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BILDUNG/819: Keine Einschränkung der Forschungsfreiheit in Europa


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 26.09.2012

NEUMANN: Keine Einschränkung der Forschungsfreiheit in Europa



BERLIN. Zum Vorschlag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Renè Röspel, Birgit Bender, Ilja Seifert und Günter Krings, ein Förderverbot für die Embryonenforschung in der EU zu erlassen, erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:

Ein vollständiges Förderverbot für die Embryonenforschung im Rahmen des nächsten EU-Forschungsrahmenprogramms "Horizon 2020" ist vor dem Hintergrund des in Deutschland gefundenen Kompromisses nicht erklärbar. Mit der Novellierung des Stammzellgesetzes im Jahr 2008 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, dass in Deutschland Forschungen an und mit humanen embryonalen Stammzellen unter strengsten Auflagen erlaubt sind. Zugleich wurden deutsche Forscher, die im Ausland mit humanen embryonalen Stammzellen arbeiten, straffrei gestellt. Verboten ist aber die Tötung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen. In Deutschland wird also nur mit importierten Stammzellen geforscht, die vor dem 1. Mai 2007 erzeugt worden sind. Ein Förderverbot besteht nicht.

Auch wenn sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments für ein vollständiges Förderverbot ausgesprochen hat, so bedeutet das noch lange nicht, dass das EU-Parlament diesem Vorschlag folgt. Die Förderung läuft mit dem Ende des 8. EU-Forschungsrahmenprogramms 2013 aus. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die embryonale Stammzellforschung durch das neue Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" gefördert wird, liegt einzig und allein beim Europäischen Parlament.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2012