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BAYERN/3578: Mollath kann nicht auf die Einsicht der Staatsregierung bauen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 09.07.2013

Mollath kann nicht auf die Einsicht der Staatsregierung bauen

SPD-Fraktionsvizin Aures: Ministerin bezeichnet in Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht Dauer der Unterbringung für unverhältnismäßig, weist aber auf die fehlende Bereitschaft Mollaths hin, sich untersuchen zu lassen



SPD-Fraktionsvizin Inge Aures begrüßt, dass das Justizministerium in seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht die Dauer der Unterbringung von Gustl Mollath als fragwürdig bezeichnet. Aures: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber Herr Mollath kann wohl nicht auf die Einsicht der Staatsregierung und ihrer Justizministerin bauen."

In ihrer Stellungnahme weist Merk nämlich auch auf die fehlende Bereitschaft hin, sich erneut von einem Gutachter untersuchen zu lassen. Eine Gefährlichkeitsprognose sei somit erschwert. Die Justizministerin verkenne dabei jedoch, dass Mollath gar nicht zu einer Untersuchung verpflichtet ist, stellt Aures, SPD-Mitglied im Mollath-Untersuchungsausschuss, fest.

Sie verweist auf die Fakten: Das Urteil gegen Mollath sei voller Rechtsfehler. Aufgrund seiner Angaben gebe es jetzt zahlreiche Steuerermittlungsverfahren. "Von Schwarzgeldwahn kann keine Rede mehr sein", stellt die Kulmbacher Abgeordnete fest. Und sieben Jahre Psychiatrie-Unterbringung wegen eines Rosenkrieges seien nun eindeutig unverhältnismäßig. Dennoch überrasche die Stellungnahme der Justizministerin, denn die von ihr weisungsabhängige Staatsanwaltschaft hatte - mit Zustimmung des Justizministeriums - beim Landgericht Bayreuth stets die weitere Unterbringung beantragt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2013