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WIRTSCHAFT/2740: Entwurf der EU-Regionalleitlinien schwächt Wettbewerb strukturschwacher Regionen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 25.04.2013

BÖGEL / BREIL: Entwurf der EU-Regionalleitlinien schwächt unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen



BERLIN. Anlässlich des heutigen Gesprächs mit dem EU-Kommissar für Wettbewerb und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia, über die Neuausrichtung der beihilferechtlichen Regionalförderung, erklären die mittelstandspolitische Sprecherin Claudia BÖGEL, und der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion Klaus BREIL:

Die im Zuge der derzeitigen Neufassung der Leitlinien stattfindende allgemeine Modernisierung des Beihilfenrechts ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Zielsetzung regionaler Beihilfen für Unternehmen, nämlich die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in strukturschwachen Gebieten, muss dabei unbedingt oberste Priorität haben.

Im Leitlinienentwurf ist vorgesehen, dass Investitionen von Großunternehmen in c-Fördergebieten nicht mehr mit regionalen Investitionshilfen gefördert werden. Die Definition von Großunternehmen im Regionalleitlinien-Entwurf als Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz entspricht nicht der Realität und greift zu kurz.

BÖGEL: "Die unter diese Definition fallenden Betriebe sind nach unserer Auffassung klassische Mittelständler. Würden die EU-Mittel zukünftig nach dieser Definition verteilt, erhielte ein großer Teil der deutschen mittelständischen Unternehmen keine Beihilfezahlungen mehr. Diese Kürzung der Beilhilfemittel schwächt daher die europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in den strukturschwachen Regionen Deutschland massiv und ist für uns absolut nicht akzeptabel. Diese Mittelstandsdefinition der EU muss dringend überarbeitet werden, um die europäische Mittelstandspolitik zukünftig zielgerichteter und bedarfsgerechter gestalten zu können."

BREIL: "Die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass Großunternehmen weniger von regionalen Strukturschwächen betroffen seien und die Gewährung von Regionalbeihilfen zudem keinen signifikanten Einfluss auf die Investitions- und Standortentscheidungen von Großunternehmen habe, ist unseres Erachtens grundsätzlich falsch. Die Erfahrungen der vergangenen Förderperiode zeigen, dass die Gewährung finanzieller Mittel in Form von Beihilfen durchaus ausschlaggebend für die Standortwahl von Unternehmen ist. Wenn die Regionalbeihilfen für einen großen Teil der mittelständischen Unternehmen in strukturschwachen Regionen - so auch in den Randgebieten des Landes, wie beispielsweise im Bayrischen Wald - wegfallen, fördert dies unter Umständen die Abwanderung vieler kleiner und mittlerer Unternehmen aus diesen Gebieten. Der derzeitige Entwurf der Regionalleitlinien muss mit Blick auf die vielen erfolgreichen mittelständischen Unternehmen unseres Landes unbedingt noch einmal überarbeitet werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013