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RECHT/870: Maas setzt Anregungen des Bundesverfassungsgerichts dilettantisch um


fdk - freie demokratische korrespondenz - 1. September 2016

KUBICKI: Maas setzt Anregungen des Bundesverfassungsgerichts dilettantisch um


Berlin. Zum Gesetzentwurf zu Kuckuckskindern erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Die jüngst von Minister Maas vorgestellte Initiative zur Unterhaltsregelung bei Kuckuckskindern setzt die Anregung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015 eher dilettantisch um und trägt wenig zu einer Verbesserung der mitunter schwierigen Sachlage bei. Denn mit der geplanten Neuregelung beschneidet der Minister nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Mütter, die unter Androhung von Ordnungsgeld und sogar -haft dazu verpflichtet werden, Details aus ihrem Intimleben zu offenbaren. Auch die Rechte der Scheinväter werden eingeschränkt, indem diese ihre Ansprüche nach dem Willen des Justizministers nur noch für zwei Jahre, statt wie bislang unbefristet geltend machen können.

Wer gehofft hatte, dass die Vorschläge aus dem Hause Maas dazu führen könnten, dass private Schlammschlachten vor Gericht unterbunden werden, sieht sich enttäuscht. Die vorgeschlagenen Regelungen sind vielmehr dazu geeignet, gegenseitige Schuldzuweisungen noch zu fördern. Die Leidtragenden könnten bedauerlicherweise - wie so oft - die Kinder sein."

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fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2016

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