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INNEN/4253: Portabilität kommt nach Strafrunde im Bundesrat endlich


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 27.06.2013

RUPPERT: Portabilität kommt nach Strafrunde im Bundesrat endlich



BERLIN. Anlässlich der Verabschiedung des Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (sogenannte Portabilität) im Deutschen Bundestag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatter Stefan RUPPERT:

Es ist erfreulich, dass die Portabilität endlich die letzte wichtige Hürde auf dem Weg ins Bundesgesetzblatt genommen hat. Die Mehrheit des Bundesrats hatte den Gesetzentwurf blockiert und ins Vermittlungsverfahren geschickt. Erfreulicherweise konnten dort schnell eine Einigung erzielt und letzte Bedenken der Bundesländer ausgeräumt werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon lange für die Portabilität eingesetzt. Sie verbessert den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Mit der neuen Versorgungsregelung haben wir ein gutes Instrument geschaffen, um dem demografischen Wandel in Behörden entgegen zu wirken und wieder mehr Berufseinsteiger für eine Beamtenlaufbahn zu begeistern.

Bisher wurden Beamte bei einem Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und wurden so wie strafrechtlich verurteilte Beamte behandelt. Mit dem Altersgeld erhalten sie künftig für die geleistete Dienstzeit einen angemessenen Anspruch, wenn sie mindestens sieben Jahre Beamte waren. Damit können sie den größten Teil ihrer Altersversorgung mitnehmen - bis auf einen Abschlag von 15 Prozent. Die volle Versorgung bleibt nach wie vor Lebenszeitbeamten vorbehalten.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013