Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FDP


RECHT/885: Bürgerrechte vier Jahre lang ohne Anwalt


FDP-Pressemitteilung vom 26. Juni 2017

Lindner: Bürgerrechte vier Jahre lang ohne Anwalt


In einer gemeinsamen Pressekonferenz auf Einladung der Bundespressekonferenz zog heute der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner gemeinsam mit Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister a.D. Gerhart Rudolf Baum eine Bilanz der Innen- und Rechtspolitik der Großen Koalition.

Lindner erklärte dabei u.a.: "Die Bürgerrechte waren in der Großen Koalition vier Jahre lang ohne Anwalt. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist aus der Balance geraten. Es zeigt sich, was passiert, wenn die liberale Handschrift fehlt. In der aktuellen Bundesregierung hatte die Freiheit keine Stimme. Wenn die Freien Demokraten wieder im Bundestag vertreten sind, werden wir darauf drängen, dass die Grundrechte respektiert werden, d. h. grundrechtswidrige Gesetze revidiert und in einzelnen Fällen durch Verfassungsbeschwerde überprüft werden."

Gerhart R. Baum wies auf die Online-Durchsuchung hin, die der Bundestag in der letzten Woche verabschiedet hatte: "Die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und die IT-Sicherheit sind enorm. Der Staat hackt sich quasi in das ausgelagerte Gehirn des Menschen. Er nutzt dabei Sicherheitslücken aus, statt sie zu schließen. Es ist skandalös, dass eine so intensive Ausforschungsmaßnahme von der Bundesregierung als Formulierungshilfe quasi in einer 'Nacht-und Nebel-Aktion' durchgedrückt wird. Bedenken von Experten werden weggewischt, obwohl dem Gesetz die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht. Im Jahre 2008 hat das Bundesverfassungsgericht auf Initiative von Liberalen die Grenzen der Online-Durchsuchung festgelegt und das Computergrundrecht entwickelt. Diese Grenzen sind jetzt durch die Große Koalition überschritten worden."

Leutheusser-Schnarrenberger, Lindner und Baum kündigten an, zusammen mit anderen Liberalen gegen die Online-Durchsuchung und das neue Bundeskriminalamtsgesetz Verfassungsbeschwerde einzureichen. Lindner: "Liberale haben in Karlsruhe dazu 2008 und 2016 wichtige Urteile erstritten, um unsere Freiheit zu schützen. Darauf bin ich stolz. Wir Freien Demokraten werden auch in Zukunft darauf achten, dass die Politik diese Urteile und unsere Verfassung einhält."

Leutheusser-Schnarrenberger nannte u.a. die Vorratsdatenspeicherung als Beispiel: "Der EuGH hat im Dezember eindeutig bestätigt, was wir Liberalen immer gesagt haben: Die anlasslose und undifferenzierte Speicherung von Telekommunikationsdaten unbescholtener Bürger auf Vorrat verstößt gegen die europäischen Grundrechte. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erst in der vergangenen Woche nochmals bekräftigt und die aus der Vorratsdatenspeicherung resultierende Speicherpflicht für das betroffene IT-Unternehmen ausgesetzt. Statt das Urteil des EuGH und die Grundrechte ernst zu nehmen und die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abzuschaffen, hat die Bundesregierung sie ausgeweitet. Das ist Ignoranz gegenüber der Freiheit. Die Vorratsdatenspeicherung steht exemplarisch für eine Innen- und Rechtspolitik, die ohne empirische Grundlage die Freiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger den Sicherheitsinteressen opfert. Deshalb haben wir gemeinsam mit der FDP erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Liste der Freiheitseinschränkungen der Großen Koalition ist lang: Die Ausweitung der Videoüberwachung mit dem Ziel der kompletten Überwachung des öffentlichen Raumes, die Ausweitung der Kompetenzen des BND als einzige Reaktion auf den NSA-Untersuchungsausschuss, die Speicherung von Fluggastdaten und vieles mehr."

Lindner: "Wir müssen aufhören, reflexhaft immer mehr Behörden immer weitergehende Befugnisse zu geben. Die richtigen Stellen müssen die entscheidenden Informationen haben und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. So waren die Attentäter von Paris und London behördenbekannt. Wir müssen daher klare Verantwortlichkeiten schaffen, statt sie in informellen Einrichtungen wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum zu verwischen. Wenn - wie im Fall des Attentäters Anis Amri - alle verantwortlich sind, ist es am Ende niemand. Auch hier gilt: Wir Freien Demokraten wollen einen Staat, der funktioniert und dort stark ist, wo es sein muss. Er muss in der Lage sein, das Recht durchzusetzen, um die Bürger zu schützen. Dazu gehören auch stärkere Anstrengungen auf dem Feld der Prävention, besonders durch zielgerichtete Aufklärungsarbeit in Schulen. Stark ist ein Staat durch das Vertrauen seiner Bürger. Durch das anlassbezogene Instrument 'Strategische Fahndung' haben wir gerade in Nordrhein-Westfalen gezeigt, wie Bürgerechte und wirkungsvolle Polizeiarbeit zu vereinbaren sind."

Mit Blick auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärte Leutheusser-Schnarrenberger: "Es ist eine Kapitulationserklärung des Rechtsstaats, wenn der Staat es an Facebook & Co. delegiert, gegen strafbare Inhalte im Netz vorzugehen. Die Bundesregierung nimmt Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit offenbar in Kauf."

Eine "Giftliste" mit den wichtigsten Einschränkungen der Bürgerrechte der Großen Koalition wurde in der Veranstaltung verteilt und wird Vertretern der Presse gerne zur Verfügung gestellt.

*

Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 41, Fax: 030 - 28 49 58 42
E-Mail: presse@fdp.de
Internet: www.fdp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang