

StS Seibert: Ja, das möchte ich für die gesamte Bundesregierung unterstreichen. Die Haltung der Bundesregierung zum Atomkonsens beziehungsweise zur Atomkraft gilt unverändert. Der Ausstieg wird wie geplant vollzogen.

Frage: Nun ist ja heute zum letzten möglichen Kabinettssitzungstag kein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt worden. Damit ist der Zeitplan verpasst worden, das noch in diesem Jahr zu schaffen. Ursprünglich war für den November vorgesehen, den Kohleausstieg zu beschließen. Herr Fichtner, Frau Einhorn, wie sieht es jetzt mit dem Zeitplan aus? Gibt es da einen neuen Termin? Wann kann man sich sozusagen darauf einstellen, dass ein kabinettsfähiger Entwurf vorliegen wird?

Einhorn: Ich kann gerne anfangen. Mein Kollege hat sich dazu ja auch schon am Montag hier in der Regierungspressekonferenz geäußert. Seitdem gibt es auch keinen neuen Stand zu berichten. Die Ressortabstimmung zum Kohleausstiegsgesetz selbst und zu den flankierenden Regelungen laufen. Das BMWi hat hier vor rund einem Monat den Vorschlag des Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt.

Das ganze Unterfangen ist sehr komplex. Uns ist daran gelegen, dass wir die verschiedenen Regelungen zusammen in ein Gesetz packen und dann auch im Kabinett verabschieden wollen. Deshalb streben wir jetzt an, das Anfang des nächsten Jahres zu tun, wie es mein Kollege, wie gesagt, hier am Montag auch schon dargestellt hat.

Fichtner: Auch mein Kollege hat am Montag schon hierüber gesprochen, auch darüber, was die Kohlekommission im Januar gesagt hat, nämlich dass wir uns als Bundesregierung um eine Verhandlungslösung bemühen sollen. Wenn das bis Mitte 2020 nicht gelingen wird, dann gilt das Ordnungsrecht.

Zusatzfrage: Ich würde doch noch einmal nachfragen. Gibt es bei der strittigen Windräderabstandsregel Anzeichen für eine Annäherung? Wenn ja, wo befindet man sich da gerade in den Diskussionen?

Einhorn: Wir werden jetzt hier auch zum Jahresende keine Zwischenstände kommentieren und unsere Gespräche auch nicht hier fortsetzen.

Fichtner: Ich habe dazu auch keinen neuen Stand mitzuteilen.

StS Seibert: Nach meinen Informationen hat sich die Bundeskanzlerin in der jetzt parallel laufenden Regierungsbefragung zu diesem Thema geäußert. Ich denke, das lesen Sie am besten in einer Stunde, wenn das Protokoll vorliegen wird, einmal nach.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem anderen Thema, aber sie geht an die gleichen Adressaten, an Herrn Fichtner und an Frau Einhorn. Es war eigentlich vorgesehen, dass die nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr kommen sollte. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich wollte gerne wissen, wann die kommen wird und was jetzt die Probleme zwischen den verschiedenen Häusern sind.

Einhorn: Auch hier ist es so, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, uns hierüber abstimmen und die Wasserstoffstrategie zügig vorlegen wollen. Aber auch hier gilt: Wir kommentieren keine Zwischenstände und geben hier auch keine Kabinettstermine oder avisierte Termine bekannt.

Fichtner: Das ist ein wichtiges Thema mit vielen auch neuen Fragen, weil es sich ja auch um eine ganz neue, wichtige Zukunftstechnologie handelt. Das muss sorgfältig gemacht werden, und das braucht seine Zeit.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in Libyen? Da entwickelt sich ein Stellvertreterkrieg. Warlord Haftar hat jetzt zum wiederholten Male zum Sturm auf Tripolis aufgerufen. Er kann sich im Grunde auf internationale Unterstützung durch Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Ägypten berufen. Dem gegenüber steht Premierminister Sarradsch, der offenbar von der Türkei unterstützt wird. Ist diese Situation in irgendeiner Weise mit der in Syrien vergleichbar? Wie schätzt die Bundesregierung die Lage ein, und wie positionieren Sie sich?

