Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7452: Heute im Bundestag Nr. 603 - 21.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 603
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. August 2018, Redaktionsschluss: 11.19 Uhr

1. Überprüfung der Arbeitsmarktneutralität
2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes
3. 24 rechte Musikveranstaltungen
4. Empfehlungen zur Baukostensenkung
5. Unterrichtung über Marrakesch-Richtlinie


1. Überprüfung der Arbeitsmarktneutralität

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Maßnahmen zur Einhaltung und Überprüfung der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3480). Der Antwort zufolge sind derzeit 20 Personen als Prüferinnen und Prüfer beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) tätig, die unter anderem die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität überprüfen. Angesichts der Tatsache, dass mit Stand vom 23. Juli 2018 72.695 Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt gewesen seien, ergebe sich eine durchschnittliche Zuständigkeit von 3.635 Einsatzstellen pro Prüfer, wobei regional eine unterschiedliche Verteilung vorliege, schreibt die Regierung. Mit Blick auf die derzeit 249.453 anerkannten Bundesfreiwilligendienstplätze ergebe sich eine durchschnittliche Zuständigkeit von 12.473 Bundesfreiwilligendienstplätzen pro Prüfer, wobei ebenfalls regional eine unterschiedliche Verteilung vorliege.

Das Verfahren, nach dem das BAFzA einem Verdacht auf Verletzung der Arbeitsmarktneutralität nachgeht, ist nach Aussage der Bundesregierung "aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles unterschiedlich". Vorgesehen sei die Prüfung des Verdachtes durch Prüfer des Bundesamtes vor Ort - etwa durch Sichtung von Stellenplänen und Personalentwicklungen. Zusätzlich könnten Stellungnahmen bei der Einsatzstelle sowie von den Betriebs- oder Personalräten angefordert werden. Bei verbandsgebundenen Einsatzstellen erfolge die Prüfung des Verdachtes durch die verbandliche Zentralstelle. "Abschließend erfolgt die Auswertung der Ergebnisse durch das Fachreferat im BAFzA", heißt es in der Antwort.

Das im Bundesfreiwilligendienstgesetz beschriebene Gebot, wonach der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral auszurichten ist, werde durch Kriterien in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes konkretisiert, schreibt die Regierung weiter. Danach dürfen "keine Plätze anerkannt werden, wenn sie nachweislich einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen oder eine Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes erübrigen sollen". Die Arbeitsmarktneutralität sei insbesondere gewährleistet, wenn die Arbeiten ohne die Freiwilligen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden oder auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage besteht.

Gefragt, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung einer unabhängigen Stelle zur Prüfung der Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität im Bundesfreiwilligendienst sieht, heißt es in der Antwort: "Aus Sicht der Bundesregierung sind die derzeit verwendeten Instrumente der Prüfung ausreichend, aber weitere Prüferinnen und Prüfer in Höhe von 14 Vollzeitäquivalenten erforderlich, um die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagene Prüfquote erfüllen zu können." Das BAFzA sei eine staatliche Stelle, die mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten die Arbeitsmarktneutralität umfassend prüfen könne, urteilt die Bundesregierung. Es bestehe daher "kein weiterer Handlungsbedarf".

*

2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/HAU) An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3719) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3503) hervor. Die Beratung habe in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst, heißt es in der Antwort.

*

3. 24 rechte Musikveranstaltungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im zweiten Quartal 2018 hat es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in Deutschland 24 rechtsextremistische Musikveranstaltungen gegeben. Darunter waren neun Konzerte und 15 Liederabende, wie aus der Antwort (19/3751) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3537) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Die Konzerte wurden den Angaben zufolge von insgesamt rund 1.000 Personen besucht. Zu sieben Liederabenden kamen insgesamt rund 500 Besucher, für die anderen acht Liederabende liegen keine Zahlen vor.

Rechtsextreme Musikgruppen oder Liedermacher traten im zweiten Quartal 2018 in sechs Fällen auch im Ausland auf, darunter in Tschechien, in Italien und in der Ukraine.

*

4. Empfehlungen zur Baukostensenkung

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/3742) nach den Empfehlungen der Baukostensenkungskommission und ihrer Umsetzung. Im Dezember 2015 sei der Kommissionsbericht veröffentlicht worden. Darin seien allein 19 Empfehlungen an Bund und Länder enthalten zur Reduzierung der Baukosten und zur Förderung des Wohnbaus.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung mit den Empfehlungen jeweils umgegangen ist und welche konkreten Planungen es gibt.

*

5. Unterrichtung über Marrakesch-Richtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/3826) über die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (19/3071) und die Gegenäußerung der Bundesregierung informiert. In ihrer Stellungnahme hält es die Länderkammer für verfassungsrechtlich geboten, in dem Gesetz zur Änderung des Urheberrechts in Artikel 1 Nummer in Paragraf 45c Absatz 5 ihre Zustimmungserfordernis vorzusehen. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass die Rechtsverordnung laut Grundgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfe und Belange der Länder nicht in besonderer Weise betroffen seien.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 603 - 21. August 2018 - 11.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang