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INNEN/3800: Verfassungsgericht korrigiert rot-grüne Mängel im Telekommunikationsgesetz


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 24.02.2012

AHRENDT / PILTZ: Verfassungsgericht korrigiert rot-grüne Mängel im TKG


BERLIN. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Teile des Telekommunikationsgesetzes gegen die Verfassung verstoßen, erklären der rechtspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer, Christian AHRENDT, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Erneut scheitert ein rot-grünes Gesetz an der Verfassung. Die von der damaligen rot-grünen Mehrheit 2004 geschaffenen Regelungen zeugen von einem erschreckenden Mangel an Grundrechtsbewusstsein. Es ist deshalb gut, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Grenzen unserer Verfassung bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten im Internet erneut deutlich gemacht hat. In einer Zeit, in der immer mehr Daten anfallen, bedarf es besonderer Sensibilität, unter welchen Voraussetzungen auf diese zugegriffen werden darf. Dies gilt insbesondere für den Zugriff auf PINs und Passwörter. Passwörter und PINs sind die Sicherheitsschlüssel der digitalen Welt. Dass davon nicht Zweitschlüssel ohne Richtervorbehalt gefertigt werden dürfen, muss in unserem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.

Selbstverständlich muss im Internet Kriminalität bekämpft werden. Welche gesetzgeberischen Schritte nun erforderlich sind, muss aufgrund des Urteils genau geprüft werden. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, eine Neuregelung zu finden, die genau das regelt, was notwendig ist, um effektiv gegen Straftäter vorzugehen - nicht mehr und nicht weniger.


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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012