Burger: Ich würde jetzt keine Vergleiche mit anderen Ländern ziehen wollen, aber ich würde betonen, dass wir diese neuen militärischen Ausschreitungen mit großer Sorge sehen. Es kann aus unserer Sicht für den Konflikt in Libyen nur eine politische Lösung geben. Wir haben General Haftar und seine Unterstützer immer aufgefordert, alle militärischen Operationen zu stoppen und von einer weiteren Verschärfung der militärischen Lage abzusehen. Das gilt auch weiterhin.

Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck am Berliner Prozess. Dazu hatte Frau Adebahr hier ja in der letzten Woche den neuesten Stand genannt. Aus unserer Sicht geht es im Moment in den Gesprächen darum, mit den Staaten zu sprechen, die Einfluss auf die Lage in Libyen haben, und alle gemeinsam dazu zu bringen, ihren Einfluss in dem Sinne zu nutzen, dass es die Möglichkeit für Friedensgespräche in Libyen und für einen Stopp der Gewalt gibt.

StS Seibert: Wenn ich darf, möchte ich Sie kurz darauf hinweisen, dass die Bundeskanzlerin, Präsident Macron und Ministerpräsident Conte am vergangenen Freitag für ihre drei Regierungen aus Brüssel eine Erklärung zu genau diesem Thema abgegeben haben, in der sie alle libyschen und internationalen Parteien eben dazu aufgerufen haben, das militärische Vorgehen einzustellen, sich aufrichtig zu einer umfassenden und dauerhaften Beendigung der Feindseligkeiten zu bekennen und wieder in einen glaubwürdigen Verhandlungsprozess unter Führung der Vereinten Nationen einzutreten.

Zusatzfrage: Ja, dieser Aufruf wurde registriert. Gleichwohl passiert ja das genaue Gegenteil. Deswegen frage ich jetzt. Es handelt sich, wenn man sich noch einmal die Unterstützer beider Konfliktseiten anschaut, um Nationen, die nun wiederum auch von deutschen Rüstungsexporten profitieren - zum Beispiel die Türkei auf der einen Seite, Saudi-Arabien auf der anderen Seite, wenn ich mich nicht irre. Besteht über diesen Hebel irgendeine Möglichkeit, da einzugreifen, oder sagen Sie "Das hat gar nichts miteinander zu tun"?

Burger: Just, was Rüstungsexporte in die beiden von Ihnen genannten Länder angeht, haben wir ja in den vergangenen Jahren schon, glaube ich, sehr weitreichende Entscheidungen getroffen. Insofern konzentrieren sich unsere Bemühungen, da zu einer Verbesserung der Lage beizutragen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der von den VN angestrebte und von den VN geführte Friedensprozess erfolgreich voranschreiten kann, nun eben auf die Gespräche im Berliner Prozess.

Frage: Da ist ja jetzt für Januar die Konferenz hier in Berlin geplant. Dazu hätte ich einmal eine Nachfrage: Weiß man schon genau, wann die sein soll?

Die zweite Frage wäre: Ist es im Interesse der Bundesregierung, dass auch Präsident Erdogan kommen wird? Ist er eingeladen worden?

Burger: Ich kann Ihnen heute weder zum Datum noch zu Teilnehmern einer möglicherweise geplanten Konferenz einen neuen Stand mitteilen. Ich glaube, in dem Statement, auf das Herr Seibert verwiesen hat, ist ja auch grundsätzliche Unterstützung für diese Idee zum Ausdruck gebracht worden.

Frage: Eine Saisonfrage an das Bundesinnenministerium zu Silvesterfeuerwerken: Es war zu lesen, dass die Sprengstoffverordnung geändert werden soll, sodass Kommunen größeren Spielraum haben, dieses zu verbieten. Können Sie sagen, was da in welchem Zeitrahmen geplant ist?

