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BAYERN/3975: Fragerecht von Abgeordneten - Rinderspacher begrüßt Richterspruch (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 20.03.2014

Fragerecht von Abgeordneten: Rinderspacher begrüßt Richterspruch

SPD-Klage wird am 27. März vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt



Die Landtags-SPD begrüßt das heutige Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Fragerecht der Abgeordneten. Der Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher sieht das Fragerecht der Abgeordneten erneut gestärkt. Er selbst hatte im Sommer 2011 im sogenannten "Resonanzstudien"-Urteil die Beantwortung parlamentarischer Anfragen erstritten, die im Ergebnis die Offenlegung von CSU-Parteiumfragen auf Kosten des Steuerzahlers erwirkte.

Rinderspacher: "Der Richterspruch ist eine erneute Watsch'n für die CSU-Regierung, die in wichtigen Sachfragen dem Parlament und damit der bayerischen Öffentlichkeit relevante Informationen vorenthält. Das Fragerecht der Abgeordneten wird abermals gestärkt."

Am 27. März verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof wieder das Fragerecht der Abgeordneten. Rinderspacher und weitere SPD-Abgeordnete haben die Staatsregierung verklagt, weil ihnen konkrete Antworten zur Verwandtschaftsaffäre von CSU-Kabinettsmitgliedern vorenthalten wurden. Der SPD-Fraktionschef und seine Fraktionskollegen sehen in der Auskunftsverweigerung der Regierung Seehofer auf ihre Anfragen einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung und die aus den Artikeln 13 und 16 a erwachsende Pflicht, Fragen von Mitgliedern des Landtags inhaltlich zu beantworten. "Wenn die Verfassungsrichter ihrer Linie treu bleiben, werden sie die Staatsregierung zur Beantwortung unserer Fragen verurteilen", zeigt sich Rinderspacher zuversichtlich.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014