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UMWELT/859: Meilenstein im Lärmschutz - Schienenbonus fällt nun endgültig ab 2015


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 24.04.2013

SKUDELNY: Meilenstein im Lärmschutz: Schienenbonus fällt nun endgültig ab 2015



BERLIN. Anlässlich der Einigung im Vermittlungsausschuss zum Schienenbonus, erklärt die zuständige Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Nachdem die SPD und ihre Bundesverkehrsminister das Thema Lärmschutz an der Schiene in ihrer ganzen Regierungszeit ignoriert haben, wurde die Abschaffung des Schienenbonus auf Initiative der FDP 2009 im Koalitionsvertrag verankert. Nach jahrelangem Ringen ist es nun endlich soweit: der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat sich gestern auf eine Abschaffung des Schienenbonus zum 1. Januar 2015 geeinigt. Damit wird die ungerechtfertigte Privilegierung der Bahn beim Lärmschutz beseitigt. Dies gilt für alle Neu- und Ausbaustrecken soweit für den jeweiligen Abschnitt das Planfeststellungsverfahren nicht eröffnet und die Planauslegung nicht bekannt gemacht worden ist. Bestandsstrecken sollen im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung entsprechend behandelt werden. Damit ist der Weg frei für einen besseren Lärmschutz, für den die Koalitionsfraktionen seit langer Zeit erbittert gekämpft haben und der die Bahnanrainer spürbar entlasten wird.

Unser Erfolg beim Schienenbonus ist für uns gerade angesichts des heutigen "Tages gegen Lärm" ein Ansporn auch in der nächsten Legislaturperiode Maßnahmen gegen Verkehrslärm und einen besseren Ausgleich zwischen Anwohnerinteressen und dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur durchzusetzen.

Hintergrund:
Nachdem das Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Abschaffung des Schienenbonus am 29. November 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat heute den Kompromissvorschlag der informellen Arbeitsgruppe akzeptiert, den Schienenbonus ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitts eines Vorhabens das planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist. Eine Ausnahme davon gilt für Schienenbahnen, die ausschließlich der VO über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen unterliegen, bei denen der Schienenbonus erst zum 1. Januar 2019 endgültig fällt.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2013