Alter: Es findet zurzeit unter der Federführung des Bundesinnenministeriums eine sogenannte Sprengstoffgesetznovelle statt, das heißt, ein Prozess, in dem das Sprengstoffrecht in seiner Gesamtheit im Hinblick auf Änderungsbedarfe überprüft wird. Das betrifft nicht nur einzelne Regelungen, sondern die gesamte Systematik und auch die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Arbeitsschutz oder dem Gefahrgutrecht. Ein solcher Prozess ist sehr komplex und bedarf auch der Einbindung der für die Umsetzung des Sprengstoffrechts zuständigen Länder.

Insofern können wir vom Zeithorizont her zumindest gegenwärtig sagen, dass wir anstreben, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu können, und diesen Prozess muss man jetzt bis dahin dringend fortführen.

Zusatzfrage: Würde es dabei auch um Silvesterfeuerwerk und solche Verbote von kommunaler Seite gehen?

Alter: Im Rahmen dieser derzeitigen Überarbeitung des Sprengstoffrechts wird auch zu prüfen sein, ob und inwieweit gegebenenfalls die bisherigen Regelungen des Sprengstoffrechts zur Nutzung von Feuerwerk zum Jahreswechsel anzupassen sind, etwa im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen oder auch im Hinblick auf eine gegebenenfalls sich verändernde Akzeptanz in der Bevölkerung. Die derzeitigen Regelungen sind ja überwiegend restriktiv ausgestaltet und schaffen damit einen Ausgleich zwischen denjenigen, die Interesse daran haben, Sprengstoffe oder Feuerwerkskörper zu nutzen, und anderen, die sich dadurch gestört fühlen oder vielleicht auch Gefahren darin sehen. Das alles wird zu berücksichtigen sein. Das muss geprüft werden. Aber ich kann diesen Prozess an dieser Stelle nicht vorwegnehmen.

Zusatzfrage: Wenn Sie "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode" sagen, ist das nicht eine Schwierigkeit? Es kommt ja darauf an, wer das Innenministerium führen wird, und Kontinuität trifft da nicht zu, weil das noch nicht im Prozess ist.

Alter: Na ja, so würde ich das nicht sehen, weil das, wie ich eben schon andeutete, ein Prozess ist, der ganz viele Beteiligte betrifft, insbesondere auch fachlich betroffene Stellen auf Bundes- und Landesebene, die einfach auch die praktischen Bedarfe und die Realitäten in der Gesellschaft berücksichtigen und dann darauf überprüfen, ob es gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt. Sicherlich spielt auch immer eine Rolle, wer sozusagen als Federführer an der Spitze eines solchen Prozesses Entscheidungen trifft, aber ganz grundsätzlich ist das ein längerer Prozess, der nicht nur politischen Einflüssen unterliegt, sondern auch fachlichen Aspekten Rechnung trägt, die sich aus der Realität ergeben.

Frage: Ich würde das Thema gerne einmal an das BMU weitergeben. Ist das für Sie überhaupt ein Thema, weil ja die Feinstaubbelastung durch Silvesterfeuerwerk die Grenzwerte um ein Mehrfaches überschreitet? Ist das überhaupt ein Thema für Sie, oder liegt das alles beim BMI?

Ist in diesem Zusammenhang irgendetwas in Ihrem Hause zur Begrenzung oder Einschränkung geplant, oder machen das dann regionale Behörden?

Fichtner: Ich habe es hier schon einmal vor drei Monaten erzählt. Deswegen würde ich jetzt einfach nur eine Kurzfassung geben. Es geht dabei ja um unterschiedliche Aspekte. Die Umwelt ist einer von ihnen, aber Sicherheit und Gesundheit spielen natürlich auch eine wichtige Rolle.

Beim Thema Umwelt spielt Feinstaub eine Rolle; das haben Sie gesagt. Da haben wir in den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht und halten die Grenzwerte ein. Das ist also ein anderer Fall als bei den Stickoxiden, über die wir im letzten Jahr und auch in diesem Jahr viel geredet haben. Beim Feinstaub wollen wir trotzdem nicht nachlassen. Dabei konzentrieren wir uns aber auf Maßnahmen, die das ganze Jahr über wirken, also die Stichworte Überdüngung, Ammoniak in der Landwirtschaft - ein wichtiger Vorläufer von Feinstaub - und solche Themen.

Was jetzt das Silvesterfeuerwerk angeht, so verursacht das nach unseren Zahlen ungefähr 2 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen eines Jahres. Das hängt dann genau, was die Emissionen angeht, davon ab, wie stark der Wind an Neujahr weht. Das ist auch eine sehr lokale Frage. Deswegen ist unsere Haltung, dass die Kommunen selbst entscheiden sollen, ob sie Feuerwerk zulassen wollen oder nicht. Dazu gibt Ihnen das Sprengstoffgesetz in Federführung des BMI bereits weitreichende Möglichkeit. Das zeigen ja auch die Debatten, die in vielen Gemeinderäten geführt werden. Wenn die Kommunen jetzt zu dem Schluss kämen, dass sie mehr Flexibilität bräuchten, dann wären wir dafür offen, aber federführend ist dabei, wie gesagt, das BMI.

Alter: Wenn ich eine Ergänzung zu der Möglichkeit machen darf, Einschränkungen auf kommunaler Ebene vorzunehmen: Davon machen die Städte auch durchaus Gebrauch, etwa die Städte Hannover und Düsseldorf zum Jahreswechsel 2018/2019.

Frage: Ich habe auch noch eine Saisonfrage an das BMVI. Herr Strater, welche Jahresbilanz ziehen Sie denn für die Arbeit Ihres Hauses? Wie fällt die denn aus?

Strater: Ich rate Ihnen dazu, sich noch einmal unsere Pressekonferenz anzusehen, die der Minister in der vergangenen Woche abgehalten hat. Da hat er ausführlich geschildert, was wir in dieser Legislaturperiode erreicht haben, was wir angeschoben haben und was wir im nächsten Jahr vorhaben. Das können Sie dort alles noch einmal im O-Ton genau nachhören. Ich kann das nicht schöner ausdrücken als der Minister selbst.

Frage: Dann, Herr Strater, hätte ich als Ausblick noch eine Frage zu CO2-Emissionen im Luftverkehr. Was sind denn da die Bemühungen darum, den Kohlendioxidausstoß zu verringern, also vielleicht eine Kerosinsteuer? Wie werden alternative Flugzeugstreibstoffe gefördert? Können Sie dazu etwas sagen?

Strater: Grundsätzlich wollen wir natürlich mehr Nachhaltigkeit, mehr Umweltschutz im Luftverkehr erreichen. Da ist in den vergangenen Jahren auch schon viel passiert. Wenn Sie sich zum Beispiel den Kraftstoffverbrauch pro Passagier bei den modernen Flugzeugen ansehen, so ist dort schon viel erreicht worden.

Der Luftverkehr ist wie kein anderer Verkehrsträger internationalisiert. Zu den Maßnahmen auf europäischer wie auf internationaler Ebene - auf Ebene der ICAO - gehören technische und betriebliche Maßnahmen, nachhaltige alternative Kraftstoffe, die Einbeziehung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel und das CORSIA-Programm, also das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, bei dem Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werden.

Zudem haben wir auf der Luftfahrtkonferenz in Leipzig - Sie werden sich erinnern - vor Kurzem ausführlich über die CO2-Reduktion beim Fliegen diskutiert. Wir wollen saubere und synthetische Kraftstoffe billiger machen. Wir fördern also ganz kräftig in diesem Bereich. Wir unterstützen Forschung und Innovation. Wir wollen die Technik vorantreiben, mit der genauso viel CO2 in den Kraftstoff hineingeht wie hinten aus dem Triebwerk herauskommt. Wir verfolgen dabei einen technologieoffenen Ansatz; wir verfolgen aber auch einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz. Das heißt, wir stärken auch die Verkehrsträger, die die Alternativen zum Fliegen sind, nämlich vor allen Dingen die Bahn, die Schiene.

