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BAYERN/3800: SPD - Vorratsdatenspeicherung ersatzlos aufgeben (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 12.12.2013

SPD: Vorratsdatenspeicherung ersatzlos aufgeben

Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs bestätigt in vollem Umfang die Kritik an der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie - Rechtspolitischer Sprecher Schindler: Sieg der Bürgerrechte in Zeiten der Ausspähung



Als außerordentlich erfreulich bewertet der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, das Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EUGH), dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechtecharta der EU verstößt. Da sich der EUGH regelmäßig der Einschätzung des Generalanwalts anschließt, bestehe Anlass zur Hoffnung, dass die Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung aufgehoben wird, so Schindler. "Dies wäre ein Sieg für die Bürgerrechte, der gerade in den Zeiten der allumfassenden Ausspähung durch NSA und andere Geheimdienste nicht hoch genug gewertet werden kann", erklärt der Abgeordnete. Eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei weder erforderlich noch vorstellbar. Das Vorhaben der bevorstehenden großen Koalition, die Richtlinie in Deutschland, wenn auch nur in engen Grenzen, umzusetzen und die schon einmal vom Bundesverfassungsgerichtshof aufgehobene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, wäre hinfällig, erklärt der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses im Bayerischen Landtag.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013