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RECHT/911: Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 29. Januar 2019

THOMAE: Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden


Zum Gesetzentwurf zu Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Der Referentenentwurf zum Paragraf 219a StGB führt zu keiner echten Verbesserung. Er ist vielmehr ein Misstrauensvotum der Union gegenüber den Ärzten, das die SPD mitträgt. Denn Ärzte dürften nach dieser Änderung nach wie vor nicht frei entscheiden, wie sie über Abtreibungen informieren. Der Fall der Ärztin Kristina Hänel würde unter dieser neuen Gesetzeslage wieder vor den Gerichten landen. Die FDP-Fraktion fordert eine wirkliche Verbesserung für die betroffenen Frauen und Ärzte. Dafür muss der Paragraf 219a StGB ganz abgeschafft werden."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2019

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