Sie wissen, dass wir Rekordinvestitionen tätigen und dass die Schiene der Gewinner des Klimaschutzprogramms ist, das wir vor Kurzem beschlossen haben. Damit stellen wir eine gute Alternative dar, um gerade im innerdeutschen Verkehr vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen. Mit all diesen Maßnahmen zusammen sorgen wir für eine nachhaltige Reduktion von CO2 im Luftverkehr.

Zusatzfrage: Will die Bundesregierung an das Thema Kerosinsteuer herangehen? Was sagt das Verkehrsministerium dazu?

Strater: Ich würde das BMF bitten, dazu Stellung zu nehmen. Das ist ja eine Steuerfrage. Vielleicht kann der Kollege dazu etwas sagen.

Kuhn: Seit 2011 gibt es die Luftverkehrssteuer. Es gibt also schon eine Abgabe auf den Luftverkehr. Auf europäischer Ebene hat Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen vor Kurzem ihren neuen "New Green Deal" vorgestellt, in dem eine Passage enthalten ist, dass man das Thema auf europäischer Ebene bei der Revision und Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie prüfen möchte.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zu einem Brief von Krankenkassen, Ärzten und vom GBA zu der Zwei-Millionen-Spritze.

Zunächst einmal habe ich die Frage, wer das finanzieren soll und wie man, solange die Spritze in Europa noch nicht zugelassen ist, damit umgehen will, um sich als Krankenkasse nicht unter anderem von böser öffentlicher Berichterstattung erpressen lassen zu können.

Gibt es dazu eine Entscheidung im Ministerium? Wenn nein, welcher Zeithorizont ist geplant?

Ewald: Ich kann Ihnen dazu von keinem neuen Stand berichten. Sie wissen, dass wir Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen haben. Sie wissen auch, dass es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - das Programm nennt sich "Compassionate Use" - die Möglichkeit gibt, so ein Medikament vor der normalen Zulassung einzusetzen. Ich kann Ihnen darüber hinaus keinen neuen Stand mitteilen, was Fragen der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen angeht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Ministerium für Wirtschaft und Energie. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sich Herr Maros Sefcovic morgen mit Herrn Altmaier treffen wird. Können Sie etwas zu der Agenda dieses Treffens sagen? Was werden die beiden besprechen?

Einhorn: Vielen Dank für die Frage. - Sie haben recht: Die EU-Kommission hat auch schon vor einer guten Stunde bestätigt, dass es morgen trilaterale Gespräche geben wird, dass die trilateralen Gespräche zum Thema Gas hier in Berlin fortgesetzt werden. Auch das BMWi und unser Minister Altmaier sind in diese Gespräche eingebunden. Aber zu diesen Gesprächen eingeladen hat die Europäische Kommission, und sie wird sie auch durchführen. Deshalb würde ich Sie auch bitten, Fragen der Agenda und der Themensetzung dorthin zu richten.

Zusatzfrage: Wird es morgen Früh gegen 9 Uhr ein bilaterales Treffen von Herrn Altmaier mit Herrn Sefcovic geben?

Einhorn: Wie gesagt, es ist jetzt bestätigt, dass diese trilateralen Gespräche stattfinden werden. Auch der Minister wird daran teilnehmen. Darüber hinaus haben wir noch keine presseöffentlichen Termine für diesen Anlass bekanntgeben. Insofern kann ich darüber jetzt auch nicht mehr berichten.

Frage: Bedeutet "trilaterale Gespräche", dass bilaterale Gespräche damit im Umfeld ausgeschlossen sind oder könnten die auch noch stattfinden?

Einhorn: "Trilateral" heißt nicht, dass jetzt immer drei gleichzeitig miteinander sprechen. Aber dazu, wie das genau ausgestaltet wird, können Sie vielleicht noch einmal bei der Europäischen Kommission nachfragen und ob es dort eine Agenda gibt.

Mittwoch, 18. Dezember 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. Dezember 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-18-dezember-2019-1708282
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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