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RECHT/832: Suding zu Gesetzesverschärfungen bei Kinderpornografie


fdk - freie demokratische korrespondenz 99/2014 - 18. Februar 2014

SUDING zu Gesetzesverschärfungen bei Kinderpornografie



Berlin. Zur Diskussion um Gesetzesverschärfungen bei Kinderpornografie erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied KATJA SUDING:

"Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass eine Überprüfung des deutschen Strafrechts dringend notwendig ist. Die Unterscheidung von Kinderpornografie in Kategorien mag kriminalistisch sinnvoll sein, im Strafrecht allerdings sollte es keine Unterscheidung geben. Der Verkauf und der Vertrieb jeglicher Kinderpornografie gehören verboten. Im Fokus aller Überlegungen müssen grundsätzlich das Kindeswohl und die Menschenwürde stehen. Kinder, die für die Produktion von egal welcher Kategorien von Kinderpornografie missbraucht werden, sind jahre- wenn nicht gar lebenslang traumatisiert. In Deutschland darf es in diesem Punkt keine Grauzone mehr geben.

Fakt ist aber auch, dass wir das Problem nicht alleine mit einer Gesetzesverschärfung in Deutschland in den Griff bekommen. Die europäische Zusammenarbeit vor allem von Staatsanwaltschaften muss überprüft und effizienter gestaltet werden. Die Ausstattung vieler Landeskriminalämter ist zudem erheblich verbesserungsbedürftig. Kinderpornografie ist kein Kavaliersdelikt, wir sollten es also auch nicht wie eines bekämpfen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2014