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BAYERN/3653: Bundesverfassungsgericht - Unterbringung von Gustl Mollath war verfassungswidrig (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 05.09.2013

Fall Mollath: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist schallende Ohrfeige für Beate Merk und die CSU!

Fraktionsvizin Aures: Dass Seehofer seine Justizministerin nicht längst gefeuert hat, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten



Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Unterbringung von Gustl Mollath unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig war. Zuvor hatte bereits der Generalbundesanwalt die lange Unterbringung gerügt. "Das ist eine schallende Ohrfeige für Justizministerin Beate Merk und die CSU", betont die stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Inge Aures, die mit Prof. Dr. Peter Paul Gantzer die SPD im Mollath-Untersuchungsausschuss vertreten hat. "Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten!"

Es sei an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, so Aures, dass Ministerpräsident Seehofer seine Justizministerin nicht gefeuert habe. "Zugleich ist es traurig für Herrn Mollath, dass diese klare Entscheidung erst nach vielen Jahren der Unterbringung aus Karlsruhe kommen muss!"

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013