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BAYERN/4077: Verwandtenaffäre - Verfassungsgerichtshof entscheidet über Klage der SPD-Fraktion (SPD)




Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 21.05.2014

Verfassungsgerichtshof entscheidet am Donnerstag über Klage der SPD-Fraktion

Staatsregierung verweigert SPD Auskünfte zur Verwandtenaffäre im Kabinett

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet am Donnerstag (22. Mai 2014, 10.30 Uhr) seine Entscheidung über eine Verfassungsklage von SPD-Landtagsabgeordneten gegen die Staatsregierung.

Ort:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Prielmayerstraße 5
80097 München

Die SPD-Fraktion möchte wissen, ob die fünf von der Verwandtenaffäre betroffenen CSU-Kabinettsmitglieder tatsächlich - wie von Ministerpräsident Seehofer in der Öffentlichkeit behauptet - die an ihre Verwandten ausgezahlten Gehälter komplett zurückbezahlt haben. Es geht hier um mehrere hunderttausend Euro.

Die Staatsregierung hatte den SPD-Abgeordneten die Auskunft darüber verweigert, mit der Begründung, die Verwandtschaftsaffäre sei keine Angelegenheit der Staatsregierung, sondern allein des Landtags.

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher hingegen betont, Ministerpräsident und CSU-Chef Seehofer habe das Thema mit seinem Eingreifen und der Veröffentlichung von Pressemitteilungen der Staatsregierung dazu selbst zur Regierungsangelegenheit gemacht. Deshalb verletzte die Verweigerung von Antworten das verfassungsrechtlich garantierte Fragerecht der Abgeordneten.

Geklagt haben neben Rinderspacher auch Natascha Kohnen, Generalsekretärin der BayernSPD, Volkmar Halbleib, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Inge Aures, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, und Isabell Zacharias, Landtagsabgeordnete aus München.

Folgende fünf Kabinettsmitglieder hatten enge Familienmitglieder für sich in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete arbeiten lassen: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Kultusminister Ludwig Spaenle sowie die Staatssekretäre Franz Pschierer, Gerhard Eck und Bernd Sibler.


Verfassungsbeschwerde der SPD-Fraktion:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/verfassungsklage-537c674da31c1.pdf

Anfrage der SPD und Reaktion der Staatsregierung:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/anfrage-spd-537c6f1e00956.pdf

Pressemitteilungen der Staatskanzlei:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/beschaeftigung-naher-familiena-537c6771e2e7a.pdf
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/staatskanzlei-537c6738cfb9a.pdf

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2014